AKADEMISCHE "WÜRDE" IM NATIONALSOZIALISMUS UND IN

Werbung
AKADEMISCHE "WÜRDE"
IM NATIONALSOZIALISMUS
UND IN DER II. REPUBLIK
Aberkennungen und Wiederverleihungen von
akademischen Graden an der
Universität Wien vor und nach 1945
Konzept für ein Forschungsprojekt
an das Rektorat der Universität Wien
im Kontext der
Gedenkveranstaltung
"… eines akademischen Grades unwürdig"
an der Universität Wien 2004
Mag. Herbert Posch
20. April 2004
Forschungsprojekt
AKADEMISCHE "WÜRDE"
IM NATIONALSOZIALISMUS UND IN DER II. REPUBLIK
Aberkennungen und Wiederverleihungen von
akademischen Graden an der
Universität Wien vor und nach 1945
INHALT
INHALT .........................................................................................................1
KONTEXT .................................................................................................... 2
AUSGANGSLAGE UND PROBLEMSTELLUNG...................................... 3
METHODISCHE KONZEPTION UND QUELLENBASIS ..................... 5
PROJEKTLEITUNG UND MITARBEITER/INNEN.............................. 7
KONTAKT..................................................................................................... 7
KONTEXT
Kontext ist die Auseinandersetzung der Universität Wien mit ihrer Vergangenheit in
der NS-Zeit und die Aufarbeitung der Verfolgung und Vertreibung ihrer Mitglieder:
Ihrer ProfesorInnen und DozentInnen, ihrer Studierenden, ihrer AbsolventInnen aus
"rassischen", politischen und/oder anderen Gründen. Hier geht es im konkreten um
den zynischen, systematischen und vollständigen Ausschluss ihrer jüdischen und politisch verfolgten AbsolventInnen durch die Aberkennung ihrer akademischen Titel –
sie wurden nachträglich der Führung "eines akademischen Grades unwürdig" erklärt, ihr
Doktorat aberkannt. Während der NS-Herrschaft in Österreich wurden an der Universität Wien weit über 200 Personen ihre akademischen Titel aus so genannten "rassischen", "politischen" und "strafrechtlichen" Gründen aberkannt (jeweils in der Diktion der NS-Zeit). Im Jahr 2002 tauchte eine Liste mit 32 Namen auf, denen 1941 das
Doktorat aberkannt wurde. Infolge erster Recherchen wurde klar, dass Ihnen das
Doktorat nie wieder zuerkannt worden ist – unter ihnen auch prominente vertriebene
Absolventen der Universität Wien wie Bruno BETTELHEIM, Albert FUCHS, Alphonse
ROTHSCHILD und Stefan ZWEIG.
Die heutige Universität Wien bekennt sich ohne Einschränkung zur Mitschuld und
Mitverantwortung an diesem inhumanen, unrechtmäßigen und unwürdigen Akt in der
NS-Zeit. Der Akademische Senat beschloss nach Auffindung dieser Liste am 10.
April 2003 "generell sämtliche Aberkennungen von akademischen Graden durch die Universität Wien aus politischen Gründen zur Zeit des Nationalsozialismus für nichtig zu erklären
und einen entsprechenden Vermerk in den Promotionsprotokollen der Universität Wien vorzunehmen." Der Kontext und die Biografien der 32 Personen wurden im Rahmen des
Forschungsseminars von Prof. Friedrich STADLER und Herbert POSCH im Wintersemester 2003/04 am Institut für Zeitgeschichte gemeinsam mit den Studierenden im
Auftrag des Rektorats erforscht und im Rahmen einer Gedenkveranstaltung am
31.03.2004 auch für eine breitere Öffentlichkeit dokumentiert, die Aberkennung der
Doktorate in einem symbolischen Akt der "Wiedergutmachung" für nichtig erklärt.
Eine umfassende Aufarbeitung der Aberkennungen akademischer Grade steht zum
heutigen Zeitpunkt noch aus. Der Senatsbeschluss aus 2003 sieht zwar auch schon für
alle potenziell noch bekannt werdenden Fälle eine entsprechende Regelung vor – wem
und wie vielen Menschen das Doktorat aberkannt wurde ist jedoch unbekannt und
nicht erforscht.. Dies soll mit diesem Forschungsprojekt erarbeitet werden. An fast
allen größeren deutschen Universitäten wurde diese Frage in den letzten fünf Jahre
umfassend aufgearbeitet.
Zu den zahlreichen weiteren Betroffenen gehören berühmte Wissenschafter wie der
amerikanische Rechtswissenschafter Prof. Dr. Albert EHRENZWEIG oder der Philosoph, Theologe und Kulturwissenschaftler Prof. Dr. Martin BUBER; aber auch Politiker wie der langjährige österreichischen Justizminister Dr. Josef GERÖ oder der Autor
und Gründer der Paneuropa-Bewegung Dr. Richard COUDENHOVE-KALERGI sowie
auch berühmte Künstler, wie etwa der Komponist und Musikwissenschafter Dr. Egon
Posch | Konzept "Akademische Würde"
|2|
WELLESZ. Vor allem aber eine große Zahl von DoktorInnen der Universität Wien,
über die wir vorläufig noch nichts wissen, deren Namen wir noch nicht kennen
Vordringliche Aufgabe ist es daher festzustellen:
- wie der Prozess der Aberkennung erfolgte und was er für die Betroffenen bedeutete
- wie viele AbsolventInnen diese Art der Verfolgung und Entrechtung betroffen hat,
- die Namen der betroffenen AkademikerInnen zu erheben und ihre akademische
Ehre und Würde wiederherzustellen und sie – zumindest posthum – zu rehabilitieren.
AUSGANGSLAGE UND PROBLEMSTELLUNG
Die Entziehung der akademischen Grade im Nationalsozialismus erfolgte in einem
formalisierten Verfahren auf Grund des Gesetzes über die Führung akademischer
Grade vom 7. Juni 1939 und einer Durchführungsverordnung vom 21. Juli 1939. Das
Gesetz sah vor (§ 4 Abs. 1 lit. B, RGBl. I S. 985), dass eine Hochschule einen von ihr
verliehenen akademischen Grad entziehen kann, wenn "sich nachträglich herausstellt,
daß der Inhaber der Verleihung eines akademischen Grades unwürdig war".
Jenen AkademikerInnen, die als Jüdinnen und Juden (in der "rassischen" Zuschreibung der Nationalsozialisten) vertrieben wurden und die ihr Leben durch Flucht und
Emigration ins Ausland retten konnten, wurde aufgrund des Gesetzes über "… die
deutsche Staatsbürgerschaft" vom 14.07.1933 daraufhin die deutsche Staatsbürgerschaft
aberkannt, ihr Vermögen beschlagnahmt und als eine weitere Rechtsfolge wurden
ihnen auch ihre akademischen Titel aberkannt. Die Namen all jener, denen das NSRegime die Staatsbürgerschaft aberkannte, wurden im Deutschen Reichsanzeiger, dem
Amtsblatt der NS-Regierung, in Form langer Ausbürgerungslisten kundgemacht. Es
gab über 300 davon, jede umfasste mehrere 100 Namen. Die Namen all jener Personen, vor deren Namen ein akademischer Grad – egal welcher – stand, wurden in eigenen Listen vom Berliner Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an
alle Hochschulen verschickt, um zu erheben, ob einerR von ihnen an einer dieser
Universität promoviert hat. Dann wurde in jedem einzelnen Fall der Auftrag an die
jeweilige Universität erteilt, "hinsichtlich der Entziehung des Dr.-Titels das Weitere zu
veranlassen". In einer Verordnung zum Gesetz über die Führung akademischer Titel wurde
das Procedere festgelegt: An jeder Universität wurde ein Ausschuss gebildet, bestehend aus dem Rektor und den Dekanen, der die Aberkennungen zu vollziehen hatte.
Die einzelnen Beschlüsse auf Aberkennung des Titels wurde mit der Zustellung bzw.
Verlautbarung, wiederum im Deutschen Reichsanzeiger, wirksam. Dies ist an der Universität Wien – soweit feststellbar – in zahlreichen Fällen geschehen, wobei keine
exakten Statistiken geführt wurden. In der Regel sollte in den Promotionsprotokollen
ein Vermerk erfolgt, was aber nicht in allen Fällen passierte. Im Jahre 1943 verkürzte
man das Verfahren insofern, als nach einer weiteren Durchführungsverordnung vom
29. März 1943 festlegt: "mit der Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit … tritt
zugleich auch der Verlust der von einer deutschen staatlichen Hochschule verliehene akademiPosch | Konzept "Akademische Würde"
|3|
sche Grad ein." Diese Verordnung galt rückwirkend und hatte im letzten Paragraphen
auch ausdrücklich zum Ziel auch all jene Personen zu erfassen, deren Titel man allfällig noch nicht aberkannt hatte.
Neben den Personen, denen der Titel aus "rassischen" Gründen entzogen wurde –
infolge der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft – sind aber auch jene Fälle
zu prüfen, wo die NS-Justiz Menschen strafrechtlich zu "Kerkerstrafen" verurteilt,
denen dann als Rechtsfolge ebenfalls der akademische Titel aberkannt wurden. Hier
ist eine Recherche in jedem einzelnen Fall notwendig – bei den sechs strafrechtlich
verurteilten Personen, die auf der 2002 aufgefunden Liste angeführt sind, konnte festgestellt werden, dass in fünf Fällen die Gründe der Verurteilung nach NS-Recht nach
heutigem Rechtsempfinden und heutiger Rechtslage keine Aberkennung des Doktortitels legitimieren. Anlass für eine Verurteilung zu schweren Kerkerstrafen im Nationalsozialismus waren etwa: das Hören ausländischer Radiosender oder abfällige Äußerungen über die Person Adolf Hitler in der Öffentlichkeit (= Vergehen gegen das
"Rundfunkgesetz" und das "Heimtückegesetz", acht Jahre schwerer Kerker); die
Durchführung ärztlich indizierter Schwangerschaftsabbrüche durch einen jüdischen
Arzt; Homosexualität; der Versuch, die Einziehung zur Wehrmacht durch Zerreißen
der Wehrstammkarte hinauszuzögern.
Die Aberkennung von akademischen Titeln als Rechtsfolge von Verurteilungen wurde
in Österreich in verschiedenen Gesetzesreformen 1974, 1979 und 1981 aufgehoben,
wobei aufgrund einander teilweise widersprechender Änderungen der entsprechenden
Gesetze die exakte Rechtsgrundlagen erst noch zu erheben sind.
Jenen Personen, denen der Titel im Inland aberkannt wurde, hatten damit automatisch
Berufsverbot, wie weit es für jene Personen, die im Ausland lebten faktische Konsequenzen hatte, konnte noch nicht erhoben werden..
1945 wurden per Verordnung des Staatsamtes für Volksaufklärung, Unterricht, Erziehung und Kultusangelegenheiten vom 9. Juli 1945 die gesetzlichen Grundlagen für die
Wiederverleihung "zu Unrecht aberkannter Doktorate" geschaffen. Gleichzeitig wurden
registrierte Nationalsozialisten für fünf Jahre von der Erwerbung eines Doktorates
ausgeschlossen, bzw. wurde ihnen, falls sie nach dem Verbotsgesetz verurteilt wurden,
ebenfalls als Rechtsfolge das Doktorat aberkannt. Mit der Rechtsüberleitungskonstruktion war die nationalsozialistische Aberkennung akademischer Titel nicht automatisch mit der Auflösung des NS-Rechtssystems weggefallen. Die Opfer mussten
selbst initiativ werden und jedeR individuell einen Antrag auf Wiederverleihung des
Doktortitels stellen, dass "…die Hochschule, die diesen Grad verliehen hatte, den akademischen Grad rückwirkend vom Tage der Aberkennung ohne weitere Voraussetzung neuerlich
verleihen." Die Universität Wien erstellte in Erwartung dieser Anträge am 21. Juni 1945
eine Liste mit 195 Namen von Betroffenen. Nach heutigem Wissensstand fehlten
darin allerdings zahlreiche Betroffene. Auf die Erstellung der Liste erfolgten aber anscheinend keine weiteren Aktivitäten seitens der Universität.
Posch | Konzept "Akademische Würde"
|4|
Eine Wiederverleihung von "aus rassischen oder politischen Gründen" aberkannten akademischen Graden erfolgte für die auf der Liste genannten Personen seitens der Universität Wien erst 1955, also zehn Jahre später.
In der Zeit dazwischen mischen sich, besonders ab 1947, die Anträge auf Wiederverleihung des Doktorgrades von nach 1945 verurteilten, belasteten NationalsozialistInnen einerseits und den Opfern des NS-Systems andererseits, die alle nach dem gleichen Verfahren, wenn auch nicht gleich behandelt wurden. Nach erster Sichtung von
Akten wurden verurteilte NationalsozialistInnen durchgängig sehr rasch begnadigt
und konnten seitens der Universität Wien auf ein großes Entgegenkommen und eines
rasche Bearbeitung ihrer Anträge auf Wiederverleihung ihres akademischen Grades
rechnen, was anscheinend für die Opfer des NS-Regimes und der NS-Justiz nicht in
gleichem Masse gegolten hat.
Der erste wiederverliehene Titel war vermutlich am 20.07.1945 jener an den damaligen
Staatssekretär für Justiz, Josef GERÖ (1896-1954), dem – ebenso wie anderen, in der
NS-Zeit – der Doktortitel aus politischen Gründen aberkannt wurde.
1955 beschloss der Akademische Senat, "den akademischen Grad rückwirkend vom Tage
der Aberkennung wiederzuverleihen", sofern die Entziehung von Doktortiteln infolge
einer Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft oder aus politischen Gründen
erfolgte und führte dabei rund 180 Personen aus der Liste von 1945 namentlich an.
Ein entsprechender Vermerk wurde bei diesen Personen – neben dem Vermerk der
Aberkennung – in den Promotionsprotokollen der Universität am 13. Mai 1955 eingetragen.
Ein Festakt oder eine Verständigung der betreffenden Personen unterblieb, eine Gesamtaufarbeitung der Aberkennungen von Doktortiteln an der Universität Wien im
NS ist bis heute ausständig.
METHODISCHE KONZEPTION UND QUELLENBASIS
Anhand von Quellenstudien der Aktenbestände vorrangig im Archiv der Universität
Wien (s. .u.) sollen die Prozesse der Aberkennungen akademischer Grade aus "rassischen", "politischen" und "strafrechtlichen" Gründen an der Universität Wien aufgearbeitet werden, der Kreis der Betroffenen eruiert und die Opfer der Verfolgung namentlich festgehalten werden. Die aktive und passive Haltung der Universität Wien
bei den Wiederverleihungen der Doktorate nach 1945 soll ebenfalls Gegenstand der
Untersuchung sein, und beides soll im Kontext der Verfolgung und Vertreibung der
Opfer des Nationalsozialismus analysiert werden.
Um einen umfassenden Überblick über den gesamten Umfang der Aberkennungen
der akademischen Grade zu erhalten müssen drei Forschungsschritte am Anfang stehen:
- eine systematische Auswertung der Promotionsprotokolle aller Fakultäten ab 1870
(Hypothese: Doktorate wurden 1938 nur noch lebenden Personen aberkannt. Ein
Posch | Konzept "Akademische Würde"
|5|
Promotionsdatum vor 1870 würde 1938 ein Alter von durchschnittlich über 90 Jahren
bedeuten) was bedeutet, alle Personeneinträge einzeln auf Anmerkungen hin zu überprüfen, sowie auch alle Anmerkungen am Ende der Bände auszuwerten da fallweise
nur an einer der beiden Stellen die Aberkennung oder – sofern zu irgendeinem Zeitpunkt erfolgt – Wiederanerkennung vermerkt wurde. In Einzelfällen würde auch auf
die Rigorosenprotokolle zurückgegriffen werden müssen bzw. die Promotionsakten,
soweit vorhanden.
- Darüber hinaus müssen die Indizes der Rektoratsakten 1938-1984 durchgearbeitet
werden unter den Stichworten "Personalien", "Doktorat", "Aberkennungen" da nur so
auch die entsprechenden Aktenbestände erfasst werden können, da nachweislich nicht
alle Aberkennungen bzw. Wiederanerkennungen in den Promotionsprotokollen vermerkt wurden.
- Durcharbeiten des Sonderbestandes "Akademischer Senat, Sonderreihe S 271, Akademische Grade – Wiederverleihung 1944/45-1978/79". Er umfasst zwischen 10-15
Archivkartons mit entsprechenden Akten – erfasst aber ebenfalls nicht vollständig die
entsprechenden Akten, weshalb alle drei Schritte parallel durchgeführt werden müssen.
Begleitend dazu müssen einzelne Rektorats- und Dekanatsakten, bzw. zur Ergänzung
von persönlichen Angaben die Nationale herangezogen werden. Vergleichend und
ergänzend sollen auch die Bestände am Dokumentationsarchiv des Österreichischen
Widerstandes zu dieser Frage ausgewertet werden..
Weiters sollen die Ausbürgerungslisten, deren Verlautbarung im Deutschen Reichsanzeiger
jeweils am Anfang der "rassisch" motivierten Titel-Aberkennungen stand, systematisch durchgearbeitet werden.
Nicht zuletzt sollen auch die Ergebnisse einer Umfrage des damaligen Wissenschaftsministeriums vom Mai 1976 an alle österreichischen Universitäten zu deren jeweiligem
Umgang mit Aberkennungen und Wiederverleihungen recherchiert werden.
Ja nach Umfang dieser Aufarbeitung würden sich noch folgende Forschungsoptionen
ergeben: die archivalischen Überlieferungen übergeordneten zentralen Institutionen
der NS-Zeit – hier besonders des Kurator-Aktenbestandes im Österreichischen
Staatsarchiv und im Bundesarchiv in Berlin sowie jene des Reichserziehungsministeriums in verschiedenen deutschen Archiven zur Auswertung.
Biografische Recherche zu den einzelnen Personen können im gegebenen Zeitrahmen
nicht erfolgen, wären jedoch sehr wünschenswert für die Aufarbeitung dieses Abschnitts der Geschichte der Universität Wien und ihrer AbsolventInnen.
Posch | Konzept "Akademische Würde"
|6|
PROJEKTLEITUNG UND MITARBEITER/INNEN
Ao. Univ.Prof.Dr. Friedrich STADLER, Professor für Wissenschaftsgeschichte und
Wissenschaftstheorie, Inst. f. Zeitgeschichte und Leiter des Instituts Wiener Kreis,
Emigrations- und Remigrationsforschung
Mag. Herbert POSCH, Historiker, Museologe, IFF; Lektor am Institut für Zeitgeschichte, Forschungsarbeiten zu: Vertreibung der Studierenden der Universität Wien
1938 (2001-2003); Vertreibung der Psychoanalyse im Nationalsozialismus (20022003), Aufarbeitung 'arisierter' Objekte in Bundesmuseen, Recherche und ErbInnensuche (1998-2000; Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit/Bundesmobiliendepot), 2000 Ausstellung "inventARISIERT.".
KONTAKT
Ao. Prof. Dr. Friedrich STADLER (Vorstand)
Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien
A-1090 Wien | Spitalgasse 2-4
T 4277.41209
[email protected]
Mag. Herbert POSCH (Lektor)
1070 Wien, Schottenfeldg. 29
T 522.4000.305
[email protected]
Posch | Konzept "Akademische Würde"
|7|
Herunterladen