Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit: Rüdiger Weidner

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Selbsthilfegruppen der Kehlkopfoperierten
im Landesverband Niedersachsen e.V.
- Gemeinnütziger Verein / Mitglied im PARITÄTISCHEN Niedersachsen e.V. - Mitglied im Bundesverband der Kehlkopflosen e.V. Ref. f. Öffentlichkeitsarbeit: Rüdiger Weidner Körnerstraße 6
online.de
38102 Braunschweig
fon/fax: 0531 - 73311 mail: RueWei@t-
Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor !
Ihre Kehlkopfpatientin, Ihr Kehlkopfpatient steht vor dem schwierigen Problem, zur Erlangung
des ihr/ihm gesetzlich zustehenden Schwerbehindertenausweises einen für ihr/ihn unbekannten
Bürokratismus der Versorgungsämter überwinden zu müssen.
Neben dem richtigen Ausfüllen eines mehrseitigen Formulars durch die/den Betroffene/n gehört
dazu auch das Beifügen einer HNO - ärztlichen gutachterlichen Stellungnahme, welche
bestimmten Formalien genügen muß.
Dabei ist es nach unseren Erfahrungen besonders
wichtig, daß in dem Gutachten unmißverständliche, dem Gesetzestext
entsprechende
Formulierungen gebraucht werden müssen, damit den Sachbearbeitern der Ämter die
Bearbeitung und Beurteilung erleichtert wird. Dies ist der Fall, wenn das ärztliche Gutachten im
Wortlaut mit den Gesetzesvorgaben identisch ist.
Mit dem anhängendem, von unseren beratenden Ärzten erstellten „Mustergutachten“ möchten
wir Ihnen Ihre gutachterliche Stellungnahme für das Versorgungsamt erleichtern und gleichzeitig
Ihrem Patienten spätere Widersprüche bis hin zur Sozialgerichtsklage ersparen.
Anmerkungen zu den Kernpunkten der umseitigen ärztlichen Musterstellungnahme:
Zu 1. Entsprechend Ihres Befundes sollten alle Haupt- und Nebendiagnosen aufgeführt werden.
Zu 2. Hier muß unbedingt der dem Schwerbehindertengesetz entnommene Satz
„öffentliche Veranstaltungen“ wörtlich aufgeführt werden.
Zu 3. Zur Bewilligung des Merkzeichens „G“ muß unbedingt die dem Schwerbehindertengesetz
entnommene Formulierung
„Gehtempo nicht über 4 km/h über kurze Strecken“ enthalten sein.
Im Namen aller Betroffenen danken wir Ihnen und hoffen, Ihnen mit unserem Mustervorschlag
die für uns alle lästige Bürokratiearbeit ein wenig zu erleichtern.
i.A. gez. Dr. med G. Bullinger
gez. Rüdiger Weidner
(MUSTER)
(Mustergutachten Vers. 2006/08
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HNO - ärztliche gutachterliche Stellungnahme zur Vorlage beim Versorgungsamt _ _ _ _ _
Betr. : Herrn / Frau _ _ _ _ _ usw.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen und eigener Befunderhebung liegen bei _ _ _ _ _ derzeit folgende
Beschwerden und Diagnosen zu Grunde:
1. (Beispiele für Haupt- und Nebendiagnosen)
- Zustand nach Laryngektomie mit Neck dissection bds. bei infiltrativen Plattenepithelcarzinom des Larynx
T4
No Mo, G2.
- Stimmlosigkeit, da noch keine Ösophagusersatzsprache erlernt wurde.
- zur Schrumpfung neigendes Tracheostoma, daher Dauerkanülenträger.
- rezidivierende Bronchitiden bei fehlender Nasenatmung mit verstärkter Bronchialschleimsekretion infolge
Unterbrechung des natürlichen Atemweges.
- ausgeprägtes Lymphödem des Halses trotz Lymphdrainagen, so daß auch die Verständigung mittels
einer elektronischen Sprechhilfe kaum möglich ist.
- Schmerzen durch Narben, besonders nach Abheilung von postoperativen Schlundfisteln.
-
Verspannung der Hals- Nacken- Schulter- Muskulatur mit Bewegungseinschränkung in den
Schultergelenken nach Neck dissektion mit Resektion des Nervus accessorius.
-
Orthostatische Dysregulationsbeschwerden nach Halsgefäßresektion oder narbiger Stenose (z.B.
V.jugularis).
- Allgemeine internistische Nebenerkrankungen, z.B. Pleuraerguss, Atelektasenbildung,
Duodenaldivertikel, Hepatomegalie, Herzinsuffizienz, Emphysem der Lunge usw.
2. (Erläuterungen für den nicht medizinisch versierten Sachbearbeiter zur Vergabe des Merkzeichens
RF )
Durch die fehlende Funktion der Nase ( Reinigen, Erwärmen und Anfeuchten der Atemluft und Regulation der
Strömungsgeschwindigkeit) und durch das Tracheostoma sowie die Notwendigkeit einer Trachealkanüle kommt es
beim Patienten zu verstärkter endotrachealen und bronchialen Schleimbildung mit erhöhter Infektanfälligkeit und
vermehrten rezidivierenden Infekten der Lunge. Der vermehrte Sekretanfall führt zu unkontrollierten Hustenanfällen
mit Auswurf und störenden Atemgeräuschen, so daß es dem Patienten nicht mehr möglich ist, jegliche öffentliche
Veranstaltungen (wie z.B. Sportplatz, Kirche oder Konzert) zu besuchen, da im Regelfall weder eine
Absaugmöglichkeit noch Sanitärräume zur Verfügung stehen
und die Begleiterscheinungen seines Leidens von
anderen Besuchern nicht toleriert werden.
3. (Erläuterungen zur Vergabe des Merkzeichens G )
Bedingt durch die Entfernung des Kehlkopfes kommt es zu einer Einschränkung der Atemfunktion, diese
führt wiederum zu einer Atemnot mittleren Grades bei vorhandenen oder häufig rezidivierenden Infekten,
z.B. bei Pleuraerguss, Atelektasen oder Lungenemphysem. Dann ist der Patient ggf. auch nicht in der
Lage, beschwerdefrei alltägliche Leistungen zu vollbringen, wie z.B. Treppensteigen, leichte körperliche
Arbeit und Heben normal schwerer Lasten sowie Gehen mit einem Tempo von mehr als 4 km/h. Kann
dieses Gehtempo nicht mehr überschritten werden, ist die Voraussetzung für das Merkzeichen „G“ erreicht.
Auch bei einer schweren chronischen Bronchitis kann durch den fast kontinuierlichen Husten und dem
ausgiebigen Auswurf eine schwere Atemnot entstehen, wodurch damit die Vergabe von „G“ gerechtfertigt
ist.
(Mustergutachten Vers. 2006/08
Seite 2 von 3
4. (Erläuterung zum Zusammenhang Tumorbestrahlung und Zahnschäden.)
Der Zusammenhang zwischen Tumorbestrahlung und Zahnschäden, ganz gleich ob prae- oder
postoperative Bestrahlung, kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Es muß jedoch in jedem einzelnen
Fall
die
Tumorlokalisation,
die
Tumorausdehnung,
das
Strahlenfeld,
die
Strahlendosis,
die
Strahlenreaktion, der Bestrahlungsverlauf und der Zahnstatus vor Beginn der Strahlentherapie individuell
beleuchtet werden.
Die strahlenbedingte Mundtrockenheit führt nicht nur zu einer subjektiven Belästigung sondern bedingt
auch eine Schädigung gesunder Zähne.
Da nach der Kehlkopfentferung und der Strahlentherapie häufig auch langfristige Schluckstörungen
bestehen, ist zum Zerkleinern der Nahrung und zur ausgewogenen Ernährung des Patienten ein
funktionsfähiges Gebiß auf jeden Fall notwendig.
Nach meiner Beurteilung ist Herrn / Frau _ _ _ wegen des Verlustes des Kehlkopfes bei malignem Tumor
ein Behinderungsgrad von zunächst 100% anzuerkennen; außerdem liegen die Vorraussetzung (je nach
Befund!) für die Vergabe der Mehrzeichen „RF“ nach 2. und „G “ nach 3. vor und ich bitte um deren
Bewilligung.
(Stempel, Unterschrift niedergelassener Arzt)
(Mustergutachten Vers. 2006/08
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