MRE – Netzwerk Heidenheim MRSA-PCR-Schnelltest und / oder kulturelle Nachweismethode Dokumentierte Patientenaufklärung Basisinformation zum Aufklärungsgespräch Patientendaten: Behandelndes med. Fachpersonal: Abnahmedatum: Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, dieser Aufklärungsbogen ist für Sie als zusätzliche Information gedacht. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei evtl. Rückfragen auf unser Fachpersonal zuzugehen. Das Problem Staphylococcus aureus ist ein Bakterium, das natürlicherweise auf der Schleimhaut des Nasenvorhofs und etwas seltener auch auf der Haut von fast jedem zweiten Menschen lebt. Dieser Keim gehört zu der so genannten natürlichen Hautflora und verursacht bei Gesunden keine Infektionen. Bei Verletzung der Haut oder auch durch medizinische Maßnahmen, wie z.B. eine Operation, kann S. aureus Wundinfektionen verursachen. Solche Infektionen können harmlos ablaufen (Eiterbildung, Abszess etc.), bei geschwächter Abwehrlage kann es aber auch zu schweren Infektionen wie einer Blutvergiftung oder einer Lungenentzündung kommen. Bei den allermeisten Infektionen helfen bestimmte Medikamente, die so genannten Antibiotika, die verursachenden Bakterien zu bekämpfen. Manche S.aureus sind unempfindlich (resistent) gegenüber dem Antibiotikum „Methicillin“ und den meisten anderen Antibiotika geworden. Solche Methicillin resistenten Staphylococcus aureus, nennt man abgekürzt MRSA. Bei einer echten Infektion (nicht bei einer oberflächlichen Besiedelung) helfen deshalb nur noch ganz ausgewählte Medikamente. Infektionen durch MRSA müssen deshalb unbedingt vermieden werden. Für die nachfolgenden Informationen ist es von großer Bedeutung, die Begriffe Infektion (tatsächliche Erkrankung an Infektionskeimen) und Trägerschaft (bloßes Vorkommen von Problemkeimen und Risiko für Infektion, aber keine vorliegende Infektion !) zu unterscheiden. Risikofaktoren für mögliche MRSA Trägerschaft MRSA kann sich dann besonders einfach auf der Haut und der Schleimhaut eines Menschen einnisten, wenn besondere Faktoren, so genannte Risikofaktoren für MRSA-Besiedlung vorliegen. Besondere Faktoren • Eine positive MRSA-Anamnese, d.h. einmal MRSA-Träger gewesen zu sein, auch wenn eine erfolgreiche Sanierung durchgeführt worden ist • Direkter und wiederholter Kontakt zu einem MRSA -Träger • Krankenhausaufenthalt (>24 h) innerhalb der letzten 6 Monate bzw. (<3 Tage) innerhalb der letzten 12 Monate • Aufenthalt in einem Alten-/Senioren-/Pflegeheim (>24 h) innerhalb der letzten 6 Monate • Antibiotische Therapie innerhalb der letzten 6 Monate • Chronische Pflegebedürftigkeit • Katheter (Urinkatheter, Ernährungssonde, etc.) • Dialysepflichtigkeit • Offene chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen oder Ulcera ("offenes Bein") • Beruflicher direkter Kontakt zu Tieren der landwirtschaftlichen Tiermast (Schweinen) Bei Vorliegen eines oder mehrerer Faktoren, ist z.B. in jedem Fall vor oder bei Krankenhausaufnahme eine Untersuchung auf Vorliegen einer MRSA-Trägerschaft durchzuführen! Weshalb ist eine Untersuchung von Bedeutung Nicht alle Menschen tragen MRSA auf ihrer Haut/Schleimhaut und nicht alle, bei denen MRSA auf der Haut/Schleimhaut vorkommt, können MRSA auf andere übertragen. Das Wissen über die MRSA-Trägerschaft ist zunächst für die einzelne Person selbst wichtig, der vor einer medizinischen Behandlung steht. Grundsätzlich sind Infektionen nach medizinischen Maßnahmen, wie nach z.B. Beatmung, Operation oder Immunsuppression nicht immer zu vermeiden und erfolgen am häufigsten durch die Bakterien, die bereits auf dem Menschen selbst leben. Lebt auf dem Menschen bei Krankenhausaufnahme bereits MRSA, so ist bei einer späteren Infektion MRSA die wahrscheinlichste Ursache. Entscheidend für den Erfolg einer Therapie ist die frühzeitige und die wirksame antibiotische Therapie. Von der richtigen Auswahl des Antibiotikums hängt der Heilungserfolg entscheidend ab. Ist ein infektionsauslösender Keim (noch) nicht bekannt, muss der behandelnde Arzt aufgrund von Erfahrungswerten bei einer Infektion Antibiotika einsetzen (so genannte kalkulierte Antibiotikatherapie). Keines der in solchen Situationen üblicherweise angewandten Antibiotika hat allerdings eine adäquate Wirkung gegenüber MRSA. So kann wertvolle Zeit verloren gehen. Drei Punkte sind besonders wichtig 1. Schutz des betroffenen MRSA Trägers: Ist die Trägerschaft bekannt, kann vor Operation noch eine Sanierung (Keimausrottung) versucht werden. Durch Sanierung können signifikant Infektionen verhindert werden. 2. Ein Abstrich ist ein Blick in die Zukunft: Weiß der Arzt, das sein Patient MRSA Träger ist, wird er diesen Erreger bei Auftreten eine Infektion in seine kalkulierte Antibiotika miteinbeziehen. 3. Schutz anderer Patienten: MRSA Träger werden im Krankenhaus (!) besonders behandelt. Sie liegen in einem Einzelzimmer. Durch Handschuhe und Schutzkittel wird die Übertragung von MRSA über Personal auf andere Mitpatienten verhindert. Das Personal trägt einen Mundschutz, um sich – bei Vorliegen von unbekannten Risikofaktoren – nicht selbst auf Dauer mit MRSA zu besiedeln, und dann in den kommenden Wochen und Monaten MRSA auf die künftigen Patienten zu streuen. Wie wird die Untersuchung durchgeführt Um die Träger- und Überträgerschaft festzustellen, muss eine mikrobiologische Untersuchung in einem Labor erfolgen. Hierfür wird ein Abstrich mit einem Wattetupfer von der Haut/Schleimhaut (meist Nasenvorhof, Rachen, ggf. Wunden, seltener Achseln, Leiste) durchgeführt. Ein Labor bestimmt das Vorhandensein von MRSA durch einen Kulturnachweis. Werden keine MRSA nachgewiesen gilt der Untersuchte als MRSA negativ. Muss das Ergebnis rasch vorliegen (anstehende OP etc.) kann ein Schnelltest (molekulare Methode) durchgeführt werden. PCR – Schnelltest: Abstriche für kulturellen Nachweis: Abstrichtupfer anfeuchten! Varianten 1+2 Fokus: Watteanteil V1:Transportmedium V2: Nacl 0,9% Kann man MRSA behandeln Ja. Obwohl MRSA resistent gegen die meisten Antibiotika ist, gibt es so genannte Reserveantibiotika, die zur Therapie von MRSA einsetzbar sind. Diese Antibiotika werden in der Regel nur im Krankenhaus verabreicht. Abhängig vom Status des Immunsystems des Patienten ist eine erfolgreiche Therapie durchführbar. In jedem Fall muss MRSA zusätzlich von der Haut und Schleimhaut der Patienten entfernt werden (so genannte Sanierungstherapie), damit die Grundlage für künftige Infektionen mit diesem Erreger eliminiert wird. Wie erfolgt eine Behandlung Die so genannte Sanierung oder Sanierungstherapie dient der Eliminierung (Ausrottung) der MRSA-Bakterien von der Hautoberfläche und den Schleimhäuten des Trägers. Bei gesunden Menschen ohne Risikofaktoren lässt sich MRSA aus seinem Hauptreservoir, dem Nasenvorhof leicht entfernen. Hierzu werden antibiotisch oder antiseptisch wirksame Nasensalben angewendet. Innerhalb weniger Tage ist der MRSA entfernt, der Erfolg der Sanierung sollte mittels Abstrichtupfer bestätigt werden. Die Erfolgsrate dieser einfachen Sanierung ist sehr hoch und dauerhaft. Liegen sanierungshemmende Faktoren vor (Wunde, Katheter etc.), sollte in der Regel die Heilung bzw. Beendigung des Risikofaktors abgewartet werden, bevor die endgültige MRSA-Sanierung angegangen wird. Dennoch kann in dieser Phase eine Sanierungstherapie zur Keimreduktion sinnvoll sein, etwa dann wenn durch die Sanierung einer MRSA Besiedlung (z.B. in der Nase) eine MRSA Infektion (z.B. einer bisher nicht verkeimten Wunde) vermieden werden kann. Wie lange kann sich MRSA auf der Schleim-(Haut) des Menschen halten Die Dauer der Besiedlung hängt davon ab, ob sanierungshemmende Faktoren wie ein Ulcus, Katheter oder Antibiotikagabe vorliegen. Eine Sanierung ist dann selten erfolgreich und der Patient kann bis zu 40 Monate und länger MRSA tragen. Ohne sanierungshemmende Faktoren gelingt eine Sanierung in den meisten Fällen innerhalb von 2 Wochen. Ohne sanierungshemmende Faktoren und ohne Sanierung kann die Trägerdauer bis zu 1 Jahr und länger dauern. Wie lange muss ein MRSA-Träger (z.B. im Krankenhaus) in einem Einzelzimmer mit zusätzlichen Hygienemaßnahmen gepflegt werden Alle Anstrengungen richten sich auf die Therapie der Grunderkrankung (z.B. Wunde, Dekubitus) und der anschließenden Schlusssanierung des MRSA-Trägers, um den MRSA von der Haut und der Schleimhaut des Patienten auszurotten. Der behandelnde Arzt entscheidet gemeinsam mit dem medizinischen Fachpersonal, wie lange eine Sanierung durchgeführt werden muss. Die besonderen Hygienemaßnahmen müssen solange durchgeführt werden, bis der MRSA nicht mehr auf der Haut/Schleimhaut nachgewiesen wird. Abhängig von der Grunderkrankung (z.B. Wunde) kann die Sanierungstherapie Tage, Wochen oder auch länger dauern. Sie muss in jedem Fall auch nach Entlassung aus dem Krankenhaus kontrolliert und weitergeführt werden auch wenn zunächst die Heilung der Grunderkrankung im Vordergrund steht. Müssen besondere Schutzmaßnahmen beachtet werden 1. Krankentransport Während des Krankentransports ist eine Übertragung auf das Personal nur möglich, wenn es zu intensivem Kontakt oder einer direkten Exposition des Personals bei Verbandsanlage oder Intubation kommt. Aus diesem Grund ist nur bei diesen zuletzt genannten Situationen ein Mundschutz durch das Personal zu tragen. (Ausnahme: Aufenthalt im MRSA-Patientenzimmer). Nur bei direktem Kontakt ist das Tragen von Handschuhen und eines Schutzkittels erforderlich. Nach Ausziehen der Schutzkleidung ist eine sofortige Händedesinfektion erforderlich. Das Tragen von weißen flüssigkeitsdichten Schutzoveralls mit Kapuze und Atemhalbmaske/Mundschutz sind beim Transport von MRSA-Patienten übertriebene Schutzmassnahmen und führen zur Verunsicherung von Angehörigen und Mitbewohner und zu unnötigen Kosten. 2. Alten-/ Pflegeheime Zum Umgang mit MRSA-Trägern im Alten-/Pflegeheim liegen klare Empfehlungen der KRINKO Kommission am RKI vor. MRSA-Träger müssen nicht grundsätzlich isoliert gepflegt werden, situationsangepasste Hygienemaßnahmen reichen aus und erweiterte Maßnahmen sind nur in seltenen Fällen bei direktem Kontakt notwendig. Die konsequente Weiterführung einer Sanierungstherapie steht im Vordergrund. Diese kann zunächst in der Heilung der Grunderkrankung (Wunde, Dekubitus) bestehen, bis die eigentliche MRSASanierung (s.o.) erfolgt. 3. Arztpraxis Auch in der Arztpraxis sind in keinem Fall Maßnahmen wie im Krankenhaus notwendig. Hier ist eine gute Praxislogistik (MRSA-Patient nicht im überfüllten Wartezimmer warten lassen) und konsequente Standardhygiene (u.a.) Händedesinfektion) erforderlich. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der konsequenten Weiterführung einer Sanierungstherapie. Diese kann zunächst in der Heilung der Grunderkrankung (Wunde, Dekubitus) bestehen, bis die eigentliche MRSA-Sanierung (s.o.) erfolgt. In jedem Fall muss eine Erfolgskontrolle der endgültigen MRSA-Sanierung erfolgen. 4. Zu Hause Träger von klassischen MRSA, die im Krankenhaus erworben werden, stellen für ihre Angehörigen erfreulicherweise keine Gefahr dar. Kontaktpersonen, die offene Wunden haben oder stark immunsupprimiert sind, sollten jedoch die persönliche Hygiene -nicht nur wegen des MRSA- peinlich einhalten. Schwangere sind nicht besonders gefährdet und sollten neben guter persönlicher Körperhygiene nach Kontakt mit einem MRSA-Patienten die Hände waschen. 5. Ambulante oder häusliche Pflege Allgemein sind die Maßnahmen analog zur Heimrichtlinie anzuwenden. Beim direkten Umgang mit infizierten Wunden, Sekreten, Stuhl etc. sollten Schutzmaßnahmen wie Handschuhe und eventuell auch Schutzkittel angewendet und eine anschießende Händedesinfektion durchgeführt werden. Bitte Fragen Sie hierfür im Einzelfall den behandelnden Arzt, einen Hygieniker/Mikrobiologen bzw. medizinisches Fachpersonal. Hinweis auf Überleitbogen, Notwendigkeit einer entsprechenden Informationsweitergabe Um eine fachlich korrekte Weiterbetreuung bei Ihnen zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass wir ggf. den Krankentransportdienst sowie die weiterversorgende Nachsorgeeinrichtung, auf alle Fälle aber Ihren behandelnden Arzt, über den aktuellen Stand Ihrer Keimbesiedelung in Kenntnis setzten. Dies erfolgt neben der üblichen Information (Einweisungsschein, Entlassbrief, etc.), zusätzlich über einen so genannten Überleitbogen. Dieser bietet die Möglichkeit einer adäquaten Versorgung, unabhängig davon ob Sie sich im ambulanten oder stationären Bereich bewegen. Med. Fachpersonal: Anmerkung zum Aufklärungsgespräch: Ort: Datum: Uhrzeit: Unterschrift: Ablehnung Einwilligung Patient: Ort: Datum: Uhrzeit: Unterschrift: Ƒ Ƒ