Informationen zur Infektiösen Anämie der Einhufer

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Informationen zur Infektiösen Anämie der Einhufer
Die Krankheit
Die „Equine Infektiöse Anämie“ (EIA), auch als „Infektiöse Anämie der Einhufer“ oder
„Ansteckende Blutarmut der Einhufer bzw. Pferde“ bezeichnet, ist eine Viruserkrankung der
Einhufer (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel). Der Erreger, ein Lentivirus aus der
Familie der Retroviren, vermehrt sich in Blutzellen wie Monozyten und Markrophagen. Die
Erkrankung ist weltweit verbreitet und tritt regional gehäuft in Nord- und Südamerika, Afrika,
Asien, Australien sowie Süd- und Osteuropa auf. In nord- und mitteleuropäischen Ländern
kommt sie nur sporadisch vor. In Deutschland ist das Virus nicht heimisch. Die in den letzten
Jahren vereinzelt und in jüngerer Zeit gehäuft auftretenden Fälle betrafen immer nur einzelne
Pferde und in der Regel importierte Pferde aus Osteuropa.
Gefährdung des Menschen
Es liegt keine Gefährdung des Menschen durch EIA vor.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt in erster Linie durch große blutsaugende Insekten wie
Pferdebremsen oder Wadenstecher (Tabaniden, Stomoxys). Die Insekten fungieren lediglich
als mechanische Vektoren, d.h. sie können bei einer Blutmahlzeit an einem Virus-infizierten
Tier infektiöses Blut, das an ihren Mundwerkzeugen haftet, auf ein benachbartes
empfängliches Tier übertragen. Das EIA-Virus bleibt aber an den Mundwerkzeugen der
Insekten nur kurze Zeit infektiös. Daher kommt eine Übertragung der Infektion über größere
räumliche Distanz nicht vor.
Eine Verschleppung durch kontaminierte Injektionskanülen und tierärztliche Instrumente ist
bei Beachtung der erforderlichen Sorgfaltspflicht (Verwendung von Einwegmaterial,
geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen) zuverlässig auszuschließen.
Auch Maulkeile, Zahnraspeln und andere Gegenstände können gelegentlich Infektionen
übertragen, wenn ihr Gebrauch mit Schleimhautverletzungen und Blutungen verbunden ist.
Infektionen sind auch über den Deckakt und intrauterin von Muttertier zu Fohlen möglich.
Eine Ansteckung durch Speichel, Milch und Sperma ist theoretisch möglich (zeitweise
Ausscheidung während der Virämiephase), dürfte aber wegen der relativ geringen
Viruskonzentration sehr selten vorkommen.
Krankheitsverlauf
Die Inkubationszeit beträgt üblicherweise 1-3 Wochen, in Ausnahmefällen bis maximal 3
Monate.
Die Erkrankung zeigt sich in unterschiedlichen Formen. Generell ist ein akuter, chronischer
oder auch klinisch unauffälliger Verlauf möglich. Die Symptome sind daher eher unspezifisch
und können ebenso bei einer Vielzahl von Infektionskrankheiten sowie bei HerzKreislaufstörungen auftreten.
Das Virus entzieht sich nach der Infektion der Immunantwort durch die Ausbildung immer
neuer Varianten mit fortlaufender Änderung der Antigeneigenschaften und kann daher nicht
aus dem Körper eliminiert werden. Infizierte Tiere bleiben deshalb lebenslang Virusträger.
Problematisch ist insbesondere, dass diese Virusträger eine ständige Ansteckungsgefahr für
andere Equiden darstellen. Antikörper-positive Tiere sind deshalb immer als Virusträger
einzustufen.
Akute Erkrankung
In milden Fällen wird lediglich Fieber beobachtet, das weniger als 24 Stunden dauern kann.
Charakteristisch für schwere Verläufe ist mehrere Tage anhaltendes hohes Fieber (40-42°C).
Daneben können fallweise Depression, Punktblutungen in den Lidbindehäuten und
Schleimhäuten, Kreislaufstörung mit Ödembildung, blutiger Durchfall, Anämie und
Thrombozytopenie (Reduktion der roten Blutkörperchen bzw. der Blutplättchen), Tachykardie
(Herzrasen) und vereinzelt Todesfälle auftreten. Die Anämie (Blutarmut) entsteht vorrangig
durch eine immunpathologische Auflösung der roten Blutkörperchen, aber auch durch eine
Störung Ihrer Neubildung.
Chronische Erkrankung und klinisch unauffälliger Verlauf
In den ersten Monaten nach der Infektion können klinische Erkrankungsschübe mit
Rückfallfieber, Gewichtsverlust, Abgeschlagenheit, reduzierter Nahrungsaufnahme,
Ödembildung, Punktblutungen und Anämie auftreten. Im Blut erkrankter Tiere ist periodisch,
meist in Korrelation mit den Erkrankungsschüben, infektiöses Virus nachweisbar. Die
Krankheitsanfälle erstrecken sich über ca. 3-5 Tage, gefolgt von 4-6-wöchigen
symptomfreien Intervallen, die sich mit der Zeit stetig verlängern. Im Gegensatz zu anderen
Infektionen durch Lentiviren, bleiben die Virusträger im weiteren Verlauf häufig klinisch
unauffällig.
Es wird geschätzt, dass 30-90 % der infizierten Tiere keine klinische Auffälligkeiten
entwickeln.
Diagnose
Die Feststellung einer Infektion mit dem Virus der EIA erfolgt serologisch, d.h. über den
Nachweis von Antikörpern im Blut, die in der Regel bis spätestens 45 Tage nach der
Infektion auftreten. Der Agargel-Immundiffusionstest (AGID, Coggins-Test) ist der Test der
Wahl für die Diagnosestellung. Er erkennt spezifisch EIA-Virus-Antikörper und schließt
zuverlässig andere Erkrankungen aus.
Bekämpfung
Eine Therapie oder Impfung ist weder möglich noch erlaubt.
Die EIA ist innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anzeigepflichtig und wird in
Deutschland seuchenrechtlich durch die „Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende
Blutarmut der Einhufer (Einhufer-Blutarmut-Verordnung)“ reglementiert. Im Verdachtsfall wird
der betroffene Bestand gesperrt, d.h. die Tiere werden aufgestallt. Tierbewegungen werden
unterbunden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen zur Vermeidung der Verschleppung
des Erregers werden eingeleitet. Sämtliche Tiere der betroffenen Pferdehaltungen
(Ausbruchs- und Kontaktbestände) werden serologisch untersucht. Sollte das Virus
nachgewiesen werden, ist das betroffene Tier unverzüglich zu töten.
Allgemeine Hinweise
•
Kein Aufstallen von Pferden mit unklarer Herkunft (eventuell vorhergehende
serologische Kontrolluntersuchung, auch in Verbindung mit Turnieren und Pferdehandel)
•
Stallhygiene (Desinfektion von gemeinsam benutzten Gerätschaften)
•
Anwendung von Repellentien (Insektenschutz)
•
Tiere mit unklarer Symptomatik (therapieresistente Fieberschübe) unverzüglich dem
Stalltierarzt vorstellen
Gesetzliche Pflichten eines jeden Pferdehalters
Jeder Halter von Einhufern ist nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung dazu
verpflichtet, seinen Bestand beim zuständigen Veterinäramt zu melden (gilt auch für andere
Tierarten, z.B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, etc.).
Hierbei müssen Name und Anschrift des Tierhalters, Anzahl der gehaltenen Tiere,
Nutzungsart und Standort der Pferde angegeben werden. Jede Änderung ist unverzüglich
dem Veterinäramt mitzuteilen.
Jeder Halter von Einhufern ist nach den Vorgaben des Tierseuchengesetzes verpflichtet, den
Ausbruch der EIA oder bereits den Verdacht hierauf dem zuständigen Veterinäramt zu
melden. Kranke und verdächtige Tiere müssen von Orten, an denen die Gefahr der
Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden.
Anschrift:
Landratsamt Regen,
Abteilung Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz
Bergstraße 10
94209 Regen
Tel 09921 601403
Fax 09921 601400
[email protected]
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