Informationen zur Kommunalwahl 2016

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Informationen zu den
Kommunalwahlen
am 11. September 2016
Warum sollten wir wählen?
Wahl des Rates
Wahl der Stadtbezirksräte
Wählen bedeutet, die Richtung der Politik zu bestimmen. Und nirgendwo sind die Chancen der
Einwirkung auf die Politik so groß wie auf
kommunaler Ebene.
Aufgabe des Rates ist es, bei Entscheidungen die
Interessen der Braunschweiger Bürgerinnen und
Bürger zu vertreten. Die Zahl der Ratsfrauen und
Ratsherren richtet sich nach der Einwohnerzahl der
Stadt. Für die kommende Wahlperiode sind
54 Ratsvertreter zu wählen.
Die 19 Stadtbezirksräte in Braunschweig sollen für
mehr Bürgernähe bei kommunalen Entscheidungen
sorgen. Sie sind für die speziellen örtlichen
Angelegenheiten zuständig, die nicht über die
Stadtbezirksgrenzen hinausgehen.
Wer wählt, wirkt am
politischen Entscheidungsprozess
mit, übt direkt und
indirekt Einfluss aus,
vertritt seine bürgerlichen Interessen,
entscheidet ganz
konkret, wie sich der Rat der Stadt oder die
Stadtbezirksräte zusammensetzen.
Die Größe der Stadtbezirksräte ist unterschiedlich.
Je nach Einwohnerzahl bestehen sie aus 7 bis 19
Personen:
Das Wahlrecht ist das wesentliche Element einer
starken Demokratie.
Deshalb am 11. September wählen gehen!
Was wird gewählt?
Rathaus Foto: K.Siedentop
Rat der Stadt
Braunschweig
wählen
Stadtbezirksräte
Wahlberechtigte
Die Wahl findet in so genannten Wahlbereichen
statt. Braunschweig wurde für die Wahl in acht
Bereiche eingeteilt. Die Bürgerinnen und Bürger
können nicht alle Ratskandidaten wählen, sondern
nur die, die in ihrem Wahlbereich aufgestellt sind. In
jedem Wahlbereich kann eine Partei oder
Wählergruppe bis zu zehn Personen aufstellen. Es
können aber auch Einzelbewerber antreten.
Stadtbezirk
Mandate
112 Wabe-Schunter-Beberbach
17
113 Hondelage
7
114 Volkmarode
11
120 Östliches Ringgebiet
19
131 Innenstadt
15
132 Viewegsgarten-Bebelhof
15
211 Stöckheim-Leiferde
11
212 Heidberg-Melverode
15
213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
15
221 Weststadt
17
222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
7
223 Broitzem
9
224 Rüningen
7
310 Westliches Ringgebiet
19
321 Lehndorf-Watenbüttel
17
322 Veltenhof-Rhüme
9
323 Wenden-Thune-Harxbüttel
9
331 Nordstadt
17
332 Schunteraue
9
Herausgeber:
Bei den Kommunalwahlen im September werden
der Rat der Stadt und alle 19 Braunschweiger
Stadtbezirksräte gewählt. Wie bei allen anderen
Wahlen gelten auch bei kommunalen Wahlen die im
Grundgesetz verankerten fünf Wahlrechtsgrundsätze:
allgemein:
Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der
Wahl teilnehmen.
unmittelbar:
Die Kandidaten bzw. Parteien und
Wählergruppen werden direkt von
den Wahlberechtigten gewählt.
frei:
Jede Person kann ohne Zwang und
Kontrolle entscheiden, wen und ob
sie wählt.
Stadt Braunschweig
Referat Stadtentwicklung und Statistik
Stelle Wahlen
Reichsstraße 3
38100 Braunschweig
Bürgertelefon Wahlen
(05 31) 4 70 - 41 14
E-Mail
[email protected]
Telefax
(05 31) 4 70 - 41 41
Internet
www.braunschweig.de/wahlen
Newsletter
wahlen-in-braunschweig
Bestellung über
www.braunschweig.de/wahlen
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
nach Vereinbarung
Öffnungszeiten des Wahlamtes vom 15. August bis 8. September:
gleich:
Jede Wählerstimme hat den gleichen
Wert.
Montag
Dienstag bis Freitag
Samstag
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
9.00 Uhr bis 16.30 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
geheim:
Jeder Wähler gibt seine Stimme
unbeobachtet ab.
Öffnungszeit am 9. September
Freitag
9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Wer ist wahlberechtigt?
Zu Kommunalwahlen sind Deutsche und die
Staatsangehörigen aller anderen Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union wahlberechtigt, soweit sie
am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
seit dem 11. Juni 2016 in Braunschweig wohnen. Für
Stadtbezirksratswahlen gilt außerdem: Zu diesen
Wahlen ist nur wahlberechtigt, wer seit dem 11. Juni
2016 im jeweiligen Stadtbezirk wohnt.
sein. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem
Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist.
Teilnahme am Sitzverteilungsverfahren wie zu den
Wahlen des Bundes- oder Landtags gibt es bei den
Kommunalwahlen nicht.
Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die
Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist,
am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen. Die
notwendigen Unterlagen müssen rechtzeitig
schriftlich oder persönlich im Wahlamt angefordert
werden. Einzelheiten hierzu können in der
Wahlbenachrichtigung nachgelesen werden. Dort ist
auch bereits ein Antrag für die Briefwahl beigefügt.
Erläuterungen des Sitzverteilungsverfahrens in der
niedersächsischen Kommunalwahl und weitergehendes Informationsmaterial finden Sie unter
www.braunschweig.de/kommunalwahl.
Wie werde ich zu meinem Wahlrecht informiert?
Alle wahlberechtigten Braunschweiger, Deutsche
wie EU-Bürger, werden „von Amts wegen“ in das
Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum
19. August 2016 eine Wahlbenachrichtigung.
Kann ich bei der Durchführung der Wahlen auch
helfen?
Wie wird gewählt?
Die Wähler erhalten für jede Wahl
einen andersfarbigen Stimmzettel.
So ist der Stimmzettel für die Ratswahl weiß und für
die Wahlen zu den
Stadtbezirksräten
gelb.
Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen
Informationen für die Stimmabgabe. Insbesondere
die Hinweise, wo das zuständige Wahllokal liegt und
zu welchen Wahlen jemand wahlberechtigt ist.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber meint,
wahlberechtigt zu sein, darf nicht bis zum
11. September warten, sondern sollte sich sofort
beim Wahlamt melden. Eine Nachfrage kann auch
telefonisch erfolgen. Die Wahlberechtigung ist in der
Regel ohne großen Aufwand in wenigen Minuten zu
klären. Wer sich nicht um sein Wahlrecht kümmert,
läuft Gefahr, ggf. am 11. September nicht wählen zu
können.
Jeder Braunschweiger, der zur Kommunalwahl
wahlberechtigt ist, kann in einen Wahlvorstand
berufen werden. Wahlhilfe setzt keine besonderen
Kenntnisse voraus. Und das ehrenamtliche
Engagement wird sogar mit einem finanziellen
Dankeschön belohnt.
Wer bei Wahlen helfen möchte, kann sich gerne bei
uns im Wahlamt informieren.
Auf den Stimmzetteln sind die jeweiligen
Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und
Einzelbewerber aufgeführt.
Wann und wo wird gewählt?
Es ist ein guter
demokratischer
Brauch, am Wahltag im Wahllokal
zu wählen. Alle
Wahllokale werden in der Zeit von
8.00 Uhr bis 18.00
Uhr für die Stimmabgabe geöffnet
11. Juni 2016
Wer erst nach diesem Termin Braunschweiger Bürger
wird, kann leider nicht an den Wahlen in Braunschweig
teilnehmen.
25. Juli 2016, 18.00 Uhr
Bis zu diesem Termin können Wahlvorschläge bei der
Gemeindewahlleitung eingereicht werden.
31. Juli 2016
An diesem Tag wird das Wählerverzeichnis aufgestellt.
15. August 2016, 9.00 Uhr
Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 öffnet.
8. bis 19. August 2016
Alle Wahlberechtigten werden über ihre Eintragung in
das Wählerverzeichnis benachrichtigt.
22.-26. August 2016
Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, Einsicht in
das Wählerverzeichnis zu nehmen.
9. September 2016, 13.00 Uhr
Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 beendet die
allgemeine Ausgabe von Briefwahlunterlagen.
11. September 2016, 8.00 bis 18.00 Uhr
Wählen gehen – Treffpunkt Wahllokal.
Wie viele Stimmen kann ich vergeben?
Zieht sie innerhalb Braunschweigs von einem
Stadtbezirk in einen anderen Stadtbezirk, so verliert
sie ihre Wahlberechtigung für die Stadtbezirksratswahl, bleibt aber für die Wahl zum Rat weiterhin
stimmberechtigt.
11. September 2000
Wer später geboren wurde, kann noch nicht an den
Wahlen teilnehmen.
26. August 2016
Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, bis zu
diesem Termin eine Berichtigung des
Wählerverzeichnisses zu beantragen.
Was ist, wenn ich umziehe?
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem
11. Juni 2016 aus Braunschweig weg, so ist sie für
diese Wahlen in Braunschweig nicht mehr
wahlberechtigt.
Termine und Stichtage rund um die
Kommunalwahlen 2016:
Bei den Wahlen zum Rat und zu den Stadtbezirksräten haben Wahlberechtigte
jeweils DREI Stimmen.
11. September 2016, 18.00 Uhr
Für eine gültige Briefwahl müssen bis zu diesem
Zeitpunkt alle Unterlagen im Wahlamt eingegangen
sein.
Der Wähler kann alle drei Stimmen nur einer einzigen
Partei oder Wählergruppe, oder nur einem einzigen
Bewerber geben. Fachleute sprechen in diesem Fall
von „kumulieren“.
Bildnachweis Titelgrafik:
© PictureP. - Fotolia.com, matthias21 - Fotolia.com
Der Wähler kann seine drei Stimmen aber auch auf
mehrere Parteien, Wählergruppen und/oder
beliebige Bewerber verteilen. Diese Art zu wählen
heißt „panaschieren“.
Bitte haben Sie Verständnis...
...wenn in dieser Information nur „Bewerber“, „Wähler“,
„Wahlberechtigter“ usw. geschrieben steht. Selbstverständlich sind
auch immer weibliche Personen gemeint. Versuche, konsequent
geschlechtsneutral oder in weiblicher und männlicher Form zu
formulieren, führen aber größtenteils zur Unlesbarkeit des Textes.
Dies widerspricht der Intention dieser Information.
Wichtig ist, dass nicht mehr als drei Stimmen auf dem
Stimmzettel vergeben werden.
Wahlamt, Reichsstraße 3
Wie wird ausgezählt?
Für die Berechnung der Sitzverteilung im Rat und in
den Stadtbezirksräten wird das so genannte
Proportionalverfahren nach „Hare-Niemeyer“
angewendet. Eine Sperr- oder 5%-Klausel für die
Dieses Informationsblatt darf weder von Parteien noch von
Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerbern während eines
Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf
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Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen
oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte
zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf
welchem Wege und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger
zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer
bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als
Parteinahme der Stadt Braunschweig zu Gunsten einzelner politischer
Gruppen verstanden werden könnte.
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