Merkblatt Cholera - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Cholera
Erreger:
Die Cholera wird durch Bakterien (Vibrionen) verursacht, die ein Gift bilden, das bei Infizierten
die Erkrankung auslöst.
Reservoir:
Cholera kommt besonders in Ländern mit mangelnder Hygiene (Fernost, Afrika, Süd- und Mittelamerika) vor.
Infektionsweg:
Über menschliche Ausscheidungen gelangen die Erreger in Trinkwasser und Nahrungsmittel.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit ist sehr variabel. Die ersten Symptome
können nach Stunden oder erst nach wenigen Tagen auftreten. Durchschnitt 2-5 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Die Gefahr einer Ansteckung besteht, so lange ein Erkrankter -Bakterien ausscheidet. Auch wieder Gesundete können noch Cholera-Bakterien ausscheiden.
Symptome
Es treten Brechdurchfall und Bauchschmerzen auf. Die massiven, häufigen und unkontrollierbar
abgehenden Stühle sehen „reiswasserfarben“ aus und sind geruchlos. Es entsteht ein rascher
Flüssigkeits- und Salzverlust, der in kurzer Zeit zum Tod führen kann, wenn er nicht ausgeglichen wird.
Therapie:
Ersatz von Flüssigkeit und Salzen. Zunächst in der Regel durch Infusionen, später durch Trinklösung (3,5 g Kochsalz, 2,5 g Bicarbonat, 1,5 g Kaliumchlorid und 20 g Zucker auf 1 l Wasser).
Zusätzlich wird in der Regel eine antibiotische Behandlung durchgeführt.
Erregernachweis:
Die Diagnose wird durch eine ärztliche Untersuchung gestellt und durch eine Stuhluntersuchung
bewiesen.
Impfung:
Für Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren steht ein Schluckimpfstoff zur Verfügung. Bei Reisen in
bestimmte subtropische und tropische Länder ist ein Impfschutz zu empfehlen
Kinder und Erwachsene ab 6 Jahre: 2 Impfungen im Abstand von mindestens einer Woche.
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Kinder von 2-6 Jahren sollten 3 Impfungen erhalten. Die Impfung sollte 1 Woche vor Reiseantritt
abgeschlossen sein.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Um eine Ansteckung zu vermeiden müssen Erkrankte strikt von Kontaktpersonen isoliert werden.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei einer Erkrankung ist umgehend das Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet und weitere Infektionen verhindert werden können.
Vorbeugende Maßnahmen auf Reisen:
1. Nur abgekochtes Wasser oder saubere Getränke
2. Keine Eiswürfel
3. Keine ungekochten Nahrungsmittel wie Rohmilch, Eiscreme, Joghurt etc.
4. Nur durchgegarten Fisch und Fleisch
5. Keine Meeresfrüchte wie Muscheln oder Krabben
6. Obst und Gemüse nur geschält oder gekocht
7. Aus dem Straßenverkauf nur frisch Frittiertes
8. Persönliche Hygiene (Händedesinfektion)
9. Fernhalten von Fliegen, Schaben und anderen Insekten
Händedesinfektion:
Wirkungsbereich A: Hände z.B. mit 70 %-igem Alkohol, Einwirkungszeit 30 Sekunden
Flächen Trichlorol 3 %, Einwirkungszeit 2 Stunden
Wäsche Trichlorol 2 %, Einwirkungszeit 12 Stunden
Ausscheidungen sind mit Chlorkalk zu desinfizieren
Meldepflicht:
Cholera ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1b Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Februar 2012
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