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Die Verbrauchsstelle ist die Lieferanschrift Sie gibt die Adresse des belieferten Gebäudes bzw. Abnahmestelle an. Eine übersichtliche Aufstellung der Gesamtkosten
Die berechneten Kosten im Abrechnungszeitraum (Tage) werden gegen Ihre bereits geleisteten Abschlagszahlungen gerechnet. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf Seite 3. Die Zahlungsmodalitäten passend zu Ihrem Vertrag
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Möglichkeit unserer Einzugsermächtigung nutzen. Bei Interesse sprechen Sie bitte unseren Kundendienst an. Abschlagsberechnung
Der neue Abschlag wird auf Grundlage des Verbrauchs im vergangenen Abrechnungszeitraum sowie auf Basis der jeweiligen Preise des aktuellen Vertragsverhältnisses ermittelt. Unsere Anschrift und Bankverbindung
finden Sie hier im Informationsfeld Ihrer Abrechnungen. 06
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Die Umsatzsteuer
ist ein wesentlicher Preis‐ und Rechnungsbestandteil. Dieser wird gesondert aufgeschlüsselt. Ein besonderes Augenmerk sollte hier bei dem Bezug von Wasser gelegt werden, da das Medium Wasser mit einem gesonderten Steuersatz ausgepreist wird. Den Verbrauchsvergleich
macht die folgende Matrix möglich. Sie werden hier Ihren aktuellen Verbrauch zu dem vom Vorjahr vergleichen können. Das ermöglicht Ihnen Veränderungen Ihres Verbrauchsverhaltens auf einen Blick festzustellen. Desweiteren besteht die Vergleichsmöglichkeit von Ihrem zu dem durchschnittlichen Verbrauchen im Haushaltskundenbereich. Es erfolgt eine Einteilung nach Personen im Haushalt. Die Verbräuche verstehen sich alle in kWh! 08
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Detaillierte Berechnung Diese Tabelle errechnet Ihre Kosten anhand Ihres Verbrauches und dem für Sie gültigen Arbeits‐ Grund‐ und Verrechnungspreise je nach Vertragsverhältnis. Verbrauchszeitraum und Tarif
Ihr Verbrauch kann in mehrere Zeiträume gesplittet sein. Gründe dafür sind beispielsweise Preisänderungen, ein Vertragswechsel, ein Zählertausch, Steueränderungen oder Jahreswechsel Normalerweise werden mit 365 Tagen gerechnet wie in diesem Beispiel. Bei Schaltjahren werden 366 Tage veranschlagt. Abrechnungsstände Die Differenz aus Anfangsstand (01.01.2013) und Endstand (31.12.2013) bildet Ihren Verbrauch, nach dem die Berechnung erfolgt. Die Berechnung Zur Begriffserläuterung: Netzentgelte/ Netznutzungsentgelte Messung/ Messdienstleistung Messstellenbetrieb Konzessionsabgaben Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt. Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein‐ und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt. Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. 
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