Brucellosen

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Brucellosen
Definition
Die Brucellose ist eine Infektionskrankheit, die durch
die gram-negativen, aeroben Stäbchenbakterien der
Gattung Brucella verursacht werden. Die Brucellose
tritt sowohl bei Tieren als auch bei Menschen auf
Patrizia Hähnel
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Erreger
Erreger sind unterschiedliche BrucellaSpezies.
 Pasteurella, gramnegative, unbewegliche
Stäbchenbakterien.

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Unterschiedliche Erreger

Brucella abortus (Hauptüberträger Rind)
Es handelt sich um die bei uns häufigste Brucellose.
Sie verursacht den Morbus Bang.

Brucella melitensis (Hauptüberträger Ziege)
Sie kommt vor allem in Regionen vor, wo noch ein enges
Zusammenleben zwischen Mensch und Ziege stattfindet, also
z. B. in Afrika und im Mittelmeerraum.
Brucella melitensis verursacht das Maltafieber.

Brucella suis (Hauptüberträger Schwein)
Bei uns selten.

Brucella canis (Hauptüberträger Hund)
Spielt bei uns praktisch keine Rolle.
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Vorkommen
Weltweit
 In Deutschland selten
 Häufiger in den Mittelmeerländer oder
Südamerika

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Ansteckung
Tiere
 eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.


Grundsätzlich kann die Brucellose aufgrund einer Lebensmittelinfektion
durch infizierte Milch, Milchprodukte oder Fleisch hervorgerufen werden
bzw. durch indirekten oder direkten Kontakt zwischen Tier und Mensch.

Betroffen sind in erster Linie Landwirte, Metzger, Tierärzte, Melker und
Schäfer.

Gelegentlich kommt es durch Touristen zu eingeschleppten Fällen.
Wichtig:
Pasteurisieren zerstört die Erreger. In ungekochten bzw. nicht
pasteurisierten Rohmilch- bzw. Rohmilchprodukten infizierter Tiere
bleiben die Erreger über 6 Monate überlebensfähig (das gilt auch für Schafund Ziegenkäse)!
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Inkubationszeit

meist 10 bis 14 Tage (1 bis 4 Wochen)
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Pathogenese





Erkrankte Tiere scheiden den Erreger symptomlos über den
Harn- und Geschlechtsapparat aus.
Durch das essen von infiziertem Fleisch kann der Erreger
durch die Darmschleimhaut in den Körper gelangen.
durch kontakt mit dem Erkranktem Tier können die Erreger
auch über die Haut, die Schleimhaut oder über die
Augenbindehäute aufgenommen werden
Die Erreger siedeln sich bevorzugt in Leber, Milz,
Lymphknoten, aber auch im Knochenmark und anderen
Organen ab.
In den befallenen Organen bilden sich granulomatöse
Entzündungen, in denen die Erreger lange lebensfähig
verbleiben können.
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Symptome



Vorläuferstadium (Prodromalstadium)
Es kommt zu uncharakteristischen Allgemeinerscheinungen wie
Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Leistungsmangel, Krankheitsgefühl,
Kopf- und Gliederschmerzen.
Dieses Vorläuferstadium fehlt allerdings beim Maltafieber (Brucella
melitensis).
Generalisationsstadium
Es kommt zu Fieber, und zwar entweder zu einem unregelmäßigen
Fieberverlauf oder zu undulierendem Fieber . Leber und Milz sind
geschwollen; es können gastrointestinale Beschwerden auftreten.
Außerdem kommt es zu relativer Bradykardie, Leukopenie und nur
mäßiger Beschleunigung der Blutsenkung.
Organmanifestation
Je nach befallenem Organ können sich in unterschiedlichen
Organen Granulome bilden, z.B. in Leber, Milz und Gelenken. Es
können jedoch auch weitere Organe betroffen sein.
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Undulierendes Fieber

Ein wellenförmiger (undulierender) Verlauf
ist für eine Bakterieninfektion mit
Brucellosen oder auch für Morbus Hodgkin
charakteristisch.
Undulierendes Fieber

Wellenförmige Fieberkurve mit langsamen
Fieberanstieg, hohem Fiber über einige Tage
und langsamen Fieberanfall, einige Fieberfrei
tage und dann wieder von vorne
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Verlaufsformen
Akuter Verlauf, das heißt kürzer als 3
Monate.
 Subakuter Verlauf, das heißt 3 bis 12
Monate.
 Chronischer Verlauf, das heißt länger als
12 Monate.

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Kompliaktion
Es können fast alle Organe von den
Brucellen befallen werden
 Blutungsneigung
 Endokarditis

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Differenzialdiagnose

fieberhafte Infekte anderer Ursachen z.B
Malaria,
Typhus,
Mononucleosis infectiosa,
Borreliose
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Vorbeugung
Pasteurisierung der Milch
 Impfung von Rindern
 regelmäßige Kontrolle der Tierbestände

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Schulmedizinische Therapie

Antibiotika
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Meldepflicht und Behandlungsverbot
Meldepflicht
 Für Heilpraktiker besteht keine
Meldepflicht.
Jedoch ist der Erregernachweis für Ärzte
gem. §7 IfSG meldepflichtig.
Behandlungsverbot
 Für Heilpraktiker besteht Behandlungsverbot
gem. der §§ 24 und 7 IfSG.
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