Effiziente Energieerzeugung durch Blockheizkraftwerke in der

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Einsatz von BHKW in der Wohnungswirtschaft
Bernd Thomas
1 Einleitung
Die gekoppelte Erzeugung von elektrischem Strom und Wärme, kurz Kraft-Wärme-Kopplung
(KWK), führt in anerkannter Weise zu einer effizienteren Nutzung der Primärenergie im
Vergleich zur getrennten Produktion von Strom und Wärme in Großkraftwerk und
Heizkessel. Die Ursache für die höhere Energieeffizienz der KWK ist in der Nutzung der bei
der Erzeugung von elektrischer Energie anfallenden Abwärme zu Heizzwecken begründet.
Aus diesem Grund kann die eingesetzte Primärenergie im Vergleich zur getrennten
Erzeugung wesentlich besser ausgenutzt werden. Während bei der Stromerzeugung in
deutschen Kraftwerken gegenwärtig nur ein Anteil der Brennstoffenergie von durchschnittlich
ca. 38% in Strom gewandelt und die Restenergie über den Kühlturm ungenutzt an die
Umgebung abgegeben wird, ist es bei der KWK durch die gleichzeitige Wärmenutzung
möglich, über 90% der Primärenergie in Form von Strom und Wärme bereitzustellen. Bild 1
zeigt diesen Effekt deutlich:
Bild 1
Vergleich des Primärenergieverbrauchs bei Einsatz einer KWK-Anlage in der Wohnungswirtschaft im
Vergleich zur getrennten Erzeugung von Wärme und elektrischer Energie
Es ist zu erkennen, dass zur Erzeugung der gleichen Anteile Nutzwärme und elektrischer
Energie bei Einsatz einer kleinen KWK-Anlage in Form eines Blockheizkraftwerkes nur 100
Anteile Primärenergie einzusetzen sind, während bei der getrennten Erzeugung in
Gasbrennwertkessel und Kraftwerk 141 Anteile Primärenergie erforderlich sind. Dieses
entspricht einer Primärenergieeinsparung von 29 % durch das Blockheizkraftwerk. Dabei ist
ein Blockheizkraftwerk mit einem elektrischen Wirkungsgrad von 30% und einem
thermischen Wirkungsgrad von 60% zugrunde gelegt worden, was die relevante
Größenordnung für in der Wohnungswirtschaft eingesetzte Geräte gut widerspiegelt. Somit
ergibt sich ein deutlicher energetischer Mehrwert bei Verwendung einer KWK-Anlage,
obwohl der elektrische Wirkungsgrad des Blockheizkraftwerkes geringerer ist als im
Großkraftwerk, wie Bild 1 zeigt. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat das
Potenzial der KWK erkannt und strebt an, bis zum Jahr 2020 25% der in Deutschland
benötigten Strommenge in Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen [1], was in etwa einer
Verdopplung gegenüber dem Stand des Jahres 2008 gleichkommt.
2 Technologie
Das technologische Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung ist nicht neu; es wird bereits seit
vielen Jahren mit der Auskopplung von Fernwärme aus Kraftwerken praktiziert. Als
limitierender Faktor stellt sich dabei jedoch die Verteilung der Wärme von der Erzeugung –
im Kraftwerk – bis zu den Verbrauchern über Fernwärmenetze dar. Es ist offensichtlich, dass
derartige Netze zum einen nicht beliebig groß und zum anderen, insbesondere bei bereits
1 bestehender Bebauung, nur mit erheblichem finanziellen Aufwand erstellt werden können,
was die Verbreitung der Technologie mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit stark einschränkt.
Um diesen Nachteil zu umgehen, wird die Kraft-Wärme-Kopplung in den kleinen und
kleinsten Leistungsbereich herunter skaliert, so dass die Strom- und Wärmeproduktion direkt
in den Arealen oder den Wohngebäuden erfolgen kann. Augenscheinlich vermindern sich
damit auch die ansonsten bei der Verteilung von Strom und Fernwärme auftretenden
Energieverluste, was die Energieeffizienz der KWK im kleinen und kleinsten
Leistungsbereich weiter verbessert. Derartige Geräte werden als „Blockheizkraftwerke“
(BHKW) oder auch als KWK-Geräte bezeichnet. In Kombination mit einem optionalen
Zusatzheizgerät und einem thermischen Speicher, auch „Pufferspeicher“ genannt, spricht
man von KWK-Anlagen. Der Begriff „Blockheizkraftwerk“ geht auf den Gedanken zurück,
dass Strom und Wärme nicht getrennt, sondern gekoppelt in einem „Block“ erzeugt werden.
Dieses ist in Bild 2 zu erkennen. Der „Block“ ist grau dargestellt, und er enthält eine
Kraftmaschine, die an einen Generator angeschlossen ist. Auf diese Weise wird die
eingesetzte Brennstoffenergie in elektrische Energie gewandelt. (Streng genommen ist die
Kombination aus Kraftmaschine und Generator zu eng gefasst, da eine Brennstoffzelle an
dieser Stelle den gleichen Zweck erfüllt und Brennstoffzellen thermodynamisch gesehen
keine Kraftmaschinen sind.) Die bei der Energiewandlung entstehende Wärme wird in den
gezeichneten Heizkreis eingebracht. Stark vereinfacht gleicht das BHKW in seiner Funktion
einem Pkw-Motor, der sowohl zum Antrieb des Fahrzeuges als auch mit Hilfe der
Motorabwärme zur Beheizung des Fahrgastraums dient.
Bild 2
Prinzipieller Aufbau eines Blockheizkraftwerkes
Bild 2 zeigt weiterhin, dass sowohl der Generator als auch der Abgasstrang in den Heizkreis
eingebunden sind, um die Abwärme auch an diesen Stellen einkoppeln zu können. So
gelingt es, die Wärmeverluste an die Umgebung zu minimieren und eine bestmögliche
Verwertung der eingesetzten Primärenergie zu erreichen. Sofern sich die
Rücklauftemperatur im Heizkreis entsprechend absenken lässt, kühlt man das Abgas zudem
unter den Taupunkt, um die Kondensationswärme analog zur konventionellen Heiztechnik im
Sinne der Brennwerttechnik nutzen zu können.
Mit Blick auf die Technologie des Energiewandlers ist es gemäß dem zuvor angestellten
Vergleich mit dem Pkw-Motor nicht verwunderlich, dass die nach dem Otto- und
2 Dieselprinzip arbeitenden Verbrennungsmotoren auch bei den BHKW dominieren.
Ottomotoren sind dabei für den Einsatz von Erd- oder Flüssiggas und Dieselmotoren für den
Einsatz von Heizöl vorgesehen. Letztere werden jedoch aufgrund der erhöhten
Schadgasemissionen nur vereinzelt eingesetzt, so dass der Schwerpunkt zurzeit eindeutig
bei den Gas-Ottomotor-BHKW liegt. Im Detail unterscheiden sich die Motoren dennoch von
der Pkw-Anwendung, da für BHKW mit 40.000 bis 80.000 Stunden erheblich höhere
Lebensdauern mit entsprechend längeren Wartungsintervallen zwischen 3.500 und 8.500
Stunden gegenüber Pkw-Motoren erreicht werden.
Der Aspekt der hohen erforderlichen Lebensdauer bei gleichzeitig geringem
Wartungsaufwand hat dazu geführt, dass mit dem Stirlingmotor und dem Dampfmotor auch
andere Technologien für den Einsatz in BHKW entwickelt werden, mit dem Resultat, dass
bereits erste Geräte am Markt erhältlich sind. Stirling- und Dampfmotoren bieten außerdem
weitere Vorteile im Vergleich zu den klassischen Verbrennungsmotoren: Durch die
kontinuierliche Verbrennung zeigen die Geräte geringe Schadgasemissionen auch ohne
Abgaskatalysator, und die Vielfalt der verwendbaren Brennstoffe ist größer bis hin zum
Einsatz von Biomasse. So werden derzeit Geräte für die Beheizung mit Holzpellets
entwickelt. In der Anwendung zielen Stirlingmotor und Dampfmotor-BHKW jedoch auf den
kleinsten Leistungsbereich für den Einsatz in Einfamilien- und sehr kleinen
Mehrfamilienhäusern ab, da ihre Vorteile gegenüber Motor-BHKW, wie geringer
Wartungsaufwand und geräuscharmer Betrieb, hier am stärksten zum Tragen kommen.
Die zuvor genannten Brennstoffzellen-Geräte stellen ebenfalls eine zweckmäßige Alternative
für BHKW dar, insbesondere mit Blick auf die hohen erreichbaren elektrischen
Wirkungsgrade. Derartige Geräte sind allerdings noch im Entwicklungsstadium, und der
Zeitpunkt der Markteinführung ist trotz beginnender Feldtests nur schwer vorhersagbar.
Primäre Entwicklungsaufgaben sind die Erhöhung der Langzeitstabilität und -beständigkeit
sowie die Senkung der Herstellungskosten. Auch hier zielt die Entwicklung im ersten Schritt
auf den Einsatz in Einfamilienhäusern ab.
Gasturbinen-BHKW, sogenannte Mikrogasturbinen, werden dagegen erst mit größeren
Leistungen angeboten. Grund dafür ist wiederum der erreichbare elektrische Wirkungsgrad,
der bei kleineren Turbinen aufgrund zunehmender Spaltverluste stark abfällt.
Dementsprechend werden Gasturbinen-BHKW nur mit elektrischen Leistungen von 28 kW
und größer angeboten. Des Weiteren befindet sich bei Mikrogasturbinen die nutzbare
Abwärme komplett im Abgas, was den Übergang auf hydraulische Heizsysteme, wie sie in
der Wohnungswirtschaft üblich sind, gegenüber wassergekühlten Aggregaten aufwändiger
erscheinen lässt. Eine ausführliche und zusammenfassende Betrachtung der verschiedenen
Technologien ist unter Angabe konkreter Betriebsdaten aus Prüfstandversuchen in der
Literatur gegeben [2].
3 Perspektiven für die Wohnungswirtschaft
Ungeachtet der Tatsache, dass kleine Blockheizkraftwerke auf der Basis von GasOttomotoren als technisch ausgereift zu betrachten sind, und obwohl ihr
Energieeinsparpotenzial unstrittig ist, lässt die flächendeckende Verbreitung noch auf sich
warten. Dennoch werden BHKW mittlerweile auch von den großen Heiztechnikherstellern
angeboten und weiterentwickelt, was darauf hindeuten mag, dass eine größere Ausbringung
in nächster Zeit zu erwarten ist. Die Ursachen für die schleppende Etablierung von kleinen
Blockheizkraftwerken insbesondere in der Wohnungswirtschaft sind dabei nicht unbedingt an
3 einer fehlenden Wirtschaftlichkeit festzumachen. Vielmehr stellen fehlende Planungs- und
Auslegungswerkzeuge, Unkenntnis der rechtlichen Situation, insbesondere bei der
Stromverteilung im Objekt, und ein generelles Informationsdefizit über die Möglichkeiten und
Potenziale der Technologie nicht zu unterschätzende Hürden für die Einführung der KWK
dar.
Bei der Vergütung für den erzeugten elektrischen Strom unterscheidet sich beispielsweise
die Situation für ein mit Erdgas oder Heizöl betriebenes Blockheizkraftwerk im Vergleich zu
Erzeugungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben und daher unter das EEG 1
fallen, wie Photovoltaikanlagen oder Biogas-BHKW, grundlegend. Während bei EEGAnlagen eine Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz aufgrund der hohen Zuschüsse
häufig die günstigere Alternative darstellt, erhöht sich die Wirtschaftlichkeit von
Blockheizkraftwerken, wenn ein möglichst großer Anteil des erzeugten Stroms im Objekt
verbraucht wird. Anhand von Tabelle 1 ist dieser Sachverhalt deutlich ersichtlich, da die
Gesamtvergütung für selbst genutzten KWK-Strom die Vergütung für die Einspeisung von
KWK-Strom um fast das Doppelte übersteigt.
Tabelle 1
Vergütungen für eingespeisten und selbst genutzten KWK-Strom (Nettowerte) aus erdgas- oder
heizölbetriebenen BHKW
eingespeister KWK-Strom
üblicher Preis (gemäß
Strombörse EEX I/2012)
vermiedenes
Netznutzungsentgelt
KWK-Zuschlag
selbst genutzter KWK-Strom
4,51 ct/kWh
ca. 0,5 ct/kWh
5,11 ct/kWh
vermiedener Nettostrompreis
(Preisangabe 1/2012)
20,83 ct/kWh
EEG-Umlage
- 3,59 ct/kWh
KWK-Zuschlag
5,11 ct/kWh
Gesamtvergütung
ca. 10,12 ct/kWh
22,35 ct/kWh

www.eex.de

Das vermiedene Netznutzungsentgelt wird vom Netzbetreiber festgelegt, und es beträgt in der Regel zwischen
0,2 und 1,0 ct/kWh

Die EEG-Umlage muss nur abgeführt werden, wenn der KWK-Strom im Objekt an Dritte weitergegeben wird.
Wenn der KWK-Strom dagegen durch den Betreiber oder eine Betreibergemeinschaft genutzt wird, kann die
Abführung der EEG-Umlage unterbleiben.

Der angegebene KWK-Zuschlag von 5,11 ct/kWh gilt gemäß KWKG 2 für BHKW bis zu einer elektrischen
Leistung von 50 kW. Der Zuschlag wird hier über einen Zeitraum von 10 Jahren ab Inbetriebnahme gewährt.
Prinzipiell ist eine höhere Bewertung der Selbstnutzung von elektrischem Strom aus
Eigenerzeugungsanlagen gegenüber der Einspeisung in das öffentliche Netz zu begrüßen,
da sich auf diese Weise das häufig gegen diese Anlagen ins Feld geführte Argument der
zusätzlichen und nur schwer kalkulierbaren Netzbelastung stark abschwächen lässt.
Außerdem entspricht diese Forderung dem Ansatz einer dezentralen Energieversorgung im
ureigenen Sinn, in dem die Energie dezentral erzeugt und auch dezentral genutzt wird.
Deshalb sollte nicht zuletzt der Gesetzgeber diesen Ansatz bei allen Erzeugungsarten,
insbesondere bei der Gewährung von Zuschüssen nach EEG, in den Vordergrund stellen.
1
EEG: Erneuerbare Energien Gesetz 2
KWKG: Kraft‐Wärme‐Kopplungs‐Gesetz 4 Für die Auslegung und die Wirtschaftlichkeitsberechnung von KWK-Anlagen ergibt sich aus
der in Tabelle 1 dargestellten Vergütungssituation die Notwendigkeit, neben der jährlichen
Laufzeit auch den Anteil der im Objekt nutzbaren Menge an KWK-Strom zu berechnen. Dazu
reichen die Jahresverbrauchswerte allerdings bei weitem nicht aus. Es müssen stattdessen
die Lastprofile für den Strom- und Wärmebedarf im Objekt bekannt sein. Dabei gilt jedoch
nach wie vor, dass sich die Betriebsweise des BHKWs selbst bei Ausrichtung auf die
Deckung des Stromeigenbedarfs generell am Wärmebedarf des Objektes orientieren muss.
Der Betrieb einer KWK-Anlage zur reinen Deckung des Strombedarfs ohne Wärmenutzung
ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch energetisch vertretbar. Letztendlich ergibt sich ein
Planungsvorgang, der im Vergleich zur Auslegung einer klassischen Heizanlage deutlich
komplexer ist und deshalb nur mit geeigneten Rechnerprogrammen erledigt werden kann,
die derzeit noch nicht zum Standardrepertoire von Heizungsplanern gehören. Um hier
Abhilfe zu schaffen und Unterstützung zu leisten, ist die VDI-Richtlinie 4656 zur Planung und
Dimensionierung von Mikro-KWK-Anlagen [3] entwickelt worden, die voraussichtlich im
Frühjahr 2011 im Gründruck erscheinen wird. Die Richtlinie wird zusammen mit einem
Berechnungsprogramm ausgeliefert, mit dem der zuvor skizzierte Planungsvorgang
durchgeführt werden kann. Dieses Programm ist herstellerunabhängig und
bedienerfreundlich, um einen einfachen Einstieg seitens der Planer zu ermöglichen und
damit den Planungs- und Auslegungsvorgang für KWK-Anlagen insgesamt zu vereinfachen.
Neben der Berechnung des selbstnutzbaren Stromanteils einer KWK-Anlage im Zuge der
Auslegung wird häufig die praktische Umsetzung in Form des Stromverkaufs an die Mieter
oder Eigentümer der einzelnen Einheiten eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage
als problematisch angesehen. Konkret wird dabei der höhere Aufwand für die Erfassung und
Abrechnung der einzelnen Stromverbräuche ins Feld geführt. In diesem Zusammenhang ist
jedoch zu erwarten, dass sich hier zukünftig sowohl allgemein anwendbare Verfahren wie
auch entsprechende Dienstleister analog zur Erfassung und Abrechnung des
Wärmeverbrauchs etablieren werden. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass
neben dem in Tabelle 1 aufgeführten „vermiedenen Strompreis“ auch die Grund- oder
Messpreise für die einzelnen Wohneinheiten entfallen und sich auf diese Weise Spielraum
für den finanziellen Ausgleich des zusätzlichen Abrechnungsaufwandes ergibt.
Entgegen zum Teil anders lautenden Aussagen ist die Verteilung von KWK-Strom in einem
im „räumlichen Zusammenhang“ stehenden Objekt nach dem novellierten KWK-Gesetz [4]
rechtlich zulässig und eindeutig geregelt. Anhand von Bild 3 sollen im Folgenden die
wichtigsten Aussagen des Gesetzes diesbezüglich verdeutlicht werden. Nach §4 Abs. 3b
KWKG besteht gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf einen sogenannten
„abrechnungsrelevanten Zählpunkt“, oder auch Summenzähler genannt, der mit Blick auf die
Stromabrechnung die Grenze oder Übergabestelle zwischen dem Netzbetreiber und dem
BHKW-Betreiber markiert. An diesem Punkt werden sowohl der gesamte im Objekt von
außen bezogene elektrische Strom als auch der vom BHKW erzeugte und ins Netz
zurückgespeiste Strom bilanziert. Deshalb ist hier ein Zähler zu installieren, der in beiden
Richtungen zählen kann – vorzugsweise ein 4-Quadranten-Zähler. Dabei ist die Erfassung
von ¼-Stunden-Leistungswerten allein durch den Betrieb des BHKWs nicht zu begründen
und somit an dieser Stelle nicht zwingend erforderlich. Die Verbrauchszähler für die
einzelnen Wohneinheiten werden bei Anwendung dieses Verfahrens zu Unterzählern
degradiert, und sie sind für den Netzbetreiber nicht mehr relevant; sie dienen einzig zur
internen Abrechnung zwischen dem BHKW-Betreiber und den Wohneinheiten. Aus diesem
Grund entfällt für diese Zähler auch der ansonsten vom Netzbetreiber erhobene Grund- oder
5 Messpreis, wie bereits zuvor angeführt. Für die Mieter oder Eigentümer der Wohneinheiten
ist es dabei unerheblich, ob der bezogene Strom vom Netzbetreiber zugeliefert oder vom
BHKW erzeugt wurde, da sie hinsichtlich der Stromabrechnung allein mit dem BHKWBetreiber in Beziehung stehen. Die entsprechende Verrechnung erfolgt stattdessen zwischen
dem BHKW-Betreiber und dem Netzbetreiber mit Hilfe der Zählerstände am
abrechnungsrelevanten Zählpunkt.
Z*F
Z
"virtueller
Zählpunkt"
"abrechnungsrelevanter
Zählpunkt"
gemäß KWKG
Z
Z
Netzbetreiber
Z
Z
Z
ZF
BHKW
Vi
Vi
Vi
Fremdbelieferung
Bild 3
Verteilung von KWK-Strom in einem Mehrfamilienhaus
Sollten ein oder mehrere Mieter oder Eigentümer nicht an der Belieferung mit elektrischem
Strom durch den BHKW-Betreiber interessiert sein, so ist auch dieser Fall durch die Bildung
sogenannter „virtueller Zählpunkte“ gemäß Bild 3 erfasst. Zu diesem Zweck werden die
Zählwerte von fremdbelieferten Wohneinheiten „virtuell“ vor den abrechnungsrelevanten
Zählpunkt verlegt, in dem die Zählwerte ZF bei Auswertung des abrechnungsrelevanten
Zählpunktes zwischen dem BHKW-Betreiber und dem Netzbetreiber rechnerisch in Abzug
gebracht werden. So kann ein Eingriff in die elektrische Leitungsführung vermieden werden,
was zu einer erheblichen Vereinfachung des Verfahrens führt. Ein tieferer und durch
Verweise auf die entsprechenden Gesetze und Verordnungen komplettierter Einblick über
die Verteilung und Abrechnung von KWK-Strom in Mehrfamilienhäusern ist in der Literatur
gegeben [5].
Es bleibt festzuhalten, dass die Verteilung von KWK-Strom an Dritte in Wohngebäuden nicht
nur rechtlich abgesichert und damit zulässig ist, sondern auch die Wirtschaftlichkeit des
BHKW-Betriebes deutlich verbessert. Beispielhaft sei dazu angeführt, dass die
Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Betrieb eines BHKWs mit Leistungen von 15 kW
(elektrisch) und 30 kW (thermisch) in einem Mehrfamilienhaus mit 34 Wohneinheiten und
Jahresenergieverbräuchen von 78.123 kWh Strom und 190.930 kWh Wärme (für Heizung
und Warmwasser) eine Amortisationszeit von 3,25 Jahren ergibt, sofern alle Wohneinheiten
mit dem KWK-Strom beliefert werden können. Sollte nur die Hälfte der Wohneinheiten
beteiligt sein, steigt die Amortisationszeit auf ca. 6 Jahre. Für den Fall, dass keine Verteilung
des Stroms im Objekt erfolgt und dieser komplett in das öffentliche Netz zurückgespeist wird,
ist keine Amortisation unter den angenommenen Bedingungen möglich [6]. Letztgenannter
6 Fall der sogenannten Volleinspeisung lohnt sich erst bei größeren Objekten, wie im Fall
eines Wohnparks mit 60 Wohn- und 11 kleineren Gewerbeeinheiten, in dem ein BHKW mit
50 kW elektrischer Leistung mit Volleinspeisung des KWK-Stroms erfolgreich betrieben wird
[7].
4 Fazit und Ausblick
Blockheizkraftwerke zum Einsatz in der Wohnungswirtschaft sind als technisch ausgereift
und einsatzbereit anzusehen, und sie werden dementsprechend in unterschiedlichen
Ausführungen am Markt angeboten. Ebenso ist das Energieeinsparpotenzial dieser Geräte
unstrittig. Dennoch lässt die flächendeckende Verbreitung dieser Technologie auf sich
warten, was nur teilweise mit einer fehlenden Wirtschaftlichkeit zu begründen ist.
Entscheidend ist vielmehr, dass der mit dem BHKW erzeugte elektrische Strom im Sinne
einer dezentralen Erzeugung und Nutzung zum größtmöglichen Anteil im Objekt verbraucht
werden sollte. Diese Stromverteilung im Objekt mit der zugehörigen Abrechnung stellt jedoch
für die potentiellen BHKW-Betreiber häufig Neuland und damit ein Hemmnis dar, obwohl der
rechtliche Rahmen dafür mit dem novellierten KWK-Gesetz eindeutig gegeben ist.
Es ist aber absehbar, dass steigende Energiepreise sowie zunehmende Erfahrungen aus
konkreten Anwendungen helfen werden, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und die
beschriebenen Hemmnisse abzubauen. Die Einführung von Smart metering und variablen
Stromtarifen wird die Verbreitung der KWK weiter beflügeln, da KWK-Anlagen gezielt zu
Spitzenlastzeiten betrieben werden können, so dass höhere Stromerlöse erreichbar sind.
Nicht zuletzt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) [8] wird in jüngster Zeit
als mögliche Triebfeder für den KWK-Ausbau angesehen, da KWK-Anlagen im EEWärmeG
als Ersatzmaßnahme für den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung
zugelassen sind.
Im Zuge des fortschreitenden Übergangs auf eine Stromerzeugung auf Basis regenerativer
Energiequellen ist weiterhin denkbar, kleine KWK-Anlagen, die mit regenerativen Energien
wie beispielsweise Biomethan oder Holzpellets betrieben werden, in Zeiten niedriger
Erzeugung von Solar- und Windstrom gezielt zur Deckung des elektrischen Energiebedarfs
einzusetzen. Diese Option wäre eine ebenso einfache wie sinnvolle Antwort auf die derzeit
an vielen Stellen formulierte Frage nach ausreichend großen Energiespeichern bei
vermehrtem Einsatz regenerativer Energien in der Stromerzeugung.
5 Quellenverzeichnis
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Rahmen der Meseberger
Beschlüsse der Bundesregierung vom 23.8.2007
Thomas, B.: „Mini-Blockheizkraftwerke – Grundlagen, Gerätetechnik, Betriebsdaten“,
Vogel-Buchverlag, Würzburg, 1. Aufl., April 2007
VDI-Richtlinie 4656 „Planung und Dimensionierung von Mikro-KWK-Anlagen“, VDIGesellschaft Energie und Umwelt, Düsseldorf, voraussichtlich im Frühjahr 2011 im
Gründruck erhältlich
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-WärmeKopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz), Novelle vom 6.6.2008
Bachor, A. et al.: „Abrechnungsvarianten – Stromerzeugung aus KWK-Anlagen in
Mehrfamilienhäusern“, BWK, Springer Verlag, Bd. 62, Nr. 7/8, 2010, S. 47-51
7 [6]
[7]
[8]
Thomas, B.: "Potenziale und Einsatzmöglichkeiten von Kraft-Wärme-Kopplung in der
Wohnungswirtschaft", BKWK-Workshop: Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung in der
Wohnungswirtschaft, IBA Hamburg, 23.11.2010
Baugenossenschaft Pfullingen eG, Pfullingen, www. baugenossenschaft-pfullingen.de
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7.8.2008
6 Kontakt
Prof. Dr.-Ing. Bernd Thomas
Wissenschaftlicher Leiter des
Reutlingen Research Institute (RRI)
Hochschule Reutlingen
Alteburgstr. 150
72762 Reutlingen
Tel.: 07121/271-7041
Fax: 07121/271-1404
Email: [email protected]
8 
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