Handelsregeln | Rund um den Handel | Unternehmen

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HANDELSREGELN
1. Best-Price-Prinzip
In Stuttgart können sich Anleger auf das Best-Price-Prinzip verlassen: Alle Orders werden
mindestens zum besten Preis ausgeführt, der zu diesem Zeitpunkt verfügbar ist. Bei der
Preisermittlung werden zugelassene Referenzmärkte, Preisinformationen von Market Makern und
das elektronische Orderbuch der Börse Stuttgart berücksichtigt.
Zugelassene Referenzmärkte können in- oder ausländische Börsen sowie elektronische
Handelssysteme sein, an denen das betreffende Wertpapier ebenfalls gehandelt wird. Immer wenn
eine Order mit einer bestimmten Stückzahl am Referenzmarkt ausführbar wäre, wird sie in der
Regel auch an der Börse Stuttgart ausgeführt – häufig sogar zu einem besserem Preis.
In bestimmten Handelssegmenten sind Market Maker in den Handel eingebunden: Sie verpflichten
sich, permanent Preisinformationen für die von ihnen betreuten Wertpapiere zur Verfügung zu
stellen. Diese geben den Rahmen vor, innerhalb dessen das elektronische Handelssystem der
Börse Stuttgart den jeweiligen Preis ermittelt.
2. Spreadloser Handel in den 30 DAX-Werten
Die Börse Stuttgart bietet bei allen DAX-Werten einen spreadlosen Handel an. Damit ist die Spanne
zwischen der höheren Briefseite und der niedrigeren Geldseite aufgehoben. Während der
Haupthandelszeit von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr können Anleger die 30 DAX-Werte in Stuttgart zur
Mitte der Xetra-Spanne handeln. Anleger kaufen und verkaufen damit in Stuttgart zum selben, für
sie günstigen Preis.
Diese Regelung gilt bis zu einem Gegenwert von 20.000 Euro pro Preisermittlung, je nach
Marktsituation auch für höhere Volumina. Die veröffentlichten Taxen der DAX-Werte in Stuttgart
werden ständig aktualisiert und zeigen den Preis, zu dem eine Order aktuell ausgeführt werden
kann.
3. Festgelegte Maximalspreads im Abendhandel mit Aktien
Für DAX-Werte beträgt der Spread im Abendhandel von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr maximal 0,3
Prozent. Diese Regelung gilt bis zu einem Gegenwert von 20.000 Euro pro Preisermittlung.
4. Vermeidung von Teilausführungen
Grundsätzlich werden im Handel an der Börse Stuttgart wirtschaftlich nicht sinnvolle
Teilausführungen vermieden. Darüber hinaus gibt es keine Teilausführungen im Handel mit Aktien
aus DAX, MDAX, TecDAX und SDAX sowie mit Auslandsaktien im Handelssegment 4x. Diese
Regelung gilt jeweils bis zu einem Ordervolumen von 10.000 Euro und einem Gegenwert je
Preisermittlung von bis zu 50.000 Euro.
5. Stop-Order-Regelung
Stop-Loss-Orders bzw. Stop-Buy-Orders werden nur dann automatisch ausgelöst, wenn durch eine
Preisermittlung mit Umsatz das Stop-Limit erreicht wurde. Dies kann dazu führen, dass die StopOrder erst zu einem Zeitpunkt ausgelöst wird, zu dem bereits eine erhebliche Bewegung des
Marktes erfolgt ist und das vom Anleger gesetzte Stop-Limit weit über- bzw. unterschritten ist. Um
dies zu verhindern, sind die QLPs an der Börse Stuttgart berechtigt, die Stop-Order im
Kundeninteresse aktiv auszulösen.
Für verbriefte Derivate stellt ein Market-Maker fortlaufend Quotes mit einer Geld- und Briefseite.
Eine vorliegende Stop-Loss-Order wird ausgelöst, wenn die Geldseite des Market-Maker-Quotes
gleich dem oder niedriger als das Stop-Limit ist. Eine Stop-Buy-Order kann aktiv ausgelöst werden,
sobald die Briefseite des Market-Maker-Quotes gleich dem oder höher als das Stop-Limit ist.
Im Handel mit Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Exchange Traded Products und Genussscheinen
kann der Quality-Liquidity-Provider eine Stop-Order aktiv auslösen, wenn an einem zugelassenen
Referenzmarkt oder an einem anderen wichtigen Markt die Briefseite der Taxe gleich oder niedriger
(Stop-Loss) bzw. die Geldseite der Taxe gleich oder höher (Stop-Buy) dem Stop-Limit ist.
6. Zeichnungsservice an der Börse Stuttgart
Über die Börse Stuttgart können Anleger Neuemissionen von Anlagezertifikaten, Anleihen und
Fonds zeichnen. Zeichnungsaufträge können in der Regel über jede Bank erfolgen. Wie beim Kauf
eines Wertpapiers muss in der Ordermaske oder vom Bankberater “Stuttgart” als Börsenplatz
ausgewählt werden. Anfallende Transaktionsentgelte für Zeichnungsorders entnehmen Sie bitte
unserer Entgeltregelung.
Nähere Informationen zum Zeichnungsvorgang sowie zu den aktuell in Zeichnung befindlichen
Wertpapieren finden sich auf der Website der Börse Stuttgart.
7. Tick-Size-Regelung:
Die Preisermittlungen an der Börse Stuttgart erfolgen unter Berücksichtigung der für die jeweilige
Gattung hinterlegten Tick-Size. Die geltende Standardregelung finden Sie in der Anlage A der
Ausführungsbestimmungen.
Für ausgewählte Fonds und ETPs gelten von der Standardregelung abweichende Tick-Sizes. Diese
finden Sie tagesaktuell hier.
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