Verfahren der unvollständigen Anmeldung

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Verfahren der unvollständigen Anmeldung
Die unvollständige Anwendung wird gewählt, wenn der Ausführer z.B. den Rechnungspreis oder
den statistischen Wert noch nicht kennt oder wenn der Ausführer die Ausfuhrwaren von einem
Subunternehmer bezieht, der gewisse Angaben (Empfänger, Preis usw.) nicht erfahren soll.
Man verwendet nur das Expl. Nr. 1 und 3 (Unvollständige/Vereinfachte Ausfuhranmeldung).
Im Feld 44 ist „Vereinfachte Ausfuhr“ einzutragen.
Belegfluß
Abgabe der unvollständigen Exemplare Nr. 1 und 3 bei der Ausfuhrzollstelle. Diese behält das
Expl. 1 ein und händigt das Expl. 3 dem Beteiligten/Subunternehmer/Ausführer aus. Expl. 3 begleitet
die Ausfuhrsendung und ist der Ausgangszollstelle vorzulegen.
Exemplar Nr. 1 wird später durch eine vollständige Ausfuhranmeldung (Expl. 1 und 2) des Ausführers
ersetzt.
Bei Lieferung durch einen Subunternehmer übersendet die Ausfuhrzollstelle dieses Exemplar der für
den Sitz des Ausführers zuständigen Zollstelle. Die ergänzenden Angaben müssen innerhalb eines
Monats abgegeben werden.
Fall:
Der Ausführer Maier Werke GmbH&CoKG, Saarstraße 11, 35576 Wetzlar, beauftragt die Zulieferfirma
W. Sulk GmbH&CoKG, Siegerbusch 7, 35011 Marburg (Subunternehmer),
10 Kartons mit 1.000 Dämmerungsschalter an einen Empfänger in der Schweiz zu versdenden.
Ausführer
Maier Werke
Subunternehmer Sulk
Einnfuhranmeldung
(0733) Exemplar1+2
abgeben
unvollständige Ausfuhranmeldung (0761)
Exemplar 1+3 abgeben
Statistisches
Bundesamt
Exemplar 2
Ausfuhrzollstelle
Zollamt Wetzlar
Expl. 1 der unvollst. Anm.
Ausfuhrstelle
Zollamt Marburg
Ex. 3 der unv.Anm.
Exemplar 1
KOBRA
Erfassung
Ausgangszollstelle
ZA Weil am Rhein
Exemplar 3 abstempeln bei
RET-EXP
EG Außengrenze
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