Liste der Pflegeempfehlungen für ausgewählte Arten

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Liste der Pflegeempfehlungen für ausgewählte Arten
Die Maßnahmen der KULAP-N-Programmpunkte sind in der Regel zur
naturschutzfachlich optimalen Pflege der besonders zu schützenden Arten nicht
detailliert genug ausgeführt. Daher wurden Pflegeempfehlungen entwickelt, die bei
Vorkommen entsprechender Arten auf Grünlandflächen in den Festlegungen des
Abstimmungsprotokolls berücksichtigt werden sollen.
Code
A1
A2
A2
A3
A8
A9
A10
A16
A17
Art
Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris)
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius)
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)
Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia)
Wanstschrecke (Polysarcus denticauda)
Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus)
Moorfrosch (Rana arvalis)
Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)
Röhrichtbewohnende Brutvögel
KULAP N
N33
N31 (N21)
N31 (N21)
N31
N2, N3
N6
N6
N6
N6
A1 Pflege Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris)
Habitatansprüche
Nasswiese
Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen
• ein- bis zweischürige Mahd mit Beräumung des Mahdgutes im zeitigen Frühjahr (2.
Maihälfte) und/oder im späteren Hebst (ab Mitte September, nach der Aussamung
• Schaffung von kleinen Bodenverwundungen
• Sicherung des Wasserhaushalts
A2 Pflege Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) und Dunkler
Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)
Habitatansprüche
magere Mähwiesen mit Wiesenknopf-Beständen, die zwischen Anfang Juni und Mitte
September ungestört sind; auf Böden, die Ameisennester aufweisen
Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen
• Nutzungsaufgabe führt nach wenigen Jahren zum Erlöschen der -Population.
• 1. Variante: Streifenweise Mahd von ca. einem Drittel der Fläche mit hoher
Messereinstellung (> 10 cm) je Jahr Ende September/Anfang Oktober, Rest der Fläche
ohne Mahd.
• 2. Variante Streifenweise Mahd Ende Mai / Anfang Juni, Rest der Fläche ab Ende
September mähen. Schlegelmäher dürfen nicht verwendet werden. Das Mähgut muss von
der Fläche geräumt werden.
• 3.Variante: Es ist zu prüfen, inwieweit eine ganzjährige Beweidung mit Rindern und
Pferden mit 0,5 GV/ha die Schmetterlingspopulation dauerhaft sichert.
• Erschwerniszuschlag kann berücksichtigt werden
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Liste der Pflegeempfehlungen für ausgewählte Arten
A3 Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia)
Habitatansprüche
geschützte Bereiche magerer, lückiger Halbtrockenrasen mit Tauben-Skabiose bzw.
Feuchtwiesen mit Teufelsabbiss, mit Blütenangebot (verschiedenste gelbblühende Arten) zur
Falterflugzeit (Mai-Juni) und ohne Störungen zur Larvenzeit (Eier bzw. später Larven in
Nestern an den Futterpflanzen im Sommer bis in den Herbst)
Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen
• zeitlich gesteuerte Pflege der Habitate durch Mahd ab Mitte Juli bzw. alternativ Beweidung,
ggf. mit Brachephasen auf Teilflächen,
• (behutsame) Lenkung der Gehölzsukzession (10-20% Gehölzdeckung, randliche
Gebüsche zum Windschutz)
• Erschwerniszuschlag kann berücksichtigt werden
A8 Wanstschrecke (Polysarcus denticauda)
Habitatansprüche
Hochstauden-und kräuterreiche Wiesen, isolierte Vorkommen in Thüringen
Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen
• Förderung von gut strukturierten Grünland mit Hochstaudenfluren in mesophilen Grünland
und Bergwiesen (z.T. feuchte Ausprägung),
• keine Düngung,
• späte Mahd ab Mitte/ Ende Juli oder Beweidung < 1GV/ha, bei Schafen nicht vor
August.Berücksichtigung von größeren Bracheanteilen oder Mahd nur in mehrjährigen
Abstand.
• Erschwerniszuschlag kann berücksichtigt werden
A9 Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus
Habitatansprüche
Sonnenexponierte, wasserpflanzenreiche kleine und mittelgroße Gewässer ohne
Faulschlamm; strukturreiche Landlebensräume
Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen
• Entfernung Faulschlamm im 5-6-jährigen Turnus möglichst in den Monaten August und
September;
• anschließend sofortige Bespannung des Gewässers
• kein Fischbesatz
• Keine Maßnahmen zur Förderung von Schlammlingsfluren.
• Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen
(mind. 5 m) und Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland.
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Liste der Pflegeempfehlungen für ausgewählte Arten
A10 Moorfrosch (Rana arvalis)
Habitatansprüche
Flachmoorwiese, im Verlandungsbereich größerer Gewässer. Neben „alten“
Sukzessionsstadien von Gewässern werden aber auch temporäre Kleingewässer zur
Fortpflanzung genutzt
Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen
• kein Fischbesatz,
• Bespannung des Teiches mind. von Herbst bis Juli,
• Keine Maßnahmen zur Förderung von Schlammlingsfluren.
• Neben dem Laichgewässer muss auch der Lebensraum der verwandelten Frösche an
Land berücksichtigt werden. Insbesondere die Entwicklung und Sicherung von extensiv
genutzten Grünland zur Vermeidung von Pflanzennährstoffen ist vordringlich.
• Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen
(mind. 5 m) und Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland.
A16 Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)
Habitatansprüche
anmoorige, mäßig pflanzenreiche Kleingewässer (Weiher) und Teiche (früher bis mittlerer
Sukzessionsstadien) in Waldtälern mit guter Besonnung
Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen
• Ohne teichwirtschaftliche Nutzung bei Kleinteichen, bei größeren Teichen (über 1 ha) mit
ausreichender Randvermoorung (mindestens 30%), wo also eine Nutzungstrennung
vorhanden ist, ist eine Besatzobergrenze von 150 K2/ha möglich.
• Mehrjähriges Bespannen (bis zu drei Jahren).
• Verzicht auf Düngung und Kalkung.
• Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen
(mind. 5 m) und Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland.
A17 Röhrichtbewohnende Brutvögel: Drosselrohrsänger (Acrocephalus
arundinaceus), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Wasserralle
(Rallus aquaticus), Tüpfelralle (Porzana porzana), Zwergdommel (Ixobrychus
munutus)
Habitatansprüche
Ausgedehnte Verlandungszonen mit Klein- und Groß-Röhrichten (Anteil Altschilf),
Seggenrieden, Flachwasserzonen
Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen
• Besatzbeschränkung max. 300 K2/ha oder 1.500 K1/ ha
• Verzicht auf Düngung, Kalkung und sonst. chem. Mittel (Kalkung auf Freiwasserfläche in
Notsituationen mit kohlensaurem Kalk nach vorheriger Rücksprache mit UNB zulässig)
• Verzicht auf Besatz mit Grasfischen und Mahd von Wasserpflanzen
• Verzicht auf Besatz großer Raubfische (>20 cm), insbesondere Hecht
Sonderfälle:
Drosselrohrsänger; jährlich alternierende Mahd (im Winter über Eis) oder Beweidung (ab
August) von Schilfrohrsänger: Entwicklung von bislang kleinen Röhrichtbeständen zu größeren
(ca. 1ha) durch Fall-bezogenes Absenken des Wasserstandes (z.B. um 20 cm)Altschilfstreifen
entlang der Ufer (>30m Länge, 5-10m breit).
Zwergdommel, Kleinrallen: Struktur-Fördermaßnahmen (einmalige Maßnahme) wie Anlegen
von Kanälen (4m Breite, 0,5m tief) in Schilffelder und andere dicht geschlossene
Verlandungsbereiche
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