vogelgrippe

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STAND: MITTE OKTOBER 2005
VOGELGRIPPE
INFORMATIONEN
FÜR ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER
Die aktuelle Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt (= Influenza A Subtyp H5N1),
breitet sich nach etwa drei Jahren aus Asien kommend in Europa aus. Im Oktober
2005 wurde das Virus erstmalig in Rumänien, der Türkei und im europäischen Teil
Russlands nachgewiesen. Eine weitere Ausbreitung kann nicht ausgeschlossen
werden. Wir versuchen deshalb, Antworten auf einige Fragen zu geben:
WAS IST VOGELGRIPPE ?
Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bezeichnet, ist eine Viruserkrankung der Vögel.
Wildvögel sind davon ebenso betroffen wie landwirtschaftliche Nutzvögel wie
Hühner, Puten, Gänse und Enten Die Tiere haben Atmungsprobleme, nehme
weniger Nahrung auf und sterben in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen.
IST VOGELGRIPPE FÜR ARBEITNEHMER GEFÄHRLICH ?
Menschen können sich durch intensiven Kontakt mit infizierten Vögeln anstecken.
Allerdings ist das gegenwärtig vorhandene Virus nur in Ausnahmefällen in der Lage,
Menschen zu infizieren. Findet eine Infektion statt, kann der Mensch aber daran
sterben. Der erforderliche intensive Kontakt ist gegenwärtig wohl nur in
geflügelhaltenden Betrieben und in Vogelschutzeinrichtungen möglich. Deshalb
sollen unnötige Kontakte mit den Tieren selbst, aber auch mit deren Ausscheidungen
(Kot, verunreinigte Stallluft…) möglichst vermieden werden.
WORAN KANN ICH VOGELGRIPPE BEI VÖGELN ERKENNEN ?
Die Tiere wirken apathisch und haben ein
zerzaustes Gefieder.
Das Huhn sitzt
Beingelenken.
© fli.bund.de
apathisch
auf
den
Sie fressen kaum oder nicht mehr und legen kaum oder keine Eier mehr. Die Eier
sind deformiert und dünnschalig. Manche Tiere zeigen offensichtliche Anzeichen von
Erkältungen (Schleimfluß, Niesen…), aber auch Durchfall.
Blutungen und Nekrosen
Kamm und Kehllappen
an
© fli.bund.de
Ödeme am Kopf
© fli.bund.de
An den Extremitäten können
Wasserödeme und blutergussähnliche Erscheinungen auftreten
© fli.bund.de
EFFAT dankt dem FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT, Deutschland, das die Fotos
zur Verfügung gestellt hat (www.fli.bund.de)
WORAN KANN ICH VOGELGRIPPE BEI MENSCHEN ERKENNEN ?
Ein Verdachtsfall eines an Vogelgrippe erkrankten Arbeitnehmers liegt dann vor,
wenn
•
ein Verdachtsfall auf Vogelgrippe innerhalb eines Radius von 10 km um die
Arbeitsstätte des Arbeitnehmers besteht
und
•
innerhalb von 7 Tagen nach dem Kontakt mit einem eventuell erkrankten Tier
Fieber, Kopfschmerzen, Husten und/oder Atemnot eintritt.
Vorsicht:
Deshalb:
die Wahrscheinlichkeit, an Vogelgrippe zu erkranken, ist äußerst gering.
zum Arzt gehen und den Arzt bitten, eine Untersuchung auf Vogelgrippe
durchzuführen.
WIESO IST VOGELGRIPPE GEFÄHRLICH ?
Da über die Übertragungen der Vogelgrippe auf Menschen wenige Informationen
bekannt sind und eine Impfung derzeit nicht verfügbar ist, muss vorsorglich gehandelt werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsicherheit von
Arbeitnehmern in Branchen wie Landwirtschaft, Schlachthöfen und Fleischverarbeitender Industrie.
Vogelgrippe ist auch ein wirtschaftliches Problem: für Geflügel und Geflügelprodukte
aus Ländern mit Vogelgrippe besteht ein Importverbot. Für betroffene Betriebe kann
die Seuche das Aus bedeuten. Denn bei einem Fall von Vogelgrippe - in einigen
Mitgliedstaaten sogar schon bei einem Verdachtsfall - wird der gesamte Bestand getötet.
WIE IST DIE SITUATION IN EUROPA ?
Die Geflügelpest betrifft vorrangig Nutzgeflügel. In Europa gibt es bis jetzt einzelne
bestätigte Ausbrüche in Rumänien, der Türkei und Russland. Über die Einschleppungswege aus Asien liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, eine Rolle von
Zugvögeln gilt aber als wahrscheinlich.
Eine Virusinfektion des Nutzgeflügels über Zugvögel lässt sich nicht gänzlich
ausschließen. Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel aus dem
südosteuropäischen Raum ist momentan eher gering, da die Vögel weiter südlich
ziehen. Trotzdem ist der Zug von vor allem Wildgänsen aus Teilen Russlands nach
Europa genau zu beobachten.
Hoch risikoreich sind auch illegale Importe und unwissentliches Einschleppen von
infiziertem Material, z.B. als „Reisemitbringsel“.
Personen, die sich in betroffenen Regionen aufhalten, sollen
Wildvögeln und Nutzgeflügel meiden. Nach einem Aufenthalt in
Verdachtsfall auf Geflügelpest soll 8 Tage lang kein Kontakt
erfolgen. Die Kleidung soll gewaschen, die Schuhe desinfiziert und
und ebenfalls 8 Tage nicht getragen werden.
den Kontakt zu
einem Land mit
zu Nutzgeflügel
gereinigt werden
WIE FUNKTIONIERT DIE ÜBERTRAGUNG ?
Mit Vogelgrippe infizierte Vögel sterben innerhalb kurzer Zeit nach der Ansteckung
durch andere Vögel. Die Todesursache kann nur in einem spezialisierten Labor
eindeutig nachgewiesen werden.
Menschen können durch intensiven Kontakt mit infizierten Tieren oder Teilen dieser
Tiere (Kot, Urin, Federn, tote Tiere…) infiziert werden.
Eine effektive Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch ist bis heute nicht
bekannt.
INKUBATIONSZEIT
Die Inkubationszeit ist der Zeitraum zwischen Infektion und Krankheitsausbruch. Sie
beträgt nur wenige Tage. Erste Krankheitsanzeichen treten zumeist binnen einer
Woche nach der Ansteckung auf.
THERAPIE
Der Erfolg einer Therapie hängt wesentlich vom Zeitpunkt der Beginn der
Behandlung ab. Je früher nach Kontakt mit dem Virus Medikamente eingenommen
werden, desto wahrscheinlicher die Heilung. Deshalb hilft nur größte Wachsamkeit.
Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen oder die Weitergabe dieses Flugblattes und
anderer Informationen tragen zu mehr Sicherheit bei.
WIE KANN ICH MICH SCHÜTZEN ?
Am wichtigsten ist Hygiene. Also immer nach Kontakt mit Tieren oder Tierteilen
Hände waschen und desinfizieren. Wenn ein Verdachtsfall besteht, immer
ausreichende persönliche Schutzkleidung nutzen:
•
körperdeckende Arbeitskleidung
•
eine die Haare vollständig abdeckende Kopfbekleidung
•
desinfizierbare Stiefel
•
flüssigkeitsdichte desinfizierbare Schutzhandschuhe
•
in Ställen oder bei Arbeiten mit Tierteilen wie Federn und ähnlichem
Atemschutzmasken der Typen TH2P oder TH3P mit Warneinrichtung oder
partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 mit Ausatemventil
•
eng anliegende Schutzbrille mit Seitenschutz
Nur eine vollständige Schutzkleidung bietet Sicherheit.
WIE KANN ICH DIE TIERE SCHÜTZEN ?
Die Vögel möglichst in geschlossenen Ställen halten und jeden Kontakt mit freilebenden Vögeln vermeiden. Hühner, Hähne und Puten von Wassergeflügel (Enten und
Gänse) trennen. Maximale Hygiene beachten. Bei Verlassen des Stalls alle
Materialien desinfizieren oder nicht aus dem Stall entfernen.
WAS MÜSSEN ARBEITNEHMER BEI VERDACHT AUF VOGELGRIPPE TUN ?
Sofort den Arbeitgeber informieren. Diesen darauf hinweisen, dass Tierarzt oder
Veterinärbehörden eingeschaltet werden müssen. Fremde oder überzählige Personen von Tieren und Ställen fernhalten.
Versuche, die Krankheit zu vertuschen, sind strafbar. Bei Problemen wende Dich an
Deine Gewerkschaft.
ARBEITNEHMERINNEN
SCHÜTZT
UND
ARBEITNEHMER
SIND
GE-
Die Gewerkschaften der Lebensmittel-, Landwirtschafts- und Tourismussektoren in
Europa bieten ihren Mitgliedern weitergehende Informationen zum Thema
Vogelgrippe. Die Adressen der nationalen Gewerkschaften sind über die EFFAT zu
bekommen.
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