Legionellen - Landratsamt Schwarzwald-Baar

Werbung
Merkblatt
Legionellen
Erreger:
Legionellen sind Bakterien, welche schwerwiegende Lungenerkrankungen verursachen können.
In der Bundesrepublik wird von bis zu 15 000 – 30 000 Legionärskrankheiten pro Jahr ausgegangen.
Reservoir:
Legionellen werden weltweit im Süßwasser, nicht aber im Meerwasser gefunden. Ihr Vorkommen
wird entscheidend von der Wassertemperatur beeinflusst. Ideale Bedingungen für die Vermehrung der Legionellen bestehen bei Temperaturen zwischen 25 und 50 °C. Sie können auch in
kaltem Wasser vorkommen, sich dort jedoch nicht in nennenswertem Maße vermehren.
Infektionsweg:
Die im Wasser vorhandenen Legionellen führen nicht zu einer direkten Gesundheitsgefährdung.
Erst die Aufnahme von Erregern durch Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (z.B.
beim Duschen, in klimatisierten Räumen oder in Whirlpools) kann zur Erkrankung führen.
Zumeist sind Wassersysteme die Infektionsquelle, da an den von wasserbenetzten Oberflächen
(z.B. Rohre, Armaturen oder Klimaanlagen) ideale Bedingungen für die Vermehrung von Legionellen herrschen.
Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht beobachtet.
Inkubationszeit:
Die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Legionärskrankheit (Legionellose mit Lungenentzündung) beträgt in der Regel ca. 2–10 Tage.
Die Inkubationszeit des Pontiac Fiebers (Legionellose ohne Lungenentzündung) beträgt ca. 5 –
66 Stunden.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich. Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht vor allem bei Nutzung von älteren, schlecht gewarteten oder auch nur zeitweilig genutzten
Warmwassersystemen, in denen Legionellen angesiedelt sind.
Symptome:
Es gibt zwei verschiedene Krankheitsformen:
1. Das sogenannte „Pontiac-Fieber“, das ähnlich wie eine Grippeerkrankung verläuft. Es kommt
zu einer Entzündung der oberen Atemwege mit hohem Fieber sowie Kopf- und Gliederschmerzen. Die Erkrankung bildet sich spontan innerhalb weniger Tage zurück. Hier tritt keine Lungenentzündung auf. Eine symptomatische Behandlung reicht aus.
2. Die sogenannte „Legionärskrankheit“ beginnt mit den gleichen Beschwerden, aber es steht
ein schwerer Verlauf mit Lungenentzündung im Vordergrund.
Trotz möglicher Antibiotikabehandlung liegt die Sterblichkeit bei etwa 10 – 15 %.
Seite 2
Therapie:
Es stehen wirksame spezielle Medikamente (Antibiotika) zur Verfügung.
Erregernachweis:
Die geeignete Nachweismethode ist eine kulturelle Erregerisolierung. Bei Erkrankten kann der
Erreger im Urin oder Auswurf (Sputum) nachgewiesen werden. Wassersysteme werden mittels
einer Wasserprobe auf das Vorhandensein von Legionellen untersucht.
Maßnahmen für Erkrankte und Kontaktpersonen:
Es bestehen keine Einschränkungen. Eine Wiederzulassung in einer Gemeinschaftseinrichtung ist
ohne ärztliches Attest möglich. Das Gesundheitsamt ist bei Auftreten einer Erkrankung zu informieren, da eine Untersuchung und ggf. auch Sanierung verunreinigter Wassersysteme erfolgen
muss.
Vorbeugende Maßnahmen:
Grundsätzlich ist es wichtig, eine Stagnation des Wassers (in der Leitung stehendes Wasser) in
einem Temperaturbereich von 25 - 50C° zu vermeiden. Am Boilerausgang sollte mindestens eine
Temperatur von 60°C erreicht werden. Am Wasserhahn sollte die Warmwassertemperatur
über 55°C, die des Kaltwassers unter 20°C liegen. Dies ist vor allem in Kinder- und Altenbetreuungseinrichtungen aufgrund des notwendigen Verbrühungsschutzes und der zu selten genutzten Duschen meist problematisch.
Folgende Hygienemaßnahmen sind empfehlenswert und ohne größere Umstände durchführbar:
Duschanlagen:
o War eine Dusche längere Zeit nicht in Benutzung, sollten Sie vor dem Duschen einige Minuten lang heißes Wasser ablaufen lassen, das Fenster öffnen und sich aufgrund der Aerosolbildung möglichst nicht im unmittelbaren Duschbereich aufhalten.
o Aus nicht oder nur selten genutzten Duschen kann beispielsweise regelmäßig Putzwasser
entnommen werden. Die Leitung wird hierdurch gespült und es entsteht kein Stagnationswasser.
Duschköpfe, Perlatoren, Strahlregler
o Durch regelmäßiges Reinigen und Entkalken der Duschköpfe, Perlatoren und Strahlregler
kann ebenfalls das Legionellenrisiko minimiert werden. Je nach Wasserqualität, Zustand
des Warmwassernetzes, Temperaturbedingungen und Effektivität der durchgeführten
Wartungsarbeiten sollte monatlich bis vierteljährlich eine Reinigung erfolgen. Auch größere Reinigungsintervalle sind bei optimalen Vorraussetzungen denkbar.
Duschschläuche
o Ihre besondere Aufmerksamkeit sollte vor allem den Duschschläuchen in nicht oder nur
sehr selten genutzten Duschen gelten. Aufgrund des Standwassers in Kunststoffschläuchen ist hier besonders mit Keimwachstum und somit dem Auftreten von Legionellen zu
rechnen. Wenn Duschschläuche für längere Zeit nicht benutzt werden, sollten sie demontiert, gereinigt und trocken gelagert werden. Im Einzelfall kann eine Reinigung der
Duschschläuche in selten genutzten Duschen mit Desinfektionsmittel empfehlenswert
sein. Eine Vorrichtung, welche es ermöglicht, die Schläuche nach Gebrauch leerlaufen zu
lassen, wäre alternativ denkbar.
Seite 3
Spülen der Hausleitung und Vermeidung von Stagnationswasser und Aerosolbildung
o Durch das Aufdrehen- und Ablaufen lassen des Wassers der Wasserentnahmestellen
(Wasserhähne, Duschen etc.) werden die Leitungen gespült und somit Stagnationswasser
vermieden. Außerdem kann durch Duschen im Schwall oder Baden in der Wanne die Aerosolbildung deutlich vermindert werden.
Thermische Desinfektion
o Die thermische Desinfektion ist eine Möglichkeit, vorhandene Legionellen in Hausleitungen abzutöten. Dazu muss der Warmwasserbereiter so betrieben werden, dass noch
70°C heißes Wasser in den Leitungen fließt. Dabei ist an den Verbrühungsschutz zu denken, ggf. sollten hierfür betriebsarme Zeiten genutzt werden. Für eine wirksame Durchführung sind alle Warmwasserentnahmestellen für mindestens 3 Minuten zu öffnen. Somit werden Leitung und Armatur gleichzeitig gespült, thermisch desinfiziert und Legionellen abgetötet.
o Zur Vorbeugung können diese Maßnahmen wöchentlich, monatlich oder nur vierteljährlich
erforderlich sein. Die Temperaturen an den Auslaufstellen sollten hierbei gemessen und
dokumentiert werden.
Gesetzliche Vorgaben:
o Die Trinkwasserverordnung (TrinkWVO) enthält seit 2011 eine Anzeige- und Untersuchungspflicht für Großanlagen der Trinkwasserinstallation in Gebäuden.
o Bei öffentlichen Gebäuden besteht eine Anzeigepflicht und eine Pflicht zur jährlichen Untersuchung. Darunter fallen zum Bespiel Kinderbetreuungseinrichtungen oder Pflegeheime.
o Bei gewerblich betriebenen Anlagen besteht keine Anzeigepflicht und ein Untersuchungsintervall von drei Jahren. Hierunter fallen z.B. vermietete Mehrfamilienhäuser.
o Bei Überschreitung von 100 Legionellen pro 100 ml oder Feststellung einer Erregerbesiedlung im Hochrisikobereich muss eine sofortige Meldung an das Gesundheitsamt und Abhilfemaßnahmen unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik veranlasst werden. (Arbeitsblatt DVGW W 551)
Meldepflicht:
Gemäß § 7 Abs. 1 Infektionsschutzgesetzt (IfSG) ist der direkte und indirekte Nachweis der
Erreger vom Labor namentlich zu melden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: September 2015
Herunterladen