Anzeige über die Haltung von Wirbeltieren besonders geschützter

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Anzeige über die Haltung
von Wirbeltieren besonders geschützter Arten
gem. § 7 Bundesartenschutzverordnung
(Bitte für jede Art ein eigenes Blatt verwenden)
Landratsamt Ebersberg
Sg. 45 - Untere Naturschutzbehörde
Eichthalstr. 5
85560 Ebersberg
Ansprechpartner
Frau Pühl
Zimmer 0.28
Tel.: 08092 823 447
Fax: 08092 823 9447
Frau Haber
Zimmer 0.22
Tel.: 08092 823 221
Fax: 08092 823 9221
1. Besitzer / Inhaber
Name, Vorname
Geburtsdatum
Straße, HsNr.
PLZ, Wohnort
Telefon tagsüber
Mobiltelefon
E-Mail-Adresse
2. Vollständige Beschreibung der Art
a) wissenschaftlich Bezeichnung
b) übliche Bezeichnung
5. Alter
3. Anzahl
4. Geschlecht
6. Gewicht
7. Datum der Bestandsveränderung
8. Unveränderliche Kennzeichen
(z.B. Ringnummer, Farbmuster, etc.)
9. Herkunft
(Vollständige Adresse des Vorbesitzers, Ursprungsland mit
Genehmigungsnummer, Wildfang, etc.)
Bitte alle vorhandenen Papiere angeben
und in Kopie beilegen!
10. Das Tier wurde abgegeben an:
(Vollständige Adresse des neuen Besitzers)
11. Vorübergehende Standortverlegung:
(z.B. Urlaubspflege)
12. Das Tier verstarb am:
Ort, Datum
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Bitte alle vorhandenen Papiere im Original
und Ring bzw. sonstige Kennzeichen beilegen)
Unterschrift des Tierhalters
Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 2!
© Landratsamt Ebersberg 2014 45_ArtSch_Bestandsanzeige.pdf
Anzeige über die Haltung
von
Wirbeltieren
besonders
geschützter
Artenzum
Informationen
des
Landratsamtes
Ebersberg
gem.
§ 7 von
Bundesartenschutzverordnung
Halten
Tieren der besonders geschützten Arten
(Bitte für jede Art ein eigenes Blatt verwenden)
Ansprechpartner
Landratsamt Ebersberg
Frau Pühl
Sg. 45 - Untere Naturschutzbehörde
Zimmer 0.28
Wer wildlebende Wirbeltiere der besonders geschützten Arten z.B. als Hobby oder zu Zuchtzwecken
hält,
Tel.: 08092 823
447
Eichthalstr. 5
Fax: 08092
823 9447
ist verpflichtet, dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, also dem Landratsamt
Ebersberg,
85560
Ebersberg
unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
Frau Haber
Zimmer 0.22
08092 823 221
wildlebendenTel.:heimischen
Fax: 08092 823 9221
Beispielsweise gehören zu den besonders geschützten Tierarten fast alle
Säugetiere, alle europäischen Vogel-, Reptilien- und Lurcharten, aber auch Tiere wie Papageien,
Schildkröten, Leguane, Raubkatzen, Krokodile, Schlangen und Fische. Die besonders geschützten Tierarten
sind im Wesentlichen im Washingtoner Artenschutzabkommen, der Bundesartenschutz-verordnung und
in EG-Verordnungen aufgeführt.
Auch spätere Zu- oder Abgänge sowie Nachzuchten müssen dem Landratsamt Ebersberg baldmöglichst
mitgeteilt werden. Dies schreibt die Bundesartenschutzverordnung vor. Die Anzeige muss in jedem Fall
schriftlich erfolgen und detaillierte Angaben z.B. zu Art, Zahl, Geschlecht, Alter, Herkunft sowie besonderen
Kennzeichen der Tiere enthalten.
Um die Tiere eindeutig identifizieren zu können, sind sie zu kennzeichnen. Abhängig von Art und Gewicht
hat dies durch Fußringe (z.B. bei Vögeln), Transponder oder regelmäßige Fotodokumentation zu erfolgen.
Zur fachgerechten Haltung gehören auch die nötigen Papiere. Abhängig vom Schutzstatus der Tiere
benötigt man einen Herkunftsnachweis vom Züchter oder eine amtliche EG-Bescheinigung (früher Cites
genannt).
Beim Tod von Tieren sind freigewordene Kennzeichen sowie ggf. vorhandene private oder amtliche
Bescheinigungen dem Landratsamt im Original auszuhändigen.
Beim Landratsamt Ebersberg können weitere Auskünfte und entsprechende Anzeigeformblätter unter
Telefon-Nummer:
08092 823 447
08092 823 221
Telefax-Nummer:
08092 823 9447
08092 823 9221
eMail:
[email protected]
[email protected]
angefordert werden.
Vor einer persönlichen Vorsprache im Landratsamt empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung.
Dies ist meist auch kurzfristig möglich.
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© Landratsamt Ebersberg 2014 45_ArtSch_Bestandsanzeige.pdf
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