Facharbeit 2005 - BSZ e.o.plauen

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Fachoberschule am Beruflichen Schulungszentrum e. o. plauen
Facharbeit
in der Fachrichtung
Gestaltung
im Fach
Geschichte
mit dem Thema
Der Versailler Vertrag und die Folgen für Deutschland
bis 1924
von
Dittmann Sebastian
Klasse
FosG03B
Betreuer:
Herr Grüner
Ort, Datum:
Plauen, 21. Februar 2005
2
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Einleitung
3
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.4.1
2.4.2
2.5
Der Versailler Frieden - Ein Diktat
Inhalte des Versailler Vertrages
Die Auseinandersetzungen zwischen den Siegermächten um Friedensbestimmungen
Programm der 14 Punkte (Wilson)
Die Friedensbedingungen
Territoriale Veränderungen/ Gebietsabtretungen
Kriegsentschädigungen
Kritik, Ablehnung und Revision des Vertrages
3
3
5
6
7
7
7
8
3
3.1
3.2
3.3
Wirtschaftliche Folgen und Verfall der Republik
Reparationen und “Erfüllungspolitik”
Der Verfall der deutschen Währung
Die Ruhrkrise als Anfang der “Hyperinflation”
9
9
9
10
4
Literaturverzeichnis
12
5
Selbstständigkeitserklärung
13
3
1
Einleitung
Am 28.Juni 1919 wurde im Schloss zu Versailles der Friedensvertrag unterzeichnet, der die
Friedensbedingungen für die besiegten Mittelmächte festlegte und auch Grenzfragen regeln
sollte, die durch den Zusammenbruch Russlands, Österreich - Ungarns und der Türkei
entstanden waren.
Die Siegermacht Frankreich bestand auf Paris als Konferenzort, obwohl diese Stadt für
einen versöhnlichen Friedensschluss nicht besonders geeignet war, war sie doch sehr vom
Krieg gezeichnet (zerstörte Landschaften, Kriegsverwundete etc.).
Es waren 27 Staatsmänner vertreten, doch die wesentlichen Entscheidungen trafen die
Großmächte USA, Frankreich, Großbritannien und Italien.
Die Besiegten wurden von den Verhandlungen ausgeschlossen und konnten nur schriftliche
Stellungnahmen abgeben.
2
Der Versailler Frieden - Ein Diktat
2.1
Inhalte des Versailler Vertrages
Der Vertrag setzte sich aus 440 Artikeln in 15 Teilen zusammen. Teil I
enthielt die Völkerbundsatzung, die auf Wilsons Wunsch hin allen Pariser
Vorortverträgen vorangestellt wurde; Deutschland wurde jedoch vorerst
nicht in den Völkerbund aufgenommen.
Die Teile II und III des Versailler Vertrages legten die Gebietsabtretungen
und die neuen Grenzen des Deutschen Reiches fest:
• Gebietsabtretungen
o Eupen-Malmédy und Moresnet an Belgien
o Elsass-Lothringen an Frankreich
o Grossteil Westpreussens, Provinz Posen, Teile Pommerns (Polnischer
Korridor) an Polen
o Hultschiner Ländchen an Tschechoslowakei
o Danzig als Freie Stadt unter Hoheit des Völkerbundes (Hafen für
Polen).
o Memelland unter alliierte Verwaltung
o Oberschlesien (Südosten
Polen), südl. Ostpreußen, restl.
Westpreußen, Schleswig (Nord
DK, West 15 Jahre Verwaltung des
Völkerbunds, dann Abstimmung) als Abstimmungsgebiete: Einwohner
entscheiden.
4
o Der im November 1918 von der Republik Deutschösterreich erklärte
Anschluss Österreichs an Deutschland wird untersagt.
Dazu kam der in Teil IV des Vertrages festgeschriebene Verlust der Deutschen
Kolonien, die als Mandatsgebiete unter die Aufsicht des Völkerbundes kamen.
o Alle deutschen Kolonien gehen als Mandatsgebiete unter die Aufsicht
des Völkerbunds.
Teil V des Versailler Vertrages regelte die militärische Entwaffnung:
• Entwaffnung und Reparationen Teil V
o Landheer: 100'000 Berufsoldaten, 12-jähriger Dienstzeit (Offiziere 25
Jahre).
o Marine: 15'000 Mann.
o Keine Luftwaffe.
o Schwere Artillerie, Panzer und U-Boote sind verboten.
o Wehrpflicht, Kriegsakademie und Generalstab werden abgeschafft.
o Ziel: Angriffskrieg von Seiten Deutschlands ausschließen, ihm
etwas Kraft für innere Unruhen und die Ostgrenze geben.
o Reparationen: Grundlage Artikel 231 (Alleinschuld). Geregelt wird die
Frage 1921 im Londoner Ultimatum, 1924 im Dawesplan:der
vernünftigere Reparationszahlungen und ausländische Anleihen hauptsächlich durch die
USA vorsah, um Deutschland bei der Erfüllung des Zahlungsplanes zu helfen. Der Plan
wurde von den deutschnationalen Politikern als Wirtschaftssklaverei angesehen und
vehement abgelehnt. Später nahm der deutsche Reichstag den Dawesplan am 27. August
1924 an.
o Gemäß diesem Plan zogen die französischen und belgischen Truppen 1925 aus dem
Ruhrgebiet ab, das sie seit 1923 als Sicherheit für die Reparationen besetzt hatten. Als
Gegenleistung musste Deutschland zur Finanzierung der Reparationszahlungen einige
Einnahmen wie z. B. Gewinne der Reichsbahn verpfänden. Die Deutsche Reichsbank
musste sich ebenfalls ausländischen Kontrollen unterziehen. 1929 wurde der Dawesplan
vom Young-Plan abgelöst3
o 1930 im Youngplan:Plan zur endgültigen Festlegung der von Deutschland infolge des
1. Weltkrieges zu leistenden Reparationszahlungen. Der Youngplan wurde am 18. März
1930 vom Deutschen Reichstag verabschiedet. Der Youngplan legte 37 Jahresraten von
jeweils 2,05 Milliarden Goldmark sowie weitere 22 Jahresraten von jeweils 1,65 Milliarden
Goldmark fest; nach 59 Jahren, also 1988, sollten die Reparationsverpflichtungen
abgeleistet sein. sah
der Plan für Deutschland eine internationale Anleihe über etwa 300 Millionen US-Dollar vor,
die so genannte Younganleihe. Schließlich wurde die vorzeitige Räumung des Rheinlandes
5
vereinbart.
o Sachleistungen: Praktisch gesamte Handelsflotte, Maschinen,
Industrieanlagen, Werkzeug, Eisenbahneinrichtungen, Kohle.
o Teile X-XII: Konfiskation deutschen Eigentums im Ausland,
Meistbegünstigungsrecht der Alliierten, Internationalisierung der
deutschen Flüsse und des Nord-Ostsee Kanals.
o Teil XIV: Alliierte Besetzung des Saargebiets und linksrheinischen
Gebiets mit Brückenköpfen bei Köln, Koblenz, Mainz rechts des
Rheins. Schrittweiser Abzug der alliierten Truppen links des Rheins
während 15 Jahren. 50 km breiter entmilitarisierter Streifen rechts des
Rheins.
Teil VI des Vertrages befasste sich mit Kriegsgefangenen und Soldatengräbern;
Teil VII forderte die Auslieferung Kaiser Wilhelms II. durch die Niederlande und
stellte Kriegsverbrecherprozesse in Aussicht, blieb aber unausgeführt.
Teil VIII und IX behandelten die Reparationenfrage.
Die Teile X bis XII verfügten u. a. die Konfiskation allen deutschen Eigentums
im Ausland, das Meistbegünstigungsrecht für die Alliierten, die
Internationalisierung der deutschen Flüsse sowie des Nord-Ostsee-Kanals.
Teil XIV schließlich verfügte vor allem im Interesse des Sicherheitsbedürfnisses
Frankreichs die alliierte Besetzung des Saargebietes und des linksrheinischen
Gebietes mit Brückenköpfen bei Köln, Koblenz und Mainz rechts des Rheins
sowie den schrittweisen Rückzug der alliierten Truppen aus dem
linksrheinischen Gebiet in einem Zeitraum von 15 Jahren. Außerdem wurde ein
50 Kilometer breiter Streifen rechts des Rheines entmilitarisiert, d. h.
Deutschland durfte hier keine Truppen stationieren und keine Befestigungen
unterhalten.
2.2
Die Auseinandersetzungen zwischen den Siegermächten um
Friedensbestimmungen
Obwohl die Siegermächte in vielen Punkten dieselben Vorstellungen über
Friedensregelungen hatten, gab es große Interessenunterschiede, die teilweise zu heftigen
Auseinandersetzungen führten.
Die USA forderten einen gerechten Ausgleich zwischen Siegern und Besiegten entsprechend den 14 Punkten von Wilson-, da sie sich in ihrer Sicherheit am wenigsten
bedroht fühlten. Vor allem aber sollte ein Völkerbund errichtet werden, um künftige Kriege
6
zu verhindern, zu dem jedoch Deutschland erst nach der Erfüllung auferlegter Pflichten
beitreten dürfe.
Großbritannien war durch die gelungene Ausschaltung Deutschlands als
Welthandelskonkurrent und Kolonialmacht bereits befriedigt. Da Deutschland auf seine
Schlachtflotte und auf die Kolonien verzichten musste, wandten sich die britischen
Diplomaten, im Interesse eines kontinentalen Gleichgewichts der Mächte, gegen eine
weitgehende Schwächung Deutschlands. Sie sahen dieses Gleichgewicht als größte
Garantie dafür, den Frieden zu wahren und den weltweiten Machtverlust des eigenen
Landes aufhalten zu können.
Frankreich strebte nach Vergeltung für die vielen Blutopfer und Zerstörungen des Krieges
und danach, Deutschland dauerhaft zu schwächen, um nie wieder einen wirtschaftlich und
militärisch stärkeren Nachbar zu haben. Sie wollten vor allem die Kontrolle über das
hochindustrialisierte Rhein- und Ruhrgebiet erlangen, aber auch die Sicherheit vor
künftigen Angriffen haben.
Der englische Premierminister Lloyd George trat den sicherheitspolitischen Interessen
Frankreichs dort entgegen, wo sie in eine französische Hegemonie in Europa umzuschlagen
drohten. Aber der französische Sicherheitsstandpunkt setzte sich weitgehend durch und so
kam es zu einem Kompromiss, bei dem die französischen Interessen die stärkste
Berücksichtigung fanden.
2.3
Programm der 14 Punkte (Wilson)
1. - 10.: Einzelpunkte für neue Grenzen (Tschechoslowakei und Jugoslawien sind
Kunstgeburten, Österreich und Ungarn werden in viele Einzelstaaten zerlegt).
11.: Freie Schifffahrt auf dem Meer
Weil ein deutsches U-Boot das englische Passagierschiff Lusitania mit u.a. 128
amerikanischen Zivilisten an Bord (und Waffen im Rumpf...) versenkt hatte.
12.: Selbstbestimmungsrecht der Völker
Sehr schön, aber utopisch und verhängnisvoll: Was ist ein Volk? Was ist, wenn es
mehrere Völker in einem Land gibt
13.: Öffentlichkeit der Diplomatie
Alle Verträge müssen öffentlich sein
14.: Für den Weltfrieden ein Völkerbund
UNO (United Nations Organisation)
7
2.4
Die Friedensbedingungen
2.4.1
Territoriale Veränderungen/ Gebietsabtretungen
Deutschland verlor 13% seiner Fläche mit etwa 10% seiner Bevölkerung. Vor allem
handelte es sich dabei um nichtdeutsche Minderheiten des ehemaligen Reichs ; die
Bewohner konnten teilweise darüber abstimmen.
Elsaß-Lothringen wurde an Frankreich zurück gegeben, Nordschleswig an Dänemark,
Eupen und Malmedy an Belgien, die Provinzen Posen und Westpreußen und Teile von
Ostpreußen, Hinterpommern und Oberschlesien an Polen . Damit trennte ein “Polnischer
Korridor” Ostpreußen vom Reich. Der Staatengürtel, der mit Frankreich militärisch eng
verbunden war, hatte unter anderen die Funktion, die Ausbreitung des revolutionären,
sowjetischen Systems zu verhindern.
Das Saargebiet wurde für 15 Jahre politisch dem Völkerbund unterstellt. (Danach entschied
eine Volksabstimmung für Deutschland.)
Alliierte Truppen besetzten das linke Rheinufer für 15 Jahre.
Die Sudetendeutschen im Grenzraum der neuen Tschechoslowakei hatten kein Recht auf
eine Volksabstimmung . Auch wurde die Vereinigung mit Deutsch-Österreich verboten.
Deutschland verlor alle seine Kolonien, die vom Völkerbund als Mandatsgebiete an
verschiedene alliierte Staaten vergeben wurden.
2.4.2
Kriegsentschädigungen
Der Versailler Vertrag verpflichtete Deutschland außerdem zur Zahlung von Reparationen,
die in Form von Geld - und Sachwerten abzuleisten waren. Als Sachlieferungen wurden
festgesetzt: alle Handelsschiffe mit mehr als 1600 Bruttoregistertonnen, ein Viertel der
Fischfangflotte, Lokomotiven, Eisenbahnen, Maschinen, Vieh usw.
Auf einen genauen Geldbetrag aber konnten sich die Siegermächte zuerst nicht einigen.
Es sollte der deutschen Wirtschaft auf Jahrzehnte ein höchstmögliches Maß an finanzieller
Belastung auferlegt werden, obwohl man schon von vornherein wusste, dass Deutschland
nicht imstande war, diesen Ansprüchen gerecht zu werden.
1920 setzte eine spezielle Reparationskonferenz die Summe auf 269 Milliarden Goldmark
fest .Aber erst auf der Konferenz von Lausanne wurde Deutschland von den
Reparationszahlungen bis auf weiteres befreit.
8
2.5
Kritik, Ablehnung und Revision des Vertrages
Alle Parteien von rechts bis links in Deutschland lehnten den Versailler Vertrag ab .
Scheidemann rief in der Nationalversammlung am 12.Mai 1919 aus: “Welche Hand müsste
nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legt? Der Vertrag ist nach Auffassung
der Reichsregierung unannehmbar.” Es waren zunächst in der neuen Regierung nur die
Sozialdemokraten und das Zentrum vertreten, da die Demokraten eine Diskussion über die
Unterzeichnung völlig außer Frage stellten. Aber bestand denn keine realistische
Alternative zur Anerkennung des Vertrags? Der Chef der Heeresleitung General Groener
erklärte der Regierung, dass die Ablehnung des Versailler Vertrags und die erneute
Aufnahme der Kriegshandlungen die Besetzung Deutschlands binnen kürzester Zeit durch
die Westmächte bedeute. Um die Heimat zu schützen, sei die Reichswehr zu schwach.
Der Artikel 231, der “Kriegschuldartikel”, löste noch größere Empörung aus als die
anderen harten Bedingungen: Deutschland und seine Verbündeten sei verantwortlich für
alle Schäden und Verluste .Er wurde ursprünglich nur als rechtliche Grundlage für die
Reparationsleistungen formuliert, aber später wurde er im Sinne einer politisch
moralischen deutschen Verantwortlichkeit verstanden.
Diese Alleinschuld Deutschlands und die damals ungeheuerlich erscheinende Summe von
269 Milliarden Goldmark Reparationen erschienen den meisten Deutschen ungerecht. Die
nationalsozialistischen Bewegungen nutzten dies bald, um die unzufriedene Bevölkerung
politisch zu beeinflussen. Empörung schafften sie durch Parolen wie “Versklavt bis ins
dritte Glied”. Versailles war ein “Schmachfrieden” für sie, den man nicht durch die Mittel
internationaler Verständigung mildern könnte, sondern eines Tages durch einen neuen
Krieg “rächen” würde. Derartige Parolen hielten das Misstrauen der Siegermächte wach,
und eine Revision des Vertrags wurde damit erschwert.
Die Regierung unternahm am 22. Juni 1919 einen letzten Versuch, die Bestimmungen zur
Auslieferung der Kriegsverbrecher und den Artikel 231 streichen zu lassen, was erfolglos
war.
Am 28.6.1919 nahm die Nationalversammlung mit 237 gegen 138 Stimmen (5
Enthaltungen) den Versailler Vertrag an .Die Gegner der Unterzeichnung (Abgeordnete der
DVP, DNVP, DDP) bescheinigten den Abgeordneten der SPD und dem Zentrum in einem
Protokoll, die “vaterländischen” Motive der anderen Parteien zu akzeptieren und zu
respektieren. In der Öffentlichkeit jedoch benannten sie diese als “Vaterlandsverräter”. Die
wahrhaftigen Verantwortlichen aber waren die Eliten des Kaiserreichs, die sich nun in der
DNVP politisch organisierten und gegen die “Weimarer Koalition” hetzten.
9
3
Wirtschaftliche Folgen und Verfall der Republik
3.1
Reparationen und “Erfüllungspolitik”
Die Frage nach den Reparationen entwickelte sich zum beherrschenden politischen Thema.
Die Siegermächte, besonders Frankreich, gingen davon aus, dass Deutschland den, im
Versailler Vertrag auferlegten Pflichten, vollständig nachzukommen habe ohne Rücksicht
auf die eigene wirtschaftliche Situation .Doch Deutschlands Staatshaushalt war zerrüttet,
und so strebte die Außenpolitik nach Revision mancher Bestimmungen, was aber auf
diplomatischsten Wege geschehen musste, denn man wollte doch auch Misstrauen und
Feindschaft des Auslands durch Erfüllung der Pflichten abbauen.
Der Gesamtbetrag der Reparationen wurde 1921 auf 138 Milliarden Goldmark festgesetzt.
Im Falle, dass sich Deutschland weigerte, diesen “Londoner Zahlungsplan” anzunehmen,
besetzten die Alliierten wirtschaftlich wertvolle Gebiete, wie z.B. Düsseldorf, Ruhrort und
Duisburg. Die Folge dessen war die erzwungene Anerkennung der geforderten Summe. Die
rechtsextremen Gegner der Republik, die eine abweisende Haltung gegenüber den
ehemaligen Feinden von den Politikern verlangt hatten, bezeichneten diese nun als
“Erfüllungspolitiker”. Die Mordkampagnen gegen demokratische Politiker steigerten sich,
denen u.a. Matthias Erzberger (Unterzeichner des Waffenstillstands) und Walter Rathenau
zum Opfer fielen. Der Großteil des nationalen Bürgertums billigte solch Untaten sogar,
denn sie konnten selbst jetzt nicht nachvollziehen, wie ihre eigenen Politiker den
Bedingungen der Siegermächte zustimmen konnten.
3.2
Der Verfall der deutschen Währung
Seit 1918 beschleunigte die Inflation sich ständig. Durch Kriegsanleihen wuchsen die
Staatsschulden bis1919 auf 144 Milliarden Mark. Doch auch nach Kriegsende wurde ein
riesiger Geldbedarf benötigt. Da mussten die Familien gefallener Soldaten, Kriegsinvaliden,
Arbeitslose und Flüchtlinge unterstützt werden und verzinste Kriegsanleihen - von mehr
als 100 Milliarden Mark - und Sachlieferungen gezahlt werden. Doch gegenüber diesen
Unsummen von Ausgaben standen nicht die entsprechenden Steuereinnahmen.
Deutschlands wirtschaftliche Kraft war , außer den Krieg, noch durch die
Gebietsabtretungen beträchtlich geschwächt worden.75% der Eisenerz - und 26% der
Steinkohleförderung (dadurch, dass die Kohlengruben des Saargebiets als Entschädigung
dem französischen Wirtschaftsgebiet eingegliedert wurden),außerdem 44% der Roheisen und 38% der Stahlproduktion stammten aus den abzutretenden Gebieten.
Der Wert der Mark sank immer schneller, denn der Staat ließ Papiergeld drucken.
Dadurch konnte er zwar seine Schulden abbezahlen, doch der großen Menge Geld stand
10
kein ansprechendes Warenangebot gegenüber Das mittelständige Bürgertum litt erneut am
meisten. Um nicht zu verhungern, waren sie gezwungen, “Sachwerte”, wie Schmuck zu
verkaufen, denn ihre Ersparnisse wurden alle wertlos. Auch Löhne und Renten konnten mit
dem Preisanstieg nicht mithalten. Die Unzufriedenheit im Volk wuchs, und der Hass gegen
die schuldtragende eigene Regierung und die Siegermächte war die beste Voraussetzung
für die Ausbreitung des Rechtsextremismus. Auch die KPD gewann viele Anhänger.
Vorteile aus der Inflation zogen Industrielle, die ihre Waren billig im Ausland absetzen
konnten, und auch der Staat profitierte von der Geldentwertung, denn er entledigte sich der
enormen Kriegsschulden im Inland .Außerdem konnte die deutsche Zahlungsfähigkeit für
Reparationsleistungen nicht festgestellt werden, solange die Inflation andauerte.
Die neue rechtsbürgerliche Regierung (unter Beteiligung der DVP, DDP und des
Zentrums)ging schrittweise zum passiven Widerstand über, der sich gegen die Lasten des
Versailler Vertrags wendete. Deutschland beantragte am 12.Juli 1922 die Aussetzung der
noch fälligen Restzahlungen bei der Reparationskommission und teilte auch mit, dass sie
1923 und 1924 seinen Verpflichtungen nicht nachkommen könne. Die Berliner Regierung
forderte im November 1922 eine Befreiung von allen Reparationen für 3-4 Jahre und einen
internationalen Bankkredit. Doch Frankreich gestattete keine Moratorien
(Zahlungspausen) ohne “produktive Pfänder” und bereitete sich somit auf den Einmarsch
in grenznahe Gebiete vor.
3.3
Die Ruhrkrise als Anfang der “Hyperinflation”
Ende 1922 war Deutschland im Lieferrückstand für Kohle und Holz. Dies wurde als
vorsätzlicher Bruch der Zahlungsbestimmungen angesehen , entgegen der Stimme des
britischen Delegierten der Reparationskommission. Am 9.1.1923 sandte man deshalb eine
französische Ingenieur- Kommission ins Ruhrland, die das Kohlesyndikat kontrollieren
und den Transfer der vertraglich festgelegten Lieferungen gewährleisten sollten.
Mit ihnen kamen französische und belgische Truppen (insgesamt etwa 100000 Mann), die
das gesamte Ruhrgebiet besetzten. Dieser militärische Einsatz stellte für Frankreich mehr
dar als nur zur Sicherstellung der Reparationen: Es ging ihnen nach wie vor um eine
dauerhafte Schwächung des bedrohlichen östlichen Nachbarn.
Die Reichsregierung unterbrach sofort alle Reparationsleistungen an Frankreich und
Belgien und forderte die Bevölkerung im Ruhrgebiet zum “passiven Widerstand” auf.
Frankreich wies Beamte aus, als diese das Verbot bekamen, alliierten Befehlen zu folgen.
Es kamen durch den Streik der Arbeiter und Bahnbeamten die Koks -und Kohlelieferungen
fast ganz zum Erliegen, aber diese Politik ließ sich nicht lange durchhalten. Das Reich
musste die Ruhrgebietsbevölkerung finanziell unterstützen, während die Steuererträge,
Kohlelieferungen und andere Güter von den besetzten Gebieten ausblieben.
Der Schaden des Ruhrkampfes für die deutsche Volkswirtschaft wurde auf etwa 4
11
Milliarden Goldmark geschätzt. Der Finanzbedarf wurde durch den rasanten Druck von
neuem Geld gedeckt und die Inflationsrate stieg im selben Tempo an.
Wörter:2702
12
4
Literaturverzeichnis
1. Cornelsen, Geschichte, Politik und Gesellschaft
2. Cornelsen, Geschichtsbuch
3. von Krockow .1992
Die Deutschen in ihrem Jahrhundert 1890-1990
Hamburg: Rowolth Taschenbuch Verlag GmbH
4. Microsoft Encarta98
5. Schildt, Axel.1997.Die Republik von Weimar.
Landeszentrale für politische Bildung
6. Schöningh/Schroedel
Zeiten und Menschen Bnd.4
http://www.google.de
13
Selbstständigkeitserklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst
und keine anderen Hilfsmittel als angegeben habe. Insbesondere versichere ich, dass ich alle
wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken als solche kenntlich gemacht
habe.
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