Bestimmungsgemäßer Betrieb in der Praxis

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18. August 2015
Seite 1
Fachbeitrag
Trinkwasserhygiene: Bestimmungsgemäßer Betrieb
in der Praxis
Für die einwandfreie Trinkwasserqualität spielt vor allem der hygienisch sichere Betrieb –
definiert nach allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) als „bestimmungsgemäßer Betrieb“ – der Trinkwasser-Installation eine entscheidende Rolle.
In Trinkwasser-Installationen, die nach den a. a. R. d. T. geplant, gebaut, in Betrieb
genommen, betrieben und instandgehalten werden, ist eine mikrobiologisch einwandfreie
Trinkwasserbeschaffenheit an der Entnahmestelle sichergestellt. Zu beachten ist
insbesondere:
•
•
•
•
bestimmungsgemäßer Betrieb (u. a. mit regelmäßiger Wasserentnahme an allen
Entnahmestellen)
Temperatur des kalten Trinkwassers nicht über 25 °C
Temperatur des erwärmten Trinkwassers im gesamten Zirkulationssystem nicht unter
55 °C
regelmäßige Instandhaltung
Schon in der Planungsphase ist die Erstellung eines Raumbuchs nach VDI/DVGW 6023 als
essentiell zu betrachten, d. h. ein mit allen Beteiligten (Bauherr, Architekt, Planer der
Trinkwasser-Installation usw.) abgestimmtes Dokument für ein Gebäude mit schriftlich
festgehaltenen Nutzungsbeschreibungen der einzelnen Räume sowie erforderlichem
Umfang der Trinkwasser-Installation unter besonderer Berücksichtigung der
Bedarfsermittlung. Betriebsanweisungen, Instandhaltungs- und Hygienepläne sind bereits ab
der Phase der Ausführungsplanung zu erstellen.
„Vor dem Betrieb“ ̶ bestimmungsgemäßer Betrieb
Zur Vermeidung einer Kontamination innerhalb einer Trinkwasser-Installation sind bestimmte
Vorgehensweisen einzuhalten. Dies ist besonders wichtig in Einrichtungen wie z. B. in
Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, in denen Personen mit geschwächtem
Immunsystem untergebracht sind.
Um den Aufwand zur Beseitigung der Verunreinigungen von Anfang an so gering wie
möglich zu halten, ist es notwendig, bei Installations- aber auch bei Instandsetzungsarbeiten
den Eintrag von Verunreinigungen weitestgehend zu vermeiden. Dabei sind sämtliche
eingesetzten Anlagenteile für die Trinkwasser-Installation so zu transportieren und zu lagern,
Anspruch von Grünbeck ist es, dass Menschen weltweit hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung steht. Mit Know-how, Produkten und Kommunikation
setzen wir als Wasseraufbereitungsspezialist alles daran, dieses Recht umzusetzen und langfristig zu erhalten. Unser Leitspruch lautet folgerichtig: „Wir
verstehen Wasser.“ In diesem Sinn entwickeln die Grünbeck-Teams couragiert ein innovatives Angebot zur Wasseraufbereitung, das Haushalte, Gewerbe und
Industrie mit qualitativ exzellentem Wasser versorgt. In der Grünbeck-Firmengruppe arbeiten 800 Experten, die ihr Wasserwissen teilen wollen. Sie sprechen
mit den Kunden, um deren Bedürfnisse klar zu verstehen. Als Ergebnis steht ein kontinuierlich steigender Umsatz von derzeit jährlich rund 130 Millionen Euro.
Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
Matthias Wunn, Leiter Marketing u. Kommunikation
Josef-Grünbeck-Straße 1
89420 Höchstädt a. d. Donau
Telefon +49 9074 41-411
Telefax +49 9074 41-70411
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dass Innenverschmutzungen durch Erde, Schlamm, Schmutzwasser, Krankheitserreger,
Kleintiere usw. bei der Installation sicher vermieden werden.
Darüber hinaus müssen in diesem Zusammenhang nachfolgende Forderungen zwingend
eingehalten werden:
-
Transport- und Lageranleitungen der Hersteller der verwendeten Anlagenteile
VDI/DVGW 6023 (Hygiene in der Trinkwasser-Installation)
DVGW-Arbeitsblatt W 557 „Reinigung und Desinfektion von TrinkwasserInstallationen“
DIN 1988-100 + 200
DIN EN 806-1, 806-2, 806-4, 806-5
Weitere Vorgaben bzw. Maßnahmen:
-
-
Sämtliche Rohrleitungen, Armaturen und Apparate sind bereits beim Transport mit
Schutzkappen anzuliefern.
Fittings sind in eingeschweißten Transportbeuteln anzuliefern und nach Öffnung der
Beutel wieder in luftdichten Behältnissen (auch im Materialcontainer) zu lagern.
Armaturen müssen mit Schutzstopfen, Kappen oder Klebeband luftdicht bis zum
Einbau verschlossen sein.
Armaturen, Apparate, Rohrleitungen und Fittings, die trotz der vorher beschriebenen
Maßnahmen sichtlich Rückstände und Ablagerungen aufweisen, sind keinesfalls
einzubauen, sondern zu reinigen und zu desinfizieren oder von der Baustelle zu
entfernen (siehe auch DIN EN 806-4, Punkt 6.3.5 „Örtlich beschränkte Reparaturen“).
Weiterhin ist bei der Montage strengstens darauf zu achten, dass bei allen
Arbeitsunterbrechungen ebenfalls sämtliche Rohrenden und Armaturen wieder mit
Schutzkappen zu verschließen sind.
Sollten im Rahmen einer Baumaßnahme etwaige Verstöße festgestellt werden und bei den
Wasseruntersuchungen vor Inbetriebnahme des Gebäudes eine Kontamination (z. B.
pathogene Keime nach TrinkwV 2001, 2. Änderungsverordnung 2012) nachzuweisen sein,
haftet der Auftragnehmer für jegliche Kosten (z. B. chemische Reinigung/Desinfektion, ggf.
Neuinstallation, Produktionsausfallzeiten).
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Dies sollte es auch beim Betrieb der
Trinkwasser-Installation bleiben, d. h. seitens des Betreibers muss das Trinkwasser frisch
bleiben, indem er auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation achtet.
Dieser beginnt bereits schon mit der Befüllung der Trinkwasser-Installation.
Vor der Befüllung muss nach VDI/DVGW 6023 Punkt 6.9.2 eine Hygiene-Erstinspektion von
einer fachkundigen Person mit hygienetechnischer Zusatzqualifikation durchgeführt werden
(Art und Umfang ist in der VDI/DVGW 6023 genau beschrieben). Wasserversorger planen, in
Zukunft ohne Hygiene-Erstinspektion der Trinkwasser-Installation keine Wasserzähler mehr
auszugeben.
Anspruch von Grünbeck ist es, dass Menschen weltweit hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung steht. Mit Know-how, Produkten und Kommunikation
setzen wir als Wasseraufbereitungsspezialist alles daran, dieses Recht umzusetzen und langfristig zu erhalten. Unser Leitspruch lautet folgerichtig: „Wir
verstehen Wasser.“ In diesem Sinn entwickeln die Grünbeck-Teams couragiert ein innovatives Angebot zur Wasseraufbereitung, das Haushalte, Gewerbe und
Industrie mit qualitativ exzellentem Wasser versorgt. In der Grünbeck-Firmengruppe arbeiten 800 Experten, die ihr Wasserwissen teilen wollen. Sie sprechen
mit den Kunden, um deren Bedürfnisse klar zu verstehen. Als Ergebnis steht ein kontinuierlich steigender Umsatz von derzeit jährlich rund 130 Millionen Euro.
Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
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Von Anfang an ist ein fehlender Wasseraustausch in nicht genutzten Trinkwasserleitungen
unbedingt zu vermeiden (z. B. Gäste-WC, Außenzapfstelle), sonst besteht dadurch die
erhöhte Gefahr einer mikrobiologischen Verunreinigung. Da der Betreiber die gesetzlichen
Pflichten und die technischen Regeln nicht kennt, gehört es zu den Informationspflichten von
Planern und ausführenden SHK-Fachbetrieben, auf die Notwendigkeit von Instandhaltungen
und einen bestimmungsgemäßen Betrieb hinzuweisen.
Nach DIN 1988-200 Abschnitt 3.8 Planungsgrundlagen ist für Gebäude mit besonderer
Nutzung, wie z. B. Krankenhäuser, Seniorenwohnheime, Kindergärten, Schulen und
Gebäude mit gewerblicher Nutzung, zusätzlich ein Hygieneplan erforderlich. In diesem
Hygieneplan müssen Angaben und Hinweise für die erhöhten Anforderungen der
Instandhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen bei Störfällen enthalten sein.
Bei Betriebsunterbrechungen genügt es üblicherweise, wenn bei Wiederinbetriebnahme die
einzelnen Entnahmestellen jeweils für kurze Zeit (etwa fünf Minuten) vollständig geöffnet
werden, um das in den Leitungen vorhandene abgestandene Trinkwasser ablaufen zu
lassen. Bei längeren Zeiträumen (mehr als 72 Stunden) ist die Tabelle 1 unter Punkt 8
Wiederinbetriebnahme in der DIN EN 806-5 wie auch die VDI/DVGW 6023 Punkt 6.9.2 zu
beachten. Die europäische Norm DIN EN 806-5 ist im Besonderen die Grundlage für die
gesamte Instandhaltung der Trinkwasser-Installation. Darunter versteht man definitionsgemäß („bestimmungsgemäßer Betrieb“ nach DIN 1988-200 Abschnitt B 1) den „Betrieb der
Trinkwasser-Installation mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion sowie die Durchführung der
erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für den betriebssicheren Zustand unter
Einhaltung der zur Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen“.
Folgende rechtliche Regelungen sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung:
•
•
•
•
•
DIN 1988-200: Regelmäßige Instandhaltung gehört zum bestimmungsgemäßen
Betrieb.
§ 836 BGB: Haftung des Grundstückbesitzers. Er muss dem Verletzten den Schaden
ersetzen, wenn ihm eine mangelhafte Unterhaltung nachgewiesen werden kann.
§ 536 BGB: Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln; Mangel an der Mietsache.
AVBWasserV § 12: Der Anschlussnehmer ist für eine ordnungsgemäße Unterhaltung
verantwortlich.
Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 88 § 11: Der
Versicherungsnehmer muss alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten
Sicherheitsvorschriften beachten und hat die versicherte Sache stets in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu halten und Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen.
Insgesamt wird 24 x auf die a. a. R. d. T. in der TrinkwV 2001 hingewiesen. Zusätzlich sei
hierbei auch der § 4 TrinkwV genannt: „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch
seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere
durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.
Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn beim Schutz des Wassereinzugsgebietes, bei der
Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die
Anspruch von Grünbeck ist es, dass Menschen weltweit hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung steht. Mit Know-how, Produkten und Kommunikation
setzen wir als Wasseraufbereitungsspezialist alles daran, dieses Recht umzusetzen und langfristig zu erhalten. Unser Leitspruch lautet folgerichtig: „Wir
verstehen Wasser.“ In diesem Sinn entwickeln die Grünbeck-Teams couragiert ein innovatives Angebot zur Wasseraufbereitung, das Haushalte, Gewerbe und
Industrie mit qualitativ exzellentem Wasser versorgt. In der Grünbeck-Firmengruppe arbeiten 800 Experten, die ihr Wasserwissen teilen wollen. Sie sprechen
mit den Kunden, um deren Bedürfnisse klar zu verstehen. Als Ergebnis steht ein kontinuierlich steigender Umsatz von derzeit jährlich rund 130 Millionen Euro.
Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
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allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den
Anforderungen der §§ 5 bis 7 entspricht.“ Ferner ist auch die Beachtung des § 319 StGb
„Baugefährdung“ notwendig:
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines
Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und
dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung,
Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk
einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein
anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines
anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Praxisbeispiel Enthärtung/Kalk – Pflichten
Nach der Musterbauordnung der Länder § 3 Satz 1 gelten prinzipiell folgende „Allgemeine
Anforderungen“:
§3
Allgemeine Anforderungen
(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die
öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die
natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Daraus folgt prinzipiell in Verbindung mit dem DVGW Arbeitsblatt W 557, dass „die
Trinkwasser-Installation wie bei der Planung zugrunde gelegt betrieben werden muss“
(bestimmungsgemäßer Betrieb).
Tritt durch den Aufbau einer Kalkschicht eine Funktionsstörung (hierbei ist auch eine
Durchflussminderung an Auslaufarmaturen gemeint) an der Trinkwasseranlage auf, die zu
einem Wachstum von Krankheitserregern führen kann, so ist dies nicht mit der Musterbauordnung zu vereinen.
Somit hat der Anlagenplaner/Anlagenerbauer/Anlagenbetreiber dafür Sorge zu tragen, dass
keine Funktionsstörung durch Kalkablagerungen innerhalb seiner Trinkwasseranlage auftritt.
Anspruch von Grünbeck ist es, dass Menschen weltweit hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung steht. Mit Know-how, Produkten und Kommunikation
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Siehe hierzu auch die AVBWasserV § 12 und § 15:
§ 12 Kundenanlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der
Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtung des
Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die
Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung
überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
(2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung und anderer
gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten
werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderung dürfen nur durch
das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis (…)
§ 15 Betrieb, Erweiterung und Änderung von Kundenanlage und Verbrauchseinrichtungen,
Mitteilungspflichten
(1) Anlage und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer
Kunden, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des
Wasserversorgungsunternehmens oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des
Trinkwasser ausgeschlossen sind.
Sie fordert auch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu gehört
auch der bestimmungsgemäße Betrieb der Kundenanlage.
Auch das Produkthaftungsgesetz ist in diesem Zusammenhang für den Auftragnehmer zu
berücksichtigen:
Das Produkthaftungsgesetz gilt nicht nur für die Industrie, sondern auch für das
Installationshandwerk.
Nach dem Produkthaftungsgesetz, das am 01.01.1990 in Kraft getreten ist, muss für
Instruktionsfehler, also falsche unverständliche Anleitungen, in gleicher Weise gehaftet
werden wie für Konstruktions- oder Fabrikationsfehler. Wird in den Gebrauchsanweisungen,
Betriebsanleitungen oder Hinweisschildern am Produkt selbst nicht eindeutig, nicht auffällig
und nicht in einer für den jeweiligen Benutzer verständlichen Sprache über Gefahren und
sichere Bedienung ausreichend informiert, haftet der Hersteller für den dadurch verursachten
Schaden. Dies gilt auch dann, wenn das Produkt technisch funktioniert.
Im §4 des Produkthaftungsgesetzes wird der Hersteller eines Produktes wie folgt
beschrieben:
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‘‘1. Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein
Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen
seines Namens, seines Warenzeichens oder eines anderen unterscheidungskräftigen
Kennzeichens als Herstellers ausgibt.
Der Installateur/Planer haftet für eine "beschädigte" Anlage, wenn dieser den Betreiber nicht
die "Wichtigkeit" eines bestimmungsgemäßen Betriebs zur Abwendung von Schaden
deutlich macht (Hinweispflicht, schriftlich). Erstellt ein Installateur eine Trinkwasseranlage
und diese "verkalkt" durch das Verschulden des Unterlassens von Informationen (ein
bestimmungsgemäßer Betrieb ist somit nicht mehr möglich), so ist der Ersteller dafür haftbar
zu machen.
Zusammen mit Punkt 5.4. der W 557 ergibt sich daraus das grundsätzlich „Ablagerungen
durch Kalkausfällungen zu vermeiden sind“. Vor allem bezogen auf Kalkausfällungen ist
dabei der Einsatz der thermischen Desinfektion im Warmwasser als besonders kritisch
anzusehen.
5.4 Vermeidung von Ablagerungen im Betrieb
Die Bildung von unerwünschten Ablagerungen als Folge der Korrosion lässt sich vollständig
nur durch den Austausch der korrodierenden Bauteile verhindern.
Zur Vermeidung von Ablagerungen durch Kalkausfällung in der Trinkwasser-Installation sind
die Angaben der DIN 1988-200 und der DIN EN 806-4 zu beachten.
Das Einspülen von Feststoffpartikeln (z.B. Rostpartikel) in die Trinkwasser-Installation kann
durch den Einbau eines Filters nach DIN EN 13443-1 und DIN 19628 in die TrinkwasserInstallation verhindert werden.
Zur Verdeutlichung sei hier die DIN EN 806-2, Punkt 3.6 und Anhang B.2 genannt:
3.6 Betriebstemperatur DIN EN 806-2
30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle sollte die Wassertemperatur nicht 25 °C
für Kaltwassererstellen übersteigen und sollte nicht weniger als 60 °C für
Warmwasserentnahmestellen betragen, sofern dem nicht örtliche oder nationale Regelungen
entgegenstehen.
Zum Zwecke der thermischen Desinfektion sollte in Warmwassersystemen die Möglichkeit
bestehen, auch an den entferntesten Entnahmestellen 70°C zu erreichen (siehe 9.1)
B.2 Steinbildung
Steinbildung in der Trinkwasser-Installation beruht hauptsächlich auf der Ablagerung von
Calciumcarbonaten auf den vom Wasser benetzten Oberflächen. Diese Ablagerungen
Anspruch von Grünbeck ist es, dass Menschen weltweit hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung steht. Mit Know-how, Produkten und Kommunikation
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können die Funktion von Armaturen und Apparaten wie z.B. von Trinkwasser-Erwärmern,
Brauseköpfen, Handbrausen usw. beeinträchtigen.
Diese Erscheinung kann sich auch bei nicht aggressiven Wässern bei bestimmten
Temperaturen ereignen. Die Bedingungen, wann Ablagerungen entstehen, sind schwer zu
bestimmen. Der Sättigungsindex nach Langelier kann einen Anhalt über das Risiko einer
Steinbildung geben.
Für den Fall, dass Steinbildung zu erwarten ist, sollte eine Trinkwasserbehandlung in
Betracht gezogen werden, z.B. Wasserenthärtung durch Ionenaustausch oder durch
Dosierung von Chemikalien.
Nach DVGW-Arbeitsblatt W 557, Punkt 7.2.2 „Thermische Desinfektion“, werden
Trinkwasser-Installationen für erwärmtes Trinkwasser in der Regel thermisch desinfiziert und
sind auch so zu bauen, dass diese thermisch desinfiziert werden können. Sie müssen
weiterhin mit Temperaturen größer 60 °C am Trinkwasserspeicherausgang betrieben
werden. Daher ist mindestens bei Durchführen einer thermischen Desinfektion oder Heißspülung ab 14 °dH zu enthärten oder die Zudosierung eines Härtestabilisators erforderlich.
Das Erzeugen von Kalkablagerungen in einer Trinkwasserinstallation stellt somit einen
vorsätzlichen (seitens des Fachmanns) herbeigeführten Verstoß gegen die oben genannten
§§ sowie gegen § 17 Abs. 1 der TrinkwV dar.
Urteil des OLG Hamm vom 07.07.1981 – 7 U14/81
„Die AVBWasserV weist auch den Kunden (Betreiber) auf dessen Sorgfaltspflicht hin. Nach
BGB § 536 ist der Betreiber (Vermieter) verpflichtet, nicht nur das Mietshaus insgesamt,
sondern auch die in Obhut von Mietern stehenden Räume in Abständen, notfalls unter
Hinzuziehung eines fachkundigen Handwerkers, darauf zu überprüfen, ob sie sich in einem
ordnungsgemäßen Zustand befinden und ob den Mietern keine Gefahren entstehen.“
„Das Außerachtlassen der notwendigen technischen und hygienerelevanten Anforderungen
bei nicht bestimmungsgemäßen Betrieb oder bei Vernachlässigung der erforderlichen
Instandhaltungsmaßnahmen sind Risiken für die Gesundheit nicht auszuschließen.“
(VDI/DVGW 6023)
Schließlich muss man auch die rechnerische Nutzungsdauer nach VDI 2067 (Tabelle 1)
beachten, gültig für Trinkwasseranlagen (warm), Anlagenkomponenten, Rohrleitungen etc.
bei ungünstiger Wasserqualität (z. B. ohne Enthärtung). Die rechnerische Nutzungsdauer der
Rohrleitung ohne die erforderliche Aufbereitung sinkt in diesem Fall um mehr als 50 %.
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Anlagenkomponente
Rechn.
Nutzungsdauer1
Aufwand
für
Instandsetzung2
Aufwand
für
Wartung2
Aufwand
für
Bedienung3
15
10
15
1
1
1
1
0
1
0
0
0
40
25
1
2
0
0
0
0
15
3
0
0
3 Erwärmtes Trinkwasser
3.1 Nutzenübergabe
3.1.1 Armaturen
Absperr- und Drosselarmaturen
Entnahmearmaturen
Sicherungs- und Sicherheitsarmaturen
3.1.2 Rohrleitungen
Rohrleitungen für Trinkwasser
Rohrleitungen für erwärmtes Trinkwasser bei günstigen Wasserverhältnissen bzw. sachgemäßer Aufbereitung
Rohrleitungen für erwärmtes Trinkwasser bei ungünstigen Wasserverhältnissen bzw. ohne Aufbereitung
Tabelle 1: VDI 2067, rechnerische Nutzungsdauer für Anlagenkomponenten im erwärmten
Trinkwasser
Zur Erläuterung: Die rechnerische Nutzungsdauer stellt einen Erfahrungswert dar und
beginnt mit der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage. Die rechnerische Nutzungsdauer ist
beendet, wenn Reparatur und Instandsetzung sowie die Kosten für die Erneuerung der
einzelnen Anlagenteile einen so hohen Aufwand erfordern, dass er in keinem vertretbaren
Verhältnis mehr zu einer Neuanschaffung steht.
Technische Mängel
Wenn sich unter ungünstigen Bedingungen Mikroorganismen und Krankheitserreger
vermehren, dann liegen meist technische Mängel vor („nicht bestimmungsgemäßer Betrieb“),
die entsprechende Hygieneprobleme verursachen. Im Folgenden sind Beispiele für
technische Mängel aufgeführt, die mögliche Risikofaktoren für das Auftreten von
mikrobiologischen Kontaminationen (Aufkeimung, Freisetzung von Mikroorganismen mit
hygienischer Relevanz) im Kalt- und Warmwassersystem von Gebäuden sein können:
•
•
•
•
•
nicht sachgerechte Planung (Überdimensionierung von Speicher und Leitungen)
nicht sachgerechte Inbetriebnahme
kein bestimmungsgemäßer Betrieb
Stagnation – Totleitungen, unzulässige Querverbindungen
Verwendung ungeeigneter Materialien und Bauteile
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defekte Anlagenteile (z. B. Wärmetauscher, Zirkulationspumpen)
Pumpenleistung nicht auf das Rohrsystem abgestimmt (Hydraulik)
Ablagerungen im Warmwasserspeicher bzw. defekte Beschichtungen
(Wasserbeschaffenheit, Materialauswahl)
Korrosionsschäden bzw. starke Kalkablagerungen in Rohrleitungen
Temperaturen unter 55 °C im Warmwassersystem (5 K-Regel nicht eingehalten)
Temperaturen über 25 °C im Kaltwassersystem (empfohlen unter 20 °C)
unzureichende Dämmung der Kalt- und Warmwasserleitungen
hygienische Mängel an den Endsträngen (z. B. Duschschläuche, Perlatoren)
keine regelmäßige Wartung und Inspektion (DIN EN 806-5, Tabelle A.1)
Der nächste Einflussfaktor ist der Biofilm selbst. Für die Entwicklung der Biofilmgemeinschaft
und die Zahl der Mikroorganismen gibt es einige Faktoren (Hauptfaktoren Fettdruck), die mit
der Wasserqualität und den vorhandenen technischen Mängeln direkt zusammenhängen.
Dabei sind Temperatur - (Abbildung 1), Trinkwasserbeschaffenheit (Wasserhärte),
biologisch verfügbare Nährstoffe, DOC, Stagnation/Aufenthaltszeit, Werkstoffe/Materialien
und Oberflächenstruktur (Alter des Werkstoffes) die Paramater, die das Wachstum des
Biofilms wie auch die Zahl der Mikroorganismen wesentlich beeinflussen. Hierzu gibt es
ausführliche weiterführende Information in den abgeschlossenen Forschungsprojekten über
Biofilm in der Hausinstallation (siehe Literatur).
Als zweiter Hauptfaktor gilt die Stagnation. Zu lange Standzeiten (regelmäßige
Betriebsunterbrechungen von mehr als 72 Stunden – nach VDI/DVGW 6023) im Trinkwasser
bedeuten einen zu lockeren Biofilm, wobei sich dann bei Druckstößen sehr schnell größere
Mengen an Mikroorganismen und Teile des Biofilms in der Installation verteilen. Damit
kommt es an den betroffenen Entnahmestellen zu sehr hohen KBE -, Legionellen - und/oder
Pseudomonas aeruginosa - Werten. Bei ausreichender Durchströmung entsteht ein stabiler
Biofilm, der zu keiner nachhaltigen Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität führt.
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Abbildung 1: Wachstumskurve Legionellen/Temperatur (Hauptfaktor 1)
Vorsicht auch bei Umbauten/Anbauten: plötzliche starke Änderung der Strömungsgeschwindigkeit nach mehrjähriger Nutzung kann zu Abriss von Biofilm im Altbau führen
(Anpassung an Scherkräfte/Bedingungen - Festigkeit der Biofilmoberfläche) und bei ungenügender Spülung zur Verkeimung des neuen Installationsabschnittes.
Sogar hygienisch-technische Probleme können durch Biofilme ausgelöst werden:
•
•
•
•
•
•
Kontamination des Trinkwassers durch erhöhte Biofilmbildung
Zehrung von Desinfektionsmitteln und eine mögliche Bildung von Desinfektionsnebenprodukten
Bildung von Geruchsstoffen
Ursache für die Verfärbung und Trübung von Trinkwasser
Biokorrosion
Erhöhung des Strömungswiderstandes in Rohren (in Verbindung mit Kalk)
Unter Betrachtung des mikrobiologisch-hygienischen Aspektes ist neben der Vermehrung
der Legionellen das Umweltbakterium Pseudomonas aeruginosa einer der wichtigsten
pathogenen Keime, die sich auch in Trinkwasser-Installationen ausbreiten können.
Pseudomonas aeruginosa gelangt entweder über die Hausanschlussleitung in ein Hausinstallationssystem oder wird bei Arbeiten an der Installation bzw. bei der Neuinstallation
durch kontaminierte Bauteile oder Werkzeuge und Arbeitsmaterial eingebracht. Totleitungen
und Stagnationen in der Hausinstallation fördern die Vermehrung. Betroffen sind insbeAnspruch von Grünbeck ist es, dass Menschen weltweit hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung steht. Mit Know-how, Produkten und Kommunikation
setzen wir als Wasseraufbereitungsspezialist alles daran, dieses Recht umzusetzen und langfristig zu erhalten. Unser Leitspruch lautet folgerichtig: „Wir
verstehen Wasser.“ In diesem Sinn entwickeln die Grünbeck-Teams couragiert ein innovatives Angebot zur Wasseraufbereitung, das Haushalte, Gewerbe und
Industrie mit qualitativ exzellentem Wasser versorgt. In der Grünbeck-Firmengruppe arbeiten 800 Experten, die ihr Wasserwissen teilen wollen. Sie sprechen
mit den Kunden, um deren Bedürfnisse klar zu verstehen. Als Ergebnis steht ein kontinuierlich steigender Umsatz von derzeit jährlich rund 130 Millionen Euro.
Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
Matthias Wunn, Leiter Marketing u. Kommunikation
Josef-Grünbeck-Straße 1
89420 Höchstädt a. d. Donau
Telefon +49 9074 41-411
Telefax +49 9074 41-70411
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sondere Kaltwasserleitungssysteme inklusive deren Entnahmestellen. Hat es sich einmal
etabliert, ist es oft nur mit langwierigen, aufwändigen und kostspieligen Maßnahmen zu
eliminieren. Gerade hier liegt die Minimierung des Risikos in der Vermeidung von Fehlern bei
Planung, Bau, Inbetriebnahme und Betrieb der Trinkwasser-Installation unter Beachtung der
allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Bakterien können hier lokal oder systemisch
im Kalt- und Warmwasserbereich vorkommen. Sie finden sich z. B. in dezentralen
Wasseraufbereitungsanlagen wie Enthärtungsanlagen, in Anlagen zur Herstellung von
Dialysewasser, in Leitungsabschnitten mit stagnierendem Wasser, aber auch im Bereich von
Entnahmearmaturen und direkt an Zapfhähnen (z. B. Perlatoren, Duschkopf). Die
Kontamination kann sowohl in bestehenden Trinkwasser-Installationen auftreten, als auch in
Installationen bei Neu- oder Umbaumaßnahmen vor oder kurz nach der Inbetriebnahme
dieser Anlagen.
Effektive Maßnahmen zur Sanierung und Desinfektion ̶ Umsetzung in der Praxis (W
556 - Entwurf, W 557)
Die in Tabelle 8 des im Entwurf befindlichen DVGW-Arbeitsblattes W 556 (Abbildung 2) aufgelisteten Maßnahmen sind Sofortmaßnahmen zur Verringerung und Vermeidung eines
Infektionsrisikos durch die Nutzung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation im Fall
einer mikrobiellen Kontamination, bei der negative gesundheitliche Auswirkungen zu besorgen sind.
Tabelle 8 - Vorbereitung einer nachhaltigen Sanierung und vorübergehende
Sicherstellung der Trinkwasserbeschaffenheit
Maßnahme
Bemerkung
Sicherstellung der hygienischen
Beschaffenheit des
einzuspeisenden Wassers (bei
unvermeidbarem Eintrag von
schon kontaminierten Wasser
aus vorgelagerten
Versorgungsleitungen)
Spülen mit Wasser
(siehe DVGW W 557 (A) und
DIN EN 806-4)
Bei Eintrag/Kontamination an
der zentralen Einspeisung,
Trinkwasserdesinfektion
(chemisch, physikalisch):
Vorgaben des § 11 TrinkwV
2001 beachten
Spülen mit Wasser/LuftGemisch (siehe DIN EN 806-4)
Anlagendesinfektion
Thermische Desinfektion
(siehe DVGW W 551 (A))
Etagenweise/Abschnittweise
alle Entnahmestellen mit
Fließgeschwindigkeiten > 0,5
m/s in den Rohrleitungen
Intermittierendes Spülen mit
Luft-Wasser-Gemisch,
Impulsspülverfahren
Mindestens 70 °C für 3
Minuten, Spülprotokolle,
Verbrühungsschutz garantieren,
Materialverträglichkeit/
Weitere Nutzung der
Trinkwasserinstallation
während der Maßnahme,
Schutz des Verbrauchers
Nutzung nur bei Einhaltung der
Anforderungen der TrinkwV
2001, Informationspflicht nach §
16 TrinkwV 2001 beachten
Nutzung nur bei Einhaltung der
Anforderungen der TrinkwV
2001
Nutzung nur bei Einhaltung der
Anforderungen der TrinkwV
2001
Nutzung nur bei Einhaltung der
Anforderungen der TrinkwV
2001, Verbrühungsschutz
sicherstellen
Anspruch von Grünbeck ist es, dass Menschen weltweit hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung steht. Mit Know-how, Produkten und Kommunikation
setzen wir als Wasseraufbereitungsspezialist alles daran, dieses Recht umzusetzen und langfristig zu erhalten. Unser Leitspruch lautet folgerichtig: „Wir
verstehen Wasser.“ In diesem Sinn entwickeln die Grünbeck-Teams couragiert ein innovatives Angebot zur Wasseraufbereitung, das Haushalte, Gewerbe und
Industrie mit qualitativ exzellentem Wasser versorgt. In der Grünbeck-Firmengruppe arbeiten 800 Experten, die ihr Wasserwissen teilen wollen. Sie sprechen
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Anlagendesinfektion
chemische Desinfektion (siehe
DVGW W 557 (A))
Trinkwasserdesinfektion
(siehe 5.4.2.2)
Endständige Filter
Werkstoffverhalten beachten
Materialverträglichkeit/
Werkstoffverhalten beachten,
Einwirkdauer, Messprotokolle,
Ausspülen, Temperatur des
erwärmten Trinkwassers
absenken um Ausgasen von
Desinfektionsmitteln zu
verringern
Es gelten die Anforderungen
des § 11 TrinkwV 2001
Nur für diesen Zweck geeignete
Produkte einsetzen, betroffener
Bereich bzw. ausgewählte
Entnahmestellen
Keine Nutzung während der
Gesamtdauer der Maßnahme,
Wiederaufnahme der Nutzung
nach Vorliegen einwandfreier
Befunde/Einhaltung der
Anforderungen der §§ 5-7
TrinkwV 2001
Nutzung nur bei Einhaltung der
Anforderungen der TrinkwV
2001
Vorgaben des Herstellers
insbesondere zu Standzeiten
sind zu beachten
Abbildung 2: Tabelle 8, W 556 (Entwurf) - Maßnahmen zur Vorbereitung einer nachhaltigen
Sanierung
Die Maßnahmen können innerhalb eines Gebäudes miteinander kombiniert werden.
Grundsätzlich sind Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache immer parallel zu den
getroffenen Maßnahmen durchzuführen.
Bei Reinigung und Desinfektion ist dabei nicht das Minimierungsgebot zu vergessen.
Chemische Reinigung der Trinkwasserinstallation ist nach W 557 „nur“ in Sonderfällen
erlaubt (mechanische Reinigung/Spülung ist im Normalfall einzusetzen). Die Stoffe zur
Desinfektion und Wasserbehandlung sind nur in minimalen Mengen (Konzentrationen) und
entsprechend den anerkannten Regeln der Technik zu verwenden. Die Liste der
zugelassenen Stoffe und Aufbereitungsverfahren stellt das Umweltbundesamt zur
Verfügung.
Verunreinigungen können bei Reparaturarbeiten und Neuinstallation in die Trinkwasseranlage gelangen. Der erste Schritt zur Beseitigung von Verunreinigungen ist in jedem Fall
immer eine Reinigung der Installation mit einer Wasser-Luft-Spülung. In Partikeln eingebettete Mikroorganismen lassen sich sonst durch Desinfektionsmittel nicht erreichen. In
verzinkten Stahlleitungen kann der Einsatz von Inhibitoren nach der Reinigung erforderlich
werden (DVGW-Arbeitsblatt W 557).
Die Reinigung und Desinfektion darf nach AVBWasserV § 12 nur von einem Wasserversorgungsunternehmen oder in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.
Eine wichtige Voraussetzung für alle Sanierungsverfahren ist eine gleichmäßige Durchströmung der Leitungen. Dafür ist ein „hydraulischer Abgleich“ von Zirkulationssystemen
durchzuführen. Auch bei bereits abgeglichenen Verteilungsnetzen ist eine Überprüfung und
Anspruch von Grünbeck ist es, dass Menschen weltweit hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung steht. Mit Know-how, Produkten und Kommunikation
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ggf. Anpassung an veränderte Abgabebedingungen sinnvoll. Zur Bekämpfung von Legionellenbefall ist meist die Anwendung verschiedener Methoden in zum Teil sehr
unterschiedlichen Zeitabständen notwendig, die Kenntnis des Leitungsnetzes und des
verwendeten Materials vorausgesetzt. Abhängig von Materialeigenschaften sind nur
bestimmte Maßnahmen einsetzbar. So kommt es z. B. bei feuerverzinkten Eisenleitungen im
Warmwasserbereich durch eine thermische Desinfektion auch zu starken Korrosionen.
Im DVGW-Arbeitsblatt W 556 (aktuell im Entwurf), Punkt 5.5.1 in Tabelle 9 (Abbildung 3)
werden für unterschiedliche Kontaminationsszenarien (Mängel) bewertete Sanierungsmaßnahmen in einer Matrix dargestellt.
Hierbei wird nach betriebs-, verfahrens- und bautechnischen Maßnahmen differenziert.
Betriebs- und bautechnische Maßnahmen sind dabei die wesentlichen Schritte zur
nachhaltigen Beseitigung der Kontaminationsursache. Die geschilderten Maßnahmen zielen
zur Eindämmung von Legionellen mehr auf generelle systemübergreifende Maßnahmen
(Temperaturniveau, bestimmungsgemäßer Betrieb, Leitungsführung und Dimensionierung),
bei der Eindämmung von Pseudomonas aeruginosa mehr auf die Eliminierung von
punktuellen Kontaminationsquellen ab. Die aufgeführten verfahrenstechnischen Maßnahmen
„Reinigung und Desinfektion von Anlagen“ sind im DVGW-Arbeitsblatt W 557 beschrieben.
Die betriebstechnischen Maßnahmen müssen in der Regel durch bautechnische
Maßnahmen begleitet werden.
Nach einer erfolgreich durchgeführten Sofortmaßnahme sollten aber auf jeden Fall
spätestens nach wenigen Wochen weitere Schritte (vorbereitende und unterstützende
Maßnahmen) folgen. Dabei sind chemische Desinfektionsmittel und -verfahren für die
Anlagendesinfektion nach DVGW-Arbeitsblatt W 557 und die im Bedarfsfall nachfolgende
vorübergehende Trinkwasserdesinfektion häufig eine sinnvolle, kostengünstige und erfolgversprechende Alternativ-Methode.
Anspruch von Grünbeck ist es, dass Menschen weltweit hygienisch einwandfreies Wasser zur Verfügung steht. Mit Know-how, Produkten und Kommunikation
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Abbildung 3: Tabelle 9, DVGW-Arbeitsblatt W 556 (im Entwurf)
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Bei der Anlagendesinfektion können vor allem Kombinationen mit Wasserstoffperoxid und
Chlordioxid zum Einsatz kommen. Wasserstoffperoxid kann zum Abschälen von großen
Biofilmbruchstücken führen und zusätzlich einen Großteil der im Biofilm enthaltenen
pathogenen Mikroorganismen freisetzen. Diese sich nun frei im fließenden Wasser
befindlichen Bakterien lassen sich sehr gut im Nachgang mit Chlordioxid erfassen und
abtöten, da sie nicht mehr durch den Biofilm geschützt sind. In der nachfolgenden LuftWasser-Spülung werden dann zusätzlich noch freie Mikroorganismen, Bruchstücke des
Biofilms und gelöste Ablagerungen gründlich ausgespült. Ein Großteil der Bakterien wird
abgetötet, jedoch wird die Anlage innerhalb eines bestimmten Zeitabstandes (abhängig von
der Problemstellung) wieder mit Mikroorganismen befallen sein, wenn die eigentliche
Ursache des Wachstums nicht beseitigt wird. Aus diesem Grund kann es anschließend
notwendig sein, eine vorübergehende Desinfektion des Trinkwassers bis zur vollständigen
technischen Sanierung durchzuführen.
Die chemische Desinfektion ist eine vorübergehende Maßnahme, die solange aufrechterhalten werden muss, bis bauliche und betriebstechnische Mängel in der Installation
abgestellt sind. Ein dauerhafter Sanierungserfolg ist häufig nur in Kombination mit
bautechnischen Maßnahmen zu erwarten.
Neben Chlor ist nach der TrinkkwV Chlordioxid zugelassen. In den DVGW-Arbeitsblättern W
224 und W 624 ist der Wirkstoff Chlordioxid als Desinfektionsmittel und die gängigen
Verfahren zur Herstellung von Chlordioxid in vollautomatisierten Dosieranlagen beschrieben.
Da Chlordioxid nicht transportiert und somit in diesem Sinne nicht als gebrauchsfertiges
Produkt eingesetzt werden darf, wird es erst durch Erzeugungsanlagen oder direkt vor dem
Gebrauch vor Ort angemischt (siehe hierzu auch W 224, Punkt 6.1.: „Herstellung vor Ort“
und Punkt 8, Tabelle 1: „Anwendungsbereich und Merkmale der Verfahren zur Herstellung
von Chlordioxid“). Es wird meist in Erzeugungseinheiten nach dem
Natriumchlorit/Säureverfahren erzeugt. Als Säure wird dabei Salzsäure verwendet.
Chlordioxid ist im Wasser sehr beständig und hat daher eine entsprechende Depotwirkung.
Die Reaktionsnebenprodukte sind unbedenklich (im Gegensatz zu Chlor), sofern die
maximale Dosiermenge von 0,2 mg/l (Minimum 0,05 mg/l an den Entnahmestellen)
eingehalten wird.
So lässt sich der Biofilm bei dieser vorübergehenden Maßnahme soweit beherrschen, dass
die Anzahl der gemessenen KBE/100 ml in dem vorgesehenen Zeitraum bis zur Sanierung
unterhalb des Grenzwertes bleibt.
Genusstaugliches Trinkwasser ist somit keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Bei
Einhaltung der a. a. R. d. T. ist das Risiko auf ein Minimum beschränkt und man benötigt
keine weiteren Maßnahmen. Die Betreiber sollten sich ihrer Verantwortung für eine
einwandfreie Trinkwasserqualität bewusst sein und bei Überschreitung von Grenzwerten
entsprechend handeln.
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Literatur:
Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959), geändert durch die zweite
Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S.
2562)
Sicherstellen der Trinkwassergüte bei Neubauten, LV
http://www.planungs-info.de/Downloads/Hygiene_in_Ausschreibungen_v20140310.doc
C. Schauer: Moderne Sanierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität
- Teil 1, KTM Krankenhaus Technik Management, 7-8/2014; Teil 2, KTM, 9/2014
VDI/DVGW 6023: Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Anforderung an Planung,
Ausführung, Betrieb und Instandhaltung; Beuth Verlag, Berlin, 1. April 2013
DVGW-Arbeitsblatt W 556: Hygienisch-mikrobielle Auffälligkeiten in TrinkwasserInstallationen; Methodik und Maßnahmen zu deren Behebung, Entwurf (Gelbdruck), 2014,
DVGW, Bonn
DVGW-Arbeitsblatt W 557: Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen,
DVGW, Bonn
DVGW-Arbeitsblatt W 551: Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen;
Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung,
Einrichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen, DVGW, Bonn, 04/2004
DIN EN 806-2: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 2: Planung; Beuth
Verlag, Berlin
DIN EN 806-5: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 5: Betrieb und
Wartung; Beuth Verlag, Berlin
DIN 1988-200: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200: Installation Typ
A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Beuth Verlag, Berlin
VDI 2067 Blatt 1: Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen - Grundlagen und Kostenberechnung; Beuth Verlag, Berlin, September 2012
AVBWasserV, Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser;
http://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/index.html
Musterbauordnungen/Landesbauordnungen;
http://www.bauordnungen.de/html/deutschland.html
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Produkthaftungsgesetz; http://bundesrecht.juris.de/prodhaftg/index.html
§ 319 StGB (Strafgesetzbuch) Baugefährdung; http://www.stgb.de/319.html
Urteil des OLG Hamm vom 07.07.1981 – 7 U14/81
Twin Nr. 09: Hygienisch sicherer Betrieb von Trinkwasser-Installationen, Januar 2014
Twin Nr. 08: Vorübergehende Desinfektion des Trinkwassers in kontaminierten TrinkwasserInstallationen, Dezember 2013
Twin Nr. 05, Desinfektion von Trinkwasser-Installationen zur Beseitigung mikrobieller
Kontaminationen, April 2009
Erkenntnisse aus dem BMBF-Verbundprojekt „Erkennung und Bekämpfung von
vorübergehend unkultivierbaren Pathogenen in der Trinkwasser-Installation“, Version 1.1,
2014, IWW, Prof. Dr. Hans-Curt Flemming
Erkenntnisse aus dem BMBF-Verbundprojekt „Biofilm in der Trinkwasser-Installation“
Version 2.0, 2010, IWW, Prof. Dr. Hans-Curt Flemming
Wingender J., Hambsch B., Schneider S., Mikrobiologisch-hygienische Aspekte des
Vorkommens von Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser, Energie Wasser Praxis, 3, S.
60-66, 2009
Schauer, C., Hasselwander, H., Minar, A., Erfolgreiche Sanierung und Desinfektion einer
komplexen Trinkwasseranlage. Energie Wasser- Praxis, 4, S. 30-37, 2008
Michel, R., Burghardt, H. Bergmann, H., Natürliche intrazelluläre Infektionen bei
Acanthamoeben mit Pseudomonas aeruginosa nach ihrer Isolierung aus einer
mikrobiologisch beanstandeten Trinkwasser-Hausinstallation eines Krankenhauses. Zbl.
Hyg. 196, S. 532-544, 1995
Behrends, H.-B., Pseudomonaden in einem Klinikneubau. Gesundheitswesen 65, S. 736737, 2003
Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 TrinkwV 2001,
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/481/dokumente/17_aenderung_a
ufbereitungsstoffe_desinfektionsverfahren_11_trinkwv_11_2012.pdf
C. Schauer, H. Köhler, T. Jakobiak, C. Wagner: Teurer Totalschaden - Sanierungskosten
erreichen ungeahntes Ausmaß, SHT, S. 52-57, 10/2013
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Seite18
C. Schauer, O. Hofmann: Effektive Entfernung des „biologischen Rasens“ - Oxidation mit
maßgeschneidertem Wasserstoffperoxid, Energie Wasser- Praxis, S. 22-27, 2006 (9)
C. Schauer, A. Minar: Erfolgreiche Sanierung und Desinfektion einer komplexen
Trinkwasseranlage, Energie Wasser- Praxis, S. 30-37, 2008 (4)
DVGW-Arbeitsblatt W 224: Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser mit Chlordioxid,
DVGW, Bonn, 05/2008
DVGW-Arbeitsblatt W 624: Dosieranlagen für Desinfektionsmittel und Oxidationsmittel Dosieranlagen für Chlordioxid, DVGW, Bonn, 10/1996
Autor:
Dr. rer. nat. Christian Schauer
Diplom-Chemiker
Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
Branchenleiter Hygiene/Gesundheitswirtschaft
Josef-Grünbeck-Str. 1
89420 Höchstädt/Donau
Tel.: 09074 41-220
Fax: 09074 41-70220
Mobil: 0151 64930283
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gruenbeck.de
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