Was muss drauf? – Neue Pflichtangaben bei Lebensmitteln

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LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG
Was muss drauf? –
Neue Pflichtangaben bei Lebensmitteln
Die Lebensmittelkennzeichnung zeigt beispielsweise was im Lebensmittel enthalten
ist und wie lange es mindestens haltbar bzw. bis wann es zu verbrauchen ist. Sie ist
in der Europäischen Union einheitlich geregelt.
Wir haben die Neuerungen seit Dezember 2014 hier zusammengestellt.
Erstmals müssen Pflichtangaben gut lesbar und in einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm
aufgedruckt werden. Ausnahme: ganz kleine Verpackungen. Die Angaben müssen leicht
verständlich und an gut sichtbarer Stelle dargestellt werden.
Bezeichnung – ehemals Verkehrsbezeichnung
Die Bezeichnung ist der Name des Lebensmittels, welcher durch Rechtsvorschriften oder die
allgemeine Verkehrsauffassung festgelegt ist. Zum Beispiel „Mineralwasser“ oder „Buttergebäck“.
Allergenkennzeichnung
Die 14 Hauptallergene müssen, wenn sie enthalten sind, im Zutatenverzeichnis durch Fettdruck
oder Großbuchstaben -oder beides- hervorgehoben werden.
Einfrierdatum
Das Einfrierdatum bei eingefrorenem Fleisch, eingefrorenen Fleischzubereitungen und
eingefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen muss angegeben werden.
Brennwert und Nährwertangaben
Die Nährwertkennzeichnung ist bisher nicht Pflicht. Wer sie jedoch verwendet muss die Angaben
von Brennwert (Energiegehalt), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß
und Salz erstmals in einer „Nährwerttabelle“ angeben. Zum besseren Produktvergleich müssen
die Nährstoffgehalte bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden.
Neu ist auch, dass statt Natrium Salz angegeben wird. Das lästige Umrechnen entfällt somit.
Ab 13.Dezember 2016 müssen alle verpackten Produkte eine Nährwertkennzeichnung tragen.
Lebensmittelimitate
Lebensmittelimitate müssen gekennzeichnet werden. Bei Ersatzprodukten für Käse muss der
verwendete Ersatzstoff in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen angegeben werden. Wurde
beispielsweise das Milchfett durch Pflanzenfett ersetzt, so ist das mit dem Hinweis „mit
Pflanzenfett“ zu kennzeichnen. Weil für derartige Ersatzprodukte der Ausdruck „Käse“ nicht erlaubt
ist, tragen sie Namen wie „Gastro-Mix“ oder „Pizza Mix“.
Fleisch- und Fischereierzeugnisse und Fleischzubereitungen, die den Anschein erwecken, es
handle sich um ein gewachsenes Stück, die jedoch aus verschiedenen Stücken zusammengefügt
worden sind, müssen künftig den Hinweis tragen „aus Fleisch-/ Fischstücken
zusammengefügt“.
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LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG
Warnhinweis für Schwangere und Kinder bei koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken
Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke müssen mit folgendem Hinweis versehen sein: „Erhöhter
Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“, gefolgt
von der Angabe des Koffeingehaltes in Milligramm pro 100 Milliliter.
Raffinierte Öle und Fette pflanzlicher Herkunft
Werden pflanzliche Öle und Fette im Zutatenverzeichnis zusammengefasst zu „pflanzliche Öle“
bzw. „pflanzliche Fette“, müssen diese in Zukunft konkret bezeichnet werden (z.B. Rapsöl,
Sonnenblumenöl oder Sojaöl).
Nano-Zusätze
Technisch hergestellte Zutaten in Nanogröße müssen mit „Nano“ im Zutatenverzeichnis
gekennzeichnet werden.
Achtung:
Diese Regelungen gelten seit Dezember 2014.
Alte Verpackungen dürfen aber noch aufgebraucht werden.
Herkunftsangabe
Sie gilt für frisches Obst und Gemüse, Rindfleisch und Fisch. Bei Eiern hilft der Erzeugercode
weiter. Ab April 2015 wird die Herkunftsangabe auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und
Geflügelfleisch (frisch, gekühlt und tiefgefroren) verpflichtend.
Weiterhin gültig sind u.a. folgende Pflichtangaben:
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Zutatenliste
Mindesthaltbarkeit und Verbrauchsdatum
die Füllmenge
Adresse von Hersteller, Verpacker oder Verkäufer
Chargennummer
Biokennzeichnung
Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren 15 Beratungsstellen in Bayern
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Landesgeschäftsstelle: Dachauer Straße 5, 80335 München, Tel. 089 51518743
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gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Stand: Dezember 2014
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