Die AgN vertritt in der heutigen Anhörung (außer dem Bayerischen

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Die AgN vertritt in der heutigen Anhörung (außer dem Bayerischen
Verband der Landschaftspflegeverbände) die einzige Gruppe, die sich
mit dem Thema Erhaltung der Biodiversität, Artenrückgang und Flächenverbrauch in der täglichen Arbeit auseinander setzen muss. Wir
sind diejenigen, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse der hier anwesenden Forscher und Biologen und die gesetzlichen Vorgaben unter einen Hut bringen müssen und stehen permanent im Zwiespalt
zwischen den erforderlichen Ansprüchen von Natur und Landschaft
und den Interessen von Eingriffsverursachern jeder Art.
Viele Arten sind nach wie vor bedroht und gehen weiter zurück Zugenommen haben die Gefährdung wertvoller Tier- und Pflanzenarten
und der Flächenverbrauch, z.B.
- Nur 38 % der Arten sind nicht gefährdet, problematisch ist v.a.
die Gefährdung von Allerweltsarten, wie Sperling, Feldlerche
und Kiebitz in der freien Landschaft – die Natur verarmt
- Aber auch Erfolge erzielt: Weißstorch, Wanderfalke, Fischotter;
Wir als Vertreter der staatlichen Verwaltung haben die gesetzliche
Aufgabe von Ihnen als Angehörige des Bayerischen Landtages bekommen, die von Ihnen gesetzten gesetzlichen Vorgaben und Aufgaben umzusetzen.
Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass Kooperation zwar notwendig und sinnvoll ist (ohne Überzeugung geht gar nichts), dass aber
eine dauerhafte Sicherung von Arten und Lebensräumen ohne hoheitliche Maßnahmen nicht auskommen wird;
Zum Erhalt der Biodiversität halten wir deshalb folgende Punkte für
unabdingbar:
1. Erhöhung der Personalressourcen
Der staatliche Naturschutz kann schon seit Jahren seine umfangreichen Aufgaben nur unzureichend erfüllen, zusätzliche Aufgaben sind nur durch neue Personalstellen oder durch Personalumschichtungen aus anderen Ressorts denkbar.
2. Erhöhung der finanziellen Mittel
Solange der Naturschutzhaushalt weniger Mittel enthält als der
Haushalt für den Unterhalt von Staatsstraßen, ist die Umsetzung
der Ziele der Biodiversität und des Klimaschutzes in Bayern
nicht möglich. Ohne eine substanzielle Verbesserung der Finanzund Personalausstattung des behördlichen Naturschutzes auf allen Ebenen (untere und höhere Naturschutzbehörden, LfU,
StMUGV) wird das Ziel der Biodiversitätssicherung nicht erreichbar sein. Die Sparbeschlüsse der jüngsten Verwaltungsreform sind im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Naturschutzbehörden kritisch zu überprüfen.
3. Ressortübergreifende Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
Der Erhalt der Biodiversität muss als ressortübergreifende, gesamtstaatliche Aufgabe von allen Zweigen und Ebenen der Verwaltung erkannt, angenommen und umgesetzt werden, insbesondere auch unter der Mitwirkung der Landwirtschaftsverwaltung.
4. Politische Unterstützung und Rückhalt
Diffamierungen des Naturschutzes als Wachstumshemmnis und
„Verhinderer“ muss von allen Seiten, auch von politischer Seite,
deutlich wahrnehmbar widersprochen werden.
5. Deutliche Stärkung der Umweltbildung in Schulen, Hochschulen und Umweltbildungszentren
Das Verständnis der breiten Gesellschaft über die Bedeutung der
biologischen Vielfalt muss weiter verstärkt gefördert werden
(Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung, schulische und berufliche
Aus- und Weiterbildung, vorschulische Erziehung, Hochschulen).
6. Stärkung des Ehrenamts
Ehrenamtliches Engagement im Naturschutz muss ideell und finanziell weiter verstärkt gefördert werden. Bürokratische
Hemmnisse und Verwaltungsengpässe sind schrittweise abzubauen.
7. Vorrang Naturschutz in Schutzgebieten
Bestehende Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Nationalparke,
Natura 2000-Netz) müssen als „hotspots“ der Biodiversität noch
konsequenter geschützt (absoluter Vorrang Naturschutz) und in
ihren ökologischen Funktionen gestärkt werden (z. B. durch Bereitstellung aller notwendigen Instrumente und Mittel zur Umsetzung von Managementplänen). Sie bilden die Kernflächen eines landesweiten Biotopverbundnetzes.
8. Ausbau des Biotopverbunds in der genutzten Landschaft
Die ökologische Funktionsfähigkeit der Agrarlandschaft als Lebensraum und zur Vernetzung des Biotopverbunds muss wiederhergestellt werden.
Der Schutz von Vorkommen seltener und bedrohter Arten muss
auch außerhalb bestehender Schutzgebiete weiter ausgebaut werden.
9. Erhöhung der praxisorientierten Umweltforschung
10.Verbesserung der Aus- und Fortbildung
Aus der Sicht der AgN stellt sich zuerst mal die Frage, warum brauchen wir Artenschutz oder Artenvielfalt?
- dabei kann man verschiedene Sichtweisen vertreten, nicht nur
die wirtschaftliche, es geht auch um eine moralische Sichtweise,
dass nämlich niemand das Recht hat, irgendeine Art, sei es Tier
oder Pflanze, auszurotten.
- Der Nutzen der Arten für den Einzelnen steht nicht im Vordergrund, sondern der Wert von Natur, Landschaft, Tieren und
Pflanzen für uns alle.
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