17468_Musterschreiben-Ladungspraxis-und

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Behörde
07.04.2017
Angelegenheiten der Dolmetscher und Übersetzer
Sehr geehrte [Ansprechpartner]
obwohl seitens der OLG die Gerichte und Staatsanwaltschaften immer wieder auf die
einzuhaltende Ladungspraxis (AV d. JM vom 26. Februar 2010 /3162 - I. 4/ - JMBl. NRW S. 99 siehe Anlage) hingewiesen werden, wird nach wie vor in einigen Fällen über Büros geladen.
Ich habe zum Beispiel einen Auftrag zur Übersetzung [eintragen, was zu übersetzen war] in die
[Sprache einsetzen] Sprache über das Büro xyz (mit Anschrift) erhalten:
Unterzeichner
Aktenzeichen
xxxx,
Direktor des AG
yyy,
Justizbeschäftigte
Beauftragung
Zielsprache
(Datum)
(Sprache)
Beauftragte
Agentur
Büro xyz
Mich verwundert das gerade deshalb, da ich in der von den OLG geführten Liste der Dolmetscher
und Übersetzer bereits seit [Jahreszahl] als ermächtigte Übersetzerin [ermächtigter Übersetzer]
für [Sprache] geführt werde. Die Listen sind für alle zugänglich. Da außerdem der Preis für
Übersetzungsleistungen laut JVEG klar ist, ist der Zwischenschritt über eine Agentur nicht
nachvollziehbar.
Schließlich geht es auch um den Datenschutz - ermächtigte Übersetzer/beeidigte Dolmetscher
haben einen Eid geleistet, Prüfungen abgelegt, sie haben ihre Fähigkeiten und
Sprachkenntnisse, ihre Unbedenklichkeit durch Führungszeugnis, Auszug aus dem
Schuldnerverzeichnis, dem Insolvenzverzeichnis nachgewiesen. Und müssen sich alle 5 Jahre
einer erneuten Prüfung unterziehen. Das kann man von den beauftragten Büros bestimmt nicht
behaupten. Unbeteiligte können so Einsicht in Ermittlungsakten nehmen - diese Gefahr des
Datenmissbrauchs scheint m.M. den Beauftragenden noch gar nicht bewusst zu sein.
Ich bitte Sie um Prüfung und Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
[eigener Name]
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