Merkblatt Ringelröteln - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Ringelröteln unter Berücksichtigung
ihrer Auswirkung in der Schwangerschaft
Erreger:
Ringelröteln (Parvoviren) treten meistens im Kindesalter (5-15 Jahre) und werden häufig mit
Röteln verwechselt. Ein typisches Merkmal für diese Erkrankung sind intensive rote Wangen.
Rund 65 Prozent der 18- bis 19-Jährigen haben die Ringelröteln bereits durchgemacht, bei den
über 70-Jährigen steigt diese Zahl auf 80 Prozent. Man kann davon ausgehen, dass etwa 70 Prozent der Schwangeren vor einer Infektion mit Parvovirus B19 geschützt sind, da sie die Infektion
bereits früher hatten.
Ringelröteln sind besonders gefährlich, wenn sich eine Schwangere infiziert. Dies kann dazu führen, dass das ungeborene Kind aufgrund einer infektiös bedingten Blutarmut (Anämie) an Wasseransammlungen, z.B. im Bauchraum, leidet. Des weiteren kann es zu Herzversagen kommen
und das Kind im Mutterleib an den Folgen der Infektion sterben.
Infektionsweg:
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion beim Niesen, Husten und Sprechen. Besonders
leicht erfolgt die Übertragung in Schulen und Kindergärten.
Inkubationszeit:
Die Zeit von der Ansteckung bis zur Erkrankung beträgt 4-20 Tage. Die Ansteckungsfähigkeit
beginnt eine Woche vor Auftreten des Hautausschlages. Wenn der Hautausschlag sichtbar ist,
besteht keine Ansteckungsfähigkeit mehr.
Symptome:
Der Krankheitsverlauf ist bei Kindern und bei Erwachsenen unterschiedlich. Bei Kindern sind rote
Backen oft das erste Anzeichen („Ohrfeigengesicht“). Ein bis zwei Tage später kommt es dann zu
einem girlandenförmigen Ausschlag an Armen, Beinen und Rumpf. Begleiterscheinungen sind
leichtes Fieber, Schlappheit, Müdigkeit und Unwohlsein, unter Umständen können die Lymphknoten geschwollen sein. Es zu Gelenkschmerzen und -schwellungen kommen. Diese können wochen- bis monatelang anhalten und in seltenen Fällen sogar eine Rheumaerkrankung auslösen.
Der typische Ausschlag fehlt oftmals.
Folgen in der Schwangerschaft:
Die Auswirkungen einer Ringelröteln-Infektion in der Schwangerschaft hängen von dem Zeitpunkt der Erkrankung ab. Bei einer Infektion bis etwa zur achten Schwangerschaftswoche
kommt es meist zu einer spontanen Fehlgeburt. Besonders problematisch sind Infektionen der
Schwangeren zwischen der 8. und 20. Schwangerschaftswoche. Dann kann es etwa vier bis zehn
Wochen nach der Infektion der Mutter zum Herzversagen beim Kind kommen. Ursache ist eine
Blutarmut. Etwa drei bis neun Prozent der Kinder von Müttern, die in dieser Zeit eine akute Parvovirus-Infektion durchmachen, sind davon betroffen. Anders als bei den Röteln kommt es bei
den Kindern nicht zu angeborenen Schädigungen: Sie sterben entweder im Mutterleib oder sie
kommen gesund zur Welt. Frauen, die nach der 20. Schwangerschaftswoche erkranken, brauchen kein Risiko mehr für ihr Kind zu befürchten.
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Behandlung bei Ungeborenen
Meistens wird durch eine Ultraschalluntersuchung bei der Schwangerenvorsorge festgestellt,
dass beim Kind eine Blutarmut vorliegt. In diesen Fällen wird bei der Mutter sofort ein Bluttest
durchgeführt, um abzuklären, ob eine akute Infektion vorliegt. Die Behandlung besteht in einer
sofortigen Bluttransfusion über die Nabelschnurvene. Damit kann das Kind gerettet werden, es
kommt gesund zur Welt. In manchen Fällen stellt die Frau selbst fest, dass etwas nicht stimmt,
weil sich das Kind weniger bewegt.
Tipps für Schwangere
Schwangere sollten zunächst einmal Panik vermeiden, wenn Kontakt zu einem an Ringelröteln
Erkrankten bestand. Oftmals sind die Erkrankten die eigenen Kinder, die die Krankheit z.B. aus
dem Kindergarten mit nach Hause bringen. Dies sollte allerdings sofort Anlass für einen Bluttest
sein, vor allem wenn der Kontakt in der 8. bis 20. Schwangerschaftswoche bestand. Mehr als
zwei Drittel der Schwangeren hat die Krankheit bereits durchgemacht und damit eine lebenslange Immunität. Auch, wenn man nicht weiß, ob man die Ringelröteln hatte, besteht kein Grund
zur Panik, da weit über 90 Prozent der akuten Infektionen in der Schwangerschaft unproblematisch verlaufen. Bei den übrigen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Therapie beim ungeborenen
Kind.
Impfung:
Eine Impfung steht nicht zur Verfügung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: März 2012
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