Christliches Reich des Mittelalters Augustinus 354 – 430 Augustinus

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Christliches Reich des Mittelalters
Urstand
Hauptwerk: De civitate dei (410)
Grund aller Wahrheit: die ewigen
Ideen in Gottes Geist
Zusammenleben im Staat zu
vergleichen mit dem sittlichen
„Urstand“ der Welt
Vor dem Sündenfall lebten die von
Gott geschaffenen Menschen im
„Urstand“, d. h. in einer Unterordnung gegenüber Gott, die ihnen
die höchste sittliche Entfaltung
ermöglichte
Augustinus
354 – 430
Augustinus
Schlüsselgewalt
Erbe der Antike:
Kultur/Philosophie
Reichsgedanke
Klassische katholische Lehre:
Augustinus, Thomas von Aquin
Freikirchliche Lehre: Marsilius von
Padua
Augustinus
Augustinus
Zwei Reiche
Civitas dei – civitas terrena/diaboli
Unterscheidung nicht nur zwischen
irdischem und jenseitigem Staat
Auch zwischen den irdischen
Reichen: Reiche, in denen der
Gottesstaat schon vorbereitet ist
und Reiche, die sündhaft bleiben
Zutun des Menschen zur Erreichung der sündenvergebenden
Gnade: rechtes Glauben und
rechtes Handeln, auch gute Werke
„Nicht aber dürfen wir unbesorgt in
Werken verharren, die er haßt,
sondern wir müssen sie aufgeben“
Vermittelt wird die göttliche Gnade
durch die Kirche, der von Gott die
„Schlüsselgewalt“ auf Erden
gegeben ist
Augustinus
Konsequenzen für die
Staatslehre
Lehre vom sittlichen Urstand,
Sündenfall und Notwendigkeit der
Gnadenvermittlung durch die
Kirche hat Konsequenzen für
mittelalterlichen Staat:
Staatsbegriff nicht mehr
philosophisch, sondern
theologisch-christlich: Theokratie
Verhältnis von Staat und Kirche
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Augustinus
Göttliche Gerechtigkeit wird Maßstab
staatlicher Gerechtigkeit
Die vollständige Verwirklichung göttlicher
Gerechtigkeit ist im weltlichen Staat nicht
möglich.
Die Gerechtigkeit im weltlichen Staat ist
unvollkommen, denn „es sind Gerichte
von Menschen über Menschen“
Der Ungerechtigkeit vollends ausgeliefert
sind die Staaten, die sich nicht dem
christlichen Gott, sondern den „unreinen
Dämonen“ unterstellt haben.
Augustinus
Gerechtigkeit im Staat
Theokratie
Nur der christliche Herrscher kann
einen weltlichen Staat so regieren,
daß der Gottesstaat zwar nicht
verwirklicht, aber doch vorbereitet
wird
Die Legitimation staatlicher
Herrschaft besteht im christlichen
Glauben des Herrschers und
seinem Willen, im weltlichen Staat
göttliche Gerechtigkeit
anzustreben, deren vollständige
Verwirklichung nur im jenseitigen
Gottesstaat möglich ist
Augustinus
„Wenn der Staat Volkssache ist und zum
Begriff Volk der Zusammenschluß durch
Rechtsübereinkunft gehört, Recht aber
nur da sich findet, wo sich Gerechtigkeit
findet, so kann da, wo die Gerechtigkeit
mangelt, von einem Staate keine Rede
sein. Nun ist aber Gerechtigkeit die
Tugend, die jedem das Seine zuteilt. Wie
kann man also von Gerechtigkeit der
Menschen reden, wenn nichts
Geringeres als eben der Mensch dem
wahren Gott entzogen und den unreinen
Dämonen unterstellt wird?“
Augustinus
Staat – Kirche
Göttliche Gerechtigkeit vom
Menschen nicht klar erkannt
Kirche als Mittlerin:
Lehre: allegorische Bibelauslegung
Gnadenvermittlung durch
Sakramente
Schlüsselgewalt auf Erden
Christliche Staaten von Kirche
abhängig
Weltherrschaft der Kirche
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