Ausstellungsordnung 2016 - Rassekaninchen Züchterverein

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Ausstellungsordnung
25. Kreisschau (kreisoffen) vom 25.11. -27.11.2016 im Sächsisch-Böhmischen Bauernmarkt in Röhrsdorf, Am
Landgut 1-3 in 01809 Dohna, durchgeführt vom RKZV S98 Dohna/Heidenau e.V.
Ausstellungsgliederung:
Zuchtgruppe 1
Zuchtgruppe 2
Zuchtgruppe 3
Einzeltiere
Jungtiere Zuchtgruppe 2 und 3
Jungtiere Einzeltiere
Anmeldung:
Die Anmeldungen sind schriftlich nach Rassen, in einfacher Ausfertigung zu richten an:
Falko Zimmermann, Reisstr. 17, 01257 Dresden.
Tel: 0351-2723729 Mobil: 01732610449
Email: [email protected]
Anmeldeschluss:
Alle Anmeldungen müssen bis Samstag den 05.11.2016 vorliegen. Beim Erreichen einer Tierzahl von 300 behält
sich die Ausstellungsleitung vor, Zuchtgruppen von Ausstellern zu streichen, die mehrere ZG einer Rasse
gemeldet haben. Verspätete und unvollständige Anmeldungen bleiben unbeachtet.
Gebühren:
Standgeld pro Tier
2,50 €
Zuchtgruppe
3,00 €
Pflichtkatalog
3,00 €
Ummeldegebühr 1,00 € Ummeldungen sind bis einschließlich 20.11.2016 kostenfrei
Relationskosten 1,50 €
Eintritt
3,00 € Erwachsene
1€ Kinder ab 6 Jahre
Gemeldete Tiere und Zuchtgruppen sind vollständig zu bezahlen. Aussteller mehrerer Zuchtgruppen zahlen nur
einmal Relationskosten. Jugendzüchter zahlen 50% des Standgeldes und Zuchtgruppenzuschlages. Deren Tiere
müssen mit J gekennzeichnet sein.
Gebühren sind bei Einlieferung beim Kassierer zu bezahlen.
Preisverteilung:
Zur Preisgestaltung werden 100% des Zuchtgruppenzuschlages verwendet. Zur Verteilung kommen nur
Sachpreise. Nicht umgemeldete Tiere werden von der Preisverteilung ausgeschlossen.
Ersatztiere:
Ersatztiere sind in derselben Rasse zugelassen, sollten jedoch die Bedingung der Erstmeldung entsprechen.
Einlieferung:
Mittwoch, den 23.11.2016 von 16:00 bis 19:00 Uhr
Bewertung:
Donnerstag, den 24.11.2016 ab 8:00 Uhr. Die Bewertung ist nicht öffentlich. Einsprüche gegen die Bewertung
können bis 26.11.2016 (17:00 Uhr) gegen Hinterlegung von 50 € Kaution, schriftlich bei der Ausstellungsleitung
eingereicht werden.
Haftung:
Bei Verlust von Schautieren leistet der Veranstalter nur Ersatz, wenn schuldhaftes Verhalten nachgewiesen
werden kann. Für Verluste durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse wird keine Entschädigung
gezahlt. Für, durch Nichtbeachtung der Ausstellungordnung bzw. durch die fehlerhafte Ausfertigung der
Anmeldebögen, eingetretene Irrtümer bzw. Fehler, haftet die Ausstellungsleitung nicht. Die Entschädigung
richtet sich nach den Empfehlungen der AAB, übersteigt aber in keinem Fall den angesetzten Verkaufspreis.
Impfung:
Alle angelieferten Tiere müssen mindestens 14 Tage höchstens 12 Monate vor dem Ausstellungs-Termin gegen
RHD geimpft sein. Ein Impfnachweis ist bei Einlieferung ggf. in Kopie abzugeben. Ohne Impfnachweis kann
keine Annahme der Tiere erfolgen.
Fütterung:
Während der Schau wird die Fütterung durch die Ausstellungsleitung übernommen. Futternäpfe und
Tränkgefäß sind vom Aussteller zu stellen. Die Fütterung erfolgt mit Heu, pelletiertem Alleinfuttermittel und
mit Leitungswasser
Tiervermittlung:
Der Verkaufspreis ist im Anmeldebogen einzutragen. Beim Verkauf erhebt die Ausstellungsleitung eine
Vermittlungsgebühr von 15 %, die vom Käufer zu tragen ist. Die Endpreise werden im Katalog ausgewiesen.
Tiere, die bis Ausstellungsende nicht abgeholt werden, gehen ggf. kostenpflichtig an den Aussteller zurück. Bei
Rückkauf wird in gleicher Weise verfahren.
Abrechnung:
Die Auszahlung der Verkaufsgelder erfolgt am 27.11.2016 von 13:00 bis 15:00 Uhr durch den Kassierer des
Vereins S98 Dohna e.V.
Preisvergabe:
Sonntag 27.11.2016
15:30 Uhr
Auskäfigen:
Sonntag 27.11.2016
16:00 Uhr
Einsprüche:
Die Einspruchsfrist nach §25 der AAB endet am 11.12.2016. Einsprüche sind schriftlich z.Hd. der
Ausstellungsleitung einzureichen.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt jeder Aussteller die AAB des ZDRK und die
Zusatzbestimmungen der Kreisschau an. Bei Streitigkeiten ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.
Für Spenden von Vereinen und Züchtern bedankt sich die Ausstellungsleitung bereits jetzt ganz herzlich. Bitte
ggf. auf dem Meldebogen erfassen.
Ausstellungsleitung
Falko Zimmermann
Preisvergabe 25. Kreisschau
Um den Titel Kreismeister vergeben zu können ist es erforderlich das mindestens 3Zuchtgruppen von mind. 2
Ausstellern in einer Klasse gemeldet sind und die zu ehrende Zuchtgruppe dann eine Mindestpunktzahl von 378
Punkten erreicht. Bei schwach besetzten Klassen erfolgt eine Zusammenlegung. Es werden bis 5 Zuchtgruppen
einer Klasse 1 Kreismeister, bis 10 ZG 2 Kreismeister und ab 11 Zuchtgruppen 3 Kreismeister benannt.
Die Ehrung findet in folgenden Klassen statt:
Klasse 1: Weiße Rassen
Klasse 2: Punkt und Plattenschecken
Klasse 3: Mantelschecken, Abzeichen und Zeichnungsrassen
Klasse 4 : Farbigen Rassen
Klasse 5: Haarstruckturrassen
Klasse 6: Kurzhaarrassen
Klasse 7: Langhaarrassen
Die Beste Sammlung der gesamten Schau wird geehrt.
Der Beste Rammler sowie die Beste Häsin der Schau Abt. Senioren werden geehrt.
Zudem wird im Verein Dohna der erste, zweite und dritte Vereinsmeister gekürt.
In der Jugendabteilung werden analog obiger Bestimmungen bis 5 ZG 1 Kreismeister, bis 10 ZG 2Kreismeister
und ab 11 Zuchtgruppen 3 Kreismeister vergeben.
Der beste Rammler sowie die Beste Häsin werden gekürt.
Gestiftete Preise werden über die Schau verteilt.
Alle Tiere über 97 erreichten Punkten (V-Tiere) sowie 8/7 Jungtiere werden mit einer Urkunde bedacht.
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