Anmeldung und Teilnahmebedingungen

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Anmeldung
Faxantwort: 030 46302-444 oder Email: [email protected]
Mit der verbindlichen Anmeldung zur Veranstaltung „Bilaterale ZIM-Programme. Eine Möglichkeit
zur Förderung internationaler Forschungskooperationen“ wird eine Teilnahmegebühr in Höhe
von 15,00 € zzgl.19% MwSt. fällig. Eine Stornierung der Anmeldung bis 20. September 2016
(schriftlich bei uns eingehend) ist kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen wird die volle
Seminargebühr fällig. Es ist jederzeit möglich, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Nach
Ihrer Anmeldung wird Ihnen eine Rechnung gestellt. Anmeldeschluss ist der 20. September 2016.
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Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH (Veranstalter)
Ulrike Braeter
Tel.: 030 / 46 302 421
Mail: [email protected]
Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters (siehe nachfolgende Seite).
een.ec.europa.eu
Einleitung
Mit der Anmeldung werden die folgenden 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen' anerkannt; dies gilt zugleich für
etwaige 'Besondere Teilnahmebedingungen', die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer/der
Teilnehmerin bzw. dem Anmeldenden (im Folgenden: Vertragspartner) bekannt gegeben werden.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist über das jeweilige Anmeldeformular vorzunehmen. Anmeldungen
werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; besondere Auswahlverfahren für
bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Der Veranstalter bestätigt spätestens nach
Anmeldeschluss die Anmeldung, sofern nicht eine Bestätigung ausgeschlossen wurde. Der Vertrag kommt mit
Zugang der Bestätigung oder der Rechnung, bzw. bei Ausschluss der Bestätigung mit der Anmeldung,
zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der Veranstalter dies dem Angemeldeten
oder Anmeldenden mit.
2. Zahlungsbedingungen bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit Rechnungseingang fällig.
Wird in der Rechnung ein anderer Termin genannt, so gilt dieser. Bei verspäteter Zahlung kann der Veranstalter
den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen.
3. Rücktritt und Kündigung
Bei Veranstaltungen kann der/die Vertragspartner/in vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter
Einhaltung der im Anmeldeformular genannten Frist vor Beginn der Veranstaltung schriftlich dem Veranstalter
mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits gezahlte Entgelte werden
in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der/die Vertragspartner/in zur Zahlung des
vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Das Recht zur Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Absage von Veranstaltungen
Der Veranstalter hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen
abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender
Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines
Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich
sein sollte.
5. Wechsel der Dozenten
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel
von Dozenten/ Referenten und Verschiebungen im Ablaufplan die Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag
noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
een.ec.europa.eu
Neither the European Commission nor any person acting on behalf of the European Commission is
responsible for the use which might be made of the information contained herein. The views in this
publication are those of the author and do not necessarily reflect the policies of the European Commission.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Störung der
Veranstaltung und des Betriebsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Teilnehmer wird
dadurch nicht von seiner Zahlungspflicht befreit.
7. Haftung
Die Haftung des Veranstalters, der Eigentümer von Veranstaltungsräumen oder der von ihnen beauftragten
Personen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist
ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten des
Veranstalters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
8. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass seine / ihre persönlichen
Daten vom Veranstalter gespeichert, ggf. in einer Teilnehmerliste veröffentlicht und an die Dozenten/
Referenten der Veranstaltung weitergegeben werden. Die Daten werden nur für Zwecke der
Veranstaltungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung oder
weiteren Themen der Wirtschaftsförderung verwendet.
9. Bildaufnahmen
Die Teilnehmer an Veranstaltungen erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis zur Erstellung von
Bildaufnahmen ihrer Personen im Rahmen der Veranstaltung sowie zur Verwendung und Veröffentlichung
solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung entsprechend § 22
KunstUrhG. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit
abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen
werden.
10. Compliance
Teilnehmer sind sich bewusst, dass die Teilnahme an der Veranstaltung in Übereinstimmung mit den
Compliance-Richtlinien ihrer Einrichtung erfolgen muss.
11. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
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