Die römischen Auxiliartruppen

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Die römischen Hilfstruppen (Auxiliartruppen) der römischen Kaiserzeit
In den Auxiliartruppen bzw. Hilfstruppen dienten nur Männer, die kein
Römisches Bürgerrecht besaßen und daher keine römischen Bürger waren. Wer
innerhalb der Reichsgrenzen (Provinzbewohner) lebte und über kein
Bürgerrecht verfügte, wurde als Peregrinus (Fremder) bezeichnet.
Nach ehrenvoller Entlassung eines Auxiliarsoldaten (missio honesta) erhielt
dieser für seinen 25-jährigen Waffendienst das Römische Bürgerrecht in Form
eines bronzenen Militärdiploms überreicht. Dieses Recht erstreckte sich auf
seine Frau und seine Kinder.
Es brachte gewisse Annehmlichkeiten mit sich. Wer eines Kapitalverbrechens
beschuldigt wurde, durfte als römischer Bürger den Kaiser bzw. das kaiserliche
Gericht anrufen, während ein Peregrinus dieses Recht nicht für sich in Anspruch
nehmen konnte. Ein Peregrinus konnte ohne Appellationsverfahren vor
dem kaiserlichen Gerichtshof vom Provinzstatthalter zum Tode verurteilt
werden. Da beispielsweise Paulus römischer Bürger war, stand ihm das Recht
zu, an den Kaiser zu appellieren. Dies führte zu seiner Überführung nach Rom
(dort tagte das kaiserliche Gericht).
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Die Hilfstruppen wurden von römischen Offizieren befehligt und nach dem
Vorbild der Legionen organisiert. Damit bewirkten sie in hohem Maße die
Romanisierung der ‚Fremden‘. Sie lernten dort die lateinische Sprache, die
römischen Sitten und Gepflogenheiten kennen und schätzen.
Die Auxiliartruppen wurden in kleineren Verbänden (100-1000 Soldaten)
flächendeckend an den Grenzen des Römischen Reiches stationiert, während
die viel größeren, elitären Legionsverbände (5000-6000 Soldaten) im
Hinterland verblieben. Dort bildeten die Legionen den Kern der römischen
Kampfkraft und kamen nur bei größeren Konflikten zum Einsatz.
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