TOP 6 Kap. 6 und 9.3

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Zu 6. Zielsetzung
Schon geringe Öl- und Schadstoffmengen können schwere Erkrankungen und den Tod vieler
Meerestiere insbesondere einer großen Zahl von Seevögeln herbeirufen. Durch die Verölung erfrieren,
ersticken oder verhungern die Tiere. Die betroffenen Tiere landen in unterschiedlichster Konstitution
und Verölungsrate an Ufern und Stränden an und erfordern (wie angelandetes Öl) umgehendes und
qualifiziertes Handeln der Einsatzleiter und -kräfte. Die fünf Küstenländer müssen mit einer spezieller
Notfall- und Alarmplanung zum Umgang mit verölten Tieren auf derartige Einsatzfälle in
unterschiedlichster Größenordnung mit einer großen Zahl besonders ausgebildeter Einsatzkräfte und
spezieller Ausrüstung vorbereitet sein. Die spezielle Notfall- und Alarmplanung muss fortlaufend
beübt, in Einsatzfällen erprobt und anhand der Erfahrungen verbessert werden. Von HELCOM wurde
2007 der Baltic Sea Action Plan und darauf aufbauend die Helcom Recommendation 31/E
„Integrated Wildlife Response Planning in the Baltic Sea Area“ verabschiedet. Die
Ostseeanrainerstaaten stimmten hierin zu, das Thema des Umgangs mit verölten Tiere in die
nationalen Notfallpläne der Ölbekämpfung bis 2016 zu integrieren. Dieses soll auf nationalem oder
sub-nationalem Level geschehen, je nachdem wie es der jeweilige Mitgliedstaat von HELCOM für
erforderlich hält. Auf diesem Weg soll gewährleistet werden, dass verölte Tiere mit ausreichender
Anzahl von qualifiziertem Personal und der notwendigen Ausrüstung bei kleinen bis sehr großen
Einsätzen koordiniert und fachgerecht von Ufern und Stränden entfernt, ggf. weiterbehandelt bzw.
entsorgt werden können.
Ziel 8:
Vorsorge treffen, dass eine spezielle Notfallplanung zum Umgang mit verölten
Tieren erstellt wird, die mit der allgemeinen Schadstoffbekämpfung verknüpft
ist. Die spezielle Notfall- und Alarmplanung muss fortlaufend beübt, in
Einsatzfällen erprobt und anhand der Erfahrungen verbessert werden.
Zu 9.3 Verölte Tiere
Der Umgang mit verölten Tieren erfolgt auf Grundlage der von den Ländern zu erstellenden
Notfallplanungen, die im Einsatzfall im Sinne der Auftragstaktik umgesetzt werden.
Entsprechende spezielle Notfallkonzepte werden derzeit in Niedersachsen und Schleswig-Holstein
erarbeitet bzw. überarbeitet. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird von der zuständigen
Veterinärbehörde mit den Behördenvertretern der Ölbekämpfung und des Naturschutzes an dieser
speziellen Notfallplanung gearbeitet.
Der in der Entwurfsphase befindliche Plan des in Niedersachsen zuständigen Landesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES, Dezernat „Task Force Veterinärwesen“) gibt
einen Überblick, welche Kapazitäten zur Beseitigung von Wildvogel-/Geflügeltierkörpern in den
Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN-Betrieben), ehemaligen
Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie den Sonderabfallverbrennungsanlagen im Einzugsbereich der
Niedersächsischen Küste vorhanden sind. Weiterhin werden alternative Entsorgungsmöglichkeiten
aufgezeigt. Danach unterliegen verölte Tiere den tierseuchen- und hygienerechtlichen Regelungen,
sofern ein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht. Im
übrigen ist das Abfallrecht mit den zur umweltverträglichen Beseitigung ergangenen Bestimmungen
anzuwenden.
Im Falle des Auftretens einer Vielzahl verölter Tierkörper sind derzeit in Niedersachsen im
Wesentlichen die Beseitigungsbetriebe für tierische Nebenprodukte in der Lage, die Tiere zu
entsorgen. Dies bedarf jedoch im Einzelfall einer Vereinbarung mit dem jeweiligen VTN-Betrieb.
Sofern die Beseitigung der Wildvogel-Tierkörper dem Abfallrecht unterliegt, setzt die Entsorgung durch
einen VTN-Betrieb eine abfallrechtliche Genehmigung voraus. Auch unterliegt das Material als
Sonderabfall der Andienungspflicht (z.B. Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von
Sonderabfall - NGS).
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