FAQs zum Tabakproduktegesetz

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
FAQs zum Tabakproduktegesetz
Datum:
5. Juni 2015
Wo sind Tabakprodukte heute geregelt?
Aktuell werden Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (LMG) geregelt. Die Revision des LMG bietet die
Gelegenheit, diese Produkte auszugliedern und in einem eigenen Gesetz in der ganzen Schweiz einheitlich zu regeln.
Wozu braucht es ein Tabakproduktegesetz?
Mit dem Tabakproduktegesetz sollen verbindliche Rahmenbedingungen für die Regulierung von Tabakprodukten in den Bereichen Werbung, Promotion, Sponsoring und Abgabe geschaffen werden. Die Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere der Kinder und Jugendlichen wird damit wirksam geschützt.
Wie haben sich die Raucherzahlen in den vergangenen Jahren entwickelt?
Die Zahl der Rauchenden ist in den letzten zehn Jahren insgesamt stark zurückgegangen. In den letzten
vier Jahren ist sie jedoch relativ stabil geblieben und liegt derzeit bei 25 Prozent. 2004 betrug der Anteil
der Rauchenden noch ca. 30%. Die Altersgruppe der 20- bis 30-Jährigen raucht am meisten.
Welche gesundheitlichen Risiken entstehen durch den Tabakkonsum?
Die Raucherinnen und Raucher sterben am häufigsten an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, gefolgt von
Lungenkrebs, Atemwegerkrankungen und anderen Krebsarten. 2007 starben in der Schweiz 6427 Männer und 2774 Frauen an den Folgen des Rauchens.
Wie viel tiefer ist die Lebenserwartung eines Rauchers im Vergleich zu einem Nichtraucher?
Eine Person, die während ihres Erwachsenenlebens täglich raucht, verliert im Durchschnitt 14 Lebensjahre. Dazu kommt der Verlust an Lebensqualität: Folgen des Rauchens sind eine schlechtere körperliche Verfassung, Invalidität als Folge eines Infarkts oder eine eingeschränkte Mobilität aufgrund von
Atembeschwerden (Lungenemphysem).
Welche Kosten werden durch den Tabakkonsum verursacht?
Der Tabakkonsum verursacht medizinische Behandlungskosten in der Höhe von jährlich 1,2 Milliarden
Franken. Diese Kosten werden über die Krankenkassenprämien von der Allgemeinheit bezahlt. Weitere
3,8 Milliarden Franken fallen an für Arbeitsausfälle.
Inwiefern tragen die vorgeschlagenen Massnahmen zum Jugendschutz bei?
Die Erhöhung des Abgabealters und die Einschränkung von Tabakwerbung sind Massnahmen, die die
Sichtbarkeit und Verfügbarkeit von Tabakprodukten für Jugendliche einschränken. Dies ist wichtig, weil
sich Jugendliche stark von Werbung beeinflussen lassen. Die Alterseinschränkung verdeutlicht das Risiko des Tabakkonsums.
Fragen und Antworten zum Tabakproduktegesetz
Wie ist das Abgabealter aktuell in der Schweiz geregelt?
Aktuell ist das Abgabealter auf nationaler Ebene nicht geregelt. Es gibt zwar in den meisten Kantonen
Altersbeschränkungen, diese unterscheiden sich jedoch von Kanton zu Kanton. In einigen gilt das Mindestalter 16, in anderen das Mindestalter 18. Mit einem Abgabeverbot an unter 18-Jährige sollen die
kantonalen Regelungen auf nationaler Ebene im Tabakproduktegesetz harmonisiert werden.
Weshalb soll das Mindestalter auf 18 Jahre festgelegt werden?
Die Mehrheit der Raucherinnen und Raucher hat vor dem 18. Lebensjahr angefangen zu rauchen. In
diesem Alter kann das Rauchen besonders gravierende Gesundheitsschäden hervorrufen: verzögertes
Wachstum und eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Lungen, Atemwegsbeschwerden und Asthma
sind häufige Folgen eines frühen Tabakkonsums. Ein nationales Abgabeverbot für Tabakwaren an Minderjährige soll einen Beitrag zur Reduktion des Tabakkonsums bei Jugendlichen leisten und die gesundheitlichen und finanziellen Folgen reduzieren.
Wo steht die Schweiz bezüglich Abgabeverboten im europäischen Vergleich?
Die WHO-Tabakkonvention schreibt ein Abgabeverbot von Tabakprodukten an Minderjährige vor. In
Europa hat sich das Abgabeverbot für unter 18-jährige weitgehend durchgesetzt.
Weshalb soll die Werbung weiter eingeschränkt werden?
Tabakwerbung verfolgt wie alle Werbung das Ziel, den Verkauf zu fördern und die Umsätze zu steigern.
Zudem wird mit der allgegenwärtigen Tabakwerbung bei vielen Menschen der Eindruck erweckt, dass
Rauchen nicht gesundheitsschädigend sei. Gerade junge Menschen sind für die Botschaften der Werbung besonders empfänglich und können die Gefahren des Konsums noch nicht richtig einschätzen.
Sie sollen mit verbindlichen Rahmenbedingungen besser geschützt werden.
Welche Werbeeinschränkungen sieht das Tabakproduktegesetz vor?
Tabakwerbung soll im öffentlichen Raum (Plakate), in Print- und Onlinemedien sowie im Kino nicht mehr
erlaubt sein. Das Verteilen von Gratismustern oder die Abgabe von Geschenken sowie das Sponsoring
von internationalen Veranstaltungen sollen verboten werden. Damit legt das Gesetz schweizweit verbindliche Rahmenbedingungen für Werbung fest.
Wie ist die Tabakwerbung heute geregelt?
Das föderalistische System der Schweiz erlaubt es den Kantonen, Verbote zum Schutz der Gesundheit
der Bevölkerung zu regeln. In 9 Kantonen gibt es bereits heute ein Abgabeverbot an Jugendlichen unter
18 Jahren, in 12 weiteren gelten Abgabeverbote an Jugendliche unter 16 Jahren. In 15 Kantonen existieren bereits heute Werbeeinschränkungen im öffentlichen Raum. Mit dem neuen Tabakproduktegesetz wäre es den Kantonen weiterhin erlaubt, strengere Regelungen zu erlassen als vom Bundesgesetz
vorgeschrieben.
Reicht es nicht aus, auf die freiwilligen Selbstbeschränkungen der Tabakindustrie zu zählen?
Die «Selbstbeschränkungsvereinbarungen» mit der Tabakindustrie, die im Jahr 2001 weltweit eingeführt worden sind, sind weitgehend wirkungslos. Gemäss diesen Regelungen dürfen sich Vermarktung
und Verkauf von Tabakprodukten nicht an Jugendliche richten, sondern nur an Erwachsene. Ein Verzicht auf «jugendbezogene» Werbung ist jedoch untauglich, denn Kinder und Jugendliche fühlen sich
auch von Werbung angesprochen, die vordergründig an Erwachsene gerichtet ist. In der Phase des
Erwachsenwerdens und der Identitätsbildung sind sie für Symbole des Erwachsenseins sehr empfänglich.
Inwiefern werden bei der Ausweitung der Werbeeinschränkungen die Bedürfnisse der Wirtschaft
berücksichtigt?
Tabakunternehmen können weiterhin mit ihrer erwachsenen Kundschaft kommunizieren, zum Beispiel
mit Werbung an Verkaufsstellen, in Fachpublikationen oder über gezielte Kundenmailings.
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Fragen und Antworten Tabakproduktegesetz
Sind Tabakwerbeeinschränkungen verfassungsmässig?
Der Kanton Genf erliess im Jahr 2000 ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot für Plakatwerbung, die von
öffentlichem Grund einsehbar ist. Dagegen wurde vor dem Bundesgericht eine staatrechtliche Beschwerde eingereicht. Das Urteil des Bundesgerichts vom März 2002 bestätigt, dass das kantonale
Verbot der Tabakwerbung im konkreten Fall die Grundrechte der Meinungsäusserungsfreiheit, der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsfreiheit nicht verletzt.
Wo steht die Schweiz bezüglich Werbeverboten im internationalen Vergleich?
In allen EU-Mitgliedstaaten sind die Tabakwerbung in den Printmedien, im Internet, im Radio und im
Fernsehen sowie das Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung verboten.
Alle europäischen Länder ausser Deutschland kennen darüber hinaus ein Verbot für Plakatwerbung für
Tabakwaren.
Muss die Werbebranche bei einer Ausweitung der Werbeeinschränkungen mit gravierenden finanziellen Einbussen rechnen?
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Tabakwerbeeinschränkung auf die Werbebranche bewegen sich auf tiefem Niveau. Die Ausgaben für Tabakwerbung sind seit Ende der 90erJahre stark gesunken – in absoluten Zahlen, aber auch im Vergleich zu anderen Branchen. Sie machten
2014 nur rund 0,3 % des gesamten Werbeumsatzes aus.
Was ändert sich bei den Bestimmungen für E-Zigaretten?
Für nikotinhaltige E-Zigaretten gelten neu dieselben Bestimmungen wie für herkömmliche Zigaretten.
Der Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten soll erlaubt werden, im Gegenzug sollen Werbe- und Abgabeeinschränkungen auch für nikotinhaltige E-Zigaretten und verwandte Produkte gelten.
E-Zigaretten ohne Nikotin werden im Tabakproduktegesetz nicht geregelt, sondern bleiben de facto dem
Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände unterstellt. Der Bundesrat soll jedoch die
Kompetenz erhalten, dieses Produkt auf dem Verordnungsweg zu regeln, falls dies für den Gesundheitsschutz erforderlich ist.
Warum werden nikotinhaltige E-Zigaretten legalisiert?
Das Gesetz ermöglicht damit den Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz, Produkte, die
deutlich weniger schädlich sind als herkömmliche Zigaretten, legal zu erwerben. Mit entsprechenden
Qualitätsanforderungen für E-Zigaretten soll eine höhere Produktqualität und Sicherheit bei E-Zigaretten
gewährleistet werden.
Weshalb soll der Konsum von E-Zigaretten überall verboten werden, wo Rauchen verboten ist?
Der Geltungsbereich des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen soll ausgeweitet werden und
neu auch E-Zigaretten mit und ohne Nikotin erfassen. E-Zigaretten geben Nikotin an die Umgebung ab,
das von Drittpersonen aufgenommen werden kann. Daneben gibt es auch E-Zigaretten, die krebserzeugende Stoffe (Aldehyde) in die Umgebung abgeben. Daher können Gesundheitsrisiken beim passiven Einatmen des Dampfs nicht ausgeschlossen werden. Das Inhalieren von Tabakprodukten soll damit
dem Rauchen im Sinne des Gesetzes gleichgestellt werden. Damit soll der Konsum von E-Zigaretten
in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Innenräumen in Zukunft verboten sein.
Ist der ausgeatmete E-Zigaretten-Dampf für Dritte gefährlich?
Beim Gebrauch von E-Zigaretten gelangen Substanzen in die Raumluft, so dass eine gesundheitliche
Belastung Dritter nicht ausgeschlossen werden kann. Verwenden in einem Raum mehrere Personen EZigaretten oder E-Shishas, so ist davon auszugehen, dass es aufgrund der Akkumulation zu einer deutlichen Belastung der Raumluft kommt.
Warum soll das Abgabeverbot auch für E-Zigaretten mit Nikotin gelten?
Nikotinhaltige Produkte können Jugendliche in eine Nikotinabhängigkeit führen. 1 Das geplante Abgabeverbot an Minderjährige für nikotinhaltige E-Zigaretten ist daher ein Beitrag zum Jugendschutz.
1
Deutsches Krebsforschungszentrum (2014: Informationen für Schulen: E-Zigaretten und E-Shishas).
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