Cytomegalie - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Cytomegalie
Erreger:
Das Cytomegalievirus (CMV) gehört zur Gruppe der Herpesviren.
Cytomegalie ist die am häufigsten während einer Schwangerschaft auf das ungeborene Kind
übertragene Infektionskrankheit und kann zu einer kindlichen Schädigung führen
.
Reservoir:
Es besteht eine hohe Durchseuchungsrate, etwa 90 % aller Erwachsenen haben eine Infektion
durchgemacht. Wie bei allen Herpesviren verbleiben nach einer abgeklungenen Infektion CMVViren im Körper und können bei einer Abwehrschwäche erneut Krankheitszeichen hervorrufen.
Infektionsweg:
Die Übertragung erfolgt überwiegend als Tröpfcheninfektionen, seltener als Schmierinfektion
(z.B. bei engen zwischenmenschlichen Kontakten oder Küssen) und beim Stillen.
Eine Schwangere, die zuvor nicht mit dem Virus in Kontakt gekommen ist, besitzt keine Antikörper. Die Viren können sich vermehren, werden über das Blut in die Organe geschwemmt, und
gelangen auch zum ungeboren Kind. Während die Mutter meist nichts von einer Infektion bemerkt, kann diese beim Kind in ca. 10 % der Fälle zu gravierenden Schäden führen.
Wenn die Schwangere jedoch bereits früher Kontakt mit dem Virus hatte und sich erneut infiziert
bzw. eine Reaktivierung einsetzt (nach einer Erstinfektion können sich im Körper verbliebene
Viren bei geschwächter Immunabwehr wieder vermehren), so hat dies nur in seltenen Fällen
eine Schädigung zur Folge.
Auch beim Geburtsvorgang oder beim Stillen können Viren auf das Kind übertragen werden. Eine
weitere Infektionsquelle ist die Gabe von Blutprodukten.
Inkubationszeit:
Die Dauer der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt 2-10 Wochen.
Symptome:
Die meisten Infektionen verlaufen unbemerkt, selten mit unspezifischen Krankheitszeichen wie
Lymphknotenschwellung, Kopf- und Gliederschmerzen, ähnlich einem grippalen Infekt. Bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem, wie z.B. bei einer HIV-Infektion (AIDS) oder Tumorpatienten kann es hingegen zu einer ernsten, lebensbedrohlichen Erkrankung kommen.
Bei einer Infektion während der Schwangerschaft im 1. und 2. Drittel kann CMV auf das ungeborene Kind übertragen werden. Bei einer Erstinfektion der Mutter kommt es zu Missbildungen
beim Fötus wie Vergrößerung von Leber und Milz, Gelbsucht und Schäden des Gehirns (kleiner
Schädel, Verkalkungen nach Gehirnentzündungen, Krampfanfälle, geistige Entwicklungsrückstände, Hörstörungen). Weiterhin können eine Lungenentzündung, Blutbild- sowie Nierenschäden
auftreten.
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Über 90 % der Neugeborenen, die vor der Geburt mit dem CMV in Kontakt gekommen sind, zeigen bei der Entbindung keine Symptome. Bei diesen Kindern muss mit einer Wahrscheinlichkeit
von etwa 10 % mit Spätschäden gerechnet werden. Die häufigsten Folgen sind Hörstörungen bis
zum Hörverlust. Manchmal können geistige Entwicklungsstörungen auftreten.
Therapie:
Eine antivirale Therapie mit Gancyclovir steht zur Verfügung. In Kombination mit Immunglobulinen (Antikörper) können Neugeborene, Säuglinge sowie Aids-Patienten behandelt werden.
Da eine Expositionsprophylaxe nicht möglich ist, sollten Schwangere, die nicht über Antikörper
verfügen, über Hauptinfektionsmöglichkeiten (Geschlechtsverkehr, Küsse, Schmierkontakt beim
Umgang mit Kindern) unbedingt aufgeklärt werden.
Impfung:
Eine Impfung ist derzeit nicht verfügbar.
Erregernachweis:
Nachweis spezifischer Antikörper im Serum, Zellkultur sowie Zytologie (Urin, bei Säuglingen auch
Speichel: Einschlusskörperchen in Epithelzellen). Weiterhin ist der laborchemische Nachweis von
Virusbestandteilen bzw. Nukleinsäuren möglich.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Besucher müssen vor Verlassen des Zimmers eine Händedesinfektion durchführen. Schwangere
(nur CMV-negatives Personal) sollen sich von Patienten mit einer CMV-Infektion fernhalten, da
eine Infektion des Fötus möglich ist. Beim Umgang mit Windeln oder mit Speichel verunreinigten
Spielsachen von Kindern, die CMV ausscheiden, müssen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Pflege-, Behandlungs- und Untersuchungsmaterialien müssen desinfizierend gereinigt werden.
Tragen von Einmalhandschuhen bei Kontakt mit Sekreten, Ausscheidungen, Körperflüssigkeiten
oder mit infizierten Körperarealen. Händedesinfektion vor und nach Patientenkontakt, nach Ausziehen der Einmalhandschuhe, nach Kontakt mit infektiösen Körperregionen.
Meldepflicht:
Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist diese Erkrankung nicht meldepflichtig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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