ct/kWh - Stadtwerke Heidelberg

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Netznutzung Strom
Preisblätter der SWH Stadtwerke Heidelberg Netze und Umwelt GmbH für die Netznutzung
Strom gültig ab 01.01.2009.
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder
aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
.
Preisblatt 1 – Preise für Entnahme durch Kunden mit Lastgangzählungen (LG)
Preise für Netznutzung*
Entnahmeebene
Hochspannungsnetz
Umspannung HS/MS
Mittelspannungsnetz
Umspannung MS/NS
Niederspannungsnetz
Jahresbenutzungsdauer
< 2500 h/a
Leistungspreis
Arbeitspreis
€/kW pro Jahr
ct/kWh
5,91
1,54
5,91
1,80
10,43
1,72
10,43
2,48
11,84
2,51
Jahresbenutzungsdauer
≥ 2500 h/a
Leistungspreis
Arbeitspreis
€/kW pro Jahr
ct/kWh
38,39
0,24
44,13
0,27
41,42
0,48
60,21
0,49
55,60
0,76
Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung*
für Kunden mit Lastgangzählung (LG) Jahresverbrauch > 100.000 kWh
Messspannungsebene
Messstellenbetrieb
Messung
Abrechnung
€ pro Jahr
€ pro Jahr
€ pro Jahr
Umspannung HS/MS
315,27
69,62
90,12
Mittelspannungsnetz
315,27
69,62
90,12
Umspannung MS/NS mit Wandler
222,82
69,62
90,12
Niederspannungsnetz mit Wandler
222,82
69,62
90,12
Niederspannungsnetz ohne Wandler
182,47
69,62
90,12
Bei Kunden ohne Zählerfernauslesung wird der gleiche Preis verrechnet. Die Lastgangbereitstellung
erfolgt bei Kunden mit Fernauslesung werktäglich, bei manueller Auslesung jedoch nur monatlich.
Verlustaufschlag bei Abweichung der Messebene von der Entnahmeebene*
Entnahmeebene MS / Messebene NS
0,08 ct/kWh
Preise für Blindarbeit*
cos phi < 0,9
0,92 ct/kvarh pro Monat
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder
aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
.
Preisblatt 2 – Preise für Entnahme durch Kunden im Niederspannungsnetz ohne
Lastgangzählungen (SLP)
Preise für Netznutzung*
Entnahmeebene
Kunden im Niederspannungsnetz
ohne Lastgangzählung
Grundpreis
€/kW pro Jahr
Arbeitspreis
ct/kWh
0,00
4,36
Preise für Netznutzung*
Entnahmestelle
Arbeitspreis
ct/kWh
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Speicherheizung oder
Wärmepumpenanlage) in Niederspannung
2,18
Preise für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung*
für Kunden ohne Lastgangzählung (SLP)
Zählertyp
Eintarifzähler
Eintarifzähler mit Wandler
Mehrtarifzähler
Mehrtarifzähler mit Wandler
Pauschalanlage
Messstellenbetrieb
€ pro Jahr
11,18
51,53
24,97
65,32
0,00
Messung
€ pro Jahr
1,90
1,90
1,93
1,93
0,00
Abrechnung
€ pro Jahr
7,51
7,51
7,51
7,51
7,51
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder
aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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Preisblatt 3 – Preise für Zusatzdienstleistungen
Leistung*
Mehrpreis GSM-Modem
Mehrpreis für manuelle Auslesung bei fehlenden Tel.-Anschluss*
Bereitstellung Mengenimpuls des Zählers (Koppelrelais)
159,60 €/a
siehe Preisblatt 1
175,00 €
* Bei manueller Auslesung ist nur eine monatliche Datenbereitstellung möglich.
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder
aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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Preisblatt 4 – Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-WärmeKopplung.
Aufschlag nach KWKG je Abnahmestelle*
Kundengruppe/Verbrauchszone
A - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 100.000 kWh/a
B - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 100.000 kWh/a
C - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz
Verbrauchswerte > 100.000 kWh/a
ct/kWh
0,231
0,050
0,025
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder
aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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Preisblatt 5 – Abrechnung von Mehr- / Mindermengen
Mehr- / Mindermengenpreis*
Anwendungszeitraum
August 2008
September 2008
Oktober 2008
November 2008
Dezember 2008
Januar 2009
Februar 2009
März 2009
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
ct/kWh
6,18 ct/kWh
8,83 ct/kWh
8,57 ct/kWh
6,37 ct/kWh
5,46 ct/kWh
5,71 ct/kWh
4,78 ct/kWh
3,72 ct/kWh
3,31 ct/kWh
3,09 ct/kWh
3,32 ct/kWh
3,55 ct/kWh
Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.
Nach § 13(3) StromNZV müssen monatliche Marktpreise angewendet werden. Die Stadtwerke Heidelberg
Netze und Umwelt GmbH setzt hierfür die Phelix-Spotmarktpreise der EEX an, differenziert nach Base und
Peak. Aus Vereinfachungsgründen wird aus diesen Tageswerten ein durchschnittlicher Monatswert errechnet
und angewandt.
Nach § 13(3) StromNZV ist ein einheitlicher Preis für Mehr- und Mindermengen anzusetzen. Dieser Vorschrift tragen die SWH Stadtwerke Heidelberg Netze und Umwelt GmbH durch die Anwendung des durchschnittlichen Jahresmittelwertes für Base und Peak Rechnung. Diese Preise werden in gleicher Höhe für
Mehr- und Mindermengen angesetzt.
Für jede Abnahmestelle wird dabei auf Grundlage ihrer Zuordnung zum festgelegten VDEW-Lastprofil der
Peak- bzw. Base-Anteil berechnet. Es kommen die durchschnittlichen Jahreswerte zur Anwendung.
Diese Preise beinhalten lediglich die "mehr" oder "minder" gelieferten Energiemengen, die Netznutzung für
diese Mengen wird separat gemäß oben genannter Netznutzungspreise abgerechnet.
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder
aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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Preisblatt 6 – Konzessionsabgabe
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Preisen stellt die SWH-N die Konzessionsabgabe gesondert in Rechnung. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und
den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen.
Konzessionsabgabe *
für das Netzgebiet Stadt Heidelberg
Entnahmen > 30kW und 30.000 kWh/a
Entnahmen < 30kW und 30.000 kWh/a
ct/kWh
0,11
1,99
Konzessionsabgabe*
für das Netzgebiet Stadt Eppelheim
Entnahmen > 30kW und 30.000 kWh/a
Entnahmen < 30kW und 30.000 kWh/a
ct/kWh
0,11
1,32
Ergänzender Hinweis:
Es bestehen Vereinbarungen gemäß § 3 KAV
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetzes) soweit gesetzlich oder
aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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