Die Eltern werden gebeten, die Schulordnung

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Schulordnung
Liederbach im November 2006
Die Eltern werden gebeten, die Schulordnung mit den Kindern zu
besprechen.
Präambel
Damit das Zusammenleben in der Schulgemeinde gelingt, sind Regeln
notwendig. Sie formulieren Grundsätze des Zusammenlebens und des
Verhaltens in unserem Lebensraum. Ihre Beachtung trägt wesentlich dazu
bei, dass wir uns in unserer Schule wohlfühlen. Die Regeln dieser
Schulordnung sind in der Gesamtkonferenz, im Schulelternbeirat und in
der Schulkonferenz erarbeitet und von allen Gremien der Schulgemeinde
akzeptiert worden. Sie gelten verbindlich und können nur durch Beschluss
aller Teile der Schulgemeinde (Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und
Schulkonferenz) verändert werden. Über Sonderfälle, die durch diese
Schulordnung nicht geregelt sind, wird von Lehrern, der Schulleitung oder
der Schulkonferenz entschieden. Die Schulordnung erhalten alle Eltern
über die Schüler, die Lehrkräfte, der Hausmeister und die Sekretärin.
In unserer Schule kann jedes Kind:
•
Neues lernen
•
Wichtiges und Schönes erleben
•
zuschauen, was andere tun
•
mit anderen Kindern oder Erwachsenen reden, spielen, arbeiten,
gemeinsam etwas planen und durchführen
Dazu sind auf jeden Fall wichtig:
•
•
•
Kinder, die freundlich sind
Erwachsene, die Zeit für Kinder haben und ihnen zuhören
Räume, die gemütlich sind
Deshalb gelten die folgenden Regeln für alle Kinder und
Erwachsene an unserer Schule:
•
Niemand darf beim Lernen gestört werden.
•
Alle nehmen Rücksicht aufeinander, besonders die Größeren auf die
Kleineren.
•
Niemand darf einem anderen weh tun, ihn ärgern oder schlagen.
•
Wer etwas im Schulbereich kaputt macht oder mit dem Mobiliar und
den in der Schule vorhandenen, bzw. ausgeliehenen Materialien
unsachgemäß umgeht, muss dafür sorgen, dass sie wieder ersetzt
werden; wenn etwas mutwillig zerstört wird, muss der Schaden
bezahlt werden.
•
Fahrräder und Kickboards sind vor der Schule an den
Fahrradständern abzuschließen.
•
Während der Schulzeiten sind Handys auf dem Schulgelände
ausgeschaltet, ausgenommen (Verwaltungsbereich , Hausmeister).
•
Beim Klingelzeichen stellen sich alle Kinder an den
Klassenaufstellplätzen auf.
•
Der Unterricht wird pünktlich begonnen.
•
Die Lehrkraft sorgt dafür, dass Einzelne oder Gruppen die Räume, in
denen sie gearbeitet oder gespielt haben, aufgeräumt und sauber
verlassen. Die betreffende Lehrkraft sorgt weiterhin dafür, dass die
Fenster und Türen geschlossen werden und das Licht ausgeschaltet
wird.
•
Der „Hofdienst“ sorgt für einen sauberen Schulhof.
•
Toiletten und Handwaschbecken werden sauber zurückgelassen. Wir
verschwenden nicht unnötig Wasser. Die Toiletten sind kein
Spielplatz.
•
Während der Pausen sowie vor oder nach dem Unterricht halten wir
uns nicht im Schulgebäude auf. Es sei denn, die Pausenhalle ist zum
Spielen freigegeben worden (Ampel zeigt grün).
•
Nach den Pausen und während des Unterrichts gehen wir leise und
langsam durch das Schulgebäude. Niemand rutscht das
Treppengeländer herunter.
•
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Kinder den Schulbereich auf
dem direkten Weg, denn ein Verweilen auf dem Schulhof oder im
Schulgebäude ohne Beaufsichtigung ist nur in Ausnahmefällen
erlaubt.
Zusatzinformationen für die Eltern
Elternbesuche/ Öffnung der Schultüren
Aus Sicherheitsgründen machen wir noch einmal auf folgende Punkte
aufmerksam:
•
Begleiten Sie Ihr Kind morgens nur bis zu den Schuleingangstüren
und verabschieden Sie sich dort von Ihrem Kind.
•
Mittags holen Sie Ihr Kind bitte vor den Schuleingangstüren ab.
•
Falls Sie während des Schulvormittags oder den Pausen aus
wichtigen Gründen Ihrem Kind etwas mitteilen müssen, so melden
Sie sich bitte im Sekretariat an.
•
Die Elternmitarbeit soll jedoch durch diese Sicherheitsmaßnahmen
nicht beeinträchtigt werden. Eltern, die uns vielfältig unterstützen,
sind dem Kollegium und der Schulleitung namentlich und persönlich
bekannt. Wir wissen, dass viele Fördermaßnahmen und Projekte
ohne die Mithilfe der Eltern nicht stattfinden könnten und schätzen
ihr Engagement für die Schülerinnen und Schüler der Schule sehr
hoch ein.
•
Ihr Kind sollte laut Gesamtkonferenz frühestens ab dem 3. Schuljahr
mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Schulleitung empfiehlt,
die Fahrradprüfung im 4. Schuljahr abzuwarten (wichtig ist, dass Ihr
Kind einen Fahrradhelm benutzt).
•
Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist verboten.
•
Außerdem sind alle Klassenräume (außer den Betreuungsräumen)
aus Sicherheitsgründen nach Unterrichtsschluss des Kindes nicht
mehr für Eltern oder Schüler zugänglich, um noch "vergessene
Schulsachen" abzuholen.
•
Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.
Es gelten folgende pädagogische Maßnahmen bei Verstößen gegen
die Schulordnung:
Die im folgenden vorgeschlagenen pädagogischen Maßnahmen verstehen
sich als Ergänzung der im "Erlass über Pädagogische Maßnahmen und
Ordnungsmaßnahmen" (HSchG § 82) angeführten Vorschläge in Bezug
auf Übertretungen dieser Schulordnung. Sie folgen den Grundsätzen
dieses Erlasses, der festlegt, dass pädagogische Maßnahmen „der
Entwicklung des Lern- und Leistungswillens der Schülerin oder des
Schülers und der Bereitschaft zu verantwortlichem Handeln nach
Grundsätzen der Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität" dienen
soll.
•
Bei einmaligem Verstoß gegen die Schulordnung führt die Lehrkraft
ein Gespräch mit dem Schüler bzw. der Schülerin und verweist auf
den Verstoß gegen die Schulordnung.
•
Bei wiederholtem Verstoß gegen die Schulordnung wird der Schüler
bzw. die Schülerin notiert und verwarnt.
•
Bekommt ein Kind drei Verwarnungen innerhalb eines Monats, so
werden die Eltern benachrichtigt und zu einem Gespräch mit dem
Schulleiter gebeten.
•
Ändert sich das Verhalten des betreffenden Kindes nicht, werden in
Absprache mit dem Schulleiter entsprechende Maßnahmen
ergriffen. Es erfolgt eine Benachrichtigung an die betreffenden
Erziehungsberechtigten.
•
Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen ist die
Klassenkonferenz einzuschalten.
Im Gegensatz zu pädagogischen Maßnahmen sind Ordnungsmaßnahmen
im Allgemeinen nur bei erheblicher Störung des Schul- und
Unterrichtsbetriebes, bei Gefährdung der Sicherheit beteiligter Personen
oder Verursachung erheblicher Sachschäden anzuwenden. Die
Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen trifft die Schulleiterin oder der
Schulleiter.
-Schulleiterin-
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