Merkblatt Botulismus - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Botulismus
Erreger:
Botulismus (lat. Botulus = Wurst) ist eine schwere, lebensbedrohliche Lebensmittelvergiftung,
die durch Toxine (Giftstoffe) ausgelöst wird, welche das Bakterium Clostridium botulinum bildet.
Reservoir:
Clostridium botulinum kommt weltweit im Erdboden und in küstennahen Gewässern vor.
Infektionsweg:
Häufigste Infektionsquelle sind Lebensmittelkonserven, die mit Clostridium verunreinigt sind.
Befallen ist überwiegend eiweißreiche Nahrung wie Fisch, Fleisch oder Hülsenfrüchte. Auch eine
Kontamination von Honig wurde beschrieben. Unter Luftabschluss vermehren sich die Bakterien
und produzieren verschiedene Toxine. Schon 0,001 mg davon sind für den Menschen tödlich.
Das Toxin selbst wird zwar bei einer Temperatur von 100 ° C über 10 min Dauer inaktiviert.
Die von den Bakterien gebildeten Sporen sind jedoch sehr hitzeresistent. Trotz Erhitzung auf
100 ° C können sie mehrere Stunden überleben und sich nach Öffnen der Konserve erneut vermehren und Gift bilden.
Inkubationszeit:
Nach Aufnahme des Giftes erfolgt der Erkrankungsbeginn meist plötzlich innerhalb von 12–36
Stunden. Bei besonders geringen Mengen kann Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit bis zu 10 Tagen betragen. Je kürzer die Inkubationszeit, desto schwerer verläuft die Vergiftung.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.
Symptome:
Klinisch werden der Lebensmittel bedingte, der Wund- und der Säuglings-Botutismus unterschieden. Typisches Krankheitszeichen ist eine schlaffe Lähmung der Muskulatur durch das aufgenommene Gift. Meist sind die Augenmuskeln zuerst betroffen, was zu Lichtscheu, Doppelbildern
und verschwommenem Sehen führt. Im weiteren Verlauf erlahmen Lippen-, Zungen -, Gaumenund Kehlkopfmuskulatur, woraus Sprach- und Schluckstörungen resultieren. Sind innere Organe
mitbeteiligt, kommt es zu Übelkeit, Erbrechen, Durchfällen und krampfartigen Bauchschmerzen.
Das Bewusstsein bleibt klar. Beim Vollbild der Erkrankung steht aus Hauptkomplikation eine
Atemmuskellähmung mit Entwicklung einer Pneumonie (Lungenentzündung) im Vordergrund.
Etwa 10% der behandelten Erkrankten sterben an der Intoxikation, ohne entsprechende Therapie liegt die Sterberate bei 90%. Bei den Überlebenden ist die Prognose jedoch günstig.
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Therapie:
Schon bei Verdacht auf Botulismus sollte eine sofortige Krankenhauseinweisung erfolgen. Dort
wird meist ein Gegengift (Antitoxin) verabreicht sowie symptomatisch behandelt.
Erregernachweis:
Die Diagnose wird durch den Nachweis des Toxins in Blut, Mageninhalt so wie gegebenenfalls in
kontaminierten Nahrungsmitteln gesichert.
Impfung:
Eine prophylaktische Impfung ist nicht möglich.
Maßnahme bei Ausbrüchen:
Bei Erkrankung mehrerer Personen ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren,
damit geeignete Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Vorbeugende Maßnahmen:
Die beste Vorbeugung ist die fachgerechte Konservierung von Lebensmitteln in Dosen und Gläsern sowie eine ausreichende Erhitzung von Speisen vor dem Servieren. Konservendosen mit
gewölbtem Deckel (sog. Bombage) sollten nicht verzehrt werden.
Meldepflicht:
Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und
der Tod an Botulismus namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Februar 2012
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