Werbevertrag zwischen dem Mülheimer Spielverein 07 e.V. Saarnberg 86, 45481 Mülheim an der Ruhr, vertreten durch (nachfolgend “Verein" genannt) und der Firma vertreten durch (nachfolgend “Firma" genannt) Seite 1 von 4 §1 Ziel des Vertrages Ziel des Vertrages ist die Umsetzung einer Werbemaßnahme der Firma durch den Verein auf dessen Sportanlage. §2 Vertragsgegenstand (1) Auswahl des Werbemittels (bitte ankreuzen) Paket 1: Fläche: Maße: Material: Mietpreis: Produktionskosten: Bandenwerbung rechte Seite vom Hauptfeld 2,50 Meter breit, 0,75 Meter hoch Alu-Dibond 150,00 € pro Jahr, netto 175,00 € einmalig, netto Paket 2: Fläche: Maße: Material: Mietpreis: Produktionskosten: Bandenwerbung linke Seite vom Hauptfeld 2,50 Meter breit, 0,75 Meter hoch Alu-Dibond 250,00 € pro Jahr, netto 175,00 € einmalig, netto Paket 3: Fläche: Maße: Material: Mietpreis: Produktionskosten: Meshbanner Werbung hinterer Ballfangzaun - Hauptfeld 5,00 Meter breit, 1,80 Meter hoch Alu-Dibond 400,00 € pro Jahr, netto 150,00 € einmalig, netto Paket 4: Meshbanner Werbung – groß Fläche A: Maße: Material: Mietpreis: Produktionskosten: Ballfangzaun Hauptfeld rechte Seite (Gesamtbreite 12,50 m) 2 Banner á 6 Meter breit, 1,80 Meter hoch luftdurchlässiges Mesh Gewebe 600,00 € pro Jahr, netto ~170,00 € einmalig, netto Fläche B: Maße: Material: Mietpreis: Produktionskosten: Ballfangzaun Hauptfeld linke Seite 12,50 Meter breit, 1,80 Meter hoch luftdurchlässiges Mesh Gewebe 1.000,00 € pro Jahr, netto auf Anfrage Fläche C: Maße: Mietpreis: Produktionskosten: oder: Material: Mietpreis: Produktionskosten: Ballfangzaun Kleinfeld 2 Segmente, je 5,00 Meter breit, 1,80 Meter hoch 400,00 € pro Jahr, netto 150,00 € einmalig, netto 2 Segmente, je 7,50 Meter breit, 1,80 Meter hoch luftdurchlässiges Mesh Gewebe 600,00 € pro Jahr, netto ~170,00 € einmalig, netto Seite 2 von 4 (2) Die Firma übersendet dem Verein ein druckfähiges Logo. (3) Das genannte Werbemittel wird durch den Verein produziert. Bei Produktion und Lieferung des Werbemittels durch die Firma werden 25,00 € für die Unterkonstruktion berechnet. (4) Die Firma ist Eigentümer des Werbemittels. (5) Mit Beendigung der Vertragslaufzeit geht das Werbemittel auch in den Besitz der Firma über. (6) Die Installation des Werbemittels erfolgt durch den Verein. §3 Vertragsdauer und Kündigung (Grundsätze) (1) Der Vertrag ist befristet auf die Dauer von 1 Jahr. (2) Der Vertrag beginnt am ___________ und endet am ___________ (3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Vertrages gemäß Absatz (2) von einem der Vertragspartner gekündigt wird. (4) Die Kündigung muss mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Zugangs. (5) Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. (6) Das Recht der fristlosen Kündigung bleibt unberührt. §4 Einvernehmen mit dem Verein (1) Die Art der Werbung, deren Stil und Inhalt darf nicht dem Zweck des Vereins und dessen Zielen und Aufgaben zuwiderlaufen. (2) Die Firma teilt zu diesem Zweck dem Vorstand des Vereins die beabsichtigte Werbung mit allen erforderlichen Angaben schriftlich mit. Widerspricht der Vorstand nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich, so gilt die Werbung als genehmigt und kann von der Firma angebracht werden. (3) Werden die Interessen und Belange des Vereins in gröblicher Art und Weise durch das Verhalten der Firma oder durch die angebrachte Werbung verletzt, kann der Verein den Vertrag fristlos kündigen. §5 Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Belange Dritter (1) Ist für die beabsichtigte Werbung eine behördliche Genehmigung erforderlich, hat die Firma diese Genehmigung einzuholen. (2) Die Firma verpflichtet sich, die Belange und Interessen Dritter zu wahren. Seite 3 von 4 (3) Die Firma verpflichtet sich, im Innenverhältnis den Verein von jedweden Ansprüchen wegen Verstößen, Gesetzesverletzungen oder Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. §6 Vergütung (1) Der Verein erstellt für die Werbemaßnahme eine ordentliche Rechnung und übergibt diese rechtzeitig vor Vertragsbeginn an die Firma. (2) Der Firma bringt die Rechnung vor Vertragsbeginn zum Ausgleich. (3) Die Zahlungen erfolgen kostenfrei auf folgendes Konto des Vereins: Stadtsparkasse Mülheim an der Ruhr BLZ 36250000, Konto 300033695 (4) Im Verzugsfall ist die Firma verpflichtet, ab dem Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5 % über dem geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. (5) Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Zahlungsverzug bleibt hiervon ausdrücklich ausgenommen. §7 Baulicher Unterhalt und Kostentragung (1) Alle Kosten für die Anbringung der Werbeflächen sind mit den Produktionskosten abgegolten, die Kosten für den laufenden Unterhalt der Banden trägt der Verein. §8 Erfüllungsort und Gerichtsstand Grund wegen Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr §9 Salvatorische Klausel (1) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. (2) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, werden dadurch die übrigen Vereinbarungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen Fall untereinander etwa ungültige Bestimmungen dergestalt durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen, dass der beabsichtigte Vertragszweck dadurch erreicht wird; gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag. ______________________________ Ort, Datum Unterschrift der Firma Seite 4 von 4 ______________________________ Ort, Datum Unterschrift des Vereins