EG-Sicherheitsdatenblatt

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EG-Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt gemäß VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-V) Anhang II und Bekanntmachung
220 - Sicherheitsdatenblatt
Lilly Deutschland GmbH
Handelsname:ALIMTA® (100 mg / 500 mg) Pulver zur Herstellung eines Konzentrates zur Herstellung einer Infusionslösung
Erstellt am: 03.12.2004
Zuletzt überarbeitet am: 01.09.2015 (Version 4)
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1
Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Bezeichnung des Stoffs oder der Zubereitung
Handelsname:
ALIMTA® (100 mg / 500 mg) Pulver zur Herstellung eines Konzentrates zur Herstellung einer Infusionslösung
Lilly Produktcodes:
VL7623, VL7640
Lilly Substanznummer:
000004273779
Verwendung:
Das Produkt dient als Zytostatikum bei der Krebstherapie
Angaben zum Hersteller / Lieferanten
Firma:
Auskunftgebender Bereich:
Notrufnummer:
2
Lilly Deutschland GmbH
Werner-Reimers-Str. 2 - 4, 61352 Bad Homburg
Tel.: +49 06172-273-0; Fax: +49 06172-273-2030
Medizinische Information, Tel: +49 (0)6172-273-2222;
Fax: -2030
+49 (0)6172-934777
Mögliche Gefahren
2.1 Allgemeines:
Das Zytostatikum greift in die DNA- und RNA-Synthese ein und hemmt
mehrere Enzyme.
2.2 Einstufung gemäß Verordnung 1272/2008/EU i. V. mit Anhang VI, Tabelle 3.1
Anm.: Das Produkt hat die selbe Einstufung wie der Wirkstoff (vgl. Kap. 3):
Repr. A1 (Reproduktionstoxisch, Kategorie 1):
Signalwort :"Gefahr"
H 360 FD:
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib
schädigen.
STOT RE 1: (Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition, Kategorie 1):
Signalwort :"Gefahr"
H 372:
Schädigt das Blut, die Immunabwehr und die Hoden bei längerer oder
wiederholter Exposition.
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Mut. 2 (möglicherweise mutagen, Kategorie 2):
Signalwort "Achtung"
H 341:
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
Augenreiz. 2 (Augenreizung, Kategorie 2):
Hautreiz. 2 (Hautreizung, Kategorie 2):
Signalwort "Achtung"
H 319
H 315
Verursacht schwere Augenreizung.
Verursacht Hautreizungen.
2.3 Kennzeichnung:
2.3.1
Auf den Arzeneimittelverpackungen erfolgt die Kennzeichnung gemäß Arzeneimittelgesetz
2.3.2
Bei der Ver- und Bearbeitung erfolgt die Kennzeichnung gemäß Verordnung 1272/2008/EU:
Allgemeiner Name: Pemetrexed Dinatriumsalz-heptahydrat (Gewichtsanteil 50%)
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
Repr. A 1:
H 360 FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib
schädigen.
STOT RE 1:
H 372:
Schädigt das Blut, die Immunabwehr und die Hoden bei längerer oder
wiederholter Exposition.
Muta. 2:
H 341:
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
Augenreiz. 2: H 319:
Verursacht schwere Augenreizung.
Hautreiz. 2:
H 315:
Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise:
P 201:
P 202:
P 264:
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Vor Gebrauch alle Gefahrenhinweise lesen und verstehen.
Nach Gebrauch alle nicht bedeckten Körperteile gründlich waschen.
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P 281:
P 308 + P 313:
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat Einholen / ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
2.4 Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
In Tierversuchen mit Pemetrexed Dinatriumsalz ergaben sich ein geringeres Gewicht und eine
geringere Lebenserwartung der Föten. Pemetrexed ist ein Folsäure Antimetabolit. Diese Verbindungsklasse ist bekannt dafür, Entwicklungsschädigungen zu verursachen. (vgl. auch Kap. 11).
Aufgewirbelter Staub des Produktes kann mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
3
Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
3.1 Chemische Charakterisierung:
Weißer gefriergetrockneter Feststoff, der 50:50 aus dem
Wirkstoff Pemetrexed Dinatriumsalz-heptahydrat und dem
Bindemittel D-Mannitol, einem Zuckeralkohol, besteht.
3.2 Gefährliche Inhaltsstoffe
3.2.1
GHS-Einstufung der reinen gefährlichen Inhaltsstoffe gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008
Pemetrexed Dinatriumsalz-heptahydrat (Gewichtsanteil 50%)
Chemischer Name:
Alternativer
chemischer Name:
Synonym:
Summenformel:
Verbindungsgruppe:
N-[4-[2-(4-amino-4,7-dihydro-2-oxo-1H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-5yl)ethyl]benzoyl]dinatrium-L-glutamat
N-[4-[2-(2-amino-4-oxo-3,5,7-triazabicyclio-[4.3.0]nona-3,8,10-trien-9yl)ethyl]benzoyl]-aminopentandinatriumcarbonat
Pemetrexed Dinatriumsalz
C20H19N5Na2O6
Purine bzw. Folsäure-Analoga
Die Einstufung gemäß GHS (Verordnung 1272/2008/EU i. V. mit Anhang VI, Tabelle 3.1) ist
die selbe wie für das Produkt (s. Kap. 2.2)
3.2.2
Einstufung der reinen gefährlichen Inhaltsstoffe gemäß Richtlinie 67/548/EWG i. V. mit
Anhang VI, Tab. 3.2, der EU-VO 1272/2008 (GHS bzw. CLP-Verordnung)
Stoff
CAS-Nr.
EINECS-Nr.
Pemetrexed Dinatriumsalz-heptahydrat
150399-23-8 nicht existent
Einstufung
R-Sätze
T, Xn, Xi
Repr. Kat. 1
Mut. Kat. 3
36/3860-6168
Mass%
Wortlaut der R-Sätze s. Kapitel 16
50
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3.3 Sonstige Inhaltsstoffe:
Stoff
CAS-Nr.
D-Mannitol
69-65-8
Synonyme: D-Mannit, Mannitol, Mannit
4
Kennzeichnung H-Sätze
200-711-8
keine
keine
Mass%
50
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
Hinweise für den Arzt:
5
EINECS-Nr.
Betroffene an die frische Luft bringen. Bei Atembeschwerden Arzt
aufsuchen. Bei Atemstillstand sofort künstliche Beatmung durchführen (Mund-zu-Mund-Beatmung). Sofort Arzt herbeirufen.
Verschmutzte Kleidung sofort ausziehen und vor Wiederverwendung
waschen. Alle mit Alimta in Kontakt gekommenen Hautpartien mit
mit viel Wasser und Seife waschen. Bei sich entwickelnder Reizung
Arzt aufsuchen. Verschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch
waschen.
Kontaktlinsen entfernen. Augenlider offen halten und mit einem
schwachen Wasserstrom 15 Minuten lang spülen. Augenarzt herbeirufen.
Kein Erbrechen einleiten. Arzt hinzuziehen. Nur wenn der Patient bei
Bewusstsein ist: Viel Wasser trinken lassen; besser: 6-8 gehäufte
Teelöffel Aktivkohle mit 2 bis 3 Gläsern Wasser einnehmen lassen..
Falls der Patient bewusstlos ist, nichts über den Mund verabreichen,
sondern sofort ins Krankenhaus bringen oder einen Arzt holen.
Bei einer Überdosierung sollten durch den behandelnden Arzt unterstützende Maßnahmen eingeleitet werden. Evtl. mit Leucovorin oder
Thymidin behandeln. Bei einer therapeutischen Überdosis wird die
Einnahme von Folsäure oder B-12-Vitamin empfohlen, um die
Nebenwirkungen zu reduzieren. Hautausschläge wurden bei
Patienten beobachtet, die nicht vorher mit einem Glucocortikoid
(Dexamethason) behandelt wurden. Nach Verschlucken und starkem
Magenbrennen evtl. eine Endoskopie in Betracht ziehen.
Magenspülung nur nach vorheriger Abwägung der Risiken.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Allgemeines:
Brennbarer Feststoff
Geeignete Löschmittel:
Wasser, Löschschaum, Kohlendioxid, Löschpulver, Halone.
Aus Sicherheitsgründen
ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl
Besondere Gefahren:
Bei Brand können Staubpartikel freigesetzt werden, die reproduktionsschädigend, möglichwerweise erbgutverändernd und reizend
sind. Außerdem können giftige Verbrennungsprodukte entstehen.
Auch Haut- und Augenkontakt können negative gesundheitliche
Auswirkungen haben. Staub kann bei vorhandenen Zündquellen mit
Luft zur Staubexplosion führen.
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Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Sonstige Hinweise:
6
Unabhängiges Atemschutzgerät und Vollschutzanzug verwenden.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgt werden.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Schutzbrille und ein doppeltes Paar Latexhandschuhe verwenden, das jede Stunde ausgetauscht
werden muss (vgl. auch Kap. 8.3). Bei Einwirkung
von Staub Atemschutz (mit geeigneten HEPAFiltern ausgerüstete Atemschutzmaske oder
belüftete Atemschutzhaube) verwenden.
Undurchlässige Kleidung und undurchlässigen
Überzug über Schuhe anziehen.
Zündquellen fernhalten.
Umweltschutzmaßnahmen:
Verfahren zur Reinigung / Aufnahme:
7
Nicht in die Kanalisation, nicht ins Erdreich und
nicht in oberirdische oder unterirdische Gewässer
gelangen lassen.
Mit Industriestaubsauger mit hocheffizientem
Feinstaubfilter, z. B. HEPA-Filter, aufnehmen oder
feucht aufwischen. Staubbildung (Gefahr von Staubexplosion und Gesundheitsgefährdung) vermeiden,
deshalb unter keinen Umständen haushaltsüblichen
Staubsauger verwenden. Schwamm oder saugfähige Textilien und verschließbaren Behälter mit
Gefahrenbezeichnung bereithalten (s. auch Kap. 7).
Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang: Möglichst nur in einem Abzug oder einer Sicherheitsbox
handhaben. Bei offener Handhabung örtliche Luftabsaugung
verwenden und generell Atemschutz tragen (Feinstaubmaske
P 3 oder besser Atemschutz mit Gesichtsmaske). Grenzwerte
überwachen. Gegen möglichem Hand- oder Hautkontakt ein
doppeltes Paar Latex-Handschuhe tragen, die nach jeder
Stunde gewechselt werden müssen (vgl. auch Kap. 8.3).
Undurchlässigen Schutzkittel, undurchlässigen Überzug über
Schuhe, Kehrschaufel mit Besen, adsorbierende Textilien (z.
B. Frotteehandtuch) oder Schwämme, Einwegabfallbeutel und
geeigneten und gekennzeichneten Gefahrstoffbehälter
bereithalten. Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen sollten je nach
Umständen getroffen werden, z. B. Atemschutzvoll-maske mit
geeignetem HEPA-Filter.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten. Staub kann mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Bei hoher Staubbildung explo-
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sionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge
benutzen.
Lagerung:
8
Zwischen 20°C und 25°C lagern. Kurzzeitige Maximaltemperaturen zwischen 15°C und 30°C. Behälter dicht
geschlossen halten und an einem gut belüfteten Ort lagern.
VCI-Lagerklasse: 6.1 A. TRGS 510 beachten.
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zusätzliche Hinweise für die
Gestaltung technischer Anlagen:
Möglichst in geschlossenem System mit Absaugung arbeiten.
Bei offener Handhabung nur mit örtlicher Absaugung und
Atemschutz arbeiten.
Bei Staubbildung nur in geschlossenem System mit Absaugung arbeiten.
8.2 Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerte für den Arbeitsschutz:
8.2.1 Pemetrexed Dinatriumsalz:
- CAS-Nummer:
- Grenzwert:
- Spitzenbegrenzung:
- Art/Herkunft:
- BGW-Wert:
- Bemerkungen:
- Jahr:
150399-23-8
0,3 µg/m3 (Mittelwert über 8 oder 12 Stunden)
3,6 µg/m3 (max. 30 Minuten pro Schicht)
Eigene Festsetzung der Fa. Lilly (Lilly Exposure Guidelines).
Es gibt keinen AGW.
keiner
M 3; RE 1; RF 1
2015
Erläuterungen:
- AGW
- Spitzenbegrenzung:
- BGW
- Bemerkungen:
Arbeitsplatzgrenzwert
Überschreitungsfaktor X: Die Konzentration darf den AGW
max. 15 Minuten (Expositionsdauer) um den Faktor X
überschreiten.
Überschreitungsfaktor =X=: Die Konzentration darf den AGW
nie mehr als um den Faktor X überschreiten (Momentanwert).
(I): Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemsensibilisierende Stoffe.
(II): Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe
Anm.: Wenn die Konzentration geringer als der Überschreitungsfaktor X ist, gelten etwas längere Expositionszeiten: s.
TRGS 900. Bei fehlender Spitzenbegrenzung darf der
Überschreitungsfaktor nicht höher als 8 sein.
Biologischer Grenzwert, ersetzt den BAT-Wert (s. TRGS 903)
H : Hautresorptiver Stoff
S = Sensibilisierender Stoff
M 3: s. Kap. 16
RE 1: s. Kap. 16
RF 1: s. Kap. 16
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8.3 Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz:
Notwendig, falls nicht in dicht geschlossenen Systemen gearbeitet wird:
Feinstaubmaske P 3 oder belüftete Atemschutzhaube. Bei Staubbildung oder
erwärmtem Produkt: Vollatemschutz mit geeignetem Filter, z. B. HEPA.
Handschuhe nach DIN EN 374 tragen (Beratung durch Handschuhhersteller).
Der Hersteller empfiehlt das Tragen doppelter Latexhandschuhe, die jede
Stunde gewechselt werden müssen. Zur Sicherheit sollten Chemikalien
resistente Handschuhe getragen werden, auch wenn kein Hautkontakt zu
erwarten ist. Falls das Tragen von Handschuhen aus Sicherheitsgründen (z.
B. Arbeiten an rotierenden Maschinen) nicht möglich ist: Hautschutzcreme
benutzen. Art der Hautschutzcreme mit Betriebsarzt abstimmen.
Anm.: Entgegen der Bekanntmachung 220 und der REACH-V ist die Angabe
des Handschuhmaterials nicht ausreichend. Die Durchbruchzeiten hängen
nicht nur vom Handschuhmaterial, sondern auch von dem Herstellungsverfahren ab. Deshalb ist eine Beratung durch die Handschuhhersteller wichtig.
Dicht schließende Schutzbrille oder belüftete Atemschutzhaube
Schutzkittel. Bei Staubentwicklung undurchdringliche Schutzkleidung tragen.
Handschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
Allgemeine Schutzmaßnahmen: Staub nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut
unbedingt vermeiden. Bei der Handhabung im Labor, bei der
Produktion oder bei der klinischen medizinischen Versorgung
einen Beauftragten für Gesundheit und Sicherheit zu Rate
ziehen.
Angaben zur Arbeitshygiene:
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und mit dem Produkt
in Berührung gekommene Hautflächen mit viel Wasser und
Seife waschen. Nach der Arbeit immer Hände waschen.
9
Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Erscheinungsbild
Form:
Farbe:
Geruch:
gefriergetrockneter Feststoff
weiß
geruchlos
9.2 Sicherheitsrelevante Daten
Schmelzpunkt:
Siedebereich:
Flammpunkt:
Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur:
Explosionsgrenzen:
Dampfdruck:
Dichte:
Schüttdichte:
Löslichkeit in Wasser:
pH-Wert:
Langsame Zersetzung bei Temperaturen über 300°C
nicht relevant
nicht bestimmt
nicht bestimmt
entfällt
entfällt bzw. für Staub-Luft-Mischungen nicht bestimmt
nicht relevant
nicht bestimmt
nicht bestimmt
101,5 g/l bei pH=7 als freue Säure
89,4 g/l bei pH=9 als freie Säure
7,5 bis 8,4 nach Lösung in Wasser
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Löslichkeit in Fett:
Verteilungskoeffizient logPOW:
Viskosität:
10
nicht bestimmt
<1
nicht relevant
Stabilität und Reaktivität
Thermische Zersetzung:
Langsame Zersetzung bei Temperaturen über 300°C
Gefährliche Reaktionen:
Luft-Staub-Gemische können bei Anwesenheit eines Zündfunkens explodieren. Mit stark oxidierenden Agenzien (z. B.
Peroxide, Permanganate, Salpetersäure, etc.) können
heftige Reaktionen auftreten.
Zu vermeidende Bedingungen: Temperaturen über 210°C (Labortest bei Atmosphärendruck und Mengen unter 500 kg.)
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Bei Brand oder thermischer Zersetzung können giftige Zersetzungsprodukte entstehen.
Gefährliche Polymerisationen: Keine bekannt
11
Angaben zur Toxikologie
11.1 Angaben zum Produkt:
Die Toxikologie des Produktes wird bestimmt durch den Wirkstoff Pemetrexed Dinatriumsalz
-heptahydrat. D-Mannitol wird u. a. als Zuckeraustauschstoff (E 421) verwendet, sodass die
Toxikologie des D-Mannitols [LD50 (Ratte, oral): 13.500 mg/kg] gegenüber dem Wirkstoff
vernachlässigt werden kann .
11.2 Angaben zum reinen Wirkstoff Pemetrexed Dinatriumsalz bzw. Pemetrexed Dinatriumsalzheptahydrat
11.2.1 Allgemeines:
Das Zytostatikum greift in die DNA- und RNA-Synthese ein und hemmt
mehrere Enzyme.
11.2.2 Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung:
primärer Aufnahmeweg:
Ausscheidung:
Verteilung:
Hautkontakt und Inhalation
Pemetrexed Dinatriumsalz wird kaum metabolisiert und über den
Urin innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme ausgeschieden.
Die Halbwertszeit im Körper bei gesunden Nieren beträgt 3,5
Stunden. (HSDB)
Pemetrexed Dinatriumsalz liegt im Körper zu 81% an Plasmaproteine gebunden vor. (HSDB)
11.3 Toxikologische Erfahrungen beim Menschen
Als Zytostatikum genutzter therapeutischer Stoff. Giftig. Reproduktionstoxisch Kategorie 1: Kann
das Kind im Mutterleib schädigen (RE 1, vgl. Kap. 8.2) und die Fortpflanzungfähigkeit beeinträchtigen (RF 1, vgl. Kap. 8.2). Reizt die Augen und die Haut.
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Bei einer Überdosierung von Pemetrexed Dinatriumsalz können u. a. Knochenmarkschädigungen auftreten, die zu einer verminderten Erythrozytenbildung (Anaemie), Neutropenie
(Verminderung der neutrophilen Granulozyten), Thrombopatie (Veränderung der Thrombozyten)
führen. Weiterhin können bei einer Überdosierung, Entzündungen der Muskelmembranen,
Hautausschläge, Müdigkeit, Fieber, Durchfall, Schädigungen des Fötus und Änderungen der
Fortpflanzungsorgane auftreten. Es ist nicht bekannt, ob der Wirkstoff in die menschliche
Muttermilch gelangt. Vorsichtshalber sollte nach einer Aufnahme des Wirkstoffes nicht mehr
gestillt werden. (HSDB und Lilly MSDS).
Subakute bis chronische Toxizität bei der therapeutischen Anwendung:
Bei der therapeutischen Anwendung kann die Anzahl der Blutzellen, insbesondere die der
neutrophilen Granulozyten, vermindert werden (Anämie, Leukozytopenie, Thrombozytopenie).
Übelkeit und Erbrechen können auftreten. Außerdem können Fieber, Muskelschmerzen,
Appetitlosigkeit und Müdigkeit auftreten. Der Wirkstoff hat eine immunsuppresive Wirkung,
wodurch die Immunabwehr geschwächt wird. Insbesondere kann dies negative Auswirkungen auf
eine Impfung haben. (Lilly MSDS und HSDB)
Akute Toxizität des Pemetrexed Dinatriumsalz-heptahyrates aus Tierversuchen:
Akute orale Toxizität:
Dermale Toxizität:
Intravenöse Toxizität:
LD50 (Ratte, oral):
> 500 mg/kg (keine Sterblichkeit
und keine Vergiftungssymptome
bis 500 mg/kg)
LD50 (Kaninchen, dermal):
> 1000 mg/kg (keine Sterblichkeit bis 1000 mg/kg)
LD50 (männliche Ratte, intravenös): 1332 mg/kg
LD50 (weibliche Ratte, intravenös): > 1574 mg/kg (Krämpfe,
Sterblichkeit)
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Reizungen des Atemtraktes, Bronchitis, Pneumonitis (HSDB)
Reizungen beim Kaninchen, Hautausschlag
Schwache Reizungen beim Kaninchen, die nach 7 Tagen
abgeklungen waren
Nach Verschlucken:
Reizungen und Brennen im Verdauungstrakt, Hautausschlag,
Müdigkeit, Knochenmarkschädigung, reduzierte Zahl der Blutzellen.
Nach intravenöser Gabe: Knochenmarkschädigung, reduzierte Zahl der Blutzellen,
Schleimhautreizungen, Hautausschlag, Müdigkeit, Krämpfe
Sensibilisierung:
Mutagenität:
Reproduktionstoxizität:
Cancerogenität:
Es liegen keine Hinweise auf eine sensibilisierende Wirkung vor. Bei
Patienten, die nicht mit Corticosteroid (Dexamethason) vorbehandelt
wurden, traten Hautausschläge auf.
Verdacht auf mutagenes Potenzial. Mikroskopisch sichtbare
Genveränderungen in vivo beim Mikronucleus der Maus. In vitro
Chromosom Abberrationstest bei Eierstockzellen des chinesischen
Hamsters: negativ. Ames-Test: negativ.
Gefahr der Fruchtschädigung und Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit. Hypospermie.
Nicht aufgeführt in der Gefahrstoffliste der EU-VO 1272/2008
(GHS- bzw. CLP-Verordnung) und in der TRGS 905 und nicht als
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cancerogen aufgeführt in den Listen der International Agency for
Research on Cancer (IARC), des National Cancer Institute/National
Toxicology Program (NCI/NTP), der American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH) und der Occupational Safety
and Heath Administration (OSHA). Es gibt keine Hinweise auf eine
cancerogene Wirkung.
Toxizität nach wiederholter Exposition (Subakute bis chronische Toxizität):
Anatomische Veränderungen: Nach intraperitonealer Applikation über 6 Wochen wurde bei Mäusen ein vermindertes Hodengewicht in Zusammenhang mit verminderter Spermienproduktion und
verminderter Anzahl der roten Blutzellen beobachtet. Bei intravenöser Applikation bei Hunden
über 6 Monate wurden Sterbefälle, verminderte Anzahl der Leukozyten, schwache Anämie und
Gewebeveränderungen im Darm beobachtet. Reproduktionseffekte: Gabe bei schwangeren
Mäusen führte zu einem verminderten Gewicht des Fötus, zu unvollständiger Knochenbildung bei
einigen Skelettstrukturen und zu einer Gaumenspalte. Bei männlichen Mäusen wurde eine
reduzierte Fertilität, Hypospermie und eine Atrophie der Hoden beobachtet.
Sonstige Angaben:
Patienten werden angehalten, Folsäure und Vitamin B12
einzunehmen, um die bei der Behandlung einhergehende Toxizität zu
mindern.
Allgemeine Bemerkungen: Weitergehende Informationen zur Toxikologie finden sich in den
Fachinformationen der Fa. Lilly, anzufordern bei: Rote Liste GmbH,
Fachinfo-Service, Postf. 110171, 10831 Berlin oder bei der Fa. Lilly
Deutschland GmbH
12
Angaben zur Ökologie
Das Produkt ist schwach wassergefährdend (WGK 1).
12.1 Pemetrexed Dinatriumsalz-heptahydrat
Ökotoxische Effekte:
Praktisch nicht toxisch für Fische, aquatische Wirbeltiere, grüne
Algen und Mikroorganismen im Schlamm. Ein Verdampfen in die Luft
ist nicht zu erwarten. Geringes Biokonzentrationspotenzial in Wasserorganismen. Wegen der guten biologischen Abbaubarkeit ist keine
lange Verweildauer in der Umwelt zu erwarten. Nicht nachweisbar im
Klärschlamm.
Empfohlene Grenzwerte der Fa. Eli Lilly für aquatische Systeme (Lilly Aquatic Exposure
Guideline):
Trinkwasser:
0,045 µg/l
Kurzzeitige Exposition für aquatische Organismen: 16 µg/l
Langfristige Exposition für aquatische Organismen: 1,0 µg/l
Ökotoxische Daten: (Pemetrexed als freie Säure)
Fischtoxizität:
Oncorhynchus mykisa (Forelle): NOEC: > 1099,6 mg /l / 96 h
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Pimephales promelas (Elritze):
Froschtoxizität:
Daphnientoxizität:
Algentoxizität:
Bakterientoxizität:
Cophixalus riparius:
Daphnia magna:
Daphnia magna:
Daphnia magna:
Daphnia magna:
Daphnia magna:
Selenastrum capricornutum:
Pseudokirchneriella Subcapitata:
Pseudokirchneriella Subcapitata:
Inhibierung der Schlammatmung
NOEC: > 13 mg /l (Embryo
und 28 Tage nach dem
Schlüpfen)
NOEC: 100 mg /l / 48 h
EC50: 462 mg/l / 48 h
NOEC: 91,8 mg /l / 48 h
EC50: 1,8 mg/l / 21 d (Fortpflanzung)
LOEC: 2,1 mg/ l / 21 d
NOEC: 1,2 mg/ l / 21 d
EC50: 210 mg/l / 72 h
EC50: 17 mg /l /72 h
NOEC: 4 mg/ l /72 h
NOEC: 1000 mg/l / 3 h
Anm.: NOEC < EC50; NOEC < LD50; NOEC < LOEC
Weitere Angaben:
Verteilung logP(o/w) :
<1
Biokonzentrationsfaktor: < 1
Biologische Abbbaubarkeit: Hydrolyse: 10% Abbau bei 50°C über 5 Tage bei pH 4, 7 und 9
(Puffer). 20% des theoretischen Kohlenstoffgehaltes wurden bei 29
Tage dauernder Inkubation als Kohlendioxid freigesetzt.
Nach 1 Stunde Inkubation waren 90% des Permetrexed im Abwasserschlamm abgebaut. Nach 100 Tagen konnten weder radioaktiv
markiertes Permetrexed noch 3 der wesentlichen Abbauprodukte in
Wasser/Sediment-Systemen nachgewiesen werden.
Halbwertszeit des biologischen Abbaus (1,5 g Feststoff/l): < 3,9 h
Halbwertszeit des biologischen Abbaus (0,15 g Feststoff/l): > 24 h
Dissoziationskonstante von 66% DMF/Wasser (pKa):
<3.5, 6.24, 7.61, und >13.5
WGK:
1 (schwach wassergefährdend) (Selbsteinstufung nach VwVwS)
12.3.
D-Mannitol
Ökotoxische Effekte:
Ökotoxische Daten:
Biologisch leicht abbaubar.
Es liegen uns keine Daten vor.
Weitere Angaben:
ThSB:
CSB:
BSB5:
1,15 g/g
87% von ThSB
68% von CSB
WGK:
0 (nicht wassergefährdend) (Selbsteinstufung der Fa. Merck nach VwVwS Anh. 3)
EG-Sicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt gemäß VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-V) Anhang II und Bekanntmachung
220 - Sicherheitsdatenblatt
Lilly Deutschland GmbH
Handelsname:ALIMTA® (100 mg / 500 mg) Pulver zur Herstellung eines Konzentrates zur Herstellung einer Infusionslösung
Erstellt am: 03.12.2004
Zuletzt überarbeitet am: 01.09.2015 (Version 4)
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13
13.1
Hinweise zur Entsorgung
Produkt:
Abfallschlüssel:
Abfallbezeichnung:
13.2
Das Produkt unterliegt der Nachweisverordnung (s. Gesetz
zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung) als
gefährlicher Abfall (*).
18 01 08*
zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
(Abfallschlüssel und -bezeichnung gemäß AVV)
Verpackungen:
13.2.1 Ungereinigte Verpackungen und Gegenstände, die mit dem Produkt verunreinigt wurden::
Abfallschlüssel:
Abfallbezeichnung:
15 01 10*
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten
oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
(Abfallschlüssel und -bezeichnung gemäß AVV)
Anm.: Scharfe Gegenstände, z. B. Spritzen, müssen in einen für scharfe Gegenstände
zugelassenen Behälter für die Abfallentsorgung gegeben werden.
13.2
Vollständig entleerte Verpackungen:
a) Verpackungen aus Papier und Pappe:
Abfallschlüssel:
Abfallbezeichnung:
15 01 01
Verpackungen aus Papier und Pappe
b) Verpackungen aus Kunststoff:
Abfallschlüssel:
Abfallbezeichnung:
15 01 02
Verpackungen aus Kunststoff
c) Verpackungen aus Glas
Abfallschlüssel:
15 01 07
Abfallbezeichnung:
Verpackungen aus Glas
(Abfallschlüssel und -bezeichnung gemäß AVV)
14. Angaben zum Transport
Das Produkt unterliegt nicht den Transportbestimmungen für gefährliche Güter.
15
Rechtsvorschriften
15.1
Es liegen keine Stoffsicherheitsbeurteilungen vor.
15.2
Zu beachtende EU-Vorschriften:
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Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (Jugendarbeitsschutzgesetz) und
für werdende oder stillende Mütter (EG-Mutterschutz-Richtlinie) beachten: Es dürfen keine
Jugendlichen und keine schwangeren oder stillende Frauen mit dem Produkt arbeiten.
15.3
Zulassungsnummern als pharmazeutischer Wirkstoff
ALIMTA 100mg: EU/1/04/290/002
ALIMTA 500mg: EU/1/04/290/001
15.4
Nationale Vorschriften
15.4.1
StörfallV:
Entfällt
15.4.2
TA-Luft:
Ziff. 5.2.5 i. V. mit 5.2.1: Staubförmige organische Stoffe: max. Massenstrom:
3
0,20 kg/h (bei max. Massenkonzentration von 150 mg/m ) oder max.
3
Massenkonzentration : 20 mg/m .
s. auch Ziff. 5.2.7.1.3 (Emissionsminimierungsgebot für reproduktionstoxische
Stoffe)
15.4.3
WHG:
Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend)
15.4.4
VCI-Lagerklasse:
6.1 A
15.4.5
VOC:
0%
15.6
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Bei der Lagerung TRGS 510 beachten (TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Ausgabe Januar 2013; GMBl. Nr. 22 vom 15.04.2013 S. 445; zuletzt geändert
am 19.11.2014, GMBI 2014, S. 1346)
Merkblatt M 620 (GUV-I 8533): Zytostatika im Gesundheitsdienst – Informationen zur sicheren
Handhabung Zytostatika, Ausgabe Juli 2008, Stand Juli 2009; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV
BG-Regel 163: Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit krebserzeugenden und
erbgutverändernden Gefahrstoffen; Fassung Januar 1996 (zurückgezogen)
Merkblatt BG-Chemie: M039 (BGI 537): Fruchtschädigende Stoffe, Stand August 2014
Merkblatt BG-Chemie: M004 (BGI 595): Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe; Ausgabe Aug. 2006,
Stand April 2013
16
Sonstige Angaben
16.1 Allgemeines:
Es sind die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten.
Alimta ist ein pharmazeutischer Wirkstoff, der peroral, inhalativ in Form von Staub und über
die Haut in den Körper gelangen kann. Eine Aufnahme des Stoffes in den Körper ist außer bei
der medizinischen Anwendung unbedingt zu vermeiden.
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Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das
Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz zu beschreiben. Sie stellen keinerlei Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes
dar. DIESES SICHERHEITSDATENBLATT DARF NICHT ALS GARANTIE ANGESEHEN
WERDEN (EINSCHLIESSLICH EINER ZUSICHERUNG DER ALLGEMEINEN
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK)
Im Fall des Auftretens unvorhergesehener Wirkungen oder Eigenschaften dieses Produktes ist
das Sicherheitsdatenblatt kein Ersatz für die Konsultation von ausgebildeten Fachleuten. Das
Sicherheitsdatenblatt ersetzt auch nicht die Produktinformationen, die dem Endprodukt beigefügt
sein können.
16.2 Wortlaut der R-Sätze aus Kap. 3:
R 36/38:
R 60:
R 61:
R 68
Reizt die Augen und die Haut
Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
Kann das Kind im Mutterleib schädigen
Irreversibler Schaden möglich
16.3 Verwendete Abkürzungen:
AVV: Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis
BG: Berufsgenossenschaft
BGI: Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit
BSB: Biologischer Sauerstoffbedarf
CSB: Chemischer Sauerstoffbedarf
EC50: Mittlere effektive Konzentration. Konzentration, bei der 50% der Versuchstiere einen Effekt zeigen.
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Substances
HSDB: Hazardous Substances Data Bank (National Library of Medicine, USA)
IARC: International Agency for Research on Cancer (Weltgesundheitsbehörde)
LC50: Lethal Concentration (tödliche Konzentration) für 50% der Versuchstiere
LD50: Lethal Dose (tödliche Dosis) für 50% der Versuchstiere
Lilly MSDS: US-amerikanisches Sicherheitsdatenblatt der Fa. Lilly
LOEC: Lowest Observed Effect Concentration (Kleinste Konzentration, bei der ein Effekt beobachtet
wurde.)
M 3: Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung auf den Menschen Anlass zur
Besorgnis geben.
NOEC: No Observed Effect Concentration (Konzentration, bei der noch kein Effekt beobachtet wurde)
RE 1: Fruchtschädigend EU-Kategorie 1 : Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirken.
RF 1: Fortpflanzungsschädigend EU-Kategorie 1: Stoffe, die beim Menschen die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) bekanntermaßen beeinträchtigen.
TA-Luft: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
ThSB: Theoretischer Sauerstoffbedarf
TRGS: Technische Regeln Gefahrstoffe
VCI: Verband der Chemischen Industrie e.V.
VOC: Volatile organic carbons (Flüchtige organische Verbindungen)
VwVwS: Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe
WHG: Wasserhaushaltsgesetz
16.4 Grund der Überarbeitung:
Einstufung und Kennzeichnung des Produktes gemäß CLP-Verordnung, allgemeine Überarbeitung.
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