Kommunales Gewerbe - Stadt Borgholzhausen

Werbung
Stadt Borgholzhausen:
Kommunales
Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Juni 2016
Ansprechpartner:
Stadt Borgholzhausen
Masch 2 33829 Borgholzhausen
Kerstin Otte, fon [05425] 807 60
Wilhelm Sievers, fon [05425] 807 66
Planungsbüro Tischmann Schrooten
Berliner Straße 38 33378 Rheda-Wiedenbrück
[email protected]
fon [05242] 55 09 - 0
Dirk Tischmann
Laura Fischer
Borgholzhausen, im Juni 2016
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Gliederung
1. Einführung ............................................................................... 3
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................... 3
1.2 Aufbau und Planungshorizont ............................................... 5
2. Ausgangslage und Rahmenbedingungen ....................................... 5
2.1 Landes- und regionalplanerische Rahmenbedingungen .............. 5
2.2 Naturräumliche und siedlungsgeographische
Rahmenbedingungen ........................................................... 8
2.3 Demografische Struktur und Entwicklung ............................... 9
2.4 Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt .................................. 12
2.5 Bestehende Gewerbe- und Industriegebiete sowie ergänzende
Standorte ........................................................................ 17
2.6 Konversions- und Brachflächen, Leerstände .......................... 30
2.7 Aktuelle Planverfahren mit gewerblichen Zielsetzungen .......... 31
2.8 Zwischenergebnis: Flächenentwicklung in den letzten 15
Jahren und verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen ........... 31
3. Zukünftiger Gewerbe- und Industrieflächenbedarf ........................ 35
3.1 Flächenbedarf ortsansässiger Betriebe ................................. 35
3.2 Aktuelle Anfragen nach Gewerbe- und Industrieflächen .......... 35
3.3 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf: Neuausrichtung gemäß
LEP-Entwurf und bisherige Entwicklung ............................... 36
3.4 Zwischenergebnis: Ergebnis der Bestandsaufnahme und
Flächenbedarf für Gewerbe- und Industrieentwicklungen ........ 40
4. Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt Borgholzhausen ... 42
4.1 Leitsätze: Städtebaulich-gewerbliche Entwicklungsziele .......... 42
4.2 Handlungsempfehlungen ................................................... 44
4.3 Prüfung potenzieller Flächenentwicklungen im Stadtgebiet ...... 48
4.3.0 Exkurs: „Interkommunales Gewerbegebiet IBV“ –
Erste Alternativendiskussion für einen 3.
Bauabschnitt im Jahr 2011 ...................................... 49
4.3.1 Kernstadt Borgholzhausen – Standortsicherung und
Weiterentwicklung der Betriebe Schüco International
und Bartling ........................................................... 54
4.3.2 Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene
Flächenangebote für ortsansässiges Gewerbe und
kleinere bis mittlere Betriebe ..................................... 56
1
2
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
4.3.3 Interkommunales Gewerbegebiet IBV:
Bedarfsgerechte Fortsetzung der Zusammenarbeit
mit der Stadt Versmold .............................................58
4.3.4 Übersicht: Potenzielle Flächenvorschläge und
Prioritäten ..............................................................68
4.4 Gewerbe- und Industrieflächenkonzept: Zielsetzungen,
Standortdiskussion und weitere Vorgehensweise ...................69
5. Verzeichnisse ..........................................................................71
Abbildungsverzeichnis ..............................................................71
Tabellenverzeichnis ..................................................................71
Quellenverzeichnis ...................................................................72
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
1. Einführung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Parallel zur Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans NRW (LEP)
mit anschließender Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold prüfen die Kommunen im Kreis Gütersloh und die
Kreisverwaltung Gütersloh die planerischen Rahmenbedingungen für die
künftige wirtschaftliche Entwicklung in der Region. Ziel ist es, auf Grundlage kommunaler Gewerbe- und Industrieflächenkonzepte Planungs- und
Bewertungsgrundlagen zu erhalten, konkrete Möglichkeiten für Flächenentwicklungen im kommunalen Bereich zu diskutieren und die erforderlichen Weichenstellungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Städte
und Gemeinden in den nächsten 15 Jahren vorbereiten zu können.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Mangel an GIB-Standorten mit
guten Entwicklungsperspektiven bereits heute ein erhebliches regionales
Problem darstellt. Daher wird die interkommunale GIB-Standortplanung
künftig in der Regionalplanung besonders im Mittelpunkt stehen.
Die Konzepte der Kommunen im Kreis Gütersloh sollen in eine Standortbestimmung des Kreises Gütersloh eingebunden werden, in der „als
Klammer“ die Entwicklungsperspektiven der Kommunen gebündelt und
soweit möglich interkommunal vorabgestimmt werden. Der Kreis Gütersloh wird hierbei auch die wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen im
Kreis darlegen und entsprechende gemeinsame Entwicklungsziele formulieren.
Das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt Borgholzhausen wird
somit und aufgrund der Größe der Stadt Borgholzhausen primär aus
städtebaulicher bzw. aus bauleitplanerischer Sicht erarbeitet. Die Grundsätze und Zielsetzungen der Kommune im Umgang mit den bestehenden
Gewerbe- und Industrieflächen bzw. mit den im Stadtgebiet ansässigen
Betrieben sind zu erörtern. Für die angestrebte künftige Gewerbeentwicklung sind mögliche Ergänzungs- und Erweiterungsflächen zu prüfen
und zu bewerten. Im Ergebnis soll dieses Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Grundlage für die Berücksichtigung der kommunalen
Entwicklungsziele im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans und für
die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt werden.
Der Kreis Gütersloh und die Stadt Borgholzhausen besitzen eine hohe
Wirtschaftskraft und Attraktivität. Der aktuelle Strukturbericht des Kreises
Gütersloh (vgl. pro Wirtschaft GT GmbH 2015a) zeigt deutlich auf, dass
der Kreis eine überaus positive Wirtschaftsentwicklung genommen hat und
hier für Ostwestfalen, aber auch für das Land NRW eine sehr wichtige
Rolle spielt.
Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet wie andere Kommunen im Kreisgebiet entsprechend entgegen dem bundes- und landesweiten Trend eine
bislang stabile Bevölkerungsentwicklung. Im Zuge der Neuaufstellung des
heutigen Regionalplans, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, in den Jahren
1996 bis 2004 wurde für Borgholzhausen ein Wachstum der Einwohner
von 8.473 Personen (1996) auf 9.049 Einwohner bis zum Planungshorizont 2015 prognostiziert (Orientierungswert).
3
4
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Zum Stichtag 31.12.2014 wurde diese Einwohnerzahl nicht erreicht, mit
8.666 Einwohner weist die Stadt bisher aber insgesamt noch eine relativ
stabile Entwicklung der Bevölkerungszahlen auf (vgl. IT.NRW 2015).
Durch den inzwischen absehbaren Lückenschluss der A 33 zwischen
Bielefeld/Steinhagen und Borgholzhausen ab dem Jahr 2019 wird die
Nachfrage am Wohn- und Gewerbestandort Borgholzhausen voraussichtlich steigen.
Die Stadt Borgholzhausen hat in den letzten Jahren die Problematik der
überplanten, aber zu einem erheblichen Teil nicht verfügbaren Wohn-,
Misch- und Gewerbeflächen intensiv aufgearbeitet. Neben den Flächen für
Wohn- und Mischnutzungen wurden ebenso ggf. gewerblich nutzbare
Flächen geprüft. In der Kernstadt wurden Bebauungspläne überarbeitet,
die Flächen wurden z. T. durch ein Umlegungsverfahren gemäß § 45 ff
BauGB mobilisiert. Grundsätzliches Ziel ist aus Gründen des boden- und
kostensparenden Bauens und der Verkehrsvermeidung sowie zum Schutz
des Außenbereichs eine – soweit städtebaulich und nachbarschaftlich
vertretbar – Nachverdichtung im Innenbereich nach dem Grundsatz
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Sonderstandorte oder
Konversionsflächen (Bahnflächen, militärische Standorte, altindustrielle
Standorte)
mit
größeren
Umnutzungspotenziale
bestehen
in
Borgholzhausen jedoch nicht.
Derzeit wird der 2. Bauabschnitt des interkommunalen Gewerbegebiets
Borgholzhausen Versmold durch den für das interkommunale Gewerbegebiet gegründeten Zweckverband der beiden beteiligten Kommunen
erschlossen und entwickelt. Die Stadt Borgholzhausen verfügt hier und in
dem Gewerbegebiet Am Bahnhof noch über Baugrundstücke in planungsrechtlich ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten. Leider
blockieren in Teilbereichen verbliebene Grundstückseigentümer die weitere
plangemäße Entwicklung. Der Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold hatte daher auch ein Umlegungsverfahren
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Interkommunales Gewerbegebiet“ (2. BA) eingeleitet, nachdem im freihändigen Grunderwerb mit
einzelnen Eigentümern keine Lösungen gefunden werden konnten.
Die Stadt Borgholzhausen verfolgt daher eine aktive Baulandpolitik und
versucht auch im gewerblichen Bereich insbesondere über den frühzeitigen
Zwischenerwerb potenzieller Entwicklungsflächen deren zielgemäße
Nutzung sinnvoll zu steuern. Für die Nachfrage nach ortsnahen Grundstücken für kleinteiliges Gewerbe wurde im Rahmen des gerade abgeschlossenen Planverfahrens Bebauungsplan Nr. 30 „Enkefeld“ eine
kommunale Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet zur Verfügung
gestellt.
Im Zuge der in den nächsten Jahren anstehenden Planungsarbeiten für den
fortgeschriebenen Regionalplan muss die Stadt Borgholzhausen für GEFlächen alleine oder für GI-Flächen bzw. größere Ansiedlungsvorhaben
gemeinsam mit der Stadt Versmold im Rahmen des Zweckverbands die
Grundsatzentscheidungen für die künftige Ausrichtung der Gewerbeflächenentwicklung im Stadtgebiet treffen. Soweit keine Potenziale mehr
vorhanden sind oder mobilisiert werden können, ist zu entscheiden, ob
zusätzliche Flächen für eine Weiterentwicklung der vorhandenen Standorte
5
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
vorbereitet werden sollen und welche Entwicklungsrichtung dann ggf.
einzuschlagen ist.
1.2 Aufbau und Planungshorizont
Die kommunalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepte der Kommunen
im Kreis Gütersloh sollen wie in Kapitel 1.1 dargelegt in die gewerbliche
Standortbestimmung des Kreises Gütersloh eingebunden werden. In
diesem Rahmen werden allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen und die
kreisweiten Rahmenbedingungen und Entwicklungsziele zusammengestellt.
Das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt Borgholzhausen
umfasst vor diesem Hintergrund die konkreten städtebaulichen Rahmenbedingungen und Anforderungen im Stadtgebiet:
 In Kapitel 2 werden zunächst rechtliche und planerische Rahmenbedingungen der gewerblichen Entwicklung im Stadtgebiet beschrieben.
Neben den demografischen Grundlagen und der Wirtschaftsstruktur
werden die bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen im Stadtgebiet
untersucht und in jeweiligen Steckbriefen für die Standorte dargestellt.
 In Kapitel 3 wird die Fragestellung des künftigen Flächenbedarfs erörtert. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den letzten 16 Jahren
wird aufgezeigt, wie die weitere Perspektive aussehen könnte. Die
Stadt Borgholzhausen hat zudem die Betriebe im Stadtgebiet angeschrieben und um Aussagen zu den absehbaren Bedarfen gebeten.
 In Kapitel 4 werden die grundlegenden Zielsetzungen und die Entwicklungsperspektiven für die Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung für
den Zeithorizont der kommenden Regionalplan-Überarbeitung erarbeitet.
Zielhorizont ist gemäß Aussage der Bezirksregierung Detmold das Jahr
2030.
2. Ausgangslage und Rahmenbedingungen
2.1 Landes- und regionalplanerische Rahmenbedingungen
Die Stadt Borgholzhausen ist im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) als
Grundzentrum eingestuft worden, das auf Bielefeld als Oberzentrum
ausgerichtet ist. In dem in Aufstellung befindlichen neuen LEP (Stand:
überarbeiteter Entwurf September 2015) wird die Einstufung als Grundzentrum beibehalten.
Der zeichnerisch festgelegte Siedlungsraum umfasst i. W. den Stand der
Bauleitplanung bzw. der Regionalplanung bis zum Jahr 2012. Der Kammzug des Teutoburger Walds, welcher sich sowohl westlich als auch östlich
bzw. südöstlich des Siedlungsraums der Kernstadt Borgholzhausens
erstreckt, wird als Gebiet zum Schutz der Natur dargestellt. Der westliche
Bereich liegt zudem im Bereich eines großflächigen Gebiets zum Schutz
des Wassers.
Landesplanung
6
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Nach der Überarbeitung gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung
vom 23.06.20151 werden im neuen LEP über die allgemeinen Ziele und
Grundsätze hinaus – soweit im aktuellen LEP-Entwurf heute erkennbar –
für die regionale Entwicklung und für die hier eingebundene kommunale
Gewerbe- und Industrieflächenkonzeption insbesondere die folgenden Ziele
und Grundsätze in Kapitel 6 Siedlungsraum künftig von besonderer Bedeutung sein, zu Inhalten und Einzelheiten wird auf den aktuellen LEP-Entwurf
verwiesen:
6.1
6.1-1
6.1-2
6.1-3
6.1-4
6.1-5
6.1-6
6.1-8
6.1-9
Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum
Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
Grundsatz Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“
Grundsatz Leitbild „dezentrale Konzentration“
Ziel Keine bandartigen Entwicklungen und Splittersiedlungen
Grundsatz Leitbild „nachhaltige europäische Stadt“
Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung
Grundsatz Wiedernutzung von Brachflächen
Grundsatz Vorausschauende Berücksichtigung von Infrastrukturkosten und Infrastrukturfolgekosten
6.3
Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und
industrielle Nutzungen
Ziel Flächenangebot
Grundsatz Umgebungsschutz
Ziel Neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
Grundsatz Interkommunale Zusammenarbeit
Grundsatz Anbindung neuer Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen
6.3-1
6.3-2
6.3-3
6.3-4
6.3-5
Die Ziele und Grundsätze des künftigen LEP für NRW müssen die regionalen und kommunalen Anforderungen und Bedürfnisse ausreichend
berücksichtigen und die notwendige Flexibilität erlauben. Hier bestehen
nach wie vor erhebliche Zweifel und Sorgen, ob die landesplanerischen
Absichten und der überarbeitete LEP-Entwurf diesen Anforderungen
gerecht werden können. Verwiesen wird hierzu stellvertretend auf die
Kritik des Regionalrats Detmold zum LEP-Entwurf in der „Detmolder
Erklärung II“ zum zweiten Entwurf des neuen LEP in NRW (Stand
04.12.2015).
Regionalplan
Im Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold, Oberbereich Bielefeld, Detmold 2004) liegt die Stadt Borgholzhausen
1
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Hrsg. (2015):
Bericht
über
den
Kabinettbeschluss
vom
23.06.2015.
Download
unter
land.nrw/sites/default/files/asset/document/bericht_ueber_den_kabinettbeschluss_vom_2
3.06.2015_zur_aenderung_des_lep-entwurfs_0.pdf, letzter Zugriff am 31.07.2015,
Düsseldorf und überarbeiteter Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP), Stand
September 2015.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
nördlich der großräumigen, verbindenden Trasse der A 33, B 68 und
Bahntrasse „Haller Willem“ sowie zwischen den Oberzentren Bielefeld und
Osnabrück. Die Kernstadt wird im Regionalplan als zusammenhängender
allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt, ASB-Neuentwicklungen
sind auf diesen Bereich zu konzentrieren. Die Ortsteile von Borgholzhausen
mit weniger als 1.000 Einwohnern werden nicht im Regionalplan dargestellt und sind i. W. im Rahmen der Eigenentwicklung zu sichern.
Die drei gewerblich-industriellen Schwerpunkte werden im Regionalplan als
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Einer
davon schließt südlich an den ASB der Kernstadt an. Die beiden weiteren
Standorte befinden sich – deutlich abgegrenzt – südwestlich der Kernstadt
im Bereich (siehe nachfolgende Abbildung 1):
(1) GIB südlich an die Kernstadt angrenzend im Bereich Bahnhofstraße
(L 785),
(2) GIB im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof und Hof Schütte nördlich und
südlich der B 68 und der Bahntrasse „Haller Willem“,
(3) Interkommunaler GIB nordwestlich angrenzend an A 33 und Stadtgrenze zu Versmold.
Abb. 1
Allgemeine Freiraum- und
Agrarbereiche
Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
Freiraumfunktion Schutz der Natur
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)
Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung
Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr
Ausschnitt (Montage) aus dem gültigen Regionalplan mit Nummerierung der GIB
Stand: Blätter 10 und 11, 2004
- ohne Maßstab
Nord
7
8
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Die in Kapitel 2.2 dargelegten naturräumlichen und siedlungsgeographischen Rahmenbedingungen sind im Regionalplan gut erkennbar durch die
den Siedlungsraum umgebenden Waldbereiche und Freiraum- und Agrarbereiche mit überlagernden Freiraumfunktion (Schutz der Natur, Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Grundwasser- und
Gewässerschutz) dargestellt.
2.2 Naturräumliche und siedlungsgeographische Rahmenbedingungen
Borgholzhausen liegt im nordwestlichen Teil des Kreises Gütersloh an der
Grenze zum niedersächsischen Landkreis Osnabrück und zur Stadt Dissen.
Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von ca. 56 km² und wird naturräumlich sowie siedlungsgeographisch durch den von Nordwest nach Südost
verlaufenden Höhenzug des Teutoburger Waldes sowie durch die sich
südlich anschließende, flachwellige Parklandschaft des „Ostmünsterlandes“ geprägt. Die Kernstadt Borgholzhausen liegt im Bereich eines
Passüberganges des Teutoburger Waldes, das nördliche Stadtgebiet reicht
bis ins Ravensberger Hügelland. Der Bereich Borgholzhausen-Bahnhof geht
in das durch Grünland, Acker und Gehölzzüge gegliederte und in den
Niederungen feuchte „Ostmünsterland“ über.
Das FFH-Gebiet „Östlicher Teutoburger Wald“ umfasst im Südosten und
im Westen der Kernstadt große Bereiche des Waldbestands um
Ravensberg-Barenberg und Johannisegge. Diese Bereiche sind großflächig
auch als Naturschutzgebiete festgesetzt worden. Zwischen geplanten
Bauflächen und einem FFH-Gebiet sind ausreichende Abstände einzuhalten, um die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets nicht zu
gefährden.
Der nördliche Teilbereich der Stadt Borgholzhausen liegt im Naturpark
„Nördlicher Teutoburger Wald-Wiehengebirge“, dessen südliche Grenze die
parallel zum Kammzug verlaufende B 68 bildet. Das Gebiet wird weiterhin
über die Naturparkgrenzen hinaus durch die Landschaftsschutzgebiete
(LSG) des Kreises überplant. Dabei sind vor allem die LSG „Osning“,
„Teutoburger Wald“ und „Bäche des Ostmünsterlandes“ von Bedeutung.
Die Siedlungsentwicklung ist seit Jahrhunderten durch die naturräumlichen
Gegebenheiten bestimmt worden. Die Höhenzüge des Teutoburger Waldes
begrenzen die Siedlungsentwicklung der Kernstadt Borgholzhausen. Die
am Südhang des Mittelgebirges entspringenden Bäche prägen das vom
Teutoburger Wald aus leicht abfallende, durch land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Einzelhöfe und Streubebauung charakterisierte
Ostmünsterland.
Die Erweiterung der Siedlungsbereiche wird neben den naturräumlichen
Gegebenheiten auch von der verkehrlichen Anbindung beeinflusst. Die
bedeutenden überregionalen Verkehrszüge A 33, B 68 und die Bahntrasse
„Haller Willem“ verlaufen im südlichen Stadtgebiet parallel zum Teutoburger Wald. Im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof bilden die Autobahnanschlussstelle der A 33 mit der Weiterführung über die B 476 und die
beiden Bundesstraßen B 68 und B 476 den Verkehrsschwerpunkt im
9
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Stadtgebiet Borgholzhausen. Von diesem Knotenpunkt aus verbindet die
L 785 diesen südlichen Nebenkern mit dem im Norden gelegenen Siedlungsschwerpunkt. Die im Regionalplan dargestellte Ortsumgehungsstraße
L 785n soll aufgrund des in den Jahren 2009/2010 erfolgten Ausbaus der
bestehenden Ortsdurchfahrt aus dem Regionalplan herausgenommen
werden. Die Autobahnanschlussstelle der A 33 befindet sich direkt an der
Stadtgrenze von Versmold und Borgholzhausen. Aus Osnabrück kommend
endet hier derzeit noch die A 33. Mit dem Lückenschluss ab dem Jahr
2019 wird die Autobahntrasse Richtung Halle (Westf.) künftig weitgehend
parallel zur B 68 verlaufen und Borgholzhausen-Bahnhof und B 68
insbesondere von dem sehr hohen Lkw-Durchgangsverkehr entlasten.
Da sich durch die naturräumlichen Gegebenheiten in der Kernstadt
Borgholzhausen kaum größere gewerbliche Erweiterungsmöglichkeiten
geboten haben, hat sich im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof aufgrund der
weniger reliefbeeinflusste Lage und der sehr guten verkehrlichen Anbindung der gewerbliche Schwerpunkt entwickelt (siehe Abbildung 2).
Abb. 2
Gewerblicher Schwerpunkt im Stadtgebiet Borgholzhausen
Grundlage: DGK 5, B-Pläne und Satzungen
- ohne Maßstab
Nord
2.3 Demografische Struktur und Entwicklung
Zum 31.12.2014 lebten in der Stadt Borgholzhausen 8.666 Einwohner
(vgl. IT.NRW 2015). In der nachfolgenden Abbildung 3 ist ein leichtes,
aber stetiges Wachstum der Bevölkerung bis zum Jahr 2002 (8.818
Einwohner) erkennbar. Für die Folgejahre ist eine stabile Bevölkerungsentwicklung mit geringfügigen positiven und negativen Schwerpunkt der
Bevölkerungszahlen festzustellen. Seit dem Jahr 2006 verzeichnet die
Stadt Borgholzhausen überwiegend leicht rückläufige und seit 2013
konstante Bevölkerungszahlen. Die aktualisierte Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 zeigt für die letzten Jahre eine
Bevölkerungsentwicklung
10
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
vergleichbare Entwicklung, wobei die Werte des Zensus geringfügig
höhere Einwohnerzahlen aufweisen. (vgl. IT.NRW 2015)
Abb. 3
Bevölkerungsentwicklung 1989-2014
Stichtag 31.12.; Datenquelle IT.NRW 2015
Abb. 4
Natürliche Bevölkerungsentwicklung und
Wanderungen
Stichtag 31.12.; Datenquelle IT.NRW 2015
In Abbildung 4 wird der wesentliche Einfluss der Wanderungen auf die
Gesamtentwicklung der Bevölkerung deutlich. Die wanderungsbedingte
Bevölkerungsentwicklung weist besonders Anfang der 1990er Jahre
deutliche Wanderungsgewinne auf. Die relativ konstante Entwicklung der
Zuzüge und die Zunahme der Fortzüge führten seit Anfang der 2000er
Jahre zu einem negativen Wanderungssaldo. Die Stadt verzeichnete im
Zeitraum von 1989 bis 2014 sowohl negative als auch positive Werte bei
der natürlichen Bevölkerungsentwicklung. Geburten- und Sterberate
bleiben insgesamt auf einem ähnlichen Niveau. Seit dem Jahr 2004 war,
mit Ausnahme der Jahre 2009, 2013 und 2014, ein leichter Sterbeüberschuss und daraus folgend ein negativer Saldo der natürlichen
Bevölkerungsentwicklung festzustellen.
Abb. 5
Bevölkerungsentwicklung im Vergleich
Stichtag 31.12.; Datenquelle IT.NRW 2015
11
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Der Vergleich mit der Bevölkerungsentwicklung des Landes NRW zeigt für
die Stadt Borgholzhausen zwischen 1989 und 2014 ein deutlich stärkeres
prozentuales Wachstum. Im Vergleich zum Regierungsbezirk Detmold
weist die Bevölkerungsentwicklung in Borgholzhausen ab Mitte der 1990er
Jahre ein stärkeres Bevölkerungswachstum auf. Der Kreis Gütersloh
verzeichnet dagegen ab Mitte der 1990er Jahre eine größere
Wachstumsdynamik als die Kommune auf. (vgl. IT.NRW 2015)
Die altersstrukturelle Entwicklung lässt in der nachfolgenden Abbildung die
Alterung der Bevölkerung erkennen. Im Vergleich zu 1989 ist besonders
die Gruppe der 25- bis unter 45-Jährigen zurückgegangen. Da zusätzlich
der Anteil der über 65-jährigen und der 45- bis unter 65-Jährigen an der
Gesamtbevölkerung deutlich zunimmt, während gleichzeitig der Anteil der
jüngeren Altersgruppen sinkt wird sich auch der Anteil der erwerbsfähigen
Personen in Zukunft weiter verschlechtern.
Abb. 6
Altersstruktur
Stichtag 31.12.; Datenquelle IT.NRW 2015
Im aktuellen Demografiebericht für den Kreis Gütersloh werden Bevölkerungsprognosen für die einzelnen Kommunen im Kreis bis zum Jahr 2035
erstellt. Als Basis für die Vorausberechnungen dient die Bevölkerungszahl
zum Stichtag 31.12.2014, die auf den Daten der lokalen Meldeämter
beruhen. Hierbei kommt es zu Abweichungen zu den in diesem Kapitel
verwendeten Zahlen von IT.NRW, welche auf den Daten der amtlichen
Statistik des Landes NRW basieren. Im Demografiebericht des Kreises
werden für die Vorausberechnung zwei Varianten, eine Obere (positive)
sowie eine Untere (moderate) Prognose aufgeführt.
In der Stadt Borgholzhausen leben im Basisjahr 2014 gemäß Demografiebericht insgesamt ca. 8.700 Personen. Bis zum Jahr 2035 wird in der
Oberen Variante ein geringes Wachstum von 0,6 % auf ca. 8.750 Einwohner sowie in der Unteren Variante ein Bevölkerungsrückgang von -12,2 %
auf ca. 7.640 Personen erwartet. In beiden Varianten wird ein negativer
Saldo der natürlichen Bevölkerungsentwicklung vorausgesagt. Bei der
Bevölkerungsprognose
12
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Oberen Variante wird ein positiver, jedoch für die moderate Berechnung
ein teilweise negativer bzw. ausgeglichener Wanderungssaldo vorhergesagt. Das sogenannte Medianalter betrug im Jahr 2014 45,7 Jahre und
wird laut des Demografieberichts sowohl in der positiven (48,8 Jahre) als
auch in der moderaten Variante (50,5 Jahre) ansteigen. Für das Jahr 2035
wird somit insgesamt eine veränderte Altersstruktur in Borgholzhausen mit
einem wachsenden Anteil der älteren Altersgruppen sowie gleichzeitig
einem sinkenden Anteil der jüngeren Gruppen erwartet.
Die konstante Einwohnerzahl der letzten Jahre in Borgholzhausen lässt
sich u. a. an den im Vergleich zu den anderen Kommunen im Kreis
Gütersloh geringen Zuwanderungsgewinnen aus osteuropäischen Staaten
in den Jahren 2010 bis 2014, da die fleischverarbeitende Industrie in
Borgholzhausen eine eher geringe Rolle spielt, erklären. Zudem bestand im
Stadtgebiet in den letzten Jahren ein eher geringes Angebot an Wohnbauflächen. Zukünftig wird jedoch mit einer positiveren Bevölkerungsentwicklung gerechnet. Einerseits ist durch die hohe Zahl der Flüchtlinge
sowie der Übernahme eines fleischverarbeitenden Betriebs in der Nachbarkommune Dissen durch einen Großkonzern und mit einer daraus resultierenden Ansiedlung von ca. 700 Werkvertragsarbeitern im Großraum
Dissen, mit Zuwanderungsgewinnen zu rechnen. Andererseits wurden zur
Befriedigung der hohen Nachfrage nach Wohnraum das Baugebiet „Enkefeld“ (B-Plan Nr. 30) und vermehrt weitere Mehrfamilienhausgrundstücke
ausgewiesen. Zum 31.12.2015 wies die Stadt Borgholzhausen gemäß des
lokalen Melderegisters bereits etwa 8.820 Einwohner auf.
2.4 Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt
Die Wirtschaftsstruktur der Stadt Borgholzhausen wird insbesondere durch
das produzierende Gewerbe geprägt. Besonders stark vertreten sind die
Branchen Metallverarbeitung, Logistik, Kunststoffverpackungen und
Chemie. Darunter befinden sich wichtige Unternehmen, wie Schüco
International KG, Bartling GmbH & Co. KG, Fechtel Transportgeräte
GmbH, WST Westfalia Systemtechnik GmbH, Bostik GmbH, Kraftverkehr
Nagel GmbH & Co. KG, Schröter GmbH & Co. KG, Rolko Kohlgrüber
GmbH, Specht Fleischwaren GmbH und Glocken-Beune GmbH. (vgl. pro
Wirtschaft GT GmbH 2012b und 2015b)
Branchenstruktur der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
Die hohe Bedeutung des produzierenden Gewerbes für den Wirtschaftsstandort Borgholzhausen spiegelt sich in der Zusammensetzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wider. Am 30.06.2014 waren ca.
59 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im produzierenden
Gewerbe2 tätig. Damit weist die Stadt Borgholzhausen im Vergleich zum
Land NRW (28 %), zum Regierungsbezirk Detmold (35 %) und zum Kreis
Gütersloh (45 %) einen deutlich höheren Anteil an Beschäftigten in diesem
Wirtschaftsbereich auf. Tendenziell ist innerhalb der letzten Jahre ein
kontinuierliches Wachstum der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
2
Zusammensetzung produzierendes Gewerbe: Bergbau und Gewinnung von Steinen/Erden, verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Energie-/Wasserversorgung, Abwasser-/Abfallentsorgung sowie Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
13
in diesem Wirtschaftsbereich festzustellen. Im Vergleich zum Jahr 2009
hat die Stadt Borgholzhausen ein Wachstum von 5 % zu verzeichnen. Die
übergeordneten Ebenen verzeichneten dagegen einen leichten Rückgang
von ca. -2 %. (vgl. IT.NRW 2015)
Der Wirtschaftsbereich „Handel, Gastgewerbe, Verkehr“3 weist einen
relativ konstanten Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
auf. Zum 30.06.2014 verzeichnete Borgholzhausen mit 27,5 % im Vergleich zum Land NRW (22 %) sowie zum Regierungsbezirk Detmold und
zum Kreis Gütersloh (je 21 %) hier ebenfalls einen höheren Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Vergleich zum Jahr 2009
weisen das Land, der Regierungsbezirk sowie die Kommune einen geringfügigen Verlust von -1 % auf. (vgl. IT.NRW 2015)
Der Wirtschaftsbereich der „Sonstigen Dienstleistungen“4 verzeichnete
dagegen eine sinkende Bedeutung. Mit insgesamt ca. 12 % (30.06.2014)
hat dieser Bereich in Borgholzhausen einen Rückgang von ca. -4 % im
Vergleich zum Jahr 2009 zu verzeichnen. Sowohl Kreis (33 %) als auch
Regierungsbezirk (42 %) und Land (49 %) verzeichneten 2014 hier wesentlich höhere Anteile an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Sie wiesen zudem für den gleichen Zeitraum mit 1 bis 3 % eine Zunahme
auf. (vgl. IT.NRW 2015)
Abb. 7
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen 2009 und 2014
Stichtag 30.06.; Datenquelle: IT.NRW 2015
Die wirtschaftliche Entwicklung stellt sich für Borgholzhausen insgesamt Entwicklung der SVpositiv dar, wie u. a. die in Abbildung 8 dargestellte Entwicklung der Beschäftigten
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verdeutlicht. Deren Anzahl hat
in der Kommune seit 2004 bis zum Jahr 2009 kontinuierlich
zugenommen. Besonders von 2006 auf 2007 hat die Stadt ein deutliches
Wachstum von ca. 20 % zu verzeichnen. In den darauffolgenden Jahren
sind sowohl negative als auch positive Schwankungen zu verzeichnen.
Innerhalb der letzten 10 Jahre ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig
3
Zusammensetzung Handel, Gastgewerbe, Verkehr: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz, Verkehr und Lagerei (= Logistik), Gastgewerbe.
4
Zusammensetzung sonstige Dienstleistungen: Information/Kommunikation, Finanz-/Versicherungsdienstleistungen, Grundstücks-/Wohnungswesen, freiberufliche/wiss./techn.
Dienstleistungen, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits-/Sozialwesen,
Kunst/Unterhaltung/Erholung, sonstige Dienstleistungen, private Haushalte etc.
14
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Beschäftigten um ca. 730 Beschäftigte (ca. 29 %) gestiegen. Am
30.06.2014 waren in Borgholzhausen 3.231 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das insgesamt überdurchschnittliche wirtschaftliche Wachstum im Stadtgebiet zeigt auch der Vergleich mit der
Arbeitsplatzentwicklung in Kreis, Regierungsbezirk und Land. (vgl. IT.NRW
2015)
Die deutliche Zunahme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab
dem Jahr 2007 (siehe Abbildung 8) in Borgholzhausen lässt sich mit der
Umsiedlung des Standorts der Firma Nagel in das Interkommunale
Gewerbegebiet Borgholzhausen Versmold IBV erklären.
Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans, Teilabschnitt Oberbereich
Bielefeld, im Jahr 2004 wurde für Borgholzhausen ein Wachstum der
Beschäftigtenanzahl von 1.932 Beschäftigten (1996) auf 2.166 Beschäftigte und somit eine Zunahme von ca. 10 % bis zum Planungshorizont
2015 prognostiziert (Orientierungswert). Gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich dagegen für den gleichen Zeitraum eine deutlich
höherer Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 571
Beschäftigte oder rund 21 % (Stichtag 30.06.1996: 2.660 Beschäftigte,
Stichtag 30.06.2014: 3.231 Beschäftigte - vgl. IT.NRW 2015).5
Abb. 8
Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort
Stichtag 30.06.; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, übernommen
von IT.NRW 2015
Die Stadt Borgholzhausen wies eine Beschäftigtendichte von 374 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort je 1.000 Einwohner
auf. Demnach wurden für 37,4 % der Bevölkerung Arbeitsplätze in
5
Hinweis: Die Bezirksregierung verwendet für den Regionalplan ein eigenes Berechnungsmodell, das nicht direkt mit den ansonsten verfügbaren Daten gemäß Statistik der
Bundesagentur für Arbeit bzw. IT.NRW vergleichbar ist. Die deutlich höhere Zunahme
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 21 % gegenüber der RegionalplanPrognose von rund 10 % Zuwachs deutet jedoch darauf hin, dass die Entwicklung
dynamischer als vorhergesagt verlaufen ist und die Prognosen übertroffen worden sind.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Borgholzhausen angeboten. Dieser Wert liegt unter der Beschäftigungsdichte des Kreises Gütersloh (43,7 %). (vgl. pro Wirtschaft GT GmbH
2015a) Die Beschäftigungsdichte in Borgholzhausen ist in den letzten
Jahren von ca. 36,7 % im Jahr 2010 auf 37,4 % geringfügig gestiegen.
(eigene Berechnung auf Grundlage von pro Wirtschaft GT GmbH 2012a)
Abb. 9
Beschäftigtendichte in den Kommunen des Kreises Gütersloh
pro Wirtschaft GT GmbH 2015a
Abb. 10 Entwicklung der Berufspendler seit 2008
Stichtag 30.06.; Datenquelle: pro Wirtschaft GT GmbH 2015a
15
16
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Berufspendler
Der Pendlersaldo weist im Zeitraum zwischen 2008 und 2014 einen
überwiegend negativen Wert auf. Lediglich im Jahr 2009 ist die Zahl
zwischen Ein- und Auspendlern annähernd ausgeglichen. Zum 30.06.2014
hatte die Stadt Borgholzhausen insgesamt 2.336 Ein- und 2.544
Auspendler und damit einen negativen Pendlersaldo von -208. Die Zahl der
Einpendler ist im genannten Zeitraum relativ stabil geblieben. (vgl. pro
Wirtschaft GmbH 2015a) Bezogen auf 1.000 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte liegt die Stadt Borgholzhausen im Vergleich der Kommunen
des Kreises Gütersloh im Jahr 2014 mit 64 weniger Ein- als Auspendlern
unter dem Durchschnitt. (vgl. pro Wirtschaft GT GmbH 2015a)
Abb. 11 Pendlersaldo in den Kommunen des Kreises Gütersloh
pro Wirtschaft GT GmbH 2015a
Arbeitslosigkeit
Am 30.06.2014 betrug der Anteil der Arbeitslosen bezogen auf alle zivilen
Erwerbspersonen (Arbeitslosenquote) im Kreis Gütersloh 5,2 %. Diese
Quote ist im Vergleich zur Region OWL (6,6 %) und zum Land NRW
unterdurchschnittlich und zeigt die verhältnismäßig gute Lage auf dem
Arbeitsmarkt im Kreis Gütersloh. (vgl. pro Wirtschaft GT GmbH 2015a)
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Insgesamt
396
305
224
176
221
181
156
183
201
193
190
männlich
205
146
99
88
125
99
82
95
107
102
93
weiblich
191
159
125
88
96
82
74
88
94
91
97
Tab. 1
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Borgholzhausen
Stichtag 30.06.; Datenquelle Bundesagentur für Arbeit 2015
Auf kommunaler Ebene werden von der Arbeitsagentur keine Arbeitslosenquoten veröffentlicht. Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in
Borgholzhausen lässt aber einen positiven Trend erkennen (Tabelle 1).
17
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
2.5 Bestehende Gewerbe- und Industriegebiete sowie ergänzende
Standorte
Die Stadt Borgholzhausen verfügt über die drei in Kapitel 2.1 genannten
gewerblich-industriellen Schwerpunkte, die im Regionalplan als Bereiche
für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt sind. Die
Standorte 1 und 2 sowie der südliche Bereich des dritten Standorts sind
weitestgehend erschlossen und bebaut. Der nördliche Bereich des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets wurde bereits erschlossen.
In den folgenden Steckbriefen werden
 die drei Schwerpunktbereiche GIB-Nr. 1 bis Nr. 3 (I.1 bis I.3a/b)
 sowie der im Regionalplan innerhalb des ASB dargestellte
Ergänzungsstandort insbesondere mit der Firma Bartling (II.1)
gemäß Flächennutzungsplan (FNP) erfasst und auf dessen Maßstabsebene
beschrieben6. Ergänzend werden unter III. Einzelstandorte von mittleren
und größeren Betrieben im Außenbereich aufgenommen.
Abb. 12 Gewerbestandorte gemäß Flächennutzungsplan – Übersicht
Grundlage: FNP Borgholzhausen, Stand 2016
- ohne Maßstab
6
Nord
Hinweis: Abgrenzung der Flächen und Flächengrößen auf Grundlage FNP (Stand 2016)
und RNK (Karte: Stand 01.01.2014, Flächenbilanz: Stand 01.01.2015).
18
I.1
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Gewerbegebiet In der Lake
Gebietsgröße ca. 21 ha
Übersicht – FNP-Auszug:
Betriebsgrößen
Betriebsgelände Schüco International KG mit 3
Betriebsstandorten und großflächiger Erweiterungsoption
im Süden, ergänzend kleinere Betriebe im Norden und
Osten
Branchenstruktur
Produzierendes Gewerbe (Schüco International KG Alu
Competence, Segelmacherei Latsch, Feinmechanik Eck),
Logistik Dienstleistungen
Betriebe/Anlagen gem. Störfallverordnung
Leerstände
– keine –
– keine –
Städtebaulicher Gesamteindruck
Primär firmenbezogener Standort; noch nicht abgeschlossener, schrittweise wachsender GE-Standort ohne
besondere städtebauliche Qualität an der Nahstelle
zwischen Siedlungs- und Außenbereich.
Lage im Stadtgrundriss
In Borgholzhausen, südwestlicher Ortsrand, westlich der Bahnhofstraße (L 785).
Regionalplan
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB); Allgemeiner Siedlungsbereich
(ASB) nördlich sowie westlich angrenzend, Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung im restlichen Umfeld angrenzend.
FNP und Nutzungen im
Umfeld
Gewerbliche Baufläche; im Umfeld: Wohnbauflächen westlich und nördlich, gemischte
Baufläche nordöstlich und Flächen für die Landwirtschaft südlich und östlich angrenzend;
Grundschule und Gesamtschule in ca. 950 m Entfernung nordöstlich, Kindergarten in ca.
800 m Entfernung nördlich.
Satzungen/B-Pläne
B-Plan Nr. 4 „In der Lake“ (GE, MI) zentraler und westlicher Bereich,
B-Plan Nr. 12 „In der Lake“ (GE, GEe) östlicher Bereich,
B-Plan Nr. 30 „Enkefeld“ (GEN) südwestlicher Bereich.
Anbindung
MIV
Direkte Lage an der L 785 (Anbindung an B 68 und B 476 in ca. 1,8 km Entfernung
südlich).
Schiene
Nicht vorhanden.
ÖPNV
Busse Richtung Borgholzhausen Stadtmitte, Versmold, Bielefeld (Haltestelle „Schüco
Enkefeld“).
Fußgänger/Radfahrer
Straßennetz Richtung Kernstadt über Bahnhofstraße (L 785) oder gut nutzbar über
Barenbergweg/Jammerpatt/Ravensberger Straße.
Reserveflächen (RNK – Flächenbilanz: 01.01.2015)
Betriebsgebundene
Ca. 10,22 ha der Schüco International im südlichen und östlichen Bereich, davon aber ca.
Reserven
1,5 ha im Jahr 2015 als frei verfügbare GEN mobilisiert und neu ausgewiesen im
Bebauungsplan Nr. 30 an L 785.
Verfügbare Reserven
Mobilisierung von ca. 1,5 ha GEN gemäß Bebauungsplan Nr. 30 (2015), davon sind aktuell
ca. 0,69 ha reserviert (Stand 20.04.2016)
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
19
Schutzgüter gemäß BauGB
Mensch
Wohngebäude vereinzelt im Gebiet, Siedlungsbereich der Kernstadt direkt angrenzend,
Hofstellen im südlichen und östlichen Umfeld.
LSG, NSG, FFH-Gebiet,
ND etc.
Im Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehengebirge“, LSG „Osning“ und „Bäche
des Ostmünsterlandes“ südlich angrenzend.
Biotope
Nicht betroffen. Im südlichen Umfeld „Oberlauf des Postmühlenbachs“ (BK-39155-113).
Wald
Im südlichen Umfeld große Waldfläche Richtung Kammzug Teutoburger Wald.
Artenschutz
Im GE/MI-Bestand bisher keine besonderen Konflikte bekannt.
Boden
Braunerde; keine in NRW schutzwürdigen Böden betroffen.
Altlasten
Altlast Nr. 3915/B10 gemäß Altlastenkataster Kreis Gütersloh (FNP) südlich angrenzend.
Gewässer/Überschwemmungsgebiet
Im südlichen Umfeld verläuft Pustmühlenbach. Keine Überschwemmungsgebiete
vorhanden.
Wasserschutzgebiet
Südlicher Bereich im Wasserschutzgebiet, Zone III.
Klima, Luft
Keine besonderen Fragestellungen bekannt/erkennbar.
Landschaftsbild
Vorbelastung durch angrenzende Verkehrswege; Übergangsbereich in den offenen Landschaftsraum im Süden; teilweise attraktive Blickbeziehungen Richtung Teutoburger Wald
(Kulisse).
Denkmalschutz
Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015)
Konflikte/Mängel
Potenzielle Immissionskonflikte
Immissionen im Gebiet:
Verkehrslärm für GE unproblematisch, gewerbliche Nutzungen im nördlichen Umfeld, keine
Konflikte erkennbar, keine ggf. problematische Intensivtierhaltung im direkten Umfeld.
Emissionen/Konflikte im Umfeld:
Wohnnutzungen direkt angrenzend, vereinzelt im Gebiet und stellenweise im Umfeld, LSG
und WSG südlich angrenzend,
Leitungstrassen,
oberirdisch
Zwei 10 kV-Leitungen im Gebiet.
Landwirtschaft
Mobilisierung betriebsbezogener Flächen bedeutet Flächenverlust für Landwirtschaft.
Weitere Konflikte
Entfernung zur A 33/Verkehrsbelastung angrenzender Wohngebiete, keine verfügbaren
ungebundenen Reserveflächen vorhanden.
Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen
Die Erweiterungsflächen der Fa. Schüco werden in einer Größenordnung von rund 8,5 ha
weiterhin betriebsbezogen für die Entwicklung der Werke 1 und 3 in Richtung Süden
vorgehalten. Nach Standortentwicklung der Fa. Schüco können je nach Trasse der
Erschließungsstraße ggf. kleinflächig Teilbereiche durch kleinere, ortsbezogene Firmen
genutzt werden.
Potenziell sehr gute verkehrliche Anbindung (L 785, ÖPNV), im Zuge der
Erweiterungsplanung ist jedoch eine neue Anbindung an die L 785 über den neu
errichteten Kreisverkehr vorgesehen, um die für Schüco problematische Erschließung im
Bereich In der Lake zwischen den Betriebsstandorten Schüco und den Mischnutzungen im
Bereich In der Lake zu entlasten. Zielsetzung der Stadt ist eine Verlängerung bzw.
zusätzliche Erschließung der Fa. Bartling im Nordosten im Bereich der Gewerbeflächen
(möglichst Aufgabe der großräumigen Trassenplanung im Südosten gemäß FNP).
20
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
I.2a Gewerbegebiet Am Bahnhof
Gebietsgröße ca. 37 ha
Übersicht – FNP-Auszug:
Betriebsgrößen
Kleinere und mittlere Betriebe, einzelne größere Betriebe
Branchenstruktur
Produzierendes Gewerbe (u. a. Fechtel Transportgeräte
GmbH, Bostik Klebstoffe), Logistik (Westfalia Logistics
Solutions), Maschinenbau (Heuling Maschinenbau GmbH
& Co. KG), KfZ-Handel und Reparatur, Elektrotechnik,
Handwerk, Gastronomie, Volksbank
Betriebe/Anlagen gem. Störfallverordnung
Leerstände
– keine –
– keine –
Städtebaulicher Gesamteindruck
Schrittweise wachsender GE-Standort mit unterschiedlichen städtebaulichen Strukturen, Bahnhof als Mittelpunkt, nicht verfügbare Freiflächen im Westen
schwächen GE-Eindruck
Lage im Stadtgrundriss
Im Ortsteil Oldendorf, südwestlich der Kernstadt Borgholzhausen, zwischen Osnabrücker
Straße (B 68) und Hesselteicher Straße (K 23).
Regionalplan
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB); Allgemeiner Freiraum im Umfeld
südlich mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung.
FNP und Nutzungen im
Umfeld
Gewerbliche Baufläche, Fläche für die Landwirtschaft im Südosten (Hinweis: im
Regionalplan wird diese Fläche als GIB aufgeführt), Grünfläche im Osten; im Umfeld:
Gemischte Baufläche und Wohnbaufläche nördlich, Flächen für die Landwirtschaft im
Umfeld angrenzend; Kindergarten in ca. 200 m Entfernung nördlich, Grundschule in ca.
250 m Entfernung östlich.
Satzungen/B-Pläne
B-Plan Nr. 9 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ (GE) und B-Plan Nr. 9.1 (GE) südlich der
B 476/B 68,
Bereich gemäß § 34 BauGB zwischen B 476, Bahntrasse und B 68 im Nordwesten.
Anbindung
MIV
Direkte Lage an B 68 und B 476 bzw. L 785 im Norden als überörtliche Hauptachsen, K 23
im Süden; Erschließung des Gebiets über Industriestraße und Steinbrink.
Schiene
Bahntrasse „Haller Willem“ (Bahnlinie zwischen Bielefeld und Osnabrück) verläuft durch
das Gebiet.
ÖPNV
Regionalbahn Richtung Bielefeld, Osnabrück (Bahnhof Borgholzhausen),
Busse Richtung Borgholzhausen Stadtmitte, Versmold (Bahnhof Borgholzhausen), Piumbus
Richtung Westbarthausen, Borgholzhausen Stadtmitte (Bahnhof Borgholzhausen)
Fußgänger/Radfahrer
Umliegende Siedlungsbereiche teilweise über separate Fuß-/Radwege entlang der Bundesstraßen und anschließend zu erreichen, allg. aber hoher konfliktträchtiger KfzVerkehrsdruck bis zum Lückenschluss der A 33.
Reserveflächen (RNK – Flächenbilanz: 01.01.2015)
Betriebsgebundene
Reserven
Ca. 0,68 ha im nordwestlichen Bereich.
Verfügbare Reserven
Ca. 10,56 ha insgesamt überwiegend im süd-/westlichen Bereich, eine kleinere Teilfläche
südlich der B 68.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
21
Schutzgüter gemäß BauGB
Mensch
Wohnnutzungen im Gebiet, Siedlungsbereich von Berghausen grenzt nördlich der B 68 an,
Hofstellen und Siedlungssplitter im Umfeld, teilweise direkt angrenzend, Flächen zur
Erholung im Umfeld.
LSG, NSG, FFHGebiet, ND etc.
Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehengebirge“ grenzt nördlich an die B 68, LSG
„Bäche des Ostmünsterlandes“ verläuft im östlichen Bereich bzw. grenzt südlich und
westlich an, LSG „Osning“ grenzt südlich und nordöstlich an.
Biotope
Im Umfeld: nordöstlich verläuft „Oberlauf des Pustmühlenbachs“ (BK-3915-113).
Wald
Im weiteren nordöstlichen Umfeld befinden sich Waldflächen.
Artenschutz
Im GE bisher keine besonderen Konflikte bekannt.
Boden
Pseudogley-Braunerde und Braunerde; keine in NRW schutzwürdigen Böden betroffen.
Altlasten
Altlast Nr. 3915/21 SG (Bereich ehemaliger Gleisanlagen) gemäß Altlastenkataster Kreis
Gütersloh.
Gewässer/Überschwemmungsgebiet
Pustmühlenbach und Casumer Bach verlaufen südöstlich durch bzw. westlich des Gebiets.
Kein Überschwemmungsgebiet vorhanden.
Wasserschutzgebiet
Nicht betroffen.
Klima, Luft
Keine besonderen Fragestellungen bekannt/erkennbar.
Landschaftsbild
Vorbelastung durch Gewerbe und Verkehrswege im Umfeld, landwirtschaftliche Nutzungen
im Umfeld, Hofstellen und fast Ortsrand/dörfliche Siedlungsstrukturen nördlich, westlich
und südlich des Gebiets, Blickbeziehung Richtung Teutoburger Wald.
Denkmalschutz
Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015)
Konflikte/Mängel
Potenzielle Immissionskonflikte
Immissionen im Gebiet:
Verkehrslärm der B 68, B 476 und Bahntrasse im GE unproblematisch, im nördlichen und
südlichen Umfeld gewerbliche Nutzungen, keine besonderen Konflikte bekannt, Schweinemastbetrieb im südlichen Umfeld
Emissionen/Konflikte im Umfeld:
Wohnnutzungen/Siedlungssplitter teilweise direkt angrenzend, vereinzelt auch im Gebiet,
verfestigte Wohnnutzungen im Satzungsbereich gemäß § 35(6) BauGB südlich des
Gebiets.
Leitungstrassen,
oberirdisch
10 kV-Leitung nördlich und südlich der Bahntrasse, weitere 10 kV-Leitungen im südlichen
Umfeld.
Landwirtschaft
Mobilisierung ausgewiesener Flächen bedeutet Flächenverlust für Landwirtschaft.
Weitere Konflikte
Ausgewiesene, aber nicht verfügbare Bauflächen blockieren Entwicklung.
Wirksamere Eingrünung in Randlage zum Außenbereich erforderlich.
Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen
Sehr gute verkehrliche Anbindung (B 68, B 476, ÖPNV/Bahntrasse), Verkehrsentlastung
zukünftig nach Lückenschluss der A 33 im Süden, Gleisanschluss ggf. möglich
Bahnhof und Bahnhofsumfeld mit Zentralitätsfunktion/Identitätspotenzial für Streubereich
Borgholzhausen-Bahnhof, Nutzungserweiterung und weitere städtebauliche Aufwertung
wünschenswert.
Ausgewiesene, aber nicht verfügbare Bauflächen bieten erheblichen Entwicklungsspielraum
– Mobilisierung oder alternativ Herausnahme aus Bauleitplanung prüfen.
22
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
I.2b Gewerbegebiet Hof Schütte
Gebietsgröße ca. 19,5 ha
Übersicht – FNP-Auszug:
Betriebsgröße
Kleinere und mittlere Betriebe
Branchenstruktur
Produzierendes Gewerbe (Schröter Technologie GmbH
&Co. KG, RAantec GmbH & Co. KG), Kfz-Handel und
Dienstleistungen, Handwerk, Großhandel (Weinkontor
Freund), Gastronomie, Schießsportanlage
Betriebe/Anlagen gem. Störfallverordnung
Leerstände
– keine –
– keine –
Städtebaulicher Gesamteindruck
Schrittweise wachsender GE-Standort mit guter
Einbindung und Aufwertungspotenzial an der Nahstelle
zwischen Siedlungs- und Außenbereich.
Lage im Stadtgrundriss
Nördliche Randlage des Siedlungsbereichs Berghausen, südwestlich der Kernstadt
Borgholzhausen, beidseits der Bahnhofstraße (L 785)
Regionalplan
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), Freiraum mit Freiraumfunktionen
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung im direkten Umfeld.
FNP und Nutzungen im
Umfeld
Gewerbliche Baufläche, Grünfläche umgrenzt den westlichen Bereich des Gebiets; im
Umfeld: Südlich angrenzende Wohnbaufläche und Fläche für den Gemeinbedarf, westlich
verlaufende L785n soll kurzfristig aus dem FNP herausgenommen werden, Flächen für die
Landwirtschaft im restlichen Umfeld angrenzend; Kindergarten südlich angrenzend,
Grundschule in ca. 650 m Entfernung südöstlich.
Satzungen/B-Pläne
B-Plan Nr. 25 „Gewerbegebiet Hof Schütte“ (GE, GEe) westlich der L 785,
Bereich gemäß § 34 BauGB
Anbindung
MIV
Direkte Lage an der L 785 (Anbindung Bundesstraße 68 und 476 im Süden); Erschließung
über Straße Nienkamp.
Schiene
Bahntrasse „Haller Willem“ südlich des Gebiets in ca. 400 m Entfernung.
ÖPNV
Regionalbahn Richtung Bielefeld, Osnabrück (Bahnhof Borgholzhausen in ca. 400 m
Entfernung), Bus Richtung Borgholzhausen Stadtmitte, Versmold (Bahnhof
Borgholzhausen), Piumbus Richtung Westbarthausen, Borgholzhausen Stadtmitte (Bahnhof
Borgholzhausen).
Fußgänger/Radfahrer
Siedlungsbereich Berghausen über Hoffstraße, separate Fuß-/Radwege entlang der L 785,
auch Richtung Kernstadt.
Reserveflächen (RNK – Flächenbilanz: 01.01.2015)
Betriebsgebundene
Reserven
Ca. 1,45 ha im westlichen Teilgebiet an der L 785.
Verfügbare Reserven
Ca. 1,95 ha im südöstlichen Bereich.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
23
Schutzgüter gemäß BauGB
Mensch
Siedlungsbereich südlich angrenzend, Hofstellen im östlichen Bereich, weitere befinden
sich im Umfeld bzw. teilweise direkt angrenzend, Siedlungssplitter im Norden, bedeutsame
Bereiche für die Erholung im Umfeld.
LSG, NSG, FFHGebiet, ND etc.
Im Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehengebirge“; LSG „Osning“ nordöstlich
angrenzend bzw. im östlichen Umfeld.
Biotope
Nicht betroffen. Im weiteren Umfeld: nordöstlich „Westabhang der Nollheide“ (BK-3915048) und „Feuchtgrünland in der Nollheide“ (BK-3915-221), süd-/östlich „Oberlauf des
Postmühlenbachs“ (BK-3915-113).
Wald
Kleinere Waldflächen im weiteren nördlichen Umfeld.
Artenschutz
Im GE-Bestand bisher keine besonderen Konflikte bekannt.
Boden
Pseudogley, Pseudogley-Braunerde; keine in NRW schutzwürdigen Böden betroffen.
Altlasten
Bisher nicht bekannt.
Gewässer/Überschwemmungsgebiet
Casumer Bach verläuft im westlichen Bereich, Berghauser Mühlenbach im westlichen
Umfeld. Keine Überschwemmungsgebiete vorhanden.
Wasserschutzgebiet
Nicht betroffen.
Klima, Luft
Keine besonderen Fragestellungen bekannt/erkennbar.
Landschaftsbild
Vorbelastung durch Gewerbe und Verkehrswege im Umfeld; Übergangsbereich in den
offenen Landschaftsraum; teilweise attraktive Blickbeziehungen Richtung Teutoburger
Wald (Kulisse).
Denkmalschutz
Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015)
Konflikte/Mängel
Potenzielle Immissionskonflikte
Immissionen im Gebiet:
Verkehrslärm für GE unproblematisch, gewerbliche Nutzungen im südlichen Umfeld, keine
besonderen Konflikte bekannt, keine ggf. problematische Intensivtierhaltung im direkten
Umfeld.
Emissionen/Konflikte im Umfeld:
Wohn- und Mischnutzungen südlich angrenzend (bereits vorbelastet durch Lage an Bundesstraßen und angrenzende Gewerbenutzungen), Wohnnutzungen/Streubebauung und
Siedlungssplitter im Umfeld bzw. teilweise direkt angrenzend.
Leitungstrassen,
oberirdisch
10 kV-Leitung im westlichen Teilbereich.
Landwirtschaft
Keine besonderen Konflikte im Gebiet erkennbar.
Weitere Konflikte
Überplanung von Hofstellen/Wohnnutzungen im östlichen Gebiet. Wirksamere Eingrünung
in Randlage zum Außenbereich erforderlich.
Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen
Attraktives Gebiet für örtliches Gewerbe (kleinere und mittlere Betriebe), sehr gute verkehrliche Anbindung (Bundes-/Landesstraßen, ÖPNV, Bahntrasse).
Erweiterungspotenzial in westliche Richtung bis zur Hofstelle bzw. zum Bachlauf.
Ausgewiesene, aber nicht verfügbare Bauflächen östlich der L 785 bieten Entwicklungsspielraum für kleinere/mittlere Betriebe, Erschließung mit Straßen.NRW frühzeitig
abstimmen. Mobilisierung oder alternativ Herausnahme aus Bauleitplanung prüfen.
24
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
I.3a/b Interkommunales Gewerbegebiet Borgholzhausen Versmold (IBV)
Gebietsgröße ca. 47 ha (Flächenanteil Borgholzhausen:
50 %)
Übersicht – FNP-Auszug:
Betriebsgrößen
I.3a: 1. BA, betriebsbezogener Standort Kraftverkehr
Nagel.
I.3b: 2. BA, Erschließung erfolgt, Vermarktungsphase.
Branchenstruktur
I.3a: Lebensmittellogistik (Kraftverkehr Nagel GmbH &
Co. KG), Kfz-Handel (Nagel & Sohn GmbH & Co. KG),
Tankstelle, Imbiss.
I.3b: Erschließung erfolgt, Vermarktungsphase: Medizinische Naturprodukte (Teutopharma GmbH), Gemüseverarbeitung (Düpmann GmbH & Co. KG)
Betriebe/Anlagen gem. Störfallverordnung
Leerstände
– keine –
– keine –
Städtebaulicher Gesamteindruck
Großflächiger, in Entwicklung befindlicher GE-/GIStandort beidseits der Hauptstraßen, BA 1 im Süden als
betriebsbezogener Logistik-Standort.
Lage im Stadtgrundriss
Zwischen Borgholzhausen und Versmold an der Auffahrt zur A 33 und an der Grenze zum
Stadtgebiet Versmold, beidseits der Versmolder Straße (B 476), im Westen durch die
Trasse der A 33 begrenzt.
Regionalplan
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB); angrenzend Trasse der A 33,
nordwestlich und südlich angrenzend Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, im Norden Freiraumfunktion Grundwasser- und
Gewässerschutz, Im Nordosten Richtung Bahnhof Freiraum ohne Zusatzfunktion
FNP und Nutzungen im
Umfeld
Gewerbliche Baufläche, kleine Waldfläche im nördlichen Bereich; im Umfeld: Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
nördlich und südlich angrenzend, Flächen für die Landwirtschaft; KiTa der Fa. Nagel auf
ehemaliger Hofstelle im 1. BA.
Satzungen/B-Pläne
B-Plan Nr. 1 „Interkommunales Gewerbegebiet 1. BA“(GE, GI) südlich B 476,
B-Plan Nr. 2 „Interkommunales Gewerbegebiet 2. BA“ (GE, GEN, GI) nördlich der B 476.
Anbindung
MIV
Direkte Lage an B 476 und A 33 (Anschlussstelle Borgholzhausen).
Schiene
Bahntrasse „Haller Willem“ verläuft in ca. 1,3 km Entfernung nordöstlich.
ÖPNV
Bus Richtung Borgholzhausen Stadtmitte, Versmold (Haltestelle „Oldendorf Habigsberg“ in
ca. 300 m Entfernung nordöstlich).
Fußgänger/Radfahrer
Berghausen über separaten Fuß-/Radweg entlang der B 476 zu erreichen.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
25
Reserveflächen (RNK – Flächenbilanz: 01.01.2015)
Betriebsgebundene
Reserven
Ca. 5,15 ha südlich der B 476.
Verfügbare Reserven
Ca. 9,38 ha gemäß RNK; Nachtrag: Zwischenzeitliche Vermarktung im 2. BA von ca.
4,3 ha: 20,1 ha Reservefläche einschließlich ca. 6,4 ha private Flächen, derzeit Reservierung von ca. 12 ha öffentlicher Flächen, momentan frei verfügbare Restfläche von ca.
1,7 ha (Stand 25.02.2016)
Schutzgüter gemäß BauGB
Mensch
3 Wohnhäuser im Geltungsbereich des 2. Bauabschnitts überplant und vom Zweckverband
übernommen, Hofstellen und Streubebauung im Umfeld, Siedlungssplitter an der
Hesselteicher Straße.
LSG, NSG, FFHGebiet, ND etc.
Im LSG „Osning“, westlich angrenzend LSG „Gütersloh“.
Biotope
Südlich angrenzend „Eichen-Buchenwald in Casum“ (BK-3915-035).
Wald
Kleine Waldfläche im Gebiet und im Umfeld vorhanden.
Artenschutz
Im GE/GI bisher keine besonderen Konflikte bekannt.
Boden
Podsol (Biotopentwicklungspotenzial, schutzwürdig) Teilbereich südlich der B 476.
Altlasten
Bisher nicht bekannt.
Gewässer/Überschwemmungsgebiet
Casumer Bach verläuft östlich und Rolfbach nördlich des Gebiets. Keine
Überschwemmungsgebiete vorhanden.
Wasserschutzgebiet
Nicht betroffen.
Klima, Luft
Keine besonderen Fragestellungen erkennbar.
Landschaftsbild
Gewerbliche Prägung, Vorbelastung durch angrenzende Verkehrswege, Gebäude prägen
zunächst das Landschaftsbild, mittel-/langfristig erfolgt Eingrünung und Sichtverschattung
durch geplante Anpflanzungen.
Denkmalschutz
Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015)
Konflikte/Mängel
Potenzielle Immissionskonflikte
Immissionen im Gebiet:
Verkehrslärm für GE/GI unproblematisch, Geruchsimmissionen aus der Schweinemast und
Jungsauenaufzucht im Osten.
Emissionen/Konflikte im Umfeld:
Wohnnutzungen/Streubebauung teilweise direkt angrenzend.
Leitungstrassen,
oberirdisch
10 kV-Leitung verläuft durch südlichen Teilbereich.
Landwirtschaft
Flächenentwicklung überplant landwirtschaftliche Flächen.
Weitere Konflikte
Ausgewiesene, aber teilweise nicht verfügbare Bauflächen blockieren Entwicklung.
Wirksame Eingrünung in Randlage zum Außenbereich erfolgt.
Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen
Entwicklungsfähiger GIB-Standort, sehr gute verkehrliche Anbindung für beide Kommunen
(mit direktem Anschluss an A 33 und Erschließung über B 476), erhebliches
Gewerbepotenzial zwischen der A 33 und Borgholzhausen Bahnhof, Erweiterungspotenzial
im Umfeld grundsätzlich gegeben.
Hinweis: Siehe auch Exkurs zur Entwicklung des IBV und zur bisherigen Standortdiskussion
in Kapitel 4.3.0.
26
II.1
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Betriebsbezogener Standort: Bartling GmbH & Co. KG
Gebietsgröße ca. 8 ha
Übersicht – FNP-Auszug:
Betriebsgrößen
Betriebsgelände Bartling GmbH & Co. KG mit ca. 250
Beschäftigten und angrenzende kleinere Betriebe.
Branchenstruktur
Produzierendes Gewerbe (Lebensmittelverpackungen),
Süßwaren/Gebäck (von Ravensberg), Büronutzungen etc.
Betriebe/Anlagen gem. Störfallverordnung
Leerstände
– keine –
– keine –
Städtebaulicher Gesamteindruck
Primär firmenbezogener Standort; noch nicht abgeschlossener, schrittweise wachsender GE-Standort an der
Nahstelle zwischen Innenstadt, Siedlungsflächen und
Außenbereich.
Lage im Stadtgrundriss
In Borgholzhausen, südlich angrenzend an Stadtmitte, südlich und nördlich der Dr.-W.Upmeyer-Straße/Haller Weg sowie westlich und östlich der Ravensberger Straße.
Regionalplan
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB).
FNP und Nutzungen im
Umfeld
Gewerbliche Baufläche; im Umfeld: Wohnbauflächen im Westen und Osten, gemischte
Baufläche nördlich und Grünflächen (Parkanlage, Sportplatz/Sportanlage) nördlich, östlich
und südlich angrenzend; Kindergarten in ca. 150 m Entfernung nördlich, Grundschule und
Gesamtschule in ca. 400 m Entfernung nordöstlich.
Fläche nördlich Haller Weg als Gewerbebrache zzt. in Umnutzung, Neuentwicklung mit
gemischten Nutzungen und tlw. Gewerbegebiet für Fa. Bartling.
Satzungen/B-Pläne
Satzungsgebiet gem. § 34 BauGB (Erhaltungssatzung Kernstadt) nördlich der Dr.-W.Upmeyer-Straße/Haller Weg,
Bereich gemäß § 34 BauGB südlich der Dr.-W.-Upmeyer-Straße/Haller Weg.
Fläche nördlich Haller Weg: Mobilisierung der Gewerbebrache Poppenburg durch B-Plan Nr.
33 „Hahnenwiese“ (nördlicher Abschnitt mit Misch-/Wohnnutzungen (tlw. Bestand),
Randlage am Haller Weg als GEN für Fa. Bartling, zzt. in Aufstellung, vgl. Kapitel 2.6).
Anbindung
MIV
Erschließung über Ravensberger Straße und Dr.-W.-Upmeyer-Straße/Haller Weg; L 785
verläuft westlich des Gebiets.
Schiene
Nicht vorhanden.
ÖPNV
Bus Richtung Werther, Bielefeld (Haltestelle „Schützenhaus“ im Gebiet).
Fußgänger/Radfahrer
Enge Verknüpfung mit Stadtmitte und umgebenden Siedlungsbereichen.
Reserveflächen (RNK – Flächenbilanz: 01.01.2015)
Betriebsgebundene
Reserven
Ca. 0,15 ha im südwestlichen Bereich.
Verfügbare Reserven
Nicht vorhanden, Mobilisierung der Gewerbebrache Poppenburg durch B-Plan Nr. 33
„Hahnenwiese“ ermöglicht ca. 0,6 ha GEN für Fa. Bartling).
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
27
Schutzgüter gemäß BauGB
Mensch
Siedlungsbereiche und Grünflächen direkt angrenzend.
LSG, NSG, FFHGebiet, ND etc.
Im Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehengebirge“; im Umfeld: LSG „Sieke des
Ravesberger Hügellandes“ im Südosten.
Biotope
Nicht betroffen. Im Umfeld „Oberlauf des Violenbachs“ (BK-3915-116) im Südosten.
Wald
Nicht betroffen.
Artenschutz
Im GE-Bestand bisher keine besonderen Konflikte bekannt.
Boden
Braunerde/Parabraunerde (Regelungs- und Pufferfunktion, schutzwürdig) im südlichen
Teilbereich, Braunerde/Parabraunerde (Regelungs- und Pufferfunktion, besonders schutzwürdig) im nördlichen Teilbereich.
Altlasten
Altlast-Nr. 3915/M9 gemäß Altlastenkataster Kreis Gütersloh (FNP) im südlichen Randbereich.
Gewässer/Überschwemmungsgebiet
Violenbach verläuft östlich des Gebiets. Keine Überschwemmungsgebiete vorhanden.
Wasserschutzgebiet
Nicht betroffen.
Klima, Luft
Keine besonderen Fragestellungen bekannt/erkennbar.
Landschaftsbild
Im Kernbereich der Stadt Borgholzhausen, größtenteils Wohnbebauung im Umfeld, südlich
angrenzende Parkanlage/Übergangsbereich in den freien Landschaftsraum, teilweise
Blickbeziehung zum Teutoburger Wald (Kulisse).
Denkmalschutz
Baudenkmal Nr. 48 Verwaltungsgebäude (Haller Weg 2) und Gedenkstein mit
Baumbestand an der Ravensberger Straße gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015),
nordöstlich direkt angrenzend Baudenkmal Nr. 10 Bleichhäuschen (Vogelgitter 24) und im
nördlichen Umfeld sind mehrere Baudenkmäler im Stadtzentrum gemäß der Denkmalliste
vorhanden.
Konflikte/Mängel
Potenzielle Immissions- Immissionen im Gebiet:
konflikte
Süßwarenproduktion mit Geruchsimmissionen („Lebkuchen“) im nordwestlichen Umfeld,
keine ggf. problematische Intensivtierhaltung im direkten Umfeld.
Emissionen/Konflikte im Umfeld:
Wohnnutzungen im Westen, Süden, Osten sowie Grünflächen direkt angrenzend.
Leitungstrassen,
oberirdisch
10 kV-Leitungen im nördlichen Teilbereich und westlich angrenzend.
Landwirtschaft
Keine Konflikte im Gebiet erkennbar.
Weitere Konflikte
Teilweise Verkehrsbelastung angrenzender Gebiete.
Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen
Kleine betriebsbezogene Reservefläche vorhanden, Entwicklung durch angrenzende
Siedlungsbereiche und Grünflächen begrenzt, betriebsgebundene Erweiterung der Fa.
Bartling Richtung Süden unter Beachtung der Immissionsschutzanforderungen und bei
einer Neuordnung der Erschließung denkbar (Trassenführung ggf. im Zusammenhang mit
der Fa. Schüco).
28
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
III.1 Einzelstandort im Außenbereich: Glocken Beune GmbH & Co.
Übersichtskarte
Betrieb/Branche
Produzierendes Gewerbe
(Lebensmittel/Fleischverarbeitung)
Betriebsgröße
Nicht bekannt
Lage im Stadtgrundriss/
Nutzungen im Umfeld
An der Splittersiedlung Hesselteicher Straße; östlich der Hesselteicher Straße
Wohnnutzungen/Siedlungssplitter angrenzend, im Umfeld landwirtschaftliche
Flächen, Streubebauung, IBV im westlichen Umfeld, Casumer Bach verläuft
westlich, LSG im nördlichen Teilbereich.
Standortbewertung
Standortsicherung sinnvoll; gute verkehrliche Anbindung, Entwicklungspotenzial
durch Wohnnutzungen im Umfeld und Bachverlauf eingeschränkt.
III.2 Einzelstandort im Außenbereich: Specht Fleischwaren Vertriebs GmbH & Co. KG
Übersichtskarte
Betrieb/Branche
Produzierendes Gewerbe
(Lebensmittel/Fleischverarbeit
ung)
Betriebsgröße
Nicht bekannt
Lage im Stadtgrundriss/
Nutzungen im Umfeld
An der Splittersiedlung Hesselteicher Straße/ Casumer Straße; im Umfeld
Wohnnutzungen, landwirtschaftliche Flächen und gliedernde Gehölzstrukturen, LSG
und Biotop (BK-3915-111) im südlichen Umfeld, gepl. Trasse A 33 verläuft südlich.
Standortbewertung
Standortsicherung sinnvoll; gute verkehrliche Anbindung durch zukünftig direkte
Lage an geplante Trasse der A 33
III.3 Einzelstandort im Außenbereich: ehem. Marien Getränke GmbH – Folgenutzung
Übersichtskarte
Betrieb/Branche
Folgenutzung: Fa. Conform,
Lager
Betriebsgröße
Betrieb insolvent Folgenutzung: Lager
Lage im Stadtgrundriss/
Nutzungen im Umfeld
Zwischen Bahntrasse und B 68, Siedlungsbereich Kleekamp im Norden,
Wohnnutzungen tlw. angrenzend und im Umfeld, landwirtschaftliche Flächen mit
z. T. gliedernden Gehölzstrukturen, Naturpark nördlich angrenzend.
Standortbewertung
Gute verkehrliche Anbindung (B 68), Nähe zum Siedlungsbereich geeignet für nicht
störende Gewerbebetriebe (Folgenutzung Lager), Bestand wurde bereits saniert, ggf.
Neuerrichtungen von Hallen auf dem Gelände geplant.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
29
III.4 Sonderfall: ehem. Ziegeleigelände Westbarthausen
Übersichtskarte
Betrieb/Branche
u. a. Heizung-/Sanitärinstallateur (Joachim Ebeling
GmbH), produz. Gewerbe
(Apparate- und Kupplungsbau: Kadereit GmbH)
Betriebsgröße
Nicht bekannt
Lage im Stadtgrundriss/
Nutzungen im Umfeld
Südlich des Siedlungsbereichs Westbarhausen am Holzweg/Westbarthausener
Straße und westlich der Trasse A 33, gemäß FNP Mischbaufläche, Bewertung nach
§ 35 BauGB, ehemaliges Ziegeleigelände Westbarthausen mit Wohn- und
gewerblichen Nutzungen, NSG und Biotop südlich angrenzend.
Standortbewertung
Standortsicherung für vorhandene Betriebe sinnvoll, gute verkehrliche Anbindung
durch Nähe zur A 33.
Übersicht: Flächenbilanz der Gewerbestandorte gemäß FNP
Zusammenfassend ergibt sich für die in den Steckbriefen aufgenommenen
Gewerbe-/Industrieflächen gemäß FNP-Darstellung folgende Flächenbilanz:
Betriebsgebund.
Reserven in ha
Freie Reserven
in ha4
21,01
10,222
1,503
GE Am Bahnhof
37,22
0,68
10,564
(insg. privat)
I.2b
GE Hof Schütte
19,64
1,45
1,954
(insg. privat)
I.3a/b
IBV Borgholzhausen
Versmold, 1./2. BA
47,35
5,15
20,104, 5
(davon ca.
6,4 ha privat)
II.1
GE Bartling
7,87
0,15
-
133,09
17,65
34,114
(davon ca.
18,91 ha privat)
Nr.
Bereich
I.1
GE In der Lake
I.2a
Summe
Gesamtgröße in
ha, brutto1
1
Brutto-FNP-Fläche inkl. Erschließung, aber ohne Hauptverkehrsachsen und in der RNK nicht
aufgenommene Grünzonen etc. (daher Abweichungen zu Flächengrößen in RNK möglich)
2
I.1: einschließlich der gemäß B-Plan Nr. 30 als freie Reserve mobilisierten 1,5 ha.
3
I.1: Derzeit sind ca. 0,69 ha reserviert, momentan freie Reserve ca. 0,81 ha (Stand 20.04.2016).
4
Achtung: einschließlich nicht verfügbarer privater Flächen!
5
2. BA IBV (I.3b): Gemäß RNK 9,38 ha frei verfügbare Reserveflächen; ca. 6,4 ha private, nicht
verfügbare Reserveflächen; von den öffentliche Flächen sind derzeit ca. 12 ha reserviert, momentan
freie Reserve von ca. 1,7 ha (Stand 25.02.2016).
Tab. 2
Flächenbilanz der Gewerbestandorte gemäß FNP und Reserveflächen
Grundlage: FNP Borgholzhausen und RNK Bezirksregierung Detmold (Stand
01.01.2015, Anpassung durch die Stadt Borgholzhausen, Stand 20.04.2016)
30
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Im Ergebnis sind noch etwa 17,65 ha betriebsgebundene und rund
34,11 ha freie Reserven einschließlich der Flächen im Interkommunalen
Gewerbe- und Industriegebiet (IBV) sowie privater nicht verfügbarer
Flächen in Borgholzhausen vorhanden. Die Betriebsstandorte im
Außenbereich umfassen insgesamt drei mittlere/größere Gewerbebetriebe
sowie das ehemalige Ziegeleigelände in Westbarthausen als Sonderfall, die
sich in den vergangenen Jahrzehnten schrittweise entwickelt haben und
für die bisher keine detaillierten Flächenangaben vorliegen (siehe oben).
Weitere größere Betriebe im Außenbereich sind nicht vorhanden.
2.6 Konversions- und Brachflächen, Leerstände
Im Stadtgebiet Borgholzhausen bestehen keine Sonderstandorte oder Konversionsflächen wie größere Bahnflächen, militärische Standorte oder altindustrielle Standorte, die brach gefallen sind und Umnutzungspotenziale
bieten könnten. Die frühere Nato-Raketenstation im Bereich Sundern in
Borgholzhausen, liegt im schützenswerten Freiraum und gemäß
Regionalplan in einem Bereich mit Freiraumfunktion zum Schutz der Natur
und kommt nicht für eine gewerbliche Nutzung in Frage.
Als Gewerbebrache bzw. als Standort mit geänderter Zielsetzung und
einem Umnutzungspotenzial ist dagegen der folgende Standort
einzustufen:
(1) Poppenburg-Gelände (Fleischwarenfabrik und Wohnhaus mit großzügiger Parkanlage) – Steckbrief II.1 (Teilfläche nördlich Haller Weg):
Mitten im Stadtkern liegt das ehemalige Poppenburg-Gelände zwischen
Stadtmitte/Freistraße, Haller Weg und Grünanlage Vogelgitter (Fleischwarenfabrik und Wohnhaus mit großzügiger Parkanlage, ergänzt durch
Mehrfamilienhausbebauung), für das die Stadt Borgholzhausen derzeit in
Abstimmung mit den Beteiligten die Möglichkeiten für Folgenutzungen
städtebaulich prüft.
Die Gewerbebrache wird durch den Bebauungsplan Nr. 33 „Hahnenwiese“
überplant und neu entwickelt, der sich zzt. in Aufstellung befindet.
Geplant sind eine teilweise gewerbliche Nutzung durch die Fa. Bartling im
südlichen Streifen entlang des Haller Wegs sowie gemischte Nutzungen
und weitere Wohnnutzungen im Norden und im Osten in 2. Reihe.
Entwicklungsperspektive:
Gemischte Nutzungen in Ergänzung zum
Ortskern, randlich am Haller Weg auch GEN
unter Berücksichtigung des Standorts Bartling,
teilverdichtet.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
2.7 Aktuelle Planverfahren mit gewerblichen Zielsetzungen
Die Stadt Borgholzhausen führt gegenwärtig das folgende Planverfahren
durch, das teilweise auch dem Ziel dient, ergänzende gewerbliche Bauflächen für die aktuelle Nachfrage vorzubereiten:
(1) Bebauungsplan Nr. 33 – Bebauungsplan Nr. 33 „Hahnenwiese“ –
siehe Steckbrief II.1 und Kapitel 2.6
Zur planungsrechtlichen Entwicklung und zur Abstimmung in der Gemengelage zwischen Stadtkern, Gewerbe und Wohnen wird der bereits beschriebene Bereich am Haller Weg überplant (siehe oben). Die am Haller
Weg verbleibende eingeschränkt nutzbare Gewerbefläche mit einer Größe
von rund 1 ha soll von der Fa. Bartling übernommen werden, geplant sind
dort ein Parkhaus und ergänzende kleinere Gewerbenutzungen. Produktionsanlagen der Fa. Bartling können dort aufgrund der Rahmenbedingungen (Immissionsschutz) nicht untergebracht werden.
Entwicklungsperspektive:
Siehe oben – ergänzende gewerbliche Nutzungen mit geringem Störpotenzial und gemischte
Nutzungen
2.8 Zwischenergebnis: Flächenentwicklung in den letzten 15
Jahren und verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen
Die Stadt Borgholzhausen hat in den letzten 15 Jahren gemeinsam mit der
Stadt Versmold die Entwicklung im interkommunalen Gewerbegebiet
Borgholzhausen/Versmold (IBV) intensiv vorangetrieben. Die beiden
Bebauungsplan-Verfahren für den 1. und 2. Bauabschnitt wurden durch
den gemeinsam gegründeten Zweckverband durchgeführt (Bebauungsplan
Nr. 1, Satzungsbeschluss 2005 und Bebauungsplan Nr. 2, Satzungsbeschluss Ende 2010).
Im Interkommunalen Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold stehen im
2. Bauabschnitt derzeit etwa 20 ha Baufläche einschließlich privater, nicht
verfügbarer sowie reservierter Flächen zur Verfügung. Nach Abzug der bisher nicht verfügbaren sowie der aktuell reservierten Flächen ist noch eine
Restfläche im östlichen Bereich entlang der B 476 von ca. 1,7 ha vorhanden (Stand 25.02.2016). Erste Informationen sind über die Homepage
der Kommunen verfügbar, dort werden auch Ansprechpartner bei den
Städten Borgholzhausen und Versmold genannt (siehe dort unter: Gewerbe
und Gastronomie / IBV).
Der Stadt Borgholzhausen liegen konkrete Zahlen über jährliche gewerbliche Flächenverkäufe (öffentlich und privat vermarktete Flächen) im Zeitraum der letzten 16 Jahre vor. Dabei handelt es sich sowohl um Flächenverkäufe in den Gewerbeflächen der Stadt Borgholzhausen als auch im IBV
(siehe Kapitel 3.3).
Nach heutigem Stand stehen im Stadtgebiet noch die folgenden kommunalen GE-Baugrundstücke zur Verfügung (Stand 05.11.2015, vgl. Tabelle 2):
31
32
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Gewerbegebiet In der Lake – Steckbrief I.1,
westliche Teilfläche gemäß Bebauungsplan Nr. 30 „Enkefeld“
Lage: Östlich der
Bahnhofstraße (L 785),
südlich des Betriebsgeländes
Schüco
Übersichtskarte
Gemarkung Borgholzhausen,
Flur 23
Flurstücke: 239, 372 tlw.
Größe: 1,5 ha (ca. 0,69 ha
reserviert, Stand 20.04.2016)
Festsetzungen: GEN
Eigentumsverhältnisse: i. W.
öffentlich
Eignung: kleinere und mittlere
Betriebe
Teilflächen im Gewerbegebiet Am Bahnhof – Steckbrief I.2a,
Bebauungspläne Nr. 9, 9.1 „Am Bahnhof“
Lage: Südlich angrenzend an
B 68
Gemarkung Borgholzhausen,
Flur 54
Flurstücke: 149, 150 tlw.
Größe: ca. 0,19 ha
Festsetzungen: GE
Eigentumsverhältnisse: privat
Eignung: kleinere Betriebe
Übersichtskarte
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Teilflächen im Gewerbegebiet Am Bahnhof – Steckbrief I.2a,
Bebauungspläne Nr. 9, 9.1 „Am Bahnhof“
Lage: Südlich der B 476 und
östlich der Hesselteicher
Straße
Übersichtskarte
Gemarkung Borgholzhausen,
Flur 54
Flurstücke: 294, 300, 393
Größe: ca. 4,23 ha
Festsetzungen: GE
Eigentumsverhältnisse: privat
Eignung: kleinere, mittlere und
größere Betriebe
Lage: Östlich der
Hesselteicher Straße, südlich
des Steinbrinks
Übersichtskarte
Gemarkung Borgholzhausen,
Flur 54
Flurstücke: 313, Teilflächen
226 und 417
Größe: ca. 6,21 ha
Festsetzungen: GE
Eigentumsverhältnisse: privat
Eignung: kleinere, mittlere und
größere Betriebe
Gewerbegebiet Hof Schütte – Steckbrief I.2b, Bereich östlich L 785
Lage: Planbereich östlich der
L 785
Gemarkung Borgholzhausen,
Flur 54
Flurstücke: 163 tlw.
Größe: ca. 1,95 ha
Festsetzungen: Bereich gemäß
§ 34 oder § 35 BauGB
Eigentumsverhältnisse: privat
Eignung: kleinere und mittlere
Betriebe
Übersichtskarte
33
34
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
2. Bauabschnitt im IBV – Steckbrief I.3b, Bebauungsplan Nr. 2
Lage: 2. Bauabschnitt,
nördlich der B 476
Gemarkung Borgholzhausen,
Flur 55 und 57
Flurstücke: 213, 214, 426,
430, 431, 433, 483, 484,
485
Größe: ca. 20,1 ha einschl.
ca. 6,4 ha privater Flächen;
von den öffentlichen Flächen
sind derzeit ca. 12 ha
reserviert, momentan
verfügbare Restfläche von ca.
1,7 ha (Stand 25.02.2016)
Festsetzungen: GE, GEN, GIe
Eigentumsverhältnisse:
öffentlich / privat
Eignung: kleinere, mittlere und
größere Betriebe
Übersichtskarte
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
3. Zukünftiger Gewerbe- und Industrieflächenbedarf
3.1 Flächenbedarf ortsansässiger Betriebe
Die Stadt Borgholzhausen hat 2015 die Firmen im Stadtgebiet angeschrieben und um Rückmeldung bezüglich der weiteren Entwicklung und des
derzeit absehbaren Flächenbedarfs gebeten. Von den 37 angeschriebenen
Firmen haben 20 (kleinere und mittlere) Firmen geantwortet (Rücklaufquote 54 %) und einen konkreten Flächenbedarf von zusammen 0,68 ha
angegeben, der nicht auf betriebseigenen Flächen gedeckt werden kann
(Stand April 2015). Hinzu kommt eine aktuelle Anfrage eines ortsansässigen Unternehmens von etwa 2 ha. Darüber hinaus haben Anfang 2016
zwei Betriebe im Bereich Hof Schütte zusätzliche Erweiterungswünsche
mitgeteilt. Hier erfolgen derzeit Abstimmungen mit der Verwaltung.
Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass ein Anteil des künftigen Flächenbedarfs auch für die Weiterentwicklung kleinerer und mittlerer Betriebe in Borgholzhausen vorzuhalten ist. Die Nachfrage kann in den kleinteiliger strukturierten Gewerbegebieten gedeckt werden.
Die größeren Unternehmen haben im Zuge der Befragung im 1. Halbjahr
2015 keine konkreten Flächenbedarfe angemeldet, haben der Verwaltung
jedoch mitgeteilt, dass entsprechende Entwicklungsspielräume je nach
konjunktureller Entwicklung erforderlich sind. Derzeit sind die Firmen
Bartling und Schüco im Gespräch mit der Verwaltung und treffen Vorbereitungen für betriebsbezogene Erweiterungen jeweils in Richtung Süden
(siehe auch Kapitel 4.3.1). Beide Firmen verfügen über erhebliche Flächen
im Umfeld. Ebenso haben zwei größere Betriebe im Bereich
Borgholzhausen-Bahnhof mittelfristigen Erweiterungsbedarf und stehen
derzeit in Kontakt mit der Verwaltung.
3.2 Aktuelle Anfragen nach Gewerbe- und Industrieflächen
Über den in Kapitel 3.1 konkret benannten Bedarf der ortsansässigen
Betriebe hinaus liegen der Stadt Borgholzhausen eine Reihe von Anfragen
von externen Firmen vor, die einen neuen Standort suchen, die allerdings
zu einem erheblichen Teil noch nicht detailliert erläutert worden sind.
Die aktuellen Anfragen externer Firmen für Flächen im Interkommunalen
Gewerbegebiet Borgholzhausen Versmold umfassen gegenwärtig eine
Größenordnung von ca. 30 ha. Die angefragten Grundstücksgrößen liegen
dabei zwischen 4 bis 6 ha und in einem Fall bei etwa 9 ha. Alle Anfragen
stammen von Firmen aus der Region – Großraum Bielefeld/Osnabrück.
Einen Sonderfall stellt die Anfrage eines großen Betriebs der Lebensmittelindustrie aus der Nachbarkommune Dissen im Winter 2015/2016 dar, der
einen neuen Standort mit einer Größenordnung von rund 25 ha errichten
möchte. Neben dem Standort Dissen kommt für den Konzern ggf. auch
eine Neuentwicklung nach Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets IBV in Frage. Hier soll im Frühjahr/Sommer 2016 eine
Entscheidung über die verbleibenden Standortalternativen und über die
weitere Vorgehensweise des Konzerns getroffen werden.
35
36
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
3.3 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf: Neuausrichtung gemäß
LEP-Entwurf und bisherige Entwicklung
Ein zentrales Instrument der Wirtschafts- und Entwicklungspolitik in einer
Region ist der landesplanerisch zugestandene Planungsspielraum für die
Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen, damit in den Kommunen
eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauflächen erfolgen kann.
Entscheidendes Steuerungsinstrument sind in NRW hier die im Zuge der
Regionalplanung den Kommunen zugeordneten Flächenkontingente für
Bauland, die in der Bauleitplanung dann schrittweise nach landesplanerischer Abstimmung umgesetzt werden können. In NRW erfolgte die
regionalplanerische Flächenkontingentierung bisher auf Grundlage des sog.
GIFPRO-Modells (Gewerbe- und Industrieflächenprognose-Modell).
Gemäß Entwurf des Landesentwicklungsplans LEP NRW (Stand September
2015 – siehe auch Kapitel 2.1 mit Hinweisen auf Ziele und Grundsätze
des LEP-Entwurfs für Siedlungsraum und Gewerbeflächen) wird künftig
eine andere Vorgehensweise erfolgen, um gemäß Punkt 6.1-1 das Ziel
flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung landesweit
nach möglichst einheitlichen Kriterien umzusetzen.
Nach den LEP-Erläuterungen zu 6.1-1 ergibt sich der Bedarf an neuen Wirtschaftsflächen künftig aus den Ergebnissen des von der Regionalplanung
mit Unterstützung der Kommunen durchzuführenden Siedlungsflächenmonitorings gemäß § 4(4) LPlG. Der Flächenbedarf soll danach aber nicht
mehr für eine einzelne Kommune, sondern auf Ebene einer Region bzw.
mindestens eines Kreises ermittelt werden. Die gemäß Monitoring so z. B.
auf Kreisebene ermittelte durchschnittliche jährliche Inanspruchnahme wird
multipliziert mit der Zahl der Jahre des Planungshorizonts des neuen
Regionalplans. Die für die Bauleitplanung ermittelten Bedarfe können um
einen Planungs- oder Flexibilitätszuschlag von bis zu 10 %, in begründeten
Ausnahmen auch maximal bis zu 20 % erhöht werden.
Die spätere quantitative Verteilung des ermittelten Bedarfs auf die Kommunen in der Region erfolgt durch die Regionalplanung unter Berücksichtigung raumordnerischer Kriterien – insbesondere Zahl der Beschäftigten,
zentralörtliche Bedeutung, Wirtschaftsstruktur (siehe LEP-Entwurf
September 2015 Ziel 6.1-1 mit Erläuterungen).
Für die Kommunen bedeutet das, dass die bisherigen kommunalen
Flächenkontingente und deren direkte Zuordnung aufgegeben werden
sollen. Die Konsequenzen für die einzelnen Kommunen sind vorerst völlig
offen. Die kreisweite bzw. regionale Ermittlung und v. a. die spätere
bedarfsgerechte Verteilung des Flächenkontingents auf die Kommunen
werfen aktuell sehr viele Fragen auf. Die Bedeutung quantitativer und
qualitativer Kriterien ist unklar. Stellvertretend für die kommunalen und
regionalen Zweifel und Sorgen wird auch hier auf die Kritik des Regionalrats Detmold zum LEP-Entwurf verwiesen („Detmolder Erklärung II“ zum
zweiten Entwurf des neuen LEP in NRW, Stand 04.12.2015).
Als Grundlage für das kreisweite Siedlungsflächenmonitoring wird nachfolgend unter a) der nachvollziehbare gewerblich-industrielle Flächenbedarf
37
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
in den vergangenen 16 Jahren ermittelt. Ergänzend erfolgt unter b) eine
beispielhafte Berechnung für den Zielhorizont 2030 nach dem alten
GIFPRO-Modell, um in der kommunalen Diskussion über die künftige
Entwicklung und über die Konsequenzen der LEP-Inhalte einen Ansatz für
eine (bisher denkbare) Größenordnung zu erhalten.
a) Gewerblich-industrieller Flächenbedarf in den vergangenen 16 Jahren
Zur Ermittlung des gewerblich-industriellen Flächenbedarfs der Stadt
Borgholzhausen in den letzten 16 Jahren hat die Stadtverwaltung die
öffentlich und privat erfolgten gewerblichen Flächenvermarktungen ab
dem Jahr 2000 zusammengestellt. Als Besonderheit ist die Flächenvermarktung im Interkommunalen Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold
(IBV) zu betrachten, da beide Kommunen hier rechnerisch einen Flächenanteil von 50 % tragen. Somit sind in der nachfolgenden Tabelle zwei
Werte – mit und ohne Anteil der vermarkteten Flächen im IBV – des
jährlichen Flächenbedarfs von 2000 bis 2015 ermittelt worden.
Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächen in den letzten 16 Jahren
Vermarktung der kommunalen
GE-/GI-Flächen (ohne IBV)
IBV: Vermarktung der GE-/GI-Flächen
im IBV insgesamt
Vermarktete GE-/GI-Fläche in Borgholzhausen
insgesamt (inkl. 50 % IBV-Flächenanteil)
Öffentlich
Privat
8,60 ha
0 ha
26,30 ha
0,54 ha
22,02 ha
Gemittelter jährlicher Flächenbedarf
2000-2015 (ohne IBV-Flächenanteil)
0,54 ha
Gemittelter jährlicher Flächenbedarf
2000-2015 (mit 50 % IBV-Flächenanteil)
1,37 ha
Tab. 3
Vermarktung von GE-/GI-Flächen in Borgholzhausen in den letzten 16 Jahren
Grundlage: private und öffentliche gewerblich-industrielle Flächenverkäufe der
Stadt Borgholzhausen und des Zweckverbands IBV (Stand 22.03.2016)
Die Stadt Borgholzhausen hat im Zeitraum von 2000 bis 2015 insgesamt
ca. 8,6 ha stadteigene Flächen vermarktet. In diesem Zeitraum wurden
keine privaten gewerblich-industriellen Neubauflächen veräußert. Im
interkommunalen Gewerbegebiet wurden im genannten Zeitraum ca.
26,3 ha öffentliche und etwa 0,54 ha private Flächen vermarktet. Bei
einem Anteil von 50 % an den interkommunalen GE-/GI-Flächen wurden in
der Stadt Borgholzhausen in den letzten 16 Jahren insgesamt rund 22 ha
veräußert. Dies bedeutet, dass ein gemittelter jährlicher Flächenbedarf im
Betrachtungszeitraum von ca. 1,37 ha verzeichnet wurde.
In der Realnutzungskartierung (RNK) der Bezirksregierung Detmold werden
die in der Bauleitplanung ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieflächen im
Stadtgebiet aufgenommen. Die genutzten und frei verfügbaren Flächen
sowie die betriebsbezogenen Reserveflächen werden kartiert und turnusmäßig mit der Kommune abgestimmt. Der Vergleich der Realnutzungs-
38
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
kartierungen mit Stand vom 01.01.2001 und Stand vom 01.01.2015
bestätigt die oben genannte Entwicklung der in Anspruch genommenen
Gewerbe- und Industrieflächen. Im Jahr 2001 wies die Stadt
Borgholzhausen gemäß RNK insgesamt eine genutzte Fläche für Gewerbe
und Industrie von ca. 55,07 ha auf. Diese ist bis zum 01.01.2015 um
etwa 21,35 ha auf insgesamt ca. 76,42 ha gewachsen:
Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächen von 2001 bis 2015
Gewerbe- und Industrieansiedlungsflächen (GIF) gesamt
RNK 01.01.2001
RNK 01.01.2015
55,07 ha
76,42 ha
Zunahme der genutzten Fläche von
2001-2015
21,35 ha
Gemittelter jährlicher Flächenbedarf
2001-2015
1,42 ha
Tab. 4
Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächen von 2001 bis 2015 der Stadt
Borgholzhausen:
Grundlage: Realnutzungskartierung Bezirksregierung Detmold (Stand der
Flächenbilanzen 01.01.2001 und 01.01.2015)
b) Beispielhafte Berechnung gemäß GIFPRO-Modell (Zielhorizont 2030)
Mit dem bisher in NRW genutzten sog. GIFPRO-Modell (Gewerbe- und
Industrieflächenprognose-Modell) wurde der künftige Gewerbeflächenbedarf einer Kommune auf Basis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten berechnet:
 Den Beschäftigtenzahlen wurden differenziert nach Wirtschaftsbereichen unterschiedliche Quoten zur Berechnung der Anteile der Gewerbeflächen beanspruchenden Beschäftigten (GbB) zugewiesen.
 Mithilfe der Flächenkennziffer (200-350 m²/Beschäftigten je nach
Region bzw. Einstufung) und den jeweils festgelegten bzw. empirisch
ermittelten Quoten wurden aus der zuvor berechneten Zahl der GbB die
wesentlichen Bestandteile des Flächenbedarfs (Unternehmensneugründungen, Betriebsverlagerungen, Neuansiedlungen) ermittelt.
 Vom rechnerisch ermittelten Flächenbedarf wurden anschließend die
vorhandenen Reserven abgezogen und
 ein regionalplanerischer Zuschlag je nach Rahmenbedingungen addiert.7
Das GIFPRO-Modell wurde bereits in den 1980er Jahren entwickelt und
seitdem mehrfach überarbeitet. Bei den Regionalplanungsbehörden kamen
daher unterschiedliche Varianten zur Anwendung. Die Regionalplanungsbehörde Detmold hatte die mit dem Land NRW abgestimmte Variante des
7
Modellbeschreibung – Kurzfassung nach: ISB Aachen, Lehrstuhl und Institut für
Stadtbauwesen und Stadtverkehr, RWTH Aachen (2012) im Auftrag der Staatskanzlei
des Landes NRW: Bedarfsberechnung für die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen, Aachen, hier Kapitel 3, S. 47 ff.
39
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
GIFPRO-Modells eingesetzt und die Flächenkennziffer an regionale strukturelle Besonderheiten angepasst. Die Berechnung erfolgte auf Gemeindeebene. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das vereinfachte Prognosemodell aus den 1980er Jahren die gemeindespezifischen Rahmenbedingungen und die Entwicklungen in den letzten Jahren nur begrenzt
berücksichtigen konnte. Das Modellergebnis war also auch nur
eingeschränkt als Planungsgrundlage geeignet. (vgl. ISB Aachen 2012,
S. 50-54)
Nachfolgend wird eine beispielhafte und vereinfachte Modellrechnung
gemäß Variante der Landesplanung NRW durchgeführt. Diese soll ausdrücklich nur als Orientierung eine ungefähre Größenordnung für die Stadt
Borgholzhausen nach dem früheren Modell liefern (siehe oben!).
Beispiel: GIFPRO-Modellrechnung – Gewerblicher Flächenbedarf
Wirtschaftsbereiche
svp-Beschäftigte
am 30.06.20141
Anteil GbB in %
Berechnung
1.914
100
1.914
Handel, Gastgewerbe, Verkehr
und Lagerei
887
25
222
Sonstige Dienstleistungen
407
25
102
23
0
0
Produzierendes Gewerbe
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei
Gewerbeflächen beanspruchende Beschäftigte (GbB)
2.238
Verlagerung 0,7 % der GbB
15,66
x Flächenkennziffer (350 m²/ Beschäftigten)
0,55 ha
(- 25 % Wiedernutzungsquote) = Verlagerungsbedarf
0,41 ha
Neuansiedlung 0,3 % der GbB
1
6,71
x Flächenkennziffer (350 m²/ Beschäftigten) = Neuansiedlungsbedarf
0,23 ha
Verlagerungs- + Neuansiedlungsbedarf + 20 % Planungszuschlag =
Grundbedarf pro Jahr
0,77 ha
x 15 Jahre = rechnerischer Grundbedarf 2016-2030 als Orientierung
11,63 ha
IT NRW 2015
Tab. 5
Beispielrechnung: Gewerbe- und Industrieflächenprognose (GIFPRO) für die Stadt
Borgholzhausen, Achtung: Modellrechnung nur als Orientierung – siehe Text!
Grundlagen: GIFPRO-Modell der Landesplanung NRW, IT.NRW 2015
Zur Ermittlung der GbB werden für den Wirtschaftsbereich „Produzierendes Gewerbe“ eine Quote von 100 % und für den Dienstleistungssektor
(„Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei“; „Sonstige Dienstleistungen“) von 25 % verwendet. In der Berechnung wird von einer Verlagerungsquote von 0,7 %, einer Neuansiedlungsquote von 0,3 % sowie einer
Wiedernutzungsquote bei Verlagerungen von 25 % ausgegangen. Die
Flächenkennziffer pro Beschäftigten beträgt 350 m². Abschließend wird in
40
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
der Modellrechnung noch ein Planungszuschlag von 20 % auf den ermittelten Flächenbedarf angerechnet.
3.4 Zwischenergebnis: Ergebnis der Bestandsaufnahme und
Flächenbedarf für Gewerbe- und Industrieentwicklungen
Der Wirtschaftsstandort Borgholzhausen verfügt über einen hohen Anteil
an produzierendem Gewerbe und über eine leistungsfähige Betriebsstruktur
mit bedeutsamen großen Betrieben wie Kraftverkehr Nagel GmbH & Co.
KG, Schüco International KG, Bartling GmbH & Co. KG, Fechtel
Transportgeräte GmbH, Bostik Klebstoffe und Westfalia Logistics
Solutions sowie etlichen weiteren Unternehmen in unterschiedlichen
Größenordnungen.
Die Gewerbe- und Industriegebiete im Stadtgebiet sind gemäß Kapitel 2
heute weitgehend erschlossen. Die bisher nicht zu erwerbenden privaten
Flächen im Bereich Am Bahnhof (Steckbrief I.2a) und im IBV, 2. BA
(Steckbrief I.3b) umfassen jedoch eine Größenordnung von rund 17 ha, die
noch nicht vermarktet werden können. Hinzu kommen die betriebsgebundenen Flächen der Fa. Schüco im GE-Gebiet In der Lake, die dort für
die Erweiterung der Werke 1 und 3 vorgehalten werden (Steckbrief I.1).
Im 2. Bauabschnitt des IBV sind rund 12 ha von den verfügbaren öffentlichen Flächen und etwa 1 ha von einer privaten Eigentümerin reserviert,
eine Entscheidung wird hier im Frühjahr/Sommer 2016 erwartet.
Ansonsten kann die Stadt Borgholzhausen selbst derzeit nur noch kleinflächige Grundstücke in einer Größenordnung von ca. 0,8 ha im südwestlichen Bereich des Gewerbegebiets In der Lake (Steckbrief I.1) entlang der
geplanten Erschließungsstraße anbieten.
Aus Sicht von Gewerbe und Industrie besteht somit ein mittel- bis langfristiger Flächenengpass für weitere gewerbliche Entwicklungen im
Stadtgebiet bzw. im Bereich des IBV. Die erschlossenen, aber bisher nicht
verfügbaren privaten Bauflächen müssen dringend mobilisiert werden.
Konversionsflächen stehen nicht zur Verfügung, größere umnutzbare Leerstände von Gewerbeimmobilien sind nach heutigem Stand nicht zu
erwarten.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass Entscheidungsprozesse in
Unternehmen häufig anders verlaufen als öffentlich-rechtliche Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht. Sobald eine abschließende
Entscheidung – oft nach langer interner Vorbereitungszeit – für eine
Firmenerweiterung getroffen worden ist, ist Baurecht ggf. sehr schnell
erforderlich, um mit Marktentwicklungen Schritt halten zu können. Dieses
bedeutet für eine vorausschauende Wirtschafts- und Standortpolitik, dass
zumindest für die wichtigen örtlichen Betriebe Entwicklungsmöglichkeiten
vorgehalten oder planerisch „vorausgedacht“ werden müssen, so dass
ggf. kurzfristig Baurechte geschaffen werden können. Hierfür benötigen
die Kommunen jedoch entsprechende Handlungsspielräume in der
Bauleitplanung, zumal in der Planung häufig sehr schwierige Zielkonflikte
und eigentumsrechtliche Fragen zu bewältigen sind.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
41
Die Stadt Borgholzhausen muss daher frühzeitig über die künftigen
Entwicklungsziele
 für die eigene gewerbliche Entwicklung und
 für das interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet IBV gemeinsam
mit der Stadt Versmold
beraten und die notwendigen späteren Entscheidungen vorbereiten.
Die landesplanerischen Rahmenbedingungen für die weitere wirtschaftliche
und städtebauliche Entwicklung in der Region sind wie bereits dargelegt
gegenwärtig noch nicht konkret absehbar. Die künftige landes- und regionalplanerische Vorgehensweise wird sich aus dem weiteren Diskussionsprozess über den künftigen Landesentwicklungsplan NRW (LEP) ergeben
(siehe Entwurf September 2015 und Kapitel 2.1 und 3.3). Nach Ziel 6.1-1
des LEP-Entwurfs ist die Siedlungsentwicklung flächensparend und
bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der
Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumlichen
und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten.
Hier muss sich noch zeigen, welche Folgen der künftige LEP mit regionalplanerisch sehr unterschiedlich zu bewertenden Fragestellungen für die
kommunale Planungswirklichkeit und für die benötigten Handlungsspielräume tatsächlich haben wird.
Aus Sicht des kommunalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts bedeutet das nach heutigem Stand allerdings auch, dass die Diskussion zunächst
unabhängig von eventuellen späteren kommunalen Flächenkontingenten
erfolgen muss. Die qualitativen Aspekte in der Flächendiskussion und die
politische Entscheidung über die mittel- bis langfristige Vorgehensweise in
der Kommune stehen im Vordergrund, erforderlich sind zudem eine
Priorisierung der potenziellen Erweiterungsflächen und Aussagen zur
interkommunalen Zusammenarbeit.
Landesplanung und
Regionalplanung
42
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
4. Gewerbe-
und
Borgholzhausen
Industrieflächenkonzept
der
Stadt
4.1 Leitsätze: Städtebaulich-gewerbliche Entwicklungsziele
Die Stadt Borgholzhausen ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Der
gewerblich-industrielle Schwerpunkt liegt im Bereich BorgholzhausenBahnhof mit den vorhandenen Gewerbeflächen beidseits der Bahnlinie des
Haller Willem und im Bereich des interkommunalen Gewerbegebiets IBV an
der Auffahrt zur A 33. In der Kernstadt Borgholzhausen bestehen zudem
die beiden großen Betriebe Schüco International und Bartling, die jeweils
einen ausreichenden Entwicklungsspielraum benötigen.
Die Stadt Borgholzhausen muss im Vorfeld der Fortschreibung des Regionalplans grundlegende Ziele für die städtebaulich-gewerbliche Entwicklung
in den nächsten 15-20 Jahren (Zielhorizont 2030) diskutieren. Grundsätzliche Zielvorgaben der Landesplanung sind aus Gründen des flächensparenden Bauens und des Freiraumschutzes sowie zur Begrenzung des
Verkehrsaufkommens insbesondere
 Flächenmobilisierungen und Nachverdichtungen im Siedlungszusammenhang (Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“) und
 eine regionale Bündelung erforderlicher Flächenentwicklungen in interkommunaler Zusammenarbeit.
In Borgholzhausen bestehen keine Sonderstandorte oder Konversionsflächen wie Bahnflächen, militärische oder altindustrielle Standorte, die
Umnutzungspotenziale bieten. Aufgrund der vorhandenen Betriebe und der
Wirtschaftsstruktur wird das Umnutzungs- und Nachverdichtungspotenzial
für andere oder neu anzusiedelnde Betriebe ebenfalls als gering eingestuft.
Die kommunale Gewerbepolitik muss vor diesem Hintergrund die vorhandenen Gewerbe- und Industriestandorte bewerten und entscheiden,
welcher Entwicklungsspielraum über den Bestand hinaus angestrebt wird
und welche Entwicklungsrichtung mittel- bis langfristig ggf. einzuschlagen
ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Stadt Borgholzhausen
trotz der bisherigen positiven Entwicklungen bisher nicht die Steuerkraft
erreicht hat wie andere Kommunen im Kreis Gütersloh. Insofern ist aus
Sicht der Kommune die weitere Entwicklung sorgfältig vorzubereiten.
Das interkommunale Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold besitzt eine
besondere Bedeutung für die beiden Kommunen und für die Gewerbeentwicklung im Kreis Gütersloh. Der Rat der Stadt Borgholzhausen und die
Stadtvertretung der Stadt Versmold haben im Frühjahr 2015 in Grundsatzbeschlüssen die Absicht bekräftigt, die interkommunale Zusammenarbeit
fortzusetzen und bedarfsgerecht eine weitere Entwicklung anzustreben.
Der Suchraum für eine potenzielle Erweiterung soll sich im Umfeld des
Verkehrsknotenpunkts A 33/B 476 befinden, wobei auch die Bereiche
südlich der A 33 auf Versmolder Stadtgebiet entgegen den bisherigen
regionalplanerischen Zielsetzungen mehr in den Blick genommen werden
sollen.
Hintergrund sind die erheblichen Konflikte mit den Grundeigentümern im
gesamten Gebiet zwischen dem Bereich Gewerbegebiet Am Bahnhof und
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
der A 33. In diesem Zusammenhang ist auch die fehlende Verfügbarkeit
der sehr gut geeigneten und erschlossenen Gewerbe-/Industriegrundstücke
in Borgholzhausen-Bahnhof zu sehen, zudem verschärft sich hierdurch der
Entwicklungsdruck auf zusätzliche Bauflächen.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass die Entwicklung von Gewerbe- und
Industrieflächen aufgrund der siedlungsgeographischen, naturräumlichen
und umweltfachlichen Rahmenbedingungen in Ostwestfalen-Lippe eine
Vielzahl von Belangen berührt und z. T. erhebliche Konflikte für die betroffene Bevölkerung, für die Landwirtschaft sowie für Landschaftspflege und
Naturschutz verursachen kann.
Die landesplanerischen Ziele und Grundsätze gemäß LEP-Entwurf verdeutlichen diese Zielkonflikte. Gleichwohl bleibt aus Sicht der verantwortungsbewussten Wirtschaftspolitik festzuhalten, dass eine Region ohne zukunftsfähige und wohnortnahe Arbeitsplätze letztlich auch nicht weiter
zukunftsfähig entwickelt werden kann. Die Vorgaben des künftigen LEP
für NRW müssen daher die regionalen und kommunalen Anforderungen
und Bedürfnisse ausreichend berücksichtigen und die notwendige Flexibilität erlauben (siehe auch Regionalrat Detmold: „Detmolder Erklärung II“
zum zweiten Entwurf des neuen LEP in NRW, Stand 04.12.2015). Die
ressourcenschonende Standort- und Entwicklungspolitik kann sach- und
bedarfsgerecht in regionaler Verantwortung in OWL und im Rahmen der
kommunalen Planungshoheit erfolgen. Die umweltfachlichen Anforderungen können im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung in der Gesamtabwägung zielorientiert konkret umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund werden als „Leitplanken“ für die künftige Gewerbe- und Industrieflächenpolitik in der Kommune die folgenden Leitsätze
vorgeschlagen:
Leitsatz 1 – Übergeordnetes Leitbild flächensparende und bedarfsgerechte
Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung:
Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine flächensparende und
bedarfsgerechte Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung erforderlich. Die
Ausgestaltung dieses auf allen politischen Ebenen anerkannten Leitbilds muss
in regionaler Verantwortung in OWL und im Rahmen der kommunalen
Planungshoheit
erfolgen.
Innenentwicklung,
Nachverdichtung
und
Mobilisierung erschlossener, aber bisher nicht verfügbarer Reserveflächen
genießen den Vorrang vor der weiteren Außenentwicklung.
Leitsatz 2 – Gesunde Wirtschaftsstruktur und wohnortnahes Arbeitsplatzangebot:
Eine gesunde Wirtschaftsstruktur und ein wohnortnahes, möglichst hochwertiges Arbeitsplatzangebot sind eine tragende Grundlage für die Entwicklung der Stadt Borgholzhausen und des Kreises Gütersloh. Durch dieses
Arbeitsplatzangebot sind die Eigenständigkeit der Stadt Borgholzhausen als
Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der Bevölkerung und die hierfür benötigte
Infrastruktur langfristig zu sichern.
43
44
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Leitsatz 3 – Bestandsentwicklung als Schwerpunkt der Gewerbepolitik:
Schwerpunkt der kommunalen Gewerbepolitik sind zunächst die Bestandspflege der vorhandenen Betriebe und die Sicherung und Weiterentwicklung der
bestehenden Gewerbe- und Industriegebiete. Die Standortsicherung der
ortsansässigen Betriebe mit ggf. benötigten Erweiterungsoptionen genießt
oberste Priorität, ebenso die Mobilisierung bisher nicht verfügbarer
Bauflächenreserven.
Leitsatz 4 – Gebietserweiterungen als Ergänzung:
Bedarfsgerechte Erweiterungen der Gewerbe- und Industriegebiete werden
angestrebt, soweit keine ausreichenden Flächenpotenziale mehr im Bestand
vorhanden sind und Flächenangebote für die wirtschaftliche Entwicklung
erforderlich werden.
Leitsatz 5 – Regionale Zusammenarbeit und interkommunales Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold (IBV):
Die Wirtschaftsregion Kreis Gütersloh/Bielefeld ist als wichtige Grundlage der
gemeinsamen Wirtschaftskraft OWL zu sichern und zu stärken. Die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets Borgholzhausen/Versmold ist
als wichtiger Baustein der gemeinsamen Strategie fortzusetzen, eine mittelbis langfristige bedarfsgerechte Erweiterung wird angestrebt.
4.2 Handlungsempfehlungen
Auf Grundlage der Leitsätze in Kapitel 4.1 werden aus Sicht des Gewerbeund Industrieflächenkonzepts folgende Empfehlungen für die weitere
städtebaulich-gewerbliche Entwicklung in der Stadt Borgholzhausen und in
der Region gegeben. Schwerpunkt der Gewerbepolitik sollen im Sinne der
o. g. Leitsätze Bestandssicherung und Bestandsentwicklung sowie die
bedarfsgerechte Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit mit
der Stadt Versmold im Rahmen des interkommunalen Gewerbegebiets IBV
sein:
a) Begleitung der vorhandenen Gewerbebetriebe und Standortsicherung:
 Die leistungsfähige ortsansässige Wirtschaft mit Unternehmen in
unterschiedlichen Größenstrukturen ist zu erhalten und weiter zu
entwickeln, auf einen zukunftsfähigen Branchenmix ist zu achten.
 In Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh sind Entwicklungstrends in
den prägenden Branchen im Kreisgebiet frühzeitig zu erkennen und
Konsequenzen zu prüfen bzw. frühzeitig in die Standortstrategie
einzubeziehen. Beispiele sind neben dem Flächenbedarf mögliche
Auswirkungen durch neue Produktionsabläufe auf das Umfeld, verkehrliche Anforderungen, ÖPNV-Angebote u. ä.
 Die ortsansässigen Betriebe sind weiter intensiv zu begleiten, der
„kurze Draht“ zwischen Betrieben und Verwaltung gewährleistet
frühzeitige Informationen über Wünsche oder Konflikte und damit
eine hohe Bindung an den Standort Borgholzhausen. Frühzeitige In-
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
formationen über die mögliche Nachfrage der Borgholzhausener
Betriebe nach Erweiterungsflächen sind Voraussetzung für eine vorausschauende und bedarfsgerechte Flächenpolitik (vgl. auch
Kapitel 3.1).
 Im Falle von mehreren Bewerbern um einen Standort sind Verlagerungen und Erweiterungen wichtiger ortsansässiger Betriebe und
Leitbranchen mit gutem Arbeitsplatzangebot und Zukunftsperspektive ggf. gegenüber Neuansiedlungen externer Nachfrager
ohne Verflechtungen mit der heimischen Wirtschaft zu bevorzugen.
 Angebote der Kommune als Dienstleister und Kommunikationsplattform für die Betriebe sind weiter zu entwickeln. Stichworte
sind z. B. die Begleitung/Beratung bei baurechtlichen und immissionsschutzfachlichen Fragen, Vermittlerfunktion zur Kreisverwaltung, Flächenmanagement etc. Die bestehenden kurzen Wege zur
Verwaltung, das umfassende Informationsangebot, verlässliche Genehmigungsfristen u. v. m. sind sehr wichtige Standortfaktoren für
kleinere und mittlere Kommunen und für den Kreis Gütersloh
insgesamt.
b) Mobilisierung bisher nicht verfügbarer privater Baugrundstücke in den
GE-/GI-Gebieten:
 Die erschlossenen, aber bisher nicht verfügbaren privaten Flächen
im Bereich Am Bahnhof (Steckbrief I.2a) und im IBV, 2. BA (Steckbrief I.3b) in einer Größenordnung von rund 17 ha müssen unbedingt mobilisiert werden, um den frühzeitigen Druck auf zusätzliche
Entwicklungsflächen zu mindern.
 Notfalls müssen nicht verfügbare Flächen aus der Bauleitplanung
herausgenommen und wieder dem Außenbereich zugeführt werden.
c) Sicherung und Weiterentwicklung bestehender GE-/GI-Gebiete und
Schutz vor konfliktträchtigen oder konkurrierenden Nutzungen:
 Die gut nutzbaren Gewerbe- und Industriegebiete sind vor konkurrierenden Nutzungen und Schutzansprüchen zu schützen. Wohnnutzungen in GE-/GI-Gebieten oder im Außenbereich im Umfeld der
Gewerbebetriebe sind soweit wie möglich zu begrenzen und in erkennbar (heute oder künftig) kritischen Lagen falls möglich zu übernehmen.
Auch weitere konkurrierende Nutzungen mit möglichen Ruheansprüchen wie ggf. kirchliche Anlagen und andere Gemeinbedarfseinrichtungen sind in GE-/GI-Gebieten und im näheren Umfeld möglichst zu vermeiden.
 Ggf. konfliktträchtige Wohngebiete in gewerblich-industrieller Nachbarschaft sind möglichst nicht durch Nachverdichtung zu verfestigen. Auch im Zuge der künftigen Wohnbauflächenentwicklung
sind ausreichende Abstände zu GE-/GI-Gebieten einzuhalten.
 Ebenso müssen die Betriebe selbst eine realistische Vorstellung über
planungsrechtliche oder immissionsschutzrechtliche Anforderungen
45
46
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
entwickeln. Langfristige betriebliche Bestandssicherung erfordert
hier auch, potenzielle Nachbarkonflikte frühzeitig zu erkennen und
durch vorsorgende Maßnahmen zu vermeiden oder zu begrenzen.
Ggf. sind immer wieder entstehende Konflikte mit angrenzenden
Wohnnutzungen auch nur durch Erwerb der Liegenschaften zu entschärfen. In einigen Fällen führen im Kreisgebiet von Betrieben
selbst veräußerte Wohngebäude – auch an Mitarbeiter – später zu
erheblichen Konflikten.
 Die Gewerbe- und Industriestandorte sind aufgrund der begrenzten
Flächenverfügbarkeit für entsprechende Betriebe vorzuhalten.
Flächenverbrauch durch Einrichtungen und Anlagen, die nicht auf
GE-/GI-Gebiete gemäß §§ 8, 9 BauNVO angewiesen sind und im
allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) z. B. in Mischgebieten (besser)
untergebracht werden können, sind zu vermeiden. Perspektivisch
sollten ggf. auch Umsiedlungen angedacht werden. Zu nennen sind
Einzelhandel, Gemeinbedarfseinrichtungen, Sportanlagen, Dienstleister u. ä.
 Einzelinteressen von Eigentümern hinsichtlich einer höherpreisigen
Vermarktung von Flächen durch Einzelhandel, Wohnen oder Sondernutzungen sind aufgrund der langfristig dauerhaften Verknappung
von Gewerbeflächen im Zweifel zurückzustellen.
d) Städtebauliche und infrastrukturelle Aufwertung der GE-/GI-Gebiete:
 Eine verstärkte Aufwertung und „Adressbildung“ der vorhandenen
Gebiete sowie eine städtebaulich-gestalterische Weiterentwicklung
durch Aufwertungen im Straßenraum und durch betriebsbezogene
Maßnahmen können langfristig die Standortqualität und Attraktivität des Bestands verbessern. In Frage kommen z. B. eine einheitliche Bezeichnung und Beschilderung, eine Aufwertung öffentlicher/
halböffentlicher Räume, die abgestimmte Gestaltung von Nebenund Stellplatzanlagen der Betriebe u. v. m.
 Weiterentwicklung und Ausbau der Infrastruktur sind zu prüfen –
auch mit Blick auf die sich ändernden Bedürfnisse der Arbeitnehmer
(technische und verkehrliche Infrastruktur wie hochleistungsfähiges
Internet, ÖPNV Bus/Bahn, Radwegenetz, aber auch erreichbare
Kita-Standorte im Umfeld mit flexiblen Angeboten etc.).
e) Erweiterungen und Neuentwicklungen von GE-/GI-Gebieten:
 In der Region ist bei einer positiven Wirtschaftsentwicklung weiterhin eine Nachfrage nach neu zu bebauenden gewerblichindustriellen Flächen zu erwarten. Bedarfsgerechte Gebietserweiterungen und ergänzende Neuentwicklungen von Baugebieten werden gemäß Leitsatz 4 und Leitsatz 5 mittel- bis langfristig für erforderlich gehalten, eine Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit mit Versmold im Bereich des IBV wird angestrebt.
 Arrondierungen und Erweiterungen bestehender Gewerbestandorte
sind neuen Entwicklungsansätzen im Allgemeinen vorzuziehen, er-
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
forderlich ist jedoch eine sorgfältige Gesamtbetrachtung im Einzelfall ohne vorschnelle pauschale Zielvorgabe.
 Die bedarfsgerechte Erweiterung der GE-/GI-Gebiete ist unter sorgfältiger Berücksichtigung der siedlungs- und naturräumlichen Anforderungen, der landwirtschaftlichen Belange und der Erschließungserfordernisse etc. vorzubereiten.
 Derartige Flächenentwicklungen sind mit umfangreichen Eingriffen
in den Siedlungs- und Landschaftsraum verbunden, die zudem aufgrund der vielfältigen Zielkonflikte häufig eine langfristige Vorbereitung und Planung erfordern.
 Aus Sicht des Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts und der Wirtschaft ist darauf zu achten, dass das Ziel „bedarfsgerechtes
Angebot“ nicht nur auf konkrete Anfragen gestützt werden darf
(„Reaktion“), sondern dass auch ein gewisses Flächenangebot vorbereitend vorgehalten werden muss („Aktion“). Entscheidungsprozesse in der Wirtschaft für Investitionen fallen oft – trotz
längerer Vorbereitung – sehr kurzfristig und erfordern je nach
Marktbedingungen ggf. eine sehr schnelle Umsetzung und
ausreichende Flexibilität der Kommunen (und der übergeordneten
Planungsbehörden).
 Eine aktive kommunale Baulandpolitik und ein kommunales Flächenmanagement müssen aufgrund der Flächenknappheit und der vielfältigen Zielkonflikte eine ausreichende Verfügbarkeit der Flächen
und möglichst zusammenhängende, schrittweise geordnete Standortentwicklungen leisten. Erwerb und bedarfsgerechte Vermarktung
von Gewerbe- und Industrieflächen sind soweit wie möglich durch
die Kommune zu steuern oder vertraglich zu sichern. Einzelinteressen von Eigentümern sind auch hier im Zweifel zurückzustellen.
f) Interkommunale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der örtlichen
Rahmenbedingungen und Erfordernisse:
 Die Wirtschaftsstärke der Region resultiert nicht aus der Entwicklung in einzelnen Kommunen, sondern aus der positiven Gesamtentwicklung des Kreises Gütersloh und der Region OWL. Eine interkommunale Abstimmung in der Zusammenarbeit und in der
Standortentwicklung für künftige größere Gewerbe- und Industriestandorte ist auf Ebene des Kreises Gütersloh und mit der Stadt
Bielefeld grundsätzlich sinnvoll. Die Zusammenarbeit muss jedoch
auf die planerischen Rahmenbedingungen in den Kommunen Rücksicht nehmen und kann nicht durch die Landesplanung pauschal
vorgegeben werden.
 Ein gesichertes wohnortnahes Arbeitsplatzangebot ist von besonderer Bedeutung für die ortsansässige Bevölkerung und für die langfristige Entwicklung der Stadt Borgholzhausen. Insofern wäre eine
raumordnerisch vorgegebene Beteiligung an weiter entfernt liegenden, sehr großen interkommunalen Standorten ggf. städtebaulich,
47
48
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
verkehrlich und ökologisch kritisch zu bewerten – v. a. bei geringer
räumlicher Verflechtung und schlechter ÖPNV-Erreichbarkeit.
 Ein regionaler Wettbewerb um lokale Betriebsverlagerungen hat ggf.
erhebliche steuerliche oder politische Bedeutung für die betroffenen
Kommunen. Für den regionalen Arbeitsmarkt und für den Wirtschaftsstandort OWL sind die Auswirkungen jedoch eher begrenzt.
Ausdrücklich ausgenommen sind hiervon jedoch Betriebsverlagerungen, bei denen ein Altstandort in einer Kommune aufgegeben
werden muss und kein adäquater Standort in der bisherigen Standortkommune angeboten werden kann. In derartigen Situationen ist
alles zu unternehmen, um Abwanderungen in andere Regionen in
NRW oder in andere Bundesländer möglichst zu verhindern.
4.3 Prüfung potenzieller Flächenentwicklungen im Stadtgebiet
In den Kapiteln 2.1 und 2.2 sind die landesplanerischen und naturräumlichen Rahmenbedingungen dargelegt worden. Der in Höhe der Kernstadt
von Ost nach Nordwest verlaufende Kammzug des Teutoburger Walds
(FFH-Gebiet „Östlicher Teutoburger Wald“) gliedert das Stadtgebiet. Die
Kernstadt Borgholzhausen liegt im Bereich eines Passüberganges, das
nördliche Stadtgebiet reicht bis ins Ravensberger Hügelland. Der Bereich
Borgholzhausen-Bahnhof geht vom Unterhang des Kammzugs in das zunehmend ebener werdende „Ostmünsterland“ über.
Die Siedlungsentwicklung ist seit Jahrhunderten durch die naturräumlichen
Gegebenheiten bestimmt worden. Die Höhenzüge des Teutoburger Waldes
begrenzen die Siedlungsentwicklung der Kernstadt Borgholzhausen. Die
naturräumlichen Gegebenheiten beeinflussen auch die Lage der überregional bedeutenden Verkehrszüge A 33, B 68 und Bahntrasse „Haller
Willem“. Diese verlaufen im südlichen Stadtgebiet parallel zum Teutoburger Wald und bilden im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof über die B 476
bis zur Autobahnauffahrt den Verkehrsschwerpunkt im Stadtgebiet
Borgholzhausen. Da sich durch die naturräumlichen Gegebenheiten in der
Kernstadt Borgholzhausen kaum größere gewerbliche Erweiterungsmöglichkeiten geboten haben, hat sich der gewerbliche Schwerpunkt aufgrund
der weniger reliefbeeinflussten Lage und der sehr guten verkehrlichen Anbindung im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof entwickelt.
Das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept umfasst in Borgholzhausen wie
bereits dargelegt drei Aufgabenbereiche, die gemäß Abbildung 13 auch
räumlich eindeutig zugeordnet werden können:
(1) Kernstadt Borgholzhausen: Standortsicherung und Weiterentwicklung
der vorhandenen Betriebe Schüco International und Bartling, ergänzt
durch kleinteiliges, kernstadtbezogenes Gewerbe.
(2) Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für
ortsansässiges Gewerbe und kleinere bis mittlere Betriebe.
(3) Interkommunales Gewerbegebiet IBV: Bedarfsgerechte Fortsetzung der
Zusammenarbeit mit der Stadt Versmold.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
In den Kapiteln 4.3.1, 4.3.2 und 4.3.3 werden die möglichen Entwicklungen erläutert und in Kapitel 4.3.4 in einer Übersicht dargestellt, in dem
vorangestellten Exkurs 4.3.0 wird zunächst aber ergänzend die bisherige
Standortdiskussion im Bereich des IBV zusammengefasst.
Abb. 13 Aufgabenbereiche und GIB Standorte 1, 2 und 3,
Regionalplan, Montage der Blätter 10/11 mit Nummerierung der Teilbereiche,
GE-Standorte siehe auch Abb. 12 mit Übersicht über Steckbriefe in Kapitel 2.5
- ohne Maßstab Nord
4.3.0 Exkurs: „Interkommunales Gewerbegebiet IBV“ – Erste
Alternativendiskussion für einen 3. Bauabschnitt im Jahr 20118
Die Städte Borgholzhausen und Versmold entwickeln gemeinsam das „Interkommunale Gewerbegebiet IBV“ an der Stadtgrenze zwischen Borgholzhausen und
Versmold und haben den Zweckverband „Gewerbe- und Industriegebiet
Borgholzhausen/Versmold“ gegründet, der auch Träger der Bebauungsplan-Verfahren für das Zweckverbandsgebiet ist. Auf Grundlage der im Jahr 2001 erfolgten Änderung des Gebietsentwicklungsplans GEP wurde in Höhe der Auffahrt zur
A 33 und beidseits der B 476 ein Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)
mit einer Gesamtgröße von brutto ca. 70 ha vorbereitet.
Planungsziel ist ein GIB-Standort mit regionaler Bedeutung und einer gewerblichen
Nettofläche von insgesamt ca. 50 ha (einschl. Erschließung), der bis zum GEPHorizont 2015 entwickelt werden soll (siehe GEP 2004, Textliche Ziele und
Erläuterungen, S. 31). Etwa 20 ha waren als Grün- und Ausgleichsflächen
vorgesehen.
8
Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold: Erweiterung des
Interkommunalen Gewerbegebiets Borgholzhausen/Versmold, hier: Alternativenprüfung
für einen 3. Bauabschnitt: Vorbereitende städtebauliche Standortdiskussion und umweltfachliche Beiträge zur Standortdiskussion, Tischmann Schrooten und Kortemeier
Brokmann Landschaftsarchitekten, Borgholzhausen und Versmold, November 2011.
49
50
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Im GEP-Verfahren erfolgte eine umfangreiche Alternativen- und Standortdiskussion. Im Ergebnis waren in beiden Städten keine anderen Standorte mit
einer derartigen Entwicklungsperspektive und mit dieser hervorragenden Erschließung und Nähe über bzw. zur A 33, B 68 und B 476 sowie zur Bahntrasse „Haller
Willem“ vorhanden. Neben der Lage an diesen regionalen und überregionalen
Straßen- und Schienenverbindungen spielte auch die Nähe zu den vorhandenen
Gewerbe- und Industriegebieten Borgholzhausen-Bahnhof und die mögliche
Verknüpfung mit diesen Flächen eine Rolle. Dieser Standort mit regionaler Bedeutung sollte weiter ausgebaut werden. In der regionalplanerischen Diskussion
waren somit damals perspektivisch auch die langfristige Weiterentwicklung und
der mögliche Zusammenschluss der GIB-Bereiche bereits aufgegriffen worden.
Die GIB-Fläche wurde gemäß Abstimmung mit der Bezirksregierung in zwei Bauabschnitten beidseits der B 476 entwickelt. Der 1. Bauabschnitt südlich der B 476
wurde im Jahr 2005 zwecks Umsiedlung der Kühlspedition Nagel entwickelt.
Aufgrund eigentumsrechtlicher Vorbehalte im Nordosten umfasste Bauabschnitt 1
allerdings nur etwa 25 ha und war damit um etwa 5 ha gegenüber der Regionalplan-Darstellung reduziert worden. Der 2. Bauabschnitt wird derzeit erschlossen,
nachdem die Bauleitplanung schon 2010/2011 abgeschlossen worden ist, aber
zunächst noch Umlegungsverfahren gemäß § 45 ff BauGB und rechtliche Klärungen mit Eigentümern erforderlich geworden waren.
Diese rechtlichen Konflikte und der heute notwendige Planungsaufwand verdeutlichen, dass derart umfassende Planvorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf
die Anlieger und schwierigen planerischen und eigentumsrechtlichen Fragestellungen möglichst frühzeitig vorbereitet werden müssen und dass die Kommunen
einen ausreichenden Planungsspielraum für die Bauleitplanung benötigen.
Vor diesem Hintergrund haben die Kommunen und der Zweckverband frühzeitig
mögliche Erweiterungsflächen für einen dritten Bauabschnitt des IBV in einer
zusammenfassenden Standortprüfung städtebaulich und umweltfachlich als
Grundlage für die weiteren Diskussionen untersuchen lassen. In ersten Vorgesprächen mit der Bezirksregierung Detmold wurde vereinbart, dass die Standortprüfung alle im Umfeld des Gewerbestandorts Borgholzhausen-Bahnhof liegenden,
eventuell denkbaren Flächen umfasst.
Die großräumige Standortdiskussion hat gezeigt, dass die gemeinsame gewerblich-industrielle Entwicklung für die Städte Borgholzhausen und Versmold aus
landesplanerischen, naturräumlichen, städtebaulichen und verkehrlichen Gründen
durch eine Erweiterung der bestehenden GIB-Flächen erfolgen sollte. Mit Blick auf
die Verkehrserschließung sollten diese vorrangig im Bereich der bestehenden bedeutenden Verkehrswege (A 33, B 68, B 476, Bahntrasse) liegen. Als eventuell
mögliche Ergänzung der bestehenden GIB-Bereiche wurden somit die folgenden
acht Flächen vertiefend untersucht, die an die bestehenden GIB bzw. an die
Anschlussstelle zur A 33 anschließen:
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Abb. 14 Erste Alternativendiskussion 2011 für einen 3. Bauabschnitt, Standorte 1 bis 8
Grundlage: Flächennutzungspläne der Städte Borgholzhausen und Versmold,
(Stand jeweils 2010)
– ohne Maßstab Nord
Für die 8 Potenzialflächen wurden die planerischen Rahmenbedingungen und die
Frage der Eignung für das Planungsziel Gewerbe- und Industrieansiedlung in
Steckbriefen unter städtebaulichen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten
diskutiert. Zusammenfassend wurden die Potenzialflächen wie folgt bewertet:
 Standort 1 zwischen dem 2. Bauabschnitt, B 476 und Bahntrasse:
Die Fläche liegt mit einer Gesamtgröße von rund 37 ha (brutto) zwischen dem
derzeit in Erschließung befindlichen 2. Bauabschnitt des IBV und der Bahntrasse
im Norden bzw. dem Bereich Borgholzhausen-Bahnhof im Nordosten. Der Bereich
entspricht den bisherigen regionalplanerischen Zielsetzungen, würde die Entwicklung siedlungsstrukturell zusammenhängender Gebiete ermöglichen und wurde als
geeignet für eine GIB-Entwicklung bewertet. Die direkte Lage an der B 476, die
Nähe zur A 33 sowie die mögliche Erschließung auch über die Bahntrasse kennzeichnen die sehr gute verkehrliche Anbindung der Fläche. Die Option für einen
Bahnanschluss ist dabei aus regionalplanerischer Sicht ein wesentlicher Vorteil
des Standorts gegenüber anderen Standortalternativen.
Im Süden und im mittleren Abschnitt der potenziellen Baufläche ist die Betroffenheit von Hofstellen und Streubebauung im Vergleich zu anderen Flächen etwas
geringer, es befinden sich jedoch umfangreiche Wohnnutzungen in den westlichen
und nördlichen Randbereichen. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen zu ca.
2/3 aus intensiv genutzten Ackerflächen. Insbesondere im Westen sind jedoch
differenziertere Strukturen mit unterschiedlichen Lebensraumpotenzialen zu
finden. Zudem sind hier auf gut 2 ha bereits Kompensationsmaßnahmen realisiert
worden.
51
52
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Der Standort wurde aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht als für eine GIBEntwicklung eingeschränkt geeignet eingestuft. Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 ist nicht betroffen. Unmittelbar westlich grenzt die äußere
Schutzzone des Heilquellenschutzgebiets „Solbad Ravensberg“ an, im Gebiet liegt
zudem ein römisches Gräberfeld als Bodendenkmal.
 Standort 2 zwischen B 476 und Hesselteicher Straße:
Dieser ca. 18 ha umfassende Standort wurde aufgrund der Lage zwischen den
vorhandenen GIB-Bereichen und an der B 476 ähnlich positiv wie Standort 1 bewertet (siedlungsstrukturelle und funktionale Verbindung der GIB). Flächengröße
und Planungsspielraum sind dagegen begrenzt. Erheblich betroffen sind große
Hofstellen und Wohnbebauung, so dass nur ein geringes GIB-Entwicklungspotenzial besteht, sofern nicht Hofstellen und Wohnhäuser übernommen werden.
Zusammenfassend ergab sich aus städtebaulicher und siedlungsstruktureller Sicht
somit nur eine mittlere Bewertung.
Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen etwa zur Hälfte aus intensivem
Acker, die weiteren Flächen sind im Wesentlichen durch Grünlandnutzung sowie
in den Randbereichen durch Hofstellen und Wohnnutzungen geprägt. Aus umweltund naturschutzfachlicher Sicht wurde der Bereich als insgesamt noch geeignet
für eine GIB-Entwicklung eingestuft. Das europäische Schutzgebietsnetz Natura
2000 ist nicht betroffen. Gleiches gilt für nationale Schutzgebiete und Kompensationsflächen etc.
 Standort 3 als GE-Erweiterung östlich der Hesselteicher Straße:
Diese Fläche mit einer Größe von etwa 8 ha schließt direkt an das Gewerbegebiet
Am Bahnhof an und war bereits vor Jahren für die weitere gewerbliche Entwicklung vorgesehen worden. Aufgrund dieser Lage und der sich ergebenden
Synergieeffekte hinsichtlich verkehrlicher und technischer Erschließungsmöglichkeiten sowie der geringen Betroffenheit von Hofstellen weist die Fläche
erhebliche Vorteile gegenüber allen anderen Standorten auf. Im Süden schließt
allerdings ein Siedlungssplitter an, so dass eine Nutzung als Industriegebiet hier
nicht möglich sein dürfte. Aufgrund der geringen Größe von lediglich ca. 8 ha
brutto war diese Fläche nicht als potenzieller GIB-Standort für einen 3. BA des
IBV bewertet worden. Die Fläche wurde dagegen als folgerichtige standortbezogene Erweiterung bzw. als künftiger Abschluss des Gewerbegebiets „Am
Bahnhof“ bewertet.
Aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht wurde Fläche 3 als insgesamt geeignet für eine GIB-Entwicklung eingestuft. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen
bestehen ausschließlich aus intensiv genutzten Ackerflächen.
 Standort 4 als GE-Erweiterung zwischen B 68 und Bahnlinie:
Der etwa 15 ha große Standort liegt östlich des Gewerbegebiets Am Bahnhof
zwischen der B 68 und der Bahnstrecke des „Haller Willem“. Die Fläche kann
nicht über das bestehende Gewerbegebiet erschlossen werden, sondern kann von
dort aus nur betriebsbezogen genutzt werden. In diesem Sinne wurde hier für
einen ansässigen Betrieb eine untergeordnete Erweiterung geplant (Bebauungsplan
Nr. 9.1 – Erweiterung II, siehe dort).
Eine über diese betriebsbezogene Entwicklung hinausgehende Planung würde
einen bandartigen Ansatz in den Außenbereich hinein darstellen. Zudem grenzen
nördlich ein durch Innenbereichssatzung gesicherter Bereich sowie östlich eine
Splittersiedlung an. Aufgrund dieser siedlungsräumlichen Nachteile, immissionsschutzbezogener Konfliktpotenziale sowie der problematischen öffentlichen Erschließung wurde der Standort als problematisch eingestuft. Im Gegensatz zu den
anderen Flächen (mit Ausnahme des Standorts 1) ist zwar ein Gleisanschluss
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
theoretisch möglich, allerdings erscheint dieser aufgrund der hierfür erforderlichen
Betriebsgröße einer Neuansiedlung und des Reliefs kaum realistisch zu sein.
Die Biotop- und Nutzungsstrukturen bestehen zu ca. 50 % aus Acker, die übrigen
Flächen werden i. W. als Grünland genutzt. Zudem sind vereinzelt (Alt-)Baumbestände im Gebiet vorhanden sowie eine ca. 0,4 ha umfassende Gehölzpflanzung als Kompensationsfläche. Aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht
wurde der Bereich nur als eingeschränkt geeignet für eine GIB-Entwicklung
eingestuft.
 Standort 5 im Osten des Knotens B 68 / L 785:
Der Standort liegt im nordöstlichen Anschluss an den Siedlungsbereich Borgholzhausen-Bahnhof und umfasst etwa 25 ha. Die heute katastrophale verkehrliche
Situation rund um den Kreuzungsbereich B 476, B 68 und L 785 wird sich nach
Freigabe des Lückenschlusses der A 33 verbessern. Der Standort ist dann grundsätzlich – zumindest im westlichen und südlichen Abschnitt – für eine Siedlungsentwicklung geeignet. Im Westen schließen an der Bahnhofstraße gemischte
Nutzungen und Wohnbauflächen an. Vor diesem Hintergrund wäre der westliche
Abschnitt nicht als GIB industriell zu nutzen. Nachteile wurden auch langfristig in
der Erschließung gesehen, da trotz der direkten Lage an B 68 und L 785 immer
der Ortsmittelpunkt bzw. der Verkehrsknoten und der Bahnübergang genutzt bzw.
gequert werden müssten und kein Anschluss an die Bahn möglich ist. Die Fläche
wurde dagegen als eher kleingewerbliche Erweiterung der gemischt genutzten
Ortsmitte und des Gewerbegebiets Hof Schütte bewertet.
Aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht wurde der Bereich als geeignet für
eine Gewerbenutzung eingestuft. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen zu
ca. 2/3 aus intensiv genutzten Ackerflächen. Randlich werden diese durch Grünland und dörfliche Siedlungsflächen ergänzt.
 Standort 6 im Nordosten der A 33:
Die Fläche schließt im Nordwesten rückwärtig an den 2. BA des IBV an und umfasst eine Größe von 26 ha. Der Bereich wurde aufgrund dieser rückwärtigen
Lage aus siedlungsstruktureller und verkehrlicher Sicht negativ bewertet. Die
Fläche wäre als großflächiger 3. BA deutlich abgesetzt von den bisherigen Bauflächen und Erschließungsachsen und würde sich weit in den Außenbereich
hineinschieben. Ein Anschluss wäre nur über den 2. Bauabschnitt möglich. Von
den geprüften acht Standorten wurde die Fläche insgesamt als am wenigsten
geeignet bewertet. Für den Standort sprachen dagegen die potenzielle Größe
sowie ein vergleichsweise geringes immissionsschutzbezogenes Konfliktpotenzial.
Nicht geprüft wurde jedoch die Frage, ob eine kleine Teilfläche im Süden im unmittelbaren Anschluss an den 2. BA als untergeordnete Erweiterung in Frage
kommen kann.
Der Bereich wurde aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht als ungeeignet für
eine großflächige GIB-Nutzung eingestuft. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen der
Standortalternative 6 bestehen großflächig aus intensiv genutzten Ackerflächen,
die in den Randbereichen durch Grünland und Brachen ergänzt werden. Die Fläche
quert zudem der Gewässerlauf des Rolfbachs, was als sehr kritisch bewertet
worden war.
 Standort 7 im Westen der A 33-Anschlussstelle:
Der Standort liegt an der B 476, schließt südwestlich an die Autobahnanschlussstelle der A 33 an und umfasst ca. 34 ha. Neben der möglichen Flächengröße und
der Anbindung an die A 33 wurde das v. a. im Vergleich zu den Standorten 1, 2,
5 relativ geringe immissionsschutzbezogene Konfliktpotenzial positiv bewertet.
Dagegen sprachen aber nach den bisherigen Aussagen der Landes- und Regionalplanung der siedlungsstrukturell deutlich abgesetzte und erstmalige Siedlungs-
53
54
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
ansatz jenseits der Autobahn A 33 in diesem Landschaftsraum sowie die Überplanung einer großen Hofstelle (Milchvieh).
Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen großflächig aus Grünland mit der großen Hofstelle innerhalb des Standorts sowie aus kleineren Strukturen mit einem
Wäldchen.
 Standort 8 im Süden der A 33-Anschlussstelle:
Der Standort liegt im Gegensatz zu Standort 7 südlich der B 476, weist aber ansonsten ähnliche Rahmenbedingungen und eine vergleichbare potenzielle Größe
von etwa 42 ha auf. Die Fläche war v. a. unter regionalplanerischen und siedlungsstrukturellen Gesichtspunkten entsprechend kritisch bewertet worden. Im
Gegensatz zu Standort 7 würde allerdings kein wichtiger landwirtschaftlicher Betrieb überplant, dafür befindet sich eine höhere Zahl betroffener Wohnnutzungen
im Gebiet.
Ebenso wurde der Bereich aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht als ggf.
kritisch eingestuft. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen großflächig aus
Acker, neben weiteren Grünlandbereichen sind zudem auch verschiedene andere
Biotope wie zwei Wäldchen und eine Obstwiese im Südosten vorhanden. Im
Süden sind Fledermaus-relevante Strukturen vorhanden, die zudem im Zuge der
A 33-Planung aufgewertet werden sollen. Somit müsste der südöstliche Randbereich als Biotopstruktur und mit Anschluss an den Grünkorridor über die A 33
ausgespart werden.
Vorbereitende Standortdiskussion 2011, zusammenfassendes Ergebnis:
Zusammenfassend wurde im Ergebnis Standort 1 aufgrund der Rahmenbedingungen und der Lage zwischen den GIB mit potenziellem Bahnanschluss favorisiert. Die Standorte 2, 3, 4 und 5 sind aufgrund der Lage und Größe für eine weitere interkommunale Entwicklung als nicht geeignet bewertet worden. Standort 6
wurde als großflächiger GIB aufgrund der Lage und der Überplanung des RolfbachTälchens negativ bewertet. Jedoch erscheint aus heutiger Sicht eine kleine
Teilfläche des Standorts 6 im unmittelbaren Anschluss an den 2. BA als untergeordnete Erweiterung als sinnvoll (siehe Kapitel 4.3.3). Die Standorte 7 und 8
wurden insbesondere aufgrund der Lage jenseits der A 33 und der bisher eindeutigen Ablehnung eines neuen Ansatzes südwestlich der A 33 durch die Regional/Landesplanung als vorerst nicht umsetzbar bewertet.
Aufgrund der umfassenden Gewerbeentwicklung im Bereich BorgholzhausenBahnhof und der Eigentumsverhältnisse hat sich jedoch in der öffentlichen Diskussion gezeigt, dass Standort 1 aus heutiger Sicht längerfristig so nicht umsetzbar
ist.
Vor diesem Hintergrund haben sowohl der Rat der Stadt Borgholzhausen als auch
die Stadtvertretung Versmold in den Sitzungen im März 2015 die Absicht bekräftigt, die gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit fortzusetzen. Als Suchgebiet für eine perspektivische, bedarfsgerechte Ausweisung von weiteren Bauflächen soll der gesamte Bereich im Umfeld des Verkehrsknotenpunkts A 33/
B 476 geprüft werden. Auf die jeweiligen Beratungen wird Bezug genommen.
4.3.1 Kernstadt Borgholzhausen – Standortsicherung und
Weiterentwicklung der Betriebe Schüco International und Bartling
In der Kernstadt liegen am südlichen Ortsrand bzw. südlich des Haller
Weges die Betriebe Schüco International und Bartling. Die Standortsicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen Betriebe besitzt hier oberste
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Priorität. Ergänzend kann im Bereich Schüco ggf. zusätzlich in den Randlagen kleinteiliges, kernstadtbezogenes Gewerbe angesiedelt werden.
 Fa. Schüco, Gewerbegebiet In der Lake (Fläche I.1):
Die Firma Schüco International betreibt im Gewerbegebiet In der Lake drei
Standorte. Im Anschluss an Werk 1 und Werk 3 im Süden sind betriebsbezogene Erweiterungsflächen I.1 mit rund 8,5 ha Größe im Besitz der Fa.
Schüco, die auch bereits im Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen dargestellt sind (siehe nachfolgende Abbildung 15, Bereich I.1 und
Kapitel 2.5, Steckbrief I.1 Gewerbegebiet In der Lake). Dieser Bereich ist
weiterhin firmenbezogen zu sichern. Die Priorität der Flächensicherung
wird als hoch bewertet. Flächenbedarf, Projektplanung und Umsetzung
hängen von den weiteren betrieblichen Erfordernissen ab (Priorität I/II).
Abb. 15 Kernstadt Borgholzhausen - Standortsicherung und Weiterentwicklung der
Betriebe Schüco International und Bartling mit Nummerierung der Teilbereiche
Grundlage: FNP der Stadt Borgholzhausen mit Ergänzungen – ohne Maßstab Nord
Die Stadt Borgholzhausen baut einen Kreisverkehr zur Erschließung des
Wohngebiets „Enkefeld“ im Westen und einer kleinteiligen GEN-Fläche auf
stadteigenen Flächen im Osten (Größe ca. 1,5 ha, siehe Planeintrag). Über
diesen Anschluss sollen auch die Erweiterungsflächen der Fa. Schüco angebunden werden, um den Anschluss über die Straße In der Lake mit den
dortigen Mischnutzungen zu entlasten und um möglichst auch eine Süderweiterung der Fa. Bartling langfristig erschließen zu können. Die alte
FNP-Darstellung sah eine sehr aufwändige Anbindung in Randlage vor, diese soll jedoch möglichst kürzer durch das neue Gewerbegebiet geführt
werden. Randbereiche, die je nach Trassenführung und Flächenbedarf
dann nicht durch die Fa. Schüco benötigt werden, sollen durch ergänzendes kleinteiliges, kernstadtbezogenes Gewerbe genutzt werden können.
55
56
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
 Fa. Bartling, Gewerbegebiet Ravensberger Straße/Haller Weg (Fläche
II.1):
Die Firma Bartling hat die firmeneigenen Flächen sehr intensiv ausgenutzt
und besitzt nach dem Bau des Hochregallagers an der Ravensberger
Straße heute keinen Entwicklungsspielraum mehr (siehe Abbildung 15,
Bereich II.1 und Kapitel 2.5, Steckbrief II.1). Geplant ist der Bau eines
Parkhauses im Norden am Haller Weg auf der Gewerbebrache Poppenburg,
um Stellplatzflächen einzusparen. Im Westen, Norden und Osten schließen
Kleingewerbe, Mischnutzungen in der Innenstadt sowie Wohngebiete an,
so dass eine Erweiterung nur Richtung Süden möglich ist.
Die potenzielle Flächenerweiterung NII.1 umfasst rund 3 ha (siehe Abbildung 15). Der Bereich wird heute weitgehend als Ackerfläche genutzt.
Besondere naturschutzfachliche oder artenschutzrechtliche Fragestellungen werden nicht gesehen, die Fläche unterliegt bereits erheblichen störenden Einflüssen durch die Umgebungsbebauung. Der gesamte Bereich ist
großflächig im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) aufgenommen worden.
Aufgrund der Wohnnutzungen im Osten und im Westen wird eine frühzeitige schalltechnische Prüfung und Optimierung der Projektplanung z. B.
durch außenliegende, schallabschirmende Gebäude erforderlich. Die Organisation des Produktionsprozesses soll langfristig nach Möglichkeit mit
Anlieferung im Norden und Versand im Süden über den o. g. Zubringer
Schüco/Kreisverkehr erfolgen und so den Bereich Haller Weg, Freistraße
und Ravensberger Straße verkehrlich entlasten. Diese Erweiterungsoption
der Fa. Bartling ist aus gewerblicher Sicht vor ggf. konkurrierenden Nutzungsansprüchen zu sichern und mittel- bis langfristig zu entwickeln.
Weitere Gespräche mit der Fa. Bartling stehen demnächst an. Die Priorität
wird auch hier als hoch bewertet. Der konkrete Flächenbedarf, hängt von
den weiteren betrieblichen Erfordernissen ab (Priorität I/II).
4.3.2 Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für
ortsansässiges Gewerbe und kleinere bis mittlere Betriebe
Unabhängig von der Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebiets
benötigt die Stadt Borgholzhausen im Planungszeitraum Gewerbeflächen
für ortsansässiges Gewerbe und für kleinere bis mittlere Betriebe, die nicht
in einem großflächigen GIB untergebracht werden müssen und die ganz
oder teilweise auf die Stadt selbst bezogen sind (Stichworte Kundenverflechtungen, Verkehrsvermeidung etc.). Dieses trifft in besonderem
Maße auf das an der L 785 gelegene Gewerbegebiet Hof Schütte zu (siehe
Abbildung 16, Bereich I.2b und Kapitel 2.5, Steckbrief I.2b). Im Bestand
westlich der Landesstraße besteht jedoch nur noch eine betriebsbezogene
Reservefläche. Vorgeschlagen werden hier zwei Maßnahmen:
 Gewerbegebiet Hof Schütte westlich der L 785 (Fläche I.2b):
Im Westen liegen von 2 Betrieben Anfragen für eine jeweils kleinflächige
Erweiterung der vorhandenen Anlagen in Richtung der Hofstelle Schütte
vor, die grundsätzlich befürwortet werden, aber noch zu konkretisieren
sind (siehe Pfeildarstellung in Abbildung 16). Die Priorität wird für die
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
beiden Firmen als hoch bewertet, zunächst sind aber noch eigentumsrechtliche und planerische Fragen zu klären (Priorität I/II).
 Geplante Gewerbefläche östlich der L 785 (Fläche I.2b, NI.2b):
Im Osten der L 785 ist im FNP eine bandartige Gewerbefläche dargestellt,
auch im Regionalplan ist der südliche Abschnitt (mit anderem Zuschnitt)
bereits aufgenommen worden. Die im FNP südwestlich anschließende
geplante Wohnbaufläche ist ergänzend zum Expo-Projekt Haller Willem im
Jahr 2000 dargestellt worden („Wohnen an der Schiene“), aus heutiger
Sicht wird aber in dieser Lage nicht daran festgehalten.
Für den Bereich an der L 785 bis zur B 68 wird daher mittel- bis langfristig
die Entwicklung einer auf die Stadt Borgholzhausen bezogenen Gewerbefläche vorgeschlagen, ggf. kommt eine randliche Entwicklung als Mischbaufläche in Frage (siehe Fläche NI.2b). Die Fläche umfasst insgesamt
etwa 11 ha, davon ca. 5 ha bestehende FNP-Gewerbefläche, ca. 2 ha
bestehende FNP-Wohnbaufläche und etwa 4 ha zusätzliche Baufläche. Aus
umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht ist der Bereich nach den umfassenden Prüfungen zur IBV-Entwicklung (siehe oben) als geeignet einzustufen. Aktuelle Nachweisdaten über planungsrelevante Arten sind hier
nicht bekannt. Die Priorität wird als mittel bis langfristig bewertet, eigentumsrechtliche und planerische Fragen sind zu klären (Priorität II).
Abb. 16 Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für
ortsansässiges Gewerbe und für kleinere bis mittlere Betriebe
Grundlage: FNP der Stadt Borgholzhausen mit Ergänzungen – ohne Maßstab Nord
57
58
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Südlich der B 68 liegt das Gewerbegebiet Am Bahnhof (siehe Abbildung
16, Bereich I.2a und Kapitel 2.5, Steckbrief I.2a), hier werden folgende
Maßnahmen vorgeschlagen:
 Gewerbegebiet Am Bahnhof südlich der Bahntrasse (Fläche I.2a):
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Am Bahnhof“ im
Süden der Bahnlinie Haller Willem sind umfangreiche Flächen überplant
worden, rund 10 ha konnten jedoch noch nicht erworben bzw. gewerblich
erschlossen werden und werden weiterhin ackerbaulich genutzt (siehe
Kapitel 2.5, Steckbrief I.2a). Diese fehlende Verkaufsbereitschaft führt
dazu, dass frühzeitiger als ansonsten erforderlich weiterer gewerblicher
Nachfragedruck auf Flächen im Außenbereich bzw. im IBV erfolgt. Aufgrund der hervorragenden Lage und Erschließung der Flächen besitzt die
Mobilisierung weiterhin oberste Priorität (Priorität I).
 Südlicher Anschluss an das Gewerbegebiet Am Bahnhof (Fläche NI.2a):
Im südlichen und südöstlichen Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 9
„Gewerbegebiet Am Bahnhof“ liegen Flächen, die ursprünglich auch in das
Plankonzept einbezogen gewesen waren und z. T. noch im Regionalplan
dargestellt werden (siehe Bereich NI.2a). Diese Flächen werden ebenfalls
intensiv ackerbaulich genutzt, sind aber in einer Größenordnung von etwa
8 ha als langfristige Erweiterung des Gewerbegebiets aufgrund Lage und
Erschließung nach wie vor gut geeignet. Aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht ist der Bereich nicht als kritisch einzustufen. Im Osten und
im Westen sind die Randlage zum Pustmühlenbach (auch als LSG festgesetzt) und zum Casumer Bach (ebenfalls LSG) sowie jeweils eine landschaftsgerechte Einbindung berücksichtigen. Aktuelle Nachweisdaten über
planungsrelevante Arten sind hier nicht bekannt. Allerdings besteht bisher
auch hier keine Bereitschaft der Eigentümer an der Entwicklung gewerblicher Bauflächen. Eine langfristige Entwicklungsoption wird jedoch weiterhin empfohlen (Priorität III).
4.3.3 Interkommunales Gewerbegebiet IBV: Bedarfsgerechte Fortsetzung
der Zusammenarbeit mit der Stadt Versmold
Der Rat der Stadt Borgholzhausen und die Stadtvertretung Versmold
haben in den Sitzungen im März 2015 die Absicht bekräftigt, die gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit fortzusetzen. Damit verbunden
sind eine planerische Überprüfung der vorhandenen Bauabschnitte 1 und 2
hinsichtlich Arrondierungsmöglichkeiten und die vorbereitende Diskussion
der mittel- bis langfristigen potenziellen Erweiterungsmöglichkeiten, wenn
sich ein entsprechender weiterer Bedarf abzeichnet. Auf die jeweiligen
Beratungen und auf die bisherigen Standortdiskussionen wird Bezug
genommen (siehe auch Kapitel 4.3.0 Exkurs).
a) Überprüfung der vorhandenen Bauabschnitte 1 und 2:
Bauabschnitt 1 südlich der B 476 ist für den Lebensmittellogistiker Kraftverkehr Nagel entwickelt worden, Bauabschnitt 2 nördlich der B 476
befindet sich derzeit in der Vermarktungs- und Erschließungsphase (siehe
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Kapitel 2.5, Steckbrief I.3a/b). In den beiden Plangebieten sind bezüglich
der Flächenentwicklung folgende Fragestellungen zu klären:
 Bauabschnitt 1 südlich der B 476 und GIB-Restfläche (Fläche NI.3a):
Die im FNP nicht dargestellte Restfläche im Nordosten zwischen Gewerbegebiet und B 476 ist zwar im Regionalplan Teil des GIB, musste aber in der
Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt aus eigentumsrechtlichen Gründen
ausgeklammert werden (siehe Abb. 17, Bereich NI.3a). Nach zwischenzeitlich erfolgtem Erwerb der Fläche durch die Nagel-Gruppe wurde auf der
ehemaligen Hofstelle eine Betriebskindertagesstätte eingerichtet. Für
Teilflächen wird derzeit eine eventuelle Einbeziehung in die Neubaumaßnahmen der Nagel-Gruppe geprüft. Eine weitere Entwicklung in diesem
Bereich wird vorgeschlagen, die Fläche sollte daher im Regionalplan ganz
(5 ha) oder zumindest teilweise (ca. 3 ha) gemäß demnächst vorzulegendem Plankonzept der Fa. Nagel im GIB verbleiben (Priorität I).
 Bauabschnitt 2 nördlich der B 476 (Fläche I.3b):
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2 „Interkommunales Gewerbegebiet,
2. BA“ sind Flächen in einer Größenordnung von etwa 6,5 ha noch in
privater Hand. Die Verfügbarkeit und eine möglichst gemeinsame Vermarktung mit den Kommunen sind hier genauso wie im Gewerbegebiet
Am Bahnhof unbedingt erforderlich, die Mobilisierung besitzt oberste
Priorität (Priorität I).
 Bauabschnitt 2 nördlich der B 476 und GIB-Restfläche (Fläche I.3b):
Im Norden des 2. Bauabschnitts liegt ein Bereich, der im Zuge der damaligen Regionalplan-Änderung ebenfalls als GIB dargestellt worden war,
aber aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht in der Bauleitplanung realisiert werden konnte. Im Norden des GIB sollten vorrangig Grün- und Ausgleichsflächen zur Einbindung des Vorhabens in den Landschaftsraum
aufgenommen werden (siehe Abb. 17 mit Eintrag GIB ). Dieser Bereich
soll nicht mehr in den 2. BA einbezogen werden, eine Erweiterung der
Erschließung wurde im Nordwesten nicht vorgesehen, Eingrünungsmaßnahmen wurden entsprechend im Randbereich des 2. BA aufgenommen. Es wird daher vorgeschlagen, die Fläche mit einer Größe von ca.
9 ha nicht mehr als GIB im Regionalplan darzustellen (Priorität I).
 Bauabschnitt 2 nördlich der B 476 und westliche Erweiterung (Fläche
NI.3b):
Die Fläche schließt im Nordwesten rückwärtig an den 2. BA des IBV an
und ist Teil der Fläche 6 in der bisherigen Standortdiskussion für eine
weitere Entwicklung (Gesamtgröße ca. 26 ha). Der Bereich wurde
aufgrund dieser rückwärtigen Lage aus siedlungsstruktureller und
verkehrlicher Sicht als großflächige Erweiterung negativ bewertet (siehe
Exkurs 4.3.0).
Nicht geprüft wurde jedoch die Frage, ob eine kleine Teilfläche im Süden
im unmittelbaren Anschluss an den 2. BA als untergeordnete Erweiterung
in Frage kommen kann. Dieser rund 5 ha große Vorschlag umfasst die
59
60
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Randzone des 2. BA mit Eingrünung sowie Ackerflächen und ein Wohnhaus im Außenbereich (siehe Abb. 17, Bereich NI.3b). Die Senke in Richtung Westen zum Rolfbach würde freigehalten, die Eingrünung entsprechend nach Westen verschoben, so dass natur- und artenschutzfachlich hier ein Ausgleich gut möglich wäre. Die Erschließung wäre über
eine bisher frei gehaltene Trasse aus dem 2. BA kurzfristig möglich. Dieser
Bereich kommt in Frage, um ggf. einen Flächenengpass im Vorfeld der
Neufassung des Regionalplans zu vermeiden (Priorität I).
Abb. 17 Interkommunales Gewerbegebiet IBV, Überprüfung der vorhandenen
Bauabschnitte 1 und 2
Grundlage: FNP der Stadt Borgholzhausen mit Ergänzungen – ohne Maßstab Nord
b) Weiterentwicklung des IBV
Der Rat der Stadt Borgholzhausen und die Stadtvertretung Versmold
wollen die gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit fortsetzen, als
Suchgebiet für eine perspektivische, bedarfsgerechte Ausweisung von
weiteren Bauflächen für eine weitere Entwicklung des IBV ist der gesamte
Bereich im Umfeld des Verkehrsknotenpunkts A 33/B 476 zu prüfen.
In den bisherigen Diskussionen über eine langfristige Erweiterung des IBV
hat sich gezeigt, dass der planerisch zunächst favorisierte Standort 1
aufgrund
der
umfassenden
Gewerbeentwicklung
im
Bereich
Borgholzhausen-Bahnhof und der Eigentumsverhältnisse aus heutiger Sicht
längerfristig so nicht umsetzbar sein wird und dass daher auch die beiden
anderen ggf. geeigneten Standorte 7 und 8 zu prüfen sind (Nummerierung
gemäß bisheriger Standortdiskussion, siehe Exkurs 4.3.0). Die Standorte 7
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
und 8 wurden zwar insbesondere aufgrund der bisher eindeutigen
Ablehnung eines neuen Ansatzes jenseits der A 33 durch die Regional/Landesplanung kritisch bewertet, sind aber angesichts der Frage der
Verfügbarkeit ggf. alternativlos.
Nach heutigem Stand können die Städte Borgholzhausen und Versmold sowie der gemeinsam gegründete Zweckverband für das IBV vorläufig keine
Entscheidung für eine weitere Entwicklung treffen. Es wurde daher vorgeschlagen, dass die in Frage kommenden Bereiche zunächst im Zuge des
kommunalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts ohne Standortpräferenz dargestellt werden und dass die weitere Vorgehensweise in den
folgenden Erörterungen insbesondere mit dem Kreis Gütersloh und mit der
Bezirksregierung Detmold abgestimmt wird.
Die drei potenziellen GIB-Erweiterungen sind in Abbildung 18 dargestellt
und werden in den nachfolgenden Steckbriefen beschrieben:
N.1 Standort 1 in Borgholzhausen zwischen dem 2. Bauabschnitt, B 476
und Bahntrasse.
N.7 Standort 7 in Versmold im
Borgholzhausen/Versmold.
N.8 Standort 8 in Versmold
Borgholzhausen/Versmold.
im
Westen
der
A 33-Anschlussstelle
Süden
der
A 33-Anschlussstelle
Abb. 18 Interkommunales Gewerbegebiet IBV, Suchgebiete und Standortalternativen im
Umfeld A 33/B 476 (Flächen N1, N7 und N8)
Grundlage: FNP Borgholzhausen und FNP Versmold mit Ergänzungen – ohne Maßstab Nord
61
62
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
N1 Standortdiskussion IBV: Standort 1 in Borgholzhausen zwischen dem 2. Bauabschnitt,
B 476 und Bahntrasse
Flächengröße ca. 37 ha
Übersicht – FNP-Auszug:
Mögliche Erschließung:
Anschluss über Versmolder Straße
(B 476), ggf. Gleisanschluss
denkbar
Lage im Ortsgrundriss
Stadtgebiet Borgholzhausen, westlich der B 476 und südlich der Bahnlinie „Haller Willem“
zwischen Knotenpunkt Borgholzhausen-Bahnhof, Gewerbegebiet Am Bahnhof und 2. BA
des IBV.
Regionalplan
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich; im Norden und Osten Bundesstraße, südlich GIB,
ebenso im Nordosten jenseits der B 476, westlich allgemeiner Freiraum mit
Freiraumfunktion Grundwasser- und Gewässerschutz angrenzend.
FNP und Nutzungen im
Umfeld
Flächen für die Landwirtschaft; im Umfeld: nordöstliche Grenze Bahnanlage, südöstliche
Grenze B 476 als überörtliche Hauptverkehrsstraße, südwestlich gewerbliche Bauflächen
und Gliederung mit Flächen für Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur
und Landschaft, sonst angrenzend Flächen für die Landwirtschaft.
Im weiteren Umfeld: Flächen für die Landwirtschaft, Gewerbeflächen.
Satzungen/B-Pläne
Nicht vorhanden.
Anbindung
MIV
Direkte Lage an der B 476, über die die B 68 in ca. 400 m und die A 33 in ca. 800 m
erreicht werden können.
Schiene
Angrenzende Bahntrasse des „Haller Willem“, Anschlussgleis denkbar.
ÖPNV
Regionalbahn Richtung Bielefeld/Osnabrück: Bahnhof Borgholzhausen in ca. 400 m
Entfernung östlich,
Bus/Piumbus Richtung Borgholzhausen und Versmold sowie Ortsverkehr bis
Westbarthausen (Haltestellen „Habigsberg“ und „Bahnhof“ in ca. 40 m bzw. 400 m
Entfernung).
Fußgänger/Radfahrer
Umliegender Siedlungsbereich und Kernstadt über Fuß-/Radweg entlang der Bundesstraße
zu erreichen, sonst über Wirtschaftswege.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
63
Schutzgüter gemäß BauGB
Mensch
Einzelne Wohngebäude im Plangebiet, davon mehrere in Randlage, aber keine
Siedlungsbereiche, Siedlungssplitter oder bedeutsame Bereiche für die Erholung betroffen;
Streubebauung im weiteren Umfeld.
LSG, NSG, FFH etc.
LSG „Osning“ im westlichen Bereich; im Osten angrenzend LSG „Bäche des
Ostmünsterlandes“.
Biotope
Nicht direkt betroffen, im nordwestlichen Umfeld gelegener Teich (GB-3915-215) in ca.
400 m Entfernung.
Wald
Kleiner Eichenwald im Westen, kleiner Fichtenwald im Süden.
Artenschutz
Ackerflächen und Grünland geeignet für Offenland-Arten und Wiesenvögel (Kiebitz,
Rebhuhn, Mäusebussard etc.); Konfliktlösung nach bisherigem Kenntnisstand unter
Berücksichtigung entsprechender Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie
Verlegung der bestehenden Kompensationsflächen mit gleicher artenschutzrechtlicher
Wertigkeit gut möglich.
Boden
Braunerde im Westen und Pseudogley im Osten, keine in NRW schutzwürdigen Böden.
Altlasten
Bisher nicht bekannt.
Gewässer/Überschwemmungsgebiet
Keine Gewässer und Überschwemmungsgebiete vorhanden, Casumer Bach verläuft im
unmittelbaren östlichen Umfeld.
Wasserschutzgebiet
Nicht betroffen, aber: im Nordwesten direkt angrenzend Heilquellenschutzgebiet „Solbad
Ravensberg“ (Schutzzone III B).
Klima, Luft
Keine besonderen Fragestellungen erkennbar.
Landschaftsbild
Vorbelastung durch Verkehrswege und Gewerbe im Umfeld, teilweise fehlende
Eingliederung in den Landschaftsraum; landwirtschaftlicher Offenlandbereich, im östlichen
Teil strukturarm (großflächige Ackerschläge), im westlichen Teil kleinteiliger strukturiert;
Wohnhäuser teilweise eingegrünt (Baumreihen, Gebüsche, Strauchgruppen, Gehölzstreifen
als gliedernde Strukturelemente); Fernblickbeziehungen Richtung Teutoburger Wald, auch
durch ansteigendes Gelände im mittleren Bereich unterstützt.
Denkmalschutz
Bodendenkmal (Gräberfeld) südlich des zentral liegenden Wohnhauses gemäß Denkmalliste
(Stand 18.08.2015).
Konflikte/Mängel
Potenzielle Immissionskonflikte
Immissionen im Gebiet:
Verkehrslärm für GE/GI unproblematisch; im Umfeld gewerbliche Ansiedlungen, aber für
GE/GI keine Konflikte erkennbar; keine größere Intensivtierhaltung im nahen Umfeld.
Emissionen/Konflikte im Umfeld:
Hofstellen und Wohnnutzungen/Streubebauung im Plangebiet und im Umfeld, verfestigte
Wohnnutzungen/Siedlungssplitter im Umfeld (tlw. vorbelastet durch Lage an
Verkehrsachsen), im Norden zunehmendes Konfliktpotenzial.
Leitungstrassen
10 kV-Leitung im westlichen Teilbereich, ggf. zu verlegen.
Landwirtschaft
Überplanung für GE/GI führt zu Flächenverlusten für die Landwirtschaft.
Weitere Konflikte
Überplanung von Wohnnutzungen.
Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen
Lückenschluss zwischen bestehenden Gewerbenutzungen Am Bahnhof im Osten und in
Erschließung befindlichem 2. BA im Südwesten (Entwicklung zusammenhängender GIB);
GIB-Potenzial mit sehr guter verkehrlicher Anbindung (Straßen, ÖPNV und möglicher
Gleisanschluss);
Gliederung durch Grünzug zwischen 2. BA und Plangebiet möglich, Eingrünung im
Norden/Nordwesten erforderlich.
64
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
N7 Standortdiskussion IBV: Standort 7 in Versmold im Westen der A 33-Anschlussstelle
Borgholzhausen/Versmold
Flächengröße ca. 34 ha
Übersicht – FNP-Auszug:
Mögliche Erschließung
Anschluss an Versmolder Straße
(B 476) im Süden.
Lage im Ortsgrundriss
Stadtgebiet Versmold an der Stadtgrenze zu Borgholzhausen, westlich der A 33 und der
Anschlussstelle Borgholzhausen, östlich von Bockhorst.
Regionalplan
Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung; im Osten Trasse der A 33, südlich Trasse der B 476, im Umfeld Freiraum mit
Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung angrenzend.
FNP und Nutzungen im
Umfeld
Fläche für die Landwirtschaft, zentral kleine Waldfläche; im Umfeld: nordöstliche Grenze
Autobahn, südöstliche Grenze durch B 476 als überörtliche Hauptverkehrsstraße, sonst
Flächen für die Landwirtschaft im Wechsel mit kleineren Waldflächen.
Im weiteren Umfeld: Gewerbeflächen, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Satzungen/B-Pläne
Nicht vorhanden.
Anbindung
MIV
Direkte Lage an B 476 und an der Anschlussstelle der A 33.
Schiene
Bahntrasse des „Haller Willem“ verläuft in ca. 1,5 km östlich, Anschluss nicht realistisch.
ÖPNV
Bus Richtung Versmold/Borgholzhausen (Haltestelle „Halstenbeck“ direkt an der östlichen
Gebietsgrenze).
Fußgänger/Radfahrer
Siedlungsbereiche Borgholzhausen in nordöstliche und Versmold in südwestliche Richtung
über Fuß-/Radweg entlang der Bundesstraße zu erreichen, sonst über Wirtschaftswege,
relativ große Entfernungen.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
65
Schutzgüter gemäß BauGB
Mensch
Ein Wohngebäude und eine große Hofstelle sowie bedeutsame Bereiche für die Erholung
betroffen, aber keine Siedlungsbereiche oder Siedlungssplitter.
LSG, NSG, FFH etc.
LSG „Gütersloh“, im Umfeld: NSG „Salzenteichs Heide“ in ca. 200 m Entfernung
nordwestlich.
Biotope
Nicht direkt betroffen, im nordwestlichen Umfeld NSG „Salzenteichs Heide“ (BK-3915901).
Wald
Kleinere Waldflächen nördlich der Hofstelle.
Artenschutz
Wäldchen mit Artenschutzpotenzial (v. a. auch für Fledermäuse), Ackerflächen und
höherer Grünlandanteil, geeignet für Offenland-Arten und Wiesenvögel (Kiebitz, Rebhuhn,
Mäusebussard etc.), ein Kiebitzvorkommen 2016 erfasst, relative Nähe zum NSG
„Salzenteichs Heide“ im Nordwesten. Frühzeitig artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich.
Boden
Pseudogley im südlichen und nördlichen Bereich, Pseudogley-Braunerde im mittigen
Bereich, keine in NRW schutzwürdigen Böden betroffen.
Altlasten
Bisher nicht bekannt.
Gewässer/Überschwemmungsgebiet
Rolfbach an nördlicher Grenze; keine Überschwemmungsgebiete vorhanden.
Wasserschutzgebiet
Nicht betroffen.
Klima, Luft
Keine besonderen Fragestellungen erkennbar.
Landschaftsbild
Vorbelastung durch Trasse und Anschlussstelle der A 33 (Zäsur) sowie durch B 476 im
Süden; Wald-Offenlandbereich, strukturreich, gute Einbindung der Streubebauung ins
Landschaftsbild (alleegefasste Zufahrten, Gehölzreihen, Eingrünungen, Einzelbäume,
Garten).
Denkmalschutz
Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015).
Konflikte/Mängel
Potenzielle Immissionskonflikte
Immissionen im Gebiet:
Verkehrslärm für GE/GI unproblematisch; überplanter Landwirtschaftsbetrieb mit Milchvieh;
keine ggf. konfliktträchtige Intensivtierhaltung im direkten Umfeld bisher bekannt.
Emissionen/Konflikte im Umfeld:
Hofstellen und Wohnnutzungen/Streubebauung im Plangebiet und im Umfeld.
Leitungstrassen
10 kV-Leitung verläuft entlang westlicher Grenze.
Landwirtschaft
Überplanung landwirtschaftlicher Flächen, sehr starke Betroffenheit der großen Hofstelle
mit Milchvieh (Betriebsverlagerung erforderlich).
Weitere Konflikte
Überplanung von Wohnnutzungen; Verkehrsbelastung des Wegenetzes im Umfeld ist zu
vermeiden; neuer Ansatz jenseits der A 33; Verlust attraktiver Elemente der
Kulturlandschaft.
Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen
Sehr gute verkehrliche Anbindung (A 33-Anschlussstelle, B 476), aber neuer GE/GI-Ansatz
jenseits der A 33; erhebliches GIB-Potenzial (aber Streubebauung berücksichtigen);
mögliche Erweiterungsflächen in Richtung Südwesten.
66
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
N8 Borgholzhausen, Standortdiskussion IBV: Standort 8 in Versmold im Süden der A 33Anschlussstelle Borgholzhausen/Versmold
Flächengröße ca. 42 ha
Übersicht – FNP-Auszug:
Mögliche Erschließung
Anschluss an Versmolder Straße
(B 476) im Norden.
Lage im Ortsgrundriss
Stadtgebiet Versmold an der Stadtgrenze zu Borgholzhausen, südwestlich der A 33 und
der Anschlussstelle Borgholzhausen, östlich von Bockhorst.
Regionalplan
Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung; nordöstlich Trasse A 33 und GIB, nordwestlich B 476, im weiteren Umfeld
Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft/landschaftsorientierte Erholung.
FNP und Nutzungen im
Umfeld
Fläche für die Landwirtschaft, kleinere Waldflächen; im Umfeld: nordöstliche Grenze
Autobahn, nordwestliche Grenze B 476, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen.
Im weiteren Umfeld: Gewerbeflächen mit Flächen für Maßnahmen zu Schutz, Pflege und
Entwicklung von Natur und Landschaft, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.
Satzungen/B-Pläne
Nicht vorhanden.
Anbindung
MIV
Direkte Lage an B 476 und an der Anschlussstelle der A 33.
Schiene
Bahntrasse des „Haller Willem“ verläuft in ca. 1,5 km östlich, Anschluss nicht realistisch.
ÖPNV
Bus Richtung Borgholzhausen und Versmold (Haltestelle „Halstenbeck“ direkt an B 476)
Fußgänger/Radfahrer
Siedlungsbereiche Borgholzhausen und Versmold über Fuß-/Radweg entlang der
Bundesstraße zu erreichen, sonst über Wirtschaftswege, relativ große Entfernungen.
Schutzgüter gemäß BauGB
Mensch
Mehrere Wohngebäude, Hofstellen sowie bedeutsame Bereiche für die Erholung betroffen,
aber keine Siedlungsbereiche oder Siedlungssplitter.
LSG, NSG, FFH etc.
LSG „Gütersloh“ und LSG „Osning“.
Biotope
Nicht direkt betroffen. Im Umfeld: südlich angrenzend Röhrichtbestand (GB-3915-274) und
südöstlich angrenzend „Eichen-Buchenwald in Casum“ (BK-3915-035)
Wald
Westlich und südlich kleine Waldbestände.
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
67
Artenschutz
Waldflächen mit Artenschutzpotenzial, Ackerflächen und Grünland, geeignet für OffenlandArten und Wiesenvögel (Kiebitz, Rebhuhn, Mäusebussard etc.). Wäldchen/Obstwiese und
Biotopverbund im Südosten am Hof Hallau im Zusammenhang mit anderen Strukturen im
Umfeld der A 33 bedeutsam, südöstlicher Randbereich mit potenzieller Betroffenheit von
Flugrouten/Leitlinien für Fledermäuse ist von GE-/GI-Planung auszunehmen. Frühzeitige
artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich.
Boden
Podsol kleinflächig im Norden (Biotopentwicklungspotenzial schutzwürdig), Pseudogley und
Gley im Westen und Nordwesten, i. W. Pseudogley-Braunerde auf restlicher Fläche.
Altlasten
Bisher nicht bekannt.
Gewässer/Überschwemmungsgebiet
Regenrückhaltebecken/Teich im östlichen Grenzbereich; Quelle des Halstenbecker Bachs
an südlicher Grenze; keine Überschwemmungsgebiete vorhanden.
Wasserschutzgebiet
Nicht betroffen.
Klima, Luft
Keine besonderen Fragestellungen erkennbar.
Landschaftsbild
Vorbelastung durch Gewerbe, Trasse und Anschlussstelle der A 33 (Zäsur) im
Nordosten/derzeit wenig eingebunden sowie durch Bundesstraße im Nordwesten; WaldOffenlandbereich, zentral größere/strukturärmere Ackerschläge, in den östlichen und
nördlichen Randbereichen kleinteilig strukturiert mit Streubebauung (Streuobstbestände,
Einzelbäume, Gehölzgruppen, Ackerraine).
Denkmalschutz
Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015).
Konflikte/Mängel
Potenzielle Immissionskonflikte
Immissionen im Gebiet: Verkehrslärm für GE/GI unproblematisch; Vorbelastung durch
benachbarte Betriebe unproblematisch; keine Intensivtierhaltung im direkten Bereich, Hof
mit Milchvieh im Norden der B 476 (Fläche 7) vorauss. verträglich mit GE/GI zu steuern.
Emissionen/Konflikte im Umfeld: Wohnnutzungen/Streubebauung im Umfeld, tlw. direkt
angrenzend (Hofstellen und Wohnhäuser im Plangebiet und im näheren Umfeld).
Leitungstrassen
10 kV-Leitungen queren Fläche im südlichen Teilbereich, ggf. zu verlegen.
Landwirtschaft
Überplanung landwirtschaftlicher Flächen und jeweils starke bis sehr starke Betroffenheit
der Hofstellen je nach Plankonzept.
Weitere Konflikte
Überplanung von Wohnnutzungen; Verkehrsbelastung des Wegenetzes im Umfeld ist zu
vermeiden; neuer Ansatz jenseits A 33; Verlust attraktiver Elemente der Kulturlandschaft.
Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen
Sehr gute verkehrliche Anbindung (A 33-Anschlussstelle, B 476), aber neuer GE/GI-Ansatz
jenseits der A 33; erhebliches GIB-Potenzial (aber Streubebauung berücksichtigen);
Biotopverbund im Osten kann durch Randzone im Plankonzept berücksichtigt werden
(siehe Skizze), mögliche Erweiterungsflächen in Richtung Süden.
68
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
4.3.4 Übersicht: Potenzielle Flächenvorschläge und Prioritäten
Die für die drei Aufgabenbereiche in den Kapiteln 4.3.1, 4.3.2 und 4.3.3
vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. Flächenentwicklungen sind in der
folgenden Übersicht zusammengestellt:
Aufgabenbereich 1: Kernstadt Borgholzhausen, betriebsbezogene Entwicklung
Fläche
Planungsziel, Stand Bauleitplanung/Neuplanung
Priorität
I.1 In der Lake/Fa. Schüco
Betriebserweiterung,
vorhandene GIB-/FNP-Darstellung
I/II
NII.1 Ravensberger Straße,
Haller Weg/Fa. Bartling
Betriebserweiterung,
Neuplanung ca. 3 ha
I/II
Aufgabenbereich 2: Gesamtstadt Borgholzhausen, stadtbezogene Flächen
Fläche
Planungsziel, Stand Bauleitplanung/Neuplanung
Priorität
I.2b Hof Schütte,
Erweiterung westlich L 785
Betriebserweiterungen,
Neuplanung, Größe n. n.
I.2b/NI.2b Hof Schütte,
Erweiterung östlich L 785
G-Erweiterung
GIB-/FNP-Darstellung 5 ha, Neuplanung ca.6 ha
II
I.2a Am Bahnhof, südlich
Bahntrasse
Mobilisierung privater Bauflächen, ca. 10,5 ha,
vorhandene GIB-/FNP-Darstellung, B-Plan Nr. 9
I
NI.2a Am Bahnhof,
südlicher Anschluss
G-Erweiterung, im Osten vorh. GIB-Darstellung,
im Süden Neuplanung, Größe insges. ca. 8 ha
III
I/II
Aufgabenbereich 3: Interkommunales Gewerbegebiet IBV, Weiterentwicklung
Fläche
Planungsziel, Stand Bauleitplanung/Neuplanung
Priorität
NI.3a, 1. BA, GIB-Reservefläche südlich B 476
Betriebserweiterung, vorh. GIB-Darstellung
verfügbare Fläche ca. 3 ha, insgesamt ca. 5 ha
I
I.3b, 2. BA nördlich B 476
Mobilisierung privater Flächen, ca. 6,5 ha,
GIB-/FNP-Darstellung erfolgt, B-Plan IBV Nr. 2
I
I.3b, 2. BA, GIB-Reservefläche nördlich B 476
Rücknahme nicht erschlossener GIB-Flächen im
Norden, ca. 9 ha,
I
NI.3b, 2. BA, westliche
Erweiterung
G-Erweiterung,
Neuplanung ca. 5 ha
I
Standortdiskussion IBV – Suchgebiet gesamtes Umfeld B 476/A 33:
N1 – Standort 1
N7 – Standort 7
N8 – Standort 8
Tab. 6
Zw. BA 2 und B./Bahnhof, brutto ca. 34 ha
westlich A 33-Anschluss, brutto ca. 34 ha
südlich A 33-Anschluss, brutto ca. 42 ha
n. n.
n. n.
n. n.
Übersicht: Potenzielle Flächenentwicklungen und vorgeschlagene Prioritäten
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
4.4 Gewerbe- und Industrieflächenkonzept: Zielsetzungen,
Standortdiskussion und weitere Vorgehensweise
Nach den in Kapitel 4.1 aufgestellten Leitsätzen 1 und 2 werden eine
flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, eine gesunde Wirtschaftsstruktur und ein wohnortnahes, möglichst
hochwertiges Arbeitsplatzangebot angestrebt. Übergeordnetes Ziel ist die
langfristige Sicherung der Stadt Borgholzhausen als attraktiver, eigenständiger Lebensmittelpunkt der Bevölkerung. Nachverdichtung und Innenentwicklung haben Vorrang vor der weiteren Außenentwicklung.
Gemäß Leitsatz 3 soll die Bestandspflege der vorhandenen Betriebe und
die Sicherung der vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete zunächst
Schwerpunkt der kommunalen Gewerbepolitik sein. Die Bereitstellung der
bisher nicht verfügbaren, aber erschlossenen Bauflächen in diesen Gebieten ist von besonderer Bedeutung, auch um den vorzeitigen Druck auf
Neubauflächen zu mindern.
Nach den Leitsätzen 4 und 5 sind zusätzliche Entwicklungen möglichst im
städtebaulich sinnvollen Anschluss an den Bestand vorzusehen. Eine
bedarfsgerechte Erweiterung der Gewerbe- und Industriegebiete für den zu
erwartenden Bedarf in den nächsten 15 Jahren ist aus Sicht des Gewerbeflächenkonzepts grundsätzlich anzustreben. Eine besondere Bedeutung
kommt dem interkommunalen Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold
(IBV) und der angestrebten weiteren interkommunalen Zusammenarbeit zu.
Als Ergebnis der Standortdiskussion in Kapitel 4.3 besteht im Rahmen der
vorgeschlagenen drei Aufgabenbereiche ein mittel- bis langfristig sinnvoll
umzusetzendes Flächenpotenzial für die weitere gewerblich-industrielle
Entwicklung in der Stadt Borgholzhausen:
(1) Kernstadt Borgholzhausen: Standortsicherung und Weiterentwicklung
der vorhandenen Betriebe Schüco International und Bartling, ergänzt
durch kleinteiliges kernstadtbezogenes Gewerbe.
(2) Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für
ortsansässiges Gewerbe und für kleinere bis mittlere Betriebe im
Bereich Hof Schütte beidseits der L 785 und dringend erforderliche
Mobilisierung der Reserveflächen im Gewerbegebiet Am Bahnhof.
(3) Interkommunales Gewerbegebiet IBV: Bedarfsgerechte Fortsetzung der
Zusammenarbeit mit der Stadt Versmold, Arrondierung des 1. und 2.
Bauabschnitts und Prüfung einer ggf. mittel- bis langfristig zu erschließenden Erweiterung.
Unabhängig von dieser Flächendiskussion sind kleingewerbliche Entwicklungen, Büronutzungen etc. weiterhin soweit wie möglich im vorhandenen
Siedlungsbereich in Gebieten mit gemischten Nutzungen unterzubringen.
Das Gewerbeflächenpotenzial ist für tatsächlich hierauf angewiesene Betriebe vorzuhalten.
Der Entwurf des kommunalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts
wurde im Ausschuss für Planungs- und Bauangelegenheiten am
12.04.2016 umfassend vorgestellt. Anschließend wurden die Unterlagen
69
70
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
den Fraktionen für die weiteren Beratungen zur Verfügung gestellt. In der
Sitzung des Fachausschusses am 16.06.2016 wurde das Konzept insgesamt beraten. Die gewerblichen Potenzialflächen wurden erörtert, die
Priorität der Fläche NI.3b (westliche Erweiterung des IBV, 2. BA – siehe
Kapitel 4.3.3 und 4.3.4/Tabelle 6) wurde analog zu den Beratungsergebnissen in Versmold von Priorität II auf I hochgestuft. Dem Konzept wurde
insgesamt zugestimmt. Der Rat der Stadt Borgholzhausen hat
abschließend in der Sitzung am 30.06.2016 beraten und das Konzept
beschlossen.
Das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt Borgholzhausen ist
somit in den weiteren Diskussionsprozess über die Gewerbe-/Industrieflächenentwicklung auf Ebene des Kreises Gütersloh und in die regionalplanerische Abstimmung über den künftigen Regionalplan für den
Regierungsbezirk Detmold einzubringen.
Borgholzhausen, im Juni 2016
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
5.
Verzeichnisse
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1
Ausschnitt (Montage) aus dem gültigen Regionalplan mit Nummerierung der
GIB ....................................................................................................... 7
Abb. 2
Gewerblicher Schwerpunkt im Stadtgebiet Borgholzhausen ........................... 9
Abb. 3
Bevölkerungsentwicklung 1989-2014 ...................................................... 10
Abb. 4
Natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungen .............................. 10
Abb. 5
Bevölkerungsentwicklung im Vergleich ..................................................... 10
Abb. 6
Altersstruktur ....................................................................................... 11
Abb. 7
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen 2009 und
2014 ................................................................................................... 13
Abb. 8
Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort ..... 14
Abb. 9
Beschäftigtendichte in den Kommunen des Kreises Gütersloh ...................... 15
Abb. 10
Entwicklung der Berufspendler seit 2008 .................................................. 15
Abb. 11
Pendlersaldo in den Kommunen des Kreises Gütersloh ................................ 16
Abb. 12
Gewerbestandorte gemäß Flächennutzungsplan – Übersicht ....................... 17
Abb. 13
Aufgabenbereiche und GIB Standorte 1, 2 und 3, ...................................... 49
Abb. 14
Erste Alternativendiskussion 2011 für einen 3. Bauabschnitt, Standorte 1 bis 8
.......................................................................................................... 51
Abb. 15
Kernstadt Borgholzhausen - Standortsicherung und Weiterentwicklung der
Betriebe Schüco International und Bartling mit Nummerierung der Teilbereiche
.......................................................................................................... 55
Abb. 16
Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für
ortsansässiges Gewerbe und für kleinere bis mittlere Betriebe ..................... 57
Abb. 17
Interkommunales Gewerbegebiet IBV, Überprüfung der vorhandenen
Bauabschnitte 1 und 2 ........................................................................... 60
Abb. 18
Interkommunales Gewerbegebiet IBV, Suchgebiete und Standortalternativen im
Umfeld A 33/B 476 (Flächen N1, N7 und N8) ........................................... 61
Tabellenverzeichnis
Tab. 1
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Borgholzhausen ............................... 16
Tab. 2
Flächenbilanz der Gewerbestandorte gemäß FNP und Reserveflächen ........... 29
Tab. 3
Vermarktung von GE-/GI-Flächen in Borgholzhausen in den letzten 16 Jahren 37
Tab. 4
Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächen von 2001 bis 2015 der Stadt
Borgholzhausen:.................................................................................... 38
Tab. 5
Beispielrechnung: Gewerbe- und Industrieflächenprognose (GIFPRO) für die
Stadt Borgholzhausen, Achtung: Modellrechnung nur als Orientierung – siehe
Text! ................................................................................................... 39
Tab. 6
Übersicht: Potenzielle Flächenentwicklungen und vorgeschlagene Prioritäten . 68
71
72
Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept
Quellenverzeichnis
Bezirksregierung Detmold, Bezirksplanungsbehörde (2004): Regionalplan
Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld. Detmold.
für
den
Bundesagentur für Arbeit – Statistik. Abgerufen unter: www.arbeitsagentur.de/web/
content/DE/Presse/Statistik/index.htm, letzter Zugriff am 31.08.2015.
ISB Aachen, Lehrstuhl und Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr, RWTH Aachen im
Auftrag der Staatskanzlei des Landes NRW: Bedarfsberechnung für die Darstellung
von
Allgemeinen
Siedlungsbereichen
(ASB)
und
Gewerbeund
Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen, Aachen, Abschlussbericht
Oktober 2012.
IT.NRW
(2015)
–
Landesdatenbank
Nordrhein-Westfalen.
www.landesdatenbank.nrw.de, letzter Zugriff am 16.09.2015.
Abgerufen
unter:
Kreis Gütersloh / pro Wirtschaft GT GmbH, Hrsg. (2016): Demografiebericht für den Kreis
Gütersloh
2015.
Gütersloh.
Abgerufen
unter:
www.kreisguetersloh.de/kreis/120/sr_seiten/artikel/112180100000065438.php, letzter Zugriff
am 02.02.2016.
pro Wirtschaft GT GmbH (2015a): Strukturbericht 2015 für den Kreis Gütersloh. Gütersloh.
Abgerufen
unter:
www.prowi-gt.de/daten_fakten/download/daten_fakten.
html#c568, letzter Zugriff am 03.03.2016.
pro Wirtschaft GT GmbH (2015b): Gewerbeflächen Borgholzhausen Abgerufen unter:
www.prowi-gt.de/standort-flaechen/gewerbeflaechen/borgholzhausen/, letzter Zugriff
am 29.03.2015.
pro Wirtschaft GT GmbH (2012a): Strukturbericht 2012 für den Kreis Gütersloh. Gütersloh.
Abgerufen
unter:
www.prowi-gt.de/daten_fakten/download/
daten_fakten.html#c568, letzter Zugriff am 03.03.2016.
pro Wirtschaft GT GmbH (2012b): Wirtschaftsstandort Kreis Gütersloh – Das Kraftpaket in
NRW. Gütersloh.
Regionalrat Detmold u. a.: „Detmolder Erklärung II“ zum zweiten Entwurf eines neuen
Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEPE), Stand 04.12.2015.
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Hrsg. (2015):
Bericht über den Kabinettbeschluss vom 23.06.2015. Download unter
land.nrw/sites/default/files/asset/document/bericht_ueber_den_kabinettbeschluss_vom
_23.06.2015_zur_aenderung_des_lep-entwurfs_0.pdf, letzter Zugriff am 31.07.2015.
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Hrsg. (2015):
Bericht über den Kabinettbeschluss vom 22.09.2015. Download unter
https://land.nrw/sites/default/files/asset/document/bericht_ueber_den_kabinettbeschlu
ss_vom_22.09.15.pdf; zugergriffen am 16.10.2015, Düsseldorf.
Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold (2011):
Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets Borgholzhausen/Versmold, hier:
Alternativenprüfung für einen 3. Bauabschnitt: Vorbereitende städtebauliche
Standortdiskussion und umweltfachliche Beiträge zur Standortdiskussion, Tischmann
Schrooten und Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten, Borgholzhausen und
Versmold, November 2011.
Herunterladen