spezielle artenschutzrechtl. Prüfung Reptilien

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Freiraum- und LandschaftsArchitektur Dipl. – Ing. (FH) Ralf Wermuth
Bebauungsplan „Eschbacher Tor“, Gewerbepark Breisgau
Stand: 05.11.2013
„Eschbacher Tor“
im Gewerbepark Breisgau
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) nach § 44 BNatSchG
(Voruntersuchung)
Reptilien
05.11.2013
Auftraggeber:
Zweckverband Gewerbepark Breisgau
Hartheimerstr.12
79427 Eschbach
Verfasser:
Freiraum und LandschaftsArchitektur
Dipl.- Ing (FH) Ralf Wermuth
Basler Straße 9
79189 Bad Krozingen
Bearbeitet:
17.12.2012
Je
02.02.2013
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15.02.2013
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03.11.2013
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Freiraum- und LandschaftsArchitektur Dipl. – Ing. (FH) Ralf Wermuth
Bebauungsplan „Eschbacher Tor“, Gewerbepark Breisgau
Stand: 05.11.2013
Inhalt
1
Untersuchungsauftrag/Aufgabenstellung__________________________ 3
2
Vorgezogene Zusammenfassung _________________________________ 4
3
Lageplan „Potenzielle Reptilienhabitate“ __________________________ 8
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Bebauungsplan „Eschbacher Tor“, Gewerbepark Breisgau
Stand: 05.11.2013
1 Untersuchungsauftrag/Aufgabenstellung
Der Gewerbepark Breisgau in Eschbach plant die Änderung des Gewerbegebietes „Eschbacher Tor“
mit einer Gesamtgröße von ca. 45 ha (Abbildung 1).
Abbildung 1: Bebauungsplan „Eschbacher Tor“
Das Büro Freiraum und LandschaftsArchitektur Dipl.- Ing (FH) Ralf Wermuth wurde Anfang 2013
damit beauftragt, für den Planungsbereich eine artenschutzrechtliche Prüfung aufgrund der Gesetzeslage des Artenschutzgesetzes durchzuführen.
Als Zielgruppe der vorliegenden Beauftragung wurden die Reptilien, insbesondere die Zaun- und die
Mauereidechse festgelegt. Die Zielgruppe der Avifauna wird in einem gesonderten Beitrag vom Büro
Bioplan Boschert, Bühl, untersucht.
Die Flächen haben mit Sicherheit für eine, möglicherweise aber sogar für zwei streng geschützte FFHReptilienarten eine Bedeutung als Lebensraum: Zauneidechse und Mauereidechse.
Für die Erfassung der Reptilien wurden aus zeitlichen und phänologischen Gründen zunächst potentielle Lebensraumstrukturen im Winterhalbjahr 2013 im Gelände vorkartiert. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden dort bei geeigneter sonnig-warmer Witterung im Sommerhalbjahr bis Herbst
2013 mehrere stichpunktartige Begehungen gezielt durchgeführt und die saP entsprechend ergänzt.
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Darauf aufbauend wird im Rahmen eines Erläuterungstextes der erfasste Bestand beschrieben und
naturschutzfachlich bewertet, die vorhabensbedingten Auswirkungen eingeschätzt (Erheblichkeit)
und eine Liste mit Maßnahmenempfehlungen erarbeitet.
Bei der Zauneidechse ist generell aus jahrelangen, vielfachen Beobachtungen im Gelände von einer
flächendeckenden Besiedelung der vorhandenen Grünflächen auszugehen, wobei die vollständig
versiegelten, vollständig mit Gehölz bewachsenen oder sehr dicht mit Hochgraswiesen bewachsenen
Flächen nur suboptimale Teillebensräume darstellen. Optimale Habitate sind jedoch Grenzstandorte,
mit „Störungen“ der Geländestruktur, wie etwa Gehölzränder, Boden- und Kiesaufschüttungen, Geländeblösen, Holz- und Wurzelstrünke, Reisighaufen etc.im Bereich von Gehölzflächen.
Da der Gewerbepark in den vorhandenen, bereits gestalteten Ausgleichsflächen derartige Habitate
aufweist, sollten dort die artenschutzrechtlichen Betrachtungen vor allem auf die Ergänzung von
Habitaten gelegt werden, welche durch stichprobenartige Begehungen der potentiellen Lebensräume untermauert werden.
Aus diesem Grunde wurde in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde auf flächendeckende
Erhebungen verzichtet, da diese unter artenschutzrechtlichen Aspekten zu keinen neuen Erkenntnissen oder Maßnahmen führen könnten.
Von der Mauereidechse sind aufgrund der Erhebungen in den Jahren 2011-2012 bislang Vorkommen
im Bereich der Treppenanlagen am Verwaltungsgebäude, in den Baugebieten „Zentrum“, „Belchenblick“ und nordwestlich im Bebauungsplangebiet „Bremgartener Tor“ bekannt, welche in 2013 um
Vorkommen in den B-Plangebieten „Westliches Industriegebiet“ und „Eschbacher Tor“ ergänzt
werden müssen.
Die beiden genannten Reptilienarten sind nach BNatSchG „streng geschützt“ und sind in Anhang IV
der FFH-Richtlinie als „streng zu schützende Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse“ aufgeführt.
Unter Bezug auf § 44 BNatSchG gilt es also zu prüfen, ob und wie das Gebiet durch Reptilien genutzt
wird und ob die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zutreffen. Der vorliegende Fachbeitrag erarbeitet die Grundlage für diese Beurteilung und evtl. erforderlicher „vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF)“.
2 Vorgezogene Zusammenfassung
In beiliegender Karte ist die Verteilung der potentiellen Habitate und Fundorte stichprobenartig kartierter Tiere dargestellt. An mehreren Begehungsterminen im Winter-Frühjahr 2013 wurden potentielle Habitate kartiert, in denen Mauereidechsen (Podarcis muralis) und Zauneidechsen (Lacerta
agilis) vorausgesetzt werden werden konnten. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden dort bei geeigneter sonnig-warmer Witterung im Sommerhalbjahr bis Herbst 2013 mehrere stichpunktartige
Begehungen gezielt durchgeführt (16.4., 06.06., 13.07. und 12.08.2013).
Desweiteren werden Beobachtungen und Funde aus Vorjahren berücksichtigt.
Durch das Vo rhaben betroffene Arten
Die Zauneidechse (streng geschützt nach BArtSchV §§, FFH Anh. IV) kann in folgenden Bereichen
des Gebietes Habitate besiedeln:
-in der nordöstlich des Kreisels der Max-Immelmann-Allee gelegenen Gewerbefläche, bisher Sondergebiet- und Waldfläche (Fundort 4 Zauneidechsen 06.06.),
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- in der südöstlich des Kreisels der Max-Immelmann-Allee gelegenen Gewerbefläche, bisher Sondergebiet- und Waldfläch, wegen Verschattung (Keine Funde),
-in den Randgrünflächen E1 (Keine Funde)
- mit Einschränkungen an den südlichen Randflächen des Wäldchens W 1.5 (Saumflächen), da bereits
viele der benachbarten Grundstücke mittlerweile bebaut sind (Keine Funde),
-im Saumbereich Wald 1.4 (8 Mauereidechsen 16.04., 13.07. und 12.08.)
-im Saumbereich Wald 1.6 (Fundort 4 Zauneidechsen 16.4., 13.07. und 12.08.)
-im Saumbereich Aufforstungsfläche A4 (Fundort 2 Zauneidechsen 12.08.)
Da es sich nur um ein Änderungsverfahren eines bereits weitgehend erschlossenen und z.T. bebauten Gebietes handelt, besteht im dargestellten Lebensraum der Zauneidechse nur bei der geplanten
Neubebauung der von Sondergebiet in Gewerbeflächen umgewidmeten, noch weitgehend unbebauten oder geräumten Areale (Flächen östlich der Max-Immelmann-Allee) die Möglichkeit, dass Tiere
getötet oder verletzt werden, oder dass Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten zerstört werden.
Die Mauereidechse dürfte aufgrund der Erfahrungen in den bisher bereits kartierten Gebieten im
Gewerbepark die häufigste Reptilienart im Untersuchungsraum sein. Eine Abgrenzung der lokalen
Population der Mauereidechse ist im Baugebiet aufgrund der hohen Streuung nicht ohne weiteres
möglich, da die Art schwerpunktmäßig bereits bebaute Areale (Verwaltungsgebäude, Grenzflächen
alter, befestigter Flächen), Rückbauflächen von Gebäudeanlagen und Ruderalbiotope im bisher weitgehend unbebauten östlichen Teil des Baugebietes besiedeln dürfte. Es besteht daher im dargestellten Lebensraum der Mauereidechse aufgrund der bereits vorhandenen Erschließung nur in geringem
Umfang die Möglichkeit, dass Tiere getötet oder verletzt werden, oder dass Fortpflanzungsund/oder Ruhestätten zerstört werden könnten.
Vorgezogene Au sgleichsmaßnahmen
Für beide Reptilienarten erscheint es aufgrund ihrer Verbreitung und Habitatansprüche im Gebiet
daher nur in den Grünflächen östlich der Max-Immelmann-Allee notwendig Ersatzbiotope in funktionalem Zusammenhang zu entwickeln.
Zumeist sind Biotopstrukturen bereits vorhanden sind oder die Tiere besiedeln anthropogene Habitate.
Das Grünordnungskonzept im Bebauungsplan bietet ebenfalls geeignete Möglichkeiten der Habitatsicherung oder Gestaltung, da größtenteils randlich vernetzte, öffentliche Grünstrukturen vorhanden
oder ausgewiesen sind, und ökologisch gezielt aufgewertet werden (Festsetzung im Bebauungsplan).
In angrenzenden Ausgleichsflächen (Öffentlich rechtlicher Vertrag Ausgleichsflächen) benachbarter
Baugebiete sind ebenfalls bereits entsprechende Strukturen vorhanden.
Zauneidechse: Das Habitatspektrum der Zauneidechse ist vielfältig. Als xerothermophile Art bevorzugt sie trockenwarme Lebensräume. Sonnenexponierte Standorte (Ausrichtung vor allem nach
Südwest, Süd und Südost), lockeres, trockenes bis mäßig trockenes Substrat, unbewachsene Teilflächen und eine mäßige Verbuschung bzw. dichte Grasbestände sind die häufigsten Ausstattungsmerkmale ihrer Fundorte. Typische Habitate haben vollsonnige Böschungen mit Hangneigungen bis
max. 50 Grad, eine dichte bis lückige Vegetationsschicht (hohe Deckungsgrade überwiegen), niedrigwüchsige Pflanzen (Jagdrevier) und einige vegetationslose Partien mit Offenbodenbereichen, Steinen oder toten Astteilen, die über die Vegetation hinausragen und morgens und abends als Sonnenplätze dienen (HAFNER & ZIMMERMANN 2007).
Die Zauneidechse besiedelt als Kulturfolger durch Mahd oder extensive Beweidung entstandene
Heideflächen, Mager-, Trocken- und Halbtrockenrasen. Kleinflächig ist sie auch an Weg- und Waldrändern, Bahntrassen, Steinbrüchen und in Rebgebieten zu finden. Bevorzugt werden besonnte BöSeite 5 von 8
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schungen. Ein Mosaik aus trockenwarmen, gut besonnten, strukturreichen Habitatelementen mit
ausgeprägter Vegetationsschicht und sich schnell erwärmenden Substraten sollte auf engstem Raum
vorhanden sein: Stellen mit niedriger Vegetation dienen als Jagdhabitate. Auf Offenbodenbereichen,
Steinen und Totholz sonnen sich die Tiere, während dichtere Vegetation als Deckung genutzt wird.
Diese Habitate findet die Zauneidechse im Gebiet zumeist randlich von sonnenexponierten Gehölzund Waldrandflächen.
Mauereidechse: In neuerer Zeit ist die Mauereidechse in Baden-Württemberg vorwiegend im Oberrheingebiet, im unteren und mittleren Neckartal, im Strom- und Heuchelberg, am Hochrhein sowie
im angrenzenden Schwarzwald zu finden.
Als ursprüngliche Lebensräume (Primärbiotope) der Art gelten sonnenexponierte Felsen, Abbruchkanten, Geröllhalden, gerölldurchsetzte Trockenrasen, lichte Steppenheidewälder sowie Kiesbänke
und Hochgestade der großen Flüsse. Nachdem durch regulierende wasserbauliche Maßnahmen in
den letzten Jahrhunderten die Umlagerung und Entstehung von vegetationsfreien Kiesflächen und
Abbruchkanten an den meisten größeren Gewässer stark reduziert wurden, erstrecken sich die Lebensräume der Mauereidechse heute weitgehend auf anthropogen überformte Standorte. Sie ist in
Deutschland eine Charakterart der Weinberglagen geworden und auf mikroklimatisch begünstigte,
vegetationsarme, oftmals kleinräumig strukturierte Gesteins- und Felshabitate wie Weinbergmauern, Ruinen, Burgen, Friedhöfe, Bahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Kiesgruben, Uferpflasterungen und Dämme beschränkt (LAUFER & WAITZMANN & ZIMMERMANN 2007).
Bevorzugt finden sich die Tiere auf nach Südosten oder Südwesten exponierten Flächen oder Mauern. In diesen Biotopen ergibt sich eine optimale Ausnutzung der Vormittags- beziehungsweise der
Nachmittagssonne. Die Eidechsen, die in den Hohlräumen von Mauern und Geröllhalden leben, nutzen diesen Unterschlupf sowohl zum Schutz gegen Kälte in der Nacht als auch zum Schutz gegen die
extrem hohen Temperaturen während der Mittagshitze im Hochsommer. Generell günstig sind
Mauern mit gleichmäßig verteilten offenen Fugen und Spalten. Die Tiere bevorzugen einerseits vielfältig bewachsene Mauerflächen, die reichlich Insekten anlocken, andererseits unbewachsene Flächen, um sich dort zu sonnen.
Im Gebiet kommen die Mauereidechsen an allen baulichen Anlagen (Alte, vermooste und teilbewachsene Betonmauern, Kies-u. Mauerabbruchhaufen, Kantensteine, Wackentraufstreifen an Gebäuden und Asphaltflächen) und den offenen Randflächen mit trockenrasenartigen Bereichen im
Umfeld ehemaliger Gebäude vor.
Die Art hat von der baulichen Entwicklung des Gebietes in den letzten Jahrzehnten offensichtlich
stark profitiert.
Artenschutzfachliche Voreinschätzung / Zauneidechse
Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten können dann zerstört oder/und einzelne Tiere getötet werden, wenn in den dargestellten Lebensraum der Zauneidechse eingegriffen wird, was durch die Bebauungsplanänderung im Gebiet nur in den östlichen Teilbereichen (Areal östlich der MaxImmelmann-Allee) zu erwarten ist. Großflächige Erschließungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen
und Einzelbauvorhaben sind überwiegend außerhalb der Lebensräume der Eidechsen zu erwarten.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sind zur Erhaltung der Population in den ausgewiesenen
Grün-und Ausgleichsflächen in beschränktem Umfang erforderlich, da teilweise bereits optimale
Habitate in den rechtlich gesicherten Grün- und Ausgleichsflächen vorhanden sind und damit der
Verbotstatbestand der Tötung oder Störung vermieden wird.
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Artenschutzfachliche Voreinschätzung / Mauereidechse
Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten können dann zerstört oder/und einzelne Tiere getötet werden, wenn in den dargestellten Lebensraum der Mauereidechse eingegriffen wird, was durch die
Bebauungsplanänderung im Gebiet jedoch nicht zu erwarten ist. Großflächige Erschließungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen und Einzelbauvorhaben sind überwiegend außerhalb der Lebensräume der Eidechsen zu erwarten.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sind daher nur in geringem Umfang in den ausgewiesenen Grün-und Ausgleichsflächen erforderlich, da optimale Habitate in den rechtlich gesicherten
Grün- und Ausgleichsflächen sowie auch in den bebauten Arealen mit genügend Strukturreichtum
für die Art vorhanden sind und damit der Verbotstatbestand der Tötung oder Störung vermieden
wird.
Es ist auch davon auszugehen, daß durch weitere Bauvorhaben sich die Art weiter ausbreitet und
neue anthropogene Lebensräume besiedelt.
Allgemeine Maßnahmen vorschläge:

Anlage von randlich vernetzten Grünflächen im Bereich der Flächen E3
(Bebauungsplan-Festsetzung)

Erhaltung der Vegetationsbestände und vorhandener Kleinstrukturen in diesen Grünflächen (Bebauungsplan-Festsetzung)

Festsetzung von ökologischen Kleinstrukturen in den privaten Grünflächen der Gewerbegrundstücke (z.B. unbewachsenen Steinriegeln, Kies- und Sandhaufen und Lesesteinwälle) zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen beider Arten.

CEF-Maßnahmen (Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen):
CEF-Maßnahmen lokal im Bereich der vorhandenen bzw. geplanten Grünflächen östlich der MaxImmelmann-Allee (G8, W1.4, W 2.4, W 1.6) und womöglich im Saumbereich südlich des Wäldchens W 1.5 (Anlage von offenen Bodenflächen, Stein– und Wurzelstrunkhaufen)
Bad Krozingen, November 2013
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