PDF-Datei - Kommission für bayerische Landesgeschichte

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Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte
HG. VON DER KOMMISSION FÜR BAYERISCHE LANDESGESCHICHTE
Josef Johannes Schmid, Sacrum Monarchiae Speculum. Der Sacre Ludwigs
XV. 1722: Monarchische Tradition, Zeremoniell, Liturgie, Münster 2007,
Aschendorff, XLIII, 647 Seiten, 72 Abbildungen.
Rezensiert von Manfred Heim (München)
Die Krönung war und ist in verschiedenen Kulturen Teil der feierlichen Einsetzung des
Herrschers. Sie erfolgte im alten Orient üblicherweise durch den Priester, im
byzantinischen Reich durch den Patriarchen, wodurch wie bei der Salbung zum Ausdruck
gebracht werden sollte, daß der Herrscher von Gott auserwählt war und besondere
Gaben besaß. Für das westliche Krönungszeremoniell, das spätantik-byzantinischen
Vorbildern folgte, blieben die Schilderungen in den Königsbüchern des Alten Testaments
(z.B. 1 Kön 1,38-53) grundlegend. Salbung und Krönung bildeten den wichtigsten
Bestandteil der Königsweihe (französisch: le Sacre) zur Sichtbarmachung und
Verstärkung des Heils des Herrschers. Begründeten die Taufe und Weihe des
Merowingerkönigs Chlodwig/Clovis am Weihnachtstag des Jahres 496 oder 498 nach der
Tradition die fränkisch-französische Monarchie, wurde für die Entfaltung des christlichen
Königsgedankens zum Gottesgnadentum im Abendland die Königsweihe Pippins im Jahr
751 von entscheidender Bedeutung, denn seither war die Stellung des Herrschers im
Frankenreich sakral begründet; und als Karl der Große zusammen mit seinen Söhnen
Pippin und Ludwig dem Frommen 781 von Papst Hadrian II. das "königliche Diadem"
empfing, war der Weg für die Wiedererrichtung des westlichen Kaisertums (renovatio
imperii) mit der Krönung Karls in Rom am Weihnachtstag des Jahres 800 durch Papst
Leo III. bereitet. Die Kaiserkrönung Ludwigs des Frommen 816 durch Papst Stephan IV.
in Reims schließlich war grundlegend für die feierliche Handlung als einheitlich
kirchlich-liturgischer Akt, bei dem fränkische Königssalbung und byzantinische Krönung
miteinander verbunden waren. (Die Weihe und Krönung des Sachsen Otto I. zum König
der Deutschen am alten karolingischen Zentrum in Aachen im Jahr 936 durch die
Erzbischöfe von Mainz und Köln erfolgte ebenso wie seine Salbung und Krönung zum
Kaiser der Römer in Rom durch den Papst am Lichtmeßtag des Jahres 962 zur sakralen
Legitimierung seines Königtums. Er begründete damit den 844 Jahre währenden, bis zum
Ende des Heiligen Römischen Reiches, als der Habsburger Franz II. in Wien am 6.
August 1806 die Kaiserwürde niederlegte, gültigen gewohnheitlichen Rechtsanspruch
des deutschen Königs auf die römische Kaiserwürde. Krönung und Weihe des deutschen
Königs zum Römischen Kaiser erfolgten trotz mancher Abweichungen, vor allem im
Spätmittelalter, in Rom durch den Papst, zuletzt im Jahr 1452. 1530 wurde mit Karl V. in
Bologna zum letzten Mal ein Kaiser vom Papst gekrönt.)
Nach dem alttestamentlichen Vorbild des Priesterkönigs Melchisedek wurde dem
Herrscher eine einzigartige Zwischenstellung zwischen Laie und Presbyter eingeräumt:
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Durch die den entscheidenden Akt im Krönungszeremoniell bildende kirchliche Salbung
an Haupt, Schultern, Brust und Armen nimmt der König eine neue Gestalt an, wie auch
der Christ durch die Taufe zu einem neuen Menschen wird; er verändert sich zum "typus
Christi" und wird gleichsam "deifiziert", das heißt unsterblich (Ernst Kantorowicz hat diese
zweifache, sterbliche und unsterbliche Natur des gesalbten Königs mit der Formel von
den "zwei Körpern des Königs" umschrieben). Er ist (in Klammern die lateinischen Titel)
Stellvertreter Christi auf Erden (vicarius Christi in terris), Gesalbter des Herrn (Christus
Domini), Abbild Gottes (imago Dei), Heiland der Welt (salvator mundi), Beschützer der
Kirche (defensor ecclesiae). Seines Amtes ist es, Lenker des christlichen Namens zu sein
und den Glauben zu steuern (fidem gubernare). Er ist ein Gesalbter des Herrn, ein
Christus Domini, so wie auch der Bischof ein Gesalbter des Herrn ist.
Genau darin liegt auch die (kultur-)historische Dimension der Mittelalter und Neuzeit
verbindenden Weihe der fränkisch-französischen Könige, deren Bedeutung für die
europäische Ideen- und Mentalitätsgeschichte die vorliegende voluminöse,
beeindruckend akribisch gearbeitete (das Verzeichnis der Quellen und Literatur umfaßt
41 eng beschriebene Seiten), von Peter Claus Hartmann betreute Mainzer
Habilitationsschrift Josef Johannes Schmids am Sacre Ludwigs XV. vom Jahr 1722
analysiert und aufzeigt, welche zentrale Bedeutung dem "Heiligen Spiegel der
Monarchie", so der Titel, also der Sakralität des Herrschers - Phänomen nicht nur der
französischen Geschichte - für die politische Geschichte Frankreichs zukommt. Wir
können auf eine detaillierte Inhaltsangabe dieser notwendigerweise interdisziplinär
angelegten und souverän gemeisterten, in 19 Kapitel gegliederten, mit sehr hilfreichen
Abbildungen sowie Personen- und Ortsregister versehenen vorzüglichen Studie
verzichten - das mit stupendem Wissen und Fleiß geschriebene Buch wird sich als das
Standardwerk zum Thema überhaupt erweisen, und es ist Pflichtlektüre für jeden, der
sich mit der jahrhundertelang funktionierenden Institution des sakralen Herrschertums
beschäftigt.
Erschienen am 16.05.2008
http://www.kbl.badw.de/zblg-online/rezension_1190.pdf
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Schriftleitung: Prof. Dr. Alois Schmid
Geschäftsführung: Dr. Stephan Deutinger
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