Neophyten – Neuankömmlinge in unserer Flora

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Landschaft, Landwirtschaft, Forst
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Liselotte Hanimann-Brennwald
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Neophyten – Neuankömmlinge in unserer Flora
Seit eh und je werden Samen oder Pflanzenteile durch Wind, Wasser, Tiere und den Menschen
verfrachtet und die Arten dadurch verbreitet. Die Einwanderung neuer Arten ist also ein
Jahrtausende alter Prozess und nicht unbedingt „unnatürlich“. Da mit der Entdeckung Amerikas
1492 der Welthandel und damit die Verschleppung von Arten aber sprunghaft angestiegen sind,
werden „Neuankömmlinge“ ab 1500 als Neophyten bezeichnet. Viele dieser Arten haben sich
problemlos und unspektakulär in unsere Vegetation eingefügt (Kartoffel, Tomate, Mais, usw.).
Die Schweizer Flora zählt ungefähr 550 Neophyten, davon werden allerdings ca. 45 zu den
problematischen invasiven Neophyten gezählt – Arten, die vielfach eine hohe Vermehrungsrate
durch Samen oder Wurzelausläufer aufweisen, oft in Verbindung mit einer erstaunlichen
Regenerationsfähigkeit.
Invasive Neophyten
Früh erkennen – sofort handeln
Invasive gebietsfremde Pflanzen können grosse ökologische, gesundheitliche sowie ökonomische Schäden verursachen. Durch ihr schnelles Wachstum in dichten Beständen vermögen
sie die angestammte Vegetation zu überwachsen und zu verdrängen. Mit vertretbarem Aufwand
können solche Pflanzen oft nur in den Anfangsphasen bekämpft und getilgt werden.
Früherkennung und Sofortmassnahmen sind neben der Verhinderung der Einfuhr und
Verwendung das effizienteste Instrument.
Massnahmen gegen Problempflanzen – Auftrag z.B. an Gemeinde
Die Bekämpfung eines bereits etablierten Problempflanzen-Bestandes ist langwierig und
mühsam. Grosse Bedeutung kommt daher der Prävention zu:
 Informieren
 Verbreitungsbiologie sowie mögliche und wirksame Bekämpfungsmethoden abklären
 Ursachen für den Befall abklären
 Befallskarte erstellen
 Bekämpfungsmethode festlegen
 Pflanzenmaterial fachgerecht entsorgen
 Massnahmen dokumentieren und Kontinuität gewährleisten
11 verbotene Pflanzenarten – hier vier der wichtigsten…
Die eidg. Freisetzungsverordung (FrSV) regelt den Umgang mit gebietsfremden Pflanzen und
nennt u.a. Pflanzen, mit denen der Umgang verboten ist. Das heisst, sie dürfen weder
eingeführt, verschenkt, verkauft, transportiert, vermehrt, angepflanzt noch gepflegt werden. Alle
Massnahmen zur Bekämpfung hingegen sind zulässig, es besteht jedoch keine Pflicht dazu
(ausser bei Ambrosia). Hier einige Beispiele besonders problematischer Pflanzen:

Asiatische Staudenknöteriche (Reynoutria) bis zu 3 m hohe
Staude, mehrjährig, Blätter und Stängel sterben im Winter ab, ab
Mitte April schlagen die winterharten Triebe wie Spargelsprossen aus, Blütezeit: Aug. – Sept., Ausbreitung: kleinste Teile
der unterirdischen Triebe aber auch Stängelstücke können neue
Pflanzen bilden! Keine Verbreitung über Samen. Bekämpfung:
laufend mit unterirdischen Ausläufern ausreissen und im
Kehricht entsorgen. Entlang von Gewässern ist besondere
Vorsicht geboten: Pflanzenteile, die ins Wasser gelangen,
verbreiten die Pflanze über weite Strecken bachabwärts.

Nordamerikanische Goldruten (Solidago canadensis L. und Solidago
gigantea Agiton) 60 – 120 cm hohe Staude, mehrjährig, Blätter und
Stängel sterben im Winter ab, Blütezeit: Mitte Juli – Okt., Ausbreitung:
Flugsamen und unterirdische Ausläufer (Rhizome) Bekämpfung:
laufend, aber spätestens bis vor der Samenreife ausreissen oder
ausgraben und damit in den Abfallsack oder die Vergärungsanlage.
Auf keinen Fall kompostieren.

Essigbaum (Rhus typhina L.) 5 – 8 m hoher sommergrüner Baum,
Blätter im Herbst rot gefärbt, Blütezeit: Juni bis Juli, rote stehende
Kolben, Ausbreitung: hauptsächlich über Wurzelausläufer,
Bekämpfung: einzelne junge Pflanzen mit Wurzeln ausreissen oder
ausgraben und in den Kehricht. Grössere Exemplare ringeln oder
Fällen und unbedingt Wurzelstock ausgraben ansonsten wachsen
rundum viele Stockausschläge.
Pflanzen der schwarzen Liste,…
…“deren Vorkommen und Ausbreitung entgegen gewirkt werden muss“;
gemäss Info flora:
 Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus L.) bis 6 m hoch, immergrüner
Zierstrauch, Blütezeit: April, Ausbreitung: Samenverbreitung durch
Vögel und Wurzelausläufer, verwildert an Waldrändern und im Wald.
Bekämpfung: einzelne junge Pflanzen mit Wurzeln ausreissen oder
ausgraben und sachgemäss entsorgen. Nicht in den Kompost.

Sommerflieder (Buddleja davidii Franch.) 2-4 m hoch, sommergrüner
Strauch, Blütezeit: Juli-Aug., violett bis lila oder weiss, Ausbreitung:
Flugsamen (bis zu 3 Mio. pro Pflanze) und Wurzelausläufer, verwildert
an Ufern, Waldrändern und an Strassen- und Bahnböschungen.
Bekämpfung: mit Wurzeln ausreissen oder Wurzelstock ausgraben.
Blüten vor Samenreife abschneiden und sachgemäss entsorgen oder
in den Kehricht.
Handlungsmöglichkeiten für Privatpersonen
Oft wird beteuert, dass Lösungen im Bereich invasiver gebietsfremder Pflanzen nur durch
Zusammenarbeit mit der Bevölkerung umgesetzt werden können. Tatsächlich kann jeder von
uns dazu beitragen, dass keine neuen invasiven Arten eingebracht werden, und sich die schon
vorhandenen nicht noch weiter ausbreiten – z.B. indem wir:
 uns besser über die invasiven Arten informieren und lernen, sie zu identifizieren
 im eigenen Garten oder Grundstück einheimische Arten bevorzugen
 Gartenabfälle und Schnittgut sachgemäss kompostieren oder entsorgen (keine wilden
Deponien, die ohnehin verboten sind)
 Fundstellen melden
Schöne und ökologisch wertvolle Alternativen
Ob Sichtschutz oder Blütenfarbe – sicher haben Sie verschiedene Ansprüche an die Pflanzen in
Ihrem Garten, auf diese Sie jedoch nicht verzichten müssen. Es gibt für die Umwelt und den
Menschen wertvolle Alternativen zu Problempflanzen – die Biodiversität wird es Ihnen danken!
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