Betreff: Informationsschreiben an All

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Sachbearbeiter/in:
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BMGF - III (Gesundheitswesen)
MedR Dr. Hubert Hrabcik
[email protected]
+43 (1) 71100-4717
+43 (1) 7157312
BMGF-21754/0003-III/2006
Datum:
14.01.2006
Ihr Zeichen:
«EMailAdresse»
Betreff: Informationsschreiben an Alle Niedergelassenen Ärzte
Vorgangsweise bei Verdachtsfällen auf eine H5N1 Infektion
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In den letzten Tagen haben sich in Europa einige Verdachtsfälle ereignet, wo bei
Patienten,die in den letzten Tagen aus der Türkei nach Europa zurückgekehrt
sind, nach dem Auftreten grippeähnlicher Infektionen bei vorheriger Exposition
an Geflügelpest erkranktem Geflügel eine mögliche Infektion mit dem aviären
H5N1-Virus auszuschließen oder zu bestätigen war.
Da eine solche Situation auch bei Reisenden, die aus anderen Krisenländern (mit
Auftreten der Geflügelpest) aufttreten kann, erlauben wir uns, Ihnen die
derzeitge Falldefinition zu übermitteln und ihre Aufmerksamkeit vor allem auf
den Zusammenhang zwischen vorheriger Exposition und nachfolgendem Infekt
zu lenken. Bis dato sind ausnahmslos nur Infektionen mit einer Übertragung von
Tier zu Mensch aufgetreten.
Da ab 15.1.2006 gemäß Verordnung des BMGF zum Epidemiegesetz Meldepflicht
bei allen Erkrankungen, die auf eine Infektion mit H5N1-Viren oder anderen
Vogelgrippeviren zurückzuführen sind, besteht, verständigen Sie bitte umgehend
ihre Landessanitätsdirektion, überweisen Sie den Patienten/In umgehend an eine
Infektionsabteilung und denken Sie an die postexpositionelle Therapie mit
Tamiflu,die sofort zu beginnen wäre.
Für die Bundesministerin:
MedR Dr. Hubert Hrabcik
Radetzkystraße 2, 1031 Wien
[email protected]
http://www.bmgf.gv.at
DVR: 2109254
Beilage: 1
Information an alle niedergelassenen Ärzte
Im Bereich des Vogel-und Geflügelbestandes breitet sich derzeit in der
Türkei die Tierseuche Vogelgrippe kontinuierlich weiter aus. Mittlerweile
sind auch traditionelle Urlaubsgebiete betroffen. Da sehr viele Reisende
aus den betroffenen Gebieten nach Österreich kommen, ist es nicht
auszuschließen, dass in vereinzelten Fällen ein intensiver Kontakt mit
infiziertem Geflügel stattgefunden haben könnte und in der Folge zu einer
möglichen Infektion einer Person geführt hat. Es wird daher aus
gegebenem Anlass zu erhöhter Aufmerksamkeit bei Personen, welche aus
den betroffenen Gebieten kommen, aufgerufen; dies insbesondere dann,
wenn während der möglichen Inkubationszeit grippespezifische
Symptome auftreten.Diese Information gilt selbstverständlich auch für
andere Länder ,wo die Vogelgrippe aufgetreten ist .
Die Kriterien für Klinik und epidemiologische Exposition werden
nachstehend in Erinnerung gerufen.
1. Klinisches Bild
Erkrankung mit Vorliegen aller drei folgenden Kriterien

Fieber (> 38oC, unabhängig vom Ort der Messung)

Akuter Krankheitsbeginn und

Mindestens eines der beiden folgenden Symptome
o Husten
o Dyspnoe
2. Epidemiologische Exposition
Gegeben, wenn innerhalb von 7 Tagen VOR Erkrankungsbeginn
mindestens eines der 3 folgenden Ereignisse stattfand:
1. Aufenthalt in einem zoonotisch betroffenen Gebiet (siehe
http://www.oie.int) UND DORT:

Direkter Kontakt mit lebenden oder toten Tieren (Geflügel,
Wildvögel, Schweine) oder deren Ausscheidungen,
Körperflüssigkeiten oder rohen Produkten (z.B. nicht erhitze Eier)
ODER

Tätigkeit auf einer Geflügel- oder Schweinefarm, auf der
innerhalb der vorausgegangenen 6 Wochen infizierte oder
infektionsverdächtige Tiere eingestallt waren ODER

Leben im gleichen Haushalt oder Pflege eines Menschen mit
erfülltem klinischen Bild
ODER
2. Direkter Kontakt mit einem Menschen oder seinen Sekreten mit
einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion
ODER
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3. Laborexposition (z.B. als Labormitarbeiter in einem Labor, in dem
Proben auf A/H5 getestet werden)
Alle Ärzte, die mit dieser Symptomatik und dazu passender
Reiseanamnese bei einem Patienten konfrontiert sind, sind aufgerufen,
diesen Patienten die Arzneispezialität Tamiflu, welche laut WHO bei den in
der Türkei vorkommenden Fällen nachweislich wirksam ist, zu verordnen.
In Österreich ist eine ausreichende Menge der Arzneispezialität Tamiflu
verfügbar.
Es wird weiterhin aufgefordert, jeden Verdachtsfall der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde zur Kenntnis zu bringen und bei schwerer
Symptomatik den Patienten in die nächstliegende spezialisierte
Infektionsabteilung einzuweisen.
Eine entsprechende Verordnung nach dem Epidemiegesetz ist mit
14.1.2006 in Kraft getreten
Abschließend sei festgehalten, dass zum derzeitigen Zeitpunkt nach wie
vor keine Gewissheit für eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch
gegeben ist.
Der Generaldirektor für öffentliche Gesundheit
MedR.Dr.Hubert Hrabcik
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