Best Execution

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MIFID
Best Execution Policy – die Durchführungspolitik
der Hellobank
1 Vorbestimmungen
Beachten Sie, dass soweit zur Wahl des Handelsplatzes Anweisungen des
Kunden im Rahmen eines Kundenauftrags vorliegen – insbesondere im „Beratungsfreien Geschäft“ – die „Best Execution Policy“ der Hellobank nicht zur
Anwendung kommt.
1.1 Feststellung des Kundeninteresses
Gemäß allgemeinen Regelungen sind Wertpapierfirmen dazu verpflichtet,
Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen im Wertpapiergeschäft (nachfolgend
auch Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte“) aufzustellen, um für
ihre Kunden das „bestmögliche“ Ergebnis bei der Ausführung solcher Aufträge
zu erzielen. Mit der Bestimmung des „bestmöglichen“ Ausführungsplatzes ist
keine Garantie verbunden, für jeden einzelnen Auftrag das tatsächlich beste
Ergebnis zu erzielen. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt.
Die Aufstellung der Grundsätze der Auftragsausführung obliegt im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben der Bank. Die Bank erstellt die Ausführungsgrundsätze
für Wertpapiergeschäfte nach eigenem Ermessen. Dabei hat die Bank bei
der Erstellung der Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte folgende
Aspekte berücksichtigt:
• den Preis des Finanzinstruments,
• die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten,
• die Geschwindigkeit der Ausführung,
• die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrags,
• den Umfang des Auftrags,
• die Art des Auftrags sowie
1.1.2.2 Indirekte Ausführung durch einen Intermediär
Wenn die Bank keinen direkten Zugang zu einem Handelsplatz hat, wird sie
den Auftrag nicht selbst an dem Handelsplatz ausführen, sondern hierzu einen
Intermediär beauftragen. Die Kosten umfassen in diesem Fall, neben den unter
Nummer 1.1.2.1 genannten Kosten, auch die Kosten des Intermediärs.
1.1.2.3 Besonderheiten bei Festpreisgeschäften der Bank
Bei einem Festpreisgeschäft mit der Bank sind die Entgelte in der Regel im
Kaufpreis/Kurs für das Wertpapier berücksichtigt.
1.1.3 Sonstige Aspekte der Auftragsausführung
Die Bank hat auch die folgenden Aspekte der Auftragsausführung gemäß den
gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt:
1.1.3.1 Geschwindigkeit der Ausführung
Hierunter wird die Zeitspanne von der Entgegennahme des Auftrags bis zur
Ausführbarkeit am Handelsplatz verstanden. Die Geschwindigkeit eines Handelsplatzes wird maßgeblich von der Art des Marktmodells bestimmt.
1.1.3.2 Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung
Die Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung an einem Handelsplatz ist
maßgeblich von der Liquidität an diesem Platz abhängig. Die Bank betrachtet
unter diesem Aspekt auch das Risiko von Teilausführungen, die sich direkt auf
die Gesamtkosten der Abwicklung auswirken können.
Unter der Wahrscheinlichkeit der Abwicklung versteht die Bank die Risiken
einer problembehafteten Abwicklung von Wertpapiergeschäften, die im
Ergebnis zu einer Beeinträchtigung der Lieferung oder Zahlung führen können.
1.1.3.3 Art und Umfang des Auftrags
Die Bank differenziert nach der Größe des Auftrags, sofern dies die Auswahl
des Ausführungsplatzes hinsichtlich Preis und Kosten beeinflusst.
• alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte.
Bei Anlegern ist die Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses am Gesamtentgelt zu messen. Dieses ergibt sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und
den mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Weitere Aspekte wurden
berücksichtigt, sofern sie sich direkt im Gesamtentgelt niederschlagen.
Bei der Auswahl der relevanten Ausführungsplätze durch die Bank wurden
die Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen die betroffenen Finanzinstrumente in nennenswertem Umfang gehandelt werden. Bei der Auswahl
der Ausführungsplätze hat die Bank zudem berücksichtigt, ob sie an dem
Ausführungsplatz direkt handeln kann, oder sich hierzu eines Intermediärs
bedienen muss.
Bewertet der Kunde einzelne Faktoren anders als dies von der Bank im Rahmen der Erstellung der Grundsätze der Auftragsausführung vorgesehen wurde
und wünscht so eine Ausführung an einem von den Grundsätzen der Auftragsausführung abweichenden Handelsplatz, so ist der Kunde berechtigt, eine
konkrete Weisung bezüglich des von ihm gewünschten Ausführungsplatzes zu
erteilen.
1.1.1 Preis
Zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit eines Ausführungsplatzes hinsichtlich
des Preises beurteilt die Bank die Preisbildungsmechanismen der Handelsplätze. Insbesondere hängt die Kursqualität von der Anzahl der Marktteilnehmer, einer möglichen Beauftragung von Market-Makern und der Orientierung
an einer Leitbörse (Referenzmarktprinzip) – soweit vorhanden – ab.
1.1.2 Kosten
Die Kosten werden als Teil des Gesamtentgelts unter Berücksichtigung der
folgenden Kriterien bestimmt:
1.1.2.1 Direkte Ausführung durch die Bank an einem Börsenplatz
Die Kosten umfassen neben den Wertpapierprovisionen der Bank die Spesen
fremder Dritter (z. B. der Börsen bzw. der an den Börsen tätig werdenden
Skontroführer/Market-Maker – dies umfasst auch die Kosten einer zentralen
Gegenpartei – sowie der in die Abwicklung eingebundenen Einheiten) sowie
Marktzugangskosten, sofern diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
An den Börsen können ggf. Aufträge unterschiedlicher Auftragsarten aufgegeben werden. Neben Käufen und Verkäufen sind dies verschiedene Limit- und
Orderzusatzarten (z. B. Fill-or-kill). Der Kunde kann bei Auftragserteilung die Art
des Auftrags vorgeben. Hierbei kann es sich jedoch um Auftragsarten handeln,
die gleichzeitig ein Ausschlusskriterium für bestimmte Handelsplätze bilden
können.
1.2 Assetklassen
Finanzinstrumente mit gleichen Ausstattungsmerkmalen wurden zu sog.
„Assetklassen“ zusammengefasst und werden im Rahmen der Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte je Assetklasse gleich behandelt.
1.3 Anwendungsbereich
Grundsätzlich finden die Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte
Anwendung auf die Ausführung von Aufträgen, die der Kunde der Bank zum
Zweck des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderer,
nicht verbriefter Finanzinstrumente erteilt.
Interessenwahrend oder in ähnlicher Form erteilte Aufträge, die die Benennung eines einzigen Ausführungsplatzes nicht möglich machen, werden von
der Bank nach eigenem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden
zur Ausführung gebracht. Die vorliegenden Grundsätze der Auftragsausführung finden jedoch keine Anwendung. Für die Niederlassungen der Bank im
Ausland gelten die jeweiligen nationalen Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte.
1.4 Handelszeiten
Außerhalb der üblichen Handelszeiten der Bank bzw. der jeweiligen Handelsplätze eingehende Aufträge werden nach Wiederaufnahme des Handels
berücksichtigt.
1.5 Handelsplätze
Die Bank hat im Rahmen der Aufstellung der Grundsätze der Auftragsausführung insbesondere organisierte Märkte, multilaterale Handelssysteme, systematische Internalisierer, Market-Maker und sonstige Liquiditätsgeber sowie
vergleichbare Unternehmen und Einrichtungen in Drittstaaten berücksichtigt
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402
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und bewertet. Soweit im Folgenden auf „deutsche Börsen“ bzw. „deutsche
Parkettbörsen“ verwiesen ist, sind nähere Information hierzu bei der Bank
erhältlich.
Alle Aktien, die Bestandteil eines der folgenden führenden deutschen Indizes
wie
Die Bank bedient sich dann eines Intermediärs, wenn sie keinen direkten
Zugang zu einem Ausführungsplatz hat. Die Bank arbeitet mit verschiedenen
Intermediären zusammen. Diese haben in der Vergangenheit eine schnelle
und zuverlässige Ausführung geboten, ohne dass im Einzelnen Qualitätsunterschiede festzustellen gewesen wären. Um im Interesse der Kunden möglichst
günstige Ausführungskonditionen zu erreichen, wird die Bank die Auswahl
der Intermediäre regelmäßig überprüfen. Im Übrigen gelten die Ausführungsgrundsätze und Usancen des jeweiligen Intermediärs.
• MDAX®
Die Intermediäre, derer sich die Hellobank zur Umsetzung der „Best Execution
Policy“ bedient, werden unter 1.6 aufgeführt.
• DAX®
• SDAX®
• TecDAX®
sind, sowie Aufträge über den Erwerb oder die Veräußerung von deutschen
ETFs werden, aufgrund der regelmäßig höchsten Liquidität sowie einer schnellen und kostengünstigen Ausführung, regelmäßig im elektronischen Handelssystem XETRA zur Ausführung gebracht. Um eine möglichst gleichtägige
Ausführung zu gewährleisten, werden Aufträge im Zeitraum von 17:30 Uhr bis
19:30 Uhr an einer deutschen Parkettbörse zur Ausführung gebracht. Details
werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt.
1.6 Intermediäre
Die Hellobank bedient sich bei der Abwicklung im Wesentlichen folgender
Intermediäre:
UniCredit Bank AG
Arabellastraße 12
81925 München
Deutschland
Commerzbank AG
Theodor-Heuss-Allee
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
UBS AG
Bahnhofstrasse 45
8098 Zürich
Schweiz
Zur Wiener Börse besteht eine Direktanbindung.
Wiener Börse AG
Wallnerstraße 8
1014 Wien
Österreich
2 Auftragsausführung
2.1 Übergreifende Bestimmungen
Die Bank weist den „bestmöglichen“ Ausführungsplatz unter Berücksichtigung
der individuellen Merkmale des einzelnen Auftrags zu. Im Einzelfall können
individuelle Auftragsmerkmale dazu führen, dass die Bank im Interesse des
Kunden keinen den Ausführungsgrundsätzen für Wertpapiergeschäfte konformen Ausführungsplatz benennen kann. In diesem Fall nimmt die Bank Aufträge
nur mit einer expliziten Weisung des Kunden hinsichtlich des Ausführungsplatzes entgegen. Führt die Bank einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen
Weisung des Kunden hinsichtlich des Ausführungsplatzes aus, erfüllt sie damit
die Pflichten zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses. Die Weisung ist
dabei spezifisch je Einzelgeschäft zu erteilen.
Hinweis: Führt die Bank einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen Weisung
des Kunden aus, entfällt die Ausführung gemäß der vorliegenden Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte. Erteilt der Kunde eine Weisung, handelt er
insoweit auf eigenes Risiko. Die Bank wird den Kunden hierauf nicht in jedem
Einzelfall hinweisen.
2.2 Aktien und aktienähnliche Wertpapiere
Neben Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren werden Exchange Traded
Funds (ETFs) sowie stücknotierte Anleihen dieser Assetklasse zugerechnet.
2.2.1 Aktien Inland
Aufträge inländischer Aktien, die an einer Börse gehandelt werden, werden
im Inland (Xetra Wien) ausgeführt.
Handelsplätze Inland
Xetra Wien – Österreich
2.2.2 Aktien Ausland
2.2.2.1 Aktien Deutschland
Deutsche Aktien werden im Wesentlichen in Deutschland gehandelt, sodass
deutsche Börsen vor dem Hintergrund der geforderten Preisqualität und
niedrigeren mit der Ausführung verbundenen Kosten grundsätzlich geeignete Handelsplätze darstellen. Wesentliche Unterschiede der Handelsplätze
hinsichtlich der Preisbildung und des Risikos von Teilausführungen – letztere
können eine Erhöhung der Gesamtkosten zur Konsequenz haben – hat die
Bank bei der Auswahl der Handelsplätze berücksichtigt.
Für alle anderen Werte dieser Assetklasse (Nebenwerte) legt die Bank aufgrund der nicht in jedem Einzelfall gewährleisteten Liquidität besonderes
Augenmerk auf das Kriterium der Ausführungswahrscheinlichkeit innerhalb
einer bestimmten Zeit. Sofern eine Ausführung im elektronischen Handelssystem XETRA nicht sinnvoll erscheint, erfolgt die Auftragsausführung an einer
geeigneten deutschen Parkettbörse. Details werden dem Kunden auf Anfrage
bei Ordererteilung mitgeteilt.
Die Bank übernimmt keine Garantie dafür, dass der jeweilige Auftrag an dem
gewählten Handelsplatz tatsächlich noch am gleichen Handelstag ausgeführt
wird. Nicht gleichtätig ausgeführte Aufträge verbleiben an den jeweiligen
Handelsplätzen, sofern der Kunde nicht ein entsprechendes Erlöschen des
Auftrags vorgesehen hat (z. B. bei tagesgültigen Aufträgen) oder dies aufgrund
der Auftragsart vorgesehen ist.
Handelsplätze Deutschland
Berlin
Düsseldorf
Frankfurt
Hamburg
Hannover
München
Stuttgart
Xetra Frankfurt
2.2.2.2 Aktien sonstiges Ausland
Grundsätzlich bieten die Heimatbörsen (Markt im Herkunftsstaat des Emittenten oder abweichende Leitbörse) der jeweiligen Aktien in der Regel die
höchste Liquidität und damit verbunden regelmäßig die höchste Wahrscheinlichkeit der Ausführung sowie die regelmäßig besten Preise.
Aus Kostengründen ist es, da sich Preisunterschiede erst bei größeren Ordergrößen auswirken, jedoch in der Regel vorteilhafter a. an einer deutschen Börse
notierte Werte – zumindest bei kleineren Auftragsgrößen – in Deutschland zur
Ausführung zu bringen; b. ausländische Aktien in dem Land zu verkaufen, in
dem die Stücke lagern.
Aufträge über den Erwerb von in Deutschland notierten Werten werden daher
bei kleineren Auftragsgrößen an einer geeigneten deutschen Börse, bei größeren Auftragsgrößen oder soweit der Wert nicht in Deutschland notiert ist,
an der jeweiligen Heimatbörse zur Ausführung gebracht. Aufträge über die
Veräußerung von ausländischen Aktien werden an einem Handelsplatz im
Land der Lagerstelle ausgeführt. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei
Ordererteilung mitgeteilt.
Handelsplätze sonstiges Ausland
Amsterdam – Niederlande
American Stock Exchange – Amerika
Sydney – Australien
Brüssel – Belgien
Budapest – Ungarn
Kopenhagen – Dänemark
Helsinki – Finnland
Hongkong – China
Lissabon – Portugal
London – Großbritannien
Madrid – Spanien
Mailand – Italien
Nasdaq – Amerika
Nyse – Amerika
Oslo – Norwegen
Paris – Frankreich
Prag – Tschechien
Stockholm – Schweden
Tokio – Japan
Toronto – Kanada
TSX Venture Exchange – Kanada
Virt-X – Schweiz
Warschau – Polen
Zürich – Schweiz
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402
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2.3 Bezugsrechte
Neben klassischen Bezugsrechten zählen zu dieser Assetklasse auch handelbare Erwerbsansprüche sowie Redemption-Rights. Im Hinblick auf die zeitlich
begrenzte Bezugsfrist sind die Kriterien Wahrscheinlichkeit und Geschwindigkeit der Ausführung bei im Ausland verwahrten Bezugsrechten stärker zu
gewichten.
Aufträge inländischer Bezugsrechte, die an einer Börse gehandelt werden,
werden im Inland ausgeführt.
Aufträge über in Deutschland verwahrte (einschließlich der ausländischen
Niederlassungen der Clearstream Banking Frankfurt AG) Bezugsrechte werden
an einer geeigneten deutschen Parkettbörse, Aufträge über im Ausland verwahrte Werte (mit Ausnahme der bei den ausländischen Niederlassungen der
Clearstream Banking Frankfurt AG) außerbörslich direkt an einem Handelsplatz
im Land der Lagerstelle im Ausland zur Ausführung gebracht. Details werden
dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt.
Um die mit der Abwicklung verbundenen Kosten gering zu halten, behält
sich die Bank im Interesse der Kunden vor, Aufträge zusammenzufassen und
gesammelt zum Handel aufzugeben.
2.4 Optionsscheine
Die Bank wird Aufträge über den Erwerb oder die Veräußerung von in Deutschland notierten Optionsscheinen an einer geeigneten deutschen Börse zur Ausführung bringen. Aufträge über den Erwerb von nicht in Deutschland notierten
Optionsscheinen werden an der jeweiligen Heimatbörse ausgeführt. Aufträge
über die Veräußerung solcher Werte werden an einem ggf. von der Heimatbörse abweichenden Handelsplatz im Land der Lagerstelle ausgeführt. Details
werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. Aufträge über
Zeichnungen von Optionsscheinen werden außerbörslich gegen den Emittenten ausgeführt. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung
mitgeteilt.
2.5 Zertifikate und strukturierte Anleihen
Für den Erwerb und die Veräußerung von strukturierten Anlageprodukten fremder Emittenten bietet die Bank gegebenenfalls die Möglichkeit, diese ebenfalls
direkt bei der Bank zu marktgerechten Preisen zu erwerben oder an die Bank
zu verkaufen. Erwerb oder Veräußerung erfolgen als Festpreisgeschäft mit der
Bank. Eine Verpflichtung der Bank über den Abschluss eines solchen Geschäftes besteht nicht. Sofern ein Festpreisgeschäft zustande kommt, bietet die
Bank für diese Werte zu den üblichen Handelszeiten der Bank eine sofortige
Preiszusage unter Berücksichtigung der Marktlage sowie unter Kenntnis aller
mit dieser Ausführung verbundenen Kosten. Weiterhin übernimmt die Bank in
diesem Fall eine sofortige Vollausführung.
Soweit ein Festpreisgeschäft nicht zustande kommt, wird die Bank Aufträge
über in Deutschland notierte strukturierte Anlageprodukte an einer geeigneten
deutschen Börse zur Ausführung bringen. Aufträge über den Erwerb von nicht
in Deutschland notierten strukturierten Anlageprodukten werden an der jeweiligen Heimatbörse ausgeführt. Aufträge über die Veräußerung solcher Werte
werden an einem ggf. von der Heimatbörse abweichenden Handelsplatz im
Land der Lagerstelle ausgeführt. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei
Ordererteilung mitgeteilt.
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Kann kein adäquater Börsenplatz ermittelt werden, so nimmt die Bank hierfür
den Auftrag zur außerbörslichen Ausführung entgegen.
Aufträge über Zeichnungen von strukturierten Anlageprodukten werden außerbörslich gegen den Emittenten ausgeführt. Details werden dem Kunden auf
Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt.
3 Schlussbestimmungen
Sofern keine eindeutige Zuordnung von einzelnen Finanzinstrumenten zu
einer Assetklasse erfolgen kann, ist eine Weisung des Kunden hinsichtlich des
Ausführungsplatzes erforderlich.
Soweit Anweisungen des Kunden im Rahmen eines Kundenauftrags vorliegen,
insbesondere im „beratungsfreien Geschäft“, kommt die „Best Execution
Policy“ der Hellobank nicht zur Anwendung. Dem Kunden ist bewusst, dass es
in diesem Fall nicht zu einer bestmöglichen Durchführung im Sinne der „Best
Execution Policy“ kommen kann und der Kundenauftrag gemäß den Kundenangaben durchgeführt wird.
Kann die Bank einen Auftrag aufgrund von Feiertagsregelungen, Handelsereignissen oder technischer Beschränkungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht an einem den Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte
konformen Handelsplatz ausführen, so kann der Auftrag unter Wahrung der
Interessen des Kunden auch an einem anderen Ausführungsplatz zur Ausführung gebracht werden. Stehen die von der Bank als geeignete Ausweichplätze
ausgewählten Ausführungsplätze ebenfalls nicht zur Verfügung, so ist eine
Kundenweisung bzgl. des Ausführungsplatzes erforderlich.
Geht ein Auftrag außerhalb der Handelszeit des jeweils vorgesehenen Ausführungsplatzes ein, wird der Auftrag erst am nächsten Handelstag zum vorgesehenen Ausführungsplatz weitergeleitet. Wünscht der Kunde eine taggleiche
Weiterleitung, muss eine entsprechende Weisung des Kunden zu einem
bestimmten Ausführungsplatz erfolgen. Die Bank wird keine Auftragsverlagerung vornehmen, auch wenn der Auftrag an dem gewählten Ausführungsplatz
über einen längeren Zeitraum nicht ausgeführt wird bzw. ausgeführt werden
kann. Für nicht sofort oder am ersten Gültigkeitstag ausgeführte Aufträge
übernimmt die Bank die rechtliche Verwaltung des Auftrags sowie die Informationsgabe bei etwaigen Kapitalmaßnahmen, die zum Erlöschen eines Auftrags
führen. Weitere Nachsorgepflichten wie zum Beispiel die Überwachung, ob
ein Auftrag zur Ausführung gelangt, übernimmt die Bank nicht. Sie wird den
Kunden auf Nachfrage jedoch über den Status seines Auftrags informieren.
Die Grundsätze der Auftragsausführung werden überwiegend systemtechnisch
unterstützt. Sollte die technische Unterstützung vorübergehend nicht zur
Verfügung stehen, wird die Bank nach eigenem Ermessen unter Wahrung der
Interessen des Kunden einen Ausführungsplatz bestimmen.
Die Grundsätze der Auftragsausführung und die vorliegenden Informationen
zur Auftragsausführung im Wertpapiergeschäft werden regelmäßig – zumindest jedoch einmal jährlich – überprüft und, sofern hierfür Erfordernisse
bestehen, angepasst. Über jede wesentliche Änderung der Grundsätze der
Auftragsausführung werden die Kunden unverzüglich unter Verwendung eines
geeigneten Mediums informiert.
Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402
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