HumHi WA

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MERKBLATT
(ACHTUNG: ersetzt MB 3 – EBOLA
„Informationen für Angehörige von Reisenden in die EBOLA-Krisenregion)
Informationen für Angehörige von
Teilnehmern an der Humanitären
Hilfsmission Westafrika (HumHi WA)“
Sehr geehrte Angehörige!
Ihnen nahestehende Menschen sind bei der Bekämpfung des EBOLA-Ausbruchs im
Rahmen der Humanitären Hilfe Westafrika (HumHi WA) eingesetzt. Hierzu wird alles getan,
damit diesem Personenkreis keine unvermeidbaren Risiken zugemutet werden.
Was hat es mit dem EBOLA-Virus auf sich?
Das EBOLA-Virus ist ein Virus, das bereits in geringer Menge krankheitsauslösend sein
kann. Der derzeitige Ausbruch ist gegenüber anderen bisherigen Fällen ungewöhnlich, weil
durch Reisetätigkeit von Betroffenen in den Krisenländern das Virus sich auch in stark
besiedelten Gebieten ausbreiten konnte.
Bestattungsrituale, bei denen eine Berührung der Leichen nicht auszuschließen ist, haben
zusätzlich zur Verbreitung beigetragen.
FAKT ist…
Vergessen Sie den Film „Outbreak“, die Luftübertragung spielt bei der Übertragung
des Ebolavirus praktisch keine Rolle!
Um das Risiko einer Ansteckung abschätzen zu können, sollten Sie folgende, fachlich
gesicherte Informationen kennen:
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Ansteckend sind nur erkrankte Menschen, die bereits Symptome zeigen (allgemeines
Krankheitsgefühl, Fieber, Durchfall, Erbrechen, usw.), bis dahin ist die Anzahl der
Viren im Blut zu gering, um infektiös zu sein.
EBOLA wird praktisch nicht – wie z.B. die Grippe – über die Luft übertragen.
Ansteckend sind dagegen alle Körperflüssigkeiten wie Blut, Urin, Stuhl, Schweiß,
Speichel, Erbrochenes, Muttermilch, Vaginalsekret und/oder Sperma.
Direktes Anhusten oder Erbrechen kann somit zur Ansteckung führen.
Das EBOLA-Virus kann durch einfache Desinfektionsmaßnahmen wirkungsvoll
beseitigt werden. Gerade auch Händewaschen stellt bereits eine wirksame
Maßnahme zur Vorbeugung dar.
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Stand 14.11.2014
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Kdo SanDstBw TF EBOLA,
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Wie erfolgt auf dieser Basis eine Einstufung der Rückkehrer?
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Wer keinen ungeschützten Umgang und Kontakt mit Ebola-Patienten oder
Verdachtsfällen hatte, gilt als symptomloser Rückkehrer und ist somit gem. RKI kein
Verdachtsfall – es sind keine spezifischen Maßnahmen erforderlich
Wer dagegen ungeschützte Kontakte oder gar eine Nadelstichverletzung bei der
Versorgung eines Ebola-Patienten hatte, wird als symptomlose Kontaktperson (im
Sprachgebrauch des RKI: Ansteckungsverdächtiger) eingestuft und muss bezüglich
einer möglichen Ansteckung beobachtet werden.
Traten ungeschützte Kontakte auf und treten für Ebola typische Symptome auf, besteht
ein begründeter Verdacht auf Ebola. Nun gilt es auch Schutzmaßnahmen gegen eine
weitere Ansteckung vorzunehmen.
Krankheitssymptome ohne Hinweis auf einen Ansteckungszusammenhang mit Ebola
müssen dennoch gründlich aufgeklärt werden.
Im Folgenden wird auf diese Zusammenhänge näher eingegangen.
Wie kann man allgemein eine Ansteckung verhindern?
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass selbst bei mehr als 6.000 Fällen in Liberia diese Zahl
in Anbetracht einer Millionenbevölkerung relativ gering und damit das Risiko, engen
körperlichen Kontakt zu einem Infizierten aufzunehmen sehr niedrig ist. Dennoch kann man
natürlich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, auf infizierte Personen zu treffen.
Da Ebola auch auf der intakten Haut von symptomatischen Infizierten mit Symptomen
nachzuweisen ist, sollte im Umgang mit Einheimischen, der vom Robert Koch-Institut
empfohlene Abstand von mindestens 1m eingehalten und grundsätzlich auf Körperkontakt
verzichtet werden.
FAKT ist…
Von Gesunden geht kein Risiko aus. Ca. 99% der Bevölkerung in Liberia ist nicht
krank. Kranke sind meist in Häusern bei der Familie oder in Behandlungszentren.
Solange keine direkte Tätigkeit an EBOLA-Erkrankten oder Verstorbenen bzw.
ungeschützter Kontakt zu deren Körperflüssigkeiten (Blut, Urin, Stuhl, Schweiß) besteht, ist
das Risiko im Umgang mit den Menschen in Liberia also sehr gering. Auch der Umgang mit
Gegenständen des täglichen Gebrauchs stellt mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit kein Risiko dar. Taxis und Motorradtaxis, die häufig aufgrund fehlender
Krankenambulanzfahrzeuge für den Krankentransport genutzt werden, sollten allerdings
vermieden werden.
Wie schützt sich das Behandlungspersonal?
Es gibt klar definierte Verfahren und eine hierzu vorgesehene persönliche Schutzausrüstung
(PSA), um sich beim direkten Kontakt mit EBOLA-Patienten zu schützen. Wichtigstes Ziel:
Kein Kontakt mit Körperflüssigkeiten auf ungeschützter Haut und Schleimhaut!
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Deshalb lernen alle am Patienten eingesetzte Personen vor ihrem Einsatz das
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Anlegen von virusdichten Schutzanzügen, Schutzbrille, Kopfhaube und Handschuhe
Korrekte Abdichten der offenen Stellen
Verhalten bei der Patientenbehandlung
Sichere Desinfizieren der Schutzkleidung beim Verlassen des Patientenbereiches
Sorgfältige und sicheres Entkleiden der Schutzausrüstung.
Die Maßnahmen basieren auf den Erfahrungen der WHO und der Organisation „Ärzte ohne
Grenzen“ und werden in Lehrgangsform ausgebildet und geübt.
Von Vorteil ist zudem, dass das EBOLA-Virus sehr empfindlich auf Desinfektionsmittel
reagiert und somit schnell abgetötet werden kann.
Alle aufgeführten Maßnahmen werden nicht allein durchgeführt sondern immer im Team
und bei kritischen Maßnahmen immer unter Anleitung. In den EbolaBehandlungseinrichtungen wird in Schichten gearbeitet, die genügend Ruhepausen
berücksichtigen.
Wie wird mit den Rückkehrern verfahren?
Evaluierung I
Ein ausgeklügeltes System sorgt schon vor Rückreise zu einer sinnvollen Einstufung der
zurückkehrenden Teilnehmer an der HumHi WA durch ein Evaluierungsteam, bestehend
aus einem erfahrenen Arzt und einem Assistenten.
Nachsorgeseminar und Evaluierung II
Direkt nach Rückkehr durchläuft jeder Rückkehrer aus der Ebola-Krisenregion, der nicht ein
akutes Kontaktrisiko aufweist oder unklare Krankheitssymptome hat, verpflichtend ein 1wöchiges Nachsorgeseminar. Dies entspricht in etwa den sonst üblichen
„Einsatznachbereitungsseminaren“. Zum Ende dieses Nachsorgeseminars erfolgt eine
abschließende medizinische Evaluation zur Risikoeinschätzung im Hinblick auf eine
Infektionsgefährdung.
Präventivmaßnahme
Für jeden, auch für Personen ohne Ansteckungsrisiko, wird eine weitere 14 Tage dauernde
Maßnahme in einer Einrichtung mit Sport- und Freizeitmöglichkeiten angeboten. Dies dient
auch der Beruhigung und Absicherung der Rückkehrer selbst, verunsicherter Angehöriger
und sonstiger Menschen in der Umgebung der Rückkehrer. Vornehmlich zielt diese
Maßnahme auf direkt an der Ebola-Bekämpfung eingesetzte Teilnehmer, eine Verpflichtung
zur Teilnahme bedarf noch einer abschließenden Entscheidung durch das BMVg
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Assistierte Selbstbeobachtung
Für Personen ohne konkretes Ansteckungsrisiko (LTStPkt, Führungsunterstützungselement,
Verbindungselemente zu US Joint Force Command, HQ UNMEER) ist die
Präventivmaßnahme nicht zwingend erforderlich. Hier wird empfohlen, zweimal täglich die
Körpertemperatur zu messen und sich bei verdächtigen Symptomen telefonisch beim
zuständigen Truppenarzt bzw. bei der bekannten 24/7 MedInt-Hotline (089 1249 7575) zu
melden. Schließlich können auch andere Tropenerkrankungen ähnliche Anfangssymptome
verursachen (z.B. Malaria).
FAKT ist…
Für Personen, die im Rahmen der Humanitären Hilfe Westafrika keine ungeschützten
Kontakte zu EBOLA-Patienten oder deren Kleidung hatten, besteht definitiv kein
Ansteckungsverdacht!
Für medizinisches Personal, welches unter Schutzbedingungen gearbeitet hat, gibt es eine
assistierte Selbstbeobachtung. Das heißt, dass Gesundheitswerte (Körpertemperatur,
Symptome) regelmäßig abgefragt werden, um frühzeitig eine drohende Infektion erkennen
zu können.
FAKT ist…
Für Personen, die im Rahmen des EBOLA-Ausbruchsgeschehens unter den
vorgegebenen Schutzmaßnahmen tätig waren, gelten keine Zwangsmaßnahmen nach
Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Was passiert, wenn man doch einen direkten Kontakt zu Kranken
hatte?
Zuerst einmal ist Kontakt nicht gleich Kontakt. Virusmaterial auf intakter Haut führt eher
selten zu einer Infektion, wogegen Nadelstichverletzungen, virushaltige Körperflüssigkeiten
auf der Schleimhaut (Mund, Auge, offene Wunden, Sexualkontakte) eine hohe
Wahrscheinlichkeit für eine tatsächliche Infektion haben.
FAKT ist…
Wer einen ungeschützten „EBOLA-Kontakt“ hatte, muss diesen melden und sollte
innerhalb von 48 nach Deutschland zurückgeführt werden.
Für diesen Fall werden in Deutschland Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
eingeleitet. Handelt es sich um einen Hoch-Risiko-Kontakt, werden Quarantänemaßnahmen
eingeleitet, die die betroffene Person in einer geeigneten Einrichtung unter Beobachtung
stellt.
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Im Falle des Auftretens typischer Symptome kann dann schnell über spezifische
Laboruntersuchungen festgestellt werden, ob es sich um eine EBOLA-Infektion handelt und
die notwendige Behandlung eingeleitet werden.
Wie soll sich Ihr Angehöriger verhalten, wenn er nach Rückkehr
Symptome entwickelt, die auch bei EBOLA auftreten können?
EBOLA-typische Anfangssymptome, wie z.B. Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und
Gliederschmerzen, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen können bei Rückkehrern aus WestAfrika immer Zeichen einer schwerwiegenden Erkrankung (z.B. Malaria) sein und müssen
verzugslos abgeklärt werden.
Alle Rückkehrer mit Fieber müssen sich verzugslos beim Truppenarzt melden. Außerhalb
der Behandlungszeiten ist die bekannte 24/7 MedIntel-Hotline zu Rate zu ziehen
(089-1249-7575).
Denken Sie bitte daran, bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung auf den
Tropenaufenthalt und die jeweilige Tätigkeit bei dieser humanitären Mission hinzuweisen.
Für medizinisches Personal sind größere Vorsichtsmaßnahmen zu empfehlen, da ein
unbemerkter Kontakt in der Behandlung ein geringes Restrisiko für eine Ansteckung birgt.
FAKT ist…
Behandlungspersonal, welches unter Schutz gearbeitet hat und Verdachtssymptome
entwickelt, informiert die Hotline des Amtsarzt Bw EBOLA (AABw EBOLA) … dieser
legt mit ihm das weitere Vorgehen fest.
Gegebenenfalls sind besondere Schutzmaßnahmen (Selbstisolierung, Laboruntersuchung,
etc.) erforderlich.
Was passiert, wenn bei meinem Angehörigen in Westafrika ein
EBOLA-Verdacht auftritt?
Sollte es dazu kommen, dass der Verdacht einer Erkrankung auftritt, ist hierzu vorgesehen,
den Erkrankten noch im frühen Stadium nach Deutschland zu transportieren. Für diesen Fall
sind spezielle Transportisolatoren vorhanden.
Erkrankte werden nach Rückkehr unverzüglich in eines der spezialisierten
Behandlungszentren verlegt, über die Deutschland verfügt und dort nach dem aktuellen
Stand der Wissenschaft optimal therapiert.
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Und zum Schluss… Was hat sich zum ersten Merkblatt geändert?
Zunächst wurde aus großer Vorsicht und auf Grundlage der ersten verfügbaren Erkenntnisse
beim Umgang mit eingesetztem Behandlungspersonal eine „routinemäßige Quarantäne“ für
diesen Personenkreis angestrebt.
Nach Auswertung der Erfahrungen seitens WHO und von Hilfsorganisationen, insbesondere
der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ (MSF1) sowie rechtlicher Prüfung ist dieses weder
fachlich-infektiologisch nötig noch möglich.
Mittlerweile ist klar, dass die von WHO/MSF angewendeten Schutzmaßnahmen wirksam
sind und werden daher auch von der Bundeswehr und dem DRK komplett übernommen.
Deren Arbeitsprotokolle haben bisher trotz erheblicher Belastung zu einem sehr geringen
Risiko geführt.
Es ist unser Bestreben, unsere Rückkehrer und ihre Angehörigen bestmöglich zu schützen.
Dennoch muss zwischen diesen Schutzmaßnahmen und der Verhältnismäßigkeit von
Einschränkungen der Grundrechte ein vernünftiger Ausgleich bestehen. Bei
verantwortungsvollem Umgang mit einem nie auszuschließenden statistischen Restrisiko
kann dies gefahrlos gelingen.
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Médicin sans Frontière
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