Informationen zur den Leistungskurswahlen

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Leistungskurswahlen am KKG
Abiturjahrgang 2019
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
2
Die gymnasiale Oberstufe G8
Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II)
Abiturprüfungen (Block II)
Zulassung zu den Abiturprüfungen
2. Jahr der Qualifikationsphase
1. Jahr der Qualifikationsphase
FHR
schul. Teil
(Block I)
die erbrachten
Leistungen zählen für die
Abiturnote
Versetzung (mittlerer Schulabschluss)
Einführungsphase
inhaltliche und methodische Vorbereitung der Qualifikationsphase
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
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Die gymnasiale Oberstufe für den BG 8 im Überblick
Block II: Abiturprüfung
Abiturprüfung:
(mind. 100 P., höchstens 300 P.)
2 Fächer aus D, M, FS
1.
LK
Abdeckung der 3 Aufgabenfelder
2.
LK
3.
Fach
4.
Fach
Schullaufbahnberatung
und -planung von der EF
bis zum Abitur
Block I: Zulassung: 35 – 40 Kurse für die Berechnung: mind. 200 P.,
höchstens 600 P.
FHR
schul.
Teil
Q1
Versetzungsgrundlage:
10 Fächer
Versetzung, mittlerer Schulabschluss
Fachober
schulreife
Zentrale
Klausuren
EF
Belegung von mindestens
38 anrechenbaren Kursen
(8 LK plus mind. 30 GK)
• z.B. GK-Bereich: 7 + 7 + 8 +
8
• Vertiefungskurs nicht
anrechenbar
• Projektkurs anrechenbar
(wie 2 GK)
Belegung von 38 – 40 anrechenbaren Kursen
Fortführung als GK oder LK verpflichtend:
•
durchgehend bis zum Abitur:
D, M, eine FS, eine GW, eine NW, SP,
zweite FS oder zweites nw-tc. Fach
•
mind. bis Ende Q1:
KU/MU (bzw. Ersatzkurse in Q2)
RE (ersatzweise PL)
Q2
D
M
D
M
f FS
KU/M
U
GW
NW
RE
(PL)
SP
Qualifikationsphase:
NW/
FS
Wahlfach
Wahlfach
VK
f FS
KU/M
U
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GW
NW
RE
(PL)
SP
NW/
FS
Wahlfach
VK
Wahlfach
VK
VK
Vertiefungskurs (VK)
nicht
versetzungsrelevant.
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Wochenstunden und Kurse für G8
Ein Kurs entspricht der Belegung
eines Faches in einem Halbjahr
Anzahl der Wochenstunden in der gymn. Oberstufe:
insgesamt 102
(Geringfügige Überschreitung im Rahmen der bestehenden Blockung
möglich, jedoch ohne Anspruch);
Bandbreite je Jahrgangsstufe: 32 – 36 Wochenstunden
(durchschnittlich also 34 Wochenstunden).
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Überlegungen zur Belegung der Fächer
Geschichte und Sozialwissenschaften( APO-GOSt §11.3.1-5)
Wenn im geisteswissenschaftlichen
Aufgabenfeld II neben Geschichte
und Sozialwissenschaft ein drittes
Fach in der EF belegt wird, können
Geschichte und Sozialwissenschaften
am Ende der Q 1.2 abgewählt
werden.
Wenn Geschichte und
Sozialwissenschaft nicht in der EF
belegt werden, dann müssen sie in
der Q 2.1 und Q 2.2 als
Zusatzkurse belegt werden
Erinnert euch!!!
Wenn im geisteswissenschaftlichen Aufgabenfeld II neben
Geschichte und Sozialwissenschaft ein drittes Fach in der EF belegt
wird, können Geschichte und Sozialwissenschaften nur dann am
Ende der EF abgewählt werden, wenn sie in der Q 2.1 und Q 2.2 als
Zusatzkurse belegt werden
Selbstverständlich kann mit Geschichte oder Sozialwissenschaften
die Verpflichtung zur durchgehenden Belegung eines Faches aus
dem geisteswissenschaftlichen Aufgabenfeld erfüllt werden.
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Fremdsprachen in der Oberstufe
Eine in der Sekundarstufe I begonnene und in der EF fortgeführte
Fremdsprache wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Q2 belegt
und gelernt.
Das können bei uns die Sprachen
Englisch (in der 5 angefangen),
Französisch (in der 6 oder 8
angefangen) oder Spanisch (angefangen
in der 8) sein.
Statt der fortgeführten Fremdsprache aus der Sekundarstufe I kann man in der
EF aber auch eine ganz neue Fremdsprache wählen. Diese muss bis zum Ende
der Q2 in einem vierstündigen Grundkurs belegt werden. Eine aus der
Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache muss dann bis zum Ende der EF
belegt werden. Bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt und Belegung der neu
einsetzenden Fremdsprache könnten Englisch, Französisch oder Latein nach der
EF also abgewählt werden. Achtung: Die in der OS neu einsetzende
Fremdsprache kann nicht als Leistungskurs gewählt werden!!
Bei uns ist für
diesen Fall
Spanisch im
Angebot.
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Alternativen zur Belegung einer Fremdsprache
in der Sekundarstufe II( APO-GOSt §11.2.2-3)
Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können
zur Erfüllung der Pflichtbedingung der fortgeführten Fremdsprache am
Ende der EF eine Feststellungsprüfung bei der oberen
Schulaufsichtsbehörde ablegen, wenn sie am Ende der Sekundarstufe I
an der Feststellungsprüfung teilgenommen haben.
Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I keinen
fortlaufenden Pflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache
erhalten haben, müssen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
in der EF eine 2. Fremdsprache beginnen und diese in der Q1 und Q2
bis zum Ende der Q2 kontinuierlich vierstündig fortsetzen.
Das heißt: Spanisch lernen,
und zwar in vierstündigen
Kursen und schriftlich, bis
zum Ende der Q2.
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Verweildauer
Wie lange darf ich
in der Oberstufe
bleiben?
Selbstverständlich
solltest du die Oberstufe
in drei Jahren schaffen.
Du darfst allerdings auch
eine Ehrenrunde drehen,
d.h. ein Jahr darfst du
wiederholen, wenn du die
geforderten Leistungen
nicht erbringst.
Wird der
Auslandsaufenthalt
mitgerechnet?
Was ist, wenn ich
durchs Abitur falle?
Wird mir dann noch
ein 5. Jahr
genehmigt?
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Wenn du das Abi
nicht bestehst,
darfst du die Q2
wiederholen, auch
wenn du schon
einmal eine
Ehrenrunde in der
OS gedreht hast
Der
Auslandsaufenthalt
wird auf die
Verweildauer
angerechnet.
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Die Qualifikationsphase
pro Halbjahr
2 Leistungskurse
9 Gk (Reli und ZK sind je nur 2)
oder 8 Gk und
1 Projektkurs (zwei Halbjahre)
Projektkurse????
Was ist das eigentlich?
Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet.
Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet.
Ausnahmen:
neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs möglich)
Vertiefungskurse und Projektkurse: 2-stündig (Achtung: Zustandekommen
hängt vom Angebot der Schule bzw. der Nachfrage der Schülerinnen und Schüler ab)
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Projektkurse

Angebot in der Qualifikationsphase.

Zweistündiger Jahreskurs, ggf. auch schuljahresübergreifend (Q1/Q2).

Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der
Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend.

Die Belegung ist optional, sofern die Schule im Rahmen ihrer Profilbildung
nichts anderes entscheidet.

Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen
oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach).

Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans.

Leistungsnachweise sind auch in Gruppenarbeiten möglich.

Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit.
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Projektkurs: Leistungsnachweise
a) Kursabschlussnote
Jahresnote - 50/50 aus:
„SoMi-Note“
(Endergebnis der Leistungen
des 1. und 2. Halbjahres)
Prozessergebnisse:
Unterrichtsbeiträge
Organisations- und
Planungsleistungen
Portfolio
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Dokumentation:
Kursarbeit plus
begleitende Präsentation
und/oder Produkt
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Projektkurs: Leistungsnachweise
b) besondere Lernleistung
Abschlussnote aus:
Dokumentation:
Kolloquium
Kursarbeit plus
begleitende Präsentation
und/oder Produkt
im Zusammenhang
mit den
Abiturprüfungen
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Die Qualifikationsphase – Pflichtfächer § 11 APO GOSt
(als Grundkurs oder Leistungskurs)
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Abiturfächer
• Alle Schülerinnen und Schüler legen das Abitur in 4 Fächern ab
• Das erste und das zweite Abiturfach sind die
Leistungskursfächer
• Drittes und viertes Abiturfach werden zu Beginn der Q2
verbindlich festgelegt
• Es können grundsätzlich nur Fächer gewählt werden, die schon
in der EF belegt worden sind und in denen ab der Q1 Klausuren
geschrieben werden.
• Im ersten, zweiten und dritten Abiturfach wird eine schriftliche
Prüfung abgelegt, im vierten Abiturfach wird mündlich geprüft.
• Im vierten Abiturfach wird in Q2.2 keine Klausur mehr
geschrieben.
• Gibt es Abweichungen(4 Punkte und mehr) zwischen der
Vorbenotung und der Abiturklausurnote, finden auch im ersten,
zweiten und dritten Abiturfach mündliche Prüfungen statt.
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Wahl der vier Abiturfächer
(2 LK und 2 GK)
Bedingungen:
1.Zwei Fächer aus dem Kanon: „Deutsch, Mathematik,
Fremdsprache“
1.Abdeckung aller drei Aufgabenfelder (Kunst oder Musik
können das erste Aufgabenfeld alleine nicht abdecken.)
1. Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte
Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein.
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Konsequenzen aus den Bedingungen für die Wahl
der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS):
Folgende Abiturfachkombinationen sind – unabhängig von
der Wahl als LK oder GK – ausgeschlossen:
- zwei Naturwissenschaften
- Naturwissenschaft + Sport
- Naturwissenschaft + Kunst/Musik
 Folgende Kombinationen bedingen




die Wahl
die Wahl
die Wahl
die Wahl
von
von
von
von
als Abiturfach:
Kunst oder Musik als Abiturfach
Sport als Abiturfach
zwei Fremdsprachen als Abiturfächer
zwei Gesellschaftswissenschaften als Abiturfächer
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Veranschaulichung von Wahlmöglichkeiten aufgrund der Bedingungen für
die Wahl der Abiturfächer
Ja, so leuchtet‘s mir
2 Fächer aus D, M, FS (Bedingung 1)
Abdeckung aller drei Aufgabenfelder (Bedingung 2)
ein, warum man gar
nicht zwei
Naturwissenschaften
wählen kann
Beispielwahl 1: D und M (Bedingung 1)erfordert die Wahl:
(Bedingung 2)+ 1 Fach aus Aufgabenfeld II +( NW)/(Ku)/( Mu)/ FS /Sp
Beispielwahl 2: M und FS (Bedingung 1)erfordert die Wahl:
(Bedingung 2)+ 1 Fach aus Aufgabenfeld II +( NW) /(Ku)/( Mu) / D/FS /Sp
Beispielwahl 3: D und FS (Bedingung 1)erfordert die Wahl:
(Bedingung 2)+ 1 Fach aus Aufgabenfeld II +(Bedingung 2):(NW) oder M
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Veranschaulichung von Wahlmöglichkeiten aufgrund der Bedingungen für
die Wahl der Abiturfächer
Ja, so kann ich mir
merken, unter
welchen
Bedingungen ich
verpflichtet bin,
Mathematik zu
wählen
2 Fächer aus D, M, FS
Abdeckung aller drei Aufgabenfelder
 Veranschaulichung für die Obligatorik von Mathematik als Abiturfach:
Beispielwahl 4: FS und FS erfordert die Wahl:
+ 1 Fach aus Aufgabenfeld II
+M
D geht nicht, da alle drei Aufgabenfelder
abgedeckt werden müssen)
NW geht nicht, da zwei Fächer aus D, M, FS
sein müssen.
Beispielwahl 5: KU o. MU und FS o. D erfordert die Wahl:
+ 1 Fach aus Aufgabenfeld II
+M
NW geht nicht, da zwei Fächer
aus D, M, FS sein müssen.
Beispielwahl 6: Gw und Gw erfordert die Wahl:
+ 1 Fach aus Aufgabenfeld I
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+M
NW geht nicht, da zwei Fächer
aus D, M, FS sein müssen.
Abschluss der Oberstufe
Gesamtqualifikation
Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist an eine
Gesamtqualifikation gebunden.
Diese erwerben Sie in zwei Blöcken:
 den Leistungen in den Fächern der Qualifikationsphase
(Block I)
+
 den Leistungen in den Abiturprüfungen
(Block II)
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Berechnung der Gesamtqualifikation
Basis: 38 Kurse/102 Wochenstunden
(Jahresdurchschnitt 34 Wstd. in der EF, Q1 und Q2)
Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte)

Einbringung der Noten von 35 – 40 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase.

Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt.

Leistungskurse werden bei der Zahl der Schulhalbjahresergebnisse (S) doppelt, Grundkurse einfach
gewertet.

Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet
werden.

Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40; z.B.: 215 : 43 (27 GK plus 8 LK) x 40 = 200
E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I
P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren
S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt).
Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte):
Leistungen in den 4 Fächern der Abiturprüfung (je fünffache Wertung)
Bei Einbringung von besonderen Lernleistungen werden die Fächer vierfach gewertet, die besondere Lernleistung
in vierfacher Wertung hinzugefügt.
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Anzahl der zu belegenden Kurse
 Es müssen in der Q1 und Q2 insgesamt mindestens 38
Kurse belegt worden sein, also
 acht Leistungskurse und
 mindestens 30 Grundkurse.
 Von den 38 Kursen darf kein Kurs mit 0 Punkten
abgeschlossen werden.
 Die Abschlussnoten der 38 Kurse müssen nicht alle in
die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
Zulassung zum Abitur – Leistungsdefizite ( = weniger als 5 Punkte)
bei Einbringung von allen 4 Kursen der Abiturfächer
Wenn man also 8 Defizite verbockt hat,
muss man alle 38 Kurse, die man ja
mindestens belegt haben muss, in die
Gesamtqualifikation einbringen.
Bei Einbringung von:
35 - 37 Kursen:
38 - 40 Kursen:
7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite
8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite
Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
Die 200 Punkte in Block I sowie die 100 Punkte in Block II entsprechen einem Durchschnitt von
glatt ausreichenden Leistungen (das sind durchschnittlich 5 Punkte) in allen in die
Berechnung eingebrachten Kursen. Defizite in einem Bereich können demnach in gewissem
Umfang durch höhere Punktzahlen in anderen Kursen ausgeglichen werden.
Wer die Bedingungen nicht erfüllt, wird nicht zur Abiturprüfung zugelassen und muss das letzte Jahr der
Qualifikationsphase wiederholen. Würde dadurch bis zur Zulassung zur Abiturprüfung die
Höchstverweildauer von vier Jahren überschritten, muss der/die Schüler/in das Gymnasium verlassen
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Fächer, deren Noten in die Gesamtqualifikation
eingebracht werden müssen § 28 APO GOSt
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 Deutsch (4x)
 eine Fremdsprache (4x)
 Schwerpunkt: Fremdsprache (+ 2x aus Q2)
 Geschichte als ZK (2x)
 Sozialwissenschaften als ZK (2x)
 ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (4x)
 wenn Geschichte oder Sowi das
gesellschaftswissenschaftswissenschaftliche Fach (4x)




Kunst, Musik oder Literatur (2x)(zwei aufeinander folgende Halbjahreskurse)
Religion oder Philosophie (2x) (die zwei fortgeführten Gk aus EF)
Mathematik (4x)
{ können bei der
Naturwissenschaft(4x)
 Schwerpunkt Naturwissenschaft (+ 2x aus Q2)
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Noteneinbringung getauscht
werden, wenn die erste NW z.B.
in der Q2 notenmäßig besser
ausfällt, §28, VV31
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Die Noten der Fremdsprachen nach § 28 APO GOst,
4 und 5, die in Block I eingebracht werden müssen.
§ 28 APO GOst, 4: betrifft Schülerinnen und Schüler, die
in der Sek I keinen Unterricht in einer zweiten
Fremdsprache erhalten haben: SuS, die ihre
fremdsprachlichen Pflichtbedingungen durch ihre aus der Sek I
fortgeführte Fremdsprache (z.B.Englisch) bis zum Ende der Q2
erfüllen (also Englisch und Spanisch bis Ende Q2), müssen die
Spanischnoten aus Q2.1 und Q2.2 einbringen
§ 28 APO GOst, 5: SuS, die ihre fortgeführte Fremdsprache
(z.B.Englisch) am Ende der EF abschließen und nur Spanisch bis
zum Ende der Q2 belegen, müssen die Spanischnoten aus Q1.1,
Q1.2, Q2.1 und Q2.2 einbringen
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25
Erklär mir
jetzt doch mal
gaaaanz
laaaaangsam,
wie man die
Punkte in
Block I
berechnen
kann.
Klaro , mach‘ ich. Ich erkläre erst
die einzelnen Schritte und dann
erkläre ich das Ganze auch noch
einmal an Beispielbelegungen.
Also pass auf!
Weitere Informationen unter
https://www.schulministerium.nrw.de/
docs/Schulsystem/Schulformen/
Gesamtschule/Kontext/Merkblaetter/
Merkblatt_G8_zur_Berechnung_der_Gesamtqualfikation.pdf
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Schritte zur Berechnung von Block I
1. Schritt: Überprüfung von 4 Voraussetzungen
 Überprüfen ob alle Pflichtbelegungen gemäß § 28 APO-GOSt
B erfüllt sind (s. Folien 21,23 und 24)
 Nachzählen, ob mindestens 38 anrechenbare Kurse (30 GK und
8 LK belegt wurden)
 Überprüfen, ob keiner der Kurse, die eingebracht werden
müssen (§ 28), mit null Punkten abgeschlossen wurde.
 Die Defizite nachzählen: willst du 35 –37 Kursen einbringen,
darf es 7 Kurse mit weniger als 5 Punkten geben, darunter
höchsten 3 LK, kannst du 38 – 40 Kurse einbringen, darf es 8
Kurse mit weniger als 5 Punkten geben,
darunter höchstens 3 LK
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
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Schritte zur Berechnung von Block I
2. Schritt:
 Festlegung von mindestens 35
anrechenbaren Kursen
(27 Gk und 8 Lk)
Kapier ich nicht! In
Schritt 1 hast du
noch erklärt, ich soll
mindestens
38 Kurse
nachweisen, jetzt
nur noch 35.
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
Ja, 38 Kurse musst du
mindestens nachweisen,
aus denen du 35 wählen
kannst, deren
Ergebnisse, also Noten
in Block I berechnet
werden sollen.
Selbstverständlich
müssen zu diesen 35
deine Abifächer gehören
und alle Pflichtfächer
nach §28.
28
Schritte zur Berechnung von Block I
3. Schritt:
Addition der Punkte in den 35 Kursen zu
einer Gesamtpunktzahl, Leistungskurse
zählen doppelt, Grundkurse einfach. Ein
Projektkurs kann nur eingebracht
werden, wenn beide Halbjahreskurse
eingebracht werden.
????
Blöde Rechnerei!!
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Schritte zur Berechnung von Block I
4. Schritt:
Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl bei 35
Pflichtkursen (27 Gk, 8 Lk) E I:
Division der Gesamtpunktzahl P durch 43(ergibt sich
aus 27 plus 2 x 8) S
Anwendung der Formel zur Ermittlung der vorläufigen
Gesamtpunktzahl (s. Folie 22): E I = (P : S) x 40
????
Blöde Rechnerei!!
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
30
Schritte zur Berechnung von Block I
5. Schritt:
Ermittlung weiterer anrechenbarer Kursergebnisse, die
über der bisher ermittelten durchschnittlichen
Punktzahl liegen (maximal 5 Kursergebnisse, da
insgesamt höchstens 40 anrechenbare Kursergebnisse in
die Berechnung von Block I eingebracht werden dürfen)
Addition der jeweiligen zusätzlichen Punkte zur
bisherigen Gesamtpunktzahl bei 35 Kursen, Berechnung
der durchschnittlichen Punktzahl.
????
Blöde Rechnerei!!
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
31
Schritte zur Berechnung von Block I
6. Schritt:
Ermittlung der Gesamtpunktzahl für die Zulassung
zum Abitur (Block I) unter nochmaliger Anwendung
der Formel:
E I = (P : S) x 40
Die Gesamtpunktzahl für Block I beträgt mindestens
200 Punkte und höchsten 600 Punkte.
Blöde Rechnerei!!
Gibt‘s da kein
Programm für?
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
Na klar, da wird‘s ein
Programm geben, aber du
musst doch wissen, wie
deine Abiturzulassung
berechnet wird, damit du
weißt, was du in der
Qualifikationsphase leisten
musst.
ich seh‘ so
viele
Sternchen
Die mit Sternchen gekennzeichneten
Kurse sind die anrechenbaren
Kurse.
32
Schritte zur Berechnung von Block I
Beispiellaufbahn
1.
2.
Überprüfung der Pflichtbelegung nach §28. Die Kurse
sind grau hinterlegt (vergl. hierzu Folie 24)
Prüfung, ob genügend Kurse (mind.35) anrechenbar sind
(Vertiefungsfächer und Kurse mit 0 Punkten sind nicht
anrechenbar) :  hier 40 anrechenbare Kurse, alle mit
Sternchen versehen.
3.
4.
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Feststellung, ob die zulässige Anzahl der Defizite
überschritten wurde.  Nein, es gibt nur 2 Defizite in PL.
Berechnung des Punktedurchschnitts : 27 Gk-Ergebnisse
und 8 Lk-Ergebnisse (s. Kurse mit einem! Sternchen)
(Leistungskurse zählen doppelt!):
a) Leistungskursbereich:
49 Pkte x 2 = 98 Pkte.
b) Grundkursbereich:
187 PKte.
c) Summe
285 Pkte.
d) Durchschnitt: 285 : 43 (27 Gk und 16 Lk (doppelt)) = 6,6279 P.
e) Anwendung der Formel: (285 : 43) x 40 = 265,1
5. Verbesserung des Durchschnitts: Prüfung, ob weitere
Wahlkurse über dem errechneten Durchschnitt von 6,6 P
liegen:  Ja(s. Gk mit**: Ch (Q 1 und Q 2); Sp (Q 2.2) (zus.
39 P);
6.
Berechnung des Endergebnisses aus Block I
a) Addierung der Kurse aus 5 zum Ergebnis aus 4c:
285 + 39 = 324
b) Anwendung der Formel E I = (P : S) x 40  (324 : 48) x 40 =
270
Ergebnis: Durch die Einbringung von 40 statt 35 anrechenbaren
Kursen erhöht sich die Gesamtpunktzahl um 5 Punkte.
Noch ein
Beispiel?
Beispiellaufbahn
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
33
Ja, damit dir das mal ganz klar
wird. Rechne mal nach!
Schritte zur Berechnung von Block I
im achtjährigen Bildungsgang
33
Noch ein
Beispiel?
34
Ja, hier mal ein Beispiel mit ein
paar Defiziten. Die können nämlich
ganz schön anstrengend werden.
Schritte zur Berechnung von Block I
im achtjährigen Bildungsgang
Beispiellaufbahn
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
34
35
Berechnung des Notendurchschnitts
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
36
Berechnung des Notendurchschnitts
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
37
Wahl der Leistungskurse am KKG
• Für die Wahl der Leistungskurse wird noch einmal ein
Wahlbogen ausgefüllt.
• Die Leistungskurse sind aus den Kursfächern, die am Ende der
Einführungsphase belegt wurden, auszuwählen.
• Das erste Leistungskursfach muss entweder Deutsch, eine aus
der Sek.I fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder eine
Naturwissenschaft sein.
• Das zweite Leistungskursfach ist aus dem Angebot der Schule
frei wählbar. Bei der Wahl sind die Bedingungen für die Wahl der
Abiturfächer zu beachten.
• Fächer, die an unserer Schule nicht als Leistungskursfach
angeboten werden können, sind auf dem Wahlbogen durch ein
Kreuz in der Spalte LK gesperrt.
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
38
Wahl der Leistungskurse am KKG
Lk-Vorwahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
39
Wahl der Leistungskurse am KKG
Aufgrund unserer Erfahrungswerte der letzten Jahre mit dem Wahlverhalten der SuS, werden wir für
die Abiturjahrgänge 2019 und 2020 mit großer Wahrscheinlichkeit folgende
Leistungskurskombinationen anbieten:
Schiene A
Schiene B
Deutsch
Englisch
Physik
Chemie
Erdkunde
Englisch
Mathematik
Biologie
Geschichte
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
40
Wahl der Leistungskurse am KKG
Um die Leistungskurswahlen entsprechend der Schüler- und
Schülerinnenwünsche gestalten zu können, bitten wir auch zu den
gewählten Lk-Fächern eine Alternative, also ein drittes Lk-Fach
anzugeben, falls eins der gewählten Lk-Fächer nicht eingerichtet
werden kann. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der
Kursfrequenzrichtwert von 19,5 SuS, zu dem wir gesetzlich
verpflichtet sind, nicht eingehalten werden kann, d.h. zu wenig
SuS einen Leistungskurs wählen. Die Alternative ist unten auf dem
abzugebenden Wahlbogen zu vermerken.
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
41
Die Abiturprüfung
• Die Abiturprüfung findet in mindestens vier Fächern statt und
zwar in den beiden Leistungskursfächern und in zwei
Grundkursfächern.
• Die Aufgaben für die drei schriftlichen Prüfungen werden zentral
gestellt und sind für alle Abiturientinnen und Abiturienten in
Nordrhein-Westfalen gleich. Die Klausuren werden in jedem
Abiturfach landesweit am selben Tag geschrieben.
• Die Vorbereitung auf diese Prüfungen erfolgt in der
Qualifikationsphase auf der Basis von Vorgaben des
Schulministeriums. Die Vorgaben für die zentralen Prüfungen
können im Internet unter der folgenden Adresse eingesehen
werden:
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
42
Die Abiturprüfung
• Die Arbeitszeit in der schriftlichen Prüfung beträgt in den
Leistungskursfächern 4,25 Zeitstunden (d. h. 4 Zeitstunden und 15
Minuten) und im dritten Abiturfach 3 Zeitstunden.
• Nach den schriftlichen Prüfungen findet die mündliche Prüfung im
vierten Abiturfach statt. Die Aufgaben werden von der Fachlehrkraft
nach Beratung mit dem Fachprüfungsausschuss dezentral gestellt.
Nach einer Vorbereitungszeit von in der Regel 30 Minuten erfolgt die
zweiteilige mündliche Prüfung (Vortrag und Fachgespräch), die
insgesamt mindestens 20, höchstens 30 Minuten dauert.
• Im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht
werden; maximal sind 300 Punkte erreichbar.
Lk-Wahl für 2017/18 Birgitta Jetzek-Berkenhaus
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www.schulministerium.nrw.de
Informationen im Bildungsportal NRW unter „Schulform“ – „Gymnasium“
und unter dem Reiter „Oberstufe“ auf
www.kaethe-kollwitz-gymnasium-wesseling.de
.... und selbstverständlich bei allen Lehrerinnen und Lehrern des Oberstufenteams,
das sind zurzeit: Herr Feldhoff und Herr Siegert (Beratungslehrer der jetzigen EF
2016/17, Abi 2019), Frau Müller und Herr Zobel (Beratungslehrer/in der jetzigen
Q1_Abi 2018), Frau Hassan und Frau Pfeffer (Beratungslehrerinnen der jetzigen
Q2_Abi 2017) und Frau Jetzek-Berkenhaus, Oberstufenkoordinatorin
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Weitere Termine
Abgabe der Wahlbögen
für Q1 2017/2018_Abi 2019: 30.03.2017
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