Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lennestadt über die

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STADT LENNESTADT
Der Bürgermeister
Bereich Stadtplanung und Bauordnung
Az. 61 33 00/ Nr. 149
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lennestadt
über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
des Bebauungsplanes Stadt Lennestadt Nr. 149 Bilstein „Am Löh“, gleichzeitig 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Lennestadt hat in seiner Sitzung am
26.04.2016 gem. §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen,
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Stadt Lennestadt Nr. 149 Bilstein „Am
Löh“, gleichzeitig 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 durchzuführen.
Beschreibung des Plangebietes
Das Bebauungsplangebiet liegt im Ortsteil Bilstein, am südöstlichen Rand des Siedlungsbereichs zwischen der vorhandenen (Wohn-)Bebauung des Ortsteils. Es grenzt im Norden an das
bebaute Grundstück Bremke 27 und folgend den Weg "Bremke" und den Siedlungsbereich, im
Süden an das bebaute Grundstück Bremke 33:
Inhalt des Bebauungsplanes (Kurzform)
Inhalt des Bebauungsplanes der Stadt Lennestadt sollen u.a. Festsetzungen von überbaubaren
und nicht überbaubaren Flächen, sowie Regelungen zur Eingrünung, Gestaltung und Erschließung sein.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Stadt Lennestadt Nr. 149 Bilstein „Am Löh“, gleichzeitig 16.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 mit der Begründung und den nach Einschätzung der
Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 22.08.2016 bis 23.09.2016 - jeweils einschließlich während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus, 57368 Lennestadt-Altenhundem,
Thomas-Morus-Platz 1, Zimmer und 311,312 und 320, öffentlich aus. Informationen zu den
Planungen können bei den Mitarbeitern des Bereiches Planung eingeholt werden. Außerdem
besteht in diesem Zeitraum die Möglichkeit, die Planunterlagen im Internet (http://www.osp.de/lennestadt/start.php) einzusehen.
Es liegen die folgenden umweltbezogenen Informationen i.S.d. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
vor:
1.
Umweltbericht vom Juli 2016
Es liegt der Umweltbericht vor mit folgenden umweltbezogenen Informationen:
Im Umweltbericht – ebenso wie in der Begründung (Bebauungsplan) – werden u.a. die
Bestandsituationen sowie die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere,
Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch
und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie ihre Wechselwirkungen
erläutert.
Zu den negativen Auswirkungen der Planung zählen vorrangig die Bodenversiegelung
und der Verlust von Frei-, Rückzugs- und Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie mit
planbedingten Verkehren einhergehende Schallimmissionen im Hinblick auf Straßenverkehr.
Weiterhin werden in dem Umweltbericht die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung der Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich und Ersatz der voraussichtlich
erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes beschrieben.
Grundlage bilden die nachfolgend näher beschriebenen Gutachten und Fachbeiträge:
1. Antrag nach § 8-10 Wasserhaushaltsgesetz „Einleitung von Niederschlagswasser in
das Gewässer Bremke“ (Ing.-Büro Beyer, Oktober 2015)
Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Wasser, Mensch, Boden.
2. Genehmigung nach § 8-10 Wasserhaushaltsgesetz „Einleitung von Niederschlagswasser in das Gewässer Bremke“ (Kreis Olpe, Januar 2016)
Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Wasser, Mensch, Boden.
3. Artenschutzrechtliche Betrachtung (März 2016)
Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere
4. Hydrogeologisches Gutachten (Büro Reißner, 2009+2015)
Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Wasser, Mensch, Boden
5. Untersuchung Verkehrsbelastung Bremke (Stadt Lennestadt, 2005)
Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Mensch, Boden
2.
Stellungnahmen
Es liegen Stellungnahmen der berührten Behörden (Kreis Olpe, Landesbetrieb Wald
und Holz, Bezirksregierung Arnsberg -Dez. 33-) zu wasserrechtlichen Belangen (insbesondere betreffend: Schutzgut Wasser), zum Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht
(insbesondere betreffend: Schutzgüter Mensch, Tiere, Boden, Luft), zum Landschaftsrecht (insbesondere betreffend: Schutzgüter Landschaft, Natur, Pflanzen, Boden), Forst-,
agrarstrukturellen und landwirtschaftlichen Belangen (insbesondere betreffend: Schutzgüter Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft, Mensch), zu den unter Punkt 1. genannten, im
Umweltbericht behandelten Schutzgütern des Umweltschutzes vor.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder während
der Dienststunden mündlich zur Niederschrift (Stadt Lennestadt, Thomas-Morus-Platz 1, 57368
Lennestadt-Altenhundem) vorgebracht werden. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz
BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Be-
Feldfu
schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und, dass ein Antrag
gem. § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung – Normenkontrollantrag) einer natürlichen oder
juristischen Person unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen
geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder
verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Lennestadt, den 01.07.2016
Der Bürgermeister
In Vertretung
Karsten Schürheck
Beigeordneter
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