Anleitung Lungentumoren - Bundesverband Deutscher Pathologen

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EMPFEHLUNGEN
DIAGNOSTIK VON LUNGENTUMOREN
Berufsverband Deutscher Pathologen e.V.
Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V.
Version 1.0
Mai 2005
Revision geplant:
2007
1
Empfehlungen zur
pathologisch-anatomischen
Diagnostik von
Lungentumoren
des Berufsverbandes
Deutscher Pathologen e.V.©
und der Deutschen Gesellschaft
für Pathologie e.V.©
von 36
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Vorwort
Diese „Empfehlungen zur pathologisch-anatomischen
Diagnostik von Lungentumoren“ orientieren sich an
anderen, im Literaturverzeichnis erwähnten Publikationen und Protokollen, unter anderem den „Diagnostischen Standards“, die in Abstimmung zwischen der
Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie publiziert wurden, aber auch an
den vom „College of American Pathologists [CAP]“
herausgegebenen Protokollen „Reporting on Cancer
Specimens“ (Nash et al. 2000) und der Mono-graphie
„Histopathology Reporting“ von D.C. Allen. Die pathologisch-anatomische Diagnostik im Biopsiegut hat entscheidenden Einfluss auf das therapeutische Vorgehen,
insbesondere die Frage nach dem Vorliegen eine kleinzelligen oder nicht-kleinzelligen Karzinoms. Bedeutsam
unter dem Aspekt des immer noch wichtigsten Prognoseparameters ist die Festlegung der pTNM-Formel
nach der pathologisch-anatomischen Begutachtung
von Operationspräparaten einschließlich der nach topographischen Regionen gezielt untersuchten Lymphknoten. Das Untersuchungsergebnis des Pathologen
bildet die entscheidende Grundlage für die Zuordnung
der Patienten in die Stadiengruppen, wobei in die
einzelnen Gruppen ganz unterschiedliche Befundkombinationen eingehen. Die nach den führenden histologischen und zytologischen Kriterien erarbeitete differenzierte Klassifikation bei nicht-kleinzelligen Karzinomen
spielt derzeit in der Klinik nur eine untergeordnete Rolle
z.B. im Rahmen von Therapiestudien. Unter Berücksichtigung der Bedeutung pathologisch-anatomischer
Untersuchungsergebnisse werden nachfolgend Anhaltspunkte für Aufbereitung und Begutachtung von Biopsieund Operationspräparaten aufgelistet.
Diese Empfehlungen können kein starres Korsett vorgeben, sondern nur eine Orientierung über notwendige
und sinnvolle Untersuchungen und das zu erzielende
Ergebnis bieten. Für die jeweiligen Untersuchungsmaterialien werden die folgenden Themen abgehandelt:
•
•
•
•
Materialbehandlung
Informationen für den Pathologen
Makroskopische Beschreibung
Makropräparation („Zuschneiden“) mit Entnahme
von Gewebe zur histologischen Untersuchung
• Mikroskopische Bearbeitung
(Schnittebenen, Färbungen)
• Mikroskopische Begutachtung
(einschließlich Kriterien der Klassifikation)
• Dokumentation
Angefügt sind Erläuterungen
• Zur Anwendung von Tumorklassifikationen,
• Zur Verwendung von Formblättern,
• Zu morphologischen Hintergründen und
möglichen Unklarheiten
und ein Anhang mit Literatur.
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3
A.
B.1.2
Untersuchungsmaterial
Informationen des Zytopathologen
(durch den Pneumologen)
Gewebe von Lungentumoren kommt in den
folgenden Formen zur Untersuchung:
• Zytopathologische Untersuchungen
• Biopsien (Zangenbiopsien oder Stanzbiopsien)
• Untersuchung von Lymphknoten
(vom Mediastinum oder Hals)
• Gewebe für Schnellschnittuntersuchungen
• Operationspräparate
Zytopathologische Untersuchungen
(siehe Erläuterungen B.1)
Patientendaten
Name, Vorname
evtl. Identifikationsnummer
Geburtsdatum
Geschlecht
Versicherung
einsendende Klinik/Station/verantwortlicher Arzt
Tag der Entnahme
Art des Materials
Entnahmeort (Lokalisation des Tumors)
Herkunft entnommener Proben
wichtige Daten zu
Klinik (u. a. Befunde, Indikation,
Verdachtsdiagnose)
Anamnese (u. a. vorbekannte Tumoren,
Medikamente, berufliche Exposition)
Familienanamnese
Voraus gegangene Untersuchungen
B.1.1
B.1.3
B.
Vorgehen bei den einzelnen
Untersuchungsmaterialien
B.1
Indikation, Materialentnahme
und Materialbehandlung
Indikation für eine zytologische Untersuchung
stellt die Abklärung klinisch unklarer Lungenbefunde dar.
Material für eine zytologische Untersuchung
kann gewonnen werden als:
Sputum, Bronchialsekret, Bronchialspülung,
bronchoalveoläre Lavage (BAL), Bürstenabstrich,
Feinnadelaspirat, Imprint (Abtupf) von Gewebeproben (vorgesehen für die Histopathologie),
Spülung von Stanzbiopsiegeräten, etc. Da die
Materialentnahme bzw. -behandlung durch den
Kliniker die konsekutive Bearbeitung im zytologischen Labor und auch die Begutachtung beeinflussen kann, muss das Prozedere zwischen
Pneumologen und Zytopathologen abgesprochen
werden.
Makroskopische Beschreibung
Flüssigkeit
Menge
Aspekt (z. B. blutig)
Objektträger
Anzahl
gefärbt/ ungefärbt
Hinweise auf Diskrepanzen zu Angaben
auf Untersuchungsantrag
B.
B.
1.4 und
1.5
Materialbearbeitung und Färbung
Die Bearbeitung erfolgt im zytologischen
Labor unterschiedlich nach Art des Materials
und nach individuellen Gesichtspunkten bzw.
Erfahrungen.
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EMPFEHLUNGEN
DIAGNOSTIK VON LUNGENTUMOREN
B.1.6
Mikroskopische Begutachtung
der zytologischen Präparate
Aussage, ob Material für Begutachtung
„ausreichend“ oder „unzureichend“ ist.
Befundbeschreibung
Begutachtung, evtl. Empfehlung
Einteilung nach zytologischen Befundkategorien
(DGZ/DGP): negativ, zweifelhaft, stark verdächtig, positiv für Malignität.
B.2
Biopsien (=Zangenbiopsien,
Stanzbiopsien
[transbronchial, perthorakal])
(siehe Erläuterungen B2)
B.2.1
Indikation, Materialentnahme
und Materialbehandlung
Zangenbiopsien oder transbronchiale sowie perthorakale Stanzbiopsien werden in erster Linie
zur diagnostischen Abklärung von unklaren
Lungenbefunden verwendet, besonders zur prätherapeutischen histologischen Sicherung bei
Verdacht auf Karzinom (siehe Erläuterungen
B.2.1).
Materialentnahme
Multiple (mindestens 3) Zangenbiopsien von
der endoskopisch sichtbaren oder vermuteten
Tumorlokalisation. So genannte HohlnadelBiopsien werden für endo- oder transbronchiale
bzw. perthorakale Punktionen verwendet.
Materialbehandlung
Fixation der Biopsien in 4% gepuffertem Formalin.
B.2.2
Informationen des Pathologen
(durch den Pneumologen)
(siehe Erläuterungen zu B2.2
Patientendaten
Name, Vorname
evtl. Identifikationsnummer
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Geburtsdatum
Geschlecht
Versicherung
einsendende Klinik/Station/verantwortlicher Arzt
Tag der Entnahme
Art des Materials
Entnahmeort (Lokalisation des Tumors)
Herkunft entnommener Biopsien
wichtige Daten zu
Klinik (u. a. Befunde, Indikation,
Verdachtsdiagnose)
Anamnese (u. a. vorbekannte Tumoren,
Medikamente, berufliche Exposition)
Familienanamnese
Voraus gegangene Untersuchungen
Die Informationen an den Pathologen werden
am zweckmäßigsten mit einem Formblatt übermittelt, das Raum für zusätzliche Informationen
lässt, z.B. Angaben zur Familienanamnese oder
bereits vorliegende molekularpathologische Befunde (siehe Abbildung 2).
B.2.3
Makroskopische Beschreibung
Zahl und Größe der erhaltenen Biopsiepartikel
(siehe Abbildung 2). Ggf. Erwähnung anderer
Fixativa.
B.2.4
Makropräparation
Entfällt
B.2.5
Mikroskopische Bearbeitung
(siehe Erläuterungen B2.5)
Einbettung der Biopsien in einer Ebene, Anfertigung von Stufenschnitten, HE-Schnitte, bei
besonderen Fragestellungen fakultativ PAS, evtl.
van Gieson (siehe Erläuterungen)
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B.2.6
Mikroskopische Begutachtung
(siehe Erläuterungen B2.6)
• Angabe von Anzahl und Durchmesser sowie
Erhaltungszustand der Partikel.
• Angabe des führenden histologischen und
zytologischen Wachstumsmuster mit Berükksichtigung oft variabel vorliegender Differenzierungen (Grading).
• Histologische Klassifikation nach WHO.
• Angabe der zusätzlichen Wachstumsmuster.
B.2.7
Dokumentation
Dokumentiert werden sollten Aussagen zum
Entnahmeort, histologischem Tumortyp und
zum Differenzierungsgrad (siehe Erläuterungen
B.2.7).
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Materialentnahme
Wenn möglich Entnahme der Lymphknoten
in toto unter genauer klinischer Angabe der
Entnahmelokalisation (siehe Abbildung 4).
Alternativ können transbronchiale Stanzbiopsien für die Punktion von bronchusnahen
Lymphknoten verwandt werden.
Materialbehandlung
Fixation der ganzen Lymphknoten oder der
Stanzbiopsien in 4% gepuffertem Formalin.
B.3.2
Informationen des Pathologen
Siehe B2.2, insbesondere mit genauer Angabe
zur Entnahmelokalisation.
B.3.3
Makroskopische Beschreibung
B.3
Bearbeitung von Lymphknoten
Lymphknoten werden im Rahmen der Primärdiagnostik bearbeitet, z. B. tumorverdächtige
Lymphknoten am Hals oder im Rahmen von
Staging-Untersuchungen. Die Relevanz der definierten N-Kategorien für die Prognose bei nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen ist gut belegt
und Grundlage einer stadienabhängigen Therapie (Naruke et al. 1988, Mountain et al. 1997)
B.3.1
Mikroskopische Begutachtung
(siehe Erläuterungen B3.6)
Indikation, Materialentnahme
und Materialbehandlung
Die Indikation zur invasiven Abklärung eines
fraglichen Lymphknotenbefalls sollte großzügig
gestellt werden. Sowohl einzelne signifikant vergrößerte Lymphknoten (> 1 cm) als auch eine
ungewöhnlich große Zahl grenzwertig großer
(0,5 - 1,0 cm) mediastinaler Lymphknoten sollte
Anlass für eine invasive Abklärung sein.
• Zahl und Größe der erhaltenen Lymphknoten, Angaben zur Kapsel und zur
Schnittfläche.
• Ggf. Länge und Dicke der Stanzbiopsien.
• Ggf. Erwähnung anderer Fixativa.
B.3.4
Makropräparation
Halbierung des (der) Lymphknoten entlang
der Längsachse und Einbettung, bei größeren
Lymphknoten ggf. Lamellierung senkrecht zur
Längsachse und vollständige Einbettung.
B.3.5
Mikroskopische Bearbeitung
Anfertigung von Stufenschnitten, HE-Schnitte
(siehe Erläuterungen).
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B.3.6
Mikroskopische Begutachtung
• Angabe von Anzahl und Durchmesser
eventueller Metastasen.
• Anzahl untersuchter und Anzahl befallener
Lymphknoten.
• Histologische Klassifikation nach WHO.
• Grading.
• Angabe zu sonstigen Lymphknotenveränderungen: Anthrakose, Silikose, Sarcoid-likeReaction, etc.
B.3.7
Dokumentation
Dokumentiert werden sollten Aussagen zum
Entnahmeort, histologischem Tumortyp und
zum Differenzierungsgrad und ggf. zum
Staging.
B.4
Intraoperative mikroskopische Diagnostik (Schnellschnittuntersuchungen)
Indikationen zur Schnellschnittuntersuchungen
bei Lungentumoren sind zurückhaltend zu
stellen. Im Vordergrund der intraoperativen
Sicherung stehen:
• Verifikation von bisher nicht diagnostizierten
Metastasen, eingeschlossen kontralaterale
Lymphknotenmetastasen.
• Unvorhergesehene lokale Ausbreitung des
Tumors (wenn Konsequenzen für operatives
Vorgehen).
• Wenn nach Meinung des Operateurs die Resektion des Tumors ohne Zurücklassen von
Resttumor (lokoregionär oder in Form von
Fernmetastasen) erfolgte, sollen die hilären
Resektionsränder auf lokale Radikalität im
Schnellschnittverfahren untersucht werden,
wobei das Schwergewicht auf das peribronchiale Fettgewebe und die Bronchusschleimhaut zu legen ist.
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• Die intraoperative Untersuchung von Resektionsrändern kann auch bei zusätzlichen
Resektionen am Bronchial- und/oder Gefäßbaum sowie bei Mitresektion anderer Nachbarstrukturen von Bedeutung sein.
B.5
Bearbeitung von Lungenresektionspräparaten (Tumorresektaten)
(siehe Erläuterungen zu B.5)
Im folgenden wird die Bearbeitung von Operationspräparaten (Tumorresektaten) unterschiedlichen Ausmaßes dargestellt von der Keilexzision
bis zum Pneumonektomiepräparat (siehe Erläuterungen B.5) mit der Auflistung der notwendigen Bearbeitungsschritte und der notwendigen
Aussagen (Diagnosen und Klassifikationen).
B.5.1
Materialbehandlung
Im Idealfall Übergabe des frischen Operationspräparates in unversehrtem Zustand an den Pathologen. Bei Bronchialresektion und Nachresektionen
sollen die in Richtung Trachea gelegenen Resektionslinien markiert werden. Markierung (durch
den Operateur) gegebenenfalls mit entfernter
Gefäßabschnitte und Anteile von Vorhof und
Zwerchfell. Markierung von Stellen, an denen der
Operateur eine lokal nicht-radikale Entfernung
vermutet. Herkunft von gesondert vom Lungenresektionspräparat entnommenen Lymphknoten
soll entsprechend Lymphknotennomenklatur
(siehe Abbildung 4) angegeben werden. Das Einspritzen von Formalin in den Bronchus und Vorfixation in expandiertem Zustand ist für die allgemeine Untersuchung bei Karzinomen nicht
obligat erforderlich. Von einigen Autoren wird
eine Fixierung mit Formalin über das Bronchialsystem aber als hilfreich angesehen und zur
fakultativen Anwendung empfohlen.
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B.5.2
Information des Pathologen
Besonders geeignet ist die Übermittlung der
klinischen Daten durch ein Formblatt (siehe
Erläuterungen B.5.2. mit Abbildung 6). Zusätzlich bei Operationspräparaten sind folgende
Angaben wünschenswert:
• Tumorlokalisation rechts/links/Lappen/Segment etc.
• Präoperatives TNM
• Voruntersuchungen: bekannte extrapulmonale Tumoren
• Mikroskopische Vordiagnose
• Frühere Begutachtungsnummer
• Berufliche Vorgeschichte (Besondere Schadstoffexposition?)
• Vorbekannte Berufskrankheit
• Besonderheiten: (z. B. Zustand nach Asbestexposition)
• Art des Präparates: Pneumonektomie / Lobektomie / Segmentresektion/ durch VATS
(= Videoassistierte thorakoskopische Chirurgie) gewonnene Lungenparenchymanteile/
Pleurapräparat
• Lymphknoten nach topographischen Regionen (siehe Erläuterungen)
• Art der Fixierung: (fakultativ: Fixierung
über das Bronchialsystem mit 4 %igem
gepuffertem Formalin)
• Rauchgewohnheiten
• Besondere Fragestellungen
• Wenn möglich Aufnahme der Computertomographie (CT) (oft wertvolle Information
zur klinisch-pathologischen Korrelation).
B.5.3
Minimalprogramm der makroskopische
Beschreibung (siehe Erläuterungen B5.3)
Bei der makroskopischen Beschreibung ist wie
unter den Abschnitten Makropräparation, histologische Bearbeitung, Begutachtung und Dokumentation auch zwischen einem Minimalprogramm und einem erweiterten Programm zu
unterscheiden. Die makroskopische Beschreibung und Diagnostik hat sich an den Maßgaben
der TNM-Klassifikation zu orientieren.
Anzugeben sind:
• Identifizierung der Probe: Beschriftung mit
Name und Nummer und Bezeichnung des
entnommenen Gewebes (z. B. rechter Oberlappen)
• Art und Form des Untersuchungsgutes /
Asservierungszustand: unfixiert/fixiert
• Identifikation des Lungengewebes (Lunge,
Lungenlappen, Segment) mit Messung in
drei Dimensionen und Feststellung des
Gewichtes. Beschreibung aller anhängenden
Strukturen (z. B. Pleura parietalis, hiläre
Lymphknoten, etc.)
• Beschreibung des Tumors
- Tumorgröße (wenn möglich in drei
Dimensionen)
- Tumorlokalisation eingeschlossen die
räumliche Beziehung zu den Lungen
lappen, Lungensegmenten und wenn
nachweisbar zu größeren Bronchien und
Pleura. Eine Beteiligung von Haupt- oder
Lappenbronchus ist anzugeben.
- Abstand und Entfernung zu den Resektionsrändern, insbesondere des Bronchialsystems, und zu anderen chirurgischen
Resektionsrändern (z. B. Brustwand,
Weichgewebe, hiläre Gefässe, etc.)
- Vorhandensein oder Fehlen von
Satellitenknoten.
- Makroskopisches Erscheinungsbild
(Nekrosen/Blutungen/mukoide Degeneration/Kavernen, polypoid/nodulär/
ulzeriert/Stenosen)
- Umschriebener Rand/unscharfer Rand
• Beschreibung nicht tumorbefallener Lungenanteile
• Vorhandensein oder Fehlen von obstruktiven
Veränderungen (Pneumonie) oder anderen
auffälligen Befunden (z. B. Bronchiektasen,
Schleimpfröpfe, obstruktive Pneumonie,
Atelektase(n))
• Zahl der intrapulmonalen Lymphknoten
(getrennt untersucht, fakultativ)
• Getrennte Markierung des Grenzlymphknotens (fakultativ)
• Getrennt eingesandte weitere Lymphknoten
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B.5.4
B.5.5
Minimalprogramm der Makropräparation (Zuschneiden)
(siehe Erläuterungen B5.4
Mikroskopische Bearbeitung
(Minimalprogramm)
(siehe Erläuterungen B.5.5
• Präparation von Bronchien und Gefäßen
z. B. nach Schema in Erläuterungen.
• Entnahme von Bronchus- und Gefäßabsetzungsrand
• Entnahme von mindestens 3 Paraffinblöcken
aus verschiedenen Anteilen des Tumors
(Beachte Heterogenität des Tumors und
Regression etc.) (siehe Erläuterungen B5.4)
• Regressionsgrading nach präoperativer
Therapie: Asservierung einer vollständigen
Schnittfläche durch die größte Tumorausdehnung zum möglichen quantitativen
Regressionsgrading
• Entnahme von Tumorgewebe mit Bezug zur
Pleura viszeralis
• Entnahme von benachbarten Strukturen mit
tumorverdächtigen Arealen
• Entnahme Übergang Tumor- zu Nichttumorgewebe, wenn möglich mit Bezug zu tumornahem Bronchus
• Hiläre Abtragungsränder
• Entnahme von Sekundärbefunden: z. B.
Retentionspneumonie, Bronchiektasen,
Emphysem, Pleuritis
• Entnahme von relevanten vorbestehenden
Veränderungen
• Entnahme von Herdbefunden
• Entnahme von Gewebe mit eventuellen
Hinweisen auf Schadstoffbelastung
• Entnahme von auffälligen Besonderheiten
• Entnahme von tumorfreiem Lungengewebe
(z.B. für zusätzliche Lungenstaubanalysen etc.)
Makropräparation der Lymphknotenstationen
• Nach topographischen Angaben (alle gesondert übersandten Lymphknoten müssen
aufgearbeitet werden für TNM-Formel)
Anmerkung: Aus Lymphknotengröße kein
Rückschluss auf z. B. Mikrometastasen /
Korrelation zu präoperativen PET-Befunden
etc. möglich
Die mikroskopische Bearbeitung hat als Ziel
die Bestimmung der Tumorhistologie und der
histopathologischen Ausbreitung. Die Zahl der
Blöcke ist abhängig von der Tumorgröße und der
individuellen Differenzierung des Tumors. Ziel
des Untersuchungsganges ist der Ausschluss und
die sichere Abgrenzung eines kleinzelligen Karzinoms oder von Anteilen desselben. Bei Adenokarzinomen oder gut differenzierten Plattenepithelkarzinomen genügen im Minimalprogramm drei Gewebeblöcke pro Tumor (maximal
4 cm im Durchmesser), bei schlecht differenzierten Plattenepithelkarzinomen oder großzelligen
Karzinomen ist (zusätzlich) ein Block pro cm
max. Tumordurchmesser zu untersuchen.
Üblicherweise ist die Anfertigung von einem
HE-Schnitt pro Block ausreichend, zur Abklärung besonderer Fragen kann eine PAS- oder
EvG-Färbung erfolgen. Die Lymphknoten (siehe
Erläuterungen B.5.5) sind einzeln und topographisch zugeordnet einzubetten. Die Resektionsfläche des bronchialen Absetzungsrandes
wird im Querschnitt untersucht. Der Anschnitt
erfolgt von der Tumorseite her (siehe Erläuterungen B.5.5). Hinsichtlich zusätzlicher immunhistochemischer Untersuchungen sollte der Gebrauch eines breiten Nachweisverfahrens (siehe
Tabelle 1a in den Erläuterungen) vorgesehen
werden. Immunhistochemische Untersuchungen
mittels eines breiten Markers sollen insbesondere
bei Verdacht auf das Vorliegen eines neuroendokrinen Karzinoms durchgeführt werden (Chromogranin, Synaptophysin, CD56). Dies ist bei
der Abgrenzung des großzelligen Karzinoms und
des spindelzelligen Karzinoms vom großzelligen
neuroendokrinen Karzinom von Bedeutung.
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EMPFEHLUNGEN
DIAGNOSTIK VON LUNGENTUMOREN
B.5.6
Minimalprogramm der
mikroskopischen Begutachtung
Die erforderlichen Aussagen, die mit dem Minimalprogramm erbracht werden müssen, sind in
den Erläuterungen zusammengefasst (siehe Abbildung 6).
• Art des Resektates: z.B. Keilexzision, Lobektomie, etc., und ggf. anhängende Strukturen
• Tumorlokalisation (Seite, Lappen, Segment,
wenn möglich)
• Histologischer Tumortyp (WHO-Klassifikation 1999 bzw. 2004) (siehe Erläuterungen
B2.6 und Tabelle 2)
• Histologischer Differenzierungsgrad (WHO
1999, 2004; UICC 2002)
• pTNM-Klassifikation und Stadiengruppierung
• R-Klassifikation: Histologischer Befund an
den Resektionsrändern
• Nach voraus gegangener neoadjuvanter
Therapie Regressionsgrading (siehe Erläuterungen B.5.6)
• Lymphknotenmetastasen: Angabe der
Anzahl der untersuchten und befallenen
Lymphknoten
• Diagnosen am nicht tumorösen Lungengewebe
• „Nebenbefunde": z. B. Bronchiektasen/
Retentionspneumonie/Pleuritis/Emphysem/
Fremdstoffspeicherungen z. B. Silikose/
Siderose.
B.5.7
Erweitertes Programm
Bezüglich makroskopischer Beschreibung,
Makropräparation, mikroskopischer Bearbeitung
und mikroskopischer Begutachtung sowie
Dokumentation im erweiterten Programm
(Abweichung gegenüber Minimalprogramm)
siehe organspezifische Tumordokumentation
(siehe Tabelle 4).
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EMPFEHLUNGEN
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Erläuterungen
Allgemeine Erläuterungen
zur Materialbehandlung
Endoskopisch oder operativ entferntes Gewebe
ist unversehrt an das Institut für Pathologie zu
übersenden. Eine Gewebeentnahme, z.B. für
molekularpathologische Untersuchungen, muss
durch den Pathologen erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass notwendige Klassifikationen
eines Tumors (besonders R- und TNM-Klassifikation) nicht beeinträchtigt werden dürfen.
H. Höfler (1995) hat in einer Stellungnahme
zur Einrichtung von „Tumor/Gewebebanken“
festgestellt: „Die Entnahme von Normal- und
Tumorgewebe aus frischen Operationspräparaten
soll nur durch makroskopisch geschulte Pathologen erfolgen, die auch Erfahrungen mit der
Erstellung von pathohistologischen Befunden
haben, optimalerweise von dem das Präparat
befundenden Pathologen selbst“.
Die Asservierung von Tumorgewebe zu nicht
diagnostischen Zwecken setzt in jedem Fall eine
präoperative Aufklärung mit schriftlicher Einwilligung des Patienten voraus (Höfler 2004,
Stellungnahme des nationalen Ethikrates 17.
März 2004).
Erläuterungen zum
Untersuchungsmaterial
Die optimale Gewebegewinnung ist wichtig für
eine präzise Klassifikation der Lungentumoren.
Mehrere diagnostische Möglichkeiten werden
angewendet eingeschlossen Sputumzytologie,
bronchoalveoläre Lavage (BAL), Bronchusbiopsie und Bronchusbürstung, thorakoskopische
Biopsien, Nadelbiopsien sowie Operationspräparate. Nicht behandelt werden soll das diagnostische Vorgehen in Situationen, in denen eine Gewebeuntersuchung auf das Vorhandensein eines
Lungentumors hinweist (Metastasendiagnostik).
Generell wichtig sind eine schnelle Fixation und
eine minimale Traumatisierung des Gewebes.
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Erläuterungen zu B.1
Abgrenzung zwischen Vorläuferläsionen
und Karzinomen
Nach der derzeitigen WHO-Klassifikation (Tabelle 2) der Tumoren der Lunge (Travis et al.
2004) sind zu unterscheiden:
• Plattenepitheldysplasien bzw. Plattenepithelkarzinom in situ
• Atypische adenomatöse Hyperplasie (AAH)
• Diffuse idiopathische pulmonale neuroendokrine Zellhyperplasie (DIPNECH)
Plattenepitheldysplasien und das Plattenepithelkarzinom in situ (nicht invasives Plattenepithelkarzinom) imponieren als solitäre oder multifokale Veränderungen, die mit invasiven Plattenepithelkarzinomen assoziiert sein können.
Plattenepitheldysplasien werden in geringgradige, mäßiggradige und hochgradige Formen
unterteilt. Hochgradige Dysplasien können nach
Travis et al. (2004) gegenüber dem Plattenepithelkarzinom in situ abgegrenzt werden. Das
Plattenepithelkarzinom in situ wird in der TNMKlassifikation mit Tis/pTis und nach der WHO
mit ICD-O-M 8070/2 verschlüsselt. Biologisch
gesehen, wird diese Läsion nicht als Karzinom
aufgefasst, da sie nicht die Fähigkeit hat zu
metastasieren.
Die atypische adenomatöse Hyperplasie (AAH)
ist eine in der Lungenperipherie gelegene solitäre oder multiple Läsion, die oft 5 mm oder
weniger im Durchmesser misst.
Die diffuse idiopathische pulmonale neuroendokrine Zellhyperplasie (DIPNECH) ist eine
auf das bronchioloalveoläre Epithel beschränkte Proliferation neuroendokriner Zellen. Diese
Veränderung tritt typischerweise bei einer
obliterativen bronchiolären Fibrose auf, kann
aber auch ohne Fibrose und Entzündung vorkommen.
Für diese Vorläuferläsionen existieren keine
ICD-O-M-Verschlüsselungsnummern.
von 36
EMPFEHLUNGEN
DIAGNOSTIK VON LUNGENTUMOREN
Erläuterungen zu B.1
Zytopathologie
Die Zytologie wird meist kombiniert mit einer
histopathologischen Untersuchung eingesetzt, da
sich beide Verfahren in der Abklärung unklarer
Lungenbefunde ergänzen. Welches Material mit
welchem Verfahren für die zytologische Untersuchung gewonnen wird, wird meist von der Erfahrung und den Möglichkeiten des Pneumologen
bestimmt (z. B. Feinnadelbiopsie statt Spülung
bei peripherem Lungenherd). Eine ausreichende
Erfahrung des Zytopathologen in der Lungenzytologie ist absolute Voraussetzung für die korrekte,
möglicherweise therapierelevante Diagnose. Für
den Kliniker hängt der Stellenwert der zytologischen Diagnose von ihrer Güte ab, was sich auch
im unterschiedlichen Einsatz der Zytologie widerspiegelt. Das Spektrum reicht von Therapieentscheidungen des Pneumologen allein aufgrund
der zytologischen Diagnose (ohne histologische
Diagnosesicherung) bis zu alleiniger histologischer Untersuchung ohne Einsatz der Zytologie.
Die Zytologie als Screeningmethode für das Bronchialkarzinom ist umstritten. Sie ist allerdings in
der Lage auch als nicht-invasives Verfahren (Sputumzytologie) Vorstufen des invasiven Plattenepithelkarzinoms zu erkennen. Liegen aber bei klinisch hochgradigem Verdacht auf ein Malignom
zytologisch nur Dysplasien vor, so sind diese
meist im Rahmen einer Feldkanzerisierung entstanden und der Tumorverdacht muss weiter
abgeklärt werden.
In der Karzinomdiagnostik liegt die Sensitivität
bei der kombiniert zytologisch-histologischen
Untersuchung bei über 80%. Bei der Tumortypisierung liegt die Spezifität bei der zytologischen
Diagnostik des kleinzelligen Karzinoms sehr
hoch, meist zwischen 90% und 100%. Die Zellerhaltung ist hier nicht selten besser als in der Biopsie. Die Subtypisierung der nicht-kleinzelligen
Karzinome (NSCLC) mit Ausnahme der gut differenzierten Plattenepithelkarzinome gelingt dagegen zytologisch weniger gut, was z. T. im biologischen Verhalten der Tumoren liegt; die Subtypisierung der NSCLC durch den Zytologen wird
z. Zt. auch nicht vom Pneumologen erwartet.
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Bei Wechsel des Zytologen oder Pneumologen ist
die Absprache mit dem jeweiligen neuen Partner
über die Materialbehandlung notwendig, da diese
sehr unterschiedlich sein kann. Flüssigkeiten wie
Bronchialspülungen werden häufig unfixiert weiterverarbeitet (z. B. zytozentrifugiert). Bei verzögerter
Verarbeitung (z.B. Postversand) ist bei Sputum eine
Fixierung durch den Kliniker erforderlich, z. B. mit
50% Alkohol; Formalin wird dagegen von den meisten Zytologen als Fixierungsmittel abgelehnt. Sputum und Sekrete können auch als Zellblockpräpatat
wie Gewebe verarbeitet und geschnitten und gefärbt werden. Ausstriche bzw. Imprints werden
entweder nach Lufttrocknung oder nach sofortiger
Nassfixierung durch den Kliniker (z. B. mit einem
Fixierungsspray) an das zytologische Labor geschickt; die Färbungen werden dann entsprechend
gewählt, so für luftgetrocknete Präparate meist die
Giemsa-, für nassfixierte Präparate die Hämatoxilin-Eosin- oder Papanicolaou-Färbung; ggf. können
auch Sonderfärbungen und immunzytochemische
Untersuchungen durchgeführt werden. Bei entsprechender Erfahrung sind fast alle in der Histologie verwendeten Antikörper auch in der Zytologie
einsetzbar, was differentialdiagnostisch mitunter
hilfreich sein kann (LCA, TTF1, CD56, NSE, Keratine, HMB-45, Thyreoglobulin, Chromogranin etc.);
auch bereits Hämatoxilin-Eosin gefärbte Präparate
sind für die Immunzytochemie sehr gut geeignet.
Bei der zytologischen Diagnostik sowie auch bei
der Biopsiediagnostik ist zu berücksichtigen, dass
Mischdifferenzierungen der Tumoren vorkommen,
denn etwa 50% aller Lungenkarzinome zeigen eine
morphologische Heterogenität.
Die Sputumzytologie ist derzeit das einzige nicht
invasive Verfahren präinvasive Läsionen wie Plattenepitheldysplasien zu detektieren. Andere Vorläuferläsionen wie die atypische adenomatöse
Hyperplasie (AAH) sollten nicht an zytologischen
Präparaten diagnostiziert werden, da es derzeit
keine etablierten zytologischen Kriterien gibt, eine
atypische adenomatöse Hyperplasie von einem
bronchioloalveolärem Karzinom zu unterscheiden.
Auch wird die Diagnose einer diffusen idiopathischen
pulmonalen neuroendokrinen Zellhyperplasie (DIPNECH) nicht an zytologischen Präparaten gestellt.
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Erläuterungen zu B.2
Biopsiediagnostik
Erläuterungen zu B.2.1
Materialentnahme
Vor therapeutischen Maßnahmen bei Lungentumoren steht die Erfassung des histologischen
Typs und in vielen Fällen die Ermittlung der
anatomischen Ausbreitung. Dies ist Voraussetzung für die Erstellung einer klinischen TNMKlassifikation (cTNM) und damit für die Therapie. Die Ausdehnung der Maßnahmen zum
Staging ist abhängig vom histologischen Typ.
Die tägliche pathologisch-anatomischen Begutachtungen der entnommenen Gewebsproben
erfordern:
• eine besonders sorgfältige technische Aufbereitung
• ausreichende gute Erfahrungen zur Artefaktpathologie! und
• ausreichende Kenntnisse aus Obduktionsund Operationsgut zu sehr variablen Stromakomponenten und Regressionsphänomenen
neben den für die Tumorklassifikation führenden zellulären epithelialen, seltener mesenchymalen Atypien.
Im Zentrum steht die Bronchoskopie mit multiplen Zangenbiopsien. Zusätzlich können zytologische Bürstenpräparate gewonnen werden.
Bei nicht passierbaren und biopsierbaren Stenosen oder nicht exakt lokalisierbaren Prozessen
kann die Bronchialspülung zur Gewinnung von
zytologischem Material herangezogen werden.
Auch bietet die bronchoalveoläre Lavage oder
die transbronchiale Lungenbiopsie (CT-gestützte
Punktion) gute diagnostische Ergebnisse bei
mehr diffus wachsenden bronchioloalveolären
Karzinomen. Die Biopsien zur Abgrenzung des
Tumors und zur Abklärung der Operabilität
müssen in getrennten Gefäßen mit Angaben
zur Lokalisation eingesandt werden.
Es ist auf die Entnahme von ausreichend Material (mindestens 3 Zangenbiopsien) von der endoskopisch sichtbaren oder vermuteten Tumorlokalisation und auf eine adäquate Behandlung
des Materials (keine Quetschartefakte, sofortige
Fixation) hinzuwirken. Ähnlich ist bei den
endo- oder transbronchialen bzw. perthorakalen
mit Hohlnadeln-Biopsien gewonnenen Materialien zu verfahren. Sofern nicht Spezialuntersuchungen vorgesehen sind, soll die Fixation der
Biopsien in 4% gepuffertem Formalin erfolgen.
Erläuterungen zu B.2.2
Informationen des Pathologen
Die Informationen an den Pathologen werden
am zweckmäßigsten mit einem Formblatt übermittelt, das Raum für zusätzliche Informationen
lässt, z. B. Lokalisation des Tumors und der entnommenen Proben, Angaben zur Familienanamnese oder bereits vorliegende molekularpathologische Befunde (siehe Abbildung 2).
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Abbildung 1.
Klinische Informationen zur histopathologischen Untersuchung von Zangenbiopsien
und Stanzbiopsien der Lunge Angaben zur Entnahmelokalisation
in einer schematischen Darstellung der Segmentbronchien (aus Hermanek 1995)
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EMPFEHLUNGEN
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14
Abbildung 2.
Formblatt für klinische Informationen zur histopathologischen Untersuchung
von bronchoskopischen Biopsien (nach Drings et al. 2003a)
Personaldaten
Einsender
Anamnese
Anderes Malignom
Nein
Ja
Falls ja, Lokalisation
Weitere zusätzliche Angaben (Klartext)
Wann
Verdacht auf Berufserkrankung
Nein Ja
Falls ja, welche ....................................................
Nein Ja
Paraneoplastisches Syndrom
Radiologische Befunde
Hilusnahe (zentral-intermediäre Läsion)
Peripherer Rundherd
Diffus-infiltrierende (pneumonieähnliche) Läsion
Untersuchungsmaterial
Läsion Nr. 4
}
Segmentbronchus rechts
Nummer
Segmentbronchus links
eintragen
Datum
Läsion Nr. 3
Endobronchiale Zangenbiopsie
Transbronchiale Stanzbiopsie
Transbronchiale Feinnadelbiopsie
Entnahmeort
Hauptbronchus rechts
Hauptbronchus links
Intermediärbrochus
Oberlappenbronchus rechts
Oberlappenbronchus links
Unterlappenbrochus rechts
Unterlappenbronchus links
Zahl der Partikel
Makroskopischer Typ der Läsion
Schleimhautverdickung
Knotig-sessil
Polypoid/gestielt-polypös
Ulzerös
Szirrhös-stenosierend
Läsion Nr. 1
Einsendungen
Läsion Nr. 2
Unterschrift
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EMPFEHLUNGEN
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Erläuterungen zu B.2.5
Mikroskopische Bearbeitung
Wichtig ist eine vollständige, sorgfältige Einbettung der Biopsien zur Erfassung auch multipler
Biopsiepräparate nach Möglichkeit in einer
Schnittebene. Sparsamer Umgang mit dem
Untersuchungsgut ist notwendig, damit wertvolles Restmaterial für gezielte z. B. immunhistochemische Zusatzuntersuchungen nicht verloren
geht. Serienschnitte bringen fast nie wesentliche
Zusatzinformationen.
Bemerkungen zu Färbungen:
Die Primärdiagnose erfolgt immer am HESchnitt, der in 98% eine eindeutige Diagnose erlaubt. Elastica van Gieson-Färbungen sind hilfreich bei der Darstellung von
Basalmembranstrukturen z.B. zur Abgrenzung
Carcinoma in situ/invasives Karzinom und zur
Stromacharakterisierung z.B. Stromamuster vermehrter elastischer Fasern in chronischen Atelektasen bei Adenokarzinomen sowie zur Beurteilung der Tumorinvasion der Pleura viszeralis.
Tabelle 1a-c
Tabelle 1a
Plattenepithelkarzinom
Neuroendokrine Tumoren
Kleinzelliges Karzinom
_
Typische & atypische Karzinoide
Großzelliges neuroendokrines Karzinom
15
Erläuterungen zur Immunhistochemie:
Für tägliche Biopsiebegutachtung von Lungentumoren grundsätzlich nicht erforderlich. Sie kann
wertvoll sein zur Abgrenzung primärer Lungentumoren zu anderen Tumoren und Metastasen
(Tabelle 1a, b). Beispiele:
• Kleinzelliges Karzinom versus malignes
Lymphom (ca. 1%).
• Pulmonales Adenokarzinom versus Metastasen eines Mammakarzinoms.
• Bestimmung der Proliferationsrate in Karzinoidtumoren.
• Pleura: Abgrenzung primärer Mesotheliome
zu wesentlich häufigeren Pleurametastasen
von Adenokarzinomen - besonders peripheren Lungentumoren (Tab. 1c).
Die für eine weitergehende Abgrenzung primärer bronchopulmonaler bzw. pleuraler Tumoren
zu sekundären Neoplasien wertvollen Antikörper sind in den Tabellen 1a und 1b zusammengestellt.
Antikörperpanel bei der Differentialdiagnose
primärer und sekundärer bösartiger Lungentumoren.
Antikörper für die Diagnostik primärer Lungentumoren
Histomorphologischer Tumortyp
Adenokarzinom
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Antikörper
TTF-1 Thyreoidaler Transkriptionsfaktor
ProSP-B Vorstufe des SP-B
SP-B Surfactantprotein
Positiv mit Antikörpern gegen CK7
Kein spezifischer Marker
Negativ mit Antikörpern gegen CK7
CD56
LCA negativ (DD Lymphom)
Leucocvte Common Antigen
Synaptophysin, Chromogranin, CD56
CD56
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EMPFEHLUNGEN
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Tabelle 1b
Antikörper für die Differentialdiagnose primärer Lungentumoren versus Lungenmetastasen extrathorakaler Tumoren
Primärtumor
Schilddrüsenkarzinom,
papillär / follikulär
Schilddrüsenkarzinom, medullär
Mammakarzinom
Nierenzellkarzinom
Malignes Lymphom
Prostatakarzinom
Malignes Melanom
Hodentumor
Seminom,
Hepatozelluläres Karzinom
Kolorektales Karzinom
Tabelle 1c
Antikörper
MNF116 Zytokeratine
AE1/AE3 Zytokeratine
Calretinin
BMA120
V9 Vimentin
BerEP4 HEA
CD 15
CEA
TT F 1
A kt i n
Desmin
Myogenin
CD 99
S-100
16
Antigen
Thyreoglobulin
Calcitonin
Hormonrezeptoren
Östrogen- / Progesteronrezeptor
PNRA Proximal Nephrogenic Antigen
LCA Leucocyte Common Antigen
CD3 T-Zell Marker
CD20 B-Zell Marker
PSA Prostata-spezifisches Antigen
S-100, HMB45
PLAP Plazentare alkalische Phosphatase
AFP Alpha Fetoprotein
CK7, CK20 oder cdx2
Antikörperpanel bei der Differentialdiagnose primärer
und sekundärer bösartiger Pleuratumoren.
Pleuramesotheliome
Epitheloid
Sarkomatoid
+++
++
++
++
+++
+
++
(+)
++
+++
(+)
(+)
(+)
(+)
(+)
-
Pleurakarzinosen
++
++
(+)
+
+++
+
++
++ (Lunge)
-
[+++ = regelmäßig positiv; ++ = häufig positiv; + = gelegentlich positiv; (+) = gelegentlich fokal positiv, - = in der Regel negativ]
Pleurasarkomatosen
+
+
+++
+
+
+
+
+
+
von 36
EMPFEHLUNGEN
DIAGNOSTIK VON LUNGENTUMOREN
Erläuterungen zu B.2.6
Mikroskopische Begutachtung
Erläuterungen zur histologischen Typisierung:
Adenokarzinome sind in den letzten Jahren häufigste Differenzierungsvariante besonders in peripheren Tumoren. Die Subtypisierung nach WHO
(Travis et al. 2004) ist bisher ohne wesentliche
klinische Relevanz. Plattenepithelkarzinome treten bevorzugt im intermediären und zentralen
Bronchusbereich auf. Es finden sich oft Beziehungen zu bronchialen Präneoplasien/Carcinoma
in situ. Grading: Grad 1 bis 3 bei Plattenepithelkarzinomen und Adenokarzinomen nur mit Zurückhaltung möglich, erhält nur bedingt klinische
Relevanz.
Nach der WHO-Klassifikation von 2004 (Tabelle
2) sind mehr als 50 Diagnosen nach den führenden histopathologischen Wachstumsmustern
möglich. Aus klinischer Sicht ist aber zur Zeit
allein die Frage „kleinzellig oder nicht-kleinzellig" für das therapeutische Vorgehen von Interesse. Im Biopsiegut kann nur ein winziger Bruchteil
des Gesamttumors zur Begutachtung gelangen.
Es sind nur bedingt Rückschlüsse auf eine häufig
vorliegende Heterogenität und somit möglicherweise unterschiedliche Tumorbiologie abzuleiten.
Immunhistochemische Zusatzuntersuchungen
sind nur bei besonderen Fragestellungen gezielt
z. B. bei der Abgrenzung primärer bronchopulmonaler Neoplasien zu Metastasen oder zur
Charakterisierung sinnvoll und aussagekräftig.
Kleinzellige Karzinome: Nach der WHO-Klassifikation 1999 und 2004 werden nur noch typische kleinzellige und kombinierte kleinzellige
Tumoren geführt.
Neuroendokrine Tumoren: Als eigene Entität
in der WHO-Klassifikation 1999 und 2004 mit typischen und atypischen Karzinoidtumoren und
dem „neuen Subtyp" des großzelligen neuroendokrinen Karzinoms geführt, vorwiegend basierend
auf immunhistochemischen Zusatzbefunden.
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Die Unterscheidung zwischen typischem und
atypischem Karzinoidtumor ist klinisch relevant:
• Bei typischem Karzinoidtumor T1N0 und
eventuell T2N0 ist eine sparsame Resektion
im Gesunden gerechtfertigt.
• Bei atypischen Karzinoiden ist eine radikale
Therapie wie bei nichtkleinzelligen Karzinomen erforderlich [Drings et al. 2003a].
Bei den nichtkleinzelligen Tumoren haben die
Adenokarzinome - besonders bei Frauen in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Die Einordnung der „neuen" Tumorgruppe auch
nichtkleinzelliger Karzinome mit neuroendokrinen Differenzierungsmerkmalen bleibt für
klinische Fragestellungen zur Zeit noch offen.
Zusammenfassende Bemerkungen
zur Biopsiediagnostik
Die tägliche Biopsiediagnostik ist zur Zeit
schwerpunktmäßig auf die Frage „kleinzellige
oder nicht-kleinzellige" bösartige Lungentumoren ausgerichtet. Bei der pathologisch-anatomischen Begutachtung sollte nach Möglichkeit der
führende histogenetisch abzuleitende Tumortyp
entsprechend der WHO-Klassifikation 2004 angegeben, das aber oft schon auch im Biopsiegut
vorhandene heterogene Spektrum ebenfalls dokumentiert und ggf. kommentiert werden.
Erläuterungen zu B.2.7
Dokumentation
Eine der Basisdokumentation (Dudeck et al.
1999) entsprechende Klassifikation des Lungenkarzinoms umfasst folgende Sachverhalte:
1. Lokalisation des Primärtumors
(einschließlich Seitenangabe)
2. Histologischer Tumortyp – einschließlich Angaben über etwaige Bestätigungen der Tumorhistologie durch andere Institution(en)
3. Histopathologisches Grading
4. Anatomische Tumorausbreitung vor Therapie
(Klinischer TNM-Befund)
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Tabelle 2.
WHO Klassifikation (2004) der Lungenkarzinome (Travis et al. 2004)
Plattenepithelkarzinom in situ
Plattenepithelkarzinom
Papillär
Klarzellig
Kleinzellig
Basaloid
8070/2
8070/3
8052/3
8084/3
8073/3
8083/3
Kleinzelliges Karzinom o.n.A.
8041/3
Kombiniertes kleinzelliges Karzinom 8045/3
Adenokarzinom
8140/3
Gemischer Subtyp
8255/3
Azinär
8550/3
Papillär
8260/3
Bronchioloalveolär
8250/3
Nicht schleimbildend
8252/3
Schleimbildend
8253/3
Nicht schleimbildend und 8254/3
schleimbildend oder unbestimmt
Solides Adenokarzinom mit
8230/3
Schleimbildung
Fetales Adenokarzinom
8333/3
Muzinöses Karzinom
8480/3
Muzinöses Zystadenoca.
8470/3
Siegelringzellig
8490/3
Klarzelliges Adenokarzinom 8310/3
Großzelliges Karzinom
Großzelliges neuroendokr. Karzinom
Kombiniertes großzelliges
neuroendokrines Karzinom
Basaloides Karzinom
Lymphoepithelomähnliches Karzinom
Klarzellkarzinom
Großzelliges Karzinom mit
rhabdoidem Phänotyp
8012/3
8013/3
8016/3*
Sarkomatoides Karzinom
Pleomorphes Karzinom
Spindelzellkarzinom
Riesenzellkarzinom
Karzinosarkom
Pulmonales Blastom
8033/3
8022/3
8032/3
8031/3
8980/3
8972/3
Karzinoidtumor o.n.A.
Typischer Karzinoidtumor
Atypischer Karzinoidtumor
(gut differenziertes
neuroendokr. Karzinom)
8240/3
8240/3
8249/3
Speicheldrüsentumoren
Mukoepidermoidkarzinom
8430/3
Adenoid-zystisches Karzinom
8200/3
Epithelial-myoepitheliales Karzinom 8562/3
Adenosquamöses Karzinom
8560/3
Nichtkleinzelliges Karzinom
Unklassifizierbares Karzinom
8046/3
8010/3
Andere
8123/3
8082/3
8310/3
8014/3
* Die Verschlüsselung dieses Tumortyps mit 8016/3 beruht auf einem Vorschlag der Organspezifischen Tumordokumentation [Wagner und Hermanek 1995]
und nicht auf der WHO-Klassifikation.
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EMPFEHLUNGEN
DIAGNOSTIK VON LUNGENTUMOREN
Erläuterungen zu B.5
Die sorgfältige pathologisch-anatomische Aufbereitung von Operationspräparaten einschließlich
der topographischen Zuordnung mediastinaler
Lymphknotenstationen bilden die entscheidenden Grundlagen für die abschließende pTNMFormel der pathologisch-anatomischen Begutachtung und damit die Basis für die gruppen- weise
klinische Zuordnung nach den Stadien IA bis IIIA. Die histopathologische Charakterisierung und
klinische Stadieneinteilung bilden die wesentliche Grundlage für Therapieregime z. B. nach den
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für
Pneumologie und für Therapiestudien.
In diesem Abschnitt sollen nur einige Aspekte
hervorgehoben werden. Zu diesem Thema gibt
es eine Reihe von Publikationen, in denen das
Procedere und besondere Fragen detailliert sind
(Allen 2000, Rosai 2004).
19
von 36
Erläuterungen zu B.5.3
Makroskopische Beschreibung
Die makroskopische Beschreibung und Diagnostik hat sich an den Maßgaben der TNM-Klassi
fikation zu orientieren. Unter diesem Punkt B.5.3
ist wie auch unter den Abschnitten Makropräparation (siehe Abbildung 3), histologische Bearbeitung, Begutachtung und Dokumentation
zwischen einem Minimalprogramm und einem
erweiterten Programm zu unterscheiden.
Erläuterungen zu B.5.4
Minimalprogramm
der Makropräparation
Das Minimalprogramm der Makropräparation
muss gewährleisten, dass die notwendigen
Klassifikationen wie in Abbildung 5 zusammengefasst, dokumentiert werden können.
Erläuterungen zu B.5.2
Informationen des Pathologen
Die Informationen an den Pathologen werden
am zweckmäßigsten mit einem Formblatt übermittelt, das Raum für zusätzliche Informationen
lässt, z.B. Angaben zur präoperativen Therapien
oder vorliegende Metastasen (siehe Abbildung 7).
Abbildung 3.
11
Schema zur Probenentnahme und Dokumentation
6
2
7
8
5
1
3
9
4
10
EMPFEHLUNGEN
DIAGNOSTIK VON LUNGENTUMOREN
Abbildung 4
Lymphknoten-Mapping in Anlehnung an Naruke [Naruke et al., 1978]
Bei den Operationspräparaten lassen sich verschiedene Typen unterscheiden:
1) Ausmaß der Lungenresektion
(Enukleation)
Keilresektion oder atypische Segmentresektion
Anatomische Segmentresektion
Lobektomie
Bilobektomie
Pneumonektomie
Pleuropneumonektomie
2) Erweiterung am Bronchialbaum
Vollmanschette
Teilmanschette
Bifurkationsresektion
Trachealresektion
Sonstige (genauere Angabe)
3) Erweiterung am Gefäßbaum
Arteria pulmonalis
V. pulmonalis
V. azygos
V. cava superior
Intraperikardiale Absetzung
4) Sonstige Erweiterung
Vorhofperikard
Zwerchfell
Parietale Pleura
Brustwand
Laparotomie
Sonstige (genauere Angabe)
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Erläuterungen zu B.5.5
Mikroskopische Bearbeitung
(Minimalprogramm)
Erläuterungen zu B.5.6
Minimalprogramm der
mikroskopischen Begutachtung
Die histologische Bearbeitung umfasst die nähere
Bestimmung der Tumorhistologie und der histopathologischen Ausbreitung. Die Zahl der Schnitte
für die Bestimmung des Tumortyps ist abhängig
von der Tumorgröße und der individuellen Differenzierung des Tumors. Ein wichtiges Ziel der
Untersuchung ist der Ausschluss und die sichere
Abgrenzung eines kleinzelligen Karzinoms oder
von Anteilen desselben.
Eine bekannte Problematik der histologischen
Klassifikation ist die morphologische Heterogenität auf. Etwa 50% aller Lungenkarzinome
zeigen unterschiedliche Strukturen. Für die Einordnung pluriform strukturierter Karzinome hat
dabei zunächst das Vorhandensein kleinzelliger
Areale Vorrang. Danach werden spindel- und/
oder riesenzellige sowie sarkomatöse Areale mit
heterologen Elementen berücksichtigt. Die Klassifikation erfolgt nach der höchstdifferenzierten
Komponente. Die Anzahl der Blöcke und Schnitte
ist abhängig von der Tumorgröße und der
Differenzierung.
Die Resektionsfläche am Bronchialabsetzungsrand
wird im Querschnitt untersucht. Der Anschnitt erfolgt von der Tumorseite her. Die Schnittführung
sollte den Tumorrand sowie Proben aus dem umgebenden und tumorfernen Parenchym beinhalten (mehrherdige Karzinomentstehung, Vorstufen,
Vorerkrankungen). Die Infiltration der Pleura bzw.
von Nachbarstrukturen muss histologisch dokumentiert werden. Die Resektionsfläche bei erweiterten Resektionen wird durch zentripetal
abgeordnete Schnitte überprüft.
Grading: Histologischer Differenzierungsgrad
(WHO 1999, 2004; UICC 2002) Histopathologisches Grading (Grad 1 bis 3) nur bedingt bei
Plattenepithelkarzinomen und Adenokarzinomen
möglich. Angaben zu besonderen Stromakomponenten z. B. zentrale Narbe bei Adenokarzinomen = kein sogenanntes Narbenkarzinom/Gefäßinvasion.
Für Plattenepithelkarzinome, Adenokarzinome
und adenosquamöse Karzinome ist ein dreistufiges Grading vorgesehen, wobei bei unterschiedlich differenzierten Arealen der jeweils ungünstigste Grad für die Einordnung maßgeblich ist. Bei
Plattenepithelkarzinomen gibt die WHO-Klassifikation (1999, 2004) hierzu folgende Kriterien an:
Grad 1: Ausgedehnte Verhornung (Hornperlen,
Einzelzellverhornung) und/oder Interzellularbrücken,
Grad 2: Verhornung und/oder Interzellularbrücken gut erkennbar, aber nicht ausgedehnt,
Grad 3: Nur herdförmig Zeichen der plattenepithelialen Differenzierung (Verhornung,
Interzellularbrücken), sonstige Tumorareale vom Aussehen eines großzelligen
Karzinoms. Auch höhere mitotische
Aktivität.
Für Adenokarzinome gelten die üblichen strukturellen und zytologischen Kriterien; Tumoren mit
soliden Komponenten werden als G3 eingestuft.
Beim adenosquamösen Karzinom wird die adenokarzinomatöse Komponente nach den Empfehlungen für das Grading der Adenokarzinome, die
plattenepitheliale Komponente nach jenen für das
Plattenepithelkarzinom beurteilt. Der endgültige
Grad ergibt sich aus dem ungünsterigen Befund.
Für kleinzellige (einschließlich kombinierte kleinzellige) und großzellige Karzinome gibt es in der
WHO-Klassifikation keine ausdrücklichen Angaben zum Grading, doch spricht ihr klinisches
Verhalten wie auch das Fehlen einer lichtmikroskopischen Differenzierung dafür, G4 oder High
Grade zu verwenden.
von 36
EMPFEHLUNGEN
DIAGNOSTIK VON LUNGENTUMOREN
Beim mukoepidermoiden Karzinom wird wie
bei den entsprechenden Tumoren der Speicheldrüsen (Seifert 1991) zwischen Low- und Highgrade-Tumoren unterschieden.
Für die nachstehenden Tumortypen bzw.
Varianten ist der Differenzierungsgrad per
definitionem gegeben:
Kleinzelliges Plattenepithelkarzinom
G3
Solides Adenokarzinom mit Schleim
G3
Gut differenziertes fetales
Adenokarzinom mit Schleim
G1
Siegelringzellkarzinom
G3
Typisches Karzinoid
G1
Atypisches Karzinoid
G2
Spindelzellkarzinom
G3
Riesenzellkarzinom
G3
Karzinosarkom
G3
Lungenblastom
G3
Adenoid-zystisches Karzinom
G1
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Regressiongrading nach voraus
gegangener Radio- und/oder Chemotherapie
(neoadjuvante Therapie)
Das Prefix „y“ wird der pTNM-Formel vorangesetzt, wenn eine präoperative Radio- und/oder
Chemotherapie vorausgegangen ist.
Zur Bestimmung des Grades der Tumorregression werden Art und Ausmaß von vitalem Tumorgewebe und Tumornekrosen sowie Befunde
reaktiver Veränderungen mit Schaumzellreaktion und Fibrosierung bzw. Vernarbung berükksichtigt (Junker et al. 2004). Die Tumorbefunde
werden folgendem Regressiongrading zugeordnet:
Grad I: Keine oder nur spontane Tumorregression im Bereich von Primärtumor und
mediastinalen Lymphknoten
Grad II: Unvollständige therapieinduzierte Tumorregression mit:
Grad IIa: mindestens 10 % vitalem Resttumor im
Bereich des Primärtumors und/oder
mehr als kleinherdigem Befall mediastinaler Lymphknoten,
Grad IIb: weniger als 10 % vitalem Resttumor im
Bereich des Primärtumors und/oder
kleinherdigem Befall mediastinaler
Lymphknoten,
Grad III: Vollständige therapieinduzierte Tumorregression ohne Nachweis vitalen Tumorgewebes im Bereich von Primärtumor und mediastinalen Lymphknoten.
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23
Abbildung 5.
Zusammenfassung der histopathologischen Begutachtung operativer entfernter
Lungenkarzinome, Minimaldokumentation (modifiziert nach Drings et al., 2003a)
Name des Patienten:
Geb.-Datum
Eingangsnummer:
Einsender
Eingangsdatum
Ausgangsdatum
Untersuchungsmaterial:
L=Lobektomie
K=Keilresektion
B=Bilobektomie
P=Pneumonektomie
S=Segmentresektion
A=Andere
(Klartext)
1. Lokalisation des Primärtumors
Oberlappen incl. Lingula C 34.1
mehr als 1 Lappen C 34.8
C
Mittellappen C 34.2
Unterlappen C 34.3
Rechts Links Bilateral
Seitenlokalisation
2. Histologischer Tumortyp
/
Plattenepithelkarzinom in situ
Plattenepithelkarzinom
Papillär
Klarzellig
Kleinzellig
Basaloid
8070/2
8070/3
8052/3
8084/3
8073/3
8083/3
Kleinzelliges Karzinom o.n.A.
8041/3
Kombiniertes kleinzelliges Karzinom8045/3
Adenokarzinom8140/3
Azinär
8550/3
Papillär
8260/3
Bronchioloalveolär o.n.A. 8250/3
Bronchioloalveolärer Subtyp............
Solide mit Schleim
8230/3
Adenokarzinom mit
8255/3
gemischten Subtypen
Gut differenziert fetal
8333/3
Muzinös
8480/3
Muzinöses Zystadenoca. 8470/3
Siegelringzellig
8490/3
Klarzellig
8310/3
Karzinoidtumor o.n.A.
typischer Karzinoidtumor
Atypischer Karzinoidtumor
(gut differenz. neuroendokr.
Karzinom)
Großzelliges Karzinom
Varianten
Großzelliges neuroendokr. Karzinom
Kombiniertes großzelliges
neuroendokrines Karzinom
Basaloides Karzinom
Lymphoepithelomähnliches Karzinom
Klarzellkarzinom
Großzelliges Karzinom mit
rhabdoidem Phänotyp
Adenosquamöses Karzinom
Nicht-kleinzelliges Karzinom
Unklassifizierbares Karzinom
Andere
8240/3
8240/3
8249/3
8012/3
8013/3
8016/3
8123/3
8082/3
8310/3
8014/3
8560/3
8046/3
8010/3
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3. Histopathologisches Grading
G1
G2
G3
G4
L=low grade (G1, G2)
GX
H=high grade (G3,G4)
4. pTNM-Klassifikation
y
(y)
pT
(m) pN
Ramifikation von pM:
pT (m)
pN
pM
i
mol
pM
1=pM1a
3=pM1a(i)
2=pM1b
4=pM1a (ii)
Anzahl untersuchter regionärer Lymphknoten
Anzahl befallener regionärer Lymphknoten
Zahl der Fernmetastasen
Lokalisation mikroskopisch bestätigter Fernmetastasen
(Klartext)
5. Fakultative zusätzliche Angabe zu pN und pM
2 = i+,
zu pN0 und pM0: 1 = i-,
E = entfällt (pN0 bzw. pM0),
2 = cy+,
zu pN1 und pM1: 1 = mi,
E = entfällt (pN1 bzw. pM1)
3 = mol –,
4 = mol +,
X = nicht untersucht
X = F.A.
6. Lokalisation befallener Lymphknoten
N=Nein
R= Ja,
rechts
L=Ja,
links
Peribronchial (intrapulmonal) (13, 14)
Lobär, interlobär (11, 12)
Hilär am Stammbronchus (10)
Untere mediastinale:
- im Lig. Pulmonale (9)
- paraösophageal unter Karina (8)
- subkarinal (7)
Aortal (5,6)
Oberes Mediastinum (1-4)
Supraklavikulär (einschl. Skalenus-LK)
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7. Daten zur R-Klassifikation
Befunde an den Resektionslinien
F=Tumorfrei
N=Nichtinvasiver Tumor
I=Invasiver
Tumor
Y=Nicht
untersucht
Bronchial/peribronchial
Lungenparenchym
Brustwand
Perikard/Mediastinum
Zwerchfell
Andere Lokalisation
Falls verbindliche Aussagen zur R-Klassifikation vorliegen:
Definitive R-Klassifikation
R
Kein Residualtumor (R0)
Mikroskopischer nichtinvasiver Residualtumor (R1is)
Mikroskopischer invasiver Residualtumor (R1)
Nur positiver zytologischer Befund in Pleuraflüssigkeit (R1cy+)
Makroskopischer Residualtumor, mikroskopisch nicht bestätigt (R2a)
Makroskopischer Residualtumor, mikroskopisch bestätigt (R2b)
Falls Residualtumor, Lokalisation
N = Nein
J = Ja
Lokoregionär
Fernmetastasen
8. Örtliche Tumorzelldissemination
Nein
Datum
Ja
Unterschrift
Anmerkung: „i-“ und „i+“ beziehen sich auf den Nachweis isolierter Tumorzellen in regionären Lymphknoten oder bei Fernmetastasten mit HE-Färbung oder
immunhistochemischen Techniken, „mol-“ oder „mol+“ mit molekularbiologischen Techniken
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Abbildung 6.
Formblatt für klinische Information zur histopathologischen Untersuchung von Lungenresektaten/Pneumonektomien wegen maligner Tumoren (nach Drings et al., 2003a)
Personaldaten
Einsender
Neoadjuvante Therapie
Diskontinuierliche Tumorherde in Lunge
Nein
In anderem kontralateralem Lappen
Operationszugang
Konventionell
Im gleichen Lappen In anderen ipsilateralen Lappen
Seite
Rechts
Links
Keil/-atypische Segmentresektion
Anatomische Segmentresektion
OberLappen
rechts
Erweiterungen
Bronchialbaum
Ja
Videoassistiert-thoraskopisch
Art des Eingriffs
Enukleation
Lobektomie/
Bilobektomie
Pneumonektomie
Nein
Rechts
Links
Rechts
Links
Mittellappen
Rechts
Links
Segmentnummer
/
/
/
/
/
/
Unterlappen
rechts
Oberlappen
links
Klassische Manschette
Bifurkationsresektion
Unterlappen
links
Y-Manschette
Trachearesektion
Sonstiges
Gefäßbaum
A. pulmonalis
V. pulmonalis
V. cava superior
V. azygos
Vollmanschette
Vollmanschette
Intraperikardiale Absetzung
Sonstige Erweiterungen
Zwerchfell
Vorhof
Pleura parietalis
Ösophagus
Anderes
Tangential/Sonstiges
Tangential/Sonstiges
Nein
Perikard
Brustwand
Ja
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Lymphknotendissektion
Entfernte Stationen
Gruppe
Station
Peribronchial/
(14) Subsegmental
Intrapulmonal
(13) Segmental
Hilär
(12) Lobär
(11) Interlobär
(10) Hilär
Mediastinal-
(9) Lig. pulmonale
unten
(8) Paraösophageal
(7) Subkarinal
Aortal
27
(6) Paraaortal
(5) Subaortal
Mediastinal-
(4) Tracheobronchial unten
oben
(3) Prä-/retrotracheal
(2) Paratracheal oben
(1) Höchste Mediastinale
Rechts
Links
Nein
Ja
Nein
Ja
Lokoregionär
Fernmetastasen
Örtliche Tumorzelldissemination
Schnitt durch/ in Tumor/ Einriss in Tumor
Pleuraspülung
Unmittelbar nach Thorakotomie
Nach Resektion
Klinische R-Klassifikation
Makroskopischer Residualtumor?
Nein
Lokalisation von Fernmetastasen
Mikroskopische Bestätigung des Residualtumors?
Nein
Datum
Unterschrift
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Erläuterungen zu B.5.7
Dokumentation
Zusätzlich zu registrierende Parameter bei der
erweiterten Bearbeitung und Dokumentation
sind in Tabelle 4 zusammen gefasst.
Tabelle 4.
Erweiterte Dokumentation: Zusätzlich zur Minimaldokumentation aufgeführte, für die
Klassifikation von Lungentumoren wichtige Sachverhalte (nach Drings et al. 2003a)
Lokalisation
Lage im Bronchialbaum (peripher von Segmentbronchien,
Segmentbronchus, Lappenbronchus, Intermediärbronchus)
Bei Tumoren distal des Lappenbronchus: Nummer des
Ausgangssegmentes
Makroskopische Befunde
Makroskopischer Tumortyp
a)
Frühkarzinom: verdickt, nodulär, polypoid
b)
Bei sonstigen Tumoren: zentral-hilusnah (polypoid-ulzerierend,
szirrhös-stenosierend), peripherer Rundherd,
diffus-infiltrierend („pneumonieähnlich“), mesotheliomähnlich
Sulcus-superior-Tumor?
Zerfallshöhle im Tumor
Narbenkarzinom?
Größter Tumordurchmesser (in cm)
Tumorentfernung en bloc?
Histomorphologie
Bei pluriform aufgebauten Tumoren: prozentualer Anteil der
einzelnen Komponenten
Neuroendokrine Morphologie? Neuroendokrine Differenzierung?
Entzündliche Stromainfiltration? Plasmazellinfiltration im Tumor
Desmoplastische Stromareaktion
Lymphgefäßinfiltration (L-Klassifikation; intratumoral, peritumoral)
Veneninvasion (V-Klassifikation)
Perineuralscheideninfiltration (Pn-Klassifikation)
Falls neoadjuvante Therapie: regressive Veränderungen/ Regressionsgrading, gesondert für Primärtumor und regionäre
Lymphknoten, mit Angabe der Methode und Anzahl der untersuchten
Blöcke
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Tumorausbreitung
a) Primärtumor
Nähere Angaben zum kontinuierlichen und diskontinuierlichen
Pleurabefall (viszerale, parietale, mediastinale Pleura, mit oder
ohne Erguss, zytologischer Tumornachweis im Pleuraerguss)
Nähere Angaben zu extrapulmonaler Ausbreitung (Brustwand,
Zwerchfell, Mediastinum, parietales oder viszerales Perikard, Herz,
große Gefäße, Trachea, Ösophagus oder andere)
b) Regionäre Lymphknoten:
gesonderte Angaben zu den einzelnen Lymphknotenstationen:
Befall
En bloc oder getrennt von Tumorresektat entfernt
Größter Durchmesser der größten Lymphknotenmetastasen
Extrakapsuläre Ausbreitung von Metastasen
Befall des/der Grenzlymphknoten
c) Bei vorangegangener neoadjuvanter Therapie:
Ausbreitung des regressierten Tumorgewebes
(Primärtumor, regionäre Lymphknoten, Fernmetastasen)
d) UICC-Stadium
R-Klassifikation
Minimale Entfernung des Tumors von den Resektionsrändern (in mm), gesondert nach unterschiedlichen Resektionsrändern
(bronchial, peribronchial, Lungenparenchym, mitentfernte
Strukturen) und nach invasivem und anschließendem nichtinvasivem
Karzinom sowie unter Angabe der Meßmethode (makroskopisch,
histologisch)
Erläuterungen zu TNM/pTNM
Die TNM-Klassifikation bezieht sich auf alle
Karzinome, einschließlich der kleinzelligen
Lungenkarzinome. Davon ausgenommen sind
Karzinoide. Da aber Therapieentscheidungen
auch beim Karzinoidtumor vielfach aufgrund
der TNM-Klassifikation getroffen werden
(Deutsche Krebsgesellschaft 2002), wird die
Anwendung der TNM-Klassifikation auch bei
Karzinoidtumoren empfohlen.
Übersicht über die TNM-Klassifikation (2002)
gibt Tabelle 5 sowie weitere Erläuterungen zu
(p)T.
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Tabelle 5.
TNM-Klassifikation (2002)
T: Primärtumor
TX
Primärtumor kann nicht beurteilt werden oder Nachweis von malignen Zellen im
Sputum oder bei Bronchiakspülungen, jedoch Tumor weder radiologisch noch bronchoskopisch sichtbar
T0
Kein Anhalt für Primärtumor
Tis
Carcinoma in situ
T1
Tumor 3 cm oder weniger in größter Ausdehnung, umgeben von Lungengewebe oder viszeraler Pleura,
kein bronchoskopischer Nachweis einer Infiltration proximal eines Lappenbronchus (Hauptbronchus frei)1
T2
Tumor mit wenigstens einem der folgenden Kennzeichen hinsichtlich Größe oder Ausbreitung
Tumor mehr als 3cm in größter Ausdehnung
Tumor befällt Hauptbronchus, 2cm oder weiter distal der Carina
Tumor infiltriert viszerale Pleura
assoziierte Atelektase oder obstruktive Entzündung bis zum Hilus, aber nicht der der ganzen Lunge
T3
Tumor jeder Größe mit direkter Infiltration einer der folgenden Strukturen:
Brustwand (einschließlich der Sulcus-superior-Tumoren), Zwerchfell, mediastinale Pleura, parietales Perikard;
oder Tumor im Hauptbronchus weniger 2 cm distal der Carina1, aber Carina selbst nicht befallen oder
Tumor mit Atelektasen oder obstruktiver Entzündung der ganzen Lunge
T4
Tumor jeder Größe mit Infiltration wenigstens einer der folgenden Strukturen:Mediastinum, Herz, große
Gefäße, Trachea, Ösophagus, Wirbelkörper, Carina; vom Primärtumor getrennte Tumorherde im gleichen
Lappen; oder Tumor mit malignem Pleuraerguss2
N:
NX
N0
N1
Regionäre Lymphknoten
Regionäre Lymphknoten können nicht beurteilt werden
Keine regionären Lymphknotenmetastasen
Metastase(n) in ipsilateralen peribronchialen und/ oder ipsilateralen Hilus- oder intrapulmonalen Lymph
knoten (einschließlich eines Befalls durch direkte Ausbreitung des Primärtumors)
Metastase(n) in ipsilateralen mediastinalen und/oder subkarinalen Lymphknoten
Metastase(n) in kontralateralen mediastinalen, kontralateralen Hilus-, ipsi- oder
kontralateralen Skalenus – oder supraklavikulären Lymphknoten
N2
N3
M:
MX
M0
M1
Fernmetastasen
Fernmetastasen können nicht beurteilt werden
Keine Fernmetastasen
Fernmetastasen, einschließlich vom Primärtumor getrennte Tumorherde in einem
anderen Lungenlappen (ipsilateral oder kontralateral)
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Stadiengruppierung
Okkultes Karzinom
TX
N0
M0
Stadium IA
T1
N0
M0
Stadium IB
T2
N0
M0
Stadium IIA
T1
N1
M0
Stadium IIB
T2
N1
M0
T3
N0
M0
Stadium IIIA
Stadium IIIB
Stadium IV
T1, T2
N2
M0
T3
N1, N2
M0
Jedes T
N3
M0
T4
Jedes N
M0
Jedes T
Jedes N
M1
Anmerkung zu pT:
1Ein seltener, sich oberflächlich ausbreitender
Tumor jeder Größe mit einer nur auf die Bronchialwand begrenzten Infiltration wird auch
dann, wenn er sich weiter proximal ausgedehnt,
als T1 klassifiziert.
2Die meisten Pleuraergüsse bei Lungenkarzinomen sind durch den Tumor verursacht. Es gibt
jedoch einige wenige Patienten, bei denen die
mehrfache zytologische Untersuchung des Pleuraergusses negativ und der Erguss weder hämorrhagisch noch exsudativ ist. Wo diese Befunde
und die klinische Beurteilung einen tumorbedingten Erguss ausschließen, sollte der Erguss
als Kriterium der Klassifikation nicht berücksichtigt und der Tumor als T1, T2 oder T3 eingestuft
werden.
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EMPFEHLUNGEN
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Weitere Hinweise zur pT-Klassifikation
(TNM-Supplement 2003)
• Ein Tumor mit lokaler Invasion eines anderen Lungenlappen ohne Invasion der viszeralen Pleura wird als T2 klassifiziert.
• nvasion des Nervus phrenicus wird als T3
klassifiziert.
• Eine Unbeweglichkeit (Paralyse) der Stimmlippen, eine Obstruktion der Vena cava
superior oder eine Kompression der Trachea
bzw. des Ösophagus werden als T4 klassifiziert.
• Unter „großen Gefässen“ (Klassifikation
als T4) werden definiert: Aorta, Vena cava
superior und inferior, Truncus pulmonalis,
intraperikardiale Anteile der rechten und linken Pulmonalarterie, intraperikardiale Anteile der rechten und linken Lungenvene. Eine
Invason distalerer Gefäßabschnitte rechtfertigt nicht eine Klassifikation als T4.
• Eine direkte Ausbreitung auf das parietale
Perikard wird als T3, auf das viszerale Perikard als T4 klassifiziert.
• Tumorherde der ipsilateralen Pleura parietalis
und visceralis, die diskontinuierlich von einer
direkten Pleurainvasion durch den Primärtumor auftreten, werden als T4 klassifiziert.
• Eine Invasion der viszeralen Pleura (T2)
schließt nicht nur die Perforation des Mesothels ein, sondern auch eine Invasion der
Lamina propria serosae mit ein.
• Ein Tumor, der die Rippe infiltriert, wird als
T3 klassifiziert.
• Ein Perikarderguß wird wie ein Pleuraergus
klassifiziert.
• Multiple Tumoren desselben histologischen
Typs im selben Lappen werden als T4, in
einem anderen Lappen als M1 klassifiziert.
• Multiple Tumoren verschiedenen histologischen Typs im selben Lappen oder in verschiedenen Lappen werden als T1-4(m)
klassifiziert.
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Erfordernisse für pT:
- pT3 oder weniger: Histologische Untersuchung des Primärtumors ohne makroskopisch erkennbaren Tumor an den
Resektionsrändern (mit oder ohne histologischen Tumorbefall)
- pT4: Mikroskopische der direkten Infiltration
von Mediastinum, Herz, großen Gefäßen, Karina, Ösophagus, Wirbelkörper
oder mikroskopischer Nachweis von
vom Primärtumor getrennten Tumorherden im gleichen Lappen oder zytologische Bestätigung maligner Zellen
in Pleura –oder Perikarderguss.
Bei multiplen Tumoren unterschiedlichen histologischen Typs richtet sich die (p)T-Klassifikation nach dem am weitesten fortgeschrittenen
Tumorherd. Die Multiplizität wird durch den
Zusatz von (m) oder (p)T3(2).
Erläuterungen zur Ramifikation von pM
• Die Ramifikation von pM kann nach
der UICC 2003 (TNM-Supplement) erfolgen:
(p)M1a: Ausschließlich vom Primärtumor getrennt(e) Tumorherd(e) gleicher
Histologie in einem anderen Lappen
(ipsi- oder kontralateral)
(p)M1b: Andere Fernmetastasen (einschließlich nichtregionäre Lymphknotenmetastasen)
• Nach einem Heidelberger Vorschlag
wird (p)M1a unterteilt in:
M1a (i) Tumorherde in einem anderen
ipsilateralen Lappen
M1a (ii) Tumorherde in einem kontralateralen Lappen,
da sich vom Primärtumor getrennte
Tumorherde in einem ipsilateralen anderen Lappen günstiger verhalten als jene
in einem kontralateralen Lappen, und
zwar ähnlich wie (p)T4 (Bülzebruck
und Hermanek 1999).
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Dissertation, Medizinische Fakultät der
Universität-Gesamthochschule Essen
von 36
EMPFEHLUNGEN
DIAGNOSTIK VON LUNGENTUMOREN
Verfasser
Prof. Dr. med. K.M. Müller (Bochum)
Im Auftrag des Berufsverbandes der
Deutschen Pathologen und der Deutschen
Gesellschaft für Pathologie
Unter beratender Mitwirkung von:
Prof. Dr. med. Ch. Wittekind (Leipzig)
Prof. Dr. med. R. Bohle (Gießen)
Prof. Dr. med. I. Petersen (Berlin)
Prof. Dr. med. R. Schäffer (Gießen)
Fassung vom:
Mai 2005
Revision geplant: Mai 2007
Adresse des Autors:
Prof. Dr. med. K.-M. Müller
Institut für Pathologie
Berufsgenossenschaftliche
Kliniken Bergmannsheil
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Berufsverband Deutscher Pathologen e.V.
Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V.
Version 1.0
Mai 2005
Revision geplant:
2007
36
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