Rechtsverordnung des Landratsamtes Roth zur

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BannwaldVO südwestl. Teil
325.952
Rechtsverordnung des Landratsamtes Roth zur
Bannwalderklärung des südwestlichen Teils des Lorenzer
Reichswaldes
Vom 15. Februar 1985 (Amtsblatt S. 43)
Aufgrund Art. 11, Art. 37 Abs. 1 Ziffer 1 und Art. 38 BayWaldG i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. August
1982 (GVBl. S. 824) i. V. mit Art. 17 und 18 Bayerischen
Landesplanungsgesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom
4. Januar 1982 (GVBl. S. 2), geändert durch Gesetz vom
3. August 1982, erläßt das Landratsamt Roth im Benehmen mit den Forstämtern Nürnberg, Feucht und Allersberg folgende Rechtsverordnung:
§1
Der Waldbereich des Lorenzer Reichswaldes - südwestlicher Teil -, der aufgrund seiner Lage und flächenmäßigen
Ausdehnung im großen Verdichtungsraum der Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach unersetzlich ist
und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden
muß und welchem eine außergewöhnliche Bedeutung für
das Klima, den Wasserhaushalt und die Luftreinigung zukommt, wird zum Bannwald erklärt.
§2
(1) Vom Geltungsbereich der Verordnung ist der südwestliche Teil des Lorenzer Reichswaldes im Bereich der
Stadt Nürnberg und des Landkreises Roth betroffen.
(2) Der Geltungsbereich der Verordnung wird wie folgt
festgelegt:
1.
Grenzverlauf auf dem Hoheitsgebiet der Stadt
Nürnberg
Östlich des Ortsteiles Kornburg beginnt der Bannwald an der Feld-Wald-Grenze am Schnittpunkt der
Stadtgrenze der Stadt Nürnberg und der Landkreisgrenze des Landkreises Roth unmittelbar südlich
der Kleingärten. Die vorhandenen Kleingärten werden dabei im Süden, Osten und Norden umfahren.
Die Bannwaldgrenze stößt dabei auf die BAB A 6
und verläuft weiter in nordöstlicher Richtung.
Unter Ausklammerung einer landwirtschaftlichen
Nutzfläche überquert die Bannwaldgrenze die BAB
A 6 unmittelbar südwestlich des ehemaligen Ludwig-Donau-Main-Kanals. Die Bannwaldgrenze setzt
sich als Feld-Wald-Grenze dann in Richtung Südwesten fort, um in Höhe des Ortsteiles Kornburg
nach Norden abzuschwenken. Als Feld-WaldGrenze stößt die Bannwaldgrenze dann östlich des
Ortsteiles Worzeldorf auf den ehemaligen LudwigDonau-Main-Kanal, überquert diesen und umfährt
den bebauten Ortsteil Worzeldorf in nordwestlicher
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29. Nachtrag Januar 1999
Richtung, bis sie wieder auf den alten LudwigDonau-Main-Kanal stößt. Den ehemaligen LudwigDonau-Main-Kanal überquerend verläuft dann die
Bannwaldgrenze entlang des Kanals Richtung Süden und knickt dann als Wald-Feld-Grenze unter
Aussparung des Sportplatzes nach Westen ab.
In Höhe der Siedlung Herpersdorf schwenkt dann
die Bannwaldgrenze nach Norden um und trifft als
Feld-Wald-Grenze auf den Weiler Königshof. Die
unmittelbar nördlich anschließende Kleingartenkolonie Königshof bleibt als Bannwaldfläche ausgenommen. Die Bannwaldgrenze selbst umfährt den
Weiler Königshof und setzt sich in Richtung Süden
als Feld-Wald-Grenze westlich der Ortsteile Pillenreuth und Weiherhaus fort, bis sie an den neuen
Main-Donau-Kanal stößt. Unter Ausklammerung der
Trasse des Main-Donau-Kanals und des Gaulnhofener Grabens setzt sich die Bannwaldgrenze auf
der Ostseite des Main-Donau-Kanals als Feld-WaldGrenze bis in Höhe des Ortsteiles Gaulnhofen fort.
Von hier knickt die Feld-Wald-Grenze nach Westen
ab und überquert den Main-Donau-Kanal in Höhe
des Ortsteiles Reichelsdorfer Keller. Entlang der
vorhandenen Bebauung verläuft die Bannwaldgrenze dann in Richtung Norden bis zum Eichenwaldgraben, knickt dann wieder nach Osten ab, um
nördlich des Eichenwaldgrabens verlaufend wieder
auf den neuen Main-Donau-Kanal zu stoßen.
Die Bannwaldgrenze setzt sich dann auf der Ostseite des Main-Donau-Kanals nach Norden bis in Höhe
der Hafenverwaltung des Staatshafens Nürnberg
fort, verläßt hier den Main-Donau-Kanal in nordöstlicher Richtung und stößt unter Aussparung des
Sportplatzes SV Flügelrad wieder auf den ehemaligen Ludwig-Donau-Main-Kanal. Nach Süden abknickend verläuft dann die Bannwaldgrenze auf der
Westseite des ehemaligen Ludwig-Donau-MainKanals bis in Höhe der von West nach Ost verlaufenden Starkstromleitung unmittelbar südlich der
Kettelersiedlung. Hier erneut den ehemaligen Ludwig-Donau-Main-Kanal überquerend, setzt sich die
Bannwaldgrenze auf der Trasse der Starkstromleitung nach Osten fort, knickt am Ende der Bebauung
nach Nordosten ab, umfährt dabei eine Sportanlage
und die Fläche der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Auf der Ostseite der Kornburger Straße verlaufend knickt die Bannwaldgrenze an der Einmündung
dieser Straße in die Trierer Straße wieder nach
Südosten ab, spart die Tankstelle an der Münchener Straße aus und setzt sich in Richtung Süden
entlang der Bundesstraße 8 fort. Nördlich der
Anschlußstelle Nürnberg-Zollhaus der A 73 (SüdWest-Tangente) überquert die Bannwaldgrenze die
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achtales auf die Bebauung des Marktes Wendelstein. Unter Ausklammerung einer Waldfläche nördlich des alten Bahnhofes von Wendelstein umfährt
die Bannwaldgrenze im Norden und Westen die
Bebauung des Marktes Wendelstein, um erneut in
Höhe der Staatsstraße 2239 auf das Schwarzachtal
zu stoßen.
Bundesstraße 8 in Richtung Nordosten und stößt
auf die Liegnitzer Straße in Höhe des Ortsteiles
Langwasser.
Der Ortsteil Langwasser wird entlang der Liegnitzer
Straße im Süden, Südosten und Nordosten umfahren. Die Liegnitzer und die Gleiwitzer Straße bilden
dabei die Bannwaldgrenze. Als Feld-Wald-Grenze
verläßt dann die Bannwaldgrenze die Gleiwitzer
Straße in Richtung Nordosten und stößt dabei auf
die Bundesbahnlinie Nürnberg-Regensburg. Unter
Ausklammerung des bebauten Ortsteiles Altenfurt
schwenkt die Bannwaldgrenze wieder Richtung Süden ab und verläuft dann bis zum Kreuzungspunkt
der Liegnitzer und Gleiwitzer Straße. Der Wasserturm an der Oelser Straße bleibt dabei als Bannwaldfläche ausgenommen.
Vom Kreuzungspunkt Gleiwitzer/Liegnitzer Straße
orientiert sich dann die Bannwaldgrenze in südöstlicher Richtung an der vorhandenen Waldgrenze, um
nördlich der Anschlußstelle Nürnberg-Langwasser
der Bundesautobahn A 6 auf die Stadtgrenze der
Stadt Nürnberg und der Landkreisgrenze des Landkreises Nürnberger Land zu stoßen, folgt hier in
Richtung Süden die BAB A 6 überquerend der
Stadt- und Landkreisgrenze bis zur Landkreisgrenze
des Landkreises Roth.
2.
Grenzverlauf auf dem Hoheitsgebiet des Landkreises Roth
Vom Schnittpunkt der Stadtgrenze der Stadt Nürnberg, der Landkreisgrenze des Landkreises Nürnberger Land und der Landkreisgrenze des Landkreises Roth verläuft die Bannwaldgrenze in südöstlicher Richtung bis in Höhe eines von Ost nach
West verlaufenden Waldweges. Hier knickt die
Bannwaldgrenze nach Westen ab, umfährt den
Wasserbehälter Hoher Bühl, um in Richtung Süden
verlaufend auf die Landkreisgrenze des Landkreises
Roth und des Landkreises Nürnberger Land zu treffen. Den militärischen Sicherheitsbereich des Flugplatzes Feucht im Westen und Süden umfahrend
verläuft die Bannwaldgrenze auf der Landkreisgrenze des Landkreises Roth und des Landkreises
Nürnberger Land bis zur BAB München-Berlin.
In südwestlicher Richtung orientiert sich die Bannwaldgrenze dann an der Feld-Wald-Grenze des
Schwarzachtales bis zu der von Sorg kommenden
Gemeindeverbindungsstraße.
Von
hier
aus
schwenkt die Bannwaldgrenze nach Norden um,
überquert erneut die Staatsstraße 2239 und stößt
als Feld-Wald-Grenze nördlich des Ortsteiles
Kleinschwarzenlohe und westlich des Ortsteiles
Kornburg an die Stadtgrenze Nürnberg und die
Landkreisgrenze des Landkreises Roth als Endpunkt.
3.
Die Feinabgrenzung ist aus der Karte 1:25 000 des
Landesvermessungsamtes München (Anlage 1) und
der Karten-Nr. 63, 64, 65, 66, 72, 73, 74, 75, 76, 82,
83 und 84 des Stadtvermessungsamtes der Stadt
Nürnberg (Anlage 2-13), welche Bestandteil der
Verordnung sind, ersichtlich.
§3
Diese Verordnung tritt nach der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg vom 6. März
1985 und des Landkreises Roth vom 8. März 1985 am 9.
März 1985 in Kraft.
Nach Süden abknickend folgt die Bannwaldgrenze
weiterhin der Landkreisgrenze des Landkreises
Roth und Landkreises Nürnberger Land bis in Höhe
des Jägersees. Hier verläßt die Bannwaldgrenze die
Landkreisgrenze des Landkreises Nürnberger Land
und des Landkreises Roth in südwestlicher Richtung, um auf die BAB A 73 zu stoßen. Unter Einbeziehung einer kleinen Waldfläche südlich der BAB A
73 setzt sich die Bannwaldgrenze in Richtung Westen entlang der BAB A 73 und der Staatsstraße
3239 fort.
Den Ortsteil Röthenbach St. Wolfgang umfahrend
knickt die Bannwaldgrenze in Höhe des Kreuzungsbereiches der Staatsstraßen 2239 und 2225 nach
Süden ab, um auf den ehemaligen Ludwig-DonauMain-Kanal zu stoßen. Unter Einbeziehung einer
Waldfläche südlich des ehemaligen Ludwig-DonauMain-Kanals stößt in Richtung Südwesten verlaufend die Bannwaldgrenze im Bereich des Schwarz-
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