Zu 6. Zielsetzung Schon geringe Öl- und Schadstoffmengen können schwere Erkrankungen und den Tod vieler Meerestiere insbesondere einer großen Zahl von Seevögeln herbeirufen. Durch die Verölung erfrieren, ersticken oder verhungern die Tiere. Die betroffenen Tiere landen in unterschiedlichster Konstitution und Verölungsrate an Ufern und Stränden an und erfordern (wie angelandetes Öl) umgehendes und qualifiziertes Handeln der Einsatzleiter und -kräfte. Die fünf Küstenländer müssen mit einer spezieller Notfall- und Alarmplanung zum Umgang mit verölten Tieren auf derartige Einsatzfälle in unterschiedlichster Größenordnung mit einer großen Zahl besonders ausgebildeter Einsatzkräfte und spezieller Ausrüstung vorbereitet sein. Die spezielle Notfall- und Alarmplanung muss fortlaufend beübt, in Einsatzfällen erprobt und anhand der Erfahrungen verbessert werden. Von HELCOM wurde 2007 der Baltic Sea Action Plan und darauf aufbauend die Helcom Recommendation 31/E „Integrated Wildlife Response Planning in the Baltic Sea Area“ verabschiedet. Die Ostseeanrainerstaaten stimmten hierin zu, das Thema des Umgangs mit verölten Tiere in die nationalen Notfallpläne der Ölbekämpfung bis 2016 zu integrieren. Dieses soll auf nationalem oder sub-nationalem Level geschehen, je nachdem wie es der jeweilige Mitgliedstaat von HELCOM für erforderlich hält. Auf diesem Weg soll gewährleistet werden, dass verölte Tiere mit ausreichender Anzahl von qualifiziertem Personal und der notwendigen Ausrüstung bei kleinen bis sehr großen Einsätzen koordiniert und fachgerecht von Ufern und Stränden entfernt, ggf. weiterbehandelt bzw. entsorgt werden können. Ziel 8: Vorsorge treffen, dass eine spezielle Notfallplanung zum Umgang mit verölten Tieren erstellt wird, die mit der allgemeinen Schadstoffbekämpfung verknüpft ist. Die spezielle Notfall- und Alarmplanung muss fortlaufend beübt, in Einsatzfällen erprobt und anhand der Erfahrungen verbessert werden. Zu 9.3 Verölte Tiere Der Umgang mit verölten Tieren erfolgt auf Grundlage der von den Ländern zu erstellenden Notfallplanungen, die im Einsatzfall im Sinne der Auftragstaktik umgesetzt werden. Entsprechende spezielle Notfallkonzepte werden derzeit in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erarbeitet bzw. überarbeitet. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird von der zuständigen Veterinärbehörde mit den Behördenvertretern der Ölbekämpfung und des Naturschutzes an dieser speziellen Notfallplanung gearbeitet. Der in der Entwurfsphase befindliche Plan des in Niedersachsen zuständigen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES, Dezernat „Task Force Veterinärwesen“) gibt einen Überblick, welche Kapazitäten zur Beseitigung von Wildvogel-/Geflügeltierkörpern in den Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN-Betrieben), ehemaligen Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie den Sonderabfallverbrennungsanlagen im Einzugsbereich der Niedersächsischen Küste vorhanden sind. Weiterhin werden alternative Entsorgungsmöglichkeiten aufgezeigt. Danach unterliegen verölte Tiere den tierseuchen- und hygienerechtlichen Regelungen, sofern ein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht. Im übrigen ist das Abfallrecht mit den zur umweltverträglichen Beseitigung ergangenen Bestimmungen anzuwenden. Im Falle des Auftretens einer Vielzahl verölter Tierkörper sind derzeit in Niedersachsen im Wesentlichen die Beseitigungsbetriebe für tierische Nebenprodukte in der Lage, die Tiere zu entsorgen. Dies bedarf jedoch im Einzelfall einer Vereinbarung mit dem jeweiligen VTN-Betrieb. Sofern die Beseitigung der Wildvogel-Tierkörper dem Abfallrecht unterliegt, setzt die Entsorgung durch einen VTN-Betrieb eine abfallrechtliche Genehmigung voraus. Auch unterliegt das Material als Sonderabfall der Andienungspflicht (z.B. Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall - NGS).