Bei der Stadt Sinzig, Landkreis Ahrweiler, ist die Stelle der/des

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Bei der Stadt Sinzig, Landkreis Ahrweiler, ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters
wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 1. Januar 2018 neu zu besetzen. Der derzeitige
Stelleninhaber bewirbt sich nicht um eine Wiederwahl.
Sinzig ist eine verbandsfreie Stadt mit rd. 18.000 Einwohnern. Die Stadt liegt am Zusammenfluss von Rhein und
Ahr in verkehrsgünstiger Lage zwischen den Großräumen Köln-Bonn und Koblenz. Sinzig verfügt über eine sehr
gute Infrastruktur mit Behörden sowie Handels-, Handwerks-, Dienstleistungs-, und sonstigen
Gewerbebetrieben. Außerdem bietet die Stadt vielfältige Bildungseinrichtungen einschließlich Gymnasium. Die
Sanierung des historischen Stadtkerns mit seinen Sehenswürdigkeiten ist bereits weit fortgeschritten. Sinzig
zeichnet sich durch einen hohen Freizeitwert aus.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am Sonntag, 24. September 2017, von den Wahlberechtigten der
Stadt Sinzig für eine Amtszeit von 8 Jahren direkt gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält keine
Bewerberin / kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am Sonntag, 8. Oktober 2017, eine Stichwahl unter den
zwei Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1
des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr
vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen
ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin / zum hauptamtlichen Bürgermeister kann
nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der KommunalBesoldungsverordnung Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe B 2 / B 3 eingestuft.
Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Bewerben sollten sich engagierte, verantwortungsbewusste und kreative Persönlichkeiten, die mit den Gremien
der Stadt vertrauensvoll zusammenarbeiten und in der Lage sind, die Verwaltung als modernes
Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich und bürgernah zu führen. Es wird gewünscht, dass die
Bürgermeisterin / der Bürgermeister ihren / seinen Wohnsitz in Sinzig nimmt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / Bewerber an der
Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als
Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich. Die Frist zur Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages läuft am
48. Tag vor der Wahl (7. August 2017), um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) ab.
Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der
Wahlleiter spätestens am 69. Tag (17. Juli 2017) vor der Wahl in der „Sinziger Zeitung“ der Firma Krupp-Verlag
GmbH, Sinzig und im Internet –www.sinzig.de- veröffentlicht.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien oder
Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen
gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen
beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der
eingegangenen Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Zeugnisabschriften und lückenlosem
Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung (keine
Ausschlussfrist) an
Stadtverwaltung Sinzig, -Wahl Bürgermeister/in-, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig
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