Einwohnergemeinde Orpund MLG Generalunternehmung AG

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Einwohnergemeinde Orpund
MLG Generalunternehmung AG
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund
Bericht zum Gutachterverfahren 2012
19. Juni 2012
1159_250_Bericht_120619.docx/bz
BHP Raumplan AG • Fliederweg 10 • Postfach 575 • 3000 Bern 14
T 031 388 60 60 • F 031 388 60 69 • [email protected] • www.raumplan.ch
2
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
Auftraggeber
Einwohnergemeinde Orpund
Hauptstrasse 62
2553 Safnern
MLG Generalunternehmung AG
Zikadenweg 27a
3006 Bern
Auftragnehmer
Städtebauliches Konzept:
Sven Harttig, Harttig Architekten, Biel
Sara Holzapfel, Harttig Architekten, Biel
Kurt Schenk, Schenk-Architekten AG, Bern
Klara Jochim, Müller Wildbolz Partner GmbH, Bern
Moderation Gutachterverfahren, Redaktion Bericht:
Thomas Berz, BHP Raumplan AG
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
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Inhalt
1 Auftrag ....................................................4 1.1 Ausgangslage ........................................4 1.2 Ziele .......................................................4 1.3 Beteiligte ................................................4 1.4 Grundlagen ............................................5 1.5 Erarbeitung ............................................5 1.6 Dokumentation ......................................5 2 Ortsanalyse ............................................6 2.1 Historische Spuren ................................6 2.2 Landschaft und Topografie ....................7 2.3 Erschliessungsstruktur ..........................7 2.4 Zentrumsstruktur ...................................7 2.5 Bebauungsstruktur und Strassenraum ..8 2.6 Gebäudetypologie .................................8 2.7 Konzept .................................................8 3 Bau- und planungsrechtliche
Rahmenbedingungen ..........................9 3.1 Zonen mit Planungspflicht .....................9 3.2 Teilgebiete für etappierte Realisierung ..9 3.3 Grenzabstände ......................................9 3.4 Umgang mit Gebäudebestand.............10 3.5 Erhaltens- und schützenswerte
Gebäude ..............................................10 4 Teilgebiet Dorfkern West .................... 10 4.1 Städtebauliches Konzept ..................... 10 4.2 Beurteilung .......................................... 11 4.3 Empfehlung ......................................... 12 5 Teilgebiet Dorfkern Ost ...................... 12 5.1 Städtebauliches Konzept .................... 12 5.2 Beurteilung .......................................... 13 5.3 Empfehlung ......................................... 14 6 Teilgebiet Gottstatt ............................. 14 6.1 Städtebauliches Konzept ..................... 14 6.2 Beurteilung .......................................... 17 6.3 Empfehlung ......................................... 18 7 Ergebnis ............................................... 19 7.1 Gesamtwürdigung ............................... 19 7.2 Offene Punkte ..................................... 19 7.3 Weiterbearbeitung und
Qualitätssicherung ............................... 19 8 Genehmigung Bericht ......................... 20 9 Unterlagen Planungsteam .................. 21 4
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
1 Auftrag
-
1.1 Ausgangslage
-
Mit der Revision der Ortsplanung Orpund
wurden die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die bauliche Entwicklung im
Ortszentrum (Zonen mit Planungspflicht ZPP
12 Dorfkern und ZPP 13 Gottstatt) neu festgelegt.
Das Gebiet der ZPP 12 und 13 ist aufgrund
seiner Grösse und Zentralität für die Gemeinde von grösster Bedeutung. Es besteht die
einmalige Chance, ein qualitätsvolles und
identitätsstiftendes Ortszentrum zu schaffen.
Entsprechend stellen sich hohe Anforderungen an die Planung und Realisierung.
Im Perimeter der ZPP 12 und 13 befinden
sich sechs Gebäude, die im kantonalen Bauinventar als erhaltenswert eingestuft sind,
sowie ein als schützenswert klassiertes Gebäude. Die kantonale Denkmalpflege und der
Berner Heimatschutz haben auf Anfrage der
Gemeinde eine Zustimmung zu einem Abbruch der erhaltenswerten Gebäude in Aussicht gestellt, wenn mit einem Gesamtkonzept
über beide ZPP nachgewiesen wird, dass der
Abbruch ein qualitätsvolles und identitätsstiftendes Ortszentrum ermöglicht.
Der Gemeinderat hat in der Folge in Absprache mit der Denkmalpflege und dem Berner
Heimatschutz beschlossen, ein städtebauliches Konzept für den Perimeter der ZPP 12
und 13 zu erarbeiten.
Die Erarbeitung erfolgte durch ein qualifiziertes Planungsteam und wurde durch ein
Fachgremium begleitet (Gutachterverfahren).
1.2 Ziele
Mit dem städtebaulichen Konzept und dem
Gutachterverfahren sollen folgende Ziele
erreicht werden:
- Sicherstellung einer Gesamtbetrachtung
der baulichen Entwicklung im Ortszentrum
- Hohe Qualität von Bebauung, Aussenraumgestaltung und Erschliessung
- Abstimmung der baulichen Entwicklung mit
der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt
-
-
Qualifizierte Beurteilungsgrundlage für die
zuständigen Stellen (insb. Denkmalpflege)
Vorgaben und Rahmenbedingungen für
die Ausarbeitung von (Teil-)Überbauungsordnungen
Klären des Umgangs mit schützens- und
erhaltenswerten Gebäuden
Wirtschaftlich und baulich realisierbares
Konzept (mit sinnvollen Etappierungsmöglichkeiten).
Förderung der Akzeptanz der Siedlungsentwicklung im Ortszentrum
1.3 Beteiligte
Auftraggeber:
- Einwohnergemeinde Orpund
- MLG Generalunternehmung AG (Bauträgerin ZPP 13)
Moderation:
- Thomas Berz, BHP Raumplan AG, Ortsplaner
Beauftragtes Planungsteam:
- Sven Harttig, Harttig Architekten, Biel
- Sara Holzapfel, Harttig Architekten, Biel
- Kurt Schenk, Schenk-Architekten AG,
Bern
- Klara Jochim, Müller Wildbolz Partner
GmbH, Bern
Gutachtergremium:
- Beat Mathys, smarch Architekten, Bern
(Vorsitz)
- Ivo Sollberger, sollbergerboegli architekten, Biel
- Toni Weber, W+S Landschaftsarchitekten,
Solothurn
- Michael Liebi, Metron Bern AG, Bern
Begleitgruppe:
- Jürg Räber, Gemeindepräsident
- Walther Ritz, Gemeinderat (Vorsitz)
- Christian Lutz, Bauverwalter
- Rolf Marti, MLG Generalunternehmung AG
- Rolf Ziegler, MLG Generalunternehmung AG
- Dr. Markus Ranft, Hans Gutjahr-Stiftung
- Emil Zurmühle, ZSB Architekten AG (Hans
Gutjahr-Stiftung)
- Martina Zurmühle, ZSB Architekten AG
(Hans Gutjahr-Stiftung)
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
5
Externe Fachleute (Beizug nach Bedarf):
- Cédric Vaucher, Berner Heimatschutz
- Martin Ernst, Denkmalpflege
- Jean-Michel Vetter, Amt für Gemeinden
und Raumordnung
- Kurt Schürch, TBA OIK III, Kreisoberingenieur
Am 10.5.12 fand eine Zwischenbesprechung
mit dem Planungsteam und dem Gutachtergremium statt.
1.4 Grundlagen
Kapitel 2 -7 Zusammenfassung der Präsentation, Diskussion und Beurteilung anlässlich der Workshops
Das Planungsgebiet umfasst die Perimeter
der ZPP 12 und 13 unter Einbezug des angrenzenden Strassenraums der Hauptstrasse.
Die Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Erarbeitung und Beurteilung
des städtebaulichen Konzepts wurden im
Programm zum Gutachterverfahren (mit Anhang) festgelegt, das von den Beteiligten am
11.04.12 verabschiedet wurde.
Mit der Zustimmung zum Programm haben
die Vertreter der Denkmalpflege und des
Berner Heimatschutz das Gutachterverfahren
als qualifiziertes Verfahren anerkannt.
1.5 Erarbeitung
Auftraggeberin des städtebaulichen Konzepts
und des Gutachterverfahrens sind die Einwohnergemeinde Orpund und die MLG Generalunternehmung AG, die als Bauträgerin in
der ZPP 13 auftritt.
Das städtebauliche Konzept wurde vom beauftragten Planungsteam von März bis Mai
2012 erarbeitet und anlässlich von 3 Workshops mit dem Gutachtergremium und der
Begleitgruppe diskutiert:
5.3.12
Diskussion Aufgabenstellung und
Schlüsselfragen, Bereinigung Programm
11.4.12 Vorstellung, Diskussion und
Beurteilung der Analyse und erster
Lösungsansätze
23.5.12 Vorstellung und Diskussion/Beurteilung städtebauliches Konzept
Über die Workshops wurde ein Protokoll geführt.
1.6 Dokumentation
Der vorliegende Bericht dokumentiert die
Ergebnisse des Gutachterverfahrens:
Kapitel 8
Unterlagen des Planungsteams
Kapitel 9
Genehmigung des Berichts
6
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
2 Ortsanalyse
Zusammenfassung der Präsentation und
Diskussion anlässlich der Workshops vom
11.04.12 und 23.05.12. Vollständige Unterlagen des Planungsteams: s. Kapitel 9.
2.1 Historische Spuren
Im Ortszentrum von Orpund sind vielfältige
Spuren der Ortsentwicklung ablesbar:
-
Die landwirtschaftliche Nutzung am Hang,
zwischen Wald und Flussebene
-
Die ehemalige Uferbebauung (Fischerei)
am Nordufer der Alten Zihl
-
Die Strassenführung von Brüggstrasse,
Hauptstrasse und Gottstattstrasse, entlang
des ehemaligen Zihlbogens mit den Siedlungen Orpund, Zihlwil und Gottstatt
-
Der Siedlungskern um die Linde, entstanden an der Kreuzung der historischen
Wegverbindungen
-
Die Bebauung entlang der Hauptstrasse
und des Kirchwegs, die entlang der Böschung der Senke verläuft
-
Das ehemalige Trassee der Biel-Meinisberg-Bahn (heute Lindenstrasse) und das
ehemalige Stationsgebäude
-
Historische Gebäude (Bauernhäuser und
ehemaliges Schulhaus, heute Vereinshaus)
Die Präsenz der historischen Spuren ist stark
und prägt die Ortsidentität. Sie dient als Ausgangspunkt für die räumliche Weiterentwicklung im Ortszentrum.
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
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2.2 Landschaft und Topografie
Das Ortszentrum wird geprägt durch das
Aufeinandertreffen von Hang, Ebene (Dorf)
und Senke (Flusslauf). Durch das Freihalten
weiter Teile des Planungsgebiets reicht der
Landschaftsraum nord- und südseitig bis an
die Hauptstrasse. Die Verzahnung von Siedlung und Landschaft prägt das Ortsbild und
ermöglicht Ausblicke vom Ortszentrum an
den Hang und – besonders eindrücklich – in
den Landschaftsraum der Senke und zum
Gemeindehaus und dem Kloster Gottstatt.
Der Umgang mit der Grenze zwischen Landschaftsraum und Siedlung und mit dem Sichtbezug zwischen Dorfkern und Gemeindehaus
bzw. Kloster ist die Schlüsselfrage im Teilgebiet Gottstatt (ZPP 13).
2.3 Erschliessungsstruktur
Die Erschliessungsstruktur basiert auf den
Hauptachsen Hauptstrasse, Brüggstrasse,
Gottstattstrasse, Byfangstrasse und Hohlenweg. Von diesem Hauptnetz aus erfolgt die
Erschliessung mit Stichstrassen (Sackgasse).
Das Erschliessungsprinzip dient als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der
Bebauungsstruktur.
Im Gebiet der ZPP 13 besteht eine ausgeprägt „gerichtete Situation“ mit Strasse/Zufahrt im Norden und Aussicht/Landschaftsraum im Süden.
2.4 Zentrumsstruktur
Die Analyse der Nutzungsverteilung zeigt
dass sich die Zentrumsfunktionen hauptsächlich im Bereich der Kreuzung Hauptstrasse,
Byfangstrasse, Hohlenweg befindet, mit zwei
Subzentren bei der Post und bei der Einmündung Gottstattstrasse.
Die bestehende Konzentration von Zentrumsfunktionen soll gestärkt werden. Für eine
grössere Ausdehnung des Zentrums dürfte
das Nachfragepotenzial fehlen.
8
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
2.5 Bebauungsstruktur und Strassenraum
2.7 Konzept
Die Bebauung entlang der Hauptstrasse ist
eine Abfolge von Einzelbauten, die einen
steten Wechsel zwischen offenem und geschlossenem Strassenraum erzeugt. Markant
ist die teilweise versetzte Stellung der Gebäude im Strassenraum. Der Wechsel von
Vor- und Rücksprünge und von paralleler und
abgedrehter Stellung strukturieren den Strassenraum, schaffen Zwischenräume und
wechselnde Ansichten.
Das städtebauliche Konzept soll
- das historische Zentrum um den Lindenplatz stärken
- vorhandene historische und identitätsstiftende Merkmale im Ort sichtbar und erkennbar machen
- Sichtbezüge in den Landschaftsraum und
zu historischen Bauten ermöglichen
- auf die Topografie reagieren
- „Dörflichkeit“ erlebbar machen
- die Hauptstrasse als Rückgrat des Zentrums stärken und ergänzen.
Neue Gebäude entlang der Hauptstrasse
sollen das bestehende Muster aufnehmen
und weiterführen.
2.6 Gebäudetypologie
Die Bebauung entlang der Hauptstrasse weist
eine vielfältige Gebäudetypologie auf („Bauernhäuser“ – „klassizistische Bauten“ – „moderne Bauten“). Sie zeigt das typische Bild
der Siedlungsentwicklung in einer Agglomerationsgemeinde. Prägend für das Orts- und
Strassenraumbild sind die Dachformen, wobei auch verschiedene moderne Gebäude
flache Schrägdächer aufweisen.
Es gibt keine vorherrschende Gebäudetypologie. Prägend ist das Zusammenspiel unterschiedlicher Typologien. Die richtige, angepasste Lösung ist aus der örtlichen Situation
zu entwickeln.
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
3 Bau- und planungsrechtliche Rahmenbedingungen
-
Zusammenfassung der Präsentation und
Diskussion anlässlich der Workshops vom
11.04.12 und 23.05.12. Vollständige Unterlagen des Planungsteams: s. Kapitel 9
-
3.1 Zonen mit Planungspflicht
Die Bestimmungen der Zonen mit Planungspflicht ZPP 12 Dorfkern und ZPP 13 Gottstatt
sind verbindlich (Art. 320 und 321 Baureglement). Sie legen Art und Mass der Nutzung
sowie die Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze fest.
3.2 Teilgebiete für etappierte Realisierung
Aufgrund der Parzellierungsstruktur und der
unterschiedlichen Interessen und Absichten
der Grundeigentümer ergeben sich weitere,
z.T. stark einschränkende Anforderungen an
das städtebauliche Konzept.
In der ZPP 12 ist eine Aufteilung in drei TeilÜberbauungsordnungen zu ermöglichen, die
unabhängig von einander realisiert werden
können:
-
9
Die Teil-UeO Dorfkern West umfasst den
Bereich um den Dorfplatz (Sektoren A und
B1-B5)
Die Teil-UeO Dorfkern Nord umfasst den
Bereich nördlich und südlich der Lindenstrasse (Sektoren B6 und B8)
Die Teil-UeO Dorfkern Süd umfasst den
Bereich nördlich und östlich des Vereinshaues (Sektor B7).
In der ZPP 13 ist eine UeO für den gesamten
Perimeter vorgesehen, wobei für die Parz.
217 (Coop) eine unabhängige Realisierung
zu ermöglichen ist.
3.3 Grenzabstände
Innerhalb der ZPP-Perimeter können die
Grenzabstände grundsätzlich frei festgelegt
werden.
Gegenüber benachbarten Grundstücken ausserhalb der ZPP 12 und 13 sind die reglementarischen Grenzabstände eingehalten.
Dies gilt auch für die Grenzabstände zwischen den einzelnen Sektoren in der ZPP 12.
Mit einer Ausnahme kann diese Vorgabe
eingehalten werden. Im südlichen Teil des
Sektors B8 (Parz. 743 und 869 ) macht die
10
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
Einhaltung der reglementarischen Grenzabstände eine Bebauung auf den schmalen
Grundstücken praktisch unmöglich. Im Interesse einer sinnvollen Bebauung wird deshalb auf die Einhaltung des Grenzabstands
gegenüber dem Sektor B8 verzichtet.
-
3.4 Umgang mit Gebäudebestand
Für den Umgang mit bestehenden Gebäuden
im Bearbeitungsperimeter gelten folgende
Vorgaben:
-
In den Sektoren B1, B2 und B3 ist vom
Erhalt der bestehenden Gebäude auszugehen. Als Variante kann im Sektor B3 eine Neubebauung vorgeschlagen werden.
-
Im Sektor B4 ist das bestehende Gebäude
durch einen Neubau zu ersetzen.
-
Im Sektor B5 ist vom Erhalt des bestehenden Gebäudes auszugehen. Als Variante
ist eine Ersatzbebauung aufzuzeigen, welche die bestehende Parzellierung respektiert.
-
Im Sektor B7 ist das schützenswerte Vereinshaus in die Neubebauung zu integrieren. Die heutige Parzellierung innerhalb
des Sektors B7 muss nicht respektiert
werden.
nachweisen, dass ein Ersatz des erhaltenswerten Gebäudes Hauptstrasse 207
im Interesse einer qualitativ hochstehenden Gestaltung des Ortszentrums gerechtfertigt ist (bzw. wie das Gebäude unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und
der Verhältnismässigkeit erhalten und in
eine Neubebauung integriert werden könnte).
4 Teilgebiet Dorfkern West
Zusammenfassung der Präsentation und
Diskussion anlässlich des Workshops vom
23.5.12. Vollständige Unterlagen des Planungsteams: s. Kapitel 9
4.1 Städtebauliches Konzept
Das Teilgebiet umfasst den westlichen Teil
der ZPP 12 mit den Sektoren A und B1B5/B6. Es stellt den historischen und funktionalen Kern des Ortszentrums dar und wird
durch zwei unterschiedliche öffentliche Räume definiert:
-
Der Bereich um die neue Kreuzung der
Hauptstrasse mit dem Hohlenweg und der
Byfangstrasse
3.5 Erhaltens- und schützenswerte
Gebäude
-
Der rückwärtige Bereich entlang der Lindenstrasse mit dem Dorfplatz
Bei den erhaltenswerten Gebäuden in den
Sektoren B1, B2 und B3 wird vom Erhalt ausgegangen.
Zusammen bilden sie die Dorfkernzone mit
einer Abfolge (Sequenz) von öffentlichen
Räumen mit unterschiedlichen Funktionen
und verschiedenartigem Charakter.
Die erhaltenswerten Gebäude in der ZPP 13
können gemäss Aussage der kant. Denkmalpflege ersetzt werden.
Das erhaltenswerte Gebäude in der ZPP
12/Sektor B7 kann abgebrochen werden,
wenn die Erhaltung unverhältnismässig ist
oder eine gestalterisch bessere Lösung verunmöglicht (Art. 320 Abs. 5 Baureglement).
Das städtebauliche Konzept muss
-
aufzeigen, wie das schützenswerte Vereinshaus (Hauptstrasse 201) in die Neubebauung integriert werden kann,
Dorfkernzone
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
11
Drei neue Gebäude fassen die Dorfkernzone:
-
-
-
Das Gebäude östlich der Einmündung
Hohlenweg (Sektor B4) erhält durch seine
Lage und Dimension eine dominante Stellung im Strassenraum. Das Gebäude ist
auf die Kreuzung und auf den Dorfplatz
ausgerichtet. Das Erdgeschoss ist prädestiniert für eine publikumsorientierte Nutzung mit Zugang ab dem Dorfplatz. Der
Baukörper entspricht der maximal zulässigen BGF.
Das gegenüberliegende Gebäude (Sektor
B3) übernimmt die abgewinkelte Stellung
des bestehenden Baus und behält daduch
die Öffnung des Strassenraums im Bereich der Kreuzung bei. Das Gebäude ist
auf die Kreuzung und auf den Dorfplatz
ausgerichtet. Es ist als „Gegengewicht“
zum Neubau im Sektor B4 grösser zu
dimensionieren als das heutige Gebäude.
Aufgrund seiner Lage im öffentlichen
Raum steht eine gewerbliche bzw. publikumsorientierte Nutzung im Vordergrund.
Das Gebäude im Sektor B6 schliesst als
„Kopfbau“ der Bebauung entlang dem
Bahndamm den Dorfplatz gegen Osten
ab. Es ist sowohl eine reine Wohnnutzung
als auch eine publikumsorientierte Nutzung im Erdgeschoss denkbar.
Die Kreuzung Hauptstrasse/Hohlenweg/
Byfangstrasse wird durch die neuen, nördlich
der Hauptstrasse liegenden Gebäude gestärkt. Rückwärtig entsteht ein räumlich gefasster Dorfplatz mit einem gebauten Volumen – einer Art Allmend – für unterschiedlichste Nutzungen. Vorgeschlagen wird eine
Überdachung des Dorfplatzes (Höhe ca. 5-6
m), die als bauliches Element in Erscheinung
tritt und den Dorfplatz räumlich definiert.
4.2 Beurteilung
Städtebau und Aussenraum
Die Definition und Differenzierung der öffentlichen Bereiche um die Kreuzung und den
Dorfplatz ist städtebaulich und funktional gut
begründet und konsequent umgesetzt. Die
räumliche Sequenz von Kreuzung und Dorf-
Konzept mit Neubauten
platz ist in zwei Richtungen weiterzudenken:
nach Westen mit dem Bereich zwischen den
Restaurants Zentrum und Linde sowie nach
Osten mit der rückwärtigen Verbindung vom
Dorfplatz über das Vereinshaus an die
Hauptstrasse.
Die Baukörper in den Sektoren B3, B4 und
B6 sind präzise gesetzt. Die Setzung und
Ausformulierung des Gebäudes im Sektor B4
ist für die städtebauliche Wirkung entscheidend. Die exponierte Stellung aller neuen
Gebäude erfordert eine sorgfältige Weiterbearbeitung und architektonische Ausformulierung.
Im Sektor B3 lassen die ZPP-Bestimmungen
drei Vollgeschosse mit Dach- oder Attikageschoss zu. Das Modell zeigt den Baukörper
mit vier Vollgeschossen. Ein Attikageschoss
im Rahmen der üblichen Attikavorschriften
(allseitiger Rücksprung) ist städtebaulich unverträglich. In Anlehnung an bestehende Gebäude an der Hauptstrasse ist eine Lösung
mit flachem Schrägdach zu prüfen.
Die Dorfkernzone umfasst beträchtliche unbebaute Flächen. Die Gestaltung dieses Aussenraums ist für das Erscheinungsbild des
Ortszentrums wesentlich. Die Qualitätssicherung der Aussenraumgestaltung ist in der
Überbauungsordnung sicherzustellen.
Das vorgeschlagene bauliche Element (Dach)
auf dem Dorfplatz ist für die räumliche Definition und die Wahrnehmung des Platzes nötig
und eröffnet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
12
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
Verkehr, Erschliessung
Die Zufahrten und öffentlichen Wegverbindungen sind gemäss den ZPP-Vorgaben
berücksichtigt.
Bei der Weiterbearbeitung in den Sektoren
B3 und B4 sind die erforderlichen Sichtweiten
bei den Einmündungen in die Hauptstrasse
zu berücksichtigen.
Machbarkeit
Die Gebäude in den Sektoren B3 und B4
bieten ein vielfältiges Potenzial für gewerbliche und publikumsorientierte Nutzungen sowie Wohnen. Die markante Lage im Ortszentrum bietet ein gutes Marktpotenzial. Das
Konzept schafft gute Voraussetzungen für
eine Stärkung des Versorgungszentrums
durch neue Kernnutzungen.
4.3 Empfehlung
Das städtebauliche Konzept ist als Grundlage
für die Weiterbearbeitung zu übernehmen.
5 Teilgebiet Dorfkern Ost
Zusammenfassung der Präsentation und
Diskussion anlässlich des Workshops vom
23.5.12. Vollständige Unterlagen des Planungsteams: s. Kapitel 9
5.1 Städtebauliches Konzept
Das Teilgebiet umfasst den östlichen Teil der
ZPP 12 mit den Sektoren B6 bis B8.
Im Sektor B8 orientiert sich die Bebauungsstruktur am Verlauf des ehemaligen Bahndamms (Lindenstrasse). Nördlich des Damms
wird die bestehende Bebauung mit längs
gestellten Häusern weitergeführt. Südlich des
Damms folgt eine Reihe quer zum Damm
gestellter, kleinmassstäblicher Punkthäuser.
Der westliche „Kopfbau“ der Reihe (Sektor
B6) schliesst den Dorfplatz räumlich ab. Aus
dem Zusammenspiel von längs und quer
gestellten Häusern ergeben sich spannende
Zwischenräume und Durchblicke. Die Zufahrt
erfolgt von der Lindenstrasse.
Für die Weiterbearbeitung (Überbauungsordnung, Bauprojekt) ist eine fachliche Begleitung sicherzustellen.
Die Setzung und Ausgestaltung des Neubaus
im Sektor B4 ist für die städtebauliche Wirkung entscheidend. Sie ist in der UeO aufgrund eines Vorprojekts präzis und eng zu
definieren.
In der UeO ist die Qualitätssicherung der
architektonischen Ausformulierung der Neubauten und der Aussenraumgestaltung sicherzustellen.
Variante 1 mit Erhalt Bauernhaus
Variante 2 mit Ersatz Bauernhaus
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
Das Konzept ist wesentlich durch die Vorgabe bestimmt, eine voneinander unabhängige
Bebauung der Sektoren B7 und B8 zu ermöglichen. Die Baumöglichkeiten im südlichen
Teil des Sektors B8 (Parz. 743 und 869 ) sind
aufgrund des schmalen Parzellenzuschnitts
stark eingeschränkt. Bei Einhaltung der reglementarischen Grenzabstände resultiert eine
Bautiefe von lediglich ca. 6 bis 8 m.
Die vorgeschlagene Reihe der Punkthäuser
unterschreitet den reglementarischen Grenzabstand zu Parz. 216 und erfordert eine Verständigung zwischen den Grundeigentümern.
Andernfalls ist eine wirtschaftliche Bebauung
im südlichen Teil des Sektors B8 (Parz. 743
und 869) nicht möglich.
Im Sektor B7 liegt die Kernfrage im Umgang
mit dem erhaltenswerten Bauernhauses
Hauptstrasse 207. Es werden zwei Varianten
vorgeschlagen:
Variante 1 integriert das Bauernhaus in eine
neue Überbauung mit vier Gebäuden. Die
Stellung der Neubauten leitet sich aus dem
Grundsatz ab, dass die Vor- und Rückbereiche (Hofstatt) des Bauernhauses (und des
Vereinshauses) von einer Bebauung freigehalten werden. Durch die Setzung der Neubauten entstehen zwei Hofgruppen beim
Bauernhaus bzw. beim Vereinshaus. Der Hof
hinter dem Vereinshaus hat AllmendCharakter und reiht sich in die Sequenz öffentlicher Räume im Ortszentrum ein (vgl.
Teilgebiet Dorfkern West).
Mit Variante 1 können nur rund 84% der zulässigen Ausnützung im Sektor B8 erreicht
2
werden (max. zulässig: 6'400 m BGF, Vari2
ante 1: 5'370 m BGF).
Variante 2 ersetzt das Bauernhaus zugunsten
einer dichteren Überbauung. Die Bebauung
rückt näher an die Hauptstrasse, wodurch im
rückwärtigen Bereich ein zusätzliches Gebäude möglich wird. Anstelle des Bauernhauses mit Vor- und Rückbereich entsteht eine
Bebauung um einen Hof. Beim Vereinshaus
entspricht die Bebauung der Variante 1.
Mit Variante 2 kann die zulässige Ausnützung
im Sektor B8 ausgeschöpft werden.
13
5.2 Beurteilung
Städtebau, Aussenraum
Im Sektor B8 ist die Bebauung entlang dem
Bahndamm konsequent aus der Analyse
abgeleitet und städtebaulich gut umgesetzt.
Im Sektor B7 überzeugt Variante 1 durch die
gute städtebauliche Integration des Bauernhauses in die Neubebauung. Durch die zurückversetzte Lage bleibt die charakteristische Öffnung im Strassenraum erhalten. Dies
ist umso bedeutender, als auf der gegenüberliegenden Seite (Parz. 217) mit einem Neubau an der Strasse zu rechnen ist. Für Kernnutzungen (z.B. Gastronomie, Altersheim,
öffentliche und private Dienstleistungen) bietet das Bauernhaus innen und aussen ein
interessantes Raumpotenzial. Mit einer geeigneten Nutzung kann es als ortsgeschichtlicher Zeuge mit hohem Identifikationswert das
Ortszentrum bereichern. Zu klären ist, wie der
Vorbereich des Bauernhauses gestaltet und
genutzt werden kann, ohne dass die Qualität
des Strassenraums geschmälert wird und die
öffentlichen Räume (Dorfplatz) im Ortszentrum konkurrenziert werden.
Variante 2 schliesst die Bebauung entlang
der Hauptstrasse und verändert dadurch das
Erscheinungsbild des Strassenraums. Anstelle des Rücksprungs und der Öffnung entsteht
eine Schliessung und Engführung. Eine solche Lösung ist bei guter architektonischer
Ausformulierung denkbar, bringt aber keinen
städtebaulichen Vorteil gegenüber Variante 1.
Mit Variante 2 werden die städtebauliche
Logik und Prägnanz von Variante 1 aufgegeben, ohne dass dadurch ein städtebaulicher
Mehrwert resultiert.
Verkehr, Erschliessung
Die Zufahrt zu Einstellhalle und öffentlicher
Sammelparkierung sowie die öffentliche
Wegverbindung Richtung Dorfplatz führen
über den Raum zwischen Vereinshaus und
benachbartem Neubau. Angesichts der engen Platzverhältnisse ist die Funktionalität
fraglich. Bei der Weiterbearbeitung ist eine
funktionierende und gestalterisch gute Lösung aufzuzeigen. Allenfalls ist die bauliche
Dichte zu überprüfen.
14
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
Machbarkeit
Für den Sektor B8 wird eine gute Lösung
aufgezeigt, wie die Parzellen südlich des
Bahndamms (Parz. 743 und 869) trotz ungünstiger Parzellierung in die Überbauung
integriert werden können. Die unabhängige
Bebauung der Sektoren B7 und B8 ist dabei
gewährleistet.
Aus denkmalpflegerischer Sicht sind sowohl
die innere wie die äussere Substanz des
Bauernhauses Hauptstrasse 207 erhaltenswert. Der Zustand der Bausubstanz erlaubt
grundsätzlich eine Sanierung. Eine Beteiligung der Denkmalpflege an den Sanierungskosten ist möglich.
Im Sektor B7 wird aus Sicht der Gemeinde
mit dem Erhalt des Bauernhauses (Variante
1) das Ziel einer Verdichtung im Ortszentrum
in Frage gestellt. Zudem bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den Grundeigentümern, die auf der maximalen Ausnützung
basieren. Variante 1 ist deshalb nur mit Zustimmung der Grundeigentümer denkbar.
Andernfalls ist davon auszugehen, dass
Grundeigentümer und potenzielle Investoren
das Interesse an einer Überbauung verlieren
und der unbefriedigende Status quo für Jahre
erhalten bleibt. Dieses Szenario gilt es unbedingt zu vermeiden. Für Variante 2 sprechen
die höhere Ausnützung und die Tatsache,
dass die schwierige Suche nach einer passenden Nutzung für das Bauernhaus wegfällt.
Aus Sicht der Gemeinde erhöhen sich
dadurch die Chancen, dass Investoren gefunden und eine Überbauung realisiert werden kann.
5.3 Empfehlung
Das städtebauliche Konzept ist als Grundlage
für die Weiterbearbeitung zu übernehmen.
Für die Weiterbearbeitung (Überbauungsordnung, Bauprojekt) ist eine fachliche Begleitung sicherzustellen.
In der Weiterbearbeitung sind Einstellhalleneinfahrten, öffentliche Sammelparkierung und
öffentliche Wegverbindungen zu überprüfen
und gut in die Aussenraumgestaltung zu in-
tegrieren. Die Anzahl Zufahrten ab der
Hauptstrasse ist zu minimieren.
Der Umgang mit dem erhaltenswerten Gebäude Hauptstrasse 207 kann nicht abschliessend geklärt werden. Der Erhalt des
Bauernhauses ist aus städtebaulicher und
denkmalpflegerischer Sicht erwünscht, hat
aber eine erhebliche Reduktion der Ausnützung zur Folge. Es besteht Konsens darüber,
dass für den Erhalt des Gebäudes die Bereitschaft der Grundeigentümer und eine passende Nutzung erforderlich sind.
Die Gutachter empfehlen Gemeinde und
Grundeigentümer aus städtebaulichen und
denkmalpflegerischen Gründen eine Lösung
mit Erhalt und Umnutzung des Bauernhauses
zu suchen. Dabei kann auch geprüft werden,
ob eine Verdichtung innerhalb des Sektors B8
möglich ist (z.B. höhere Geschosszahl) um
eine höhere Ausnützung zu erreichen (erfordert eine ZPP-Änderung).
6 Teilgebiet Gottstatt
Zusammenfassung der Präsentation und
Diskussion anlässlich des Workshops vom
23.5.12. Vollständige Unterlagen des Planungsteams: s. Kapitel 9
6.1 Städtebauliches Konzept
Das Teilgebiet umfasst die ZPP 13. Es zeichnet sich durch den starken Landschaftsbezug
und die attraktive Südlage aus. Die Schlüsselfragen sind die Typologie der Bebauung
entlang der Hauptstrasse und in der Senke
sowie die Gestaltung des Übergangs und der
Verbindung zwischen Siedlungs- und Landschaftsraum.
Als Ergebnis einer umfangreichen Variantenprüfung werden vier Lösungen vorgestellt, die
sich v.a. bezüglich der Typologie der Bebauung in der Senke und des Umgangs mit dem
Landschaftsraum unterscheiden. Unter der
Zielsetzung der angestrebten baulichen Verdichtung gemäss den ZPP-Bestimmungen ist
ein Freihalten des Landschaftsraums nur sehr
bedingt möglich.
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
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Bebauung entlang der Hauptstrasse:
Varianten für die Bebauung in der Senke:
In allen vier Varianten wird die strassenbegleitende Bebauungsstruktur entlang der
Böschung des ehemaligen Zihlufers weitergestrickt.
Variante 1 („Floss“):
Das Ersatzgebäude für die Liegenschaft
Hauptstrasse 198 (Parz. 251) schliesst die
Bebauungsstruktur entlang der Byfangstrasse
ab. Das strassenseitige Erdgeschoss ist auf
gewerbliche Nutzung ausgerichtet und ist
ebenerdig und offen gestaltet. Im Süden steht
das Gebäude mit einem geschlossenen massiven Sockel in der Senke.
Das Ersatzgebäude für die Liegenschaft
Hauptstrasse 200 (Parz. 1284) und das neue
Gebäude auf Parz. 217 (Coop) – schematisch
dargestellt - reihen sich in diese Böschungsbebauung ein. Die Gebäude werden von der
Strasse her erschlossen. Die Ausgestaltung
mit Hochparterre ermöglicht eine Wohnnutzung und dank des Niveausprungs in die
Senke ein zusätzlich nutzbares Geschoss
gegen Süden.
Mit leichten Variationen der Lage und Dimensionierung der Bauten in den vier Varianten
werden die Zwischenräume und Durchblicke
auf die unterschiedlichen Bebauungsmuster
im südlichen Teil (Senke) abgestimmt. Desgleichen variiert die Nutzung und Gestaltung
des Zwischenraums zwischen den Bebauungen an der Strasse und in der Senke.
Eine „schwimmende“ Plattform gleich einem
Floss legt sich in den Landschaftsraum und
wird von diesem umspült. Ein rechteckiger
Baukörper in maximaler Kompaktheit liegt auf
dieser Plattform. Die vorspringenden Plattformflächen im Norden und Süden dienen der
Erschliessung und privaten Aussenräumen.
Der Landschaftsraum wird minimal von der
Bebauung besetzt, wodurch Sichtverbindungen von der Strasse in den Landschaftsraum
und zu Gemeindehaus und Kloster Gottstatt
entstehen. Die öffentlichen Wegverbindungen
führen seitlich um das Gebäude herum. In
seiner Massstäblichkeit lehnt sich der Baukörper an den nahe gelegenen Gewerbebau
und das Kloster an. Er bezieht sich auf den
Landschaftsraum, nicht auf das Dorf. Die
Wohnungen in den Obergeschossen erstrecken sich in Nord-Süd-Richtung über ca. 25
m. Innenhöfe belichten die Wohnungen zusätzlich.
Die Nutzung im Sockelgeschoss der strassenbegleitenden Bebauung profitiert vom
unberührten Landschaftsraum bis zum
„Floss“.
Teilgebiet Gottstatt Variante 1
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Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
Variante 2 („Finger“)
Variante 3 („Band“)
Vier Längsbauten legen sich wie Finger in
Nord-Süd-Richtung in den Landschaftsraum.
Die Aussicht von der Strasse in die Landschaft wird – ähnlich einem Staketengeländer
– minimal beeinflusst. Durch die leichte Verwinkelung der Baukörper entsteht eine räumliche Spannung und werden die Aussichtsund Besonnungsverhältnisse der Wohnungen
optimiert. Balkone und Aussenräume sind
nach Süden und Westen orientiert. Die Zwischenräume zwischen den Gebäuden dienen
der Erschliessung, privaten Aussenräumen
sowie der öffentlichen Wegverbindung.
Ein langer, leicht geknickter Baukörper
spannt sich in West-Ost-Richtung über das
ganze Baufeld und bildet eine starke Grenze
zwischen Landschaft und bebautem Raum.
Das Langhaus wird von Norden erschlossen.
Die öffentliche Wegverbindung führt durch
das Haus in den Landschaftsraum. Alle Wohnungen orientieren sich nach Süden zum
Landschaftsraum hin.
Die Gebäude entlang der Hauptstrasse sind
so gesetzt und dimensioniert, dass die Zwischenräume der „Finger“ und somit die Blicke
in den Landschaftsraum optimal zur Geltung
kommen. Die Nutzung im Sockelgeschoss
bespielt den Raum zwischen der strassenbegleitenden Bebauung und der Bebauung in
der Senke und lässt eine Verbindung zwischen den Gebäuden entstehen. Der Zwischenraum zwischen Böschung und Senke
hat halböffentlichen Charakter.
Teilgebiet Gottstatt Variante 2
Zwischen Strassenbebauung und Langhaus
spannt sich ein Raum auf, welcher die benachbarten Bebauungen im Westen und Osten zusammenbindet. Der Terrainversatz in
die Senke wird durch eine geneigte Ebene bis
an das Langhaus herangezogen. Der halböffentliche Raum ersetzt den Durchblick in die
Landschaft. Er kann vielfach bespielt werden
und generiert neue Qualitäten. Bäume, Spielbereiche, Nebengebäude, Erschliessungsgebäude und zusätzliche Nutzungen (z.B. Kinderkrippenpavillion) strukturieren die Fläche.
Teilgebiet Gottstatt Variante 3
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
Variante 4 („Punkthäuser“)
6.2 Beurteilung
Vier Punkthäuser werden relativ dicht und
versetzt zueinander in die Senke gesetzt. Die
Punkthäuser sind im Grundriss verschachtelt.
Die so entstehenden Gebäudeflügel und Zwischenräume entsprechen in Ihrer Massstäblichkeit den angrenzenden Einfamilienhäusern. Die Punkthäuser werden von Landschaftsraum umspült, es entstehen unterschiedliche Raumnischen, die zum Verweilen
und Spielen einladen. Insgesamt wird eine
menschliche Massstäblichkeit in Aussenraum
und Gebäudevolumen erreicht. Die Wohnungsgrundrisse haben drei Aussenfassaden
und somit einen allgegenwärtigen Bezug zum
Landschaftsraum.
Städtebau und Aussenraum
Die Nutzung im Sockelgeschoss der strassenbegleitenden Bebauung bespielt den Zwischenraum zur Bebauung in der Senke zusätzlich und lässt eine Verbindung zwischen
den Gebäuden entstehen.
Teilgebiet Gottstatt Variante 4
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In allen Varianten wird die strassenbegleitende Bebauung auf der Böschung entlang der
Hauptstrasse weitergestrickt. Mit einem Sockel wird der Gebäudesprung in die Senke
überwunden. Diese Haltung ist konsequent
aus der Analyse abgeleitet und städtebaulich
gut umgesetzt. Mit der Stellung der Gebäude
und der Definition der Zwischenräume kann
auf die Bebauung in der Senke reagiert werden.
Zusammen mit der strassenbegleitenden
Bebauung in der ZPP 12 (s. Kapitel 5) ergibt
sich eine städtebaulich überzeugende Lösung
für den Strassenraum der Hauptstrasse.
Im Unterschied zu den strassenbegleitenden
Gebäuden führt die Bebauung in der Senke
eine neue Typologie ein.
Variante 1 überzeugt aus städtebaulicher
Sicht durch die Verdichtung und den starken
Bezug zur Landschaft und zu den grossmassstäblichen „Monumenten“ Kloster und Gewerbebau. Sie ist eine logische und stimmige
Antwort auf die Erkenntnisse der Analyse.
Das kompakte Gebäude lässt ein Fenster in
die Landschaft offen. Der Landschaftsraum
reicht auf drei Seiten bis an den Gebäudesockel heran, wodurch eine einmalige Wohnsituation entsteht. Trotz maximaler Ausnützung
wird der Landschaftsraum minimal besetzt.
Das Gebäude hat repräsentative Kraft und
schafft eine starke Identität unter dem Motto
„Wohnen in der Landschaft“.
Variante 2 nimmt kaum Bezug auf die landschaftliche Situation. Die Standardbebauung
besetzt den Landschaftsraum vollständig,
ohne dass das besondere Potenzial des Ortes genutzt wird. Die Zwischenräume zwischen den Gebäuden haben Siedlungscharakter (Erschliessung, private Aussenräume
etc.), eine Verzahnung mit dem Landschaftsraum ist nicht möglich. Der Siedlungsrand
liegt aussen und bildet eine harte Grenze
zum Landschaftsraum.
Variante 3 ist eine städtebaulich konsequente
Haltung, die auf eine Sichtverbindung von der
Strasse in den Landschaftsraum ganz ver-
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Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
zichtet. Das Langhaus liegt wie ein Damm in
Senke und bildet einen harten Siedlungsrand.
Der Landschaftsbezug des Wohnens ist ähnlich stark wie bei Variante 1. Der Zwischenraum zwischen Böschungsbebauung und
Langhaus hat ein interessantes Potenzial,
allerdings stellt sich die Frage nach der passenden Nutzung und Gestaltung.
Variante 4 ist eine städtebaulich mögliche,
aber noch zu wenig ausformulierte Variante.
Die Typologie der Gebäude ist in ähnlicher
Form im Dorf bereits vorhanden. Sie wirkt
aber zu beliebig und muss bei einer Weiterbearbeitung verbessert werden. Das besondere Potenzial des Ortes wird weniger in Wert
gesetzt als in Variante 1 oder 3, der Bezug
zum Landschaftsraum ist weniger stark. Die
postulierte „Umspülung“ der Gebäude durch
den Landschaftsraum ist kaum realistisch, da
die Zwischenräume zwischen den Gebäuden
siedlungsbezogen genutzt werden (Erschliessung, Aussenraum etc.) und allenfalls den
Charakter einer Grünanlage haben. Die
Grenze zum Landschaftsraum verläuft
dadurch am südlichen Siedlungsrand.
Verkehr, Erschliessung
Die Nutzung und Gestaltung der Öffnungen
entlang der Hauptsstrasse haben Einfluss auf
die Strassenraumgestaltung und sind entsprechend präzis zu definieren und zu gestalten.
Die vorgeschlagene Längsparkierung entlang
der Hauptstrasse ist für Orpund ein neues,
bisher nicht vorhandenes Element. Angesichts der beschränkten Platzverhältnisse und
der Störung im Strassenraum ist Längsparkierung nur für Gewerbenutzungen (Kurzzeitparkierung) denkbar, nicht aber bei reinen
Wohngebäuden.
Gut gelöst ist in allen Varianten die Wegführung der öffentlichen Wegverbindungen an
den Rändern der Senke entlang.
Machbarkeit
Aus Sicht der Grundeigentümer ist keine abschliessende Beurteilung der Varianten möglich. Bezüglich Marktfähigkeit und Etappierbarkeit werden nur die Varianten 4 und 2 als
realistisch beurteilt, wobei Variante 4 das klar
grössere Potenzial aufweist und deshalb bevorzugt wird.
Aus Sicht der Gemeinde wird Variante 4 bevorzugt, weil die Massstäblichkeit zum Dorf
passt und keine neue Form eingeführt wird.
Variante 1 ist zwar interessant als urbane
Ergänzung des Wohnungsangebots in Orpund, bezüglich der Verträglichkeit und der
Akzeptanz in der Bevölkerung bestehen aber
grosse Fragezeichen. Variante 3 sprengt den
dörflichen Massstab und schliesst den Landschaftsraum zu stark. Variante 2 wirkt zu
beliebig und banal.
6.3 Empfehlung
Für die strassenbegleitende Bebauung (Böschungskante) ist das im Konzept aufgezeigte Prinzip als Grundlage für die Weiterbearbeitung zu übernehmen.
Für die Bebauung in der Senke empfehlen
die Gutachter aus städtebaulichen und landschaftsräumlichen Überlegungen die Variante
1 weiterzuverfolgen. Sie reagiert am besten
auf die besondere Situation im Baugebiet,
tangiert den Landschaftsraum am wenigsten
und hat das grösste Potenzial für die Identitätsbildung. Unter Mitberücksichtigung des
Kriteriums der Machbarkeit (Marktfähigkeit,
Etappierbarkeit, Akzeptanz) ist aus Sicht der
Gutachter das Bebauungsmuster mit Einzelhäusern gemäss Variante 4 ein möglicher
Ansatz, der aber in der Weiterbearbeitung
überarbeitet und verfeinert werden müsste.
Für die Weiterbearbeitung (Überbauungsordnung, Bauprojekt) ist eine fachliche Begleitung sicherzustellen.
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
7 Ergebnis
7.1 Gesamtwürdigung
Mit dem städtebaulichen Konzept liegt ein
überzeugendes Gesamtkonzept für das Ortszentrum als Ganzes und für die einzelnen
Teilgebiete vor.
Das Konzept zeichnet sich aus durch
- die Herleitung aus einer sorgfältigen Analyse der jeweiligen örtlichen Situation
- die stimmige Weiterentwicklung und Ergänzung bestehender Strukturen
- die Schaffung vielfältiger öffentlicher Aussenräume
- das Zusammenspiel von Alt und Neu.
Das Konzept bietet eine gute Basis für die
Weiterbearbeitung in den einzelnen Teilgebieten.
7.2 Offene Punkte
Zwei konzeptionelle Fragen sind nicht abschliessend beantwortet und im Rahmen der
Weiterbearbeitung zu klären:
-
Der Nachweis, dass der Erhalt des Bauernhauses Hauptstrasse 207 eine bessere
städtebauliche Lösung verhindert, konnte
nicht erbracht werden. Die vorgestellte Variante mit Erhalt des Gebäudes ist städtebaulich überzeugend, hat aber eine beträchtliche Reduktion der Ausnützung zur
Folge. Die Variante mit Abbruch des Bauernhauses ermöglicht die maximale Ausnützung, bringt aber keinen städtebaulichen Mehrwert.
Der Entscheid über Erhalt oder Abbruch
des Gebäudes (erhaltenswert, keine Baugruppe, kein K-Objekt) liegt bei der Gemeinde. Sie hat dementsprechend die Interessenabwägung vorzunehmen.
-
Für den südlichen Teil der ZPP 13 empfehlen die Gutachter aus städtebaulichen
und landschaftsräumlichen Überlegungen
die Variante 1 („Floss“) zur Weiterbearbeitung. Gemeinde und Grundeigentümer
stehen der Grossform mit Blick auf die
Machbarkeit (Marktfähigkeit, Etappierung,
politische Akzeptanz) ablehnend gegenüber.
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Mit Variante 4 („Punkthäuser“) besteht ein
Ansatz, der nach Auffassung der Gutachter bei einer sorgfältigen Weiterbearbeitung und Verfeinerung städtebauliche
Qualitäten entwickeln kann und aus Sicht
von Gemeinde und Grundeigentümern
grosse Realisierungschancen hat.
7.3 Weiterbearbeitung und
Qualitätssicherung
Das Bauen in einer ZPP setzt nach Art. 93
Baugesetz eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. Als nächste Schritte stehen
für die Gemeinde als Planungsbehörde und
die Grundeigentümer bzw. Projektträger die
Erarbeitung von (Teil-)Überbauungsordnungen und Bauprojekten an.
Im Rahmen der Vorgaben des städtebaulichen Konzepts kann die Weiterbearbeitung
unabhängig in Teilgebieten erfolgen.
Für die Weiterbearbeitung sind die Empfehlungen und Hinweise aus dem Gutachterverfahren zu berücksichtigen. Zur Qualitätssicherung der weiteren Schritte (Teil-Überbauungsordnungen, Bauprojekte) ist in allen Teilgebieten eine fachliche Begleitung beizuziehen.
20
8
Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund
Bericht zum Gutachterverfahren 2012
Genehmigung Bericht
Einwohnergemeinde Orpund:
Gutachtergremium:
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Walther Ritz
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Kurt Schenk
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Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund ⏐ Bericht zum Gutachterverfahren 2012
9 Unterlagen Planungsteam
01
Geschichtliche Entwicklung Teil 1
02
Geschichtliche Entwicklung Teil 2
03
Gebäudetypen im Zentrumsbereich von
Orpund
04
Landschaftsblicke im Zentrumsbereich
von Orpund
05
Bau- und planungsrechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben
06
Situation/Umgebung von Orpund
07
Haupt- und Nebenerschliessung, Wegverbindungen
08
Nutzungsverteilung und -konzentration
09
Bebauungsstruktur und Strassenraum
10
Fazit Analyse städtebauliches Konzept
11
Räumliche Situation Dorfkernzone/
Dorfplatz
12
Bauernhaus Hauptstrasse 207
13
Städtebauliche Situation – Variante 1
14
Bebauung ZPP 13 – Variante 1
15
Städtebauliche Situation – Variante 2
16
Bebauung ZPP 13 – Variante 2
17
Städtebauliche Situation – Variante 3
18
Bebauung ZPP 13 – Variante 3
19
Städtebauliche Situation – Variante 4
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Bebauung ZPP 13 – Variante 4
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