Wohnbebauung Lembecker Straße / Sportplatz

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Entwurfsbegründung
Bebauungsplan Dorsten Nr. 251
"Wohnbebauung Lembecker Straße / Sportplatz"
März 2017
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61 26 09 Do 251 th 4910
Entwurfbegründung
zum Bebauungsplan Dorsten Nr. 251
„Wohnbebauung Lembecker Straße / Sportplatz“
1.
Lage, Begrenzung und Größe des Planbereiches
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Rhade an der Lembecker Straße.
Es umfasst im Wesentlichen das Grundstück des alten Sportplatzes, Gemarkung
Rhade, Flur 8, Flurstücke 137 und 414 sowie die westlich angrenzenden Flurstücke
1625, 1627, 1626, 1377 und 1376 und die nördlich verlaufende Lembecker Straße
mit dem Einmündungsbereich in die Erler Straße sowie ein 6 Meter breiter Streifen
entlang der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 1591.
Es wird begrenzt:
Im Süd durch die Südgrenze des Bebauungsplanes Do Rh 2.1 „Haverkämpe-1.
Abschnitt“, die Südgrenze der Flutstücke 137 und 414 sowie der südlichen
Grenze der Lembecker Straße,
im Nord durch die Nordgrenze der Lembecker Straße,
im Westen durch die Ostgrenze der Klever Straße, die Westgrenze des Flurstückes 137 und der Ostgrenze der Restfläche Flurstück 1591,
im Osten durch die Ostgrenze des Sportplatzes Flurstück 137 und Flurstück
414 sowie die östliche Grenze des Flurstückes 1591.
Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind aus der Planzeichnung ersichtlich.
Das Plangebiet ist ca. 20.895 m² groß.
2.
Erfordernis zur Aufstellung
Auf Grundlage des beschlossenen Rahmenplanes für den Ortsteil Rhade (Rahmenplanung Rhade, Stadtteilentwicklungskonzept, 2013, veröffentlicht auf der Seite der
Stadt Dorsten) wurde 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 251
„Wohnbebauung Lembecker Straße / Sportplatz“ (Drucksache Nr. 243/14) beschlossen.
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Trotz einer großen Anzahl an Baulücken in dem Ortsteil ist festzustellen, dass weiterhin Bedarf besteht, ein neues Baugebiet zu entwickeln, da nicht ausreichend Baulücken kurz- und mittelfristig für Bauwillige zur Verfügung stehen. Aufgrund des demografischen Wandels sind Baugebiete jedoch nur maßvoll und zeitversetzt bei erkennbarem Bedarf zu entwickeln und die Innenentwicklung zu fördern.
Durch die Neuorganisation der Rhader Sportvereine werden sich die sportlichen Aktivitäten auf die Sportanlage Dahlenkamp konzentrieren. Gemäß den Vereinbarungen wurden die restlichen Nutzungen des alten Sportplatzes an der Lembecker
Straße zum Jahr 2015 aufgegeben.
Damit ist die Verfügbarkeit der Fläche gegeben.
Diese Fläche ist für eine bauliche Entwicklung besonders geeignet. Sie stärkt den
historischen Ortskern, ist baulich vorgeprägt; sie rundet das Siedlungsgefüge ab.
Wertvoller Baum- und Strauchbestand ist als Siedlungsrandeingrünung bereits vorhanden und soll erhalten bleiben.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Sportplatzfläche kann auch
ein kleiner Teil des Bebauungsplanes Dorsten Rhade Nr. 2.1 „Haverkämpe - 1. Abschnitt“ überplant werden. Die Klever Straße wurde in ihrem Nord- Südverlauf
schmaler ausgebaut als planungsrechtlich vorgesehen und so können die östlichen
Flächen der geplanten Straße den angrenzenden Grundstücken zugeschlagen und
als WA-Gebiet festgesetzt werden. Auch ist eine Überplanung dieses Bereiches
durch die Eintragung des Gebäudes Lembecker Straße 38 in die Denkmalliste und
die damit nicht mehr zu realisierende Umsetzung des Bebauungsplanes Dorsten
Rhade Nr. 2.1 notwendig.
3.
Aktuelle Nutzung des Planbereiches
Die Flächen im Plangebiet werden, bis auf die Grundstücke an der Klever Straße,
zurzeit nicht genutzt, da die Sportplatzfläche seit mehreren Jahren nicht mehr bespielt wird.
4.
Regionalplanerische Vorgaben / Vorbereitende Bauleitplanung
Das Plangebiet liegt nach den Darstellungen des GEP Emscher-Lippe größtenteils
innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) und entspricht damit den Zielen der Raumordnung. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen des Baugebietes
als Wohnbaufläche ausgewiesen. Für die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen stellt der FNP Fläche für die Landwirtschaft dar. Somit kann der Bebauungsplan als aus dem FNP entwickelt betrachtet werden.
5.
Planinhalt / städtebauliche Festsetzungen
Der Bebauungsplan Dorsten Nr. 251 „Wohnbebauung Lembecker Straße / Sportplatz“ ist die östliche Ergänzung der vorhandenen Bebauung des Bebauungsplanes
Dorsten Rhade Nr. 2.1 und wird durch seine „Lückenschließung“ als Bebauungsplan
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der Innenentwicklung aufgestellt. Er schafft die Grundlage für ein Allgemeines
Wohngebiet (WA) mit insgesamt ca. 28 Wohneinheiten (ohne den überplanten Bereich an der Klever Straße).
Das Plangebiet wird über die Lembecker Straße an das bestehende Siedlungsgefüge angebunden.
Durch den hohen Anteil der Einfamilienhausgebiete in Rhade und dem zur Zeit aktuell anstehenden Generationenwechsel in diesen Gebieten soll der immer größeren
Anzahl an älteren Menschen in der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden,
auch im Alter barrierefrei in Rhade weiterhin wohnen zu können. Somit werden nicht
nur der allgemeinen Nachfrage entsprechend Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser, sondern entlang der Lembecker Straße barrierefreier Geschosswohnungsbau angeboten. Um diese Planungsabsicht zu sichern, sind für die „WA 2“ Gebiete gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bau GB i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO von den nach § 4
Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässigen Wohngebäude nur solche zulässig, die den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen.
Das Maß der baulichen Nutzung und die durch Baugrenzen definierten überbaubaren Grundstücksflächen sind so gewählt worden, dass sich eine Bebauung entwickeln kann, die der Lage am Ortsrand gerecht wird. Die Festsetzung einer GRZ von
0.4 und einer GFZ von 0.8 entspricht der für Wohngebiete üblichen und gem.
BauNVO zulässigen Ausnutzung.
Um die ortsbildprägenden, kleinteiligen Gebäudestrukturen mit ihren Sattel- und
Walmdächern von Rhade aufzunehmen, werden für die „WA 1“, „WA 3“ und „WA 4“
Gebiete einige Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen (§9 Abs. 4
BauGB i. V. m. § 86 Abs. 4 BauO NRW) getroffen. Sie beziehen sich überwiegend
auf die Dachformen und -eindeckungen.
Weitgreifende gestalterische Festsetzungen werden nicht getroffen. Lediglich Doppelhaushälften und Gebäude als Teile von Hausgruppen müssen sich jeweils im
Wesentlichen in folgenden Punkten entsprechen: - Überdeckung der Grenzwände; Bautiefe; - Gebäudevolumen; - Traufhöhe bzw. Gesamthöhe; - Dachform und Dachneigung; - Außenwand sowie Dach in Material und Farbe.
Um jedoch ein unangemessenes Gebäudevolumen zu verhindern, werden Festsetzungen zur Höhenentwicklung getroffen (max. zwei Vollgeschosse mit Höhenbegrenzung). Zudem wird die Zahl der Wohneinheiten für die Einzel- und Doppelhäuser auf zwei pro Gebäude begrenzt.
Die Baugrenzen um das Denkmal (§ 9 Abs. 6 Bau GB) sind im vorderen Bereich zur
Lembecker Straße eng um den Bestand gezogen, während die im hinteren Bereich
großzügiger gesetzt werden um ein zeitgemäße Umnutzung des Gebäudes, evtl.
auch barrierefrei mit Balkonen, zu ermöglichen. Nähere Planungen sind mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.
Um dem Erscheinungsbild des Denkmals gerecht zu werden, ist der komplette Bereich vorm Haus bis zur Lembecker Straße als nicht überbaubare Vorgartenfläche
festgesetzt. Die max. Gebäudehöhe orientiert sich am Bestand. Auch die Vorbereiche der angrenzenden Grundstücke sollen die Wirkung und die Wahrnehmbarkeit
des Denkmals aus dem Straßenraum nicht beeinträchtigen, sodass hier zusätzlich
zur 1 m breiten nicht überbaubaren Vorgartenfläche auch festgesetzt wird, dass vor
den Gebäuden nur Stellplätze und keine Garagen, Carports, überdachte Stellplätze
oder sonstige Nebenanlagen zulässig sind. In diesen Bereichen passt sich die Ge-
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bäudehöhe von max. Gebäudehöhe 11,00 m der Umgebung an und nimmt sich so
gegenüber dem Denkmal zurück.
Der Vorgartenbereich ist in der Regel als ein Bestandteil des Straßenraumes anzusehen. Es soll sichergestellt werden, dass die gewünschte städtebauliche Raumbildung nicht durch beliebige Nebengebäude und -anlagen im Vorgartenbereich gestört wird.
Garagen, Carports, Nebenanlagen gem. § 14 BauO NRW und genehmigungsfreie
Gebäude bis zu 30 m³ umbauten Raum gem. § 65 BauO NRW sind daher auf den
nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Vorgärten) unzulässig.
Ebenfalls sind Einfriedungen nicht zulässig; als Hecken jedoch bis 0,80 m Höhe, sodass die Vorgärten auch als begrünte, zum Straßenraum hin offene Grundstücksflächen wirksam bleiben. In den mit (a) gekennzeichneten Vorgartenflächen ist zur
besseren Einsicht in die Verkehrsfläche und dem somit sichereren Ein- und Ausparken die Höhe der Bepflanzung auf 0,30 m begrenzt.
Die im Osten des Plangebietes festgesetzte 5,00 m breite private Grünfläche soll an
die angrenzenden Grundstückseigentümer verpachtet werden. Hierdurch besteht bei
einer späteren möglichen Überplanung der Grundstücke zwischen dem Plangebiet
und „Forck’s Busch“ bei Bedarf die Möglichkeit, hier eine Erschließung festzusetzen.
Durch die Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 und Nr. 25 a und b bilden die Gehölzund Wiesenflächen im südlichen Plangebiet eine dauerhafte Ortsrandeingrünung
und verhindern ein städtebaulich nicht gewolltes Zusammenwachsen vom Ortskern
Rhade und der Splittersiedlung im Außenbereich an der Ringstraße.
Gleichzeitig erfolgt durch diese Grünfläche und ihrer weitere Ausbildung bis zur
Ringstraße eine fußläufige Anbindung an die freie Landschaft. Typisch für die Kulturlandschaft Münsterland sind Alleen und Baumreihen als Landmarken, sodass hier
zur Markierung dieser Wegebeziehung eine einseitige Baumreihe gepflanzt werden
soll.
Für die Kinder und Schüler stehen Kindergärten, eine Grundschule sowie sonstige
weiterführende Schulen in der Stadt Dorsten zur Verfügung.
Ein Spielplatz wird im Plangebiet nicht ausgewiesen, da sich in der fußläufigen
Nachbarschaft die Spielplätze „Winkelstraße“, „Lembecker Straße/Debbingstraße“,
„Reeser Straße“, „Hoonkesweg“ und der Spielplatz „Urbanusschule“ sowie der Bolzplatz „Forck’s Busch“ liegen.
6.
Verkehr
Das Gebiet des Sportplatzes wird wie die Gebäude an der Klever Straße über einen
Anschluss von der Lembecker Straße aus erschlossen. Die Lembecker Straße sowie die Planstraße mit einem Querschnitt von 5,50 m und 7,50 m im Anschlussbereich sind geeignet, die Ziel- und Quellverkehre aus dem Bebauungsplanbereich
aufzunehmen und zum klassifizierten Straßennetz weiter zu leiten. Aufgrund der zu
erwartenden Verkehrsbelastung und der hohen Aufenthaltsfunktion der öffentlichen
Flächen ist ein niveaugleicher Ausbau in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 325 Verkehrsberuhigter Bereich- vorgesehen. Durch diese Beschilderung werden insbe-
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sondere die Belange der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder, ältere Menschen...) berücksichtigt.
Öffentliche Stellplätze werden im Bereich der Planstraße ausgebaut und ihre Lage
durch 5 Straßenbäume markiert.
Zur Sicherung dieser Verkehrsflächenaufteilung und den gemeinschaftlichen Zufahrten der Grundstücke an der Lembecker Straße werden bei diesen Parzellen an der
Planstraße „Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt“ festgesetzt. Hierdurch und zusätzlich
mit den Festsetzungen zu Stellplätzen, Carports und Garagen auf diesen Grundstücken können die sensiblen Wohn- und Gartenbereiche geschützt werden.
Um dem zu erwartenden Parkdruck im diesem Bereich entgegenzuwirken, wird festgesetzt, dass vor Garagen und Carports ein Abstand zur Verkehrsfläche von 5,50 m
einzuhalten ist. Die innerhalb dieser speziellen Abstandsflächen liegenden Stellplätze können nicht für den bauordnungsrechtlichen Stellplatznachweis angerechnet
werden und erhöhen damit lediglich das Flächenangebot für den ruhenden Verkehr
im Plangebiet.
Zwischen der Bebauung an der Klever Straße und den Grundstücken auf dem
ehem. Sportplatzgelände wird es einen 4 m breiten Rad- und Fußweg geben, der im
Bereich der Parzellen 1627 und 1625 als 4 m breite Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung auch zur rückwärtigen Erschließung des Grundstückes Lembecker Straße 38 dient. Somit kann der Vorgarten des denkmalgeschützen Gebäudes
erhalten bleiben und die notwenigen Stellplätze hinter dem Denkmal angeordnet
werden.
Aus dem Baugebiet heraus wird es durch die südlich angrenzende Grünfläche eine
durch Geh- und Leitungsrecht gesicherte Wegeverbindung zur Rindstraße und in die
freie Landschaft geben. Diese Trasse wird gleichzeitig für die Entwässerungsleitung
und deren Anschluss an das Kanalnetz in der Ringstraße genutzt.
Beide Verbindungen, die zwischen den Baugebieten und die nach Süden in die freie
Landschaft, können als Noterschließung (übergangsweise Erschließung z. B. bei
Straßen- oder Kanalarbeiten) genutzt werden. Die Verbindung zwischen den Wohngebieten ist nur für den PKW-Verkehr geeignet.
Der Planbereich ist mit der Buslinie R 21/295 „Borken-Erle-Rhade-Dorsten und der
bedarfsgesteuerten TaxiBus-Linie 205 Rhade –Lembeck an den ÖPNV angeschlossen. Die Haltestelle „Rhade Sportplatz“ wird im 60-Minuten-Takt bedient.
Der SPNV-Anschluss am Bahnhof Rhade liegt im Einzugsbereich von 1.000 m fußläufige Entfernung und kann zusätzlich mit Linienbus und TaxiBus erreicht werden.
7.
Ver- und Entsorgung
•
Wasserversorgung
Die zentrale Wasserversorgung wird durch die Rheinisch- Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, Mülheim (Ruhr) sichergestellt.
7
•
Abwasserentsorgung
Das Plangebiet wird zentral durch die städtische Kanalisation im Mischsystem
entwässert. Ein gem. § 45 LWG (heute § 58.1) genehmigter genereller Entwässerungsentwurf liegt vor.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III b des Wasserschutzgebietes Holsterhausen - Hohe Mark.
Schmutzwasser
Das Schmutzwasser gelangt über den MW-Sammler in der Ringstraße, dem
Stauraumkanal SKO Rhade Dorf, der Transportleitung „Rhade- Holsterhausen“ und dem Regenüberlaufbecken Hammbach zur Kläranlage Dorsten. Von
dort wird es nach der Reinigung über den Hammbach in die Lippe (Gewässer
I.Ordnung) geleitet.
Das in dem Stauraumkanal Rhade Dorf überströmende Wasser wird in den
Wortbach (Sonstiges Gewässer) eingeleitet. Entsprechende Einleitungsgenehmigungen liegen vor. Die Notwendigkeit eines Rückhaltebeckens vor der
Einleitungsstelle wird derzeit überprüft.
Die Kläranlage ist für 137.000 Einwohnerwerte (EW) ausgelegt. Bisher sind
ca. 81.500 EW angeschlossen. Die Kläranlage wurde 2000 erweitert.
Niederschlagswasser
Das Niederschlagswasser wird ebenfalls der öffentlichen Mischwasserkanalisation in der Ringstraße zugeführt. Eine Ableitung in das vorhandene, nördlich liegende, bebaute Gebiet ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht gewählt worden.
Ein
öffentlicher
Regenwasserkanal
steht
nicht
zur
Verfügung.
Die vorliegende Untersuchung des Oberbodens zeigt, dass die Versickerungskapazität des natürlich anstehenden Bodens relativ gering und als „bedingt durchlässig“ (kf-Werte zwischen 1,77*10-6 m/s bis 6,91*10^-6 m/s) einzustufen ist.
Der Grundwasserflurabstand ist zwischen 2,80 m und 3,20 m unter Geländeoberfläche festgestellt worden.
Eine generelle Zustimmung der Unteren Wasserbehörde zur Ableitung des
Niederschlagswassers ins Mischwassersystem liegt vor.
Das Niederschlagswasser der zukünftigen öffentlichen Flächen wird alsschwach belastet (Kat. I; lt. DWA-A 102 Entwurf) eingestuft und soll ebenfalls
dem öffentlichen Mischwasserkanal zugeführt werden.
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Die Flachdächer bebauter Nebenanlagen (z.B. Garagen o.ä.) sollten begrünt
werden.
•
Vorhandene Gewässer
Das Gewässer 4.3 zum Rhader Bach (4) steht nicht zur ortsnahen, gedrosselten Einleitung zur Verfügung. Dieses befindet sich in ca. 760 m Entfernung in
der Straße Im Brok.
8.
Belange des Umweltschutzes / Anwendung der Eingriffsregelung
Der vorliegende Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
§ 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt (vgl. Kap. 4.). Die Erstellung
eines Umweltberichtes mit vorangegangener Umweltprüfung ist im beschleunigten
Verfahren nicht erforderlich. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes bei
der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie in der Abwägung zu berücksichtigen
und werden aus diesem Grund nachfolgend zusammengefasst dargestellt.
Da die zulässige Grundfläche im Plangebiet unter der in § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
BauGB genannten Bemessungsgrenze von 20 000 m² liegt, gelten mögliche Eingriffe entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5
BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Insofern kommt
die Eingriffsregelung im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung.
8.1
Rechtliche Schutzausweisungen
Im Plangebiet liegen keine Schutzgebiete (FFH, NSG, LSG) oder besonders geschützte Biotope sowie Biotop aus dem Biotopkataster der LANUV.
Im Süden, südlich der Ringstraße befindet sich in knapp 80 m Entfernung das Landschaftsschutzgebiet LSG-Wessendorfer Elven, Wessendorfer Heiden. Überlagert
wird dies im Südwesten in Teilen durch eine knapp 100 m entfernt liegende Fläche
aus dem Biotopverbund NRW. Es handelt sich dabei um die Fläche VB-MS-4207006 mit herausragender Bedeutung. Verbundkorridore sollen die Wechselbeziehungen zwischen ökologisch wertvolleren Biotopen, wie z. B. Waldinseln, sichern. Einen
formalen Rechtsstatus haben diese Flächen nicht.
Das FFH-Gebiet DE-4208-301 Bachsystem des Wienbaches liegt im Osten mit einer
Entfernung von über 750 m und im Süden mit einer Entfernung über 900 m vom geplanten Vorhaben. Überlagert wird das FFH-Gebiet im Osten vom NSG Bachsystem
des Wienbaches in einer Entfernung von ca. 780 m und im Süden von NSG Rhader
Wiesen in einer Entfernung von ca. 590 m. Mit einer Beeinträchtigung der Schutzgebiete durch das Bebauungsplanvorhaben ist nicht zu rechnen.
Der Planbereich liegt in der Schutzzone III b der Wasserschutzgebietsverordnung
für das Wasserwerk Holsterhausen / Üfter Mark.
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8.2
Immissionsschutz, Klima und lufthygienische Situation
Nach der Klimaanalyse der Stadt Dorsten (Stadt Dorsten, 1993) ist für das Plangebiet im Zusammenhang mit den östlich liegenden Waldflächen das „Parkklima“
kennzeichnend.
Im Rahmen der Planungshinweise ist der Bereich in Summe als „verdichteter Siedlungsraum“ in dem keine großflächige Versiegelung vorzunehmen ist dargestellt. Die
Grünstrukturen innerhalb der Zone sind zu erhalten und auszubauen. Neubaumaßnahmen sind an die vorhandenen Strukturen anzupassen.
Die Ermittlung der immissionsökologischen Situation anhand von Flechten als Bioindikatoren (Flechtenkartierung Stadt Dorsten, 2004) sagt für das Plangebiet und sein
Umfeld aus, dass eine mittlere bis geringe lufthygienische Belastung besteht. Die
lufthygienische Gesamtsituation hat sich im Vergleich zur Flechtenkartierung von
1993 leicht bis mäßige verbessert.
Vor dem Hintergrund der Planungshinweise aus der Klimaanalyse wird der Gehölzstreifen im Süden des Plangebietes festgesetzt. Zudem sind Straßen und wegebegleitende Laubbäume geplant.
Von einer erheblichen Veränderung der klimatischen Situation ist nicht auszugehen.
Relevante zusätzliche Verkehrsmengen durch die Planung sind nicht zu erwarten.
Ebenso sind keine relevanten Schallimmissionen, insbesondere keine Überschreitungen der DIN 18005, durch Verkehr auf der Lembecker Straße zu erwarten, da
diese als Nebenstraße hauptsächlich der Erschließung der Wohnhäuser an der
Lembecker Straße, Klever Straße, Winkelstraße und Am Sportplatz dient und keine
übergeordnete Funktion wahrnimmt.
Die nächstgelegene Quelle landwirtschaftlicher Gerüche (Viehhaltung und Biogasanlage) liegt an der Schützenstraße / Am Vorwerk in ca. 700 m südwestlicher Entfernung. Von unzulässigen Beeinträchtigungen durch Gerüche aus landwirtschaftlichen Quellen ist nicht auszugehen.
8.3
Landschaftsökologische Gegebenheiten
8.3.1 Ortsbild / Erholungsnutzung
Der Planbereich liegt südlich der Lembecker Straße am Ortsrand von Rhade. Im
Westen und Osten grenzt Wohnbebauung an, im Süden begrenzt ein Gehölzbestand den ehemaligen Rasenplatz.
Wenngleich die geplanten Baustrukturen an dieser Stelle eine Veränderung des Erscheinungsbildes mit sich bringen, wird die Wirkung durch den Erhalt der prägenden
Gehölzstrukturen entlang der Lembecker Straße und im Süden der Fläche reduziert.
Zur Sicherstellung dieser Einbindung werden die bestehenden Strukturen festgesetzt.
Die Nutzung als offizieller Sportplatz hat sich auf die anderen Platzangebote in
Rhade verlagert. Ausgewiesene Fuß- und Radweg befinden sich nicht in der unmittelbaren Umgebung. Die geplante Wegeverbindung nach Süden sichert eine Anbindung in den angrenzenden Freiraum.
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Es ist insbesondere während der Bauzeit mit einer geringfügigen Beeinträchtigung
für das Ortsbild und die Erholung zu rechnen.
8.3.2 Biotoptypen
Im Kernbereich des Plangebietes liegt der Sportplatz. Auf dem ehemaligen Rasenplatz haben sich in den Randbereichen im Übergang zu den Gehölzen durch reduziertere Pflege erste Staudenfluren entwickelt. Die zur Anlage gehörenden Gebäude
sind bereits abgerissen.
Die vorhandene Wohnnutzung östlich der Klever Straße ist heute durch einen hohen
Anteil an privaten Gärten geprägt. Im Rahmen der vorliegenden Planung sind weitere Wohngebäude in diesem Bereich möglich. Da diese Flächen bereits durch den
rechtskräftigen Bebauungsplan - Rhade Nr. 2.1 "Haverkämpe - 1. Abschnitt" überplant ist, ist von einer Versiegelung über das bereits heute erlaubte Maß hinaus
nicht auszugehen.
Am Westrand des ehemaligen Sportplatzes im Übergang zu den Gärten der Bebauung Klever Straße befinden sich kleinere Gebüsche und vereinzelte Obstbäume.
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Die Gehölzstruktur am Nordrand der geplanten Wohnbaufläche besteht zu einem
hohen Anteil aus Nadelgehölze. Diese entfallen im Zuge der Maßnahme. Die straßenbegleitenden Laubbäume sowie die Gehölzkulisse aus heimischen Bäumen und
Sträuchern im Süden der Fläche bleiben erhalten und werden entsprechend festgesetzt. Die geplante Wege- und Grünverbindung nach Süden stellt sich heute als
Ackerfläche dar.
Da die höher wertigen Biotoptypen (Gehölzstrukturen) in einem hohen Anteil erhalten bleiben und zudem ergänzende Planzungen im Bereich der Straße und Wege
erfolgen ist lediglich eine geringfügige Beeinträchtigung anzunehmen.
8.3.3 Tiere und Tierlebensräume / Artenschutz
Zusammenfassung aus dem Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Biologische Station, 2015):
„Das zu betrachtende Gebiet wird wahrscheinlich durch Fledermäuse als Nahrungsraum genutzt. Ein abzureißendes Gebäude wird wahrscheinlich im Sommerhalbjahr
durch Fledermäuse als Tagesquartier genutzt. Während der Bauphase (baubedingte
Wirkfaktoren) wird es bei Einhaltung des im Gutachten genannten Abrisstermins
bzw. bei Einhaltung der genannten Auflagen zu keiner Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten kommen. Eine Beeinträchtigung des Nahrungsraumes von Fledermäusen während der Bauphase liegt voraussichtlich nicht vor.
Je nach Ausgestaltung der geplanten Neubauten (betriebsbedingte Wirkfaktoren)
kann das Besiedlungspotenzial für gebäudegebundene Fledermäuse verringert werden. Um den Verlust der Quartiere innerhalb eines Abrissgebäudes auszugleichen,
sollten mindestens vier Fledermauskästen, vorzugsweise an den geplanten Neubauten, angebracht werden. Als Nahrungsraum steht das Gebiet Fledermäusen weiterhin zur Verfügung.
Aktuell genutzte Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen befinden sich
wahrscheinlich in einem der abzureißenden Gebäude. Ihr Verlust wird durch das
Aufstellen von Fledermauskästen kompensiert.
Die ökologische Funktion des Gesamtraumes wird nach dem Kenntnisstand des
Gutachters damit durch das Vorhaben bei Einhaltung der im Gutachten beschriebenen, leicht umsetzbaren Maßnahmen nicht beeinträchtigt. Das Gelände als solches
steht Fledermäusen sowie verschiedenen Vogelarten weiterhin als Jagd- und Nahrungsraum zur Verfügung. Die verlorengegangenen Fledermaus-Tagesquartiere
werden durch künstliche Quartiere ersetzt“
8.3.4 Boden, Bodenschutz
Die Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000, Blatt L 4306 Dorsten (Krefeld
1985), weist für den Planbereich Braunerde und Gley-Braunerde aus. Es handelt
sich dabei um Sandboden als Deckschicht. Darunter finden sich stärker lehmigere
Schichten. Die Ackerzahlen liegen bei 25 – 40, so dass geringe bis mittlere Erträge
zu erwarten wären. Schutzwürdiger Boden ist nicht betroffen.
Die betrachtete Fläche ist heute in einigen Teil bebaut. Auch die Rasenfläche des
Sportplatzes weist keine natürlichen Bodenverhältnisse mehr auf (Verdichtung /
Dränage). Die ehemals natürlichen Bodenstrukturen sind hier bereits in Teilen anth-
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ropogen beeinflusst, sodass von natürlichen Bodenverhältnisse nicht mehr ausgegangen werden kann.
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen (Juli 2016, Grasedieck Gesellschaft für Bodenschutz mbH, Witten) ist die Versickerungseignung des Bodens untersucht worden. Insbesondere in den Bereichen in denen schluffige Schichten auftraten waren
die Durchlässigkeitsbeiwerte des Bodens nicht optimal.
8.3.5 Oberflächengewässer und Grundwasser
Im Plangebiet liegt kein Oberflächengewässer. Der Rhader Bach im Süden sowie
der Rhader Mühlenbach im Osten liegen mehrere hundert Meter vom Plangebiet
entfernt.
Kennzeichnend für die vorkommenden Sande ist eine mittlere bis geringe Sorptionsfähigkeit und meist eine hohe Wasserdurchlässigkeit. Darunter steigt innerhalb der
Geschiebelehme die Sorptionsfähigkeit, die Wasserdurchlässigkeit sinkt. Vor dem
Hintergrund der stärker lehmigeren Anteile im Untergrund ist mit einer möglichen
Gefährdung des Grundwassers durch die geplante Maßnahme nicht zu rechnen.
Für die Untersuchung der Versickerungspotentiale wurden 6 Bohrlöcher bis auf 4 m
unter Flur ausgebaut. Grundwasser wurde an keiner Stelle angetroffen.
Der Planbereich liegt in der Schutzzone III b der Wasserschutzgebietsverordnung
für das Wasserwerk Holsterhausen / Üfter Mark.
8.4
Energie
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne
u. a. insbesondere „die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie“ zu berücksichtigen. Die aktuelle Klima- und Energiediskussion untermauert diese gesetzliche Vorgabe. Insofern sind die künftigen Nutzer gehalten, alle Möglichkeiten energieeffizienten Bauens (wie z. B. hoch wärmegedämmte Gebäude, Luftdichtigkeit und kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Einsatz energieeffizienter und nachhaltiger Energieträger zur Wärmeversorgung, Einsatz von Solartechnologien zur Strom- bzw. Warmwasserbereitung, Erdwärmenutzung, Niederschlagswassernutzung etc. o. ä.) bei der Planung zu
berücksichtigen. Die Kriterien der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung
(EnEV) sollten hierbei möglichst unterschritten werden.
9.
Altlasten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich keine registrierten Altlasten(verdachts)flächen.
Für den ehemaligen Sportplatz wurde 2016 durch den Gutachter Grasedieck - Gesellschaft für Bodenschutz GmbH, Witten, eine Bodenuntersuchung durchgeführt.
Auf dem Sportplatzgelände wurden sechs Rammkernsondierungen (RKS) nieder
gebracht. In keiner Sondierung wurden schädliche Bodenverunreinigungen ermittelt.
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Deutlich wurde in der Untersuchung, dass die oberen 30-50 cm Boden durch sportplatzbedingte Aufschüttungen oder Mutterboden zusammengesetzt sind. Hiervon
sind keine schädlichen Bodenveränderungen oder sonstige Beeinträchtigungen zu
erwarten. Aus Sicht der Stabsstelle für Altlasten und Bodenschutz besteht kein Bedarf für weitere Bodenuntersuchungen.
Beim Auftreten von optisch und geruchlich auffälligem Material sind die Arbeiten
einzustellen und die untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen sowie
die Stadt Dorsten zu informieren.
Ein Hinweis hierzu ist im Bebauungsplan aufgeführt.
10.
Kampfmittel
Für einen Großteil der Fläche wurden bereits unter 55/6/210966 und 55/6/207168
Luftbilder ausgewertet.
Auf der Basis dieser vorhandenen Unterlagen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
der Bezirksregierung Arnsberg wurde festgestellt, dass sich im nordwestlichen Teil
des Sportplatzgeländes an der Lembecker Straße Laufgräben befinden, deren Sondierung seitens der Bezirksregierung empfohlen wird.
Gegebenenfalls weiter erforderliche Luftbildauswertungen werden im Laufe des Verfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg eingeholt.
Folgende Hinweise sind in den Bebauungsplan aufgenommen worden:
•
•
11.
Ist bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub außergewöhnlich
verfärbt oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten
sofort einzustellen und es ist unverzüglich der Kampfmittelbeseitigungsdienst
Westfalen-Lippe durch die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen.
Eine Sondierung der Laufgräben im nordwestlichen Teil des Sportplatzgeländes wird empfohlen.
Denkmalpflege / Bodendenkmäler
Das Wohnhaus mit Stallgebäude, Lembecker Straße 38, ist aufgrund der baukünstlerischen und baugeschichtlichen Bedeutung in der Denkmalliste der Stadt Dorsten
eingetragen. Es handelt sich um ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach. Die Fassade ist in drei Achsen geteilt, die durch Lisenen voneinander
abgesetzt sind. Die mittlere Achse ist durch ein Zwerchhaus mit gerundetem Knickgiebel betont. Zierelemente und Kämpfer der Erdgeschoßfenster sind in geschwungenen Formen gestaltet. Der Eingang befindet sich seitlich.
Das Wohngebäude und das südlich anschließende Stallgebäude wurden 1907 errichtet. Ein großer Garten sowie Mauerwerk und Eisengitter der Einfriedung zur
Straße befinden sich noch im ursprünglichen Zustand.
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Im Bebauungsplan ist das Gebäude als Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt, nachrichtlich übernommen.
Im Plangebiet sind Bodendenkmäler nicht bekannt.
Bei Bodeneingriffen können jedoch Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in
der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für
Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§
15 und 16 DSchG).
12.
Bergbauliche Einwirkungen
Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unterliegt keinen bergbaulichen Einwirkungen.
13.
Bodenordnende Maßnahmen
Für die Realisierung des Bebauungsplanes sind bodenordnende Maßnahmen nicht
erforderlich.
Der größte Teil der Flächen (Sportplatzgelände) gehört der Stadt Dorsten. Die
Grundstücke entlang der Klever Straße und auch das Grundstück des denkmalgeschützten Gebäudes befinden sich in Privatbesitz. Für das zur Erschließung des
Gebietes benötigte Grundstück zur Ringstraße werden zurzeit Verhandlungen zum
Erwerb geführt.
14.
Kosten
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen Kosten für die innere und
äußere Erschließung des Baugebietes.
Die äußere Erschließung erfolgt über die Lembecker Straße. Diese ist bislang noch
nicht endgültig hergestellt. Um die Straße plangemäß endgültig herzustellen, ist der
Ausbau der Gehwege erforderlich. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von ca.
115.000,00 €. Diese können zu 90 % über Erschließungsbeiträge refinanziert werden.
Die Kosten für die innere Erschließung betragen voraussichtlich ca. 375.000,00 €.
Diese Kosten sollen Bestandteil des Kaufpreises werden und so refinanziert werden.
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