Formaler Ablauf, Themen und Betreuung von

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Formaler Ablauf, Themen und
Betreuung von Bachelorarbeiten am
Institut für Publizistik
Dieser Leitfaden bietet Ihnen, den Studierenden des Bachelor-Studiengangs Publizistik am Institut
für Publizistik (IfP), einen Überblick über das formale Anmeldeprozedere der schriftlichen
Bachelorarbeit und der mündlichen Bachelorprüfung. Zudem wird erläutert, wie Sie im Idealfall
vorgehen sollten, um ein geeignetes Thema und einen Betreuer für Ihre Bachelorarbeit zu finden.
Die besonderen inhaltlichen Anforderungen an eine Bachelorarbeit sind dagegen nicht Gegenstand
dieses Dokuments. Hierfür gibt es bereits einen ausgearbeiteten Leitfaden, der auf der Homepage
des IfP zur Verfügung steht.
1.
Zeitpunkt für die Anfertigung einer Bachelorarbeit
Laut Prüfungsordnung (§15, Abs. 4) erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit in der Regel im
fünften (alte BA-Ordnung) bzw. vierten oder fünften Semester (neue BA-Ordnung). Voraussetzung
nach der alten BA-Ordnung ist, dass Sie mindestens 120 der erforderlichen Leistungspunkte
erworben haben, davon mindestens 80 im Kernfach (siehe auch Punkt 3). Für die neue BA-Ordnung
gilt, dass Sie mindestens 80 der erforderlichen Leistungspunkte erworben haben, davon mindestens
60 im Kernfach.
Die Leistungspunkte werden erst mit dem vollständigen Absolvieren eines Moduls gutgeschrieben.
Leistungspunkte von noch nicht vollendeten Modulen werden nicht mit berechnet. Eine Übersicht
über absolvierte Prüfungsleistungen erhalten Sie in Jogustine und auf Anfrage beim Prüfungsamt.
Spätmöglichster Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit: Laut Prüfungsordnung müssen
Sie spätestens 6 Wochen nach Bestehen aller Modulprüfungen die Bachelorarbeit anmelden, sonst
bekommen Sie ein Thema zugeteilt. Wer nach Abschluss des 12. Fachsemesters im Kernfach noch
keine Bachelorarbeit angemeldet hat, gilt als erstmalig durchgefallen.
2.
Betreuung und Bearbeitungszeit von Bachelorarbeiten
Das Thema einer Bachelorarbeit legen Sie in Absprache mit dem potenziellen Betreuer fest.
Betreuer einer Bachelorarbeit sind nach §8 Abs. 2 der Prüfungsordnung sowohl Professoren als
auch wissenschaftliche Mitarbeiter des IfP. Wissenschaftliche Mitarbeiter betreuen maximal 6
Bachelorarbeiten pro Jahr. Es ist aufgrund dieser Beschränkung möglich, dass nicht jeder
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Betreuung von Bachelorarbeiten am
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Studierende den gewünschten Betreuer zugeteilt bekommt. Für Professoren gilt eine derartige
Beschränkung nicht, jedoch haben Sie auch hier keinen verbindlichen Anspruch auf einen
bestimmten Betreuer.
Sie sind aufgefordert, sich bereits vor einer Terminabsprache mit ihrem potenziellen Betreuer
Gedanken über ein geeignetes, Sie interessierendes Thema zu machen. Inspiration hierfür
bekommen Sie sowohl in den Lehrveranstaltungen als auch bei der Literaturrecherche für
Hausarbeiten und durch die Lektüre relevanter Fachzeitschriften wie z.B. Publizistik, M&K und das
Journal of Communication. Sobald Sie eine Themenidee haben, können Sie einen Dozenten
kontaktieren, der Ihr Interessensgebiet in seinem „Interessensprofil“ aufgelistet hat.
Eine Übersicht über die derzeit am Institut Lehrenden mit ihren entsprechenden
Forschungsschwerpunkten finden Sie rechtzeitig auf der Homepage des IfP. Falls Sie kein Thema
finden, kann Ihnen ein Betreuer eines aus seinem Interessensgebiet zuweisen.
Nachdem ein Thema vereinbart wurde, müssen Sie ihrem jeweiligen Betreuer unverzüglich einen
Vordruck vorlegen, auf dem der Betreuer das Thema bestätigt. Diesen Vordruck finden Sie auf der
Website des Prüfungsamtes. Unmittelbar danach muss die Bachelorarbeit beim Prüfungsamt
angemeldet werden (siehe Punkt 3).
Die Bearbeitungszeit von Bachelorarbeiten beträgt neun Wochen. Sie kann nur in besonderen
Fällen auf schriftlichen Antrag des Studierenden im Einvernehmen mit dem Betreuer um zwei
Wochen verlängert werden.
Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, sollten Sie die Besprechungstermine idealerweise
rund um die folgenden Arbeitsschritte herum planen:
1. Erstkontakt: Absprache der Themenstellung
2. Exposé/Ausarbeitung der Forschungsfragen
3. Fertigstellung der Gliederung
Weitere Besprechungen können in dringenden Fällen je nach Problemlage bzw. Arbeitsfortschritt
stattfinden.
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Das abgesprochene Thema kann nur in begründeten Ausnahmefällen, nur einmal und nur innerhalb
der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, mit dem Betreuer zu vereinbaren.
Sofern Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Bestehen aller Modulprüfungen ein mit
dem Betreuer abgestimmtes Thema vorlegen, vergibt der Vorsitzende des zuständigen
Prüfungsausschusses ein Thema.
3.
Anmeldung der Arbeit
Die Bachelorarbeit ist unmittelbar nach dem Erhalt der Gutachter-Bestätigung im Prüfungsamt des
Fachbereichs 02 im Erdgeschoss des SBII zu den angegebenen Öffnungszeiten anzumelden.
Der Antrag besteht dabei aus folgenden Formularen:
1.
Antrag Bachelorarbeit Publizistik  Link
2.
Erklärung über den Empfang von BAföG-Leistungen. Auch wenn Sie kein BAföG
erhalten haben, müssen Sie die BAföG-Erklärung ausfüllen und unterschreiben  Link
Die entsprechenden Formulare stehen als Download auf der Homepage des Prüfungsamtes zur
Verfügung. Den vollständig ausgefüllte Antrag und die BAföG-Erklärung müssen Sie gemäß den
Voraussetzungen des Prüfungsamts innerhalb von höchstens drei Tagen nach Festlegung des
Themas dort abgeben. Sie bekommen dann eine Zulassung mit der Nennung ihres Themas und des
Abgabedatums postalisch zugestellt.
4.
Abgabe
Die Bachelorarbeit muss der im inhaltlichen Leitfaden vorgegebenen Form entsprechend gebunden
in dreifacher Ausfertigung im Prüfungsamt eingereicht werden. Zudem ist ein digitales Exemplar
auf einem Datenträger im IfP-Sekretariat bei Frau Dunkel einzureichen.
Bitte vergessen Sie nicht, schriftlich zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine
anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwandt haben (eidesstattliche Erklärung).
Bitte binden Sie diese Erklärung in Ihre Bachelorarbeit als letzte Seite ein.
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Wird die Arbeit nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Das Prüfungsamt leitet die Arbeit an den jeweiligen Erst- und Zweitgutachter weiter. Diese
bewerten die Bachelorarbeit gemäß den bekannten Notenstufen und erstellen ein schriftliches
Gutachten.
5.
Mündliche Prüfung
Kernfach Publizistik (alte und neue Prüfungsordnung):
Die mündliche Prüfung soll innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Bewertungsverfahrens
der schriftlichen Bachelorarbeit stattfinden. Den Termin vereinbaren Sie mit Ihrem Betreuer und
reichen ihn unverzüglich beim Prüfungsamt ein. Sobald beide Gutachten vorliegen, erhalten Sie
postalisch die Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung. Diese dauert 45 Minuten, es gibt einen
Prüfer, in der Regel der Betreuer Ihrer Bachelorarbeit, und einen Protokollanten (Beisitzer).
In der Prüfung stellen Sie Ihre Bachelorarbeit vor und verteidigen sie. Gegenstände dieses Teils sind
z.B. Inhalt der Bachelorarbeit sowie Frage- und Aufgabenstellungen im Kontext des für die
Bachelorarbeit gewählten Themas. Dieser Teil der Prüfung dauert 15 Minuten. Prüfungsgegenstand
sind zudem zwei weitere, in vorheriger Absprache mit dem Betreuer selbst gewählte Themen. Eine
Literaturliste hierfür – mit fünf Publikationen pro Thema – ist beim Betreuer rechtzeitig vor der
Prüfung einzureichen. Dieser zweite Teil der Prüfung dauert 30 Minuten (15 Minuten für jedes
Thema).
Nach der mündlichen Prüfung geht die Akte zurück an das Prüfungsamt. Dort werden
Bachelorurkunde, Zeugnis und Transcript of Records erstellt.
Beifach Publizistik (alte Prüfungsordnung):
Die Dauer der mündlichen Abschlussprüfung beträgt 45 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind drei
Themen aus den Modulen des Beifaches, welche im Vorfeld mit den Prüferinnen oder Prüfern
abzustimmen sind.
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6.
Wichtige Links / Weitere Informationen

Wegweiser für Bachelor- und Masterstudierende: http://www.sozialwissenschaften.unimainz.de/Dateien/Wegweiser_fuer_BAMA-Studierende.pdf

Prüfungsordnung Fachbereiche 02, 05 und 07: http://www.unimainz.de/studlehr/ordnungen/PO_Zwei_Faecher_BA_Studiengang_2009_08_17.pdf

Prüfungsamt Fachbereich 02: http://www.sozialwissenschaften.uni-mainz.de/101.php

Verfahrensablauf bei Bachelor- und Masterarbeiten (u.a. Publizistik):
http://www.sozialwissenschaften.uni-mainz.de/231.php
Sollten Sie weitere, in diesem Leitfaden und in den angegebenen Internetquellen nicht
beantwortete Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Christine Heimprecht M.A. oder den Leiter
des Studierendenbüros, Herrn Dr. Nikolaus Jackob M.A.
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