Botschaft_2015_Rechnung_2015

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KATH. KIRCHGEMEINDE
GETTNAU
Auszug aus der Kirchenrechnung 2015
Der Kirchenrat hat die Jahresrechnung 2015 erstellt. Im Folgenden finden Sie einen
Auszug aus der Jahresrechnung inkl. Erläuterungen zu den wichtigsten Positionen. Die
vollständige Jahresrechnung kann ab sofort bei der Gemeindekanzlei Gettnau eingesehen
werden. Nach § 2 der Kirchgemeindeordnung und § 59 Abs. 1 lit. i. KGG wird die
Jahresrechnung der Kirchgemeinde einschliesslich des Antrags des Kirchenrats zur
Verwendung eines allfälligen Ertragsüberschuss unter Vorbehalt des fakultativen
Referendums durch die Rechnungskommission genehmigt.
Die Rechnungskommission hat die Jahresrechnung geprüft und genehmigt. Dieser
Entscheid wird gemäss § 24 KGG rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen ab Datum der
amtlichen Publikation im Anschlagkasten bei der Kirche 5 % der Stimmberechtigten der
Kirchgemeinde, höchstens aber 500 Stimmberechtigte das Begehren stellen, die
Rechnung sei der Kirchgemeindeversammlung oder der Urnenabstimmung zu
unterbreiten.
Gettnau, 8. März 2016
Kirchenrat Gettnau
Bernhard Twerenbold
Kirchgemeindepräsident
Urs Meyer
Kirchenratsschreiber
Erläuterungen zur Bestandesrechnung per 31.12.2015
1016.02
Festgeld über Fr. 150‘000.00 für 1 Jahr wurde abgeschlossen.
1143.01
Die ordentlichen Abschreibungen wurden auf der Pfarrkirche vorgenommen.
Erläuterungen zur Laufenden Rechnung 2015
Der positive Rechnungsabschluss ist auf generell geringere Ausgaben sowie hohen Nach- und
Strafsteuern (900.400.40) zurückzuführen.
020.315
Anschaffung SQL Lizenzen und Installationen für PC Kirchmeierin
219.352
29 Schulkinder à Fr. 280.00 Oberstufe Willisau und 2 Kinder à Fr. 949.00
HPS Willisau und HPZ Schüpfheim
361.361
Beitrag an Landeskirche beträgt 0.022 Einheiten
392.314
2 neue Dachfenster im Pfarrhaus
900.400.40
hoher Eingang Nach- und Strafsteuern
Erläuterungen zur Verwendung des Ertragsüberschusses 2015 von Fr. 37‘411.70
Der Kirchenrat beantragt den Ertragsüberschuss von Fr. 37‘411.70 auf das Eigenkapital 2390 zu
übertragen.
Hinweis:
Bericht zur Prüfung der Rechnung 2014
Der Synodalverwalter der röm. kath. Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom
11. Juni 2015 keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).
Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Gettnau
Als Rechnungskommission haben wir die Buchführung und die Jahresrechnung
(Bestandesrechnung, Laufende Rechnung, Investitionsrechnung und Anhang, gemäss §
46 Kirchgemeindegesetz) der Kirchgemeinde Gettnau für das Jahr 2015 geprüft.
Für die Jahresrechnung ist der Kirchenrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin
besteht, diese zu prüfen.
Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch für
Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen von römisch-katholischen
Kirchgemeinden des Kantons Luzern. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt,
dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung mit angemessener Sicherheit
erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben der Jahresrechnung mittels
Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die
Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze, die wesentlichen
Bewertungsentscheide sowie die Darstellung der Jahresrechnung als Ganzes. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet.
Gemäss unserer Prüfung bestätigen wir die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Buchführung und der Jahresrechnung. Der Antrag des Kirchenrates zur Verwendung des
Rechnungsergebnisses entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
Genehmigung der Jahresabrechnung
Gemäss § 2 der Kirchgemeindeordnung der kath. Kirchgemeinde Gettnau genehmigen
wir die Jahresrechnung 2015 einschliesslich den Antrag zur Verwendung des
Rechnungsergebnisses des Kirchenrates.
Gettnau, 23. März 2016
Rechnungskommission kath. Kirchgemeinde Gettnau
Der Präsident:
Hans Christen
Die Mitglieder:
Cornelia Waser
Silvan Roos
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