Sponsor-/Werbevertrag - KSV Graben

Werbung
Kegelsportverein
Graben-Neudorf
•
SK 67 Neudorf
Keglerheim Neudorf. Gasthaus zur Linde.
August-Tiedemann-Lauer-Straße 13
Telefon (07255) 9281
SPONSOR- / WERBEVERTRAG
zwischen
Firma:………………………………………………
Straße:……………………………………………..
PLZ, Ort:……………………………………………
- im nachfolgenden „Werbender“ genannt -
und
KSV Kegelsportverein Graben-Neudorf
-derzeitige VerwaltungVorstand:…………………………………………………………………..
Kassier:…………………………………………………………………….
Schriftführer:……………………………………………………………….
Sportwart:………………………………………………………………….
- im nachfolgenden „KSV“ genannt -
Sponsor_werbevertrag_02_2009
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Kegelsportverein
Graben-Neudorf
•
SK 67 Neudorf
Keglerheim Neudorf. Gasthaus zur Linde.
August-Tiedemann-Lauer-Straße 13
Telefon (07255) 9281
Präambel
Der KSV beabsichtigt, die Ihm vom Besitzer des Keglerheim Neudorf, Gasthaus zur Linde, August
Tiedemann zur Verfügung gestellten inneren Seitenwände der Kegelanlage als Werbefläche für Sponsoren
des KSV zu nutzen.
Deshalb schließen beide Parteien den nachfolgenden Vertrag:
1.
Leistungen
1.1
Der „Werbende“ darf an der rechten inneren Seitenwand der Kegelanlage (von Vorne betrachtet) eine
Werbetafel entsprechend folgender Vorgaben anbringen:
Werbetafel :
Länge: 1200 mm
Höhe: 600 mm
Dicke: 2 mm
Material: Aluminium/Dibond
Grundfarbe: weiß
1.2
Die Herstellung der Werbetafel ist durch den „Werbenden“ in Auftrag zugeben. Die Kosten für die
Herstellung der Werbetafel gehen zu Lasten des „Werbenden“.
Um zu Gewährleisten, dass einheitliche Werbetafeln verwendet werden, sollten die Werbetafeln bei unserem
Vertragspartner:
Firma Zodl Design
Boschstr. 5
76185 Karlsruhe
Telefon: (0721) 757955
Telefax: (0721) 757944
in Auftrag gegeben werden.
Bei der Beauftragung einer anderen Firma als der obengenannte sind die einzelnen Modalitäten vorab mit der
KSV-Verwaltung abzustimmen.
1.3
Die Werbetafel wird im Beisein des „Werbenden“ und Vertretern des KSV in Vorhergehender Absprache mit
August Tiedemann durch einen Verantwortlichen des „Werbenden“ angebracht.
Die Positionierung der Werbetafel ist der Firma in der von der KSV festgelegten Werbezone freigestellt. Zu
beachten ist lediglich, dass durch die Anbringung einer Werbetafel keine schon vorhandene Werbetafel überdeckt bzw. abgehängt oder in ihrer Position verändert werden darf.
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Kegelsportverein
Graben-Neudorf
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Keglerheim Neudorf. Gasthaus zur Linde.
August-Tiedemann-Lauer-Straße 13
Telefon (07255) 9281
1.4
Pflichten des „Werbenden“
Der „Werbende“ verpflichtet sich:
Die angebrachte Werbetafel zu erneuern sobald starke Verunreinigungen, Vergilbungen oder sonstige
Beschädigungen aufgetreten sind, auch wenn diese nicht durch das Verschulden des „Werbenden“
entstanden sind.
Schäden die bei oder während der Anbringung der Werbetafel an der Kegelanlage entstehen unverzüglich zu
Beheben bzw. entsprechend beheben zu lassen. Die dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten des
„Werbenden“.
Eventuelle Verunreinigungen der Kegelanlage die durch die Anbringung entstanden sind ordnungsgemäß und
unverzüglich zu beseitigen.
1.5
Aufgaben und Pflichten vom KSV
Der KSV verpflichtet sich:
- die Werbetafel über den festgelegten Zeitraum an der vorbestimmten Position zu belassen.
- eine eventuelle notwendige Veränderung nur in vorheriger Absprache mit dem „Werbenden“ durchzuführen.
2.
Vertragsdauer
Der abgeschlossene Sonsoren-/Werbevertrag gilt für die Dauer von 1 Jahr.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt so verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um ein
weiteres Jahr.
3.
Preis / Spende
Im Jahr der Anbringung der Werbetafel wird ein Einmaliger Betrag von:
100 EUR
erhoben.
Je Folgejahr verpflichtet sich der „Werbende“ im ersten Quartal eine Gebühr/Spende von 50 EUR auf das
Konto des KSV:
Kegelverein Graben-Neudorf
Kto: 109220509
BLZ: 660 501 01
Sparkasse Karlsruhe
unaufgefordert zu überweisen.
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Graben-Neudorf
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Telefon (07255) 9281
Bei Zuwiderhandlung wird der „Werbende“ durch den KSV einmal angemahnt. Erfolgt nach Anmahnung kein
Zahlungseingang, hat der KSV das Recht, die Werbetafel zu entfernen, wobei die entstehenden Kosten für
die Entfernung sowie die Kosten für eine eventuelle Entsorgung zu Lasten des "Werbenden" gehen.
4.
Haftung und Gewährleistung
Der KSV haftet nicht für eventuelle Schäden die an der Werbetafel durch dritte gewollt oder ungewollt
verursacht werden.
5.
Kündigung
Dieser Sponsoren-/Werbevertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
Eine eventuelle Kündigung kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen und ist spätestens 3 Monate
vor Jahresende dem KSV schriftlich anzuzeigen.
6.
Schlussbestimmungen
6.1
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Karlsruhe.
6.2
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
6.3
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
6.4
Sollte sich eine Bestimmung des Sponsoren-/Werbevertrages als unwirksam erweisen, so werden die
Vertragsparteien diese durch eine neue, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende
Vereinbarung ersetzen.
Graben-Neudorf, den ……………………….
……………….., den …………………..
KSV Kegelsportverein
Graben-Neudorf
Firma: …………………………………..
Unterschrift (Vorstand)
Unterschrift
Stempel
Unterschrift (Kassier)
Stempel
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